VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates

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1 17. März 2016 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Turnau Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Die Einladung erfolgte am 09. März 2016 durch Einladungskurrende. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen. Anwesend waren: Volksbürgermeister LAbg. Mag. (FH) Stefan Hofer SPÖ Vizebürgermeister Rudolf Smolej FPÖ ab TOP 4 Gemeindekassier Roland Schadl ÖVP Gemeinderat Karl Fladl Gemeinderat DI (FH) Thomas Gutjahr Gemeinderat Gerhard Hirtner Gemeinderätin Dr.in Baldegunde Illmayer Gemeinderätin Yvonne Rechberger, BEd Gemeinderat Alois Richter Gemeinderat Gerhard Rust Gemeinderätin Martina Sattelhacker Gemeinderat DI Christian Schneider Gemeinderätin Helga Strobl Gemeinderat Werner Trois ÖVP ÖVP SPÖ ÖVP SPÖ SPÖ SPÖ SPÖ SPÖ SPÖ ÖVP Außerdem anwesend: AL Peter Schelch, MBA VB Roswitha Zeman, Buchhalterin Entschuldigt waren: Gemeinderat DI Martin Bachner Gemeinderat Christian Rechberger ÖVP ÖVP Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist öffentlich. Vorsitzender: Volksbürgermeister LAbg. Mag. (FH) Stefan Hofer Anmerkungen zu den Beschlüssen: Die Beschlussfassungen erfolgten in Form offener Abstimmungen. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 1 von 25

2 TAGESORDNUNG 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Personalangelegenheit Vertraulich 3. Straßenrechtsangelegenheit Vertraulich 4. Baurechtsangelegenheit - Vertraulich Fragestunde gemäß 54, Abs. 4, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. 5. Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember Rechnungsabschluss Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.03; Einwendungsbehandlung und Beschlussfassung 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.04a und 4.04b; Einwendungsbehandlung und Beschlussfassung 9. Einbau Bürgerbüro ins Erdgeschoss des Marktgemeindeamtes Turnau; Auftragsvergaben der Gewerke 10. Trinkwasserversorgung Turnau; 1. Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Hochbehältern im Maurergraben bzw. in Göriach 2. Verlegung einer Bypassleitung zum Hochbehälter Ganigraben 11. Neubau Feuerwehrrüsthaus Turnau; Information 12. Bebauungsplan Kroißenbrunnergründe; Herstellung der Grundbuchsordnung 13. Dr. Norbert Kroißenbrunner, Turnau 17; Antrag um Vertragserstellung betreffend Vertretung der Totenbeschau Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 2 von 25

3 14. Abtrennung L102 Öffentliches Gut; Teilungsurkunde GZ 4696K-T, DI Benzinger vom ; Herstellung der Grundbuchsordnung 15. Gefahrenzonenplan Neu 16. Mehrzwecksaal Turnau; Modell zur Jugendförderung 17. Neueinteilung der Fachausschüsse gemäß 14, Abs. 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. 18. Allfälliges Zu 1. der Tagesordnung: Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für das Erscheinen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er entschuldigt die Gemeinderäte Christian Rechberger und DI Martin Bachner (beide ÖVP), die an der Sitzung nicht teilnehmen können. Vizebürgermeister Rudolf Smolej (FPÖ) wird sich ein klein wenig verspäten. Zur Tagesordnung, wie sie mit der Einladung zur Sitzung bekannt gegeben wurde, gibt es keine Einwände. Die Tagesordnung umfasst daher 18 Tagesordnungspunkte. Zu 2. der Tagesordnung: Personalangelegenheit - Vertraulich Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ein eigenes Protokoll erstellt. Zu 3. der Tagesordnung: Straßenrechtsangelegenheit - Vertraulich Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ein eigenes Protokoll erstellt. Anmerkung: 17:42 Uhr Vizebürgermeister Rudolf Smolej betritt den Sitzungssaal und nimmt an der Gemeinderatssitzung teil. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 3 von 25

4 Zu 4. der Tagesordnung: Baurechtsangelegenheit - Vertraulich Über diesen Tagesordnungspunkt wurde ein eigenes Protokoll erstellt. Fragestunde gemäß 54 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. Auf die Anfrage von GR DI (FH) Thomas Gutjahr aus der letzten Gemeinderatssitzung informiert der Vorsitzende darüber, dass betreffend Zustand der Gemeindestraßen am 29. Januar 2016 eine Besprechung mit einem sachkundigen Vertreter des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung stattgefunden hat. Es wurden dazu der Gemeindevorstand aber auch die Mitglieder des Fachausschusses für Infrastruktur eingeladen. Die Erkenntnisse aus dieser Besprechung wurden in der Fachausschuss-Sitzung für Infrastruktur am detailliert beraten. Es wurde dabei auch festgestellt, dass noch im heurigen Jahr eine detaillierte Straßenzustandsbewertung der Gemeindestraßen in der Marktgemeinde Turnau vorgenommen werden soll. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu 5. der Tagesordnung: Verhandlungsschrift über die Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2015 Der Vorsitzende leitet ein, dass die Verhandlungsschrift jedem Gemeinderatsmitglied zugegangen ist. Es wurden keine Änderungswünsche übermittelt. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2015 zu genehmigen, wird einstimmig entsprochen. Zu 6. der Tagesordnung: Rechnungsabschluss 2015 Vom Vorsitzenden wird berichtet, dass der Rechnungsabschluss im Einvernehmen mit den Organen des Gemeinderechnungs- und Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 4 von 25

