Herzlich willkommen! SEPA Informationsveranstaltung für Vereine

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1 Herzlich willkommen! SEPA Informationsveranstaltung für Vereine

2 SEPA kommt! Was ist zu tun? Veranstaltung für Vereinskunden der Sparkasse, den Dr. Ralf Schopohl, SIZ

3 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Vereine Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Vereinen

4 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) EU-Verordnung 2560/2001 Preisverordnung EU-Standard- Überweisung SEPA- Überweisung EU-Verordnung 924/2009 Neue Preisverordnung SEPA- Lastschrift Dez Jul Jan Nov Nov Nov. 2010

5 Meilensteine auf dem Weg zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung technischer Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro Verabschiedung der Verordnung durch das EU- Parlament Verabschiedung durch den Rat Inkrafttreten 1 Tag nach Veröffentlich ung im EU- Amtsblatt Verabschiedung nationales Begleitgesetz (Bundestag) Ablösung der nationalen Überweisungen und Lastschriften Ausnahmeregelungen laufen aus 16. Dez Feb März Nov Feb Feb Feb. 2012

6 Überblick über die EU-Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro (im EWR) und Anpassung der EU-Preisverordnung Folgende Punkte der Verordnung sind aus Sicht eines Vereines relevant: Als allgemeinesenddatum für die nationalen ZV-Verfahrenwird der 1. Februar 2014 festgelegt. Dies gilt sowohl für Überweisungen(außer Großbetragszahlungen) wie auch für Lastschriften in Euro. IBAN: Pflicht für Kunden und Kreditinstitute; BIC: Pflicht für Kreditinstitute IBAN Onlymuss national ab und grenzüberschreitend ab dem Kunden angeboten werden, d.h. der BIC darf vom Kunden nicht mehr verlangt werden XML ISO Datenformat: Pflicht für Kreditinstitute; für Kunden falls gebündelt Transaktionen übermittelt werden, also bei Einreichung von Sammeldateien (DTA-Dateien) Zugänglichkeit von Zahlungen: Ausländische Kontoverbindungen von Kunden / Mitgliedern müssen akzeptiert werden.

7 Der europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island* Italien Liechtenstein* Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco** Niederlande Norwegen* Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz** Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechien Ungarn Zypern Teilnehmende Länder * kein EU-Mitglied, nur EWR ** kein EWR-Mitglied

8 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Vereinen

9 IBAN und BIC Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr IBAN International Bank Account Number/ Internationale Kontonummer In Deutschland setzt sich die IBAN aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl und der 10-stelligen Kontonummer zusammen Länderkennzeichen 2-stellige Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer 10-stellig aufgefüllt mit Vornullen Beispiel DE

10 IBAN und BIC: Die künftigen Identifikationsmerkmale im Zahlungsverkehr BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Neben der IBAN das zweite Identifikationsmerkmal bei SEPA-Zahlungen Besteht aus 8 oder 11 Stellen Stelle 1 4 Bezeichnet den Namen des Kreditinstitutes Stelle 5 6 Bezeichnet das Land Stelle 7 ff. Bezeichnet die Filiale Der BIC der Sparkasse lautet: BYLA DE M1 DON IBAN und BIC kann der Kunde bereits heute dem Kontoauszug entnehmen oder innerhalb des Online-Bankingsabfragen. Bereits jetzt stehen diese Informationen auch auf neuen Karten.

