Marktgemeinde St. Johann in Tirol. Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL

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1 Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL über die am Dienstag, den 6. Juli 2010, von Uhr bis Uhr im Sitzungszimmer des Kommunalzentrums unter dem Vorsitz des 1. Bgm.-Stv. Dr. Georg Zimmermann abgehaltene 3. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode ) Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber (ab Uhr), Christine Bernhofer, Mag. Helga Embacher, Alois Foidl, August Golser, Johann Grander, Christine Gschnaller, Andrea Hauser, Mag. Leo Hofinger, Renate Kammerlander (17.03 Uhr bis Uhr), Manfred Kecht, Doris Oppeneiger, Leo Resch, Mag. Stefan Seiwald, Robert Steger (ab Uhr), Peter Wallner, Robert Wurzenrainer Entschuldigt: Bgm. Josef Grander (Ersatz: Robert Steger), Ing. Manfred Keuschnigg (Ersatz: Doris Oppeneiger), Heribert Mariacher (Ersatz: Robert Wurzenrainer) Nicht entschuldigt: niemand Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA 38

2 T A G E S O R D N U N G I. Genehmigung der Tagesordnung II. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Gemeinderatssitzung III. Berichte des Bürgermeisters IV. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes 1) Bericht über die Schwimmbadbrücke und allfällige Mittelfreigaben 2) Stellungnahme des Gemeinderates zu einer Geschäftsführerbestellung bei der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. 3) Abschluss eines Kauf- und Realteilungsvertrages (Monika Petschar, Mag. Michaela Wörgötter und Dr. Bernhard Wörgötter) 4) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters ( 51 TGO 2001) gestützten Verordnungen V. Berichte und Anträge der Ausschüsse 1) BAUAUSSCHUSS 1) Umwidmung im Bereich der Gp. 3523/6, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Johann Hechenberger) 2) Umwidmung im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet bzw. Festlegung als Verkehrsfläche (Karl Lackner) 3) Umwidmung im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Anton Ortner) 4) Umwidmung im Bereich der Gp. 3422/10, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Johann Foidl sen.) 5) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und andere, alle KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) 39

3 6) Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) 7) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol (Karl Lackner) 8) Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol (Karl Lackner) 9) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2771/18 sowie.1366, beide KG St. Johann in Tirol (Peter Pöll) 10) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2979/1, 2979/10 sowie 2979/11, alle KG St. Johann in Tirol ( Businesspark Gasteigerstraße /Project & Bautechnik GmbH) 11) Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 6152/5, KG St. Johann in Tirol (Wilfried Foidl, Gewerbegebiet) 12) Entscheidung über eine Stellungnahme zur Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2288/13 sowie 2288/8, beide KG St. Johann in Tirol (Ulrich Ballweber) 13) Entscheidung über zwei Stellungnahmen zur Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 3424/3 und andere, alle KG St. Johann in Tirol ( Ulmbichlweg West ) 14) Vertragsraumordnung: Neuerliche Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Frist ( Erbengemeinschaft Viertl ) 2) LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Mittelfreigabe: Schneeräumung Güterwege 2009/2010 VI. Anträge, Anfragen und Allfälliges I. GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG Dr. Georg Zimmermann begrüßt die Anwesenden. Es sind 16 Gemeinderäte anwesend. 40

4 Doris Oppeneiger und Robert Wurzenrainer geloben vor dem Gemeinderat gemäß 28 TGO Abs das Folgende: Ich gelobe, in Treue die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben und das Wohl der Marktgemeinde St. Johann in Tirol und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern. Renate Kammerlander kommt um Uhr zur Gemeinderatssitzung. Es sind 17 Gemeinderäte anwesend. Beschluss (17:0): Die Tagesordnung wird genehmigt. II. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 2. SITZUNG DES GEMEINDERA- TES Beschluss (17:0): Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt. III. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS Simon Aschaber kommt um Uhr zur Gemeinderatssitzung. Es sind 18 Gemeinderäte anwesend. Besuch aus Fuldabrück. Dr. Georg Zimmermann bittet Johann Grander, über den unmittelbar bevorstehenden Besuch einer vielköpfigen Delegation aus Fuldabrück zu informieren. Bürgermeisterkonferenz. Dr. Georg Zimmermann berichtet über seine Teilnahme an einer Bürgermeisterkonferenz am 28. Juni 2010 in der WINTERSTELLER-Kaserne in St. Johann in Tirol. 41