5 Prüfungsreferates der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur ordnungsgemäß erstellt und der Entwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wurde. Die Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses bildet neben dem Rechnungswerk selbst der vom Prüfungsausschuss ausgearbeitete Bericht vom , der von der Obfrau des Ausschusses, GRin Dr.in Baldegunde Illmayer auszugsweise verlesen wird und in dem festgehalten ist, dass der Rechnungsabschluss für in Ordnung befunden wurde. Der Kassen Ist Bestand per und Kassenname Bestand per Bestand per Handkassa 649, ,27 Raiffeisenbank Turnau , ,86 Steiermärkische Bank , ,14 Bawag PSK Bank 872, ,00 Ergibt Kassen-Ist-Bestand , ,27 Die Kassenbelege werden auf Ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit stichprobenweise überprüft und es wird festgestellt, dass die Kassenführung sorgfältig und genau erfolgt. Anfänglicher Kassenbestand ,25 Schließlicher Kassenbestand ,75 Ergibt ein Kassen-Plus gegenüber dem VJ ,00 Das Kassenplus ergibt sich aufgrund der Darlehenszuzählungen in Höhe von ,00. Zum Ergebnis 2015 Das Haushaltsjahr 2015 hat für die Marktgemeinde Turnau einen Überschuss in Höhe von ,87 ergeben. Die Rücklagen der MG Turnau setzen sich wie folgt zusammen: Abwasserbeseitigung ,60 Abfallbeseitigung ,18 Gemeindewohnungen ,82 Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 5 von 25

6 Pflegeheim ,63 Wasserversorgung ,07 Gesamt Rücklagen , Beilagen zum Rechnungsabschluss 2015: Personalkosten von insgesamt ,05 Vergleich ,05 ergibt eine Zunahme um ,00, bedingt durch die Aufnahme von zusätzlichen Mitarbeiterinnen (Altersteilzeit und Tourismusbereich). Verschuldungsgrad: ,0 % 8,4 % 8,1 % 7,37 % 7,40 % Schuldennachweis: Der Darlehensstand hat sich im Jahr 2015 wie folgt geändert: Stand zu Beginn des Haushaltsjahres: ,40 Zugang (Neuaufnahme) ,00 Abgang (Tilgung 2015) ,93 Zinsenbelastung ,51 Darlehensstand am Ende des Haushaltsjahres ,47 Nachweis über den Stand der Haftungen: Mürzverband und ZWHS Hochschwab Süd (Zentralwasserversorgung) Stand zu Beginn des Haushaltsjahres: ,50 Abgang ,12 Stand am Ende des Haushaltsjahres: ,38 Der Probe-Rechnungsabschluss 2015 wurde vom Prüfungsausschuss in der erstellten Form für in Ordnung befunden. Gemeindebuchhalterin Roswitha Zeman gibt sodann einen Überblick über das Rechenwerk. In Zahlen zeigt der Rechnungsabschluss 2015 folgendes Bild: Ordentlicher Haushalt: Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 6 von 25

7 Gesamteinnahmen: EUR 3, Gesamtausgaben EUR 2, Außerordentlicher Haushalt: Gesamteinnahmen: EUR Gesamtausgaben EUR Im Anschluss erläuterte AL Schelch anhand von Grafiken die Entwicklung von Sozialhilfeumlage, bzw. die Haushaltsentwicklung, den Verschuldungsgrad in Prozent, den Schuldenstand, den Zinsendienst sowie die Haftungen seit dem Jahre Über Antrag des Herrn GR Gerhard Hirtner wird darauf einstimmig beschlossen, den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorgelegten Fassung zu genehmigen. Mit der Beschlussfassung sind die Rechnungsleger (Bürgermeister und Gemeindekassier) entlastet. Zu 7. der Tagesordnung: Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.03; Einwendungsbehandlung und Beschlussfassung Der Vorsitzende erinnert, dass aufgrund des geplanten Rüsthausbaus auf dem Grundstück Nr. 511/4, KG Turnau eine Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.03 erforderlich ist. Wie in der Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2016 beschlossen fand die Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzepts vom 04. Januar 2016 bis einschließlich 28. Februar 2016 statt. Folgende Einwände sind innerhalb dieser oben genannten Frist ergangen und werden wie folgt behandelt: 1. Einwand Abteilung 13 Bau- und Raumordnung Ing. Trost vom Die Änderung des bis dato als Gebiet mit baulicher Entwicklung für Tourismus festgelegten Bereiches auf Funktionsbereich für Wohnen stellt eine gänzliche Abkehr von der bisher geltenden Zielsetzung dar. Dafür bedarf es gemäß 42, Abs. 10, wesentlich geänderter Planungsvoraussetzungen. Diesbezüglich sind Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 7 von 25

