LANDESBANK BERLIN AG. Endgültige Bedingungen

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1 LANDESBANK BERLIN AG Endgülige Bedingungen vom 8. Mai 2013 zum Basisprospek gemäß 6 Werpapierprospekgesez vom 10. Mai 2012 für Anleihen und srukuriere Werpapiere für PTS-Professional Trading Sraegie DE000LBB2JY8

2 Einleiung Gegensand der Endgüligen Bedingungen vom 8. Mai 2013 zum Basisprospek gemäß 6 Werpapierprospekgesez vom 10. Mai 2012 für Anleihen und srukuriere Werpapiere (der Basisprospek ) is die Inhaberschuldverschreibung PTS-Professional Trading Sraegie, die mi der Inernaionalen Werpapierkennnummer ( ISIN ) DE000LBB2JY8 von der Landesbank Berlin AG begeben wird (die Werpapiere ). Die Werpapiere werden in der Gesamsückzahl von bis zu Sück begeben (zusammen die Emission oder die Serie ). Darsellung der Endgüligen Bedingungen Die Endgüligen Bedingungen zum Basisprospek werden gemäß 26 Abs. 5 Unerabsaz 1 Alernaive 1 der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 in Form eines gesonderen Dokumens, das lediglich die Endgüligen Bedingungen enhäl, dargesell. Dami werden diejenigen Teile des Basisprospekes in diesem Dokumen wiedergegeben, in denen sich aufgrund der konkreen Ausgesalung der Werpapiere Konkreisierungen ergeben sowie Informaionsbesandeile ergänz, die zum Daum des Basisprospeks noch nich bekann waren. Dies erfolg durch Auswahl der auf die jeweilige Emission zureffenden Angaben, die im Basisprospek in eckigen Klammern als mögliche Fallalernaive dargesell wurden beziehungsweise durch Ausfüllen von in dem Basisprospek in eckigen Klammern vorgesehenen Plazhalern. Die Endgüligen Bedingungen haben die folgenden Besandeile: Allgemeine Angaben zu den Werpapieren... 3 Angaben zum Angebo... 8 Risikofakoren bereffend die Werpapiere... 9 Produkbedingungen Anlage zu den Produkbedingungen Es is zu beachen, dass die vollsändigen Angaben über die Emienin und das Angebo sich nur aus dem Basisprospek und den Endgüligen Bedingungen zusammen ergeben. Begriffe, die nachsehend verwende, aber nich definier werden, haben, sowei eine Definiion in den Produkbedingungen vorhanden is, die ihnen in den Produkbedingungen zugewiesene Bedeuung. Der Basisprospe dazugehörende Nachräge, per Verweis einbezogene Dokumene sowie die Endgüligen Bedingungen sind in elekronischer Form im Inerne uner veröffenlich. 1 Die asächliche Gesamsumme is abhängig von dem Berag, der bis Ende der Zeichnungsfris gezeichne wurde. Die Gesamsumme wird unverzüglich nach dem lezen Tag der Zeichnungsfris gemäß 15 der Produkbedingungen bekann gegeben.

3 Beschreibung des Typs Allgemeine Angaben zu den Werpapieren Verzinsung Die Werpapiere werden nich verzins. Rückzahlung Die Werpapiere sind an einen Index gekoppel, der von der Emienin berechne wird. Der Indexguide is im Anhang zu den Produkbedingungen dargesell. Der Index verbrief die folgende Sraegie: Bei dem PTS-Professional Trading Sraegie-Index (im folgenden der Index oder der Basiswer ) handel es sich um einen Index, der aus einer veränderlichen Anzahl von Indexkomponenen zusammengesez is. Die Landesbank Berlin AG handel dabei als Index-Sponsor und riff die Auswahl für die Zusammensezung des Index. Folgende Indexkomponenen kommen in Berach: Kauf- und Verkaufsposiionen in europäischen und nordamerikanischen Akien Kauf- und Verkaufsposiionen in Exchange Traded Funds (ETFs) Kauf- und Verkaufsposiionen in börsengehandelen Fuure Konraken auf Währungen, Saasanleihen sowie auf europäische und nordamerikanische Akien und Akienindizes Kauf- und Verkaufsposiionen in börsengehandelen Opionen auf europäische und nordamerikanische Akien und Akienindizes, ETFs sowie die obengenannen Fuure-Konrake verzinse Geldaufnahme (posiive Geldposiion) und zu verzinsende Krediaufnahme (negaive Geldposiion) in liquiden handelbaren Währungen. Dem Index lieg diskreionäre Sraegie zu Grunde, d.h. der Index-Sponsor kann frei über die Gewichung und Auswahl der Index-Komponenen enscheiden. Ziel is es, in jeder Markphase einen seig seigenden, schwankungsarmen Werzuwachs zu erzielen. Dazu werden eine Vielzahl von Handelsechniken eingesez. Zur Auswahl der Finanzinsrumene wird eine echnische Analyse vorgenommen, die ausschließlich auf Kursausbruchssignale ache. Mi Hilfe der beschriebenen Sraegie sollen unabhängig von der Marklage Gewinne in unerschiedlichen Anlageinsrumenen erziel werden, wobei die Haledauer einer einzelnen Posiion sehr kurzfrisig orienier is und mi einem engen Sopp- und Zielkursfenser gearbeie wird. Anfangs wird vor allem in Fuures auf deusche Finanzinsrumene wie den Akienindex DAX und den Euro-Bund-Fuure invesier. Wenn es der Index-Sponsor für erforderlich häl, kann er auch einen anderen Invesmenansaz verfolgen. Die Akiengesellschafen der im Index enhalenen Akien haben ihren Haupsiz in Europa bzw. Nordamerika. Es gib keinerlei Einschränkungen hinsichlich der Größe der Akiengesellschaf bzw. hinsichlich der Anzahl der frei handelbaren Akien. Exchange Traded Funds (ETF) sind Aneile an einem Invesmenfonds, die allerdings wie Akien forlaufend über die Börse zum akuellen Börsenkurs gekauf und verkauf werden können. Von den Verwalungsgesellschafen werden in der Regel Verwalungsgebühren für das passive Managemen der ETF erhoben. Ziel eines ETF is die möglichs exake Nachbildung des dem ETF zugrunde liegenden Index. Der Wer eines ETF is insbesondere abhängig von der Kursenwicklung des dem ETF zugrunde liegenden Index und dessen einzelner Besandeile, die in dem ETF enhalen sind. Im Gegensaz zu anderen Invesmenfonds finde bei einem ETF zumeis kein akives Managemen der emiierenden Kapialanlagegesellschaf sa. Ein Fuure Konrak is ein sandardisierer Terminkonrak mi der Verpflichung, ein Basisinsrumen zu einem besimmen Preis zu einem zukünfigen Termin zu liefern oder 3

4 zu kaufen. Die Werenwicklung der Fuure Konrake is abhängig von der Enwicklung der Zinsen und dem Kurs des Basisweres. Eine Opion is ein Termingeschäf über den Basiswer, deren Ausübung zu einem späeren Zeipunk vom Käufer der Opion eingeforder werden kann (bedinges Termingeschäf). Zum Lieferermin muss der Verkäufer den Basiswer liefern (Call-Opion) bzw. den Basiswer abnehmen (Pu-Opion). Die Werenwicklung der Opionen is abhängig von der Enwicklung der Zinsen, vom Kurs des Basisweres, von der Reslaufzei der Opion sowie der Einschäzung aller Markeilnehmer über die zukünfige Schwankungsbreie des zugrunde liegenden Basisinsrumenes. Im Index können zusäzlich auch Geldanlage und/oder Krediaufnahme in EUR und anderen liquiden handelbaren Währungen enhalen sein. Mi diesen Währungsposiionen sollen Handelsgewinne erziel werden. Sie dienen aber auch der Absicherung einer Posiion, die nich in EUR noier, der Liquidiässeuerung im Index sowie zur Abwicklung von möglichen Ausschüungen und Kapialmaßnahmen bei einzelnen Indexbesandeilen. Der Index-Sponsor kann zu Lasen des Index eine Krediaufnahme äigen. Die Krediaufnahme insgesam darf zu keinem Zeipunk das Neunfache des akuellen Indexweres überseigen. Im Falle einer Krediaufnahme erhöh sich das Verlusrisiko für den Index und dami für die Werpapiere. Der Index und somi auch die Werpapiere verlieren dami schneller an Wer, als wenn keine Posiionen mi einer Krediaufnahme im Index enhalen sind. Diesem erhöhen Risiko seh eine höhere Gewinnchance gegenüber. Es beseh ein Toalverlusrisiko. Bei der Auswahl, Gewichung und Zusammensezung der Index-Komponenen läss sich die Landesbank Berlin AG als Index-Sponsor durch die BCW Invesmen Trading GmbH (der Beraer ) beraen. Der Index-Sponsor prüf, ob die empfohlenen Index- Komponenen die oben genannen Voraussezungen erfüllen und wird seine Enscheidungen in Abhängigkei der jeweiligen Marklage reffen. Die Landesbank Berlin AG kann die BCW Invesmen Trading GmbH zu einem späeren Zeipunk jederzei durch einen anderen Beraer ersezen oder den Index als Index-Sponsor ohne exerne Beraung durchführen. Da Index-Komponenen auch in anderen Währungen als dem Euro gehandel werden können, wird die Werenwicklung des Index auch von Währungsschwankungen posiiv oder negaiv beeinfluss. Ein Werpapierinhaber muss berücksichigen, dass Anzahl und Zusammensezung der für den Index erworbenen Indexbesandeile und geäigen Geldanlagen variabel sind. Der Index-Sponsor kann auch enscheiden, dass das Index-Porfolio je nach Marklage für einen besimmen Zeiraum zu einem Teil oder insgesam nur aus einer Geldanlage in Euro oder einer anderen Währung beseh. Es finde eine ägliche Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Zusammensezung der dem Index zuzuordnenden Finanzinsrumene durch den Index-Sponsor sa. Der Sarwer des Basisweres beräg 100,00 Indexpunke. Sardaum für den Index (der Basiszeipunk ) is der 22. Mai Bei Kündigung und Einlösung der Werpapiere ermiel sich der Rückzahlungsberag je Werpapier aus dem in Euro ausgedrücken Schlusskurs des Basiswers, wie er am fünfen Geschäfsag von der Landesbank Berlin AG als Index-Sponsor vor dem jeweiligen Einlösungs- oder Kündigungsermin veröffenlich wird, wobei ein Indexpunk jeweils einem Euro ( 1,00) ensprich. Die Werpapiere haben eine unbesimme Laufzei. Dies bedeue, dass der Werpapierinhaber nur dann eine Zahlung aus den Werpapieren erhäl, wenn er die Werpapiere gemäß den Produkbedingungen eingelös ha oder die Emienin die Werpapiere ordenlich oder 4

