Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik zum Haushaltsplan 2015 der Stadt Neunburg vorm Wald
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- Marta Möller
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1 Vorbericht gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KommHV-Kameralistik zum Haushaltsplan 2015 der Stadt Neunburg vorm Wald
2 Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht Seite 1.1. Entwicklung des Haushaltsvolumens Einwohnerentwicklung Gemeindestraßen Gemeindeflächen Vorbemerkungen Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten 15 Einnahmen 2.1. Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Einkommensteuerbeteiligung Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisung Steuerkraft der Stadt Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG Pauschale Finanzzuweisung Konzessionsabgabe Straßenunterhaltungspauschale 22 Ausgaben Personalausgaben Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Schulverbandsumlage Zinsausgaben Vermögenshaushalt 3.1. Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate Übersicht der Einnahmen des Vermögenshaushalts Übersicht der Ausgaben des Vermögenshaushalts Schuldendienst und Verschuldung, Bürgschaften 4.1. Kreditaufnahme Tilgungsleistungen Schuldenstand und Pro-Kopf-Verschuldung Bürgschaften Allgemeine Rücklage Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform Kassenlage in 2014, Inanspruchnahme von Kassenkrediten Finanz- und Investitionsplanung Fazit/Ausblick 39 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 1
3 1. Übersicht Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 64 GO) und der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik ( 7 KommHV-Kameralistik) sind im Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben der Kommune in der Höhe der zu erwartenden und voraussichtlich zu leistenden Beträge veranschlagt. Soweit sie nicht errechenbar waren, wurde ihre Höhe vorsichtig geschätzt. Der Beachtung der Haushaltsgrundsätze wird im vorliegenden Haushalt Rechnung getragen. Durch den vorgegebenen Finanzrahmen muss bei der Abwicklung des Haushaltes, wie bereits in den Vorjahren, großer Wert auf die Forderung des Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO nach Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelegt werden. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde durch den Hauptverwaltungsausschuss der Stadt in der Sitzung am vorberaten und ergänzt. Die im Finanzplan enthaltenen Werte wurden entsprechend den staatlichen Orientierungsdaten und den örtlichen Erfordernissen fortgeschrieben Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen der Stadt wird sich im Jahr 2015 wie folgt ergeben: Verwaltungshaushalt Euro Ergebnis ,08 Euro Vermögenshaushalt Euro Ergebnis ,88 Euro Gesamthaushalt Euro Ergebnis ,96 Euro Das Gesamthaushaltsvolumen mit fast 25 Mio. Euro ist das derzeit höchste der Stadt. Gesamtvolumen Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Hinweis: 2008 bis 2014: Ergebnisse der Jahresrechnungen, 2015: Planansatz. Das Haushaltsvolumen der STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD beläuft sich 2015 im Erfolgsplan auf Euro (Vorjahr: Euro) und im Vermögensplan auf Euro (Vorjahr: Euro). Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 2
4 Die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD sind ein Unternehmen der Stadt, das außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 86 ff GO) und der Eigenbetriebsverordnung geführt wird. Seit 2005 ergeben sich folgende Betriebsstruktur bzw. Aufgabenstellungen: - Eigenbetrieb Stadtwerke - Abwasserbeseitigung - Kommunale Reststoffaufbereitung - Beteiligung an der Strom- und Freizeit GmbH Mit StR-Beschluss vom erfolgte die organisatorische Eingliederung des städt. Bauhofes in den Eigenbetrieb, die zum vollzogen wurde. Der Stadthaushalt enthielt im Verwaltungshaushalt beim UA 8700 Erstattungsansätze für Personal- und Sachkosten sowie einen Verwaltungskostenanteil an die Stadtwerke. Seit 2015 wird der städt. Bauhof wieder über den Haushalt der Stadt Neunburg vorm Wald, UA 7711, abgewickelt. Die organisatorische Umgliederung wird im aktuellen Haushaltsjahr vollzogen. Die Freizeit GmbH erhält im UA 8700 des Verwaltungshaushalts einen jährlichen Zuschuss für angefallene Finanzierungszinsen im Zusammenhang mit der Schwarzachtalhalle. Die Tilgungsausgaben hierzu sind im UA 8700 des Vermögenshaushalts veranschlagt. Für die Revitalisierung des Stadthallenareals leistete die Stadt im UA 7621 zudem jährlich erhebliche Investitionszuschüsse. Beträge waren hierfür letztmals für das Haushaltsjahr 2014 eingeplant. Die Restauszahlung (HAR) erfolgt im Jahr Ausgegliedert sind die Bereiche: Stromversorgung (Netz /Vertrieb), transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD STROM GMBH (75,1 % Freizeit GmbH + 24,9% Bayernwerk AG-Beteiligung) Schwarzachtalhalle, Bäder, Wärmeversorgung, Stromerzeugung, Grundstücke, transferiert in die STADTWERKE NEUNBURG VORM WALD FREIZEIT GMBH (100 % Stadtwerke) Die Erträge und Aufwendungen der ausgelagerten Bereiche werden in selbständigen Wirtschaftsplänen dargestellt, in der Haushaltssatzung der Stadt sind demnach nur die Ergebnisse des verbleibenden Eigenbetriebes enthalten. Stadtwerke Gesamtvolumen Stadt Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 3
5 1.2. Einwohnerentwicklung Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahl in der Pfalzgrafenstadt. Mit Ausnahme der Jahre 2005, 2008 und 2010 war ein steter Abwärtstrend festzustellen. Zum stieg die im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden maßgebende Bewohnerzahl wieder geringfügig an. Der anschließende weitere Rückgang wurde mit einer spürbaren Steigerungstendenz der Einwohner in 2014 ins Positive gekehrt. Aktuell hat das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die Einwohnerzahl zum auf ( : 7.991) festgesetzt. Die negativen Auswirkungen des Zensus 2011 auf die Einwohnerzahlen scheinen damit wieder aufgehoben zu sein. Nach dieser positiven Entwicklung der Einwohnerzahl in 2014 ist auch im Landkreis Schwandorf ein neuer Aufwärtstrend festzustellen. Stand zum : Einwohner ( : Einwohner). Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 4
