Marktgemeinde St. Johann in Tirol. Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL

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1 Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol PROTOKOLL über die am Dienstag, den 7. September 2010, von Uhr bis Uhr im Sitzungszimmer des Kommunalzentrums unter dem Vorsitz von Bgm. Josef Grander abgehaltene 5. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode ) Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Mag. Helga Embacher, Alois Foidl, August Golser, Johann Grander, Christine Gschnaller, Andrea Hauser, Leo Hofinger, Manfred Kecht, Ing. Manfred Keuschnigg, Leo Resch, Josef Schwenter, Mag. Stefan Seiwald, Peter Wallner, Dr. Georg Zimmermann (ab Uhr) Entschuldigt: Renate Kammerlander (das eingeladene Ersatzmitglied Robert Steger übersah die während seines Urlaubs versendete Einladung), Heribert Mariacher (Ersatz: Josef Schwenter) Nicht entschuldigt: niemand Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA 63

2 T A G E S O R D N U N G I. Genehmigung der Tagesordnung II. Genehmigung der Niederschriften über die 3. und 4. Gemeinderatssitzung III. Berichte des Bürgermeisters IV. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes 1) Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge in Hinblick auf die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern im Sonderpädagogischen Zentrum St. Johann und Umgebung 2) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters ( 51 TGO 2001) gestützten Verordnungen V. Berichte und Anträge der Ausschüsse 1) BAUAUSSCHUSS 1) Umwidmung einer Teilfläche im Bereich der Gp. 3094/2, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche Garten- und Wasserpflanzenkultur mit Geräte- und Lagerschuppen (SGWKu) (Johannes Ritsch Goldwiese ) 2) Umwidmung im nördlichen Teilbereich der Gp. 6193, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Allgemeines Mischgebiet Mb in Allgemeines Mischgebiet Mb und Sonderfläche mit der Nutzungsfestlegung Wohnflächen Psychosozialer Dienst (SWPsD) (Pletzer Anton Leasing u. Verwaltungs GmbH) 3) Entscheidung über eine Stellungnahme von Josef und Barbara Seiwald und anderen zur Umwidmung im Bereich der Gp. 1236/2, KG St. Johann in Tirol (Ingomar Ritsch) 4) Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 3410/97, KG St. Johann in Tirol (Gapp/Viertl) 5) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2288/13 und 2288/8, alle KG St. Johann in Tirol (Ulrich Ballweber) 64

3 6) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gpn und andere, alle KG St. Johann in Tirol (Prantlsiedlung Sonja Tiefenbacher) 7) Entscheidung über eine Stellungnahme von Josef Resch zur Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und Gp. 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) 2) FINANZAUSSCHUSS 1) Vergabe eines Darlehensvertrages in Höhe von EUR ,00 in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben BA 09 (Beschlussfassung dient zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde) 3) SCHULAUSSCHUSS 1) Bericht: Jugendzentrum mit angeschlossenem Funpark am Standort Koasastadion VI. Anträge, Anfragen und Allfälliges I. GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG Bgm. Josef Grander begrüßt die Anwesenden. Es sind 17 Gemeinderäte anwesend. Beschluss (17:0): Die Tagesordnung wird genehmigt. II. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFTEN ÜBER DIE 3. UND 4. GEMEINDERATS- SITZUNG Beschluss (17:0): Die Niederschriften über die 3. und 4. Gemeinderatssitzung werden genehmigt. 65

