Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland
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- Busso Arnold
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1 Aktuelle Rechtsfragen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland Marian Paschke M. Paschke, DRW DUS 1
2 Manchmal benutzt man worte Wie blindtext der Hamburgefonts oder Handgloves Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Mastertextformat bearbeiten Exit Zweite Ebene oder Dritte Ebene Dritte Ebene eskalierendes Commitment? Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene M. Paschke, DRW DUS 2
3 Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland - Überblick Datum Rechtsakt Personen Regionen Handel /119/GASP VO 208/ /12.05/ /25.07./ /17.11./28.11./ 2014/145/GASP - VO 269/14, 2014/265/GASP VO 476/14, 2014/475/GASP VO 783/14, 2014/499/GASP VO 811/14, 2014/658/GASP VO 959/14, 2014/145/GASP - VO 1225/ /30.07./ /386/GASP - VO 692/14, 2014/507/GASP VO 825/14, 2014/933/GASP - VO 1351/ /512/GASP - VO 833/ /09.02./13.03./ /143/GASP VO 138/2015, 2015/241/GASP, 2015/432/GASP, 2015/1524/GASP /959/GASP bis / /971/GASP, 2015/2431/GASP bis /1524/GASP /1764GASP - VO 1997/ /359/GASP bis M. Paschke, DRW DUS 3
4 Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland Entwicklung Personenbezogene Sanktionen (grdlgd. VO 208/14 v ) Einreisebeschränkungen Asset freezing Regionale Sanktionen (grdlgd. VO 692/14 v ) > faktisches Totalembargo Einfuhrverbot betr. Krim / Sewastopol Finanzierungs- und Versicherungsverbot (Export-)Sanktionen (grdlgd. VO 833/14 v ) > weitreichendes Spezialembargo M. Paschke, DRW DUS 4
5 Exportsanktionen gegenüber Russland Überblick Waffenembargo Ausfuhrverbot bei dual use-gütern Finanzsanktionen (Kapitalmarktbeschränkungen) Genehmigungsvorbehalt bei bestimmten Technologien und Dienstleistungen im Erdölsektor und Schiefergasförderung Dienstleistungen (technische und finanzwirtschaftliche Zahlungsdienste) M. Paschke, DRW DUS 5
6 Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland Rechtsprobleme Wirksamkeitskontrolle der EU-Sanktionen Reichweite der EU-Sanktionen Rechtsfolgen für deutsche Handelspartner M. Paschke, DRW DUS 6
7 Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland - Rechtsprobleme Wirksamkeitskontrolle der EU-Sanktionen o WTO-Recht o Art. 215 AEUV Reichweite der EU-Sanktionen o EU-Leitlinien 2013 o Mittelbares Bereitstellungsverbot o Umgehungsverbot Rechtsfolgen für deutsche Handelspartner o Erfüllungs- und Haftungsrisiken o Zuwiderhandlungsrisiken M. Paschke, DRW DUS 7
8 Sanktionen gegenüber Russland WTO-Recht Art. XXI GATT: friedenssichernder Maßnahmen aufgrund der UN-Charta Art. 39, 41 UN-Charta Maßnahmen gem. Beschluss des Sicherheitsrats der UN Maßnahmen zur Abwehr einer Bedrohung oder Wiederherstellung des Weltfriedens Maßnahmen, die allein eine Bestrafung zum Ziel haben Art. 49 Draft Articles on State Responsibility for Internationally Wrongful Acts Gegenmaßnahmen gegen einen internationally wrongful act M. Paschke, DRW DUS 8
9 Sanktionen gegenüber Russland Anwendungsbereich Industrieunternehmen z.b. OPK Oboronprom, United Aircraft Corp., Uralvagonzavod Rohstoffunternehmen z.b. Rosneft, Transneft, Gazpromneft Kreditinstitute z.b. Sberbank, VTB Bank, Gazprombank Waffen-/dual use-produzenten z.b. OAO JSC Chemcomposite, JSC Kalashnikov, JSC Tula Arms Plant Spezifische Problembereiche o o o Cronies aus dem Putin-Umfeld kein Sippenembargo : EuGH v C-376/10 P (Iran-Embargo) kein Verdachtsembargo : EuG : Rs. T-331/14 - M. Azarov, Rs. T-332/14 - O. Azarov, Rs. T- 341/14 S. Klyuyev, Rs. T-434/14 - S. Arbuzov, Rs. T-486/14 - E. Stavytskyi Strohleute -Problematik: mittelbares Bereitstellungsverbot? Einbeziehung von Geschäftspartnern in Drittstaaten: Umgehungsverbot? M. Paschke, DRW DUS 9