6 Zum Stichtag waren in Neunburg vorm Wald mit Haupt- und Nebenwohnung insgesamt Personen (4.356 m / w) gemeldet (2014: 8.464), die sich wie folgt aufteilen: Deutsche Nichtdeutsche 2006: : : : : : : : : : : : : : : : : : : 7.890, davon m / w 2015: 645, davon 385 m / 260 w Der Ausländeranteil beträgt demnach rund 7,6 % (2014: 6,2 %) an der Gesamteinwohnerzahl. Den Schwerpunkt dabei bilden überwiegend Bewohner mit polnischer 165 (138), türkischer 83 (90), rumänischer 74 (39), tschechischer 63 (49), ungarischer 24 (23), mexikanischer 22 (20), griechischer 20 (14) und mazedonischer 19 (15) Staatsangehörigkeit. Die Aufteilung nach Religionszugehörigkeit in der Stadt Neunburg vorm Wald stellt sich wie folgt dar: katholisch evangelisch Sonstige Sowohl die Zahl der katholischen als auch der evangelischen Einwohner ist 2015 im Vergleich zu den Vorjahren wiederum leicht gesunken. Zugenommen hat jedoch die Zahl unter Sonstige vom Vorjahr (1.037) zu aktuell Einwohner, von denen (981) ohne Religionsangabe gemeldet sind. Leider übersteigt die Zahl der Sterbefälle in den letzten fünf Jahren ständig die Geburtenzahlen in Neunburg vorm Wald wurde ein Höchststand von 72 neu geborenen Kindern erreicht. Jedoch sind auch ein Absinken der Sterbefälle und ein Anstieg der Geburten zu verzeichnen. Die Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 5
7 Kinder wurden überwiegend auswärtig (Schwandorf, Cham, Regensburg, usw.) geboren, haben aber ihren Wohnsitz in Neunburg vorm Wald. Die Aufteilung der Einwohner nach dem Familienstand stellt sich folgendermaßen dar: Familienstand Gesamt männlich weiblich geschieden 458 (446) 228 (228) 230 (218) ledig (3.536) (2.019) (1.517) Lebenspartnerschaft 2 (2) 0 (0) 2 (2) verheiratet (3.858) (1.950) (1.908) verwitwet 621 (621) 113 (103) 508 (518) nicht bekannt Gesamt: (8.464) (4.300) (4.164) Erfreulich zeigt sich die positive Entwicklung der Beschäftigungsstatistik. So stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Stellen in Neunburg vorm Wald von im Jahr 2005 auf im Jahr 2013 mit weiter steigender Tendenz Gemeindestraßen Jahr Ortsstraßen GVS insgesamt ,991 km 102,542 km 176,533 km ,895 km 102,582 km 177,477 km ,127 km 102,923 km 178,050 km keine Veränderungen ,021 km 102,923 km 177,944 km (Ortsstraße In der Seugn, Wegfall von 106 m) ,738 km (Ortsstraße In der Seugn, Wegfall von 283 m) 102,923 km 177,661 km Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 6
8 Gesamtlänge Ortsstraße GVS Gesamtlänge lf d. Nummer Gemarkung Länge der Baulast Länge der Baulast Ortsstraße GVS 1 Eixendorf 1,480 8,950 2 Fuhrn 5,515 18,379 3 Haslarn 0,932 4,441 4 Katzdorf 0,626 0,569 5 Kemnath bei Fuhrn 2,225 13,295 6 Kleinwinklarn 2,895 1,403 7 Kröblitz 4,039 4,150 8 Lengfeld 1,131 2,565 9 Meißenberg 3,806 8, Mitteraschau 4,944 10, Mitterauerbach 1,326 3, Neunburg vorm Wald 36,522 8, Penting 4,857 10, Seebarn - Thann 4,440 7,720 74, , ,661 Baulastträger Stadt Neunburg vorm Wald km km km 1.4. Gemeindeflächen Das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald, incl. aller Ortsteile, hat sich aktuell mit einer Gesamtfläche von ,0576 ha gegenüber dem Vorjahr (11.017,1466 ha) nur minimal verkleinert. Geringfügig gefallen ist auch die Anzahl der Flurstücke von im Vorjahr zu derzeit Grund für Veränderungen sind Neuvermessungen, Grundstücksteilungen und Zusammenführungen. Aktuell besteht Neunburg vorm Wald aus folgenden Gemarkungen mit den aufgeführten Flurstücken und den Gemarkungsgrößen: Gemarkung Anzahl Flurstücke Fläche in km 2 Alletsried 316 2, Eixendorf , Fuhrn , Katzdorf 300 2, Kemnath b. Fuhrn , Kleinwinklarn 413 1, Kröblitz 430 2, Lengfeld 693 6, Meißenberg , Mitteraschau , Neunburg vorm Wald , Penting , Seebarn 655 5, Thann 242 2, Gesamt , Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 7
9 1.5. Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen der Haushaltswirtschaft Rechtsgrundlage für die Erstellung des Haushalts sind die Art der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sowie die Vorschriften der Verordnung über das Haushalts-, Kassenund Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik). Der Haushaltsplan ist die durch die Haushaltssatzung festgestellte systematische Zusammenstellung der für das Haushaltsjahr veranschlagten Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben der gesamten Stadtverwaltung sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Neunburg vorm Wald im Bewilligungszeitraum notwendig ist. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt und ermächtigt die Stadtverwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Für die Gemeindebürger begründet der Haushaltsplan keine unmittelbaren Ansprüche oder Verbindlichkeiten. Finanzsituation der Kommunen Die bayerischen Kommunen verzeichneten im Jahr 2014 einen Überschuss in Höhe von Mio. Euro. Der Wachstumstrend bei den Steuereinnahmen bleibt erkennbar. Allerdings steigt auch die Ausgabenbelastung im gleichen Tempo. Deshalb ist das von der Bundesregierung nun auf den Weg gebrachte Stärkungsprogramm für Kommunen zu begrüßen. Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Ergebnisse der Kassenstatistik für das 4. Quartal 2014 geben einen Gesamtüberblick über díe aktuelle Finanzlage der bayerischen Kommunen im abgelaufenen Jahr. Danach gab es bei den Gesamteinnahmen einen Zuwachs von knapp 5 % auf Mio. Euro. Die kassenmäßigen Gesamtausgaben der Kommunen stiegen auf etwa gleichem Niveau (+ 4,5 %) auf Mio. Euro. Der positive Finanzierungssaldo beträgt Mio. Euro (Vorjahr Mio. Euro). Die kommunalen Steuereinnahmen (Netto) stiegen um 5,1 % auf Mio. Euro. Dieser Zuwachs ist maßgeblich auf die Entwicklung bei den Gemeinschaftssteuern zurückzuführen. So ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aufgrund der sich weiter fortsetzenden Beschäftigungsexpansion und den Lohnzuwächsen erneut deutlich um 7,6 % auf Millionen Euro angestiegen. Bundesweit stieg das Lohnsteueraufkommen um 6,2 % und das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer um 7,9 %. Bei der Gewerbesteuer (Netto) gab es