5 außerordenlich gekündig ha. Die Rückzahlung erfolg auf der Basis des jeweiligen Referenzpreises des Basisweres. Ordenliche Kündigung Die Emienin ha das Rech, die Werpapiere zu den in den Produkbedingungen genannen Kündigungserminen zu kündigen und vorzeiig zu einem Rückzahlungswer, der abhängig is von einem Basiswer je Werpapier zurückzuzahlen. Eine vorzeiige Rückzahlung schließ späere Zahlungen aus. Beschreibung des Basisweres Basiswer is der PTS-Professional Trading Sraegie-Index, der von der Landesbank Berlin AG als Index-Sponsor berechne wird. In dem in der Anlage zu den Produkbedingungen (siehe S. 29 ff.) beigefügen Indexguide sind die Regeln über die Zusammensezung und Berechnung des PTS-Professional Trading Sraegie-Index dargesell. Der PTS-Professional Trading Sraegie-Index wird forlaufend an jedem Index-Geschäfsag in der Zei von 09:00 bis 20:00 Uhr berechne und auf der Inerne-Seie veröffenlich. Index-Beraer Bei der Zusammensezung des Index läss sich die Landesbank Berlin AG als Index-Sponsor durch die BCW Invesmen Trading GmbH, Am Leversbach 66, D Kreuzau (Beraer) beraen. Die BCW Invesmen Trading GmbH ersell u.a. Markanalysen und Kursverlaufsbeureilungen und gib Unersüzung für Handelssraegien. Der Index-Sponsor kann den Beraer während der Laufzei wechseln oder auf einen Beraer auch ganz verzichen. Typ und Kaegorie der Werpapiere Bei den uner diesem Basisprospek anzubieenden bzw. zum Handel an einem organisieren Mark zuzulassenden Werpapieren handel es sich um Inhaberschuldverschreibungen. Diese sind Nichdividendenwere im Sinne des Ar. 2 Abs. 1c) der Richlinie 2003/71EG ( Prospekrichlinie ). Rechsordnung Die Werpapiere unerliegen dem Rech der Bundesrepublik Deuschland. Ar der Werpapiere und Verbriefung Die Werpapiere sind Inhaberpapiere und sind in einer Globalurkunde ohne Zinsschein verbrief, die bei Clearsream Banking AG, Mergenhalerallee 61 in D Eschborn (nachfolgend Clearing-Sysem ) hinerleg wird. Der Anspruch der Werpapierinhaber auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Werpapiere is ausgeschlossen. Den Werpapierinhabern sehen Mieigenumsaneile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Besimmungen des jeweiligen Clearing-Sysems überragen werden können. Währung der Werpapiere Die Werpapiere werden in Euro emiier. Börsenzulassung Es is beabsichig, die Werpapiere an folgenden Börsen einzuführen: Freiverkehr der Börse Berlin, Börse Sugar (EUWAX ) sowie Frankfur (Scoach, Premium Segmen). Die erse Noierung is für den 24. Mai 2013 geplan. Die geschäzen Gesamausgaben bezogen auf die Einführung beragen EUR 612,50. 5

6 Markpflege Die Landesbank Berlin AG mi Siz Alexanderplaz 2, Berlin (die Emienin ) kann jederzei Werpapiere am freien Mark erwerben. Die Emienin beabsichig, uner gewöhnlichen Markbedingungen regelmäßig Kauf- und Verkaufskurse für die Werpapiere zu sellen. Die Handelsspanne berücksichig u.a. Angebo und Nachfrage der Werpapiere und die verschiedenen Kosen (z.b. Gebühren und Provisionen, die auch an Drie gezahl werden können) sowie besimme Erragsgesichspunke der Emienin. Sie ergib sich nach Ablauf der Zeichnungsfris aus der Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufskurs. Die Handelsspanne wird von der Emienin fesgeleg und kann sich während der Laufzei ändern. Sowei die Emienin Kauf- oder Verkaufskurse sell, müssen diese nich dem rechnerischen fairen Wer der Werpapiere ensprechen, sondern können von diesem abweichen. Darüber hinaus kann die Emienin die Mehodi nach der sie Kurse fessez, jederzei ändern und z.b. die Handelsspanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs vergrößern oder verringern. Die Emienin übernimm keinerlei Verpflichung zur Sellung von regelmäßigen Kauf- und Verkaufskursen oder hinsichlich der Höhe oder des Zusandekommens derariger Kurse. Gebühren und Provisionen Dem Index wird eine jährliche Verwalungsgebühr von 2% des Indexweres ennommen. Zusäzlich wird dem Index eine Performancegebühr ennommen, die sich wermindernd auf die Enwicklung des Index auswirk. Diese wird für jeden Indexberechnungsag als Differenz zwischen dem neuen Indexhöchssand abzüglich des vorherigen Indexhöchssandes ermiel. Bei posiiver Differenz wird eine Performancegebühr in Höhe von 20% auf die Differenz erhoben, bei negaiver Differenz fäll keine Performancegebühr an. Die Werpapiere der Landesbank Berlin AG ( LBB ) werden i.d.r. uner Einschalung Drier, (( Vermiler ) z. B. Banken, Finanzdiensleisern und Vermögensverwalern) von den Anlegern erworben. Die Vermiler erhalen grundsäzlich von der LBB eine Vergüung für die erfolgreiche Vermilung des jeweiligen Werpapiers. Diese Vergüung kann sich aus verschiedenen Komponenen zusammensezen und is in der Höhe je nach Werpapier unerschiedlich. Als Vergüung erhäl der Vermiler während der Zeichnungsfris den Ausgabeaufschlag (Agio) von EUR 2,-- pro Werpapier, der vom Anleger beim Erwerb zu zahlen is. Auch nach Ablauf der Zeichnungsfris zahl die Emienin den Vermilern eine Vergüung. Diese beräg für die Emission dieser Werpapiere bis zu EUR 2,--. Zusäzlich zu den oben beschriebenen Vergüungen erhalen die Vermiler im Zusammenhang mi dem Verrieb dieser Werpapiere Sachleisungen als geldwere Voreile. Dabei handel es sich vor allem um die Bereisellung von echnischer Unersüzung in Form von elekronischen, außerbörslichen Handelsanbindungen, die Bereisellung von Informaionsmaerialien zu diesen Werpapieren und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Außerdem unersüz die Emienin verriebliche Maßnahmen der Verriebsparner sowohl finanziell als auch mi Sachmieln. Weiergehende Informaionen zu den beschriebenen Sachleisungen und geldweren Voreilen kann ein Anleger oder poenieller Anleger bei seiner Bank oder seinem Kundenberaer erfragen. Dem Index werden markübliche Transakionskosen für die Käufe und Verkäufe der Indexkomponenen sowie gegebenenfalls eine Leihegebühr ennommen. Die Verriebsvergüung kann sich wermindernd auf die Kurse, die die Landesbank Berlin AG während der Laufzei sell, auswirken (Die Landesbank Berlin AG is nich verpfliche während der Laufzei Kurse zu sellen). Die Verriebsvergüung ha keinen Einfluss auf die Höhe des vorzeiigen Rückzahlungsberages oder Rückzahlungsberages am Fälligkeisag. Die Angaben zur Höhe der gezahlen Vergüungen für die Vermilung der Werpapiere beziehen sich auf den Zeipunk der Ersellung der Endgüligen Bedingungen bis zum Ende der Zeichnungsfris. Nach Ende der Zeichnungsfris kann sich die Höhe der gezahlen Vergüungen ändern. Änderungen werden von der Emienin auf veröffenlich. 6

