Aus der Perspektive der Gesundheitsökonomie: Was hat die rheumatologische Versorgung von der neuen Bundesregierung zu erwarten?

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1 BDRh-Kongress 2014 am 16. Mai 2014 in Berlin Aus der Perspektive der Gesundheitsökonomie: Was hat die rheumatologische Versorgung von der neuen Bundesregierung zu erwarten? Prof. Dr. Jürgen Wasem Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement Universität Duisburg-Essen 1

2 Die schon traditionelle Vorbemerkung 2

3 Überblick: Restanten aus der 17. Wahlperiode: Arzneimittelversorgung: 40 Monate AMNOG ASV ( 116b SGBV) Versorgungsgesetz Zwei Reform der Krankenhausfinanzierung Neuordnung der GKV-Finanzierung durch das GKV-FQWG 3

4 Arzneimittelversorgung: 40 Monate AMNOG 4

5 Arzneimittelversorgung: 40 Monate AMNOG Das AMNOG hat keine direkten Auswirkungen auf die Rheumatologen. Gleichwohl drohen mittelfristige Auswirkungen auf die (auch: rheumatologische) Versorgung der Patienten in Deutschland. Daher lohnt es sich, näher hinzuschauen. 5

6 6

7 Problemstellen des AMNOG Gefahr der strategischen Auswahl der zvt durch den G-BA (GKV-SV) zvt auch bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen Preisanker Unzureichende Berücksichtigung von cost offsets bei Nutzenbewertung und Preisverhandlungen Seit 14. SGBV-ÄndG: Vermischung von Nutzenbewertung und Festbetragssystem möglich Mischpreisbildung zw. Patientenpopulationen mit und ohne Zusatznutzen Ausstrahlungseffekt durch externe Referenzierung auf den deutschen Preis 7

8 Mögliche Konsequenzen M.E. eindeutige Bewertung als problematisch: Gefahr späterer Einführung von innovativen Arzneimitteln in Deutschland Gefahr des Verzichts auf Einführung von Arzneimitteln in Deutschland M.E. unklare Bewertung: Schwächung des Pharma-Standortes Deutschland Die Grundsatzfrage ist gestellt: Was ist der faire Anteil Deutschlands an den Entwicklungskosten für Arzneimittel? 8

9 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung 9

10 Kurzer Aktueller Stand Umsetzung zeitintensiver als wohl von der Politik vermutet Erste Indikationen in der Umsetzung Noch keine Entscheidungen zur Vergütung getroffen (Sitzung des Ergänzten und des Erweiterten Ergänzten Bewertungsausschusses am 20. Juni) Konstruktion für die Vergütung eigentlich : eigenständiges Vergütungssystem, aber übergangsweise EBM. Einschätzung aller Seiten, dass die Übergangszeit lange dauern wird Streitpunkte gegenwärtig: Wie werden Leistungen vergütet, die (noch) nicht im EBM enthalten sind? Wie wird damit umgegangen, dass die EBM-Positionen oftmals nicht auf die schweren Verlaufsformen bezogen sind? 10

11 Versorgungsgesetz Zwei 11

12 Innovationsfonds Dass Innovationshemmnisse in der Versorgung bestehen, ist kaum bestreitbar Ob ein Innovationsfonds das geeignete Mittel zur Überwindung ist, kann kontrovers diskutiert werden Hoheit des G-BA über den Fonds war zu erwarten, Machtfülle des (hinsichtlich seiner Legitimation ja nicht unbedenklichen) G- BA bemerkenswert Politische Verständigung auf Einzelkassen als zwingende Partner eines geförderten Versorgungs-Konzepte-Projektes birgt Chancen und Risiken Deutliche Impulse für Versorgungsforschung zu erwarten 12

13 Wartezeiten auf Arzttermin Legitim, dass Politik Wartezeiten als Problem identifiziert und Lösungen anstrebt inwieweit die beiden politisch rezipierten Gründe für ein Wartezeitenproblem (honoraroptimierendes Wiedereinbestellungsmanagement; PKV-Versicherte) zutreffen, steht auf einem anderen Blatt Lösungsansatz Krankenhaus-Ambulanz grundsätzlich diskussionswürdig - wie auch generell die stärkere Beteiligung von KH-Ambulanzen in unterversorgten Gebieten läuft in der Rheumatologie allerdings ins Leere 13