im Vergleich zum Vorjahr nur einen verhaltenen Anstieg um 3,9 % auf Mio. Euro. Dies ist vor allem auf die Entwicklung bei den kreisfreien Städten mit einem sehr moderaten Plus um 1,6 % auf Mio. Euro zurückzuführen. Dagegen ist die Zunahme bei den kreisangehörigen Gemeinden mit 6,3 % auf Mio. Euro etwas größer ausgefallen. Die Gewerbesteuerentwicklung verläuft sowohl bei den kreisfreien Städten als auch bei den kreisangehörigen Gemeinden stadt- und gemeindebezogen sehr unterschiedlich. Der kommunale Umsatzsteueranteil stieg um 2,7 % auf 632 Mio. Euro. Für den Zeitraum 2015 mit 2017 wird es hier aufgrund der Entlastung durch den Bund über die Umsatzsteuer (Anteil Bayern: rund 400 Mio. Euro) zu höheren Steigerungsraten kommen. Auf der Ausgabenseite gab es bei den größten Ausgabearten ebenfalls spürbare Zuwächse. So setzt sich die Dynamik bei den Personalausgaben (8.721 Mio. Euro / + 4,9 %) und vor allem bei den Sozialausgaben weiter fort. Die bayerischen Kommunen wendeten deutlich mehr für Sozialhilfe (4.417 Mio. Euro / + 7,1 %) und die sonstigen sozialen Leistungen (1.288 Mio. Euro / + Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 8
10 11,1 %) auf. Bei den Trägern der Sozialhilfe beträgt der Anstieg 20,8 % (kreisfreie Städte), 9,8 % (Landkreise) und 4,8 % (Bezirke). Einen erneuten Anstieg gab es bei den kommunalen Bauinvestitionen um 5,5 % auf Mio. Euro, was den Investitionsbedarf in die kommunale Infrastruktur unterstreicht. Hier werden auch die auf Bayern entfallenden Sonderfondsmittel des Bundes (voraussichtlich rund 290 Mio. Euro) für finanzschwache Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 für Bewegung sorgen. Die bayerischen Kommunen haben wie in den Vorjahren ihren Schuldenstand etwas verringern können. Den Tilgungsleistungen (1.655 Mio. Euro) standen leicht geringere Kreditaufnahmen (1.491 Mio. Euro) gegenüber. Kommunaler Finanzausgleich 2015 Allgemeines Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, brauchen die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung. Damit alle Kommunen ihre Aufgaben mit einer angemessenen Finanzausstattung erfüllen können, gibt es den Kommunalen Finanzausgleich. Die Kommunen - Gemeinden, Landkreise und Bezirke - sind ein elementarer Bestandteil des Staatsaufbaus. Sie erfüllen in ihrem Hoheitsgebiet eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Bürger. Damit die Kommunen die an sie gestellten Anforderungen auch bewältigen können, greift der Freistaat unterstützend durch den kommunalen Finanzausgleich ein. Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Durch die Aufstockung der Finanzen will der Freistaat die Kommunen in die Lage versetzen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Der Finanzausgleich soll zudem sicherstellen, dass die Finanzen unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen angemessen verteilt sind. Die mit dem kommunalen Finanzausgleich verbundene Umverteilung trägt dazu bei, dass im ganzen Land gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen werden. Das Gleichbehandlungsgebot und die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung ziehen dabei aber eine Grenze: Die Finanzen der Kommunen dürfen nicht völlig nivelliert oder gar übernivelliert werden. Bereits im Juni 2014 haben die kommunalen Spitzenverbände ihre gemeinsamen Forderungen zum kommunalen Finanzausgleich 2015 an den Freistaat herangetragen. Die Kernforderung der kommunalen Spitzenverbände war und ist eine Anhebung des Kommunalanteils am allgemeinen Steuerverbund von derzeit 12,75 Prozent auf 15 Prozent, um die vorhandenen und steigenden Finanzbedarfe der bayerischen Kommunen angemessen decken zu können. Diese Forderung deckt sich mit der verfassungsmäßigen Normierung der Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Gemeinden durch den Freistaat Bayern (Art. 83 Bayerische Verfassung). Steigende Sozialausgaben, die nach wie vor bestehenden Herausforderungen im Bereich der Kindertages- und Ganztagsbetreuung, Inklusion, Barrierefreiheit sowie die akuten Belastungen bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zunehmend ein. Hinzu kommt, dass sich die kommunale Finanzausstattung, insbesondere bei den Steuereinnahmen, regional sehr unterschiedlich darstellt und strukturschwache Städte und Gemeinden mehr finanzielle Unterstützung benötigen, insbesondere auch gezielte strukturpolitische Maßnahmen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 248,4 Mio. Euro auf 8.289,4 Mio. Euro (+ 3,1 Prozent) und erreicht einen neuen Rekordwert. Dieser Rekordwert resultiert im Wesentlichen aus den aufkommensbedingten Aufwüchsen in den Steuerverbünden, insbesondere im allgemeinen Steuerverbund. Zusätzlich Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 9
11 zum steuerbedingten Aufwuchs konnten die kommunalen Spitzenverbände in den Verhandlungen erreichen, dass der Freistaat zusätzlich 29 Mio. Euro an allgemeinen Haushaltsmitteln in das System gibt. Betrachtet man die reinen Landesleistungen in Höhe von 7.815,1 Mio. Euro, ergibt sich ein Aufwuchs von 300,1 Mio. Euro (+ 4,0 Prozent). Allgemeiner Steuerverbund Leider ist es zu keiner Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund gekommen. Es bleibt deshalb bei der Verbundquote von 12,75 Prozent. Allerdings führen die steigenden Steuereinnahmen zu einem spürbaren natürlichen Aufwuchs in Höhe von 212,8 Mio. auf 3.916,8 Mio. Euro (+ 5,7 Prozent). Damit liegt der durch Steuermehreinnahmen bedingte Aufwuchs deutlich über dem Vorjahr (+ 2,4 Prozent). Gründe dafür sind insbesondere die positiven Entwicklungen bei den Gemeinschaftssteuern, insbesondere bei der Einkommensteuer. Höhere Belastungen des Freistaats durch den Länderfinanzausgleich haben einen stärkeren Aufwuchs gebremst. Das Umschichtungsvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 51 Mio. Euro auf insgesamt 773,3 Mio. Euro erhöht (+ 7 Prozent). Dies resultiert aus höheren Umschichtungen zu Gunsten der Investitionszuweisungen nach Art. 10 FAG (32 Mio. Euro), Art. 15 FAG Bezirke (+ 4 Mio. Euro), den Investitionspauschalen (+ 11 Mio. Euro) und Stabilisierungshilfen (+ 4 Mio. Euro). Schlüsselzuweisungen Die Schlüsselzuweisungen steigen im Jahr 2015 um 161,7 Mio. Euro auf 3.135,9 Mio. Euro (+ 5,4 Prozent) und fließen zu 64 Prozent an die Gemeinden (= 2.006,9 Mio. Euro). Der verbleibende Anteil von 36 Prozent geht an die Landkreise (1.136 Mio. Euro). