Leitfaden zum Solactive Home Automation Index. Version 1.0 vom 27.April.2015
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- Nicole Kerner
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1 Leifaden zum Solacive Home Auomaion Index Version 1.0 vom 27.April.2015
2 INHALT Einführung 1 Parameer des Index 1.1 Kürzel und ISIN 1.2 Sarwer 1.3 Vereilung 1.4 Preise und Berechnungsfrequenz 1.5 Gewichung 1.6 Index-Komiee 1.7 Veröffenlichungen 1.8 Hisorische Daen 1.9 Lizenzierung 2 Indexzusammensezung 2.1 Auswahl der Indexbesandeile 2.2 Ordenliche Anpassung 2.3 Außerordenliche Anpassung 3 Berechnung des Solacive Home Auomaion Index 3.1 Indexformel 3.2 Rechengenauigkei 3.3 Bereinigungen 3.4 Dividenden und andere Ausschüungen 3.5 Kapialmassnahmen 3.6 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung 4 Definiionen 4.1 Indexspezifische Definiionen 4.2 Weiere Definiionen 5 Indexberechnung - Änderung der Berechnungsmehode 6 Anhang In diesem Dokumen sind die Grundsäze und Regeln für den Aufbau und Berieb des Solacive Home Auomaion Index dargeleg. Die Solacive AG wird sich nach besen Kräfen um die Umsezung der aufgeführen Regelungen bemühen. Die Solacive AG biee keinerlei ausdrückliche oder sillschweigende Garanie oder Zusicherung, weder hinsichlich der Ergebnisse aus einer Nuzung des Index noch hinsichlich des Index-Sands zu irgendeinem besimmen Zeipunk noch in sonsiger Hinsich. Der Index wird durch die Solacive AG lediglich berechne und veröffenlich, wobei sich die Solacive AG nach besen Kräfen bemüh, für die Richigkei der Berechnung des Index Sorge zu ragen. Es beseh für die Solacive AG - unbeschade möglicher Verpflichungen gegenüber Emienen - keine Verpflichung gegenüber Drien, einschließlich Invesoren und/oder Finanzinermediären, auf ewaige Fehler in dem Index hinzuweisen. Die Veröffenlichung des Index durch die Solacive AG sell keine Empfehlung der Solacive AG zur Kapialanlage dar und beinhale in keiner Weise eine Zusicherung oder Meinung der Solacive AG hinsichlich einer ewaigen Invesiion in ein auf diesem Index beruhendes Finanzinsrumen. 2
3 EINFÜHRUNG Dieses Dokumen is ein Leifaden für die Zusammensezung und Berechnung des Solacive Home Auomaion Index. Gegebenenfalls nowendige Änderungen des Leifadens können durch das in 1.6 näher definiere Index-Komiee veranlass werden. Der Solacive Home Auomaion Index wird von der Solacive AG berechne und veröffenlich. Die Solacive AG behäl sich sämliche Reche an dem Index vor. 1 PARAMETER DES INDEX Der Solacive Home Auomaion Index is ein Index der Solacive AG. Der Index bilde die Enwicklung von Unernehmen ab, die eine Geschäfsäigkei in dem Bereich Home Auomaion oder Conneced Home Sysem verfolgen. Dies wird näher im Kapial 4 beschrieben. Der Index wird in USD berechne. Der Index is ein Toal Reurn Index, sprich Dividenden und Zinszahlungen werden reinvesier. 1.1 Kürzel und ISIN Der Solacive Home Auomaion Index wird mi der ISIN DE000SLA0M58 vereil; die WKN laue SLA0M5. Der Index wird über Reuers uner dem Kürzel <.SOLHMAT> und in Bloomberg uner dem Kürzel < SOLHMAT Index>. 1.2 Sarwer Der Index is zum Handelsschluss um 22:30 Uhr am Sardaum, dem , auf 100 basier. 