14 Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen M.E. ist es notwendig, die Verantwortungsbereiche bei den verordneten Leistungen (Arzneimittel) klar abzugrenzen: Preiskomponente Arztverantwortung Mengenkomponente = Arztverantwortung Strukturkomponente: geteilte Verantwortung Eine sachgerechte bundeseinheitliche Regelung wäre m.e. einer Verlagerung auf die Regionalebene vorzuziehen Regionalisierung schiebt den Schwarzen Peter weiter 14

15 Qualität als Zauberwort Kaum ein Wort taucht im Koalitionsvertrag so häufig auf Für die Krankenkassen ist Qualität ein Schlüsselbegriff, um an Kapazitäten anzusetzen und ihren Steuerungseinfluss auszubauen Erster Schritt mit GKV-FQWG durch Installierung des Qualitätsinstituts angetippt Spannende Elemente, die mit Vorsicht implementiert werden müssen, im Versorgungsgesetz 2/Krankenhausreformgesetz zu erwarten, insbesondere: Berücksichtigung von Qualität bei der Krankenhausplanung Einstieg in P4P durch Zu- und Abschläge bei der Vergütung der Krankenhäuser Qualitätsorientierte Selektivverträge mit KH erproben 15

16 Reform der Krankenhausfinanzierung 16

17 Die DRGs sind durchaus eine Erfolgsgeschichte Reduzierung der Verweildauer ohne Verschlechterung der Versorgungsqualität Höhere Transparenz über Leistungsgeschehen und Mittelverwendung Anreize zur Effizienzsteigerungen wurden gesetzt Intensivierung des Wettbewerbs Zunehmende Spezialisierung der Marktteilnehmer 17

18 gleichwohl steht die Krankenhauslandschaft vor tiefgreifenden Problemen finanzielle Schieflage zahlreicher Einrichtungen Systembedingte Fehlanreize: Zunehmende Dynamik in der Fallzahlenentwicklung Anzeichen zur Durchführung nicht indizierter Prozeduren Leistungseinschränkungen innerhalb des DRG-Falls (insb. in der pflegerischen Zuwendung) Upcoding Patientenselektion Und das wichtigste Problem: die unzureichende Investitionsfinanzierung In der Krankenhausreform gibt es genug zu tun! 18

19 Neuordnung der GKV-Finanzierung durch das GKV-FQWG 19

20 Geplante Regelungen bei den GKV-Finanzen Abschaffung des Sonderbeitragssatzes der Versicherten an den Gesundheitsfonds von 0,9 % Intendiert: Festhalten der Beitragssätze von Versicherten und Arbeitgebern von 7,3% Entsprechende Reduzierung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Kassen um rd. 11 Mrd. Euro Die meisten Kassen werden einen Zusatzbeitrag erheben müssen Umwandlung des Zusatzbeitrags in einen einkommensabhängigen Beitrag Einführung des Quellenabzugs für den Zusatzbeitrag Abschaffung des Sozialausgleichs Einkommensausgleich für den einkommensabhängigen Beitrag Modifikationen im RSA: Annualisierung der Ausgaben Verstorbener, Übergangsregelungen bei den Zuweisungen für Krankengeld und für Auslandsversicherte 20

21 und mögliche Wirkungen Geringere Merklichkeit des Zusatzbeitrags könnte das extrem verkürzte zeitliche fiskalische Fenster der Kassen erweitern Verteilungswirkungen zw. Arbeitgeber und Versicherten (aber wie wirkt der Arbeitgeber-Beitrag?) Arbeitsmarktwirkungen kontrovers zu diskutieren Interpersonelle Umverteilung durch Umstellung von nominal mit steuerfinanziertem Sozialausgleich auf einkommensabhängig ambivalent Entlastung der Steuer- und Belastung der Beitragszahler Anders als Gesetzentwurf behauptet: Kein Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit; kein Beitrag zur Schließung der Schere zwischen BIP- und bpe-entwicklung 21

22 Abschließende Überlegungen 22

23 Abschließende Überlegungen Wenig Regelungen mit direkten Wirkungen auf die Rheumatologie Keine erkennbaren großen Umbrüche beim ambulanten Honorar (mit Ausnahme der ASV) Spannender könnten die Veränderungen im Krankenhausbereich sein (insbesondere: Einstieg in P4P; Abschwächung der Mengendynamik?) Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt müssen sorgfältig beobachtet werden 23

24 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine anregende Diskussion Kontakt: Prof. Dr. Jürgen Wasem Universität Duisburg-Essen Tel.: /-4537 Fax:

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