8 die Erläuterungen zu ergänzen, wobei ausgehend von einer aktuellen Bestandsaufnahme eine Interessensabwägung vorzunehmen ist. Zu berücksichtigen sind dabei auch die im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten, Bezug habenden Ziele und Maßnahmen und die Flächenpotentiale Tourismus und Wohnen. Einwendungsbehandlung: Der Einwendung wird stattgegeben, die Änderung wird im Erläuterungsbericht wie folgt umfangreicher begründet: Aus Sicht der Marktgemeinde Turnau sind geänderte Planungsvoraussetzungen gegeben, da sich das Gehöft Wasserstattmühle nach aktuellen Hochwasserstudien zwischenzeitlich zur Gänze im HQ30 des Stübmingbaches befindet und die erforderlichen Baumaßnahmen aus diesem Grund nicht möglich sind. Die derzeit ausgewiesene Fläche für touristische Nutzung außerhalb der Gefahrenzonen wäre aber nur in Verbindung mit dem Gehöft nutzbar, weshalb hier Neuüberlegungen angestellt werden. Eine Realisierung von umfangreichen Hochwasserschutzmaßnahmen scheint aus Sicht der Gemeinde auch langfristig nicht mehr möglich. Die geplanten Änderungen stimmen mit den im ÖEK festgelegten Zielen und Maßnahmen überein. Demnach wurde festgelegt, dass Turnau der Hauptort für künftige Siedlungsentwicklung ist, hierfür ist auch die Einrichtung eines funktionierenden und nun im Änderungsbereich geplanten Feuerwehrrüsthauses erforderlich. Als touristischer Schwerpunkt wurde hingegen Seewiesen festgelegt. Dort gibt es aus der Sicht der Marktgemeinde Turnau aufgrund der Lage noch sehr viel touristisches Potenzial. 2. Einwand Abteilung 13 Bau- und Raumordnung Ing. Trost vom Der SOLL-Darstellung sind die Planzeichen der geltenden Planzeichenverordnung zugrunde zu legen. Einwendungsbehandlung: Der Einwendung wird teilweise stattgegeben. Der Änderungsbereich der Solldarstellung wurde überprüft. Dieser stimmt aus Sicht der Gemeinde mit der geltenden Planzeichenverordnung überein. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 8 von 25

9 Dem Antrag des Herrn GR DI Christian Schneider, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 4.03 zu beschließen, sowie die Einwendungen, wie detailliert angeführt, zu behandeln, wird einstimmig entsprochen. Zu 8. der Tagesordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes 4.04a und 4.04b; Einwendungsbehandlung und Beschlussfassung Der Vorsitzende leitet ein, dass auch die Flächenwidmung aufgrund der geplanten Errichtung eines neuen Feuerwehrrüsthauses zu ändern ist. (Verfahrensfall 4.04a) In diesem Zuge wird auch eine kleinflächige Baulanderweiterung im Bereich Schrümpf in Behandlung genommen (Verfahrensfall 4.04b). Die Auflage erfolgte wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt von 4. Januar 2016 bis 28. Februar Folgende Einwände bzw. Stellungnahmen sind innerhalb dieser oben genannten Frist ergangen und werden wie folgt behandelt: Verfahrensfall 4.04a 1. Einwendung Abteilung 13 Bau- und Raumordnung, Ing. Trost, vom Da sich die Änderungsfläche innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes befindet und die unbebaute Grundstücksfläche mehr als m² beträgt, ist gemäß 40, Abs. 4, des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 ein Bebauungsplan zu erlassen. Einwendungsbehandlung: Der Einwendung wird nicht entsprochen. Das Grundstück für den geplanten Rüsthausbau besitzt lediglich ca m². Die Grundstückskonfiguration ergibt sich aus den örtlichen, topographischen Gegebenheiten und dem Wunsch des Vorbesitzers eines Abstandes der neuen Grundbrenze zum Bestand im Osten. Dieser Abstandsstreifen für sich ist jedoch nicht bebaubar, wurde jedoch für eine zusammenhängende Baulandfläche ebenfalls als Bauland gewidmet. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 9 von 25

10 Ein Bebauungsplan für ein einzelnes Feuerwehrgebäude scheint aus Sicht der Gemeinde nicht sinnvoll, die zuständige Landschaftsschutzbehörde wird ohnedies in die Planung einbezogen. 2. Einwendung Abteilung 13 Bau- und Raumordnung, Ing. Trost, vom Die neu als Allgemeines Wohngebiet festgelegte Änderungsfläche befindet sich unmittelbar an der L 123. Aufgrund der nicht auszuschließenden Wohnbebauung ist zu prüfen, ob sich aus dem Verkehr auf der Landesstraße Lärmbeeinträchtigungen ergeben. Einwendungsbehandlung: Dem Einwand wird entsprochen. Eine Überprüfung erfolgte. Das tägliche Verkehrsaufkommen mit ca Fahrzeugen ist seit der letzten Flächenwidmungsplanrevision unverändert. Die damalige Berechnung wies keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte für Allgemeines Wohngebiet bei 50 km/h Geschwindigkeitsbegrenzungen aus. Dies wird im Erläuterungsbericht angeführt. 3. Einwendung Abteilung 13 Bau- und Raumordnung, Ing. Trost, vom In der SOLL-Darstellung sind im Änderungsbereich die Buchstaben BF (Bebauungsfrist) angeführt. Eine solche wird durch die Änderung aufgehoben und ist dieser Hinweis aus der Plandarstellung zu entfernen. Einwendungsbehandlung Dem Einwand wird entsprochen. Die irrtümlich noch angeführten Buchstaben BF werden entfernt. Stellungnahme Abteilung 13 Naturschutz, Mag.a Ossegger vom Zur ÖEK-EP-Änderung Verfahrensfall 4.03 und zur Flächenwidmungsplan- Änderung 4.04 der Marktgemeinde Turnau wird darauf hingewiesen, dass das Biotop (Code: ; Feuchte bis nasse Grünlandbrache; Rasiges Großeggenried) am Grundstück 511/2 zu schützen ist. Aus diesem Grund sollte die Biotopfläche ausgespart werden und östlich und südlich des Biotops eine absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze gesetzt werden. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 10 von 25