1.3 Vereilung Der Solacive Home Auomaion Index wird über die Kursvermarkung der Boerse Sugar AG veröffenlich und an alle angeschlossenen Informaionsanbieer vereil. Jeder Informaionsanbieer enscheide individuell, ob er den Solacive Home Auomaion Index über seine Informaionssyseme vereilen / anzeigen wird. Die InformaionsaAnbieer sind uner den folgenden Inerneadressen einsehbar: hps:// hps:// 1.4 Preise und Berechnungsfrequenz Der Solacive Home Auomaion Index wird aus den Preisen der jeweiligen Indexbesandeile berechne. Verwende werden die jeweils zulez fesgesellen Preise. Preise von Indexbesandeilen, die nich in der Indexwährung noieren, werden mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechungskurs auf Reuers (z.b. USD=X, USDGBP=R) umgerechne. Is während der Berechnungszei kein akueller Preis über Reuers verfügbar, so wird mi dem lezen verfügbaren Preis bzw. mi dem Schlusskurs von Reuers vom lezen Handelsag gerechne. Der Solacive Home Auomaion Index wird von 09:00 Uhr MEZ bis 22:30 Uhr MEZ alle 60 Sekunden vereil. Der leze veröffenliche Indexsand is der Schlusssand und erfolg um 22:30 Uhr. Solle es zu Sörungen der Daenversorgung zu Reuers oder bei der Kursvermarkung der Boerse Sugar AG kommen, kann der Index nich vereil werden. Fehlerhafe Berechnungen werden rückwirkend berichig. 3
4 1.5 Gewichung Im Solacive Home Auomaion Index werden die Indexbesandeile an den Anpassungsagen gleich gewiche. 1.6 Index-Komiee Die Überwachung der Zusammensezung des Solacive Home Auomaion Index sowie gegebenenfalls nowendige Anpassungen des Regelwerks obliegen einem eigens dafür geschaffenen Index-Komiee. Dieses sez sich aus Miarbeiern der Solacive AG zusammen (im Folgenden das Solacive Home Auomaion Index Komiee oder Index-Komiee ). Das Index-Komiee sell basierend auf Daen des Selekionsages die zukünfige Zusammensezung des Solacive Home Auomaion Index fes. Außerdem enscheide das Index-Komiee bei außerordenlichen Ereignissen (Fusionen, Insolvenzen usw., siehe Kapiel 2.3), die sich auf einen Besandeil des Solacive Home Auomaion Index beziehen, über ensprechende Anpassungen in der Zusammensezung des Solacive Home Auomaion Index und gegebenenfalls weiere geeignee Maßnahmen. Falls sich Änderungen des Leifadens als nowendig erweisen sollen, is das Index-Komiee befug, die ensprechenden Beschlüsse zu fassen. Beschlüsse des Index-Komiees müssen einsimmig geroffen werden. 1.7 Veröffenlichungen Sämliche für die akuelle Berechnung des Index relevanen Parameer und Informaionen werden auf der Seie hp:// und ihren Unerseien zur Verfügung gesell. 1.8 Hisorische Daen Mi der ersmaligen Berechnung des Index am werden hisorische Daen vorgehalen. 1.9 Lizenzierung Lizenzen zur Nuzung des Index als Underlying für derivaive Insrumene an Börsen, Banken, Finanzdiensleiser und Invesmenhäuser vergib die Solacive AG. 4
5 2 INDEXZUSAMMENSETZUNG 2.1 Auswahl der Indexbesandeile Sowohl die Sarzusammensezung als auch die forlaufenden Anpassungen ergeben sich auf der Basis folgender Regeln: An den Selekionsagen ersell die Solacive AG den Auswahlpool. Aus dem Auswahlpool werden die 30 nach Markkapialisierung größen Unernehmen als Indexbesandeile ausgewähl, die einen Geschäfsfokus in Smar Home Auomaion haben und die qualiaiven Anforderungen, die in Punk 4.1 beschrieben werden, erfüllen. Falls weniger als 30 Unernehmen als Indexbesandeile idenifizier werden, werden die maximal zur verfügbaren Indexbesandeile in den Index aufgenommen. 