5 IV. ANTRÄGE DES BÜRGERMEISTERS UND DES GEMEINDEVORSTANDES 1) Bericht über die Schwimmbadbrücke und allfällige Mittelfreigaben Alexander Hronek berichtet über die Historie der Beschädigung bei der Schwimmbadbrücke. Aussehen, Form und Nutzungsmöglichkeit der zukünftigen Brücke werden kontrovers diskutiert. Mag. Helga Embacher stellt sich offen gegen die Position des Straßenausschusses (Wiedererrichtung einer für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich geeigneten Brücke ohne Dach): Es sei nicht notwendig, dass die Brücke fahrzeugtauglich sei. Wichtig sei indes, dass sie als schöner Fahrrad- und Fußgängersteg über ein Dach verfüge. Eine Brücke sei ein markanter Baukörper, der vielen in Erinnerung bleibe. Daher seien gründliche Überlegungen hinsichtlich des Aussehens erforderlich. Nach einiger Diskussion weist Dr. Georg Zimmermann darauf hin, dass es bei dieser Sitzung primär um den Abbruch der Brücke und um die grundsätzliche Mittelfreigabe eines Wiederaufbaus gehe, nicht hingegen um das detaillierte Aussehen, die Form und die Nutzungsmöglichkeit der wieder zu errichtenden Brücke. Beschluss (18:0): Für die fachgerechte Abtragung der beschädigten Schwimmbadbrücke werden EUR ,00 netto abzüglich 3 % Nachlass von der Nettosumme abzüglich 3 % Skonto von der Bruttosumme, somit EUR ,17 brutto, freigegeben. HHSt Beschluss (18:0): Dr. Bernhard Wörgötter wird beauftragt, die rechtlichen Interessen der Marktgemeinde St. Johann in Tirol im Rahmen der Beschädigung der Schwimmbadbrücke, erforderlichenfalls auch unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe, zu vertreten. 42

6 Beschluss (17:1): Für den notwendigen Wiederaufbau der Brücke werden zunächst Mittel in Höhe von EUR ,00 netto (EUR ,00 brutto) dem Grunde nach freigegeben. HHSt ) Stellungnahme des Gemeinderates zu einer Geschäftsführerbestellung bei der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. Robert Steger kommt um Uhr zur Sitzung. Es sind 19 Gemeinderäte anwesend. Christl Bernhofer hätte gern amoi a bissl woas dafroagt. Auch Mag. Helga Embacher betont das Informationsrecht des Gemeinderates; die Gemeinde sei schließlich der bedeutsamste Gesellschafter der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h (im Folgenden: GmbH). Es sei daher nicht zulässig, sich auf die (formale) Position zurückzuziehen, (gewisse) Angelegenheiten seien (schlechthin) Sache des Unternehmens. Mag. Stefan Seiwald weist darauf hin, dass über die Änderung gewisser Formalismen diskutiert werde. So sei es etwa fraglich, ob der (zweite) Geschäftsführer aus den Reihen des Gemeinderates kommen müsse. In diesem Zusammenhang wird die nachfolgende Anfrage der Gemeinderatspartei Die Grünen St. Johann i.t. (GRÜNE) behandelt (Auszug aus dem Original unnötige Zeilenumbrüche wurden entfernt, Text kursiv gesetzt): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! 1. Laut Medienberichten arbeitet man bei der St. Johanner Bergbahnen GmbH mit einem Team von Fachleuten an einem Sanierungskonzept. Welche Personen gehören diesem Sanierungsteam an? Wann werden konkrete Ergebnisse vorliegen? Gibt es Gespräche mit dem Unternehmen KR Anton Pletzer? 2. Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol ist stille Gesellschafterin der St. Johanner Bergbahnen GmbH mit einer Einlage von ,--. 43

