ESUG-Studie. Düsseldorf/Frankfurt, Februar 2014

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1 ESUG-Studie Düsseldorf/Frankfurt, Februar 2014

2 Inhalt Seite A. Management Summary 3 B. Einleitung 20 Monate ESUG eine Bestandsaufnahme 7 C. ESUG-Insolvenzen 2013 statistische Auswertung der ESUG-Fälle des letzten Jahres 12 D. ESUG in der Praxis Erfahrungen mit den und kritische Würdigung der ESUG-Reformen Nach 20 Monaten bestehen umfangreiche Praxiserfahrungen Eigenverwaltung ist in der Praxis angekommen ESUG-Reformen überwiegend positiv beurteilt 31 E. Fazit 44 F. Ihre Ansprechpartner ESUG-Experten von Noerr und Roland Berger 46 Dieses Dokument ist vertraulich zu behandeln. Es dient nur dem internen Gebrauch unseres Klienten und ist ohne die zugrunde liegenden Detailanalysen sowie den mündlichen Vortrag nicht vollständig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung von Roland Berger Strategy Consultants gestattet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt RBSC keine Haftung. Roland Berger Strategy Consultants 2

3 A. Management Summary 3

4 Gute 20 Monate nach Einführung ist das ESUG endgültig in der Praxis angekommen Management Summary (1/3) > Zahlreiche prominente Verfahren wurden seit der Reform des Insolvenzrechts zum 1. März 2012 eingeleitet und teilweise bereits abgeschlossen fast zwei Jahre später werden die Auswirkungen der Reformen weiterhin kontrovers diskutiert > Wie im letzten Jahr haben Roland Berger und Noerr eine gemeinsame Umfrage unter Entscheidern durchgeführt, die als Richter, Investoren, Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter, Gläubiger oder Berater umfangreiche Praxiserfahrungen gesammelt haben > Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in Deutschland 2013 leicht gestiegen, die Zahl der Anträge auf Eigenverwaltung ist im gleichen Zeitraum (leicht) überproportional angestiegen > Rund ein Drittel der Eigenverwaltungen sind Schutzschirmverfahren nach 270 b InsO > Bei knapp 7 der antragstellenden Unternehmen wurde das Verfahren auch in Eigenverwaltung eröffnet, die weiteren Fälle mündeten häufig in einer Regelinsolvenz meist mit Eröffnung des Verfahrens, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung in Eigenverwaltung > Dabei werden Eigenverwaltungen, die als Schutzschirmverfahren gestartet sind, häufiger und schneller erfolgreich beendet, die Zeit des Schutzschirms wird also überwiegend sinnvoll genutzt 4

5 Gute 20 Monate nach Einführung ist das ESUG endgültig in der Praxis angekommen Management Summary (2/3) > Ebenfalls stark angestiegen ist die Erfahrung mit den ESUG-Reformen: Über 8 der Befragten haben üblicherweise in ein bis fünf Fällen das ESUG angewendet, zumeist als Gläubiger aber auch als Insolvenzverwalter/Sachwalter (auch in Eigenverwaltung). Somit bietet die ESUG-Studie 2013 ein aussagekräftiges Bild zu den Praxiserfahrungen der wesentlichen ESUG-Neuregelungen > Die Gruppe der Gläubiger beurteilt die Reformen kritischer als noch im Vorjahr. Wenngleich den Anträgen auf EV/Schutzschirm weiterhin überwiegend stattgegeben wird, ist die Ablehnung durch die Gläubiger im Vergleich zur Ablehnung durch die Insolvenzrichter stark gestiegen > Der Haupterfolgsfaktor beim Antrag auf Eigenverwaltung bleibt die umfangreiche Einbindung der Stakeholder, die Antragstellung mit vollständigem Sanierungskonzept bleibt die größte Herausforderung. Die erfolgreiche Geschäftsfortführung auf Basis dieses Konzeptes und die kontinuierliche Abstimmung mit allen Beteiligten gewährleisten, dass ein Verfahren auch in Eigenverwaltung eröffnet wird > Unabhängigkeit vom Management und umfangreiche Erfahrung stellen die wichtigsten Anforderungen an die Eigenverwaltung dar. Vor allem die Bedeutung eines Chief Restructuring Officer (CRO) zur Gewährleistung dieser Unabhängigkeit seitens des bestehenden Managements ist deutlich gestiegen 5