2.2 Ordenliche Anpassungen Jährlich an den Selekionsagen werden die Miglieder des Solacive Home Auomaion Index neu ermiel und an den Anpassungsagen zum Handelsschluss nach Maßgabe von 1.5 sowie nach Krierien 2.1. neu gewiche. Eine Neugewichung der Miglieder des Solacive Home Auomaion Index finde, vorbehallich außerordenlicher Anpassungen, außer an den Anpassungsagen nich sa. Die ersmalige Anpassung finde am sa. Solacive AG veröffenlich Änderungen bereffend der Index Zusammensezung am Selekionsag und dami mi genügend Absand vor dem Anpassungsag. 2.3 Außerordenliche Anpassungen Das Index-Komiee kann bei außerordenlichen Ereignissen (z.b. Kapialveränderungen, Fusionen, Insolvenzen, Marksörungen, usw.), die sich auf ein oder mehrere Miglieder des Solacive Home Auomaion Index beziehen, nach billigem Ermessen ensprechende Anpassungen in der Zusammensezung des Solacive Home Auomaion Index vornehmen und gegebenenfalls weiere Maßnahmen reffen, die geeigne sind, die Forführung des Solacive Home Auomaion Index zu ermöglichen. Wird ein Indexbesandeil aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse aus dem Index enfern, so kann das Index-Komiee einen Nachfolger als ersezenden Indexbesandeil besimmen. Solle das Index-Komiee keinen Nachfolger besimmen, so wird die Gewichung des enfernen Indexbesandeils proporional auf die übrigen Indexbesandeile vereil. Die Enscheidungen des Index-Komiees werden einsimmig geroffen. Die ensprechenden Publikaionen erfolgen sobald wie möglich durch Solacive AG. Die neue Zusammensezung des Solacive Home Auomaion Index und der Handelsag, ab dem diese wirksam wird, werden vom Index-Komiee besimm. Die ensprechenden Publikaionen erfolgen sobald wie möglich durch die Solacive AG. 5
6 3 BERECHNUNG DES INDEX 3.1 Indexformel Der Solacive Home Auomaion Index is ein Index, dessen Sand an einem Handelsag der Summe über alle Indexbesandeile der Produke aus (a) dem Aneil des jeweiligen Indexmiglieds an diesem Handelsag und (b) dem Preis des jeweiligen Indexmiglieds an der jeweiligen Börse an diesem Handelsag ensprich. Als Formel: Index = n i = 1 x * p mi: p i, i = Preis des Indexmiglieds i am Handelsag x, = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag Dieser Aneil x ensprich der rechnerischen Anzahl der Aneile der Akie i im Solacive Home Auomaion Index. Im Regelfall is dieser Aneil eines Indexmiglieds konsan. Im Zuge ordenlicher und außerordenlicher Anpassungen, Dividendenzahlungen sowie sonsigen Bereinigungen änder sich x in aller Regel. Der Solacive Home Auomaion Index wird nach der Toal-Reurn-Mehode berechne, Dividenden und andere Ausschüungen fließen im Zuge außerordenlicher Anpassungen und einer Anpassung von x in die Indexberechnung ein. 3.2 Rechengenauigkei Der Tägliche Indexschlusssand wird ses auf zwei Dezimalsellen gerunde. Der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds wird auf sechs Dezimalsellen gerunde. Der Handelspreis des jeweiligen Indexmiglieds wird auf sechs Dezimalsellen gerunde. 