7 Welche Vereinbarung welchen Datums liegt dieser Beteiligung zugrunde? Welche Bedingungen sieht die Vereinbarung für den Fall der Beendigung des Beteiligungsverhältnisses vor? 3. Wird die Haftung der Marktgemeinde St. Johann in Tirol für die Verbindlichkeiten der Bergbahnen zum Tragen kommen? In welchem Umfang? Falls eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, bis wann soll diese Frage geklärt sein? Besten Dank für Ihre Beantwortung. Die bezeichnete Anfrage ist diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A angehängt und wird während der Sitzung als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert. Mag. Stefan Seiwald berichtet, der Aufsichtsrat der GmbH habe ein Team von Experten engagiert. Namen nennt er keine. Mit den entsprechenden Stakeholdern (Anspruchsgruppen) würden sehr positive und zukunftsorientiert[e] Gespräche geführt. Akutmaßnahmen seien indes keine erforderlich. Die Frage von Christl Bernhofer, ob die GmbH liquid sei, bejaht Mag. Stefan Seiwald. Erfahrungswerte/Trennungsgrundsatz. Peter Wallner meint, er bekleide die Position eines Gemeinderates zwar noch nicht lange, habe aber seine Erfahrungen : Alles lügen sie nicht, die Zeitungen. Peter Wallner vermisst Informationen: Wir wissen nichts. Der Gasteiger sagt uns nichts. Der (erste) Geschäftsführer Mag. Hannes Gasteiger habe ihn anlässlich eines Informationsersuchens an den Oberrauch (Steuerberater) verwiesen, welcher sich wiederum auf die ihm obliegende Schweigepflicht berufen habe. Mag. Hannes Gasteiger habe ihm, Peter Wallner, gegenüber sogar gemeint, er könne auch beim Dessl Reini (Bediensteter der GmbH und Parteifreund von Peter Wallner) Erkundigungen einziehen. Dies komme nicht in Frage, da wir (gemeint wohl die Gemeinderatspartei SOLI) strikt zwischen der Betriebsratsposition von Reinhold Dessl und dessen Gemeindeposition trennen. 44