11 Die Merkmale der SEPA-Überweisung IBAN und BIC als Kontokennung Keine Betragsgrenze Alle Banken in der EU / dem EWR sind per SEPA-Überweisung erreichbar (bei Nicht- -Ländern Verpflichtung ab ) Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstitutes Verfahren für Rückgaben sind spezifiziert, keine Betragskürzung zulässig (Ausnahme: Erfolgreicher Überweisungsrückruf (Recall) erlaubt Betragskürzung ) Zusätzliche End-to-End-ID des Auftraggebers (max. 35 Zeichen) Verwendungszweck (Remittance-Information) maximal 140 Zeichen Kennzeichnung der Zahlungsart über den Purpose-Code(z.B. SALA für Lohn-Gehaltszahlung) Datenformat für die Einreichung von Sammlern: ISO XML

12 Der SEPA-Überweisungsvordruckist der einzige verbleibende Zahlungsverkehrsbeleg. Ein Vordruck für alle SEPA-Zahlungen (national und grenzüberschreitend) Verzicht auf Empfänger-BIC- Angabe im Inland Feldbeschreibungen und -unterteilungen erleichtern die Nutzung BeleghafteSammel- Überweisungen und -Lastschriften sind ab nicht mehr zulässig

13 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Vereinen

14 Die Hauptunterschiede zwischen der SEPA-Basislastschrift und dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Unterschriebene SEPA-Lastschriftmandate sind für die Einreichung von SEPA-Lastschriften erforderlich.die Umdeutung der nationalen Einzugsermächtigungen durch die Anpassung der Lastschriftbedingungen der Kreditinstitute zum 9. Juli 2012 wirddurch die Verordnung in Artikel 7 rechtlich unterstützt. Physisches Mandat wird vom Zahlungsempfänger dematerialisiert. Folgende Daten des Mandats über die ZV-relevantenhinaus werden bei jedem Einzug mitgeschickt: Mandatsreferenz*, Gläubiger-ID, Unterschriftsdatum, Kennzeichnung Erst-, Folge- oder Einmallastschrift Erstattungsanspruch (Widerspruchsrecht) bis 8 Wochen nach Belastung bei autorisierten Lastschriften (d.h. Mandat vorhanden) und 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften. Ein vom Einreicher vorgegebenes Fälligkeitsdatum löst die heutige sofortige Einlösung (bei Sicht) ab. Vorlage bei der Zahlstelle spätestens 5 (Erst-) bzw. 2 Tage (Folgelastschrift) vor Fälligkeit, d.h. Einreichung der Lastschriftdateien durch den Kunden spätestens 6 bzw. 3 Geschäftstage vor Fälligkeit. Nutzung des XML-basierten SEPA-Datenformats auf Basis ISO sowie von IBAN+BIC * Maximal 35 alphanumerische Zeichen und eindeutig je Gläubiger-ID, z.b. Mitgliedsnummer

15 Prozessablauf SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungsempfänger (ZE) 1 Unterschriebenes Mandat 2 Vorabinformation (z. B. D-14) Zahlungspflichtiger (ZP) 0 Inkassovereinbarung 7 Gutschrift 1. Inkassostelle (Kreditinstitut des ZE) 3 Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2) 4 Initiierung Vorlage D-5 bzw. D-2 bei Zahlstelle 5 Zahlungsverrechnung (D) 0 Kundenbedingungen Lastschrift 6 D- Kontobelastung Zahlungspflichtiger Zahlstelle (Kreditinstitut des ZP) Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift

16 Fristen bei der SEPA-Basis-Lastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen und seiner Bank D-14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (andere Frist kann vertraglich zwischen Zahler und Zahlungs-empfänger vereinbart werden) D-5 Arbeitstage (TARGET)Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriftenbei Zahlstelle* D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriftenbei Zahlstelle* D = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbankenverrechnungsdatum D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durch die Zahlstelle** D+8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktionen (SONDERFALL), bei dem kein gültiges Mandat vorlag *Gemäß SEPA-Basislastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens an D-5 bzw. D-2 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeitfür die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein: D-6 / D-3 um 14:30 Uhr. ** Gemäß DK-Kundenbedingungen Abschnitt beträgt die Frist maximal 2 Geschäftstage nach Belastung.