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen im Jahresvergleich: Kreisfreie Kreisangehörige Landkreise Gesamt Gemeinden Gemeinden Mio. Anteil in % Mio. Anteil in % Mio. Anteil in % Mio , , , , , , , , , Die Übersicht zeigt, dass der prozentuale Anteil der kreisfreien Städte leicht rückläufig ist und entsprechend der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden steigt. Die kreisfreien Städte werden hier demnach nicht bevorzugt. Die im engen Zusammenhang mit den Schlüsselzuweisungen stehende Steuerkraft stellt sich für das Jahr 2015 regionalisiert wie folgt dar: Bezirke endgültige Steuerkraft 2014 vorläufige Steuerkraft 2015 Prozentuale Veränderung in TEUR Oberbayern 5.178, ,8 9,10% Niederbayern 914,3 973,3 6,50% Oberpfalz 842,2 859,5 2,10% Oberfranken 774,9 786,9 1,50% Mittelfranken 1.442, ,0 5,60% Unterfranken 952,3 991,2 4,10% Schwaben 1.423, ,8 3,10% Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 10
12 Die seit Juni 2013 laufenden gutachterlichen Untersuchungen zur Überprüfung der Verteilungsgerechtigkeit bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen durch das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut Köln wurden Ende Oktober 2014 mit Vorlage der endgültigen Fassung des Gutachtens beendet. Ursprünglich war die Vorlage des Gutachtens für April 2014 geplant. Das vorliegende Gutachten enthält (zum Teil grundlegende) Ansätze und Denkanstöße sowohl die Berechnung der Steuerkraft als auch die Anrechnung von Ausgabenbedarfen betreffend, die nunmehr einer eingehenden Prüfung bedürfen. Dazu wird die im Sommer 2012 eingerichtete staatlich-kommunale Arbeitsgruppe, in der die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, ihre Arbeit fortsetzen. Die nächsten Schritte werden sich darauf konzentrieren, dass man die Wirkungen der Vorschläge der Gutachter anhand von Probeberechnungen analysiert. Ziel ist es, bis zum Frühjahr 2015 einen gemeinsamen Reformvorschlag zu präsentieren. Für den Bayerischen Städtetag stellt das Gutachten eine solide Basis für weitere Gespräche zur Vorbereitung von strukturellen Änderungen an der Verteilungssystematik bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen dar. Ein wichtiger Aspekt ist, dass einzelne Vorschläge der Gutachter in einem engen Zusammenhang mit anderen Indikatoren im Gutachten stehen, so dass vor einer isolierten Herausnahme eines einzelnen Bausteins (als Griff in den Bauchladen FAG- Gutachten ) zu warnen ist. Die Nebenwohnsitze finden im Jahr 2015 bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen weiterhin Berücksichtigung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Nebenwohnsitze ab 2016, eventuell mit einer mehrjährigen Übergangsfrist, aus der Berechnung herausfallen werden. Dies ist auf die veraltete Datenbasis aus dem Jahr 1987 bei den Nebenwohnsitzen und einer fehlenden statistischen Erfassung zurückzuführen. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2015 werden die nach dem Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen am 31. Dezember 2013 herangezogen. Für die Berechnung des Demografiefaktors nach Art. 3 Abs. 2 FAG werden bis zum 31. Dezember 2011 die (alten) auf Basis der Volkszählung 1987 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen verwendet. Da einige bayerische Städte und Gemeinden Klage gegen die durch den Zensus 2011 festgestellte Einwohnerzahl erhoben haben, hat sich der Bayerische Städtetag an das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gewandt und um Mitteilung gebeten, ob und wie im Falle von erfolgreichen Klagen Korrekturen bei den FAGLeistungen vorgenommen werden. Das Staatsministerium hat inzwischen mitgeteilt, dass diese Änderungen (= Erhöhung der Einwohnerzahl) in den Grenzen der Erlöschensfristen des Art. 71 AGBGB wie sonstige Einwohner-Korrekturen im nächstmöglichen Finanzausgleichsjahr berücksichtigt werden. Es kommt damit zu keiner Korrektur der Schlüsselzuweisungsbescheide aus den Vorjahren, aber gegebenenfalls zu einer nachträglichen Berücksichtigung der streitbehafteten Einwohnerzahl. Kfz-Steuerersatzverbund Der im letzten Jahr um 1,5 Prozentpunkte auf 52,5 Prozent angehobene Kommunalanteil am Kfz- Steuer-Ersatzverbund bleibt unverändert. Damit bleibt es bei einem Aufkommen von 813 Mio. Euro. Allerdings werden die Mittel für den kommunalen Straßenbau und -unterhalt durch Umschichtung innerhalb des Verbunds um 15 Mio. Euro auf 314,3 Mio. Euro erhöht (+ 5 Prozent). Damit erhöhen sich die Pauschalen für den Straßenunterhalt und Winterdienst nach Art. 13 a FAG (+ 6,11 Prozent), Art. 13 b Abs. 1 FAG (+ 3,64 Prozent) und Art. 13 b Abs. 2 FAG (+ 6,46 Prozent). Grunderwerbsteuerverbund Beim Grunderwerbsteuerverbund bleibt es beim Kommunalanteil von 8/21. Dieser beträgt nach dem aktuellen Finanzausgleichstableau 553,1 Mio. Euro. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 11
13 Einkommensteuerersatz Das Volumen beim Einkommensteuerersatz wurde auf Basis der Mai-Steuerschätzung auf 547,2 Mio. Euro festgesetzt (+ 3,1 Prozent). Auch hier ist noch eine Anpassung an die aktuelle Steuerschätzung möglich. Finanzzuweisungen Kopf-Beträge Diese Zuweisungen nach Art. 7 FAG stellen einen (Teil-)Kostenersatz für die Erledigung der übertragenen Aufgaben dar und wurden seit 1999 nicht mehr erhöht, obwohl seither die allgemeinen Kosten deutlich angestiegen sind. Leider fällt diese Forderung immer wieder wegen Priorisierungsüberlegungen unter den Tisch, so dass die Pro-Kopf-Beträge (z.b. für kreisangehörige Gemeinden 16,70 Euro je Einwohner) unverändert beibehalten werden. Krankenhausfinanzierung Bei dieser Position werden die Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro beibehalten. Innerhalb dieses Topfes erfolgt eine Umschichtung in Höhe von 10 Mio. Euro zu Gunsten der Förderung von medizinischen Großgeräten. Die sog. örtliche Beteiligung nach Art. 10 b FAG ist bereits zum entfallen. Diese