8 Auf Gedeih und Verderb. Dr. Georg Zimmermann verliest 10 des Typisch Stillen Gesellschaftsvertrag vom 24. März 1987 (Einbringung einer Einlage von ATS ,00 = EUR ,12 durch die Marktgemeinde St. Johann in Tirol), abgeschlossen zwischen der GmbH und der Gemeinde, welcher wie folgt lautet: 10 Auseinandersetzung und Rangrücktritt 1. Dem stillen Gesellschafter steht bei Beendigung der stillen Gesellschaft ein Auseinandersetzungsguthaben gemäß dem Saldo des Einlagen- und Privatkontos zu. 2. Dem stillen Gesellschafter steht ein Forderungsrecht auf sein Auseinandersetzungsguthaben in allen Fällen der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses, jedoch erst nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen Gläubiger zu. Die Vereinbarung einer Sicherstellung für das Forderungsrecht des stillen Gesellschafters ist ausgeschlossen. 3. Der stille Gesellschafter wird den Anspruch gemäß Abs. 1 überdies nur dann und insoweit geltend machen, als dies die wirtschaftlichen Erfordernisse des Seilbahnunternehmens zulassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Seilbahnunternehmen seinen aus der Betriebsführung erwachsenen Pflichten nachgekommen ist und somit ohne Beeinträchtigung des Bestandes und des Betriebes des Seilbahnunternehmens über die nötige nachhaltige Liquidität für die Auszahlung verfügt. Im Anschluss daran meint Dr. Georg Zimmermann, die Marktgemeinde St. Johann in Tirol sei untrennbar auf Gedeih und Verderb mit der GmbH verbunden. Eine solche Sicht lehnt Mag. Stefan Seiwald ab: Ich glaube, ich muss jetzt sogar einmal dem Dr. Zimmermann widersprechen. Jede Institution verfolge ihre Ziele, so die GmbH, so die Gemeinde. Die Erbringung gewisser Leistungen durch die GmbH könne aufgrund (politisch) vorgegebener Ziele betriebswirtschaftlich (eben) nicht gewinnbringend erfolgen. Wem was nicht gehört. Mag. Helga Embacher vermeldet, in Zusammenhang mit den Verhältnissen, so wie sie sind, stellten sich (schon) die Fragen: Wer wiegt ab? Wer wiegt was ab? Sie fordert eine wirklich öffentliche Diskussion. Diese gehöre (endlich) zugelassen. Die Bergbahnen in Tirol gehören nicht der Seilbahnwirtschaft. Das Land gehört nicht der Seilbahnwirtschaft. Das Land gehört nicht der ÖVP. Oder umgekehrt, je nachdem. Es könne nicht sein, dass eine bestimmte Gruppe, welche sich aus Seilbahnwirtschaftlern und ÖVP-Politikern zusammensetze, das Geschehen rund 45

9 um dieses Unternehmen unter Verschluss hält. Die Problematik stelle sich nicht nur in St. Johann in Tirol, sondern im ganzen Land. Es gehe ja nicht nur dieser Bergbahn schlecht. Dr. Georg Zimmermann repliziert hierauf, parteipolitisch habe er die Bergbahn noch nie betrachtet. Johann Grander wünscht der Sanierungsgruppe alles Gute, damit diese bis Herbst etwas zusammenbringt. Er hoffe, dass die Haftung der Gemeinde (für Verbindlichkeiten der GmbH) nicht zum Tragen komme. Laut Dr. Georg Zimmermann beträgt deren Höhe derzeit EUR ,00, ausgelegt auf einen Zeitraum bis Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, bestehe keine unmittelbare Gefahr, dass die Haftung schlagend werde. Dr. Georg Zimmermann verliest ferner ein Schreiben von Ing. Manfred Keuschnigg, welches diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage B angehängt ist. Beschluss (19:0): Der Gemeinderat befürwortet grundsätzlich ein Engagement von Mag. Stefan Seiwald bei der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass die entsprechenden Verfügungen (etwa eine Geschäftsführerbestellung) durch Beschluss der Gesellschafter zu erfolgen haben. 3) Abschluss eines Kauf- und Realteilungsvertrages (Monika Petschar, Mag. Michaela Wörgötter und Dr. Bernhard Wörgötter) Der Amtsleiter erläutert den als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszimmers projizierten Kauf- und Realteilungsvertrag. Beschluss (17:0): [Mag. Helga Embacher und Robert Steger abwesend] Der Abschluss des Kauf- und Realteilungsvertrages laut Anlage C dieses Gemeinderatsprotokolls wird genehmigt. HHSt