11 Betreffend des Biotops auf Grundstück Nr. 511/2 wird mitgeteilt, dass dieses der Gemeinde nicht bekannt ist und auch keine planliche Darstellung vorhanden ist. Bei gegenständlicher Änderung handelt es sich jedoch um eine wesentliche Verkleinerung bereits rechtskräftig ausgewiesener Baulandflächen. Die Reduktion erfolgte im bachseitigen, unteren Bereich, die nunmehrige Ausweisung liegt im erhöhten, mit Sicherheit trockenen Teil des Grundstückes. Das Biotop befindet sich vermutlich bachnah in den Gefahrenzonen des Stübmingbaches, eine Baulandentwicklung dahin kann ohnedies nicht erfolgen. Die nun geplante, wesentlich verkleinerte Baulandausweisung wurde im Entwicklungsplan mit relativen Siedlungsgrenzen festgelegt. Diese dürfen nur geringfügig überschritten werden, weshalb hier keine Änderung in absoluten Grenzen erfolgt. Sollte es zu einer Überschreitung kommen, wird das Einverständnis der Naturschutzbehörde eingeholt, dies wird im Erläuterungsbericht angeführt. Weiters wird der Hinweis BIO für Biotop in der Plandarstellung ersichtlich gemacht. Stellungnahme Wildbach- und Lawinenverbauung vom Es wird mitgeteilt, dass gegen beide Änderungsbereiche keine Einwände bestehen, da die Kriterien für Baulandausweisungen in Gefahrenzonen der Wildbach- und Lawinenverbauung gegeben sind. Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Schreiben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14, Wasserwirtschaft vom Zu den Kundmachungen der Marktgemeinde Turnau vom betreffend die Flächenwidmungsplanänderung, Verfahrensfälle 4.04a und b und betreffend die ÖEK-/Änderung 4.03 wird seitens der wasserwirtschaftlichen Planung unter Berücksichtigung der Stellungnahme der BBL Obersteiermark Ost vom Folgendes mitgeteilt: Der gegenständliche Änderungsbereich liegt im Kompetenzbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung und sind jedenfalls die Vorgaben laut Stellungnahme der zuständigen Gebietsbauleitung vom einzuhalten. Des Weiteren sind die wasserwirtschaftlichen Interessen zur Thematik Niederschlagswässer gemäß Beilage zu berücksichtigen. Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 11 von 25

12 Schreiben vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau vom Von der Behörde wird mitgeteilt, dass die Zufahrt zum Änderungsbereich über die bestehende Gemeindestraße Pircherweg erfolgen muss, die Ausfahrt kann über die Landesstraße L123 erfolgen. Diesbezüglich ist bei der Baubezirksleitung Obersteiermark Ost um Genehmigung anzusuchen. Von der Gemeinde wird hierzu festgehalten, dass die Verkehrsführung bereits mit der Baubezirksleitung Obersteiermark Ost abgesprochen wurde. Demnach erfolgt die Zu- und Abfahrt des normalen PKW- Verkehrs über die Gemeindestraße. Die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen wird direkt über die Landesstraße L 123 erfolgen, das hierfür erforderliche Genehmigungsverfahren wird demnächst durchgeführt. Dies wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Verfahrensfall 4.04b 1. Einwendung Abteilung 13 Bau- und Raumordnung, Ing. Trost, vom Entsprechend den Ausführungen des Erläuterungsberichtes befindet sich im ggst. Änderungsbereich ein Stallgebäude. Dieses ist ausgehend vom anzunehmenden Konsens auf allfällige Geruchsemissionen zu prüfen (Anm. ein bestehendes Stallgebäude ist im Örtlichen Entwicklungsplan in diesem Bereich nicht ersichtlich gemacht.) Einwendungsbehandlung: Dem Einwand wird entsprochen. Das angeführte Stallgebäude befindet sich im Änderungsbereich 4.04b und dient lediglich als Scheune/Heustadl. Es befindet sich keine Nutztierhaltung in diesem Gebäude. Dem Antrag des Herrn GR DI Christian Schneider, die Flächenwidmungsplanänderung 4.04a und 4.04b in der oben angeführten Weise zu beschließen sowie die Einwendungen, wie detailliert angeführt, zu behandeln, wird einstimmig entsprochen. Zu 9. der Tagesordnung: Einbau Bürgerbüro ins Erdgeschoss des Marktgemeindeamtes Turnau; Auftragsvergaben der Gewerke Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 12 von 25

13 Der Vorsitzende leitet ein, dass seitens des Herrn GR DI Martin Bachner ein Vergabevorschlag aufgrund der abgegebenen Angebote übermittelt wurde. Demnach gehen im Bereich HKLS-Installationen Fa. Holosch zum Gesamtpreis von EUR 8.708,06 inkl. Ust. und im Bereich der Baumeisterabeiten Fa. Hölblinger&Zefferer mit EUR ,37 inkl. Ust. als Bestbieter hervor. Dem Antrag des Herrn GR Gerhard Rust, dem Vergabevorschlag von GR DI Martin Bachner, mit den Installationsarbeiten Fa. Holosch zum Gesamtpreis inkl. Ust von EUR 8.708,96 bzw. mit den Baumeisterarbeiten Fa. Hölblinger&Zefferer zum Gesamtpreis von EUR ,37 inkl. Ust. zu betrauen, wird einstimmig entsprochen. Zu 10. der Tagesordnung: Trinkwasserversorgung Turnau 1. Grundsatzbeschluss über die Errichtung von Hochbehältern im Maurergraben bzw. in Göriach 2. Verlegung einer Bypassleitung zum Hochbehälter Ganigraben Der Vorsitzende erläutert, dass sich der Fachausschuss für Infrastruktur mit dem gegenständlichen Projekt in seiner Sitzung im Februar 2016 detailliert beschäftigt hat. Demnach sollte, vorbehaltlich der Finanzierung Grundsatzbeschlüsse über die Errichtung von Speichererweiterungen bei den Hochbehältern Maurergraben und Göriach sowie die Erdverlegung einer Trinkwasserversorgungs-Bypassleitung von Göriach Bereich Liegenschaft Trois bis zum Hochbehälter Ganigraben gefasst werden. Die geplanten Baumaßnahmen sollten so bald als möglich, jedoch unbedingt noch im Jahre 2016 umgesetzt werden. Es wird nach Abschluss die mehr als doppelte Wasserspeichermenge als bisher zur Verfügung stehen. Die für die Umsetzung nötigen Finanzmittel sollen in der Gemeinderatssitzung vom beschlossen werden. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 13 von 25