betrug bisher 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Zuweisung nach Art. 10 FAG (Hochbaumittel für Schulen, Kindergärten) Die Mittel für den kommunalen Hochbau (insbesondere Schulen und Kindergärten) werden im Jahr 2015 aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Freistaats (5,2 Mio. Euro) und durch eine Umschichtung aus dem allgemeinen Steuerverbund (32 Mio. Euro) um 37,2 Mio. Euro auf 429,8 Mio. aufgestockt (+ 9,5 Prozent). Diese Erhöhung war u. a. wegen der letztjährigen Anhebung des durchschnittlichen Fördersatzes von 35 auf 40 Prozent notwendig. Außerdem ist eine Anhebung der Mittel zur Finanzierung höherer Kostenrichtwerte um 6 Prozentpunkte erforderlich, die auch die Anhebung der Baunebenkostenpauschalen von 12 Prozent auf 16 Prozent beinhaltet. Leider blieb die Forderung nach einer weiteren Anhebung des Fördersatz- Orientierungswertes unberücksichtigt. Diese Zielsetzung wird in den nächsten Jahren mit hoher Priorität weiterverfolgt. Investitionspauschale Die Mittel für die Investitionspauschalen werden 2015 um weitere 11 Mio. Euro angehoben (+3 Prozent). Allerdings geht dieser Aufwuchs ausschließlich zu Gunsten der Mindestinvestitionspauschale, deren Basisbetrag damit um Euro auf Euro steigt. Die Aufstockung der Mindestinvestitionspauschale wurde mit einer in der Summe korrespondierenden Abschmelzung bei der Abwasserförderung begründet. Der Bayerische Städtetag sieht eine weitere Anhebung der Mindestinvestitionspauschale sehr kritisch, weil bei dieser FAGLeistung bereits in den vergangenen Jahren spürbare Anhebungen zu Gunsten von Gemeinden unter Einwohner vorgenommen wurden. Es erfolgt eine deutliche Besserstellung von kleinen Gemeinden. So erhalten Gemeinden in dieser Gemeindegrößenklasse im Jahr ,49 Euro pro Einwohner, während sich die Pro-Kopf-Einnahmen aus der Investitionspauschale in den übrigen Gemeindegrößenklassen zwischen 9,49 Euro und 16,48 Euro bewegen. Zuweisungen zur Schülerbeförderung Um den staatlichen Förderanteil bei 60 % zu halten werden die Mittel um 2 Mio. Euro auf 314,0 Mio. Euro (+0,6 Prozent) erhöht. Eine Erhöhung der Erstattungsquote über 60 % hinaus bleibt im Forderungskatalog für die kommenden Jahre. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfe Damit Kommunen mit strukturellen und demografiebedingten Härten gezielt geholfen werden kann, wurden die Bedarfszuweisungen erstmals im Jahr 2013 um 74,4 Mio. auf 100 Mio. Euro angehoben (+290,6 Prozent). Ein Großteil der Mittel (etwa 82 Mio. Euro) floss als Stabilisierungshilfen an strukturschwache Kommunen zur Entschuldung. Davon gingen etwa 70 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 12
14 Prozent in die Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz. Auch für das laufende Haushaltsjahr stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung. Im Jahr 2015 werden die Mittel um 20 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro angehoben (+ 20 Prozent). Diese Anhebung wird überwiegend vom Freistaat aus allgemeinen Haushaltsmitteln (16 Mio. Euro) und mittels Umschichtung aus dem allgemeinen Steuerverbund (4 Mio. Euro) finanziert. Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Vorfeld eine komplette Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Freistaats gefordert. Die Verteilerausschusssitzung für die Mittelzuteilung im Jahr 2014 fand am 21. November 2014 statt. Eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände beim letztjährigen Spitzengespräch war, die Stabilisierungshilfen nicht nur für die Schuldentilgung zu verwenden, sondern einen Teil auch für investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur umzuwidmen. Im Rahmen einer Vorabstimmung mit dem Finanzministerium soll den Kommunen zukünftig die Möglichkeit offen stehen, einen bestimmten Prozentsatz der zugesprochenen Stabilisierungshilfen (z.b. 20 Prozent) für Investitionen in die kommunale Grundausstattung einzusetzen. Der genaue Prozentanteil steht noch nicht fest. In der Diskussion, ob die Übernahme etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken im Falle fehlender Umschuldungsmöglichkeiten möglich sein soll, haben sich die kommunalen Spitzenverbände ablehnend geäußert. Eine solche Übernahme würde die zur Verfügung stehenden Mittel spürbar mindern. Kommunen ohne Umschuldungsmöglichkeiten sollten die Stabilisierungshilfen vielmehr für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen verwenden. Die Höhe der Stabilisierungshilfen orientiert sich in solchen Fällen nach den bereinigten Überschüssen im Verwaltungshaushalt sowie nach Gemeindegrößen. Zuweisungen an die Bezirke Die Zuweisungen an die Bezirke nach Art. 15 FAG liegen unverändert bei 648,6 Mio. Euro. Hier gab es lediglich eine Veränderung bei der Finanzierung durch Umschichtungen in Höhe von 4 Mio. Euro (zu Lasten des allgemeinen Steuerverbunds und zu Gunsten des Kfz- Steuerersatzverbunds). Im vergangenen Jahr haben die Bezirke die Umlage aufgrund einer gestiegenen Umlagekraft (+ 9,1 Prozent) flächendeckend gesenkt. Auch in diesem Jahr bietet die gestiegene Umlagekraft (+ 5,9 Prozent) grundsätzlich Raum für Umlagesenkungen, wenngleich sich das Potential dafür regional sehr unterschiedlich darstellt. Die größten Spielräume offenbaren sich bei den Bezirken Oberbayern und Schwaben. Der Bezirk Oberbayern hat bereits eine Senkung um 1 Prozentpunkt in die Diskussion eingebracht. Unbestritten ist, dass die Sozialausgaben bei den Bezirken weiter steigen (Prognose: 5 Prozent), dennoch müssen mögliche Spielräume konsequent zur Entlastung der Umlagezahler genutzt werden. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 13
