vor dem Hintergrund der EU- und US-Sanktionen IHK München, 23. November 2017

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1 "Absicherung und Finanzierung von deutschen Exportgeschäften nach Russland vor dem Hintergrund der EU- und US-Sanktionen IHK München, 23. November 2017

2 Sanktionskaskade der EU gegen Russland Die Europäische Union hat im Jahr 2014 mehrere restriktive Maßnahmen gegen Russland beschlossen: am 6. März 2014 (1. Stufe) am 17. März 2014 (2. Stufe) am 31. Juli 2014 (3. Stufe) am 8. September 2014 (Verschärfung der 3. Stufe) am 4. Dezember 2014 Präzisierung der bisher erlassenen Sanktionen in einigen Punkten, insbesondere bezüglich der Explorations-und Fördervorhaben (wurden mehrmals prolongiert und gelten in der derzeitigen Form seit Dezember 2014) Seite 2

3 Sanktionsübersicht der EU gegen Russland (grobe Zusammenfassung) Verboten sind sämtliche Geschäfte mit folgenden Personengruppen: aus dem näheren Umfeld von Präsident Putin mit hochrangigen russischen Politikern die den Anschluss der Halbinsel Krim forciert haben aus der Führungsriege der ostukrainischen Separatisten Verboten sind sämtliche Geschäfte mit folgenden Gebieten und Gebietskörperschaften: Halbinsel Krim und die sog. Volksrepubliken Donezk und Lugansk (somit auch mit der einzigen auf der Krim aktiven RUSSIAN NATIONAL COMMERCIAL BANK ) Verbot von Finanzierungen für Staatsbanken in Russland, deren Tochtergesellschaften außerhalb der EU-Länder sowie für einige Staatsfirmen Verboten sind folgende Warenlieferungen nach Russland: generelles Exportverbot für Militärgüter Exportverbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual usegoods) Exportverbot für bestimmte Technologien, die für die Ölindustrie zum Einsatz bei der Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee und der Arktis sowie bei Schieferölprojekten in Russland geeignet sind Seite 3

4 Finanzsanktionen der EU gegen Russland (grobe Zusammenfassung) Grundlage: EU-Verordnung 960/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands vom 9. September 2014 Artikel 5 Absatz 3: (1) Es ist verboten, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90Tagen, die nach dem 1.August 2014 und bis zum 12.September 2014 begeben wurden, oder mit einer Laufzeit von mehr als 30Tagen, die nach dem 12. September 2014 begeben wurden, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, (3) Es ist verboten, (...) die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die in den Absätzen 1 und 2 genannten juristischen Personen, (...) nach dem 12. September 2014 (F) Verzeichnis der betroffenen juristischen Personen gemäß Artikel 5 Absatz 2: Absatz 1 b): einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang III aufgeführten Organisationen gehalten werden, Banken: SBERBANK; VTB BANK; GAZPROMBANK ; VNESHECONOMBANK (VEB); ROSSELKHOZBANK Rohstoffunternehmen z.b. Rosneft, Transneft; Gazprom Neft (aber nicht GAZPROM selbst!) Rüstungsunternehmen: z.b. OPK OBORONPROM, UNITED AIRCRAFT CORPORATION,URALVAGONZAVOD, JSC SiriusOJSCStankoinstrumentOAO, JSC Chemcomposite, JSC Kalashnikov, JSC Tula Arms Plant, NPK Technologii Maschinostrojenija, OAO Wysokototschnye Kompleksi, OAO Almaz Antey OAO, NPO Bazalt. Somit ist klar gestellt, dass auch Töchter der o.g. russischen Banken in Ländern außerhalb der EUalso z.b.in der Türkei, Kasachstan, Ukraine, Belarus, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Schweiz und Angola von den EU-Sanktionen betroffen sind. Seite 4

5 Finanzsanktionen der EU gegen Russland Nicht verboten sind: Exportfinanzierungen und auf Akkreditiven basierende Finanzierungen: hiervon ausgenommen sind Darlehen oder Kredite, die spezifisch und nachweislich zur Finanzierung nicht verbotener () Ausfuhren von Waren (...) zwischen der Union und Russland bestimmt sind,(...) Finanzdienstleistungen, wie etwa: das Einlagengeschäft Zahlungsdienste Versicherungsdienste Darlehen von den in der Verordnung genannten Instituten Derivate, die zu Absicherungszwecken auf dem Energiemarkt verwendet werden Bundesdeckung (sog. Hermesdeckungen ) für langfristige Exportfinanzierungen unverändert möglich Seite 5