3.3 Bereinigungen Indizes verlangen die zeigleiche Bereinigung sysemaischer Kursveränderungen. Der Solacive Home Auomaion Index wird nach Gremienenscheidung um Sonderzahlungen, Kapialerhöhungen, Bezugsreche, Splis, Nennwerumsellungen und Kapialherabsezungen bereinig. Durch dieses Verfahren wird sichergesell, dass bereis die erse Ex-Noiz sachgerech in die Indexberechnung eingehen kann. Das ex-ane Vorgehen sez allgemeine Akzepanz der Index-Berechnungsformel sowie einen freien Zugang zu den verwendeen Parameerweren voraus. Die Bereinigungen erfolg gemäß 3.4.Die Solacive AG sell die Berechnungsparameer zur Verfügung. Eine verzögere Berechnung der Korrekur wäre problemaisch, daher kann es, wie bei allen Bereinigungen, zu Abweichungen zu den noieren Weren kommen. Somi is das dargeselle Vorgehen das geeignese. 3.4 Dividenden und andere Ausschüungen Dividendenzahlungen und andere Ausschüungen führen zu einer Anpassung des Solacive Home Auomaion Index. Bei Dividendenzahlungen und anderen Ausschüungen wird der Aneil des ensprechenden Indexmigliedes wie folg angepass: x = x 1 p p D 6
7 x, = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag i p -1 = Schlusskurs des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag D, = Ausschüung am Tag abzüglich länderspezifischer Seuer (insbesondere Quellenseuer) i Die akuell güligen länderspezifischen Seuersäze sind auf der Webseie aufgeführ. 3.5 Kapialmaßnahmen Grundsäze Nach der Erklärung einer Gesellschaf, deren Akie Miglied des Solacive Home Auomaion Index is, über die Bedingungen einer Kapialmaßnahme, besimm der Index-Berechner, ob diese Kapialmaßnahme einen Verwässerungs-, Konzenraionsoder sonsigen Effek auf den rechnerischen Wer des Indexmiglieds ha. Solle dies der Fall sein, nimm er gegebenenfalls diejenigen Anpassungen am Aneil des jeweiligen Indexmiglieds und/oder der Formel zur Berechnung des Täglichen Indexschlusssandes und/oder anderen Besimmungen dieses Dokumens vor, die er für geeigne häl, um dem Verwässerungs-, Konzenraions- oder sonsigen Effek Rechnung zu ragen, und leg das Daum fes, zu dem diese Anpassung wirksam wird. Der Index-Berechner kann u.a. die Anpassung berücksichigen, die eine Verbundene Börse aus Anlass der bereffenden Kapialmaßnahme bei an dieser Verbundenen Börse gehandelen Opions- oder Terminkonraken auf den jeweiligen Indexmiglied vornimm Kapialerhöhungen Bei Kapialerhöhungen (aus Gesellschafsmieln bzw. gegen Bareinlagen) wird der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds wie folg angepass: p p B N x = x * mi: rbi, = p rb BV + 1 x -1 x p -1 rb -1 B N BV = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag = Aneil des Indexmiglieds i am ex-tag = Schlusskurs des Indexmiglieds i am Handelsag vor dem ex-tag = Rechnerischer Bezugsrechswer = Bezugskurs = Dividendennacheil = Bezugsverhälnis Erfolg eine Kapialerhöhung aus Gesellschafsmieln is B=0. Die zulez bezahle Dividende bzw. der veröffenliche Dividendenvorschlag werden als Dividendennacheil angesez Kapialherabsezungen Bei Kapialherabsezungen wird der Aneil des jeweiligen Indexmiglieds folgendermaßen ermiel: x = x 1 * H H x x -1 = Herabsezungsverhälnis der Gesellschaf zum Zeipunk = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag -1. 7