6 Gute 20 Monate nach Einführung ist das ESUG endgültig in der Praxis angekommen Management Summary (3/3) > Umstritten bleibt die Maßgeblichkeit des IDW ES 9, der etwas weniger angewendet wird als noch Hier besteht weiterhin ein hoher Standardisierungsbedarf > Die Komplexität der Antragstellung ist gestiegen, vor allem aufgrund der strikteren Dokumentationspflichten und der teilweise noch unzureichenden Rechtssicherheit. Letztere wird sich in den kommenden Jahren mit der Schaffung höchstrichterlicher Rechtsprechung verbessern. Ebenfalls ist zu erwarten, dass Richter und Gläubiger mit zunehmender Erfahrung ihre neuen Rollen besser wahrnehmen > Ganz überwiegend wurden die Ziele des Gesetzgebers nach Ansicht der Befragten erfüllt. Lediglich der gewünschte Mentalitätswechsel hin zu einer Insolvenzkultur ist noch nicht geschafft auch hier werden sich in den nächsten Jahren Veränderungen ergeben > In Summe sehen über 9 der Befragten ihre Erwartungen zumindest teilweise erfüllt, ein Zuwachs um insgesamt 6% gegenüber Gleichzeitig wird aber die Notwendigkeit eines vor- bzw. außerinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens höher eingeschätzt als im Vorjahr, sodass hier weiterhin der Gesetzgeber gefragt ist 6

7 B. Einleitung 20 Monate ESUG eine Bestandsaufnahme 7

8 Das ESUG war angetreten, eine neue Insolvenzkultur in Deutschland zu schaffen Bereits zahlreiche prominente Verfahren Einführung ESUG > Die Reform des Insolvenzrechts zum 1. März 2012 sollte eine "neue Insolvenzkultur" herbeiführen > Ziele des ESUG sind die Stärkung des Gläubigereinflusses, die Erleichterung der Eigenverwaltung sowie der Abbau von Hemmnissen und Verzögerungen im Planverfahren > Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Einführung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens ( 270 a InsO), des Schutzschirmverfahrens ( 270 b), die Einrichtung eines einflussreichen vorläufigen Gläubigerausschusses und der Debt-to-Equity-Swap Bereits zahlreiche prominente Insolvenzverfahren wurden unter ESUG initiiert, darunter: Die Studie wurde durchgeführt mit freundlicher Unterstützung von Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 8

9 Gut 20 Monate nach seiner Einführung wird die Auswirkung der ESUG- Reformen in der Praxis kontrovers diskutiert Ausgewählte Stimmen zum ESUG " Insolvenzrechtsreform und Schutzschirm gut und schön aber das ESUG ist eine Unvollendete." Börsen-Zeitung Nov " Denn es ist eine Tatsache, dass rund 75% aller Insolvenzen auf Managementfehler zurückzuführen sind. Da ist die Frage schon berechtigt, ob mit der freizügig gewährten Eigenverwaltung nicht häufig der 'Bock zum Gärtner' gemacht wird." Euro am Sonntag Nov " Gut und innovativ gedacht handwerklich schlecht und kompliziert gemacht." " In der Insolvenz wird es für Minderheitseigener schwer." FAZ Aug " Mit der Eigenverwaltung kann der Bock schnell zum Gärtner werden." Warenkreditversicherer Richter " Ohne Schutzschirmverfahren wäre es nicht gut gegangen." Geschäftsführer " Das ESUG ist in der Sanierungsbranche angekommen." BDU " Teilweise sind die Möglichkeiten spektakulär." Rechtsanwalt " Insolvenzen haben die ordnungspolitische Funktion der Marktbereinigung Insolvente Firmen künstlich am Leben zu erhalten, ist somit nichts anderes als Wettbewerbsverzerrung." Insolvenzverwalter Quelle: Börsen-Zeitung; FAZ; Euro am Sonntag; BDU; Roland Berger; Noerr 9