4 III. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS Dr. Georg Zimmermann kommt um Uhr zur Sitzung. Es sind 18 Gemeinderäte anwesend. Grußbotschaft. Der Bürgermeister verliest eine Postkarte von Dekan Dr. Johann Trausnitz. Die Botschaft aus dem Grödnertal endet mit dem franziskanischen Gruß pax et bonum (Frieden und Heil). Watt-Turnier. Des Weiteren verliest der Bürgermeister eine Einladung zum sogenannten Großen Watter-Tag am 16. Oktober 2010 in Kirchdorf in Tirol. IV. ANTRÄGE DES BÜRGERMEISTERS UND DES GEMEINDEVORSTANDES 1) Erhöhung der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge in Hinblick auf die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern im Sonderpädagogischen Zentrum St. Johann und Umgebung Beschluss (18:0): V E R O R D N U N G 1. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Johann in Tirol vom 16. Oktober 2007 zu Tagesordnungspunkt IV.5) (Festsetzung der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge in Hinblick auf die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern im Sonderpädagogischen Zentrum St. Johann und Umgebung) wird wie folgt geändert: 2 Abs 1 hat wie folgt zu lauten: Betreuungsbeitrag 2. (1) Der Betreuungsbeitrag beträgt a) für Schüler, die für einen Tag pro Woche oder für zwei Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind: EUR 43,31 pro Monat; b) für Schüler, die für drei Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind: EUR 54,13 pro Monat; 66

5 c) für Schüler, die für vier Tage pro Woche oder für fünf Tage pro Woche zur Nachmittagsbetreuung angemeldet sind: EUR 64,97 pro Monat. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft. 2) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters ( 51 TGO 2001) gestützten Verordnungen Beschluss: (18:0): Die nachstehende dringende Verfügung des Bürgermeisters vom 10. August 2010 wird gemäß 30 Abs 1 lit f TGO 2001 nachträglich genehmigt: V E R O R D N U N G 1. Gemäß 51 Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO 2001) in Verbindung mit 3 Abs 6 Tiroler Campinggesetz 2001 wird aufgrund des durch den Radweltcup bedingten besonderen örtlichen Bedarfes auf der in der Anlage zu dieser Verordnung (Anlage A) gelb markierten Fläche der Gp. 2761/4, KG St. Johann in Tirol, für die Zeit vom 18. August 2010 bis zum 29. August 2010 eine Ausnahme vom Verbot nach 3 Abs 1 Tiroler Campinggesetz zugelassen. Anlage A stellt einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung dar. 2. Zur Wahrung der in 5 Abs 2 lit a bis c Tiroler Campinggesetz 2001 angeführten Interessen werden nachstehende Bestimmungen festgelegt, welche von der Grundeigentümerin der Gp. 2761/4, KG St. Johann in Tirol, der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h., einzuhalten sind: 1. Dem Stand der Technik, insbesondere den bau-, sicherheits- und brandschutztechnischen Erfordernissen, ist zu entsprechen. Insbesondere müssen geeignete Feuerlösch- und Rettungsgeräte in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, und ihr wirksamer Einsatz muss an allen Standplätzen und Anlagen jederzeit gewährleistet sein. 2. Den Erfordernissen der Hygiene und des Umweltschutzes ist zu entsprechen. 67

6 3. Die Erfordernisse der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Abfallwirtschaft und der Energieversorgung müssen sichergestellt werden. Insbesondere müssen Duschen, WC-Anlage, Geschirr- und Wäschespülbecken in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Die Einrichtungen im Sanitärbereich sind mit allgemein verständlichen Symbolen für Dusche, WC-Anlage, Geschirr- und Wäschespülbecken zu kennzeichnen. Im Sanitätsbereich müssen Trinkwasserzapfstellen vorhanden sein. 4. Es darf weder das Leben oder die Gesundheit von Menschen noch die Sicherheit von Sachen gefährdet werden. 5. Menschen dürfen weder durch Lärm, Erschütterung, Wärme, Lichteinwirkung, Schwingungen, Geruch oder Rauch noch auf andere Weise unzumutbar belästigt werden. 6. Es sind mindestens vier Müllbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 120 Liter pro Stück, die täglich entsprechend den abfallwirtschaftlichen Bestimmungen zu entleeren sind, aufzustellen. 7. Die ordnungsgemäße Abgrenzung, die Nummerierung und die Kennzeichnung der Standplätze sind in der Natur deutlich sichtbar herzustellen. Jener Teil der Gp. 2761/4, KG St. Johann in Tirol, auf welchem sich die Standplätze befinden, ist zur Umgebung hin mit einer mindestens ein Meter hohen Einfriedung abzugrenzen. 8. Es ist eine entsprechende allgemeinverständliche Beschilderung, welche insbesondere Hinweise auf die Sanitäreinrichtungen enthält, anzubringen. Darüber hinaus ist an gut sichtbarer Stelle ein Übersichtsplan anzubringen, welcher die einzelnen Standplätze mitsamt Nummerierung sowie die sonstigen wichtigen Einrichtungen enthält. 9. Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist ständig in funktionsfähigem Zustand zu halten. 10. Auftretende Belagsschäden sind unverzüglich auszubessern. 11. Zum Aufsaugen von ausgetretenen Mineralölprodukten sind 25 kg Ölbindemittel vorrätig zu halten. Ein größerer Austritt von Mineralölprodukten ist unverzüglich der 68

