Wer vollstreckt gegen wen? Behörde gegen Privatrechtssubjekt grds. nicht Behörde gegen Behörde ( 17 VwVG) nicht Privatrechtssubjekt gegen Behörde
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- Clemens Harald Diefenbach
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1 6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung F Pläne sui generis 6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung G Verwaltungsvorschriften I Begriff des Plans Insbesondere: der Flächennutzungsplan ( 1, 5 ff BauGB) II Zulässigkeitsvoraussetzungen III Rechtsfolgen IV Fehlerfolgen und Rechtsschutz 1 Beachtlichkeit rechtswidriger Flächennutzungspläne? 2 Prinzipaler Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne 3 Inzidenter Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne I Einleitung Definition: Regelung g auf einer Gleitskala zwischen konkret-inidividuell und abstrakt-generell ohne Außenwirkung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung G Verwaltungsvorschriften 6 Teil: Handlungsformen der Verwaltung H Privatrechtliches Handeln der Verwaltung II Erscheinungsformen 1 Organisations-, Verfahrens- und Dienstvorschriften 2 Gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften 3 Gesetzeskonkretisierende Verwaltungsvorschriften 4 Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften 5 Gesetzesvertretende Verwaltungsvorschriften III Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen IV Rechtsfolgen V Fehlerfolgen und Rechtsschutz I Grundkategorien 1 Verwaltungsprivatrecht (öffentlichrechtliche Überlagerungen) 2 Fiskalische Hilfsgeschäfte ( reines Privatrecht ) II Rechtsgeschäftliches Handeln III Realakte 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung A Grundlagen 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung A Grundlagen Verwaltungsvollstreckung: die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren Wer vollstreckt gegen wen? Behörde gegen Privatrechtssubjekt grds nicht Behörde gegen Behörde ( 17 VwVG) nicht Privatrechtssubjekt gegen Behörde Besonderheiten gegenüber 704 ff ZPO: Selbsttitulierungskompetenz Selbstvollstreckungskompetenz 1
2 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung A Grundlagen 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung B Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen II Rechtsquellen BVwVG UZwG UZwG Bw 249 ff AO VwVG BW 49 ff PolG BW I Formelle Vollstreckungsvoraussetzungen Zuständigkeit: 4, 7 BVwVG bzw 4 LVwVG Verfahren: siehe unten C! Formen: siehe unten C! 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung B Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung C Arten der Verwaltungsvollstreckung II Materielle Vollstreckungsvoraussetzungen Gegenstand der Verwaltungsvollstreckung können sein: befehlende VAe, die unanfechtbar geworden sind oder bei denen Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung haben ( 80 Abs 2 VwGO) Ansprüche aus öff-rechtlichen Verträgen ifd 61 VwVfG I Vollstreckung von Geldforderungen ( 1-5 BVwVG bzw LVwVG BW, jeweils ivm AO) 1 in das bewegliche Vermögen Sachpfändung Rechtspfändung 2 in das unbewegliche Vermögen II Erzwingung von Handlungen ( 6-18 BVwVG bzw LVwVG BW) 1 Zwangsgeld, subsidiär Zwangshaft 2 Ersatzvornahme 3 unmittelbarer Zwang 7 Teil: Verwaltungsvollstreckung D Rechtsschutz 8 Teil: Verwaltungskosten A Grundlagen I Prüfungsumfang? Grundsatz: Abschirmwirkung des bestandskräftigen GrundVA Argument: Bestandskraft des GrundVA; kein Leerlaufen der Fristregeln Ausnahme: keine Abschirmwirkung bei Polizeiverfügungen Argument: Primärrechtsschutz nicht rechtzeitig erhältlich Gegenstand des Verwaltungskostenrechts: Kostenpflicht ( Ob ) Kostenschuldner ( Wer? ) Kostenart und höhe ( Was? Wieviel? ) II Arten des Rechtsschutzes 1 bei Vollstreckung von Geldforderungen 2 bei Verwaltungszwang 2
3 8 Teil: Verwaltungskosten B Weitergabe der Kosten der Verwaltung an den Betroffenen 8 Teil: Verwaltungskosten B Weitergabe der Kosten der Verwaltung an den Betroffenen Rechtsquellen im Überblick bei Bundesbehörden: Spezialgesetze/RVOen bei Landesbehörden: LGebG BW 31 LVwVG ivm der VollstrKO Spezialgesetze/RVOen, zb 8 Abs 1, 34 Abs 4, 82 PolG bei Kommunalbehörden: kommunale Kostensatzungen ( 4 Abs 3 LGebG, 13 Abs 4 LVG, 2 Abs 1, 1 Abs 1 Satz 1 KAG) 8 Teil: Verwaltungskosten B Weitergabe der Kosten der Verwaltung an den Betroffenen 8 Teil: Verwaltungskosten C Ersatz eigener Kosten des Betroffenen Fragen des Rechtsschutzes Kostenbescheid ist VA; hiergegen Anfechtungswiderspruch/~klage aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage? Problem: 80 Abs 2 Nr 1 VwGO Abschirmwirkung des nicht erledigten Grund-VA I Rechtsquellen 80 VwVfG 162 Abs 2 VwGO II Insbesondere: außergerichtliche Kosten des Betroffenen aktuell: VGH v , 11 S 2613/05 9 Teil: Staatshaftungsrecht A Überblick und Systematik 9 Teil: Staatshaftungsrecht A Überblick und Systematik I Historie Grundsatz: Billigkeitsrecht bei Fehlern des Herrschers oder Aufopferung für das gemeine Wohl Dulde und liquidiere! II Wandlungen unter dem GG 1 Vorrang des Primärrechtsschutzes 2 bei Verwaltungszwang I Anspruchsgrundlagen im Überblick Amtshaftung Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch Anspruch aus enteignungsgleichen Eingriff Anspruch aus enteignenden e Eingriff Anspruch aus Aufopferung Schadensersatz aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch Folgenbeseitigungsanspruch Öffentlich-rechtliche GoA Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch 3