6 Einfluss der Sanktionen auf die Finanzierung der deutschen Russland-Exporte: Mitte 2014 bis Ende 2015: starke Verunsicherung bei vielen westlichen Banken Einige Banken haben ihre Kreditlinien für russische Banken bzw. Unternehmen suspendiert Exportfinanzierungen (Akkreditive/auf dem Instrument Akkreditiv basierte Finanzierungen) wurden weiterhin angeboten, allerdings: zu höheren Preisen, einige Banken haben die Laufzeiten stark gekürzt die Exportfinanzierungsgeschäfte wurden selektiv, meistens nur für bestehende Kunden angeboten Multinationale Entwicklungsbanken EBRD und IFC: Finanzierung von Neuprojekten seit Ende Juli 2014 bis heute gestoppt! Seit Ende 2015 : stufenweise Anpassung der Laufzeiten und Preise auf das Vorkrisenniveau (zwischen deutschen Kreditinstituten herrscht wieder ein harter Preiskampf um jedes sanktionskonformeexportfinanzierungsgeschäft). Seite 6

7 Der Anteil der Bundesdeckung (sog. Hermesdeckungen) an deutschen Exporten nach Russland hat sich stark erhöht Seite 7

8 Die Sanktionen sind für die russische Wirtschaft nicht existenzbedrohend, aber haben die, durch den Verfall der Rohstoffpreise verursachten negativen Tendenzen, verstärkt: die Rezession in den Jahren das Abschmelzen der Devisenreserven von USD 509 Mrd. im Januar 2014 auf aktuell USD 426 Mrd. die Erhöhung der Staatsverschuldung von ca. 12% auf ca.17% des BIPs temporäre Reduzierung der Auslandsinvestitionen die Verzögerung der Modernisierung der russischen Industrie die temporäre Verteuerung der Refinanzierung für die russischen Unternehmen Verringerung des Wohlstands der russischen Bevölkerung die kontinuierliche Verlegung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf China/Asien und (die russischen Gegensanktionen) haben sogar die lokale Agrarwirtschaft massiv gestärkt Seite 8

9 Deutsche Exporte nach Russland sind stark gesunken aber in ähnlichem Ausmaß wie ins nicht sanktionierte Belarus (Mio. EUR) Russland Belarus 1141 Seite 9

10 Deutsche Exporte nach Russland sind stark gesunken obwohl nicht sanktioniert - Exporte aus China und Indien nach Russland auch (Daten in Mio. USD) China Indien 1813 Seite 10

11 Auswirkungen der Sanktionen auf die Abwicklung der deutschen Exporte nach Russland Zahlungsverkehr sowie Exportabsicherung und Finanzierung für deutsche Exporte sind weiterhin möglich (auch mit den durch die EU-sanktionierten Banken*) aber: nur mit Personen/Subjekten die nicht auf den Sanktionslisten stehen keine Zahlungen aus/nach Krim nur für nicht sanktionierte Güter (siehe EU Verordnung 833 vom ) Konformität des Exportguts mit der Sanktionsliste muss durch die Vorlage eines BAFA Null Bescheids (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder einer BAFA Ausfuhrgenehmigung nachgewiesen werden Geschäfte in Währung USD: da US-amerikanische Banken und die EU-Banken mit starker Präsenz in USA in die Abwicklung der USD Geschäfte (als sog. USD-Clearer ) eingebunden sind, müssen für diese Geschäfte (obwohl es sich um völlig unbedenkliche, EU-sanktionskonforme, Exporte nach Russland handelt) Bestimmungen der US-Finanzsanktionen berücksichtigt werden auch ohne Verstoß gegen die US-Sanktionsbestimmungen kann es bei Geschäften in Währung USD (Zahlungen/Akkreditive) zu langen Zahlungsverzögerungen kommen * mit der RUSSIAN NATIONAL COMMERCIAL BANK, Moskau sind wegen der Präsenz auf der Krim, jegliche Geschäftsbeziehungen untersagt Seite 11

12 Der Anteil Russlands an deutschen Exporten ist im 2016 auf 1,74% gesunken Tschechien ex. UdSSR Russland Ungarn Seite 12

13 Auswirkungen der Sanktionen auf die deutschen Exporte Für die gesamte deutsche Exportwirtschaft sind die Exportrückgänge nach Russland (Russland hat einen Anteil von ca. 1,74 % an den dt. Exporten) insgesamt verkraftbar. Der schwache Rubel, die lahmende Konjunktur (als direkte Folge vom Verfall der Rohstoffpreise) sowie die russischen Einfuhrverbote für Agrarprodukte, beeinflussen die deutschen Exporte viel stärker als die EU-Sanktionen Viel gravierender ist die mittelfristige Verschiebung der russischen Importströme in Richtung China, Asien (inkl. Türkei) und stellt damit einen partiellen Verlust des russischen Wachstumsmarktes für deutsche Exporteure dar. Fazit: der Hauptanteil der deutschen Exporte nach Russland ist von den EU-Sanktionen nicht betroffen nach der Erholung der Rohstoffpreise und Stabilisierung der russischen Wirtschaft sind die deutschen Exporte nach Russland im 1 HJ 2017 um 23% gestiegen; weiterer Anstieg ist höchstwahrscheinlich das Risiko der neuen amerikanischen Sanktionen (mit Wirkung zum ; rückwirkend?) auf die deutschen Exporte nach Russland ist hauptsächlich wegen sog. secondary sanctions unkalkulierbar Seite 13

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