17 Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat Aufgrund des hohen Aufwandes für die Neueinholung der SEPA-Lastschriftmandate (ca. 700 Mio. Mandate müssten in Deutschland neu eingeholt werden) ist eine Umdeutungslösung unverzichtbar. Deshalb wurden die Kundenbedingungen für das Einzugsermächtigungsverfahren und SEPA-Basis-Lastschriftverfahrenzum 9. Juli 2012um die im BGH-Urteil aufgezeigte Möglichkeit der Parteivereinbarung ergänzt (sogenannte AGB- Änderung ). D.h. seit diesem Zeitpunkt können gültige (schriftliche!) Einzugsermächtigungen für SEPA-Lastschriften verwendet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind: - Mitteilung über den Umstieg auf die SEPA-Lastschrift - Mitteilung von Mandatsreferenz und Gläubiger-Id in Textform - Das Unterschriftsdatum im Datensatz (<DtOfSgntr>) ist mit dem Datum der Unterrichtung des Zahlers zu belegen - Die erste SEPA-Lastschriftnach dem Wechsel ist eine Erstlastschrift und hat somit Vorlagefrist D-5 Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis-Lastschriftvor. Unsere Gläubiger-ID: DE55ZZZ Ihre Mandatsreferenz: LOREMIPSUM

18 Das SEPA-Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandatbesteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben, die der Zahlungsempfänger und der Zahler machen müssen. Das unterschriebene Mandat wird durch den Zahlungsempfänger bis mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug aufbewahrt. Wird das Mandat länger als 36 Monate nicht verwendet, so verfällt es. Bei einem Erstattungsverlangen des Zahlers nach Ablauf der 8 Wochen-Frist muss eine Kopie des Mandates der Zahlstelle vorgelegt werden. Kann keine Mandatskopie vorgelegt werden, so kann die Zahlstelle die Lastschrift zurückgeben. Ausführliche Erläuterungen und Beispiele zu den Mandaten finden Sie auf Abbildung: SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat

19 Auswirkungen der SEPA-Migrationsverordnung auf Unternehmen Die SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC Die SEPA-Lastschrift Unterschiede zu den heutigen Lastschriftverfahren Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen Herausforderungen in den Vereinen

20 Herausforderungen für Vereine Vergabe von Mandaten und Mandatsreferenz Umstellung der Kontodaten von Kontonummer und BLZ auf IBAN und BIC. Technischer Anpassungsbedarf für die Erstellung von Aufträgen im SEPA-Datenformat (ISO XML) Lösung: Nutzung einer SEPA-fähigen Vereinsverwaltungsanwendung

21 Die Vergabe der Gläubiger-Id erfolgt durch die Bundesbank Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden: Der Lastschriftgläubiger muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben. Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren dar. Aufbau der Gläubiger-ID: DEppZZZLLLLLLLLLLL Stelle ISO- Länderkennzeichen DE Stelle Geschäftsbereichskennung ZZZ Stelle Prüfziffer Ab 8. Stelle (11 Stellen) länderspezifischer Teil

22 Wofür steht die Mandatsreferenz? Voraussetzung für jeden Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basis-Lastschriftist die Existenz eines gültigen schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die Mandatsreferenz(bis zu 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Verein) vergeben und gibt der o.g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz in der Sphäre des Vereins aber auch grundsätzlich, denn zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ist jedes SEPA-Mandat europaweit eindeutig. Die Mandatsreferenz ist in der Regel bereits auf dem Mandat vorgedruckt, kann jedoch auch nachträglich mitgeteilt werden. Die Vergabe erfolgt i.d.r. automatisch durch die Vereinsverwaltungssoftware Beispiel: Mitgliedsnummer mit Versionsnummer ( ) oder Erstellungsdatum ( )