7 Ineressen und/oder Ineressenkonflike von Seien naürlicher und jurisischer Personen, die an der Emission bzw. dem Angebo beeilig sind Im Zusammenhang mi der Begebung der Werpapiere nimm die Landesbank Berlin AG verschiedene Funkionen wahr. Zum einen is sie Emienin der Werpapiere zum anderen Index-Sponsor und besimm dami über die Zusammensezung des Index. Es is nich auszuschließen, dass die Landesbank Berlin AG bei der Ausübung dieser verschiedenen Funkionen Ineressenkonfliken ausgesez is. Bei der Ausübung ihrer Geschäfsäigkei, die nich unmielbar mi der Begebung der Werpapiere, sowie mi der Zusammensezung und Berechnung des Index in Zusammenhang seh, wird die Emienin oder eine ihrer Tochergesellschafen möglicherweise Handlungen ausführen und Maßnahmen vornehmen, die sie für nowendig oder angemessen erache, um ihre jeweiligen Ineressen zu schüzen, ohne hierbei ewaige negaive Konsequenzen für die Werpapierinhaber in Berach zu ziehen. Begebung Die Begebung der Werpapiere erfolg aufgrund des vom Vorsand der Landesbank Berlin AG genehmigen Produkkaaloges (Sand: 30. April 2013). Veranworung Die Landesbank Berlin AG mi Siz am Alexanderplaz 2, Berlin übernimm für den Inhal dieses Prospekes die Veranworung und erklär, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospek richig sind und keine wesenlichen Umsände ausgelassen sind. Sie erklär weier, dass sie die erforderliche Sorgfal ha walen lassen, um sicherzusellen, dass die in diesem Prospek gemachen Angaben ihres Wissens nach richig sind und keine Tasachen ausgelassen werden, die die Aussage des Prospeks wahrscheinlich verändern. 7

8 Angaben zum Angebo Das Angebo zum Kauf der Werpapiere wird von der Emienin durchgeführ. Die Werpapiere können grundsäzlich jedermann zum Erwerb angeboen bzw. von diesem erworben werden. Sie sind grundsäzlich frei überragbar. Im Zusammenhang mi dem Angebo und Verkauf der Werpapiere bzw. der Verbreiung von Angebosunerlagen über die Werpapiere müssen aber die jeweiligen Geseze der Länder beache werden, in denen die Werpapiere angeboen oder verkauf bzw. die Angebosunerlagen verbreie werden. Jeder, der in den Besiz dieser Endgüligen Bedingungen oder der Werpapiere gelang oder diese anbiee, is verpfliche, sich selbs über mögliche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachen. Angebosfris Die Zeichnungsfris beginn am 8. Mai 2013 und ende am 22. Mai 2013 (14:00 Uhr). Die Emienin is berechig, das Angebo zum Kauf der Werpapiere vorzeiig zu beenden bzw. die Zeichnung zu kürzen, sowei es zu einer Kürzung komm. Im Falle der Kürzung von Zeichnungen wird der zuviel gezahle Anlageberag zzgl. der evenuell zuviel gezahlen Sückzinsen unverzüglich durch Überweisung auf das von dem Anleger im Kaufanrag benanne Kono ersae. Die Meldung der Anzahl der zugeeilen Werpapiere erfolg unverzüglich durch Mieilung an den Anleger. Die Emienin behäl sich vor, bis zum lezen Tag der Zeichnungsfris (einschließlich) von der Begebung der Emission ohne Angabe von Gründen Absand zu nehmen. Ausgabepreis Der Ausgabepreis je Werpapier beräg EUR 100,--. Zusäzlich muss der Werpapierinhaber je Werpapier ein Agio i.h.v. EUR 2,-- zahlen. Mindesberag der Zeichnung Die Mindeszeichnung beräg Sück 1. Emissionsvolumen Die Gesamsumme der Emission beräg bis zu Sück , abhängig von dem Berag der bis zum Ende der Zeichnungsfris asächlich gezeichne wurde. Die asächliche Gesamsumme wird unverzüglich nach dem lezen Tag der Zeichnungsfris gemäß 15 der Produkbedingungen bekann gegeben. Zeichnung der Werpapiere Der Kauf der Werpapiere komm durch die Annahme des Zeichnungsanrages durch die Emienin zusande. Nach der Annahme des Zeichnungsanrags und Zahlungseingang des Kaufpreises wird die Emienin die jeweilige Zahlselle zur Lieferung der Werpapiere zugunsen des im Zeichnungsanrag angegebenen Depos veranlassen. Die Depoeinbuchung erfolg unverzüglich nach Eingang des Kaufpreises. Nimm die Emienin die Zeichnung nich an (z. B. bei Überzeichnung oder nich Durchführung des Angeboes), wird keine Einbuchung auf dem angegebenen Depo erfolgen. Ein ewaig eingegangener Kaufpreis wird unverzüglich an den Anleger zurücküberwiesen. Im Falle der Überzeichnung werden die Werpapiere nach der Reihenfolge des Einganges der Kaufanräge bei der Emienin zugeeil. 8

9 Risikofakoren bereffend die Werpapiere Die folgenden Ausführungen weisen auf die wesenlichen Risikofakoren, die mi dem Erwerb der Werpapiere verbunden sind, hin. Um die mi den Werpapieren verbundenen Risiken abschäzen zu können, sollen poenielle Invesoren diese Risikofakoren beachen, bevor sie sich für einen Kauf der Werpapiere enscheiden. Risiken in Bezug auf die ungewisse Werenwicklung der Werpapiere und die ungewisse Höhe von Zahlungen Die Werenwicklung der Werpapiere während der Laufzei seh zum Zeipunk des Erwerbs der Werpapiere nich fes. Der Wer der Werpapiere während der Laufzei kann unerhalb des Ausgabepreises liegen. Zahlungen aus den Werpapieren sind an einen Basiswer gekoppel. Enwickel sich der Kurs des Basisweres in eine für den Werpapierinhaber ungünsige Richung, solle der Werpapierinhaber nich darauf verrauen, dass sich der Kurs des Basisweres und dami der Wer der Werpapiere rechzeiig vor dem für die Ermilung des Zahlungsberages relevanen Tag wieder erholen wird. In Exremsiuaionen kann der Kurs des Basisweres erheblichen Schwankungen ausgesez sein. In diesem Fall kann der Rückzahlungsberag dami wesenlich geringer als der eingeseze Kapialberag sein. Es beseh das Risiko des eilweisen oder vollsändigen Verluses des eingesezen Kapials einschließlich der aufgewendeen Transakionskosen. Es beseh das Risiko, dass die Rendie einer Kapialmarkanlage mi vergleichbarer Laufzei und marküblicher Verzinsung nich erreich wird, oder dass keine Rendie erziel wird. Dieser mögliche Verlus kann nich durch andere Erräge aus den Werpapieren kompensier werden, da diese selbs keinerlei Anspruch auf periodische Zinszahlungen oder sonsige Ausschüungen verbriefen. Bei einer vorzeiigen Veräußerung besimm sich die Rendie oder der Verlus allein aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Risiken in Bezug auf den Basiswer Eine Anlage in die Werpapiere is mi Risiken in Bezug auf die Werenwicklung des Basisweres verbunden. Der Wer des Basisweres kann im Zeiablauf Schwankungen unerworfen sein. Diese Werschwankungen sind von einer Vielzahl von Fakoren abhängig, wie z. B. volkswirschaflichen und markwirschaflichen Fakoren, poliischen Enwicklungen, aufsichsrechlichen Ereignissen und allgemeinen Spekulaionen des Kapialmarks. Die hisorische Werenwicklung des Basisweres und seiner Besandeile sell keine Garanie für deren zukünfige Enwicklung dar. Indexbesandeile sind Akien Der Wer der Akie kann Schwankungen unerworfen sein. Diese Werschwankungen sind von einer Vielzahl von Fakoren abhängig, wie z. B. Täigkeien und Erragslage der Akiengesellschaf, Enwicklung der Märke in denen das Unernehmen äig is, Veröffenlichung von Ergebniszahlen, poliischen Enwicklungen und Spekulaionen am Kapialmark. Bei einigen im Index enhalenen Akien kann der prozenuale Aneil der frei handelbaren Akien an der Gesamkapialisierung geringer sein als bei anderen. Dies führ zu einer geringeren Liquidiä. Eine Akie, die nich sehr liquide is, d.h. die nich häufig gehandel wird bzw. werden kann, is grundsäzlich schwerer zu beweren und erziel auch nich immer den besen Preis bzw. kann nich immer in dem erforderlichen Zeirahmen veräußer werden. Dies kann sich wiederum auf die Werenwicklung des Index und dami des Werpapieres negaiv auswirken. Indexbesandeile sind Fonds Der Wer eines Fonds, einschließlich Dachfonds, (im weieren Fonds ) kann Schwankungen unerworfen sein. Diese Werschwankungen sind von einer Vielzahl von Fakoren abhängig, wie z. B. der Anlagepoliik des Fonds, der Zusammensezung des Fonds oder dem Managemen des Fonds. Die personelle Zusammensezung des Managemens kann Veränderungen 9