10 4) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters ( 51 TGO 2001) gestützten Verordnungen Beschluss (17:0): [Mag. Helga Embacher und Robert Steger abwesend] Nachstehende dringende Verfügungen des Bürgermeisters werden gemäß 30 Abs 1 lit f TGO 2001 nachträglich genehmigt: 600/ (Asphaltierungsarbeiten) 600/ B (Kanalbauarbeiten) 600/ A (Sanierung Mühlbach-Egg ) 600/ ( Ortswärme St. Johann in Tirol ) 600/ (Asphaltierungsarbeiten) 600/ (Abbrucharbeiten Schwimmbadbrücke) 600/ (Asphaltierungsarbeiten) 600/ (Asphaltierungsarbeiten) 600/ (Asphaltierungsarbeiten) V. BERICHTE UND ANTRÄGE DER AUSSCHÜSSE 1) BAUAUSSCHUSS 1) Umwidmung im Bereich der Gp. 3523/6, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Johann Hechenberger) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (18:0): [Johann Grander abwesend] Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung der Gp. 3523/6, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland ( 41 TROG 2006) in Wohngebiet ( 38 Abs 1 TROG 2006) 47

11 Der Planungsbereich ist in Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 2) Umwidmung im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet bzw. Festlegung als Verkehrsfläche (Karl Lackner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (18:0): [Johann Grander abwesend] Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland ( 41 TROG 2006) in Wohngebiet ( 38 Abs 1 TROG 2006) Festlegung einer Verkehrsfläche für den örtlichen Verkehr der Gemeinde (VO) ( 53 Abs 1 lit a TROG 2006) auf einer Teilfläche der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol Der Planungsbereich ist in Anlage E dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 48

12 3) Umwidmung im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Anton Ortner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Im Besonderen nimmt der Gemeinderat das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wendling und Partner vom 15. Juni 2010 zur Kenntnis, in welchem es auszugsweise heißt: Für die beiden Grundstücke besteht unmittelbarer Eigenbedarf. Herr Anton und Frau Martha Ortner beabsichtigen, auf Grundstück 2800/26 ein Einfamilienwohnhaus zu errichten, welches sie nach der anstehenden Betriebsübergabe beziehen werden. Planunterlagen hiefür liegen dem Bauamt bereits vor. Das Grundstück 2800/28 soll an Herrn Anton Ortner jun. Übergeben und von diesem ebenfalls bebaut werden. Eine Entwurfsplanung liegt diesem Antrag bei, Herr Anton Ortner jun. wird in einem der geplanten Gebäude seinen ordentlichen Wohnsitz begründen. Beschluss (17:1): [Mag. Helga Embacher abwesend] Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28 (derzeit Teilflächen der Gp. 2800/1), beide KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland ( 41 TROG 2006) in Wohngebiet ( 38 Abs 1 TROG 2006) Der Planungsbereich ist in Anlage F dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer 49

13 hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 4) Umwidmung im Bereich der Gp. 3422/10, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Wohngebiet (Johann Foidl sen.) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (19:0): Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung der Gp. 3422/10, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland ( 41 TROG 2006) in Wohngebiet ( 38 Abs 1 TROG 2006) Der Planungsbereich ist in Anlage G dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 5) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und andere, alle KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (17:1): [Mag. Helga Embacher abwesend] Der Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans für die neu zu schaffenden Gpn. 2800/26, 2800/27, 2800/28, 2800/29, 2800/30, 2800/31, 2800/32, 2800/33, 50

14 2800/34, 2800/35 sowie 2800/36, alle KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 22. Juni 2010 (GZ: abstjt0210 Ortner.dwg) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 6) Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (17:1): [Mag. Helga Embacher abwesend] Der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplans für die neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 22. Juni 2010 ( ebstjt1410 Ortner.dwg ) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 7) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol (Karl Lackner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. 51

15 Beschluss (18:0): [Christine Bernhofer abwesend] Der Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans für die Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 23. Juni 2010 (GZ: abstjt0310 Lackner Karl) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 8) Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol (Karl Lackner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (19:0): Der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplans für die Gp. 2847/1, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 23. Juni 2010 (GZ: ebstjt1510 Lackner.dwg) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 9) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2771/18 sowie.1366, beide KG St. Johann in Tirol (Peter Pöll) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. 52