8 3.5.4 Akiensplis und Nennwerumsellungen Bei Akiensplis bzw. Nennwerumsellungen wird unersell, dass sich die Preise im Verhälnis der Anzahl der Akien bzw. der Nennwere ändern. Die Berechnung des Aneils des jeweiligen Indexmiglieds sieh wie folg aus: x x = 1 * N 1 N N -1 = Aler Nennwer der Gaung i am Handelsag -1 (bzw. neue Anzahl der Akien) N = Neuer Nennwer der Gaung i am Handelsag (bzw. ale Anzahl der Akien) x -1 = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag -1 x = Aneil des Indexmiglieds i am Handelsag 3.6 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung Bei Einri eines Marksörungsereignisses wird kein Index berechne. Häl die Marksörung über einen Zeiraum von ach Handelsagen an, berechne die Solacive AG (als Index-Berechner) den äglichen Indexschlusssand, indem sie den zulez veröffenlichen Handelspreis für jedes jeweilige Indexmiglied berücksichig. 8
9 4 DEFINITIONEN 4.1 Indexspezifische Definiionen Auswahlpool beinhale, in Bezug auf einen Selekionsag, alle börsennoieren Akiengesellschafen, welche folgende Krierien erfüllen: (a) Börsenlising an einer Anerkannen und regulieren Börse, wo keine Verkaufsbeschränkungen für Invesoren gelen und Akien frei handelbar sind (b) Markkapialisierung von mindesens 250 Millionen USD (c) Durchschniliches ägliches Akien-Handelsvolumen in den lezen drei Monaen von mindesens 2 Mio. USD (d) Signifikane Geschäfsäigkei in der Home Auomaion Indusrie. Ein Home Auomaion oder Conneced Home- Sysem umfass einen oder mehrere Compuer, die Geräe koordinieren, welche für die Überwachung oder Konrolle von diversen Funkionen im Haus durch ein inelligenes Nezwerk veranworlich sind. Solche Geräe können sein: Sensoren, die zum Beispiel die Temperaur oder Bewegungen messen und überwachen, Seuerungen für Home Auomaion, Akoren wie inelligene Lichschaler, Hausroboer, Geräe, die Daen kabellos oder kabelgebunden überragen sowie Schnisellen für die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Maschinen und / oder Maschinen zu Maschinen. Falls ein Unernehmen aus dem Auswahlpool das primäre Lising an einer Börse in Brasilien, Peru oder Indien ha, kann das Unernehmen nur über ein ADR oder GDR an einer anerkannen und regulieren Börse in Vereiniges Königreich oder Vereinige Saaen von Amerika aufgenommen werden. Auch muss das ADR oder GDR die Krierien (a) bis (d) erfüllen. Anerkanne und reguliere Börse umfass Börsen in den folgenden Ländern: Ausralien, Öserreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deuschland, Hong Kong, Irland, Ialien, Japan, Südkorea, Niederlande, Norwegen, Neuseeland, Porugal, Singapur, Spanien, Schweden, Schweiz, Taiwan, Vereiniges Königreich, Vereinige Saaen von Amerika. 4.2 Weiere Definiionen "Aneil des jeweiligen Indexmiglieds" is, in Bezug auf ein Indexmiglied und einen Handelsag, der Aneil der Akien des bereffenden an dem jeweiligen Handelsag im Index enhalenen Indexmiglieds. Er ermiel sich aus dem Quoien aus (A) der prozenualen Gewichung eines Indexmiglieds muliplizier mi dem Sand des Index und (B) dem Handelspreis des Indexmiglieds. Außergewöhnliche Ereignisse : Ein außergewöhnliches Ereignis is insbesondere (wobei die Aufzählung aber nich nowendigerweise abschließend is) - eine Verschmelzung - ein Übernahmeangebo - eine Einsellung der Börsennoierung - eine Versaalichung - eine Insolvenz. Der Handelspreis für dieses Indexmiglied am Tag des Inkrafreens ensprich dem lezen am Tag des Inkrafreens für dieses Indexmiglied verfügbaren Markpreis an der Börse (oder, solle am Tag des Inkrafreens kein Markpreis verfügbar sein, dem lezen verfügbaren Markpreis an der Börse an dem vom Index-Berechner als geeigne fesgesezen Tag), wie vom Index- Berechner besimm, und dieser Handelspreis is der Handelspreis für das jeweilige Indexmiglied