7 Behörde anzuzeigen. Die zuständige örtliche Feuerwehr ist nachweislich zu verständigen. 12. Alle einschlägigen ÖNORMEN werden für verbindlich erklärt. 13. Die entsprechende Verkehrsregelung ist durch eindeutige Beschilderung (zb mit dem Hinweiszeichen Einbahnstraße gemäß 53 Abs 1 Z 10 StVO) zu gewährleisten. 3. Die höchstzulässige Aufenthaltsdauer je mobiler Unterkunft wird mit zwölf Tagen festgelegt. 4. Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde in Kraft. Diese Verordnung enthält eine Anlage (Anlage A), welche einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung darstellt. Hinweis: Anlage A der dringenden Verfügung des Bürgermeisters vom 10. August 2010 entspricht Anlage A dieses Gemeinderatsprotokolls. Beschluss (18:0): Die nachstehenden dringenden Verfügungen des Bürgermeisters werden gemäß 30 Abs 1 lit f TGO 2001 nachträglich genehmigt: 600/ vom 14. Juli / vom 19. Juli / vom 20. Juli / vom 27. Juli / vom 11. August / vom 12. August / vom 23. August

8 V. BERICHTE UND ANTRÄGE DER AUSSCHÜSSE 1) BAUAUSSCHUSS 1) Umwidmung einer Teilfläche im Bereich der Gp. 3094/2, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in eine Sonderfläche Garten- und Wasserpflanzenkultur mit Geräte- und Lagerschuppen (SGWKu) (Johannes Ritsch Goldwiese ) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (18:0): Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung einer Teilfläche der Gp. 3094/2, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland ( 41 TROG 2006) in Sonderfläche für Garten- und Wasserpflanzenkultur mit Geräte- und Lagerschuppen (SGWKu) ( 43 Abs 1 lit a TROG 2006) Der Planungsbereich ist in Anlage B dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 2) Umwidmung im nördlichen Teilbereich der Gp. 6193, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Allgemeines Mischgebiet Mb in Allgemeines Mischgebiet Mb und Sonderfläche mit der Nutzungsfestlegung Wohnflächen Psychosozialer Dienst (SWPsD) (Pletzer Anton Leasing u. Verwaltungs GmbH) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. 70

9 Beschluss (18:0): Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde St. Johann in Tirol: Umwidmung des nördlichen Teilbereichs in Ebene 2 der Gp. 6193, KG St. Johann in Tirol (Obergeschoße), von derzeit Allgemeines Mischgebiet eingeschränkt auf Wohnungen gemäß 40 Abs 6 TROG 2006 ( 40 Abs 2 TROG 2006 ivm 40 Abs 6 TROG 2006) in Allgemeines Mischgebiet eingeschränkt auf Wohnungen gemäß 40 Abs 6 TROG 2006 ( 40 Abs 2 TROG 2006 ivm 40 Abs 6 TROG 2006 grauer Planungsbereich) und in Sonderfläche für Wohnflächen Psychosozialer Dienst (SWPsD) ( 43 Abs 1 lit a TROG 2006 grüner Planungsbereich) Der Planungsbereich ist in Anlage C dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 3) Entscheidung über eine Stellungnahme von Josef und Barbara Seiwald und anderen zur Umwidmung im Bereich der Gp. 1236/2, KG St. Johann in Tirol (Ingomar Ritsch) Der lebensfähige Bauernstand. Das Sittenbild. Die Liebhaberei. Der tiefe Graben. Der Gemeinderat ist zu diesem Tagesordnungspunkt zutiefst gespalten, ein Umstand, der eine kontroverse und hitzige Debatte samt einer Beifallskundgebung nach sich zieht. Neben dem Widmungswerber sind mit Ausnahme von Josef Seiwald sen. alle Unterzeichner/innen der Stellungnahme als Zuhörer/innen anwesend. 71