16 Beschluss (16:3): Der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gpn. 2771/18 und.1366, beide KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 27. April 2010 ( aestjt1110 Pöll.dwg ) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 10) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2979/1, 2979/10 sowie 2979/11, alle KG St. Johann in Tirol ( Businesspark Gasteigerstraße /Project & Bautechnik GmbH) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Renate Kammerlander verlässt die Gemeinderatssitzung um Uhr. Es sind 18 Gemeinderäte anwesend. Beschluss (13:4) [Mag. Stefan Seiwald abwesend]: Der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gpn. 2979/1, 2979/10 und 2979/11, alle KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 1. Juli 2010 ( aestjt1310_0610 Gasteigerstrasse.dwg ) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 53

17 Hinweis: Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Gemeinderates vom 9. Februar 2010 zu Tagesordnungspunkt V.1.8.b) [Erlassung von allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplänen: Gpn. 2979/10, 2979/11 und 2979/1, alle KG St. Johann in Tirol (Project & Bautechnik GmbH)]. 11) Änderung des ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 6152/5, KG St. Johann in Tirol (Wilfried Foidl, Gewerbegebiet) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (17:1): [Ablehnung in Form der Enthaltung] Der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplans für die Gp. 6152/5, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 27. Mai 2010 ( ebstjt1210_1107 Foidl.dwg ) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 12) Entscheidung über eine Stellungnahme zur Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2288/13 sowie 2288/8, beide KG St. Johann in Tirol (Ulrich Ballweber) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (10:8): Der Stellungnahme von Katharina Sevignani, Berglehen 1f, 6380 St. Johann in Tirol, wird Folge gegeben, und der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gpn. 2288/13 sowie 2288/8, beide KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 16. März 2010 ( aestjt1010 Ballweber.dwg ) wird nicht erlassen. 54

18 13) Entscheidung über zwei Stellungnahmen zur Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 3424/3 und andere, alle KG St. Johann in Tirol ( Ulmbichlweg West ) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (17:1): Der Stellungnahme der Kitz, Grundstückserwerbs- und Verwaltungsgesesellschaft m.b.h., Wegscheidgasse 9, 6380 St. Johann in Tirol, wird nicht Folge gegeben, und der Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans für die Gpn. 3424/3,.1451, 3422/2, 3422/6, 3422/5, 3422/4, 3422/9, 3423, 3422/7, 3422/8, 3410/8, 3418,.562, 5858/2, 5858/1, 3410/7, 3410/67, 3410/68, 3425/2, 3425/1, 3410/10, 5855/3 sowie.563, alle KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 18. Februar 2010 ( abstjt0110 Ulmbichlweg-West.dwg ) wird gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 ivm 65 Abs 4 TROG 2006 ivm 65 Abs 2 TROG 2006 erlassen. Beschluss (17:1): Der Stellungnahme von Maria Mooslechner, Markt 6, 5611 Großarl, wird nicht Folge gegeben, und der Entwurf des allgemeinen Bebauungsplans für die Gpn. 3424/3,.1451, 3422/2, 3422/6, 3422/5, 3422/4, 3422/9, 3423, 3422/7, 3422/8, 3410/8, 3418,.562, 5858/2, 5858/1, 3410/7, 3410/67, 3410/68, 3425/2, 3425/1, 3410/10, 5855/3 sowie.563, alle KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 18. Februar 2010 ( abstjt011 0 Ulmbichlweg-West.dwg ) wird gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 ivm 65 Abs 4 TROG 2006 ivm 65 Abs 2 TROG 2006 erlassen. 14) Vertragsraumordnung: Neuerliche Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Frist ( Erbengemeinschaft Viertl ) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. 55