15 1.6. Rechnungsergebnis 2014 der Stadt Neunburg vorm Wald VERWALTUNGSHAUSHALT Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben: Summe Einzelplan 0 9 Haushaltsansatz: VERMÖGENSHAUSHALT Summe bereinigte Solleinnahmen/Sollausgaben: Summe Einzelplan 0 9 Haushaltsansatz: ,08 Euro ,00 Euro ,88 Euro ,00 Euro Trotz über- und außerplanmäßiger Abweichungen bei den Haushaltsansätzen konnte dank der guten Entwicklung bei der Gewerbesteuer in 2014 (Haushaltsansatz 2014: ,00 Euro, Ergebnis 2014: ,91 Euro; Ergebnis 2013: ,55 Euro, Ergebnis 2012: ,47 Euro) ein positiver Jahresabschluss erzielt werden. Die geplante Darlehensaufnahme 2014 in Höhe von ,00 Euro wurde im Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen. Dieser Betrag wurde als Haushaltseinnahmerest ausgewiesen und wurde tatsächlich erst im Jahr 2015 aufgenommen. Ebenso konnte die im Haushaltsjahr 2013 ursprünglich eingeplante Darlehensaufnahme in Höhe von ,00 Euro auf ,00 Euro reduziert werden (Grundsatz der Einnahmebeschaffung Art. 62 GO Nachrangigkeit von Kreditaufnahmen). Der Betrag von ,00 Euro wurde im Haushaltsjahr 2014 mit der Ermächtigung aus 2013 (Haushaltseinnahmerest) als Darlehen aufgenommen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war in 2014 nicht eingeplant. Der Rücklagenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2014 lag bei ,07 Euro. Zugeführt wurde der Sollüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 2.045,78 Euro. Zum Jahresende 2014 wurde demnach ein Rücklagenstand von ,85 Euro ausgewiesen. Die allgemeine Rücklage wurde 2014 auch zur Sicherung der Kassenliquidität und zum wirtschaftlicheren Verwalten der Finanzmittel verwendet ( 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Der ausgewiesene Sollüberschuss 2014 in Höhe von ,58 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt, sodass sich der Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklage derzeit auf ,43 Euro beläuft. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt betrug ,07 Euro (Vorjahr: ,13 Euro). Veranschlagt war der Betrag von ,00 Euro (Vorjahr: ,00 Euro). Somit konnten erfreulicherweise ,07 Euro mehr an den Vermögenshaushalt zugeführt werden. Grund dafür war v.a. das Zusammentreffen von hohen Schlüsselzuweisungen und von hohen Gewerbesteuereinnahmen mit einer noch vergleichsweise geringen Kreisumlage auf der Ausgabenseite. Ebenso konnten bei zahlreichen Ausgabeposten im Verwaltungshaushalt Einsparungen erzielt werden. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 14
16 2. Verwaltungshaushalt Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten Der kamerale Verwaltungshaushalt gliedert sich wie folgt: Verwaltungshaushalt Einnahmen Hpt.Gr. Einnahmen Haushaltsplan 2015/EUR Ansatz 2014/EUR 0 Steuern und allgemeine Zuweisungen , ,00 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb , ,00 2 Sonstige Finanzeinnahmen , ,00 Gesamteinnahmen , ,00 Die in der vorstehenden Gliederung nachgewiesenen Einnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen: 2.1. Grundsteuer A und B Die Grundsteuerhebesätze wurden letztmalig im Jahr 2004 angepasst. Dabei wurde die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 270 um 40 Punkte auf 310 v.h. erhöht. Die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde von 300 um 30 Punkte auf 330 v.h. erhöht. Der Hebesatz für beide Grundsteuern ist seitdem unverändert. Der Landesdurchschnitt beträgt bei der Grundsteuer A 332 v.h - Grundsteuer B 327 v.h. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik kreisangeh. Gemeinden Einwohner für das Jahr 2013) Hebesätze der Stadt Neunburg vorm Wald Jahr Grundsteuer Gewerbesteuer A B v. H. v. H. v. H ab ab ab ab Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 15
17 Bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wird mit einem Ansatz von ,00 Euro eine leichte Absenkung gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres (84.811,00 Euro) erwartet. Für die Grundsteuer B (Allgemeiner Grundbesitz) wurde aufgrund Neuveranlagungen ein leicht gestiegener Haushaltsansatz in Höhe von ,00 Euro gebildet. Das Ergebnis 2014 lag hier bei ,00 Euro. Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Im Mittelpunkt der Grundsteuer steht also nicht eine natürliche bzw. juristische Person, sondern ein Objekt: der Grundbesitz. Da das Aufkommen aus dieser Realsteuer ( 3 Abs. 2 AO) nach Art Abs. 6 GG den Gemeinden zufließt, handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Die Festsetzung des Hebesatzes für kommunale Steuern liegt im weiten, pflichtgemäßen Ermessen jeder Kommune. Die Autonomie auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Normsetzung ist lediglich durch die allgemeinen Grundsätze des Steuerrechts und in einem bestimmten Umfang durch haushaltsrechtliche Grundsätze der GO begrenzt. Der verbleibende Ermessensspielraum ist grundsätzlich nicht gerichtlich überprüfbar. Vielmehr wäre eine gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Normsetzungsermessens überschritten sind oder die Normsetzung als solche willkürlich (offensichtlich unsachlich) ist. Evident unsachlich wäre eine Steuererhöhung nur dann, wenn die dadurch erzielten Einnahmen nicht zu Erfüllung gemeindlicher Aufgaben, sondern der Kapitalbildung der Kommune dienten. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 16
18 2.2. Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist im Jahr 2006 von bisher 330 Punkten auf 320 Punkte gesenkt worden und seit diesem Zeitpunkt konstant. Im Jahr 2012 konnte die Stadt den geplanten Ansatz von 4,75 Millionen Euro nicht erreichen. Mit einem Jahresrechnungsergebnis 2012 von ,87 Euro wurde der Planansatz um ,13 Euro verfehlt. Im Jahr 2013 wurde der Ansatz auf 5,7 Millionen Euro erhöht. Mit einem Jahresrechnungsergebnis 2013 von ,55 Euro wurde der Planansatz erfreulicherweise um ,55 Euro überschritten. Grund dafür waren Nachholungen aus vergangenen Jahren und Anpassungen von Vorauszahlungsbeträgen. Ebenso wurde der Planansatz für 2014 von 6,5 Millionen Euro mit dem Jahresrechnungsergebnis 2014 von ,91 Euro um den Betrag von ,91 Euro übertroffen. Für 2015 ist die Summe von 7,6 Millionen Euro veranschlagt. Für 2016 wurden 7 Millionen Euro, und den Folgejahren je 6,5 Millionen Euro eingeplant. Zu verdanken ist diese Entwicklung der erfolgreichen Expansion der Großunternehmen am Ort, des derzeit positiven Konjunkturverlaufs und dem gesunden Branchenmix in Neunburg vorm Wald. Dass dieser Wert aber auch starken Schwankungen unterliegen kann, zeigen die Rechnungsergebnisse für die Gewerbesteuereinnahmen der vergangenen Jahre. Ein Ausschlag nach unten, aber sogar noch ein Ausschlag nach oben ist möglich. Eine genaue Beobachtung der Fortschreibung dieser Zahlen ist hier unbedingt erforderlich, um ggf. zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Diese Entwicklung ist maßgebend, wie die zukünftigen Haushalte der Stadt gestaltet werden können. Für 2015 ist dies ein Anteil von rund 50 % (Vorjahr: 46 %) an den Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts! Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 17
