AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung
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1 AII/11-01 Dresden Klausur Allgemeines Verwaltungsrecht i.v.m. Öffentlichem Baurecht 4. Mai 2013 Lösung Auslegung Rechtsschutzbegehren: Widerspruch Erfolgsaussichten: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs I. Zulässigkeit (25 Punkte) 1. Eröffnung Verwaltungsrechtsweg 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO analog 2. Statthaftigkeit Widerspruch 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO - Vorliegen eines VA 35 Satz 1 VwVfG, drei Verwaltungsakte mit Baueinstellung, Beseitigung, Zwangsgeld - Ausnahmetatbestände 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht gegeben - Anfechtungswiderspruch statthaft 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO analog 3. Widerspruchsbefugnis 42 Abs. 2 VwGO analog Adressatentheorie Möglichkeit der Verletzung Art. 14 GG 4. Form des Widerspruchs 70 Abs. 1 Satz 1VwGO Schriftlich 5. Frist des Widerspruchs 70 Abs. 1 Satz 1 VWGO - ein Monat nach Bekanntgabe 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG - Bekanntgabe: Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 VwVfG, 4 SächsVwVfZG, 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG - rechnerischer FB: SächsVwVfZG, 31 Abs. 1 VwVfG, 187 Abs. 1BGB - rechnerisches Fristende: Abs. 2 Alt. 1BGB - Schreiben geht bei LD am ein Seite 1 von 6
2 6. richtige Stelle 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO, 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO LD Sachsen 7. Beteiligungsfähigkeit/Handlungsfähigkeit 79 HS 2 VwVfG, 11 Nr. 1 VwVfG, 12 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG Zwischenergebnis: Widerspruch ist zulässig! II. Begründetheit: (70 Punkte) Obersatz: Begründet wenn VA rechtswidrig oder unzweckmäßig und Widerspruchsführer in seinen Rechten verletzt ist 113 I 1 VwGO analog, 68 Abs. VwGO. Ein VA ist rechtmäßig wenn keine formellen / materiellen Fehler vorliegen. 1. VA: EGL: 79 Abs. 1 Satz 1 SächsBO 2. VA: EGL: 80 Satz 1 SächsBO 3. VA: EGL: 2, 19, 20 SächsVwVG formelle Rechtmäßigkeit der Baubeseitigungsverfügung; - Zuständigkeit des LRA (sachl./örtl.), 57 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 SächsBO, 3 I Nr. 1 VwVfG - Anhörung ist unterblieben, 28 I VwVfG, Ausnahmen Abs. 2 nicht einschlägig - Heilung, 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG, hier durch Einlegung Widerspruch mit Gründen bereits erfolgt - Schwägerschaft ohne rechtliche Bedeutung, 20 Abs. 1, 13 Abs. 1 VwVfG - Form VA, 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG - Begründungserfordernis, 39 Abs. 1 VwVfG Zwischenergebnis: Baueinstellung ist formell rechtmäßig! Seite 2 von 6
3 1.2 materielle Rechtmäßigkeit der Baueinstellungsverfügung; Rechtsgrundlage für die Baueinstellung, 79 Abs. 1 Satz 1 SächsBO Widerspruch zu öffentl.-rechtl. Vorschriften; (formelle Illegalität) - baul. Anlage, 2 Abs. 1 Satz 1 SächsBO - Baugenehmigungspflicht, 59 SächsBO - keine Ausnahmen 60-62, 76, 77 SächsBO - Hütte baugenehmigungspflichtig, kann pflichtgemäßes Ermessen, 40 VwVfG; kein Vertrauensschutz bei Müller - Verhältnismäßigkeit Allgemeininteresse an ordnungsgemäßen baulichen Zuständen ist höherwertig als persönliche Nutzungsinteressen; wirtschaftlicher Schaden nicht entscheidungsrelevant, vorherige Anfrage hätte Sachlage klären können - Gleichheit Art. 3 Abs. 1 GG Keine Verletzung erkennbar, keine Gleichheit im Unrecht, - keine Verwirkung aufgrund längerer Duldung erkennbar - kein Anspruch aus Zusicherung des Oberbürgermeisters 38 VwVfG, da keine Zuständigkeit Zwischenergebnis: Baueinstellung ist formell/materiell rechtmäßig! 2.1. formelle Rechtmäßigkeit der Baubeseitigungsverfügung; - Zuständigkeit des LRA (sachl./örtl.), 57 Abs. 1 Satz 2, Satz 1 Nr. 1 SächsBO, 3 I Nr. 1 VwVfG - Anhörung ist unterblieben, 28 I VwVfG, Ausnahmen Abs. 2 nicht einschlägig - Heilung, 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG, hier durch Einlegung Widerspruch mit Gründen bereits erfolgt Seite 3 von 6