19 Beschluss (18:0): Die zwischen der Marktgemeinde St. Johann in Tirol und Sebastian Viertl, Franz Viertl und Anneliese Dötlinger ursprünglich vereinbarte Sieben-Jahres-Frist zur Bebauung bzw. Veräußerung an Bauwerber mit konkretem Wohnbedarf der (damaligen) Gp. 3410/19, KG St. Johann in Tirol (nunmehr Gpn. 3410/19, 3410/97, 3410/98, 3410/101 und 3410/102, alle KG St. Johann in Tirol) wird letztmalig auf weitere fünf Jahre erstreckt. Die Frist endet somit am 30. Juni ) LANDWIRTSCHAFTSAUSSCHUSS Mittelfreigabe: Schneeräumung Güterwege 2009/2010 Beschluss (18:0): Für die Schneeräumung bei den sogenannten Güterwegen im Winter 2009/2010 wird ein Betrag von EUR ,59 freigegeben. HHSt VI. ANTRÄGE, ANFRAGEN UND ALLFÄLLIGES Antrag Sportpass. Es liegt der nachstehende Antrag der Gemeinderatspartei Soziale Liste Bernhofer/Wallner sozial/unabhängig konstruktiv (SOLI) vor (Auszug aus dem Original unnötige Zeilenumbrüche wurden entfernt, Text kursiv gesetzt): Betrifft: Antrag auf Beseitigung von Beschränkungen beim Sportpass in der Panorama Badewelt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wurden von Seiten der Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass die Nutzung des Sportpasses in der Panorama Badewelt für unsere Kinder mit unverständlichen bürokratischen Hürden verbunden ist. Nicht nachvollziehbar ist vor allem die Regelung, wonach Kinder, die das Freibad z.b. zum Mittagessen im Elternhaus verlassen, es anschließend nicht mehr betreten dürfen. 56

20 Unserer Meinung nach führt diese Vorgangsweise dazu, die an sich äußerst positiv besetzte St. Johanner Sportpass Lösung mit einem bitteren und unnötigen Beigeschmack zu versehen. Wir stellen daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Kindern mit Sportpass zu ermöglichen, das Freibad der Panorama Badewelt uneingeschränkt verlassen und wieder betreten zu dürfen. Der bezeichnete Antrag ist diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage H angehängt. Dr. Georg Zimmermann verliest den Antrag, welcher als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert wird, und stellt fest, dass der Gemeinderat dies (mangels Kompetenz) 1 schwer beschließen werden könne. Er habe allerdings mit Klaus Kogler (von der Panorama Badewelt ) gesprochen, welcher bestätigt habe, dass die einmalige Benützung in den Sportpass eingestanzt sei. Der Grund dafür sei, dass (oftmals) Missbrauch beobachtet worden sei. Klaus Kogler stehe einer (verbesserten) Lösung unterdessen offen gegenüber. Als Übergangslösung sei es denkbar, dass Kinder, welche zum Mittagessen nach Hause gehen und nachher wieder ins Schwimmbad zurückkehren wollen, dies bei der Kasse bekanntgeben. Die Kassenleute seien (für heuer) angewiesen, derartige Meldungen zu registrieren und anschließend den Wiedereintritt des betreffenden Kindes in das Schwimmbad zu erlauben. Österreich gegen Uruguay. Die Gemeinderatssitzung findet am Tag des ersten Halbfinalspiels der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika statt (Niederlande gegen Uruguay). Dr. Georg Zimmermann nimmt dies zum Anlass, dem verhinderten WM-Teilnehmer Österreich, der langsamste[n] Fußballmannschaft der Welt ( Harald Martenstein im ZEIT-Magazin), zu huldigen: Es sei Zeit, fernzusehen und zu hoffen, dass Österreich gegen Uruguay gewinnt. Der Scherz löst schallendes Gelächter aus. Dieses Protokoll enthält acht Anlagen. 1 Selbstständige Anträge einzelner Mitglieder des Gemeinderates ( 41 Abs 1 dritter Fall TGO 2001) dürfen nur den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen. Der vorliegende Antrag verfehlt dieses Kriterium. 57

21 St. Johann in Tirol, 6. Juli 2010 Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Gemeinderäte: 58

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