10 Mag. Helga Embacher erkundigt sich danach, ob ein Erhebungsbericht über landwirtschaftliche Aktivitäten auf dem Betrieb des nunmehrigen Widmungswerbers seit dem Zeitpunkt des Erwerbes eingeholt worden sei. Der Bauamtsleiter verweist auf die vorliegenden facheinschlägigen Gutachten von Ing. Josef Moser (Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung), welche sodann als PDF-Dateien an die Wand des Sitzungszimmers projiziert und vom Amtsleiter verlesen werden. Diesbezüglich meint Mag. Helga Embacher, dass sich viele Neueinsteiger (in der Land- und Forstwirtschaft) unglaublich über eine Expertise des vorliegenden Inhalts freuen würden. In der Regel schauen die Gutachten nämlich anders aus. Bei der ganzen Problematik komme der Gemeinderat zum Handkuss ; es handle sich im vorliegenden Fall um ein Sittenbild des Vollzuges des Tiroler Grundverkehrsgesetzes. Sie sage es nochmals: All jene, welche sich die letzten 20 Jahre oder auch immer noch um den Erwerb einer kleinen Hofstelle bemühen und diese ordnungsgemäß bewirtschaften möchten, stießen auf Betonmauern, auf Schallmauern ; sie hätten nicht die geringste Chance. Ingomar Ritsch indes hatte diese Chance. Für sie sei die Frage, ob er die Landwirtschaft (seit ihrem Erwerb) ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet habe, nicht beantwortet. Simon Aschaber hingegen meint: Bauer ist er. Dr. Georg Zimmermann verliest einen Artikel aus Nummer 13/2010 der Steuer- und WirtschaftsKartei (SWK), der maßgebenden Fachzeitschrift für österreichisches Steuer- und Wirtschaftsrecht. Der Beitrag setzt sich unter dem Titel Liebhaberei bei einer verlustbringenden Landwirtschaft mit einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 16. Dezember 2009 (Geschäftszahl: 2008/15/0059) auseinander, wobei in erkennbarer Weise der Betrieb des Widmungswerbers in Rede steht. Der Autor des SWK-Artikels kommt zu der auszugsweise wiedergegebenen Schlussfolgerung: Im Vergleich zur bisherigen Rechtsprechung ist es durchaus überraschend, dass der VwGH im gegenständlichen Fall, in dem augenscheinlich ist, dass der Betriebsführer die Landwirtschaft aus persönlichen Motiven erworben und die konkrete Art 72

11 der Betriebsführung offenkundig nicht erwerbswirtschaftlich betrieben hat, bei einer Größe von weniger als 17 ha als Betätigung i. S. d. 1 Abs. 1 LVO 1 erachtete und lediglich eine Abgrenzung zu einem Betrieb mit extrem kleiner Größe (weniger als 2 ha) getroffen, andere Fälle mit wesentlich größeren Betrieben jedoch nicht erwähnt hat. Offenbar war in diesem Erkenntnis allein ausschlaggebend, dass eine Landwirtschaft mit einer bestimmten Betriebsgröße wenn auch unwirtschaftlich geführt wurde. Dr. Georg Zimmermann stellt hiezu abschließend fest, Ingomar Ritsch hätte über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Möglichkeit gehabt, seinen landwirtschaftlichen Ehrgeiz unter Beweis zu stellen. Das hat er nie geschafft, und das wollte er auch nie. Es folgt: Applaus. Mag. Helga Embacher weist darauf hin, dass beim grünen Grundverkehr die Frage der (bei Ingomar Ritsch offenbar nicht gegebenen) Wirtschaftlichkeit (der Betriebsführung) stets eine entscheidende Rolle spiele. Der Bauausschuss hatte sich in einer vorberatenden Sitzung einhellig für die begehrte Umwidmung ausgesprochen (vor allem aufgrund der Tatsache, dass der Widmungswerber für das vom Abbruch bedrohte Gebäude über eine mittlerweile verfallene rechtskräftige Baubewilligung verfügt hatte). So werben vor allem dessen Mitglieder Bgm. Josef Grander, Simon Aschaber und Alois Foidl in der Gemeinderatssitzung für eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplans, bleiben mit ihrer Ansicht aber schlussendlich in der Minderheit. Nach der Beschlussfassung wird der Bürgermeister konsterniert feststellen: Es ist abzureißen. Die Zerrissenheit des Gemeinderates zu diesem emotional besetzten Verhandlungsgegenstand zeigt sich vernehmlich in einem von Alois Foidl, welches dieser am Tag nach der Gemeinderatssitzung an die Gemeinde richtet: 1 LVO = Liebhabereiverordnung 73

