Leitfaden zum. ISF FondsControl Index Schweiz

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1 Leifaden zum ISF FondsConrol Index Schweiz Version 1.0 vom

2 Inhal Einführung 1 Parameer des Index 1.1 Kürzel und ISIN 1.2 Sarwer 1.3 Vereilung 1.4 NAVs und Berechnungsfrequenz 1.5 Gewichung 1.6 Index-Komiee 1.7 Veröffenlichungen 1.8 Hisorische Daen 1.9 Lizenzierung 2 Indexzusammensezung 2.1 Auswahl der Indexbesandeile 2.2 Akive Anpassung 2.3 Außerordenliche Anpassung 3 Berechnung des Index 3.1 Indexformel 3.2 Rechengenauigkei 3.3 Bereinigungen 3.4 Dividenden und andere Ausschüungen 3.5 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung 4 Definiionen 5 Anhang 5.1 Konak-Daen 5.2 Indexberechnung - Änderung der Berechnungsmehode In diesem Dokumen sind die Grundsäze und Regeln für den Aufbau und Berieb des ISF FondsConrol Index Schweiz dargeleg. Die Solacive AG wird sich nach besen Kräfen um die Umsezung der aufgeführen Regelungen bemühen. Die Solacive AG biee keinerlei ausdrückliche oder sillschweigende Garanie oder Zusicherung, weder hinsichlich der Ergebnisse aus einer Nuzung des Index noch hinsichlich des Index-Sands zu irgendeinem besimmen Zeipunk noch in sonsiger Hinsich. Der Index wird durch die Solacive AG lediglich berechne und veröffenlich, wobei sich die Solacive AG nach besen Kräfen bemüh, für die Richigkei der Berechnung des Index Sorge zu ragen. Es beseh für die Solacive AG - unbeschade möglicher Verpflichungen gegenüber Emienen - keine Verpflichung gegenüber Drien, einschließlich Invesoren und/oder Finanzinermediären, auf ewaige Fehler in dem Index hinzuweisen. Die Veröffenlichung des Index durch die Solacive AG sell keine Empfehlung der Solacive AG zur Kapialanlage dar und beinhale in keiner Weise eine Zusicherung oder Meinung der Solacive AG hinsichlich einer ewaigen Invesiion in ein auf diesem Index beruhendes Finanzinsrumen. Solacive is eine eingeragene Marke der Solacive AG. 2

3 Einführung Dieses Dokumen is ein Leifaden für die Zusammensezung und Berechnung des ISF FondsConrol Index Schweiz. Änderungen des Leifadens werden durch das in 1.6 näher definiere Index-Komiee veranlass. Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird von der Solacive AG berechne und veröffenlich. Die ISF Insiu Deusch-Schweizer Finanzdiensleisungen GmbH behäl sich sämliche Reche an dem Index vor. Die Bezeichnung "Solacive" is urheberrechlich geschüz. 1 Parameer des Index Der ISF FondsConrol Index Schweiz is ein Index der ISF Insiu Deusch-Schweizer Finanzdiensleisungen GmbH und wird von der Solacive AG berechne und vereil. Der Index wird in Schweizer Franken berechne. 1.1 Kürzel und ISIN Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird mi der ISIN DE000SLA5FV7 vereil; die WKN laue SLA5FV. Der Index wird über Reuers uner dem Kürzel <.ISFFCCH> veröffenlich sowie über Bloomberg über den Ticker <ISFFCCH Index> vereil. 1.2 Sarwer Der Index is zum Handelsschluss am Sardaum, dem , auf 100 basier. 1.3 Vereilung Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird über die Kursvermarkung der Boerse Sugar AG veröffenlich und an alle angeschlossenen Vendoren vereil. Jeder Vendor enscheide individuell, ob er den ISF FondsConrol Index Schweiz über seine Informaionssyseme vereilen/anzeigen wird. 1.4 NAVs und Berechnungsfrequenz Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird aus den NAVs der jeweiligen Invesmenfonds im Porfolio sowie einer Cash Komponene, die posiiv, Null oder negaiv sein kann, berechne. Verwende werden der jeweils zulez veröffenliche NAV. NAVs von Indexbesandeilen, die nich in der Indexwährung noieren, werden mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechnungskurs auf Reuers umgerechne. Is kein akueller NAV über Reuers verfügbar, so wird der Index am Folgeag nich berechne. Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird einmal äglich für den Vorag berechne, sobald alle NAVs der einzelnen Indexbesaneile vorhanden sind. Rückwirkende Korrekuren des NAVs einzelner Indexbesandeile können im Einzelfall zu einer rückwirkenden Korrekur des Index führen. Fehlerhafe Berechnungen werden rückwirkend berichig. 3