bis zum Ende des (gegebenenfalls) nächsen Anpassungsages. Bei Insolvenz oder "Chaper-11" des Emienen eines Indexmiglieds verbleib das Indexmiglied bis zum nächsen ordenlichen Anpassungsag im Index. Solange an einem Handelsag zum Zeipunk der Noierung an der Börse ein Markpreis für das bereffende Indexmiglied verfügbar is, wird dieser als Handelspreis an dem ensprechenden Handelsag herangezogen, wie jeweils vom Index-Berechner besimm. Is für ein Indexmiglied an einem Handelsag kein Markpreis verfügbar, wird der Handelspreis für dieses Indexmiglied an dem bereffenden Handelsag mi null angesez. 9
10 "Einsellung der Börsennoierung" für ein Indexmiglied lieg vor, wenn die Börse bekann gib, dass, gemäß den Vorschrifen der Börse, die Zulassung, der Handel oder die öffenliche Noierung des Indexmigliedes an der Börse sofor oder zu einem späeren Zeipunk beende wird, gleich aus welchem Grund (sofern die Einsellung der Börsennoierung nich durch eine Verschmelzung oder ein Übernahmeangebo beding is), und das Indexmiglied nich unmielbar wieder an einer bzw. einem für den Index-Berechner akzepablen Börse, Handels- oder Noierungssysem zugelassen, gehandel oder noier wird. "Insolvenz" lieg vor, wenn auf Grund freiwilliger oder zwangsweiser Liquidaion, Insolvenz, Abwicklung, Auflösung oder eines vergleichbaren den Emienen des Indexmigliedes bereffenden Verfahrens (A) alle Aneile dieses Emienen auf einen Treuhänder, Liquidaor, Insolvenzverwaler oder ähnlichen Amsräger überragen werden müssen oder (B) es den Inhabern der Aneile dieses Emienen rechlich unersag wird, die Aneile zu überragen. "Übernahmeangebo" is ein Angebo zur Übernahme, Tauschangebo, sonsiges Angebo oder ein anderer Ak einer Rechsperson, das bzw. der dazu führ, dass die bereffende Rechsperson, in Folge eines Umausches oder anderweiig, mehr als 10% und weniger als 100% der umlaufenden Simmrechsakien des Emienen des Indexmigliedes kauf, anderweiig erwirb oder ein Rech zum Erwerb dieser Aneile erlang, wie vom Index-Berechner auf der Grundlage von Anzeigen an saaliche oder Selbsregulierungsbehörden oder anderen vom Index-Berechner relevan eracheen Informaionen besimm. "Verschmelzung" is, in Bezug auf ein jeweiliges Indexmiglied, (i) eine Gaungsänderung oder Umsellung dieses Indexmigliedes, die eine Überragung oder endgülige Verpflichung zur Überragung aller umlaufenden Aneile auf eine andere Rechsperson zur Folge ha, (ii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neubildung) oder ein bindender Akienausch des Emienen mi einer anderen Rechsperson (außer bei einer Verschmelzung oder einem Akienausch, bei der bzw. dem der Emien dieses Indexmigliedes die aufnehmende bzw. forbesehende Gesellschaf is und die bzw. der keine Gaungsänderung oder Umsellung aller umlaufender Aneile zur Folge ha), (iii) ein Übernahmeangebo, Tauschangebo, sonsiges Angebo oder ein anderer Ak einer Rechsperson zum Erwerb oder der anderweiigen Erlangung von 100% der umlaufenden Aneile von dessen Emienen, das bzw. der eine Überragung oder unwiderrufliche Verpflichung zur Überragung sämlicher Aneile zur Folge ha (mi Ausnahme der Aneile, die von der bereffenden Rechsperson gehalen oder konrollier werden), oder (iv) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neubildung) oder ein bindender Akienausch des Emienen des Indexmigliedes