10 Diverse Insolvenzverfahren wurden seit 2012 unter ESUG initiiert und erste bereits abgeschlossen Praxisbeispiele Insolvenzanträge nach ESUG > Seit Inkrafttreten des ESUG bereits einige prominente Fälle > Ziele bei Antrag mit Sanierung in Eigenverwaltung und Schutzschirm: Zeitgewinn für operative und strategische Neuausrichtung Rechtssichere Umsetzung bereits initiierter Restrukturierungsmaßnahmen und Entschuldung Sicherung Massekredit/sonstige Finanzierung Sanierungsbeitrag aus Insolvenzgeld Quelle: Presse 10

11 Für diese Studie wurden Entscheider zu ihren Erfahrungen und ihrer aktuellen Einschätzung bezüglich des ESUG befragt Teilnehmer der aktuellen Studie Gläubiger 46% Insolvenzverwalter davon 32% als Eigenverwalter Rechtsanwalt Management davon 56% als CRO Richter Gesellschafter Investor 1 9% 5% 3% 19% 32% Insolvenzverwalter Richter Banken PE-Investoren Rechtsanwälte Unternehmen in Insolvenz WP/StB Sonstige Funktion 1) 2% 9% ~2.100 Befragte ~13% Antworten Mehrfachnennungen möglich 1) Bspw. als Mitglied des (vorl.) Gläubigerausschusses, Berater des Betriebsrats, Gutachter des Insolvenzrichters Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 11

12 C. ESUG-Insolvenzen 2013 statistische Auswertung der ESUG- Fälle des letzten Jahres 12

13 In Deutschland steigt Zahl der Unternehmensinsolvenzen leicht an Anteil der Anträge auf Eigenverwaltung ist weiterhin gering, aber ansteigend Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen 1)2) Anteil der Anträge nach 270 a/b an den Unternehmensinsolvenzen = 2,4% 97,6% 1,5% 0,9% ) 97,2% 2,3% 0,5% ) = 2,8% > Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren ( 270 a InsO) und Schutzschirmverfahren ( 270 b InsO) als Eigenverwaltungsverfahren > Antrag nach 270 b InsO reicht jedoch weiter als 270 a InsO: Der Schuldner kann bei Anordnung den vorläufigen Sachwalter vorschlagen Unternehmensinsolvenzen Trendlinie Regelinsolvenz Vorläufige Eigenverwaltung Schutzschirmverfahren 1) Betrachtet wurden Personen- und Kapitalgesellschaften Einzelunternehmer und ehemals Selbstständige werden nicht dargestellt 2) Zeitraum vom bis ) bis ) bis Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln, 13

14 Das Gros der Anträge ist über ganz Deutschland verteilt Keine relevante Konzentration erkennbar Geografische Verteilung der Anträge auf vorläufige Eigenverwaltung/Schutzschirm 2% 3% 3% 2% 2% 2% Essen Saarland 22% Bremen Nordrhein- Westfalen Hagen Düsseldorf Montabaur Rheinland- Pfalz Offenburg Hessen Kassel Baden- Württemberg Schleswig- Holstein Hamburg Fulda Heilbronn Erfurt Kempten Mecklenburg - Vorpommern Sachsen- Anhalt Leipzig Thüringen Bayern Brandenburg München Sachsen Berlin Dresden 4% 2% 4% 3% 2% 5% 7% 2% > Dargestellt werden nur Insolvenzgerichte mit einem Anteil von 2% an den Gesamtanträgen > Auf die hier dargestellten15 Insolvenzgerichte entfallen rund 45% aller Anträge > Rund 55% der Anträge verteilen sich auf weitere 86 Insolvenzgerichte > Sonderfall Berlin: Konzentration aller Unternehmensinsolvenzen beim AG Charlottenburg Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln; eigene Analyse 14