14 Dem Antrag des Herrn GR DI Christian Schneider, lt. Konzept des Planungsbüros Zojer, Wolfgang Schneider vom Januar 2016, die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der KG Turnau durch Erweiterung der beiden Hochbehälter Maurergraben und Göriach sowie der Verlegung einer Bypassleitung von der Siedlung Göriach, Liegenschaft Trois bis zum Hochbehälter Ganigraben zu gewährleisten, wird einstimmig entsprochen. Der Vorsitzende bedankt sich für die Einstimmigkeit und bemerkt, dass bereits in der kommenden Woche mit den Arbeiten zur Verlegung der Bypassleitung begonnen werden wird. Zu 11. der Tagesordnung: Neubau Feuerwehrrüsthaus; Information Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Turnau, Herrn Abschnittsbrandinspektor Bernd Fladischer und den technischen Vorstand der Brucker Wohnbau GmbH, Herrn DI Heinz Karelly. Anhand einer powerpoint -Präsentation stellt er das geplante und bereits bauverhandelte Rüsthaus der Freiwilligen Feuerwehr Turnau den Anwesenden im Gemeinderatssitzungssaal vor. Zu 12. der Tagesordnung: Bebauungsplan Kroißenbrunnergründe; Herstellung der Grundbuchsordnung Der Vorsitzende leitet ein, dass zur Herstellung der Grundbuchsordnung für den Bebauungsplan Kroißenbrunnergründe zwei Maßnahmen erforderlich sind: 1. Abtausch der beiden Grundstücke 558/1 bzw. 558/2, (jeweils Teilflächen), beide KG Turnau, Regelung durch einen Tauschvertrag Der Tauschvertrag liegt in vollem Wortlaut den Tagungsunterlagen bei und regelt den Tausch der beiden Grundstücke 558/2, Eigentümerin Marktgemeinde Turnau und 558/1, Eigentümerin rk. Pfarrpfründeverwaltung, beide KG Turnau. Der Tausch wird dadurch Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 14 von 25

15 erforderlich, dass eine Zufahrt zu den neu aufzuschließenden Grundstücken des Herrn MR Dr. Franz Kroißenbrunner geplant ist, welche durch das Bestehenbleiben des Marterls an der Einmündung in die Kirchbühelstraße erforderlich ist. 2. Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Turnau und MR Dr. Franz Kroißenbrunner betreffend Grundstück Nr. 558/2, KG Turnau (Teilfläche im Ausmaß von 74 m²). Ein diesbezüglicher Grundsatzbeschluss wurde bereits durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau bereits am gefasst, jedoch wurde die grundbücherliche Durchführung bis jetzt noch nicht abgeschlossen. Das kaufvertragsgegenständliche Grundstück liegt im Westen des Grundstücks 558/2. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 15 von 25

16 Dem Antrag des Herrn Vizebürgermeisters Rudolf Smolej, den Kaufvertrag der Marktgemeinde Turnau mit MR Dr. Franz Kroißenbrunner betreffend Verkauf des Grundstücks Nr. 558/2, KG Turnau (Teilfläche im Ausmaß von 74 m²) durch die Marktgemeinde Turnau lt. vorliegendem Kaufvertrag von Notar Mag. Mühl zum Preis des Grundstückes von EUR 45 je m² sowie den Tauschvertrag zwischen der Marktgemeinde Turnau und der rk. Pfarrpfründeverwaltung der beiden Grundstücke 558/1 bzw. 558/2, beide KG Turnau, jeweils Teilflächen im Ausmaß von 52 m² seitens rk. Pfarrpfründeverwaltung und 60 m² seitens der Marktgemeinde Turnau (Tauschwert jeweils EUR 45 je m²) zu beschließen, wird einstimmig entsprochen. Sowohl Kaufvertrag (Beilage 01) als auch Tauschvertrag (Beilage 02) werden zum Beschluss erhoben. Zu 13. der Tagesordnung: Dr. Norbert Kroißenbrunner, Turnau 17; Antrag um Vertragserstellung betreffend Vertretung der Totenbeschau Der Vorsitzende berichtet, dass es seit 2014 eine Vereinbarung zwischen der Ärztekammer Steiermark, dem Gemeindebund Steiermark und dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung gibt, welche das seit 2003 vom Land Steiermark abgeschaffte Distriktsärztesystem ersetzt. Nachdem im Vorjahr bereits mit den beiden Ärzten Maier und Parsché in der Kleinregion Verträge betreffend Vertretungsregelungen für Totenbeschau bei Wochenendbereitschaftsdiensten sowie im Wochentag-Nachtbereitschaftsdienst und falls gewünscht im Falle von Nichterreichbarkeit oder Urlaub des im Gemeindegebiet tätigen Distriktsarztes durchzuführen, abgeschlossen wurden, hat nun auch Dr. Norbert Kroißenbrunner ein dementsprechendes Ansuchen an die Marktgemeinde Turnau übermittelt. Ein von der Ärztekammer vorgeschlagener Mustervertrag, adaptiert auf die Gegebenheiten der Marktgemeinde Turnau, hat folgendes Aussehen: Gemeinsamer Vertrag über die Durchführung der Totenbeschau im Bereitschaftsdienst in der Marktgemeinde Turnau Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 16 von 25