12 Guten Morgen Ernst! Bitte im GR-Protokoll von der gestrigen 5. GR-Sitzung mich namentlich zu vermerken, dass ich mich gegen die Stellungnahme von Josef und Barbara Seiwald und anderen, zur Umwidmung im Bereich der Gp. 1236/2 (Ingomar Ritsch) ausgesprochen habe, so dass eine ordnungsgemäße Widmung erfolgen kann und das Gebäude nicht abzureißen ist. Ich möchte nicht, dass ich, eines meiner Kinder oder meine Enkel, einmal nachlesen muss, dass auch ich ein von Hass und Gemeinheit zerfressener Mensch bzw. Gemeinderat bin oder war. Danke und schöne Grüße, Foidl Lois Beschluss (10:8): Der gemeinsamen Stellungnahme von Josef Seiwald sen., Winkl-Sonnseite 19, Barbara Seiwald, Winkl-Sonnseite 19, Josef Seiwald jun., Winkl-Sonnseite 19, Michael Seiwald, Winkl-Sonnseite 19, Ida Widauer, Steinerbergweg 7, und Margit Widauer, Winkl-Sonnseite 23a, alle 6380 St. Johann in Tirol, vom 6. Juni 2010 wird Folge gegeben, und die Änderung des Flächenwidmungsplans der Gp. 1236/2, KG St. Johann in Tirol, von derzeit Freiland in Sonderfläche für Hofstelle ( 44 TROG 2006) wird nicht erlassen. 4) Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 3410/97, KG St. Johann in Tirol (Gapp/Viertl) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss (18:0): Es erfolgt eine Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gp. 3410/97, KG St. Johann in Tirol (aufsichtsbehördlich genehmigt am 6. August 2003 zu Zl. Ve /17-2), und zwar in der Weise, wie sie in den Erläuterungen des Dr. Erich Ortner vom 16. August 2010 ( eb-ebstjt1610 gapp.doc ) beschrieben sind. Die Änderungen sind in Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, ersichtlich. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung 74

13 des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. 5) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn. 2288/13 und 2288/8, alle KG St. Johann in Tirol (Ulrich Ballweber) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss: (15:3): Der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gpn. 2288/13 und 2288/8, beide KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 19. August 2010 ( aestjt1010 Ballweber_v2.dwg ) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 6) Erlassung eines allgemeinen Bebauungsplanes im Bereich der Gpn und andere, alle KG St. Johann in Tirol (Prantlsiedlung Sonja Tiefenbacher) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss: (16:2) [davon eine Enthaltung]: Der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für die Gpn..1459,.1460,.1461,.1462,.1463,.1464,.1465,.1466,.1467,.1468,.1469,.1470,.1471,.1472,.1473,.1474,.1475,.1484,.1485,.1486,.1487, 106/1, 106/10, 106/11, 106/12, 106/13, 106/14, 106/15, 106/16, 106/17, 106/18, 106/19, 106/20, 75