23 Beispiel: Mitgliedsantrag eines Vereins Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich, Name, Vorname Geburtsdatum Wohnort/PLZ Straße Telefon die Aufnahme in den Sportverein Musterstadt ab dem Aufnahmegebühr einmalig 15,00 Jahresbeiträge (zutreffendes bitte ankreuzen) Z Erwachsene aktive Mitglieder 175,00 Z Erwachsene inaktive und fördernde Mitglieder 105,00 Z Erwachsene Familienangehörige 125,00 Z Jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre 50,00 Z Schüler, Studenten und Auszubildende über 21 Jahre 105,00 Ort, Datum, Unterschrift bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters Sportverein Musterstadt, Sportstraße 1, Musterstadt SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE99ZZZ Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den Sportverein Musterstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitutan, die vom Sportverein Musterstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ BIC (8 oder 11 Stellen) IBAN Datum, Ort und Unterschrift

24 Mit dem SEPA Account Converter kann der Kontenbestand auf IBAN und BIC umgestellt werden. Der SEPA Account Converter (SAC) wird allen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe vom DSGV zur Verfügung gestellt: Mit dem SAC können fast alle deutschen Kontoverbindungen umgestellt werden, die kontoführenden Institute haben die jeweiligen Berechnungsmethoden explizit zur Benutzung freigegeben. In Ausnahmefällen kann keine automatische Umrechnung erfolgen. Dies liegt in der Kontonummernsystematik des jeweiligen Instituts begründet. Nationale Prüfziffernberechnungsmethoden sind hinterlegt. IBANHIN-Datei "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; "DE";;;;; ; % aller Kontoverbindungen können automatisiert umgestellt werden. IBANRUECK-Datei "DE";;;;; ; ;;"GENODED1SPK";"DE ";;00 "DE";;;;; ;345679;;"GENODEF1Z01";"DE ";;00 "DE";;;;; ; ;;"CHEKDE81XXX";"DE ";;00 "DE";;;;; ; ;;;;;50

25 Überprüfung SEPA-Fähigkeitder Programme für die Mitglieder-Verwaltung SFirm Prüfen Sie in Ihrer derzeitigen Version mit einem Klick auf das Unter den installierten Modulen wird angezeigt, ob SEPA vorhanden ist Ist kein SEPA-Modul installiert, senden Sie das beigefügte Fax-Formular an uns zurück Firma und Verein Ab der Version 3.0 ist Firma und Verein SEPA-fähig. Die Sparkasse besitzt keine Lizenz. Bestellung erfolgt unter Nach Installation erhalten Sie 3 Monate kostenlosen Support von der Fa. Bakonyi. Andere Vereinsverwaltungsprogramme Setzen Sie sich bitte direkt mit dem Hersteller in Verbindung.

26 Weitere Informationen rund um SEPA

27 Womit Sie sofort beginnen sollten Nehmen Sie das Thema ernst! Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichem in Ihrem Verein. Prüfen Sie, ob ihre bestehende Vereinsverwaltungsanwendung SEPA-fähigist bzw. wird. Falls nicht, steigen Sie rechtzeitig auf ein SEPA-fähiges Produkt um. Ermitteln Sie IBAN und BIC aus den bestehenden Kontoverbindungen(z.B. mit dem SEPA Account Converter) bzw. holen Sie diese vom Mitglied ein. Beantragen Sie ihre Gläubiger-ID bei der Bundesbank. Schließen Sie die neue SEPA-Inkassovereinbarung mit der Sparkasse ab. Lassen Sie sich für das Online-Banking freischalten. Nutzen Sie bereits geplante Schreiben an die Mitglieder, um über den Umstieg auf die SEPA-Lastschriftzu informieren (Mitteilung von Mandatsreferenz und Gläubiger-ID). Passen Sie ihre Mitgliedsanträge an (Austausch Einzugsermächtigung durch SEPA-Mandat).

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! INFORMATIKZENTRUM DER SPARKASSEN- ORGANISATION GMBH SIZ Informatikzentrum der Sparkassenorganisation GmbH Dr. Ralf Schopohl Managementberater

29 Weitere Informationen zu SEPA finden Sie auf

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