4 1.5 Gewichung Die Gewichung der einzelnen Indexbesandeile wird an jedem Anpassungsag vom Index Advisor vorgegeben. 1.6 Index-Komiee Die Überwachung der Zusammensezung des ISF FondsConrol Index Schweiz sowie gegebenenfalls nowendige Anpassungen des Regelwerks obliegen einem Index-Komiee. Dieses sez sich aus Miarbeiern der Solacive AG und des Index Advisors zusammen (im Folgenden das "Index-Komiee"). Falls sich Änderungen des Leifadens als nowendig erweisen sollen, is das Index-Komiee befug, die ensprechenden Beschlüsse zu fassen. 1.7 Veröffenlichungen Sämliche für die Berechnung des Index relevanen Parameer, Informaionen und Dokumenaionen werden auf der Seie hp:// und ihren Unerseien zur Verfügung gesell. 1.8 Hisorische Daen Ab der ersmaligen Berechnung des Index am werden hisorische Daen vorgehalen. 1.9 Lizenzierung Lizenzen zur Nuzung des Index als Underlying für derivaive Insrumene an Börsen, Banken, Finanzdiensleiser und Invesmenhäuser vergib der Index Sponsor. 4

5 2 Indexzusammensezung 2.1 Auswahl der Indexbesandeile Sowohl die Sarzusammensezung als auch die forlaufenden Anpassungen ergeben sich auf der Basis eines proprieären Trenderkennungsprogramms des Index-Sponsor Invesmenphilosophie Das Trading von Invesmenfonds miels Trenderkennungsprogramm is die Anwendung einer Sraegie aus dem Bereich der >>Alernaiven Invesmens<<. Die ausgewählen Invesmenfonds im Porfolio werden mi Hilfe eines compuerunersüzen Trenderkennungsprogramms bewere und Kauf- sowie Verkaufsenscheidungen geroffen. Somi wird das gesame Porfolio sändig konrollier und akiv bereu. Abhängig von der Enwicklung der Inernaionalen Akienmärke kann sich der Index an die jeweiligen Markverhälnisse anpassen. So kann der Index in seigenden Akienmarkphasen bis zu 100% in Akienfonds invesieren. In Phasen fallender Märke, kann aber auch bis zu 100% des Vermögens in Fonds mi fesverzinslichen Werpapieren (Renen- und Geldmarkfonds) invesier oder bis zu 100% in Barmieln gehalen werden. Die Allokaionssufen der Akienfonds bewegen sich zwischen 0% und 100% Mahemaisch definiere Enscheidungen Das Handelssysem riff alle Enscheidungen auf mahemaischer Basis: - die Berechnung der Trendwenden der Zielfonds, - sämliche Kauf- und Verkaufssignale, - heoreische Soppkurse, - das Kursniveau für Gewinnminahmen der einzelnen Posiionen im Porfolio. Mi der Ersellung eines Kaufsignals erfolg auch gleichzeiig eine Berechnung des Aussiegssopps und dami eine Berechnung des heoreischen Transakionsrisikos pro Fonds und auch des gesamen Porfolios. Das angewendee Handelssysem is saisischer und mahemaischer Naur. Dies bedeue, dass fundamenale Aspeke, also eine Einschäzung über wirschafliche Enwicklungen nich zur Auswahl einer Handelsenscheidung herangezogen werden. Grundlage der Handelsenscheidung is die ägliche oder wöchenliche chronologische Kursreihe eines Zielfonds, woraus Indikaoren abgeleie werden, die ein Signal begründen Nich mahemaisch definiere Enscheidungen Es sind auch Enscheidungen zu reffen, die nich mahemaisch definierbar sind. Zu diesen Enscheidungen zählen: - Auswahl der Anzahl der zu handelnden Zielfonds im Index (6-8 Zielfonds). - Die Behandlung von freiwerdendem Kapial nach Einreen und Durchführung eines Verkaufssignals. - Max. Gewichung einzelner Fonds am Index Beschreibung des Tradingsysems Das Handelssysem is grundsäzlich ein Trendfolgemodel. Wird das Handelssysem über die Zeireihe eines Zielfonds geleg, so wird im ersen Schri der Auf- oder Abwärsrend des Zielfonds mahemaisch definier. Das Handelssysem geh bei dieser Berechnung sowohl von wöchenlichen als auch von äglichen Kursdaen aus. Aufgrund einer eher langfrisigen Berachungsweise komm es innerhalb eines Jahres im Durchschni i.d.r. auf nich mehr als 3 6 Transakionen pro Zielfonds. Der Auf- oder Abwärsrend eines Zielfonds wird anhand eines Kurskanals definier, das über den ausgewählen Zielfonds geleg wird. Der Kurskanal beseh aus zwei Bändern, von denen eines über dem akuellen Kurs des Zielfonds, das andere uner dem akuellen Kurs des Zielfonds lieg. Die Kursbänder berechnen sich aus den durchschnilichen Höchs- bzw. Tiefskursen einer vergangenen Zeiperiode des Zielfonds. Überschreie der akuelle Kurs des Zielfonds den oberen Preiskanal so is für das Tradingprogramm ein Aufwärsrend definier. Wird das unere Preisband unerschrien, so befinde sich der Zielfonds im Abwärsrend. 5