14 106/21, 106/22, 106/23, 106/24, 106/25, 106/26, 106/27, 106/28, 106/29, 106/3, 106/30, 106/31, 106/32, 106/33, 106/34, 106/35, 106/36, 106/37, 106/38, 106/39, 106/4, 106/40, 106/41, 106/42, 106/43, 106/44, 106/45, 106/46, 106/47, 106/48, 106/49, 106/5, 106/50, 106/51, 106/52, 106/53, 106/54, 106/55, 106/56, 106/57, 106/58, 106/59, 106/6, 106/60, 106/61, 106/62, 106/63, 106/7, 106/8 sowie 106/9, alle KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 11. August 2010 (GZ: abstjt0410 Prantlsiedlung.dwg) wird gemäß 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde. 7) Entscheidung über eine Stellungnahme von Josef Resch zur Erlassung eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und Gp. 2800/28, beide KG St. Johann in Tirol (Anton Ortner) Der Bauamtsleiter trägt die wesentlichen Parameter dieses Verhandlungsgegenstandes vor und erläutert diese. Beschluss: (16:1): [Mag. Helga Embacher abwesend] Der Stellungnahme von Josef Resch, Schubertweg 21, 6380 St. Johann in Tirol, wird nicht Folge gegeben, und der Entwurf des ergänzenden Bebauungsplans für die neu zu schaffenden Gpn. 2800/26 und 2800/28, KG St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 22. Juni 2010 ( e bstjt1410 Ortner.dwg ) wird gemäß 68 Abs 1 TROG 2006 ivm 65 Abs 4 TROG 2006 ivm 65 Abs 2 TROG 2006 erlassen. 76

15 2) FINANZAUSSCHUSS 1) Vergabe eines Darlehensvertrages in Höhe von EUR ,00 in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben BA 09 (Beschlussfassung dient zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde) Beschluss: (18:0): Hinsichtlich des Bauvorhabens BA 09 soll ein weiterer Kredit ( 30 Abs 1 lit o TGO 2001) in Höhe von EUR ,00 aufgenommen werden. Der Finanzverwalter der Marktgemeinde St. Johann in Tirol wird in Zusammenhang mit der Aufnahme dieses Darlehens ermächtigt, die Zuschlagsentscheidung an den Bestbieter zu übermitteln. Der Zuschlag darf bei sonstiger absoluter Nichtigkeit nicht innerhalb einer Stillhaltefrist von sieben Tagen erteilt werden ( 132 Abs 1 Bundesvergabegesetz 2006). Der Finanzverwalter der Marktgemeinde St. Johann in Tirol wird des Weiteren ermächtigt, nach Ablauf der Stillhaltefrist den Zuschlag an den Bestbieter zu erteilen. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Abschluss eines Darlehensvertrages der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf ( 123 Abs 1 lit a TGO 2001). AOH ) SCHULAUSSCHUSS 1) Bericht: Jugendzentrum mit angeschlossenem Funpark am Standort Koasastadion Die Obfrau des Schulausschusses, Andrea Hauser, berichtet über gemeinsame Sitzungen des Schul- und Sportausschusses hinsichtlich eines Jugendzentrums mit angeschlossenem Funpark. Dessen Standort solle beim Koasastadion sein. Gudrun Krepper habe einen entsprechenden Folder vorbereitet, in welchem die ihrer Ansicht nach erforderlichen Eigenschaften eines Jugendzentrums angeführt sind ( Wunschkonzert ). Eine Schätzung habe ergeben, dass ein Neubau mehr als 1,2 Millionen Euro koste. Hinsichtlich der Planung sollte ein Architektenwettbewerb erfolgen. 77

16 Johann Grander weist darauf hin, dass das Thema nicht ganz neu sei. Seit 18 Jahren heiße es: Haus der Jugend, Haus der Jugend. Er wünsche sich, dass das Projekt nicht auf die lange Bank geschoben, sondern tatsächlich umgesetzt werde. Mag. Helga Embacher pocht auf einen mittelfristigen Finanzplan. Erst dann könne entschieden werden, ob das Jugendzentrum überhaupt realisiert wird. Diesbezüglich meint der Bürgermeister, dass den nachstehenden Projekten in der Gemeinderatsperiode 2010 bis 2016 erhebliche Bedeutung zukomme: Radweg Fieberbrunn Gehweg Hinterkaiser Kanalprojekte Prantlsiedlung, Römerweg und Hinterkaiser Haus der Jugend Hochwasserschutz Pflegeheim ( absolute Priorität Kompetenz: Gemeindeverband Pflegeheim St. Johann in Tirol) Panoramabadewelt Verkehrskonzept (in Diskussion) gegebenenfalls: St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.h. In diesen Fällen obliege es dem Gemeinderat, die entsprechenden Prioritäten zu setzen. Es erfolgt keine förmliche Beschlussfassung. VI. ANTRÄGE, ANFRAGEN UND ALLFÄLLIGES Antrag I (Verkehrskonzept). Es liegt ein Antrag der Gemeinderatspartei Bürgermeisterliste Hans-Peter Springinsfeld, Junge und unabhängige St. Johanner (JU-ST) betreffend die Beauftragung eines befugten techn. Verkehrsplanungsbüros zur Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzeptes vor. Der bezeichnete Antrag, der diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage E angehängt ist, wird als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert und vom Bürgermeister verlesen. 78