10 unerliegen. Ein veränderes Managemen kann möglicherweise weniger erfolgreich agieren als das bisherige Managemen. Die Zusammensezung des Fonds und das Managemen des Fonds unerliegen der jeweiligen Fondsgesellschaf. Das Managemen des Fonds kann falsche Anlageenscheidungen reffen, die Anlagepoliik des Fonds nich umsezen und grundsäzlich aufgrund fehlender Erfahrung den Fonds schlech verwalen. Die Emienin kann keine Aussage zum Fondsmanagemen machen und kann das Managemen auch nich überwachen. Weder die Werpapierinhaber noch die Emienin haben Einfluss auf die Vereilung des Fondsvermögens auf zulässige Anlagen oder andere Enscheidungen der Fondsgesellschaf oder des Managemens. Es beseh die Gefahr, dass sich das Fondsvermögen bzw. das einem Fondsbesandeil zugeordnee Vermögen aufgrund ungünsiger Werenwicklungen verringer. Den gleichen Effek könne die übermäßige Rückgabe von Fondsaneilen oder eine übermäßige Ausschüung an die Fondsinhaber haben. Durch das Abschmelzen des Fondsvermögens oder des einem Fondsbesandeil zugeordneen Vermögens könne die Verwalung des Fonds oder des Fondsbesandeils unwirschaflich werden, was lezlich zur Auflösung des Fonds oder des Fondsbesandeils und zu Verlusen im Fonds führen kann. Fonds können möglicherweise die vorgesehenen Termine zur Veröffenlichung des Neoinvenarweres (Ne Asse Value, NAV ) nich einhalen oder über einen längeren Zeiraum keinen NAV veröffenlichen. Dami beseh das Risiko, dass für die Werpapiere oder einen Basiswer ein erforderlicher Markwer bzw. Kurs für den Fonds nich ermiel werden kann. Der Fonds kann zu Invesiions- und zu Absicherungszwecken in Finanzmarkinsrumene invesieren. Wird in Finanzmarkinsrumene zu Invesiionszwecken invesier, kann sich dadurch das Verlusrisiko der Fonds zeiweise erhöhen. Die Anzahl der umlaufenden Aneile von börsengehandelen Fonds kann gering sein und somi auch die Liquidiä der Fondsaneile an der Börse. Dies kann dazu führen, dass die Aneile dieses Fonds an der Börse zu einem Preis gehandel werden, der erheblich uner oder über dem NAV dieses Fonds lieg. Solle für einen Fonds ein NAV berechne und veröffenlich werden, is nich sichergesell, dass dieser NAV den asächlichen Wer des Fonds richig darsell. Indexbesandeile sind Fuures Fuures sind sandardisiere unbedinge Termingeschäfe. Zu einem fesgelegen Verfallermin wird ein Fuure durch die Lieferung des zugrunde liegenden Basisinsrumenes oder durch Barausgleich erfüll. Fuures werden an Terminbörsen gehandel. Diese legen Sandards bezüglich Konrakgröße, Verragsgegensand und Fälligkeisermin fes. Die Preisenwicklung eines Fuures häng eng vom zugrunde liegenden Basisinsrumen ab. Generell komm es dabei jedoch zu Ab- oder Aufschlägen gegenüber dem Kurs des Basisinsrumenes, da bei der Preisfindung eines Fuures die unerschiedlichen Kosen in Bezug auf Abwicklung und Verwahrung sowie eine fehlende Ausschüung von Zinsen und Dividenden berücksichig werden. Auch kann die Liquidiä am Fuure- und am Kassamark voneinander abweichen, was zu unerschiedlichen Preisenwicklungen führen kann. Da sich Fuures immer auf ein Basisinsrumen beziehen, kann ein Engagemen in einen Fuure nich ohne Beureilung des zugrunde liegenden Basisinsrumenes erfolgen. Fuures haben fesgeseze Verfallermine. Lieg ein solcher Verfallermin innerhalb der Laufzei der Werpapiere, wird die Emienin je nach Produkbedingungen diesen Fuure durch einen anderen Fuure mi gleichen Verragsbedingungen, aber einem späeren Verfallermin zu einem in den Produkbedingungen fesgelegen Verfahren kurz vor dem Verfallermin ersezen (das Rollen ). Das Rollen wird an einem Handelsag innerhalb eines besimmen Zeirahmens kurz vor dem Verfallermin des akuellen Fuures durchgeführ. Dazu werden am ensprechenden Tag die eingegangenen Posiionen im bisherigen Fuures aufgelös und ensprechende Posiionen in einem Fuures mi idenischen Aussaungsmerkmalen, aber längerer Laufzei aufgebau. Durch das Rollen kann es zu Rollverlusen oder gewinnen kommen. Um einen koninuierlichen Kursverlauf der Werpapiere während 10

11 der Laufzei zu gewährleisen, kann es aufgrund der Verluse bzw. Gewinne zu Anpassungen bei den Werpapieren kommen. Basiswer is ein Index Der Wer des Index ergib sich aus dem Wer seiner Besandeile. Veränderungen in der Zusammensezung des Index und Fakoren, die den Wer der Besandeile beeinflussen und beeinflussen können, haben Auswirkungen auf den Wer des Index und können darum die Rendie einer Anlage in die Werpapiere beeinrächigen. Schwankungen im Wer eines Besandeils können durch Schwankungen im Wer eines anderen Besandeils versärk werden. Wird der Wer der Besandeile in einer anderen Währung besimm als der Wer des Index, kann der Anleger einem Währungsrisiko ausgesez sein. Uner besimmen Umsänden kann für einen Index kein Referenzsand berechne werden. Dies is voraussichlich der Fall, wenn eine Sörung in Bezug auf den Index vorlieg. Der Index-Sponsor wird den Indexsand ers dann wieder berechnen können, wenn die Sörung beende is oder, sowei dies die Produkbedingungen vorsehen, nach einer fesgelegen Anzahl von Tagen. Wenn kein Indexsand berechne werden kann, wirk sich dies negaiv auf die Liquidiä des Werpapieres aus. Solle der Index-Sponsor nach einer fesgelegen Anzahl von Tagen den Indexsand berechnen, kann er hierzu möglicherweise nich auf die üblichen Markbewerungen zurückgreifen, was zu Verwerfungen hinsichlich der Höhe des Indexsandes führen kann. Fehleinschäzungen bei der Auswahl der Indexbesandeile können die Kursenwicklung des Index und dami auch der Werpapiere negaiv beeinflussen. Es gib keine Einschränkung bei der Auswahl der in Berach kommenden Indexbesandeile. Eine deshalb mögliche Häufung von besimmen Anlageklassen, Emienen, Anlageregionen, Branchen oder ähnlichem kann dazu führen, dass im Falle einer ungünsigen Enwicklung der Index im Vergleich zur allgemeinen Markenwicklung überproporional an Wer verlier bzw. unerproporional an Wer gewinn. Der Index-Sponsor unerlieg auch keinen Beschränkungen hinsichlich der Gewichung der einzelnen Indexbesandeile. Dadurch können einzelne Indexbesandeile überproporional im Index enhalen sein. Im Falle einer ungünsigen Enwicklung dieser Indexbesandeile kann der Index überproporional an Wer verlieren bzw. unerproporional an Wer gewinnen. Im Index können Besandeile in Fremdwährungen enhalen sein. Währungen können derar schwanken, dass sich deren Wer kurzfrisig verschlecher, so dass bei Verkäufen Verluse ensehen auch wenn die Besandeile in der bereffenden Währung an Wer gewonnen haben. Basiswer is kein eablierer Index Bei der Beureilung der Werpapiere muss der Anleger berücksichigen, dass es sich bei dem Basiswer nich um einen im Mark eablieren Index handel. Vielmehr wird der Index von der Landesbank Berlin AG im Wesenlichen nur dazu berechne, um als Bezugsobjek für die diesen Endgüligen Bedingungen zugrunde liegenden Werpapiere zu dienen. Indexbesandeile sind Wechselkurse Ein Wechselkurs is der Preis einer Währung abgebilde in einer anderen Währung. Verschiedene Einflussfakoren wirken auf dieses Verhälnis ein. Dazu gehören u.a. die Inflaionsrae des jeweiligen Landes, Zinsdifferenzen zum Ausland, die Einschäzung der jeweiligen Konjunkurenwicklung, die welpoliische Siuaion, die Konverierbarkei einer Währung in eine andere und die Sicherhei der Geldanlage in der jeweiligen Währung. Aber auch Fakoren psychologischer Naur, wie z. B. Verrauenskrisen in die poliische Führung eines Landes, haben einen erheblichen Einfluss auf den Wer der ensprechenden Währung und somi auch auf den Wer der Werpapiere. Es is möglich, dass die Regierungen der jeweiligen Länder die Devisenmärke für die jeweilige Währung beeinflussen und Kapial- und Geldwechselkonrollen einführen. Es is nich sichergesell, dass diese Regierungen nich für die Zukunf srengere Umauschbeschränkungen erlassen. Es beseh zudem die Möglichkei, dass saaliche Maßnahmen insbesondere zum Schuz von naionalen Währungen besehen oder in Zukunf ergriffen werden. Solche saalichen Maßnahmen, wie beispielsweise Beschränkungen des Transfers, der Handelbarkei oder der Konverierbarkei von naionalen 11