oder seiner Tochergesellschafen mi oder zu einer anderen Rechsperson, wobei der Emien des Indexmigliedes die aufnehmende bzw. forbesehende Gesellschaf is und keine Gaungsänderung oder Umsellung aller ensprechenden umlaufenden Aneile erfolg, sondern die unmielbar vor einem solchen Ereignis umlaufenden Aneile (mi Ausnahme der Aneile, die von der bereffenden Rechsperson gehalen oder konrollier werden) in der Summe weniger als 50% der unmielbar nach einem solchen Ereignis umlaufenden Aneile ausmachen. "Verschmelzungsdaum" is der Abschlusszeipunk einer Verschmelzung oder, wenn gemäß dem für die bereffende Verschmelzung anwendbaren Rech kein solcher besimm werden kann, das vom Index-Berechner fesgelege Daum. "Versaalichung" is ein Vorgang, durch den alle Aneile oder alle oder im Wesenlichen alle Vermögenswere des Emienen des Indexmigliedes versaalich oder eneigne werden oder sons auf saaliche Sellen, Behörden oder Einrichungen überragen werden müssen. "Börse" is die ensprechende Heimabörse, an der das Miglied des Solacive Home Auomaion Index sein Hauplising ha. Das Index-Komiee kann enscheiden, aus Handelbarkeisgründen eine andere als die Heimabörse zur Börse zu erklären. Akiensubsiu umfass besonders auf eine Akie bezogene American Deposiory Receips (ADR) und Global Deposiory Receips (GDR). "Handelspreis" is, in Bezug auf ein Indexmiglied (vorbehallich der Besimmungen uner "außergewöhnlichen Ereignissen") in Bezug auf einen Handelsag der Schlusskurs an diesem Handelsag gemäß den Börsenbesimmungen. Wenn die Börse keinen Schlusskurs ha, besimm der Index-Berechner Handelspreis und Zeipunk der Noierung in der ihm geeigne erscheinenden Ar und Weise. "Handelsag" is in Bezug auf den Index, ein Handelsag an der Börse (oder ein Tag, der ein solcher gewesen wäre, wenn nich eine Marksörung eingereen wäre), ausgenommen Tage, an denen vorgesehen is, dass der Handel vor dem zu Werkagen üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Die endgülige Enscheidung darüber, ob ein besimmer Tag ein "Handelsag" in Bezug auf den Index oder anderweiig im Zusammenhang mi diesem Dokumen is, lieg beim Index-Berechner. "Index-Berechner" is die Solacive AG oder jeder andere ordnungsgemäß beselle Nachfolger in dieser Funkion. 10
11 Indexwährung is USD. "Markkapialisierung" is, in Bezug auf jede im Auswahlpool enhalene Akie am Selekionsag der für diesen Tag als Markkapialisierung veröffenliche Wer. Die Markkapialisierung is zum Daum dieses Dokumens definier als der Wer eines Unernehmens, der sich durch Muliplikaion der Anzahl der Akien des Unernehmens mi dem Handelspreis derselben ergib. Selekionsag is der Handelsag 10 Handelsage vor dem Anpassungsag. Anpassungsag is der leze Handelsag im Februar. "Verbundene Börse" is, in Bezug auf ein Indexmiglied, eine Börse, ein Handels- oder Noierungssysem, an der bzw. an dem Opions- oder Terminkonrake auf das bereffende Indexmiglied gehandel werden, wie von dem Index-Berechner besimm. Ein "Marksörungsereignis" lieg vor, wenn 1. an einem Handelsag innerhalb der halben Sunde vor dem Zeipunk der Noierung für eine im Index enhalene Akie eines der folgenden Ereignisse einri oder vorlieg: A) eine Aussezung oder Beschränkung des Handels (wegen Preisbewegungen, die die von der Börse oder einer Verbundenen Börse zugelassenen Grenzen überschreien, oder aus