17 Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Antrag dem Straßenausschuss zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zuzuweisen und stößt dabei auf die konkludente Zustimmung des Gemeinderates. Eine förmliche Schlussfassung unterbleibt. Antrag II (Sozialarbeiter/in). Es liegt ein Antrag der Gemeinderatspartei Soziale Liste Bernhofer/Wallner sozial/unabhängig konstruktiv (SOLI) um Anstellung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters nach dem Vorbild des BH Kufstein vor. Der bezeichnete Antrag, der diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage F angehängt ist, wird als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert und vom Bürgermeister verlesen. Hinsichtlich dieses Antrages meint der Bürgermeister, dieser werde zur Diskussion an die Gemeindeverbände Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol und Pflegeheim St. Johann in Tirol und Umgebung weitergeleitet. Des Weiteren werde auch eine Erörterung mit den Sprengelbürgermeistern der Hauptschulen St. Johann in Tirol I und II stattfinden. Eine förmliche Beschlussfassung unterbleibt neuerlich. Antrag III (Lärm- und Umweltschutz). Es liegt ein Antrag der Gemeinderatspartei Die Grünen St. Johann i.t. (GRÜNE) betreffend Lärm- und Umweltschutz vor. Der bezeichnete Antrag, der diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage G angehängt ist, wird als PDF- Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert und vom Bürgermeister verlesen. Der Bürgermeister schlägt wiederum vor, diesen Antrag dem Straßenausschuss zur Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zuzuweisen und stößt dabei erneut auf die konkludente Zustimmung des Gemeinderates. Auch hinsichtlich dieses Antrages unterbleibt eine förmliche Schlussfassung. Antrag IV (Energiesparmaßnahmen). Es liegt ein Antrag der Gemeinderatspartei Die Grünen St. Johann i.t. (GRÜNE) betreffend Energiesparmaßnahmen vor. Der bezeichnete Antrag, der diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage H angehängt ist, wird als PDF- Datei an die Wand des Sitzungszimmers projiziert und vom Bürgermeister verlesen. Diesbezüglich antwortet Mag. Leo Hofinger, der seit ganz kurzem Verantwortung für die Panoramabadewelt trägt, er habe sich vergewissern können, dass bereits zahlreiche Energiesparmaßnahmen realisiert worden seien. Hinsichtlich der Restnutzung der Abwärme von der Firma Egger sei mit dieser bereits Kontakt aufgenommen worden, wobei sich die Firma Egger überaus gesprächsbereit gezeigt habe. 79

18 Der Bürgermeister führt aus, dass der bezeichnete Antrag Ing. Andreas Laucher, seit Anbeginn Berater der Ortswärme St. Johann in Tirol GmbH, vorgelegt werde. Beschluss (18:0): Dem Antrag der Gemeinderatspartei Die Grünen St. Johann i.t. (GRÜNE) wird die Dringlichkeit zuerkannt und die Geschäftsführung der Panoramabadewelt wird antragsgemäß aufgefordert, rechtzeitig ein einreichfähiges Energiesparkonzept zu erstellen, [so]dass die erhöhte Förderung des Landes in Anspruch genommen werden kann. Dieses Protokoll enthält acht Anlagen. St. Johann in Tirol, 7. September 2010 Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Gemeinderäte: 80

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