12 Währungen, können nacheilige Auswirkungen auf den jeweiligen Wechselkurs haben und dami auch auf die Werpapiere. Veränderungen des jeweiligen Wechselkurses können den Wer der Werpapiere und die zu zahlenden Beräge mindern. Es kann nich zugesicher werden, dass eine Währung zukünfig im Verhälnis zu einer anderen Währung an Wer verlieren oder gewinnen wird. Index-Beraer Der Index-Sponsor kann sich bei der Zusammensezung des Basisweres von einem Beraer beraen lassen. Es beseh das Risiko, dass der Beraer dem Index-Sponsor schleche Empfehlungen gib, was zu Werverlusen des Basiswers und dami zu Verlusen für das Werpapier führen kann. Solle der Beraer den Index-Sponsor nich weier beraen und der Index-Sponsor nich selber in der Lage sein, über die Zusammensezung des Basisweres zu enscheiden oder diesen zu berechnen oder der Index-Sponsor finde keinen neuen Beraer, der fähig und gewill is über die Zusammensezung des Basisweres zu enscheiden oder diesen zu berechnen, kann dies dazu führen, dass der Basiswer nich weiergeführ wird bzw. die Berechnung eingesell wird und die Werpapiere vorzeiig zurückgezahl werden. Es beseh die Möglichkei, dass der Beraer während der Laufzei der Werpapiere ausgeausch wird und der neue Beraer falsche oder schleche Empfehlungen gib. Invesiion in Schwellenländer Ein Besandeil des Basisweres is in Schwellenländern (oder auch Emerging Markes) invesier (z. B. ein Fonds, der in Schwellenländer invesier oder eine Posiion in Währungen aus Schwellenländern). Daher muss ein Invesor mi zusäzlichen Risiken rechnen. Invesoren in Schwellenländer müssen mi erheblichen poliischen und wirschaflichen Unsicherheien leben. Daraus resulier zum einen, eine hohe Volailiä des Weres eines Invesmens in diese Märke, als auch die höhere Gefahr eines Toalverluses dieses Invesmens. Die poliische, soziale und wirschafliche Lage eines Schwellenlandes is mi der in Weseuropa nich vergleichbar. So können schon kleinere Rückschläge zu einer größeren Schwächung der wirschaflichen Lage führen. Bei einer Invesiion in die Werpapiere solle immer berücksichig werden, dass diese auch erheblich von der poliischen und wirschaflichen Insabiliä des bereffenden Schwellenlandes abhängig sind. Hierzu zähl u.a. das Risiko einer höheren Markvolailiä am Akien- und Devisenmar als auch größere saaliche Beschränkungen. Es beseh das Risiko der Einführung von Beschränkungen für Invesoren (z. B. Devisenbeschränkungen), Zwangseneignung, Srafbeseuerung, Versaalichung oder nacheilige soziale oder poliische Maßnahmen oder Ereignisse (z. B. poliischer Umsurz). Gesezesänderungen sind nich ungewöhnlich und ofmals im Ergebnis nich vorhersehbar. Selbs besehende Geseze und Ansprüche sind wegen des unzureichenden Rechssysems schwer oder überhaup nich durchsezbar. Zusäzlich besehen bei Invesiionen mi Bezug zu einem Schwellenland Gefahren, dass die Märke wenig kapialisier sind. Bei einer geringen Markkapialisierung beseh die Gefahr, dass ein Invesmen nich zu einem fairen Markpreis veräußer werden kann bzw. nich in dem erforderlichen Zeirahmen. Märke in Schwellenländern sind nich bzw. schlech reguliere Märke (z. B. Werpapierbörsen). Es beseh daher eine hohe Gefahr durch Korrupion, Berug oder organisiere Kriminaliä Verluse zu erleiden. Alle diese Fakoren haben einen erheblichen Einfluss auf die Werenwicklung der Werpapiere. Risiko, dass die Werpapiere während der Laufzei nich wieder veräußer werden können ( Poenzielle Illiquidiä der Werpapiere ) Es läss sich nich voraussagen, ob und inwiewei sich ein Sekundärmark für die Werpapiere enwickel, zu welchem Kurs die Werpapiere an diesem Mark gehandel werden und ob dieser Sekundärmark liquide sein wird oder nich. Die Emienin is berechig, jedoch nich verpfliche, jederzei Ankaufskurse für die Werpapiere zu sellen. Die Emienin übernimm auch keinerlei Rechspflich hinsichlich der Höhe oder des Zusandekommens derariger Kurse. Für die Werpapiere werden Anräge auf Noierung an einer Börse gesell. Es kann jedoch nich zugesicher werden, dass diese Noierung erfolg oder beibehalen werden wird. Aus der Tasache, dass die Werpapiere in der genannen Ar noier sind, folg auch nich 12

13 zwangsläufig, dass höhere Liquidiä vorlieg, als wenn dies nich der Fall wäre. Für Anleger beseh also das Risiko, dass Informaionen über die Kurse für die Werpapiere uner Umsänden schwierig zu beziehen sind bzw. die Möglichkei, die Werpapiere vor deren Rückzahlung zum Markwer zu veräußern, eingeschränk sind. Sink der Wer des Basisweres oder beim Aufreen anderer negaiver Fakoren, kann mangels Nachfrage die Handelbarkei der Werpapiere weier abnehmen. Die Emienin is nich verpfliche einen liquiden Mark aufrech zu erhalen. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfe Der Käufer kann nich darauf verrauen, dass er während der Laufzei der Werpapiere Geschäfe abschließen kann, durch die er seine Risiken ausschließen oder einschränken kann; dies häng von den Markverhälnissen und den jeweils zugrunde liegenden Bedingungen ab. Uner Umsänden können solche Geschäfe nich oder nur zu einem ungünsigen Markpreis geäig werden, so dass für den Käufer ein ensprechender Verlus enseh. Inanspruchnahme von Kredi Finanzier der Käufer den Erwerb der Werpapiere mi Kredi, muss er nich nur diesen Kredi nebs Zinsen zurückzahlen, sondern im Falle des Nicheinris seiner Erwarungen zusäzlich auch den angefallenen Verlus ausgleichen. Dadurch erhöh sich sein Risiko. Der Käufer solle nie darauf verrauen, Zins und Tilgung eines Kredies aus den Gewinnen eines Geschäfs leisen zu können. Vielmehr muss er unbeding vorher seine wirschaflichen Verhälnisse daraufhin prüfen, ob er zur Zinszahlung und gegebenenfalls auch kurzfrisigen Tilgung des Kredies auch dann in der Lage is, wenn Verluse sa der erwareen Gewinne einreen. Währungsrisiko Verschiedene Einflussfakoren wirken auf den Wechselkurs zwischen zwei Währungen ein. Dazu gehören u.a. die Inflaionsrae des jeweiligen Landes, Zinsdifferenzen zum Ausland, die Einschäzung der jeweiligen Konjunkurenwicklung, die welpoliische Siuaion, die Konverierbarkei einer Währung in eine andere und die Sicherhei der Geldanlage in der jeweiligen Währung. Aber auch Fakoren psychologischer Naur, wie z. B. Verrauenskrisen in die poliische Führung eines Landes, haben einen erheblichen Einfluss auf den Wer der ensprechenden Währung und somi auch auf den Wer der Werpapiere. Es is möglich, dass die Regierungen der jeweiligen Länder die Devisenmärke für die jeweilige Währung beeinflussen und Kapial- und Geldwechselkonrollen einführen. Es is nich sichergesell, dass diese Regierungen nich für die Zukunf srengere Umauschbeschränkungen erlassen. Es beseh zudem die Möglichkei, dass saaliche Maßnahmen insbesondere zum Schuz von naionalen Währungen besehen oder in Zukunf ergriffen werden. Solche saalichen Maßnahmen, wie beispielsweise Beschränkungen des Transfers, der Handelbarkei oder der Konverierbarkei von naionalen Währungen, können nacheilige Auswirkungen auf den jeweiligen Wechselkurs haben und dami auch auf die Werpapiere. Veränderungen des jeweiligen Wechselkurses können den Wer der Werpapiere und die zu zahlenden Beräge mindern. Je exoischer die Währung deso größer is die Schwankung der Wechselkurse und das dami verbundene Währungsrisiko. Der Wer, der Verkaufserlös und die Rückzahlung der Werpapiere werden in der Werpapierwährung ermiel. Im PTS-Professional Trading Sraegie-Index sind jedoch u.a. Were enhalen, die an den für die Berechnung des jeweiligen Besandeils maßgeblichen Börsen z. B. in US-Dollar noieren. Aufgrund der Wechselkursschwankungen kann beispielsweise der in der Werpapierwährung ausgedrücke Wer des Indexbesandeils gefallen sein, obwohl der Kurs des Indexbesandeils in der Noierungswährung an der für die Berechnung des Indexbesandeils maßgeblichen Börsen gesiegen is. Begrenzung der Laufzei bei Werpapieren mi unbesimmer Laufzei Die Werpapiere haben grundsäzlich keinen Fälligkeisermin. Dies bedeue, dass die Laufzei nur durch Einlösung der Werpapiere nach dem in den Produkbedingungen beschriebenen Verfahren oder durch eine Kündigung der Emienin beende werden kann. Da es ungewiss is, ob die Emienin die Werpapiere kündigen wird, is der Werpapierinhaber gezwungen - will er den durch die Werpapiere verbriefen 13