6 2.2 Ordenliche Anpassung Am Selekionsag ersell der Index-Advisor die Zusammensezung und die Gewichung. Der Index-Advisor ha die Zusammensezung des ISF FondsConrol Index Schweiz zum Sardaum, dem , wie folg fesgeleg: Name ISIN Gewich DWS Akien Schweiz DE000DWS0D27 24% BGF Swiss Small & MidCap Opporun.A2 LU % AXA WF Framlingon Swizerland A Cap LU % FF - Swizerland Fund A Dis CHF (Adj.) LU % SISF Swiss Equiy Opporuniies A Acc LU % Vonobel Swiss Money A LU % Sowohl die Indexmiglieder an sich als auch die Anzahl sowie die Gewichung der Indexmiglieder können variieren, wenn der Index-Advisor eine Adjusierung für nowendig häl. Solle eine Änderung der Zusammensezung durch das Trenderkennungsprogramm nowendig sein (Selekionsag), finde die Anpassung des Index am Anpassungsag folgend dem Selekionsag sa. Eine solche Ordenliche Anpassung kann je nach Marklage safinden. Zulässige Indexmiglieder sind dabei Fonds, die ein Asses under Managemen von mindesens 50 Millionen EUR zum Selekionsag aufweis, die eine Preisveröffenlichung von maximal +2 aufweisen und die in Deuschland zum Verrieb zugelassen sind. Der Invesmenfokus des Fonds muss auf der Schweiz liegen. 2.3 Außerordenliche Anpassung Das Index-Komiee kann bei Außerordenlichen Ereignissen (z.b. Fonds-Zusammenlegung, Fonds-Schließung usw.), die sich auf ein oder mehrere Besandeile des ISF FondsConrol Index Schweiz beziehen, nach billigem Ermessen ensprechende Anpassungen in der Zusammensezung des ISF FondsConrol Index Schweiz vornehmen und gegebenenfalls weiere Maßnahmen reffen, die geeigne sind, die Forführung des ISF FondsConrol Index Schweiz zu ermöglichen. Die neue Zusammensezung des ISF FondsConrol Index Schweiz und der Handelsag, ab dem diese wirksam wird, unerliegen der Besimmung des Index-Komiees. 6

7 3 Berechnung des ISF FondsConrol Index Schweiz 3.1 Indexformel Der ISF FondsConrol Index Schweiz is ein Index, dessen Sand an einem Handelsag der Summe über alle Indexbesandeile der Produke aus (a) dem Aneil des jeweiligen Indexbesandeils an diesem Handelsag und (b) dem NAV des jeweiligen Indexbesandeils (ggf. mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechnungskurs in die Indexwährung umgerechne) an diesem Handelsag ensprich zusäzlich einer Cash Komponene. Als Formel: Index CASH mi: x, = Aneil des Indexbesandeils i am Handelsag i NAV i, = NAV des Indexbesandeils i am Handelsag in Indexwährung CASH = Cash Komponene am Handelsag Anpassung n i1 x NAV An einem Selekionsag eil der Index-Advisor die neue Zusammensezung und Gewichung w des Index mi. Auf Schlusskursbasis am Selekionsag s werden daraufhin die neuen Aneile der Indexbesandeile, die ab dem Anpassungsag a im Index berücksichig werden, wie folg berechne: x a wi, s Index s NAV s Cash Komponene Die Cash Komponene bleib zwischen den Anpassungsagen gleich. Am Anpassungsag a wird die Cash Komponene wie folg berechne: CASH a CASH a1 x a x s NAVi, mi i CASH a1 = Cash Komponene am Handelag direk vor dem Anpassungsag a a Die Cash Komponene räg dem Umsand Rechnung, dass Fonds nich direk gehandel werden können, sondern es zu einer Verzögerung und somi zu Abweichungen der NAVs zwischen Ordereinsellung und ausführung komm. 3.2 Rechengenauigkei Der ägliche Indexschlusssand wird ses auf zwei Dezimalsellen gerunde. Der Aneil des jeweiligen Indexbesandeils wird auf sechs Dezimalsellen gerunde. Der NAV des jeweiligen Indexbesandeils wird auf zwei Dezimalsellen gerunde. 7