15 Ein Drittel der Anträge auf Eigenverwaltung sind gleichzeitig Schutzschirmverfahren mit mehreren prominenten Beispielen Absolute Anträge nach Verfahrensart 1,4) Prozentuale Anteile nach Verfahrensart 4) a InsO Vorläufige Eigenverwaltung ) ) 234 Gesamt 66% 270 b InsO Schutzschirm % ) ) Gesamt 1) Betrachtet wurden Personen- und Kapitalgesellschaften 2) Zeitraum vom bis ) Zeitraum vom bis ) Bei 25 Antragsstellungen konnte Antragsart nicht ermittelt werden, daher keine Berücksichtigung Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln 15

16 Dabei schwankt das Verhältnis von Anträgen auf Eigenverwaltung (einschl. Schutzschirmverfahren) zu Gesamtinsolvenzen stark Verhältnis Anträge zu Gesamtinsolvenzen im Zeitverlauf 1,2) 4% 3% 2% 1% 03/12 06/12 09/12 12/12 03/13 06/13 Verhältnis Anträge vorläufige Eigenverwaltung zu Unternehmensinsolvenzen Verhältnis Anträge Schutzschirmverfahren zu Unternehmensinsolvenzen Gesamtverhältnis Anträge zu Unternehmensinsolvenzen 1) Anträge von Kapital- und Personengesellschaften, Kurven geglättet 2) Zeitraum vom bis Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln 16

17 Rund 15% der gestellten Anträge auf Eigenverwaltung (einschl. Schutzschirmverfahren) wurden abgelehnt Vom Antrag auf Eigenverwaltung bis zur Eröffnung Vorläufige Eigenverwaltung 270 a InsO Schutzschirmverfahren 270 b InsO ) > Betrachtet wurde der Zeitraum vom bis > Bei 25 Anträgen konnte die Antragsart nicht ermittelt werden, daher wurden diese nicht berücksichtigt > Bei 22 der 299 Fälle kam es schon vor Verfahrenseröffnung zur Aufhebung der EV und zur Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anträge Sicherungsmaßnahmen nach 270 a/b InsO angeordnet Eröffnung in Regelinsolvenz Eröffnung in Eigenverwaltung 1) Mit Eröffnung der Eigenverwaltung entfällt die Aufteilung in die Verfahrensarten Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln 17

18 Häufigkeit einer Regelinsolvenz nach Eröffnung in Eigenverwaltung Die ersten Monate sind entscheidend Verfahren eröffnet in Eigenverwaltung Eigenverwaltung (als vorläufige Eigenverwaltung begonnen) 145 Regelinsolvenzen und deren zeitlicher Horizont nach Eröffnung 1) 29 (2) > Zeitlicher Horizont beginnt mit dem Tag der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens > Rund 14% aller angeordneten EV endeten im Regelinsolvenzverfahren > Bei 9 Verfahren kam es nach Eröffnung in EV im weiteren Verlauf zur Abweisung des Verfahrens mangels Masse Σ = Eigenverwaltung (als Schutzschirmverfahren begonnen) 8 (9%) Regelinsolvenzen nach Eröffnung des EV 8 <3 Monate 0 <6 Monate 0 <9 Monate 0 <12 Monate 1) Zeitraum: bis , in absoluten Zahlen Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln 18

19 Eigenverwaltungen, die als Schutzschirmverfahren begonnen haben, werden häufiger und schneller erfolgreich beendet Verfahren eröffnet in Eigenverwaltung Eigenverwaltung (als vorläufige Eigenverwaltung begonnen) 145 Nach 258 InsO aufgehobene Verfahren und deren zeitlicher Horizont 1) 34 (23%) > Zeitlicher Horizont beginnt mit dem Tag der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens > Zum Zeitpunkt der Auswertung sind 120 Eigenverwaltungsverfahren (ca. 5) noch nicht abgeschlossen > Bei sieben Verfahren konnte die Antragsart nicht ermittelt werden Σ = Eigenverwaltung (als Schutzschirmverfahren begonnen) (41%) Aufhebung nach <3 Monate Eröffnung des EV <6 Monate 9 <9 Monate 0 <12 Monate 1) Zeitraum: bis , in absoluten Zahlen Quelle: Verlag INDat/WBDat GmbH, Köln 19