17 Vertrag abgeschlossen zwischen a) der Marktgemeinde Turnau, im Weiteren nur noch Gemeinde genannt, vertreten durch den Bürgermeister LAbg. Mag. (FH) Stefan Hofer und die unten gefertigten Gemeindemandatare einerseits und c) Dr. Norbert Kroißenbrunner, wohnhaft in 8625 Turnau 17 mit Praxissitz in 8625 Turnau, im Weiteren nur Vertragspartner genannt, andererseits wie folgt: Präambel Die Gemeinde hat u.a. dafür zu sorgen, dass ihr zur Durchführung der Totenbeschau nach den Bestimmungen des Stmk. Leichenbestattungsgesetz ein Arzt oder mehrere Ärzte zur Verfügung stehen, von dem bzw. denen auf Grund des Berufssitzes bzw. des Wohnsitzes angenommen werden kann, dass sie diese Aufgaben auch erfüllen können. Der Vertragspartner ist derzeit nicht in den ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Dienstsprengel Kleinregion Hochschwab-Süd eingebunden, übt jedoch teilweise Vertretungen aus. Die Vereinbarung ist für die gesamte Zeit der Vertretungen gültig. I. Vertragsgegenstand Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist ausschließlich die Durchführung der Totenbeschau im Gebiet der Gemeinde während der Zeiten, in denen der Vertragspartner den ärztlichen Bereitschaftsdienst im oben bezeichneten Dienstsprengel versieht. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während seiner Bereitschaftsdienstzeiten zur Durchführung von Totenbeschauen gemäß den Bestimmungen des Stmk. Leichenbestattungsgesetz ehestmöglich nachzukommen. II. Entgelt a) Für die Erbringung von Leistungen gemäß Punkt I. dieses Vertrages steht dem Vertragspartner ein privatrechtliches Entgelt von 160,-- je Totenbeschau zu, zuzüglich allfälliger Zulagen nach 2 Abs 2 Gemeindearzt-Entgeltverordnung. b) Neben dem Entgelt nach Punkt II. a) dieses Vertrages gebührt dem Vertragspartner allenfalls eine Abgeltung für die Benützung eines eigenen Kraftfahrzeuges in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes (dzt: 0,42/km). Weitere Entgeltansprüche gegenüber der Gemeinde bestehen für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 17 von 25

18 Soweit für das privatrechtliche Entgelt Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben, welcher Art auch immer, abzuführen bzw. zu entrichten sind, trifft die alleinige Verpflichtung hierzu den Vertragsarzt; die Gemeinde kann hierfür nicht zur Zahlung herangezogen werden. III. Wertsicherung Das unter Punkt II. a) in diesem Vertrag festgelegte Entgelt ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder der an dessen Stelle tretende Index. Die Wertsicherung ist jährlich mit Bekanntgabe der Indexzahl für den Jänner eines jeden Jahres vorzunehmen, wobei die für den Jänner 2017 noch bekanntzugebende Indexzahl als Ausgangsbasis für die weiteren Berechnungen heranzuziehen ist Veränderungen der Indexzahl bis 5 % bleiben unberücksichtigt. Wird diese Grenze jedoch überschritten, so wird die gesamte Änderung voll wirksam. Die erste außerhalb des Spielraumes von 5 % liegende Indexzahl bildet die Grundlage der Neuberechnung des Entgeltes und des neuen Spielraumes. IV. Nebenpflichten Festgehalten wird, dass auf die Tätigkeiten des Vertragspartners die Bestimmungen des 15 Stmk. Gemeindebedienstetengesetz (Amtsverschwiegenheit) und die Bestimmungen des 7 AVG (Befangenheit) sinngemäß zur Anwendung gelangen. Der Vertragspartner ist bei seinen Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages seinem ärztlichen Gewissen verpflichtet und an die ärztliche Schweigepflicht im Sinne des 54 Ärztegesetz gebunden. V. Vertretung Ist der Vertragspartner trotz bestehenden Bereitschaftsdienstes an der Erfüllung seiner vertragsgegenständlichen Verpflichtung gehindert, so obliegt es ihm, der Gemeinde einen Vertreter namhaft zu machen, der in angemessener Zeit seine Verpflichtungen übernehmen kann. Festgehalten wird, dass der Abschluss dieses Vertrages die Gemeinde nicht darin hindert, auch mit anderen Ärzten Verträge über die Durchführung von Totenbeschauen zu schließen. VI. Vertragsdauer, Kündigung Das Vertragsverhältnis beginnt mit und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von den Vertragsparteien jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. VII. Sonstiges Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 18 von 25