8 3.3 Bereinigungen Indizes verlangen die zeigleiche Bereinigung sysemaischer Kursveränderungen. Der ISF FondsConrol Index Schweiz wird jeweils ensprechend der Enscheidung des Index-Komiees um Sonderzahlungen, Kapialerhöhungen, Bezugsreche, Splis, Nennwerumsellungen und Kapialherabsezungen bereinig. Durch dieses Verfahren wird sichergesell, dass bereis die erse ex-noiz sachgerech in die Indexberechnung eingehen kann. Das ex-ane Vorgehen sez allgemeine Akzepanz der Index-Berechnungsformel sowie einen freien Zugang zu den verwendeen Parameerweren voraus. Die Solacive AG sell die Berechnungsparameer zur Verfügung. Eine verzögere Berechnung der Korrekur wäre problemaisch, daher kann es, wie bei allen Bereinigungen, zu Abweichungen von den noieren Weren kommen. Somi is das dargeselle Vorgehen das geeignese. 3.4 Ausschüungen Ausschüungen führen zu einer Anpassung des Aneils des ensprechenden Indexbesandeils. Dieser wird wie folg berechne: x i x 1 NAV NAV 1 1 D x i, = Aneil des Indexbesandeils i am ex-tag x -1 = Aneil des Indexbesandeils i am Handelsag vor dem ex-tag NAV -1 = NAV des Indexbesandeils i am Handelsag vor dem ex-tag D i, = Ausschüung am ex-tag abzüglich einer Quellenseuer von 30 Prozen 3.5 Splis und Nennwerumsellungen Bei Splis bzw. Nennwerumsellungen wird unersell, dass sich die NAV im Verhälnis der Anzahl der Fondsaneile bzw. der Nennwere ändern. Die Berechnung des Aneils des jeweiligen Indexbesandeils sieh wie folg aus: x x 1 N N 1 N -1 = Aler Nennwer der Gaung i am Handelsag -1 (bzw. neue Anzahl der Fonds) N = Neuer Nennwer der Gaung i am Handelsag (bzw. ale Anzahl der Fonds) x -1 = Aneil des Indexbesandeils i am Handelsag -1 x = Aneil des Indexbesandeils i am Handelsag 3.6 Berechnung des Index im Falle einer Marksörung Bei Einri einer Marksörung ("Marksörungsereignis") wird kein Index berechne. Häl die Marksörung über einen Zeiraum von ach Handelsagen an, berechne der Index-Berechner den äglichen Indexschlusssand, indem er die zu diesem Zeipunk vorherrschenden Markbedingungen, den zulez veröffenlichen NAVs für jeden jeweiligen Indexbesandeil sowie andere nach Ansich des Index-Berechners für die Ermilung des äglichen Indexschlusssands relevane Bedingungen berücksichig. 8