19 Gewerbesteuer Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Mio. Euro Vorauszahlungen 3,94 4,70 4,53 3,33 3,59 3,78 4,31 6,22 6,20 Nachholungen 1,35 1,61 1,55 1,50 1,71 1,11 2,23 1,31 1,80 Rückzahlungen 0,55 1,01 1,25 0,83 0,86 0,97 0,46 0,42 0,40 Gesamt 4,74 5,31 4,83 4,00 4,44 3,92 6,08 7,11 7,60 Wie die Entwicklung der Gewerbesteuerzahlen als unsere wichtigste Einnahmequelle der Jahre 2013 bis 2015 zeigt, ist ein steter Aufwärtstrend zu beobachten. Der Landesdurchschnitt beträgt bei der Gewerbesteuer 321 v.h (kreisangeh. Gemeinden Einwohner).Für die Oberpfalz-Nord ergibt sich ein Durchschnittssatz von 353 v.h., für den Raum Regensburg 372 v.h. und für den Landkreis Schwandorf ein Durchschnittssatz von 341 v.h. Somit liegt Neunburg vorm Wald mit seinem Gewerbesteuersatz von 320 v.h. im Landesdurchschnitt, bzw. z. T. weit unter den Sätzen anderer umliegenden Kommunen. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik für das Jahr 2013) 2.3. Einkommensteuerbeteiligung Den Gemeinden ist durch das Grundgesetz ein Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer garantiert (Art. 106 Abs. 5 GG). Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz beträgt dieser Anteil 15 % des Aufkommens an der Lohn- und Einkommensteuer, sowie 12 % aus den Einnahmen der Zinsabschlagsteuer des Bundes. Die Einkommensteuerbeteiligung, die seit 2010 stetig ansteigt, stellt für die Stadt die zweitwichtigste Einnahmeart dar. Sie beträgt ca. 21 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushalts. Dennoch haben die Kommunen keinerlei direkten Einfluss auf diese Einnahme, da ausschließlich der Gesetzgeber die Höhe und Verteilung bestimmt. Vorsichtig geschätzt, wurde ein Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer von 3,15 Mio. Euro (Vorjahresergebnis: ,00 Euro) in den Haushalt eingestellt, welcher somit mit 73 TEuro über dem Vorjahresergebnis liegt Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich, Art. 1b FAG) Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 18
20 Es handelt sich hierbei um die Beteiligung der Gemeinden am erhöhten Landesanteil an der Umsatzsteuer. Der "Einkommensteuerersatz" wurde im Rahmen des neuen Art. 1b des Finanzausgleichgesetzes 1996 eingeführt und soll die Mindereinnahmen der Gemeinden bei der Einkommensteuer durch die Neuregelung des Familienleistungsgesetzes abdecken. In diesem Jahr werden Einnahmen in Höhe von rund ,00 Euro erwartet. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 19
21 2.5. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Gemeinden werden seit dem Jahr 1998 als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer an der Umsatzsteuer beteiligt. Die Höhe des Anteils beträgt 2,2 % des Umsatzsteueraufkommens, das nach Abzug des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibt. Hier wird in diesem Jahr mit etwa ,00 Euro gerechnet Schlüsselzuweisung (Art. 2 FAG) Die Schlüsselzuweisung ist Kernstück des kommunalen Finanzausgleiches und gleicht die fehlende Eigensteuer-, bzw. Umlagekraft der Gemeinden aus. Mit einer zeitlichen Verzögerung von zwei Jahren steigt oder sinkt diese Zuweisung. Die Stadt Neunburg vorm Wald erhält in diesem Jahr aufgrund der gestiegenen Steuerkraft voraussichtlich nur Euro an Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Minderung um Euro dar. Die Zuweisungen an die Kommunen, die als allgemeine Schlüsselzuweisungen (Art. 2 und 3 Abs. 1 FAG) gewährt werden, sind dazu bestimmt, die bestehenden Unterschiede in der Steuerkraft und der Ausgabebelastung zu mildern. Bei der Berechnung der (allgemeinen) Schlüsselzuweisung der Stadt wird ihrer durchschnittlichen fiktiven Ausgabebelastung einschließlich einer etwaigen Mehrbelastung (ausgedrückt in der Ausgangsmesszahl ) ihre eigene Steuerkraft ( Steuerkraftmesszahl ) gegenübergestellt. Ist die Ausgangsmesszahl größer als die Steuerkraftmesszahl, erhält die Stadt 55 % des Unterschiedsbetrags als allgemeine Schlüsselzuweisung. Die Steuerkraft setzt sich aus folgenden Steuerkraftzahlen zusammen: Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuerbeteiligung und Umsatzsteuerbeteiligung. Die relativ gute Steuerkraft der Stadt hat dazu geführt, dass die Schlüsselzuweisungen insbesondere seit dem Haushaltsjahr 2008 nahezu keine Rolle mehr spielten und 2011 wurden der Stadt überhaupt keine Zuweisungen gewährt. Für 2012, 2013 und 2014 ergibt sich erstmals wieder ein nennenswerter Zuweisungsbetrag. Jedoch wird aufgrund der hohen Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 20
22 Steuereinnahmen in 2013 bis 2015 und in den folgenden Jahren mit einem weitaus geringeren Betrag an Schlüsselzuweisungen gerechnet Umlagekraft/Steuerkraft der Stadt Als Ausgangswerte für die Ermittlung der Umlagekraft dienen die Steuereinnahmen. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ermittelt jährlich aus dem gemeindlichen Aufkommen aus der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die Steuerkraft der Kommune. Grundlage für 2015 sind die Einnahmen aus dem Vorvorjahr (2013). Für die Stadt ergibt sich 2014 eine Summe der Steuerkraftzahlen (Steuerkraftmesszahl) von Euro, rd. 1,75 Mio. Euro mehr gegenüber dem Vorjahr ( Euro). Somit rückt Neunburg vorm Wald von Platz sechs auf Platz zwei bezüglich der Steuerkraft im Landkreis Schwandorf auf! Die Ursache hierfür liegt vorrangig in der gestiegenen Gewerbesteuerkraftzahl für 2013 ( Euro gegenüber Euro 2012). Ebenso gestiegen ist daher die Umlagekraft der Stadt von Euro für 2014 auf Euro in 2015 (Differenz: 2,09 Mio. Euro). Die Umlagekraft ist die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage. Dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zufolge belaufen sich die Steuerkraftzahlen für 2015 auf bayernweit insgesamt ,28 Mio. Euro (Vorjahr ,46 Mio. Euro). Nachrichtlich Steuerkraftzahlen: Stadt Neunburg vorm Wald 968,97 Euro/Einw. 753,83 Euro/Einw. kreisangeh. Gemeinden bis Einw. 831,22 Euro/Einw. 796,42 Euro/Einw. Bezirk Oberbayern (Platz 1) 1.264,32 Euro/Einw ,15 Euro/Einw. Bezirk Mittelfranken (Platz 2) 892,59 Euro/Einw. 849,35 Euro/Einw. Bezirk Oberpfalz (Platz 5) 797,35 Euro/Einw. 783,62 Euro/Einw. Landkreis Schwandorf 719,58 Euro/Einw. 667,69 Euro/Einw. Bayern insgesamt 972,15 Euro/Einw. 920,66 Euro/Einw. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 21