14 Auszahlungsberag erhalen die Zerifikae von sich aus einzulösen. Die Einlösung erfolg in der Form, dass der Werpapierinhaber bei der Zahlselle eine Einlösungserklärung einreich, um eine Einlösung zu erreichen. Im Fall einer Kündigung der Werpapiere durch die Emienin oder einer Einlösung durch den Werpapierinhaber kann der Invesor nich darauf verrauen, dass sich der Preis eines zuvor gefallenen Werpapieres rechzeiig vor dem ensprechenden Einlösungsermin wieder erholen wird. Er kann dadurch gezwungen sein, ewaige Verluse zu realisieren. Im Exremfall kann der Berag, den der Werpapierinhaber erhäl, wesenlich geringer als der eingeseze Kapialberag sein. Es beseh das Risiko des eilweisen oder vollsändigen Verluses des eingesezen Kapials einschließlich der aufgewendeen Transakionskosen. Selbs wenn kein Kapialverlus einri, beseh das Risiko, dass die Rendie einer Kapialmarkanlage mi vergleichbarer Laufzei und marküblicher Verzinsung nich erreich wird. Dieser mögliche Verlus kann nich durch andere Erräge aus den Werpapieren kompensier werden, da diese selbs keinerlei Anspruch auf periodische Zinszahlungen oder sonsige Ausschüungen verbriefen. Risiken aufgrund einer vorzeiigen Rückzahlung der Werpapiere Für den Anleger beseh das Risiko, dass seine Anlage bei einer vorzeiigen Rückzahlung der Werpapiere eine geringere Rendie als die bis zum Ende der Laufzei erwaree aufweis. Des Weieren beseh die Gefahr, dass infolge einer solchen vorzeiigen Rückzahlung eine Reinvesiion des Erlöses in ein vergleichbares Werpapier mi einer ähnlichen Aussaung nich möglich is. Eine vorzeiige Rückzahlung kann aufgrund einer Kündigung durch den Werpapierinhaber oder durch die Emienin bewirk werden. Die Werpapierinhaber sind zur Kündigung berechig, wenn einer der in 11 der Produkbedingungen genannen Kündigungsgründe eingereen is. Die Emienin is zur Kündigung berechig, wenn einer der in 8 der Produkbedingungen genannen Umsände eingereen is, und zwar: (i) für die Emienin is aufgrund von Gesezesänderungen oder Änderungen in der Rechsprechung oder auslegung der Erwerb, das Halen oder die Veräußerung des Basisweres oder sonsigen Weren im Zusammenhang mi den Werpapieren rechswidrig und/oder unzulässig geworden, und/oder es wird für die Emienin rechswidrig oder unmöglich, ihre Verpflichungen aus den Werpapieren ganz oder eilweise zu erfüllen. (ii) für die Emienin oder für den Verragsparner der Emienin wird es unmöglich, rechswidrig oder unzumubar, ein Absicherungsgeschäf in Bezug auf die Werpapiere zu schließen oder aufrechzuerhalen. Wenn die Emienin gemäß einem dieser Umsände zur Kündigung berechig is, is sie nich verpfliche, die Werpapiere gemäß 5 der Produkbedingungen zurückzuzahlen, sondern lediglich in Höhe des dann ermielen Markpreises. Dabei beseh das Risiko, dass dieser evenuell deulich unerhalb des gemäß 5 der Produkbedingungen ermielen Rückzahlungsberages lieg. Seuerliche Behandlung Poenielle Anleger der Werpapiere sollen sich darüber im Klaren sein, dass je nach den Gesezen und Usancen des Landes, in welchem die Werpapiere überragen werden, Sempelseuern oder sonsige Gebühren im Zusammenhang mi den Urkunden oder der Überragung enriche werden müssen. Poenielle Anleger sollen daher gegebenenfalls ihren eigenen unabhängigen Seuerberaer zu Rae ziehen. In einigen Ländern sind möglicherweise keine offiziellen Verlaubarungen der zusändigen Behörden für diese Ar von Werpapieren erhällich. Zudem sind seuerrechliche Besimmungen und deren Anwendung durch die jeweiligen Finanzbehörden Änderungen unerworfen. Demensprechend lassen sich keine Vorhersagen über die zu gegebener Zei gelende genaue seuerliche Behandlung machen, 14

15 und der Anleger unerlieg dem Risiko, dass evenuelle Seuern oder sonsige Gebühren seinen erwareen Errag aus den Werpapieren schmälern. Transakionskosen Provisionen, insbesondere Mindes- oder fese Provisionen pro Kauf oder Verkauf kombinier mi einem niedrigen Aufragswer, können - wie auch ein Ausgabeaufschlag - zu Kosenbelasungen führen, die die erwareen Erräge aus den Werpapieren erheblich verringern. Hierbei gil: je höher die Kosen, deso späer wird eine posiive Rendie beim Einreen der erwareen Kursenwicklung erreich. Tri eine erwaree Kursenwicklung nich ein, erhöhen die genannen Kosen einen möglicherweise ensehenden Verlus. Erfolg ein öffenliches Angebo außerhalb der Bundesrepublik Deuschland, z.b. in Öserreich und Luxemburg, kann die Emienin eine weiere Zahlselle auch in diesem jeweiligen Land benennen oder nich. Is dies nich der Fall, könne dies nacheilige Auswirkungen für den Anleger aus diesen Ländern haben. Rechmäßigkei des Erwerbs Für einen poeniellen Anleger beseh das Risiko, dass nach der Rechsordnung, welcher er unerlieg oder die am Or seines normalen Geschäfsberiebs gil, der Erwerb der Werpapiere nich rechmäßig is oder andere Erwerbsbeschränkungen für ihn gelen. Boniä der Emienin Der Wer der Werpapiere wird durch die allgemeine Beureilung der Boniä der Emienin durch die Anleger und Teilnehmer am Kapialmark beeinfluss. Diese Beureilung wird auch durch die Boniäseinsufung von Raing-Agenuren beeinfluss. Solle sich die Boniä verschlechern, z.b. im Fall einer Herabsufung des Raings der Emienin durch eine Raing- Agenur, kann dies zu einer Verringerung des Weres der Werpapiere führen. Ineressenkonflik Die Emienin kann ihrerseis an Geschäfen über den Basiswer oder den Baske oder Besandeilen davon beeilig sein, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung durch sie verwaleen Vermögens. Diese Geschäfe können sich auch negaiv auf den Basiswer, Baske oder Besandeile davon auswirken. Die Emienin kann in Bezug auf die Werpapiere auch andere Funkionen ausüben, z.b. als Berechnungsselle oder Index-Sponsor. In einer solchen Funkion kann die Emienin in der Lage sein, über die Zusammensezung des Basiswers oder Baskes zu enscheiden oder deren Were oder den Wer ihrer Besandeile zu besimmen. Hieraus können sich Ineressenskonflike ergeben. Im Zusammenhang mi der Begebung der Werpapiere bezogen auf den PTS-Professional Trading Sraegie-Index nimm die Landesbank Berlin AG verschiedene Funkionen wahr. Zum einen is die Landesbank Berlin AG Emienin der Werpapiere, zum anderen is die Landesbank Berlin AG Indexberechnungsselle und Indexsponsor, und besimm dami über die Zusammensezung des Index. Es is nich auszuschließen, dass die Landesbank Berlin AG bei der Ausübung dieser verschiedenen Funkionen Ineressenkonfliken ausgesez is. = Bei der Ausübung ihrer Geschäfsäigkei, die nich unmielbar mi der Begebung der Werpapiere, sowie mi der Zusammensezung und Berechnung des Index in Zusammenhang seh, wird die Emienin oder eine ihrer Tochergesellschafen möglicherweise Handlungen ausführen und Maßnahmen vornehmen, die sie für nowendig oder angemessen erache, um ihre jeweiligen Ineressen zu schüzen, ohne hierbei ewaige negaive Konsequenzen für die Werpapierinhaber in Berach zu ziehen. Im Ausgabepreis kann ggf. zusäzlich zu den Ausgabeaufschlägen und anderen Provisionen und Gebühren ein Aufschlag oder Marge auf den mahemaischen (fairen) Wer enhalen sein, der für den Anleger nich erkennbar is. Sowei die Emienin im Sekundärmark Kauf- und Verkaufskurse sell, wobei sie hierzu nich verpfliche is, werden diese Kurse von der Emienin fesgeleg uner Berücksichigung von 15