19 Dieser Vertrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. März 2016 genehmigt. Der vorliegende Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei jedem Vertragspartner jeweils ein Exemplar ausgehändigt wird. Allfällige mit diesem Vertrag zusammenhängende Gebühren werden von der Gemeinde getragen. Turnau, am Dr. Norbert Kroißenbrunner: Für die Marktgemeinde Turnau Der Bürgermeister LAbg. Mag. (FH) Stefan Hofer sowie ein weiteres Vorstandsmitglied und zwei Gemeinderäte Dem Antrag der GRin Helga Strobl (SPÖ), die Vereinbarung betreffend die Totenbeschau, wie vorhin angeführt mit Herrn Dr. Norbert Kroißenbrunner, Turnau 17, zu beschließen, und das Vertragsverhältnis ab 01. April 2016 zu beginnen, wird einstimmig entsprochen. Zu 14. der Tagesordnung: Abtrennung L102 Öffentliches Gut; Teilungsurkunde GZ 4696K-T, DI Benzinger, vom ; Herstellung der Grundbuchsordnung Der Vorsitzende bemerkt eingangs, dass für das Bauvorhaben L102 Abtretung des Gemeindegutes an die Landesstraßenverwaltung, an das öffentliche Wassergut und an Frau Elfriede Binder, 8625 Turnau, Stübming 22 die katastrale Schlussvermessung bereits durchgeführt und der Teilungsplan von Herrn DI Benzinger (GZ 4696K-T) erstellt wurde. Um diesen Teilungsplan im Grundbuch durchführen und vollziehen zu können, ist eine Verordnung gemäß 8, Abs. 3, des Steiermärkischen Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964 idgf. erforderlich, in welcher die Widmung zum öffentlichen Gut bzw. Entwidmung vom öffentlichen Gut zur Gemeinde bestätigt wird. Eine diesbezügliche Verordnung hat folgendes Aussehen: KUNDMACHUNG Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 19 von 25

20 Gemäß 93, Abs. 1 und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 in der Fassung LGBl. 131/2014 wird kundgemacht: Gemäß 8, Abs. 3, des Steiermärkischen Landesverwaltungsgesetzes LStVG 1964, LGBl. Nr. 154/1964, in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau unter Zugrundelegung der Vermessungsurkunde GZ 4696K-T vom des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.- Ing. Benzinger ZT-GmbH in seiner Sitzung vom 17. März 2016 die nachstehende beschlossen: VERORDNUNG Grundbücherliche Durchführung der katastralen Schlussvermessung der Anlage: L102 Richtigstellung L102 & Öffentliches Gut KG Stübming Für sämtliche vom Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) abgeschriebenen und einer privaten Grundbuchseinlage zugeschriebenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile wird die Widmung für den Gemeingebrauch aufgehoben. Weiters werden sämtliche Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die aus einer privaten Grundbuchseinlage abgeschrieben und dem Öffentlichen Gut (Straßen und Wege) zugeschrieben, werden dem Gemeingebrauch als Öffentliche Verkehrsfläche gewidmet bzw. zur Öffentlichen Straße erklärt. Es wird bestätigt, dass die Anlage von der Landesstraßenverwaltung errichtet wurde und entsprechende Baumaßnahmen dahingehend stattgefunden haben. Die Verordnung wird mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtskräftig. Für den Gemeinderat der Marktgemeinde Turnau Der Bürgermeister LAbg. Mag. (FH) Stefan Hofer Dem Antrag des Herrn GR DI Christian Schneider, die Verordnung, wie oben angeführt zum Beschluss zu erheben und dem Teilungsplan des DI Benzinger GZ 4696K-T vom zuzustimmen, wird einstimmig entsprochen. Nach dem Beschluss ist die Verordnung kundzumachen und im Anschluss gemeinsam mit dem Auszug aus dem Sitzungsprotokoll, diesen Tagesordnungspunkt betreffend, an DI Benzinger Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 20 von 25

21 zurückzusenden, damit die Herstellung der Grundbuchsordnung beantragt werden kann. Zu 15. der Tagesordnung: Gefahrenzonenplan Neu Der Vorsitzende informiert darüber, dass in den Herbstmonaten 2015 der neue Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung kommissionell begutachtet wurde. Mit Schreiben vom teilte die Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Steiermark mit, dass der Herr Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit Erlass vom , Zahl BMLFUW- LE /0153-III-5/2015 dem Gefahrenzonenplan Turnau, Revision 2015, im Sinne des 11, Abs. 7 Forstgesetz 1975, die Genehmigung erteilt hat. Allfällige bei der kommissionellen Überprüfung angeordneten Änderungen und Ergänzungen des Gefahrenzonenplanes wurden bereits durch die Sektion vorgenommen. Im Sinne des 11, Abs. 9, Forstgesetz 1975, ist der Gefahrenzonenplan, wenn sich die Plangrundlagen oder ihre Bewertung ändern, unter Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungs- und Genehmigungsverfahrens, diesen geänderten Verhältnissen anzupassen. Die Anpassung soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nach Ablauf von 10 bis 15 Jahren erfolgen, wobei die eingetretenen Änderungen zusammengefasst zu berücksichtigen sind. Nur gravierende Änderungen, wie sie ua. durch Verbauungen einerseits und Katastrophen andererseits möglich sind, werden unmittelbar ein Änderungsverfahren auslösen können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Revision 2015 den bisherigen Gefahrenzonenplan ersetzt und dieser nicht mehr gültig ist. Der Fachausschuss für Umweltwesen hat sich am 20. Oktober 2015 mit dieser Thematik beschäftigt und die Änderungen des Gefahrenzonenplanes 2015 gegenüber denen des Gefahrenzonenplanes von 1995 detailliert diskutiert. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 21 von 25