10 Sanktionen gegenüber Russland Reichweite 1. Verbotsbereich o Geschäft zwischen EU-Unternehmen und gelistetem Unternehmen in Russland 2. Mittelbarer Verbotsbereich o o Geschäft zwischen EU-Unternehmen und nicht gelistetem RUS-Unternehmen Geschäft zwischen EU-Unternehmen mit Unternehmen außerhalb Russlands mit Beziehungen zum gelisteten RUS-Unternehmen 3. Umgehungsfälle o o Geschäft zwischen Drittstaatenunternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu EU- Unternehmen und gelistetem RUS-Unternehmen Geschäft zwischen Nicht-EU-Unternehmen mit Unternehmen außerhalb Russland mit Beziehungen zum gelisteten RUS-Unternehmen M. Paschke, DRW DUS 10
11 Sanktionen ggb. Russland Mittelbares Bereitstellungsverbot Rechtsgrundlage: Embargo-VOen, z.b. Art. 4 VO 833/2014 > Verbot von unmittelbaren und mittelbaren Geschäften strenge vs. liberale Auslegung in den Mitgliedstaaten EuGH v C-72/11 Afrasiabi (Iran-Sanktionen): mittelbares Bereitstellen, wenn der Empfänger im Namen, unter Kontrolle oder auf Weisung einer gelisteten Person/ Organisation/Unternehmen handelt bzw. Nutzung zu deren Gunsten beabsichtigt Leitlinien des Rates zur mittelbaren Bereitstellungsverbot > zuletzt vom (Dok. 9068/13) M. Paschke, DRW DUS 11
12 Sanktionen Leitlinien 2013 (mittelbare Bereitstellung) 1. Vermutung bei Eigentum/Kontrolle durch gelistete Organisation - formal: mehrheitliche Anteils- oder Stimmrechtstellung - materiell: Ausübung beherrschenden Einflusses 2. Ausnahmeprüfung sofern nicht im Einzelfall nach vernünftigem Ermessen mittels eines risikobasierten Ansatzes und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, einschließlich nachstehender Kriterien, festgestellt werden kann, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen nicht von der gelisteten Person oder Organisation verwendet werden oder ihr zugutekommen : - Datum und die Art der vertraglichen Bindungen zwischen den betreffenden Org. - Relevanz des Tätigkeitsbereichs der nicht gelisteten Org. für die gelistete Org. - mögliche praktische Verwendung und Unkompliziertheit eines Transfers der betroffenen Ressource M. Paschke, DRW DUS 12
13 Sanktionen ggb. Russland Umgehungsverbot 1. Rechtsgrundlage: Art. 12 EU-VO 833/14 > nach deutschem Recht ( 17, 18 AWG 2013) nicht mehr strafbewehrt 2. Praxis a) (+) zum Iran-Embargo > EuGH v , C-72/11: erfasst Aktivitäten, die bezwecken oder bewirken, das Embargo-Verbot auszuhebeln b) (-) zu RUS-Embargo > bloße Einflussnahmemöglichkeit auf der Grundlagen einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung reicht mangels Aktivität nicht aus > Kriterien ungeklärt, insbesondere: - tatsächliche Kontrollausübung - konkrete Einflussnahme auf das operative Geschäft - personelle und materielle Unterstützungsleistungen M. Paschke, DRW DUS 13
14 Rechtsfolgen für dt. Handelspartner Zivilrechtl. Risiken Erfüllungsrisiko o Anspruch auf Erfüllung, Embargo als Verbotsnorm im dt. Recht o SE bei fehlender Beantragung von Ausnahmegenehmigung Haftungsrisiko o Haftungsfreistellung nach Art. 11 Embargo-VO (keine Anerkennung nach russischem Recht) o Vertragl. Haftungsfreistellung Hardship Clause MAC Clause (Spezifizierung des material adverse change-falles) Vollstreckungsrisiko o Vollstreckungsabwehr russ. Urteile in Deutschland (Art. 11 EmbargoVO) o Vollstreckung russ. Urteile in RUS belegenes Vermögen M. Paschke, DRW DUS 14