4 - Schwägerschaft ohne rechtliche Bedeutung, 20 Abs. 1, 13 Abs. 1 VwVfG - Form VA, 37 Abs. 2 Satz 1 VwVfG - Begründungserfordernis, 39 Abs. 1 VwVfG Zwischenergebnis: Baubeseitigung ist formell rechtmäßig! 2.2 materielle Rechtmäßigkeit der Baubeseitigungsverfügung; Rechtsgrundlage für die Beseitigung ist Baubeseitigungsanordnung, 80 Satz 1 SächsBO Widerspruch zu öffentl.-rechtl. Vorschriften; (formelle Illegalität) - baul. Anlage, 2 Abs. 1 Satz 1 SächsBO - Baugenehmigungspflicht, 59 SächsBO - keine Ausnahmen 60-62, 76, 77 SächsBO - Hütte baugenehmigungspflichtig, Herstellung rechtmäßiger Zustände durch nachträgliche Baugenehmigung; (materielle Illegalität) - 72 Abs. 1 SächsBO, 63 SächsBO weil kein Sonderbau 2 Abs. 4 SächsBO Bauplanungsrecht: 29 ff. BauGB - Begriff Vorhaben: 29 Abs. 1 BauGB - Einordnung: Planbereich, Innenbereich, Außenbereich 30, 34, 35 BauGB - kein privilegiertes Vorhaben, 35 Abs. 1 BauGB - sonstiges Vorhaben, 35 Abs. 2 BauGB - Beeinträchtigung öffentl. Belange, 35 Abs. 3 BauGB Nr. 3, 4, 5, 7 (z.b. Splittersiedlung, 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB) - keine gesicherte Erschließung, 35 Abs. 2 BauGB - planungsrechtlich unzulässiges Vorhaben Seite 4 von 6
5 2.2.4 kann pflichtgemäßes Ermessen, 40 VwVfG; kein Vertrauensschutz bei Müller - Verhältnismäßigkeit Allgemeininteresse an ordnungsgemäßen baulichen Zuständen ist höherwertig als persönliche Nutzungsinteressen; wirtschaftlicher Schaden nicht entscheidungsrelevant, vorherige Anfrage hätte Sachlage klären können - Gleichheit Art. 3 Abs. 1 GG Keine Verletzung erkennbar, keine Gleichheit im Unrecht, - keine Verwirkung aufgrund längerer Duldung erkennbar - kein Anspruch aus Zusicherung des Oberbürgermeisters 38 VwVfG, da keine Zuständigkeit Zwischenergebnis: Formelle/Materielle Rechtmäßigkeit der Baubeseitigung 3.1 formelle Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung - Zuständigkeit des LRA 4 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG - Anhörung ist unterblieben, 28 Abs. 1 VwVfG, aber Abs. 2 Nr. 5 - Schwägerschaft ohne rechtliche Bedeutung, 20 Abs. 1, 13 Abs. 1 VwVfG - Form 20 Abs. 1 Satz1 SächsVwVG schriftlich - Begründungserfordernis, 39 Abs. 1 VwVfG 3.2 materielle Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung; Rechtsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung, 2 SächsVwVG Vollstreckungsvoraussetzungen - VA einer sächsischen Behörde 1 SächsVwVG - vollstreckungsfähiger Inhalt 2 HS 1 SächsVwVG - Vollstreckungstitel 2 HS 2 SächsVwVG Nr. 1 :Unanfechtbarkeit (-) Seite 5 von 6
6 - Nr. 2 : keine aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfes 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (+) Vollstreckungsmöglichkeit 19 Abs.1, 2 Nr. 1 SächsVwVG Zwangsgeld Höhe: 22 Abs. 1 SächsVwVG Androhung des Zwangsmittels - Androhung 20 Abs. 1 Satz 1 VwGO - Fristsetzung 20 Abs. 1 Satz 2 VwGO - konkretes Zwangsmittel 20 Abs. 3 SächsVwVG - konkrete Höhe 20 Abs. 4 SächsVwVG kann pflichtgemäßes Ermessen, 40 VwVfG; - pflichtgemäßes Ermessen 40 vwvfg - Verhältnismäßigkeit - Gleichheit Art. 3 Abs. 1 GG Zwischenergebnis: Formelle/Materielle Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung à Der Widerspruch ist unbegründet. Ergebnis: Der Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Aufbau/Stil 5 Punkte Seite 6 von 6
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