16 Erragserwarungen der Emienin, möglicherweise einer Marge, von gewissen mi der Emission selber und auch danach anfallenden Kosen. Besimme Kosen z.b. erhobene Verwalungsgebühren werden vielfach nich gleichmäßig über die Laufzei vereil, sondern bereis an einem im Ermessen der Emienin liegenden früheren Zeipunk vollsändig oder zum Teil preismindernd vom fairen Wer in Abzug gebrach. Die von der Emienin gesellen Kurse können daher erheblich von dem fairen bzw. wirschaflich zu erwarenden Wer der Werpapiere abweichen. 16

17 Produkbedingungen 1 Nennberag und Form (1) Die Landesbank Berlin AG (die Emienin ) begib im Gesamberag von bis zu Sück 1 (das Emissionsvolumen ) am 22. Mai 2013 (der Ausgabeag ) die Inhaberschuldverschreibung PTS-Professional Trading Sraegie (ISIN: DE000LBB2JY8/WKN: LBB2JY) (die Werpapiere ). Die Emission is aufgeeil in bis zu Sück 1 ohne Nennberag. Die Emienin is jederzei berechig, ohne Zusimmung der Inhaber der Werpapiere (die Werpapierinhaber ) das Volumen der begebenen Werpapiere über das in Saz 1 genanne Volumen durch Begebung weierer Werpapiere mi gleicher Aussaung zu erhöhen. Die Emienin is jederzei dazu berechig, die Werpapiere während ihrer Laufzei am Mark anzukaufen oder angekaufe Werpapiere einzuziehen. Der Begriff Werpapiere umfass im Falle einer solchen weieren Begebung auch die zusäzlich begebenen Werpapiere. (2) Die Werpapiere lauen auf den Inhaber und sind unereinander gleichberechig. (3) Die Werpapiere werden durch eine Dauerglobalurkunde verbrief (die Globalurkunde ). Die Globalurkunde räg die eigenhändigen Unerschrifen zweier ordnungsgemäß bevollmächiger Verreer der Emienin. Es werden keine effekiven Werpapiere ausgegeben. Der Anspruch der Werpapierinhaber auf Ausdruck und Auslieferung einzelner Werpapiere is ausgeschlossen. Den Werpapierinhabern sehen Mieigenumsaneile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Besimmungen des Clearingsysems überragen werden können. (4) Die Globalurkunde wird solange von einem oder im Namen eines Clearingsysems verwahr, bis sämliche Verbindlichkeien der Emienin aus den Werpapieren erfüll sind. Clearingsysem bedeue folgendes: Clearsream Banking AG, Mergenhalerallee 61, D Eschborn sowie jeder Funkionsnachfolger. 2 Saus Die Werpapiere begründen direke, unbedinge, nich nachrangige und unbesichere Verbindlichkeien der Emienin, die (i) unereinander gleichrangig sind und (ii) jederzei mindesens gleichrangig sind im Verhälnis zu allen anderen gegenwärigen und zukünfigen unmielbaren, unbedingen, nich nachrangigen und unbesicheren Verbindlichkeien der Emienin, mi Ausnahme solcher Verbindlichkeien, die kraf zwingender gesezlicher Besimmungen vorrangig sind. 3 Begriffsbesimmungen 3.1 Allgemeine Begriffsbesimmungen Abrechnungsberag is der Schlusskurs des Basiswers an dem in 8 der Produkbedingungen jeweils genannen Tag. Absicherungssörung heiß, dass es (i) aufgrund der Verabschiedung oder Änderung von anwendbaren Gesezen oder Verordnungen (u.a. Seuergesezen), oder (ii) aufgrund der Verkündung oder der Änderung der Auslegung von anwendbaren Gesezen oder Verordnungen durch die zusändigen Geriche, Schiedssellen oder Aufsichsbehörden (einschließlich Maßnahmen von Seuerbehörden) für die Emienin oder für einen Drien, mi dem die 1 Die asächliche Gesamsumme is abhängig von dem Berag, der bis Ende der Zeichnungsfris gezeichne wurde. Die Gesamsumme wird unverzüglich nach dem lezen Tag der Zeichnungsfris gemäß 15 bekann gegeben. 17

18 Emienin im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verpflichungen aus den Werpapieren ein Absicherungsgeschäf abschließ, auch uner kaufmännisch vernünfigen Ansrengungen unzulässig, unmöglich, rechswidrig oder unzumubar is, ein Absicherungsgeschäf abzuschließen, aufrechzuerhalen oder durchzuführen. Basiswer bedeue der in 3.3 definiere Index. Bewerungsag(e) bedeue der fünfe Geschäfsag vor dem Einlösungs- oder Kündigungsermin. Wenn dieser Tag kein Index-Geschäfsag is, is der maßgebliche Bewerungsag der nächs folgende Index-Geschäfsag. Geschäfsag is ein Tag (außer einem Samsag oder Sonnag), an dem (a) das Clearing- Sysem beriebsberei is und (b) alle für die Abwicklung von Zahlungen in Euro wesenlichen Teile des Trans-European Auomaed Real-Time Gross Selemen Express Transfer Sysems ( TARGET2 ) in Berieb sind. Rechsänderung heiß, dass die Emienin am oder nach dem Ausgabeag aufgrund des Inkrafreens eines neuen oder der Änderung eines anwendbaren Gesezes oder einer Vorschrif, oder aufgrund einer Änderung der Rechsprechung oder einer Änderung in der Auslegung eines anwendbaren Gesezes oder einer Vorschrif durch ein Gerich oder eine Behörde (insbesondere Aufsichsbehörde) nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB in Bezug auf die Werpapiere zu der Auffassung gelang, dass - der Erwerb, das Halen oder die Veräußerung des Basisweres rechswidrig und/oder unzulässig geworden is, und/oder - es für die Emienin rechswidrig oder unmöglich wird, ihre Verpflichungen aus den Werpapieren ganz oder eilweise zu erfüllen. Referenzpreis bedeue offizieller, vom Index-Sponsor veröffenlicher Schlusskurs des Basisweres am Bewerungsag, vorbehallich einer Anpassung gemäß 6. Dieser Abschni finde keine Anwendung. 3.2 Weiere Allgemeine Begriffsbesimmungen 3.3 Besondere Begriffsbesimmungen Außerordenliches Ereignis is eine Marksörung, die mindesens fünf Tage anhäl oder jedes sonsige Ereignis, das nach billigem Ermessen der Berechnungsselle eine wesenliche Veränderung oder Beeinflussung des Basisweres darsell. Bewerungszeipunk im Hinblick auf einen Index is der Zeipunk an dem üblicherweise der Schlusskurs des Index fesgesell wird. Börse bedeue im Hinblick auf einen Index jede Börse, Verbundene Börse oder jedes Handelssysem, an der die Index-Komponenen gehandel werden oder an der die für die Berechnung des Index maßgeblichen Kurse der Index-Komponenen ermiel werden, jeden Rechsnachfolger einer solchen Börse oder eines solchen Handelssysems und jede Ersazbörse oder jedes Ersazhandelssysem, auf welche der Handel in Index-Komponenen vorübergehend überragen worden is (vorausgesez, dass nach Fessellung der Berechnungsselle an dieser Ersazbörse oder an diesem Ersazhandelssysem eine der ursprünglichen Börse vergleichbare Liquidiä in den im Index enhalenen Besandeilen vorhanden is). 18