15 Rechtsfolgen für dt. Handelspartner Strafrechtl. Risiken Art. 8 EmbargoVO (833/14) o Sanktionsgebot o Abs. 1 S. 2: Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein Straf- und Ordnungswidrigkeiten o 17 AWG im 80 ff. AWV o Exkulpation für embargowidrig handelnde Unternehmen: - sofern sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten Compliance-Prüfung durch (spezialisierten) RA Risiken des Rechtsirrtums Einziehung und erweiterter Verfall o 20 AWG, 74 ff. StGB, 23 OWiG M. Paschke, DRW DUS 15
16 Sanktionen ggb. Russland Praxisfolgen (der EU-Leitlinien) 1. Klärung mit BAFA Auskunftsanfragen Anträge auf Einzelgenehmigung, Pauschalgenehmigung, Höchstbetragsgenehmigung Antrag auf Nullbescheid 2. Endverbleibserklärung des ausländischen/russischen Kunden 3. Alternative Risiko-Absicherung in Russland Ersatz von Akkreditiven (höhere Anzahlungen) Abhängigkeiten von Folgeservices (Inbetriebnahmen nach vollständiger Zahlung, ) Absicherung durch lokale Versicherungen 4. Anpassung/Erweiterung der Compliance-Management Systeme 5. Prüfung bestehender Rahmenverträge insbesondere Dienstleistungsbereich (Wartungsverträge, etc.) 6. Datenmanagement M. Paschke, DRW DUS 16
17 Thesen 1. Personenbezogene Sanktionen (asset freezing) rechtlich vielfach angreifbar (fehlender Verantwortlichkeitsnachweis) 2. Regionale Sanktionen (Krim, Sewastopol) unterliegen europarechtlichen Bedenken im Hinblick auf den Erforderlichkeitsmaßstab des Art. 215 AEUV 3. Güterbezogene Bereitstellungsverbote stoßen an rechtstaatliche Grenzen. Es fehlen exakte, für die betroffenen Unternehmen vorhersehbare Kriterien, insbesondere für die Reichweite des mittelbaren Bereitstellungsverbots 4. Das Umgehungsverbot ist im Hinblick auf Unternehmen in Drittstaaten mangels hinreichend bestimmter Kriterien rechtstaatlich bedenklich M. Paschke, DRW DUS 17
18 Das Deutsch-Russische Rohstoff-Forum 18
19 Deutsch-Russisches Rohstoff-Forum Ausgangspunkt gegenseitige deutsch-russische Abhängigkeit im Rohstoffbereich (Rohstoffe gegen Technologie) langjährige erfolgreiche Erdgaspartnerschaft zwischen VNG und Gazprom, langjährige Kooperation zwischen TU Bergakademie Freiberg und St. Petersburger Bergbauinstitut Gegründet 2006 als gemeinsame Initiative von: Deutscher Import aus der RF Metalle 11,6% Chem. Erzeugnisse 2,6% Kohle 2,7% Andere 11,6% Unterstützt u.a. durch: Erdöl und Erdgas 72,1% Ziel: Intensivierung der Rohstoffpartnerschaft nach dem Vorbild der Erdgaspartnerschaft (Langfristigkeit, gemeinsame Forschung und Entwicklung). Tätigkeiten: jährliche dt.-russ. Rohstoffkonferenzen, Fachtagungen, Vermittlung von Kooperationen 2010
20 Themengebiete Wissenschaftlich-Technologischer Austausch Austausch von Projektideen im Rohstoffbereich Austausch junger Forscher Dialog mit politischen Entscheidungsträgern 20
21 Strategische Ausrichtung des DRRF: Schwerpunkt Wissenschaft und Bildung Deutsch-Russisches Rohstoff-Forum Wissenschaftlich-Technologische und Bildungszusammenarbeit Politische Zusammenarbeit Hochschulzusammenarbeit Gemeinsame Forschung/ Studien Konferenzen Wirtschaftliche Zusammenarbeit 21
22 Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenzen Wiesbaden Freiberg & Dresden Nürnberg Dresden St. Petersburg Omsk Chanty- Mansijsk St. Petersburg
23 7. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz in Dresden: 1. bis 3. April 2014 Mehr als 400 Teilnehmer aus beiden Ländern - Wissenschaftliche-technische Zusammenarbeit ausbauen! - Hightech-Rohstoffe in Russland erschließen! - Neues Stipendienprogramm aufsetzen! rohstoff-konferenz dresden/impressionen.html 23
24 8. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz in St. Petersburg - 6. & 7. Oktober St. Petersburg - Mehr als 1000 Teilnehmer 24
25 9. Deutsch-Russische Rohstoff-Konferenz CCD Congress Center Düsseldorf November
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