22 Zu 16. der Tagesordnung: Mehrzwecksaal Turnau; Modell zur Jugendförderung Der Vorsitzende leitet ein, dass sich die Mitglieder des Fachausschusses für Kultur-, Jugend- und Sportwesen am 11. Februar 2016 mit dem gegenständlichen Tagesordnungspunkt beschäftigt haben. Es wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen, dass die Marktgemeinde Turnau die Vereine auffordert, eine Vereinsliste aller aktiven Vereinsmitglieder zu übermitteln. Diese stellt die Basis für die Jugendförderung für die Kosten der Benützung des Mehrzwecksaales in der Marktgemeinde Turnau dar. Aufgrund der Anzahl der Mitglieder, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Stichtag des Vorjahres) wird folgende Tabelle zur Förderung der bezahlten Kosten für die Saalbenützung herangezogen: Anteil Jugendlicher unter 18 Jahren: Förderhöhe 80 % bis 100 % 100 % der Bruttosaalmiete 60 % bis 79 % 80 % 40 % bis 59 % 60 % 20 % bis 39 % 40 % 0 % bis 19 % keine Förderung Dem Antrag der Frau GRin Yvonne Rechberger, BEd., die Jugendförderung entsprechend der vorhin erwähnten Parameter (Anteil der Jugendlichen unter 18 Jahren in Prozent, Überleitung in Fördertabelle je Verein nach Anteil der Jugendlichen bis zum erreichten 18. Lebensjahr (Stichtag ) und Gewährung der Förderung ab ) zu gewähren, wird einstimmig entsprochen. Zu 17. der Tagesordnung: Neueinteilung der Fachausschüsse gemäß 14, Abs. 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Möglichkeit besteht, die Anzahl der Fachausschüsse einerseits zu verringern und andererseits der Empfehlung der Gemeindegebarungsprüfung 2015 zu entsprechen. Folgende Fachausschüsse wären gemäß 14, Abs. 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 idgf. neu zu bilden: Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 22 von 25

23 Fachausschuss für Umwelt, Agrar, Landschaftsschutz und Landschaftspflege Fachausschuss für Soziales, Gesundheit, Generationen und Sport Fachausschuss für Sicherheit, Personal und Wohnen Fachausschuss für Infrastruktur, Gemeindeentwicklung und BürgerInnenbeteiligung Fachausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur Die Fachausschüsse Prüfung und der gesetzliche Volksschulausschuss bleiben unverändert. Dem Antrag des Herrn GR Gerhard Hirtner, die Fachausschüsse für a) Umwelt, Agrar, Landschaftsschutz und Landschaftspflege, b) Soziales, Gesundheit, Generationen und Sport c) Sicherheit, Personal und Wohnen d) Infrastruktur, Gemeindeentwicklung und BürgerInnenbeteiligung und e) Wirtschaft, Tourismus und Kultur gemäß 14, Abs. 3, der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 neu zu bilden wird einstimmig entsprochen. Der Prüfungsausschuss sowie der gesetzliche Volksschulausschuss bleiben unverändert. Zu 18. der Tagesordnung: Allfälliges Vorsitzender: Kläranlagenstudie KIeinregion Hochschwab-Süd Im Gemeindeamt der Marktgemeinde Aflenz fand diesbezüglich in der vorangegangenen Woche ein Gespräch statt. Seitens der Marktgemeinde Turnau waren er selbst, AL Peter Schelch und der Außendienstmitarbeiter Roland Käferbäck anwesend. Er führt aus, dass für die Marktgemeinde Turnau folgende Positionierung gilt: Das Thema Kläranlage ist für die nächsten Jahrzehnte gut gelöst. Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 23 von 25

24 Da es in der Marktgemeinde Turnau zwei Kläranlagen gibt, wird es keine finanzielle Beteiligung an den Kosten für diese Studie geben. Sommerkindergarten 2016 Der Vorsitzende übergibt das Wort an GRin Helga Strobl. Sie führt aus, dass der Sommerkindergarten heuer für den Zeitraum von drei Wochen stattfinden wird. Es besteht erstmals die Möglichkeit, diesen Sommerkindergarten wöchentlich zu buchen. Ehrungen der GemeinderätInnen Termin Freitag, 01. April 2016, Beginn Uhr im Gemeindeamts-Sitzungssaal Carport Seniorenwohnheim - Fertigstellung Dieses wurde von der Marktgemeinde Turnau errichtet. Nächste Arbeitskreissitzung in der Kleinregion Termin Montag, 23. Mai 2016, Beginn Uhr in Thörl Nächste Gemeinderatssitzung Termin Mittwoch, 27. April 2016, Beginn Uhr GRin Dr.in Baldegunde Illmayer Verrechnung Aufbahrungshalle bzw. Gebührenhöhe Sie berichtet, dass die Gemeinde derzeit eine Benützungsgebühr von EUR 139,54 vorschreibt. Sie berichtet, dass sie selbst und andere Gemeindebürger diese Gebühr für hoch erachten. Sie hat sich erkundigt, dass in Aflenz eine Gebühr von EUR 45 eingehoben wird. Sie regt an, dass sich der zuständige Ausschuss mit dieser Gebühr befasst. GRin Dr.in Baldegunde Illmayer bittet, dass diese Gebühr relativ rasch nach der Beerdigung zur Vorschreibung gebracht wird. Der Vorsitzende sichert Optimierung bei diesen Arbeitsabläufen in der Verwaltung zu. Der Vorsitzende bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende der Sitzung: 18:57 Uhr Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 24 von 25

25 Die Verhandlungsschrift besteht aus 25 Seiten. Vorgelesen genehmigt unterschrieben Turnau, am... Unterschriften am Original Peter Schelch, _Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, , Seite 25 von 25

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