19 Börsengeschäfsag bedeue jeder Planmäßige Handelsag, an dem die Börse für den Handel während ihrer üblichen Börsensizungszei geöffne is, auch wenn diese Börse vor ihrem Planmäßigen Börsenschluss schließ. Börsensörung bedeue im Hinblick auf einen Index ein Ereignis (außer der Frühzeiigen Schließung), welches die Fähigkei der Markeilnehmer sör oder beeinrächig (wie von der Berechnungsselle besimm), an irgendeiner bereffenden Börse, an der Index-Komponenen gehandel werden, die mindesens 20% des Indexsands dieses Index ausmachen, solche Geschäfe auszuführen oder Markwere zu erhalen. Delising bedeue im Hinblick auf einen Index eine Ankündigung der Börse an der die für die Indexberechnung maßgeblichen Kurse der Index-Komponenen fesgesell werden, dass gemäß den Regeln dieser Börse die Index-Komponenen aus irgendeinem Grund (außer einer Fusion oder einem Übernahmeangebo) aufhören (oder aufhören werden), an dieser Börse zugelassen, gehandel oder öffenlich noier zu werden und nich unverzüglich an einer Börse oder einem Handelssysem im selben Land dieser Börse (oder, solle sich diese Börse innerhalb der Europäischen Union befinden, in einem Migliedssaa der Europäischen Union) wieder zugelassen, gehandel oder öffenlich noier werden. Frühzeiige Schließung bedeue an einem Börsengeschäfsag die Schließung der bereffenden Börse vor dem Planmäßigen Börsenschluss, es sei denn, diese Schließung is von dieser Börse eine Sunde vor (i) der asächlichen Schlusszei der planmäßigen Börsensizung an dieser Börse an diesem Börsengeschäfsag, oder, falls dieser Zeipunk früher lieg, (ii) dem Annahmeschluss zur Übermilung von Aufrägen in die Handelssyseme der Börse zur Ausführung zum Bewerungszeipunk an diesem Börsengeschäfsag angekündig worden. Fusion is im Hinblick auf einen Index jede (i) Umklassifizierung oder Änderung von Index- Komponenen, die in einer Überragung oder einer unwiderruflichen Überragungsverpflichung aller dieser im Umlauf befindlichen Index-Komponenen zur Folge ha, (ii) die Konsolidierung, der Zusammenschluss, die Fusion oder der verbindliche Tausch der Emienin der Index-Komponenen mi einem anderen Unernehmen oder in ein anderes Unernehmen (es sei denn die Emienin der Index-Komponenen is das forbesehende Unernehmen und die Fusion ha die Umklassifizierung oder den Ausausch von keiner der im Umlauf befindlichen Index-Komponenen zur Folge) oder (iii) ein anderes Übernahmeangebo, ein Tauschangebo, die Bewerbung, der Vorschlag oder ein anderes Ereignis einer Einhei oder Person, das darauf abziel, 100% der im Umlauf befindlichen Index- Komponenen der Emienin der Index-Komponenen zu erhalen und das für diese Index- Komponenen die Überragung oder eine unwiderrufliche Überragungsverpflichung zur Folge ha (es sei denn, die Index-Komponenen gehören dieser Einhei oder Person oder werden von dieser konrollier), oder (iv) die Konsolidierung, der Zusammenschluss, die Fusion oder der verbindliche Tausch der Emienin der Index-Komponenen mi einem anderen Unernehmen oder in ein anderes Unernehmen, wobei die Emienin der Index- Komponenen das forbesehende Unernehmen bleib und die Fusion weder die Umklassifizierung noch den Ausausch der im Umlauf befindlichen Index-Komponenen zur Folge ha, wobei aber als Folge dieses Ereignisses die unmielbar davor im Umlauf befindlichen Index-Komponenen unmielbar danach insgesam weniger als 50% der im Umlauf befindlichen Index-Komponenen darsellen; dabei muss in jedem der genannen Fälle der Fusionsag am oder vor dem Bewerungsag liegen. Fusionsag is der Abschlussag einer Fusion oder, solle ein Abschlussag uner dem auf die Fusion anwendbaren örlichen Rech nich fessellbar sein, der durch die Berechnungsselle besimme Tag. Handelsaussezung bedeue, in Bezug auf einen Index, jede von der maßgeblichen Börse verhänge oder anderweiig verfüge Aussezung oder Begrenzung des Handels, sei es wegen die Begrenzungen der maßgeblichen Börse überschreiender Kursausschläge oder wegen sonsiger Gründe, in Index-Komponenen, die 20% oder mehr zum Indexsand dieses Index an einer maßgeblichen Börse beiragen. 19

20 Index is der PTS-Professional Trading Sraegie-Index. Das dem Index zugrunde liegende Indexkonzep ergib sich aus dem diesen Produkbedingungen als Anlage beigefügen Indexguide (der Indexguide ). Index-Anpassung bedeue jede Veränderung des Index, Einsellung des Index oder Unerbrechung des Index, wie jeweils in 6 definier. Index-Geschäfsag bezeichne jeden Tag, der ein Handelsag an der Börse is (oder ohne den Einri einer Marksörung gewesen wäre), außer einem Tag, an dem der Handelsschluss planmäßig vor dem regulären Handelsschluss an Wochenagen lieg. Index-Komponene bezeichne diejenigen Besandeile, aus denen der Index jeweils zusammengesez is. Index-Sponsor is die Landesbank Berlin AG, welches die Gesellschaf oder Person is, welche die Regelungen und Vorgehensweisen und Mehoden der Berechnung des Index und, sowei vorhanden, zu Anpassungen dieses Index aufsell und überwach, und welche regelmäßig an jedem planmäßigen Handelsag den Sand des Index (enweder unmielbar oder durch eine beaufrage Selle) veröffenlich; dabei gil jede Bezugnahme auf den Index- Sponsor auch als Bezugnahme auf den Index-Sponsor-Nachfolger wie in 6 definier. Index-Sand is der Sand des Index, wie er von der Berechnungsselle zum Bewerungszeipunk an jedem Bewerungsag uner Bezugnahme auf den vom Index-Sponsor veröffenlichen Sand des Index fesgesell wird. Insolvenz bedeue, dass aufgrund freiwilliger oder unfreiwilliger Liquidaion, Konkurs, Insolvenz, Auflösung oder Abwicklung oder eines ensprechenden Verfahrens, das die Emienin von Index-Komponenen beriff, (i) sämliche Aneile dieser Gesellschaf auf einen Treuhänder, Liquidaor oder eine vergleichbare Person zu überragen sind, oder (ii) den Inhabern der Aneile dieser Gesellschaf die Überragung von Gesezes wegen verboen wird. Marksörung bedeue im Hinblick auf einen Index das Ensehen oder Besehen (i) einer Handelsaussezung, (ii) einer Börsensörung, sowei diese in beiden Fällen von der Berechnungsselle als erheblich eingesuf werden, innerhalb der lezen Sunde vor dem maßgeblichen Bewerungszeipun oder (iii) eine Frühzeiige Schließung. Zum Zweck der Besimmung des Besehens einer Marksörung im Hinblick auf einen Index is, im Fall des Aufreens einer Marksörung bezüglich einer im Index enhalenen Index-Komponene, der prozenuale Beirag dieser Index-Komponene zum Indexsand anhand eines Vergleichs zwischen (x) dem dieser Index-Komponene zurechenbare prozenuale Aneil am Indexsand und (y) dem kompleen Indexsand jeweils unmielbar vor dem Aufreen der Marksörung zu besimmen. Planmäßiger Börsenschluss bedeue bezüglich einer Börse und bezüglich jedem Tag, an dem diese Börse planmäßig zum Handel in der jeweiligen regulären Börsensizung geöffne is, die planmäßige Schlusszei dieser Börse an Wochenagen an solch einem Börsenhandelsag, ohne Berücksichigung von Übersunden oder einem Handel außerhalb der regulären Börsensizungszeien. Planmäßiger Handelsag bedeue im Hinblick auf einen Index jeden Tag, an dem die Börse planmäßig zum Handel in der jeweiligen regulären Börsensizung für diesen Wer geöffne is. Sörungsag bedeue in Bezug auf einen Index einen Planmäßigen Handelsag, an dem eine bereffende Börse während ihrer üblichen Geschäfszeien nich geöffne ha oder eine Marksörung eingereen is. Übernahmeangebo bezeichne ein Übernahmeangebo, ein Tauschangebo, die Bewerbung, der Vorschlag oder ein anderes Ereignis einer Einhei oder Person, das zur Folge ha, dass diese Einhei oder Person durch Umwandlung oder auf sonsige Weise mehr als 10% und weniger als 100% der im Umlauf befindlichen simmberechigen Aneile der 20

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