Sorgfaltspflichten der Freiberufler. Nathalie Lang Neuerungen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht Zürich, 21. September 2016, Restaurant Metropol

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1 Sorgfaltspflichten der Freiberufler Nathalie Lang Neuerungen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht Zürich, 21. September 2016, Restaurant Metropol

2 INHALTSVERZEICHNIS I. Einleitung II. Freie Berufe 2.1. Definition der freien Berufe 2.2. Liste der freien Berufe 2.3. Schweizerischer Verband freier Berufe (SVFB) III. Rechtliche Grundlagen IV. Sorgfaltspflicht 4.1. Allgemeines zur Sorgfaltspflicht 4.2. Sorgfaltsmassstab 4.3. Standardisierung von Sorgfaltspflichten 4.4. Fachkenntnisse V. Zusammenfassung / Fazit nathalie.lang@kellerhals-carrard.ch

3 II. FREIE BERUFE 2.1. Definition der freien Berufe Bericht des Bundesrates über die freien Berufe und deren Stellenwert in der Volkswirtschaft vom : Personalbezug Dienstleistung Qualifikation Reglementierung Selbständigkeit (nicht zwingend)

4 II. FREIE BERUFE 2.2. Liste der freien Berufe Bereich Technik Architekten/Architektinnen Bauingenieure/-ingenieurinnen Informatikingenieure/- ingenieurinnen Maschineningenieure/- ingenieurinnen Elektroingenieure/-ingenieurinnen Übrige Ingenieure/Ingenieurinnen Bereich Recht und Wirtschaft Rechtsanwälte/-anwältinnen und Notare/Notarinnen Revisoren/Revisorinnen Treuhänder/innen und Steuerberater/innen Übrige Dienstleistungskaufleute (Wirtschafts-, Unternehmens-, Finanzberater/innen etc.)

5 II. FREIE BERUFE Bereich Gesundheit und Soziales Psychologen/Psychologinnen und Berufsberater/innen Ärzte/Ärztinnen Apotheker/innen Physiotherapeuten/-therapeutinnen, Ergotherapeuten/-therapeutinnen, Chiropraktiker/innen Nichtärztliche Psychotherapeuten/- therapeutinnen Zahnärzte/-ärztinnen Tierärzte/-ärztinnen Hebammen Übrige Berufe der Therapie und der medizinischen Technik Sonderschullehrer/innen, Heilpädagogen/-pädagoginnen Nicht berücksichtigte Grenzfälle Drogist/innen Berufe der Hand- und Fusspflege Dentalhygieniker/innen Krankenschwestern/-pfleger (inkl. Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Psychiatriepfleger/innen, Hauspfleger/innen, Gemeindekrankenschwestern/-pfleger und sonstige Krankenpflegeberufe)

6 II. FREIE BERUFE 2.3. Schweizerischer Verband freier Berufe (SVFB)

7 III. RECHTLICHE GRUNDLAGEN In der Regel Auftragsrecht gemäss Art OR Öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis -> Staatshaftungsrecht (z.b. Spitalhaftung, unentgeltliche Rechtspflege, fürsorgerische Einweisung)

8 IV. SORGFALTSPFLICHT 4.1. Allgemeines zur Sorgfaltspflicht Art. 398 Abs. 2 OR: getreue und sorgfältige Ausführung des übertragenen Geschäfts ; Erfolgseintritt nicht geschuldet, sondern sorgfältige Tätigkeit. Sorgfalt = unbestimmter Rechtsbegriff Sorgfaltspflichtverletzung = Rechtsfrage, d.h. von Gerichten frei überprüfbar. Gerichtsgutachten Doppeldeutigkeit des Sorgfaltsbegriffs: Vertragsverletzung / Verschulden nathalie.lang@kellerhals-carrard.ch

9 IV. SORGFALTSPFLICHT 4.2. Sorgfaltsmassstab Unvollkommenheit der Wissenschaft und menschliche Fehlbarkeit im Vordergrund -> mildere Haftung (BGE 105 II 284) Keine Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf grobe Verstösse -> Verschärfung der Haftung (BGE 113 III 423) Leading Case (BGE 115 II 62)

10 IV. SORGFALTSPFLICHT Grundsätze Leading Case (BGE 115 II 62, vgl. auch BGE 133 III 121, BGE 127 III 357, BGE 117 II 563): Kein Erfolg geschuldet Haftungsbegründend ist unsorgfältige oder treuwidrige Ausführung des Auftrags Das Mass der Sorgfalt bestimmt sich nach objektiven Kriterien: gewissenhafter Beauftragter in der gleichen Lage Höhere Anforderungen bei berufsmässiger Tätigkeit gegen Entgelt Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung allgemein befolgter Verhaltensregeln oder Usanzen

11 IV. SORGFALTSPFLICHT 4.3. Standardisierung von Sorgfaltspflichten Berufsspezifische Verhaltensvorschriften (z.b. Art. 12 BGFA, Art. 30 MedBG, Art. 27 PsyG) Qualitätsmanagement-Systeme (z.b. ISO-Normen) oder Verkehrspflichten

12 IV. SORGFALTSPFLICHT Beispiele aus der Rechtsprechung: Verkehrssicherungspflichten zur Beurteilung der Haftung der Bergbahnen (BGer 4A_489/2014) Mangelhafte Organisation des Postbetriebs einer Anwaltskanzlei (BGer 4A_36/2008) Vertrauenshaftung bei ungerechtfertigter ISO-Zertifizierung? (BGer 4A_299/2015)

13 IV. SORGFALTSPFLICHT 4.4. Fachkenntnisse Allgemeinpraktiker / Person mit Fachausbildung Beispiele aus der Rechtsprechung: Berufliche Unerfahrenheit des Operateurs (BGer 4A_453/2014) Kenntnisse bzw. Abklärungspflicht des Versicherungsmaklers (BGer 4A_577/2015) nathalie.lang@kellerhals-carrard.ch

14 V. ZUSAMMENFASSUNG / FAZIT Individuelle Leistung rückt immer mehr in den Hintergrund Mehr Gewicht von standardisierten Verhaltenspflichten Entscheidend ist Dienstleistungsprodukt Sorgfalt als schuldnerische Leistung verliert an Bedeutung Zunahme des Konsumentenschutzes Verschärfung der Haftung der Freiberufler nathalie.lang@kellerhals-carrard.ch

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kellerhals Carrard Zürich Rämistrasse 5 Postfach 8024 Zürich Direktwahl nathalie.lang@kellerhals-carrard.ch Basel Bern Lausanne Sion Zürich Hirschgässlein 11 Postfach 257 CH-4010 Basel Tel Fax Effingerstrasse 1 Postfach CH-3001 Bern Tel Fax Place Saint-François 1 Case postale 7191 CH-1002 Lausanne Tel FAX Rue du Scex 4 Case postale 317 CH-1951 Sion Tel Fax Rämistrasse 5 Postfach CH-8024 Zürich Tel Fax

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