4 10 Teil: Öffentliche Sachen A Überblick und Systematik 10 Teil: Öffentliche Sachen A Überblick und Systematik I Begriff Öffentliche Sachen sind Gegenstände, die einem öffentlichen Zweck dienen und durch besonderen Rechtsakt einen öffentlich-rechtlichen Status erhalten haben II Statusbegründung Gegenstände werden dem RdöS zugeordnet, wenn sie unmittelbar einem öff Zweck dienen (Gemeinwohlfunktion), diesem Zweck durch Hoheitsakt gewidmet und tatsächlich in Dienst gestellt worden sind Die Widmung kann beruhen auf Gesetz Rechtsverordnung Satzung VA in Form der AV ( 35 Satz 2 Fall 2 VwVfG), sog dinglichem VA öffentlich-rechtlichem Vertrag Actus contrarius: Umwidmung (Änderungswidmung), Entwidmung III Verhältnis des RdöS zu 90, 903 ff BGB 10 Teil: Öffentliche Sachen A Überblick und Systematik 10 Teil: Öffentliche Sachen B Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch Einteilung der öffentlichen Sachen ös im Zivilgebrauch Gemeingebrauch (B) Sondergebrauch (C) Anstaltsgebrauch (D) ös im Verwaltungsgebrauch (E) Wichtigste Teilgebiete Straßenrecht BFStrG (zb 7 Abs 1 Satz 1 FStrG) StrG BW Kommunalrecht Grünanlagen, Parkanlagen 10 Teil: Öffentliche Sachen B Öffentliche Sachen im Gemeingebrauch 10 Teil: Öffentliche Sachen C Öffentliche Sachen im Sondergebrauch Gemeingebrauch ist abzugrenzen gegen öffentlich-rechtliche Sondernutzungen privatrechtliche Sondernutzungen Wichtigste Teilgebiete Wasserrecht Dem Gemeingebrauch sind gleichgestellt: WHG (Zulassungserfordernis: 2, 7, 8 WHG) Anliegergebrauch g kommunikativer Gemeingebrauch Verteilen politischer Werbung religiöse/weltanschauliche Betätigungen Betteln (grds) Niederlassen zum Essen und Trinken (grds) nicht dagegen: Verteilen kommerzieller Werbung, Werbung mit Ständen oder Ständern, Straßenkunst an einem festen Ort, Übernachtungen auf der Straße wasserwirtschaftliche Nutzung nach WG BW nicht: unerhebliche Nutzungen Daher sind nicht Sonder-, sondern Gemeingebrauch: Baden, Eissport, Viehtränke, Befahren mit Ruderbooten 4
5 10 Teil: Öffentliche Sachen D Öffentliche Sachen im Anstaltsgebrauch 10 Teil: Öffentliche Sachen E Öffentliche Sachen im Verwaltungsgebrauch Durchgängiges Zulassungserfordernis Wichtigste Anwendungsfälle: Kommunalrecht (vgl 10 Abs 2 Satz 2 GemO BW) öffentliche Einrichtungen Schwimmbäder Theater Sportanlagen Museen Stände auf Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt etc Unterscheidung nach Nutzungsart und intensität: ordentliche Benutzung Sonderbenutzung Charakteristika Dienender Charakter für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben, daher kein originäres Zugangs-/Nutzungsrecht der Bürger/Einwohner Zutrittsrecht als bloß derivativer Anspruch (Annex zum Recht/zur Pflicht des Bürgers, die eigenen Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen) Beispiele: Rathaus Büroeinrichtungen Dienstwagen Fall: Bürgermeister B verweist den Obdachlosen O des Rathauses, als sich dieser im Foyer des Ratssaals wärmt Rechtsschutz des O? 11 Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsR A Überblick 11 Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsR B Einfluss auf das Besondere Verwaltungsrecht I Rechtsquellen Drei Schichten: innerstaatliches Recht primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht Völkerrecht II Vokabeln unmittelbarer/mittelbarer Vollzug von Gemeinschaftsrecht [Norm] direkter/indirekter Vollzug von Gemeinschaftsrecht [Akteur] Geltungsvorrang und Anwendungsvorrang treaty override self-executing treaties I Ausländer-, Aufenthalts-, Migrations- und Asylrecht II Recht der polizeilichen Zusammenarbeit III Öffentliches Wirtschaftsrecht IV Umweltrecht V Steuerrecht VI Sozialrecht 11 Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsR C Einfluss auf das Allgemeine Verwaltungsrecht 11 Teil: Europäisierung und Internationalisierung des VerwaltungsR D Herausbildung eines Europäischen Verwaltungsrechts I Verwaltungsverfahrensrecht Auslegungsmethoden Aufhebung gemeinschaftsrechtswidriger VAe II Staatshaftungsrecht gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch I Grundsatz: Vollzugskompetenz der Mitgliedstaaten II Ausnahmen: unmittelbarer Vollzug von Gemeinschaftsrecht Beispiel: Zollrecht (Zollkodex als EG-VO) 5
6. Teil: Handlungsformen der Verwaltung F. Pläne sui generis
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