9 4 Definiionen "Aneil des jeweiligen Indexbesandeils" is, in Bezug auf einen Indexbesandeil und einen Handelsag, der Aneil des Fonds oder der Brucheil eines Fonds des bereffenden an dem jeweiligen Handelsag im Index enhalenen Indexbesandeils. Er ermiel sich aus dem Quoien aus (A) der Prozenualen Gewichung eines Indexbesandeils muliplizier mi dem Sand des Index und (B) seinem NAV (ggf. mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechnungskurs in die Indexwährung umgerechne). "Prozenuale Gewichung" eines Indexbesandeils is der Quoien aus seinem NAV (ggf. mi dem jeweils akuell güligen Währungsumrechnungskurs in die Indexwährung umgerechne) muliplizier mi seinem Aneil dividier durch den Sand des Index. "Außergewöhnliche Ereignisse": Ein Außergewöhnliches Ereignis is insbesondere (wobei die Aufzählung aber nich nowendigerweise abschließend is) - eine Illiquidiä - eine Fonds-Schließung - eine Zusammenlegung von Fonds - Der Wandel eines Fondsaneils in eine andere Werpapierklasse, - die Teilung in verschiedene Fons - Eine wesenliche Veränderung in der Organizaion, Srukur den Angebosprospeken oder Handelskondiionen des Fonds - Eine wesenliche Veränderung des Anlageziels und der Anlagepoliik Der NAV für diesen Indexbesandeil am Tag des Inkrafreens eines Außergewöhnlichen Ereignisses ensprich dem lezen am Tag des Inkrafreens für diesen Indexbesandeil verfügbaren NAV und dieser NAV is der NAV für den jeweiligen Indexbesandeil bis zum Ende des (gegebenenfalls) nächsen ordenlichen Anpassungsages. "Handelsag" is, in Bezug auf den Index, ein Börsenag (oder ein Tag, der ein solcher gewesen wäre, wenn nich eine Marksörung eingereen wäre), an dem die NAVs aller Indexmiglieder veröffenlich werden. Die endgülige Enscheidung darüber, ob ein besimmer Tag ein "Handelsag" in Bezug auf den Index oder anderweiig im Zusammenhang mi diesem Dokumen is, lieg beim Index-Berechner. "Index-Berechner" is die Solacive AG oder jeder andere ordnungsgemäß beselle Nachfolger in dieser Funkion. "Indexwährung" is CHF. Selekionsag is der Tag, an dem der Index-Advisor die Zusammensezung des Index an den Index-Berechner kommunizier. Index-Advisor is ISF Insiu Deusch-Schweizer Finanzdiensleisungen GmbH. Index-Sponsor is ISF Insiu Deusch-Schweizer Finanzdiensleisungen GmbH. Anpassungsag is der viere Handelsag nach dem Selekionsag. Ein "Marksörungsereignis" lieg vor, wenn an einem Handelsag eines der folgenden Ereignisse einri oder vorlieg: a) die Aufhebung, Unerlassung oder Nichveröffenlichung der Berechnung des NAV bzw. des Ausgabepreises des Basiswers in Folge einer Enscheidung der Fondsgesellschaf, b) eine Schließung, Umwandlung oder Insolvenz des Basiswers oder andere Umsände, die eine Ermilung des NAV bzw. des Ausgabepreises des Basiswers unmöglich machen, einschließlich einer Inanspruchnahme von Besimmungen, welche eine Rückgabe von Fondsaneilen für einen besimmen Zeiraum ausschließen oder auf einen besimmen Teil des Volumens des Fonds beschränken oder der Erhebung zusäzlicher Gebühren oder Abschläge unerwerfen oder welche die Absonderung besimmer Vermögenswere oder eine Sach- anselle einer Geldleisung ermöglichen, sowie vergleichbarer Besimmungen, sofern die Marksörung nach billigem Ermessen des Indexberechners die Fähigkei die Berechnung des Index beeinrächig. 9

10 5 Anhang 5.1 Konak-Daen Auskünfe zum ISF FondsConrol Index Schweiz Solacive AG Beinasrasse Frankfur am Main Deuschland Telefon: Indexberechnung - Änderung der Berechnungsmehode Die Anwendung der in diesem Dokumen beschriebenen Mehode durch den Index-Berechner is endgülig und bindend. Der Index-Berechner wende für die Zusammensellung und Berechnung des Index und des äglichen Indexschlusssands zwar die vorsehend beschriebene Mehode an. Es is jedoch nich auszuschließen, dass das Markumfeld, aufsichsrechliche, rechliche, finanzielle oder seuerliche Gründe es nach Auffassung des Index- Berechners nowendig machen, Veränderungen an dieser Mehode vorzunehmen. Der Index-Berechner kann auch Veränderungen an den Bedingungen des Index und der Mehode zur Berechnung des äglichen Indexschlusssands vornehmen, die er als nowendig oder wünschenswer erache, um einen offenkundigen oder nachweislichen Irrum zu beseiigen oder fehlerhafe Besimmungen zu heilen, zu korrigieren oder zu ergänzen. Der Index-Berechner is nich verpfliche, über derarige Modifikaionen oder Veränderungen zu informieren. Der Index-Berechner wird sich in angemessener Weise darum bemühen, sicherzusellen, dass roz Modifikaionen oder Änderungen eine mi der vorsehend beschriebenen Mehode konsisene Berechnungsmehode angewand wird. 10

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