23 Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 22
24 2.8. Grunderwerbsteueranteil Art. 8 FAG Das Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer hängt allein vom Grundstücksverkehr ab. Derzeit stehen den Gemeinden und Landkreisen 8/21 (Kommunalanteil) des Aufkommens an der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Dieser steht ihnen als sog. frei verfügbare Deckungsmittel zur Verfügung, die Leistungen sind also nicht zweckgebunden. Die Stadt erhält davon 3/7, der Landkreis Schwandorf 4/7 aus dem örtl. Aufkommen. In diesem Jahr ist wiederum mit rund ,00 Euro zu rechnen Pauschale Finanzzuweisung Für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, z. B. für die Standesamtstätigkeit, das Passund Ausweiswesen u. ä., entschädigt der Staat die Gemeinden pauschal mit einem sogenannten Kopfbetrag der jährlich in seiner Höhe im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgesetzt wird. Für 2014 beträgt er 16,70 Euro je Einwohner. In diesem Jahr ist mit Gesamteinnahmen von etwa ,00 Euro zu rechnen Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe der Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH und des Bayernwerks für die Strom- und Gasdurchleitung wird mit ,00 Euro im vorliegenden Haushalt veranschlagt. Damit sind etwa 1,3 % der Ausgaben des Verwaltungshaushalts gedeckt. Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 23
25 2.11. Straßenunterhaltungspauschale Die Straßenunterhaltungspauschale wurde bisher aufgrund der Länge der Gemeindestraßen ermittelt. Dies sind derzeit 102,923 km Gemeindeverbindungsstraßen und 74,738 km Ortsstraßen. Multipliziert mit dem Kilometersatz von etwa 1.200,00 Euro ergab dies Einnahmen von rund 214 TEuro. Straßenunterhalt/EUR (ohne Reinigung udgl.) Veranschlagte Zuweisungen 2015: Veranschlagte Ausgaben Straßenunterhalt: EUR EUR Gem. Art. 13 b Abs. 2 FAG entfiel ab 2011 die Berücksichtigung von neuen oder berichtigten Gemeindestraßenkilometern, da die neuen Unterhaltspauschalen nicht mehr aufgrund der Länge des Gemeindestraßennetzes ermittelt werden. Es erfolgte eine Umstellung auf Festbeträge. Alleiniger Maßstab für die künftig bewilligten Unterhaltszuschüsse nach Art. 13 b Abs. 2 FAG ist die Höhe der in 2010 gewährten Unterhaltspauschalen. Laut Mitteilung der Regierung der Oberpfalz wurden die Mittel für den Straßenbau und Straßenunterhalt für 2013 bereits um 15,9 % angehoben. Ebenso wurde für 2014 die Straßenunterhaltungspauschale um weitere 10,5 % nach oben angepasst. Lt. aktueller Auskunft der Regierung der Oberpfalz kann für 2015 voraussichtlich mit mindestens der gleichen Pauschale gerechnet werden, die für 2014 ausbezahlt wurde. Demnach wurden 275 TEUR in den Haushalt 2015 eingestellt. Wahrscheinlich ist auch in 2015 mit einer Anhebung zu rechnen. Die genauen Zahlen werden aber erst Ende Mai 2015 bekannt gegeben. Winterdienstkostenpauschalen Die Regierung gewährt Pauschalzuwendungen nach Art. 13 c Abs. 1 FAG zu den Kosten des kommunalen Winterdienstes. Maßgeblich für die Höhe der Pauschalzuwendungen ist seit 2008 die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Belastungsstufe, in die die Kommunen aufgrund der für sie durch den Deutschen Wetterdienst festgestellten Winterdienstkennzahl eingestuft werden. Neunburg vorm Wald mit der Belastungsstufe 0 erhält daher keine Zuwendung. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 24
26 Verwaltungshaushalt Ausgaben Hpt.Gr. Ausgaben Haushaltsplan 2015/EUR Ansatz 2014/EUR 4 Personalausgaben , , Verwaltungs- und Betriebsaufwand , ,00 7 Zuweisungen u. Zuschüsse , ,00 8 Sonstige Finanzausgaben , ,00 Gesamtausgaben , , Personalausgaben (Hauptgruppe 4) Die Gesamtkosten für das Personal der Stadt und der ehrenamtlich Tätigen betragen in diesem Jahr voraussichtlich TEuro (Vorjahr: TEuro). Diese Summen sind im Haushaltsplan in der Gruppierungsübersicht auf Seite 38 4 Personalausgaben nachgewiesen. Im Verwaltungshaushalt ist ab 2015 wieder der städtische Bauhof integriert. Die Zahlen der Stellen des Bauhofs von 9,38 wurden von den Stadtwerken (Eigenbetrieb) an die Stadt überführt. Die Personalkosten betragen für den Bauhof rund 474 TEuro. Dies ist mit ein Hauptgrund für den Anstieg der Personalkosten im städtischen Haushalt. Lagen diese in 2014 noch bei rd. 1,7 Millionen Euro, so bewegen sie sich in 2015 bei rund 2,3 Millionen Euro. Ebenso kommen Steigerungen bei den Ausgaben der Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten (rund 55 TEuro aufgrund Beamtenpensionierungen), die Erhöhung der Tarifentgelte ab um 2,4 % und Anpassungen im Stellenplan dazu. Ausgewiesene Stellen im Stellenplan (SOLL) (mit Bauhofpersonal und Stadtwerke) Personal Stellen 2015 Stellen 2014 Beamte 5,0 5,0 Tarifbeschäftigte 32,08 20,87 Azubi/Praktikanten 1 0 Zwischensumme Stadt 38,08 25,87 Stadtwerke 6,61 15,99 Gesamtstellenzahl Stadt + Stw 44,69 41,86 Dies stellt insgesamt eine Stellenmehrung um 2,83 Stellen gegenüber dem Vorjahr (41,86) auf nun 44,69 Stellen dar. In der Stellenzahl für 2015 von 44,69 sind 2,72 Stellen Beschäftigte + 0,75 Stellen Beamte nicht besetzt. Im Vorjahr waren 1,72 Stellen Beschäftigte + 0,75 Stellen Beamte nicht besetzt. In dieser Stellenmehrung lt. Stellenplan 2015 sind enthalten ein Azubi ab September 2015 bei der Stadt Neunburg vorm Wald, die Anhebung von Beschäftigungsstunden von Teilzeitkräften und eine Stellenbesetzung/Umbesetzung als Ersatz im Rahmen der Gewährung von Elternzeit. Stadt Neunburg vorm Wald, Finanzverwaltung Seite 25
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