anderen Gründen): 1.1. an der Börse insgesam; oder 1.2. von Opions- oder Terminkonraken auf oder in Bezug auf eine Akie des Index oder eine im Index enhalene Akie an einer Verbundenen Börse; oder 1.3. an einer Börse oder in einem Handels- oder Noierungssysem (wie vom Index-Berechner besimm), an der bzw. in dem eine im Index enhalene Akie zugelassen oder noier is; oder B) ein Ereignis, das (nach Besimmung des Index-Berechners und/oder des Index-Komiees) allgemein die Möglichkei der Markeilnehmer sör oder beeinrächig, an der Börse Transakionen in Bezug auf eine im Index enhalene Akie durchzuführen oder Markwere für eine im Index enhalene Akie zu ermieln oder an einer Verbundenen Börse Transakionen in Bezug auf Opions- oder Terminkonrake auf ein Indexmiglied durchzuführen oder Markwere für solche Opions- oder Terminkonrake zu ermieln; oder 2. der Handel an der Börse oder einer Verbundenen Börse an einem Handelsag vor dem üblichen Börsenschluss (wie nachsehend definier) geschlossen wird, es sei denn, die frühere Schließung des Handels wird von der Börse oder der Verbundenen Börse mindesens eine Sunde vor (aa) dem asächlichen Börsenschluss für den regulären Handel an der Börse oder Verbundenen Börse an dem bereffenden Handelsag oder, falls früher, (bb) dem Orderschluss (sofern gegeben) der Börse oder Verbundenen Börse für die Ausführung von Orders zum Zeipunk der Noierung an diesem Handelsag angekündig. "Üblicher Börsenschluss" is der zu Werkagen übliche Börsenschluss der Börse oder einer Verbundenen Börse, ohne Berücksichigung eines nachbörslichen Handels oder anderer Handelsakiviäen außerhalb der regulären Handelszeien; oder 3. ein allgemeines Moraorium für Bankgeschäfe in dem Land verhäng wird, in dem die Börse ihren Siz ha, wenn die vorgenannen Ereignisse nach Fessellung des Index-Berechner wesenlich sind, wobei der Index-Berechner sein Ureil auf der Grundlage derjenigen Umsände riff, die er nach vernünfigem Ermessen für geeigne häl. 11
12 5 INDEXBERECHNUNG ÄNDERUNG DER BERECHNUNGSMETHODE Die Anwendung der in diesem Dokumen beschriebenen Mehode durch den Index-Berechner is endgülig und bindend. Der Index-Berechner wende für die Zusammensellung und Berechnung des Index und des äglichen Indexschlusssands zwar die vorsehend beschriebene Mehode an. Es is jedoch nich auszuschließen, dass das Markumfeld, aufsichsrechliche, rechliche, finanzielle oder seuerliche Gründe es nach Auffassung des Index-Berechners nowendig machen, Veränderungen an dieser Mehode vorzunehmen. Der Index-Berechner kann auch Veränderungen an den Bedingungen des Index und der Mehode zur Berechnung des Täglichen Indexschlusssands vornehmen, die er als nowendig oder wünschenswer erache, um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrum zu beseiigen oder fehlerhafe Besimmungen zu heilen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Der Index-Berechner is nich verpfliche, über derarige Modifikaionen oder Veränderungen zu informieren. Der Index-Berechner wird sich in angemessener Weise darum bemühen, sicherzusellen, dass roz Modifikaionen oder Änderungen eine mi der vorsehend beschriebenen Mehode konsisene Berechnungsmehode angewand wird. 6 ANHANG Konak-Daen Solacive AG Guiollesr Frankfur am Main Tel.: Fax: indexing@solacive.com 12
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