20 D. ESUG in der Praxis Erfahrungen mit den und kritische Würdigung der ESUG-Reformen 20

21 D.1 Nach 20 Monaten bestehen umfangreiche Praxiserfahrungen 21

22 Nahezu 9 der Befragten haben ESUG bereits angewendet Gläubiger haben am häufigsten Kontakt mit ESUG ESUG bereits angewendet? In welcher Funktion wurde das ESUG angewendet? 1) 16% Nein 84% Ja Üblicherweise in 1-5 Fällen Gläubiger Insolvenzverwalter/Sachverwalter (davon 32% als Eigenverwalter) Rechtsanwalt Management des Schuldners (davon 56% als CRO) Richter 1 9% 19% 32% 46% +31 ZUWACHS gegenüber 2012 Gesellschafter Investor Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 3% 2% 5% 1) Mehrfachnennungen möglich Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 22

23 Die Erfahrung mit der Anwendung der ESUG-Neuregelungen hat im letzten Jahr deutl. zugenommen Großteil der Entscheider fühlt sich ausreichend informiert Mit welcher Neuregelung besteht Erfahrung? [%] vs. Vorjahr Fühlen Sie sich ausreichend informiert? [%] 1) vs. Vorjahr % Vorläufige Eigenverwaltung 74% Schutzschirmverfahren 72% Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl 69% % Insolvenzplan mit Eingriff in die Gesellschafterrechte/Debt-to-Equity-Swap 62% +8 1) Hohe oder sehr hohe Zustimmung Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 23

24 BACKUP Insbesondere CRO und Eigenverwalter haben Erfahrung und fühlen sich gut informiert im Gegensatz zu Richtern, Investoren und Gläubigern Mit welcher Neuregelung besteht Erfahrung? [%] Durchschnittswert aller Fühlen Sie sich ausreichend informiert? [%] 1) Durchschnittswert aller 86% % 75% Mgmt. Schuldner Eigenverwalter Investor Richter Vorläufige Eigenverwaltung Eigenverwalter CRO Richter Investor 63% % % Gesellschafter Investor CRO Richter Schutzschirmverfahren Eigenverwalter CRO Gläubiger Richter 67% 56% % % 75% CRO Gesellschafter Gläubiger Investor Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl Eigenverwalter CRO Investor Gläubiger 6 58% % 63% 86% 71% 56% 5 CRO Rechtsanwalt Richter Investor Insolvenzplan mit Eingriff in die Gesellschafterrechte/ Debt-to-Equity-Swap Eigenverwalter Insolvenz-/ Sachverwalter Gläubiger Richter 27% 94% 83% 58% 62% 1) Hohe oder sehr hohe Zustimmung Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 24

25 D.2 Eigenverwaltung ist in der Praxis angekommen 25

26 Antrag auf Eigenverwaltung wird weniger stattgegeben als noch 2012 Gläubiger beurteilen Anträge kritischer Erfahrungen mit der Antragstellung auf Eigenverwaltung [Anteil der Nennungen] 2013: 56% stattgegeben 2012: 68% 55% der Verfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung/ Schutzschirmverfahren werden auch in Eigenverwaltung eröffnen 45% % Abgelehnt durch vorläufigen Gläubigerausschuss Abgelehnt durch Insolvenzgericht > Das Instrument der Eigenverwaltung wird allgemein kritischer als noch im Vorjahr gesehen > Die Gruppe der Gläubiger verweigert mehr noch als im Vorjahr die Zustimmung zur Eigenverwaltung > Bei den von den Befragten begleiteten Verfahren wurden rd. 55% der Verfahren mit vorl. Eigenverwaltung/ Schutzschirmverfahren auch in Eigenverwaltung eröffnet für alle Insolvenzen sind dies 67% (siehe S. 17) Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 26

27 Antragstellung auf Eigenverwaltung mit vollständigem Sanierungskonzept ist weiterhin die größte Herausforderung Erfolgsfaktoren beim Antrag auf Eigenverwaltung [Anteil der Nennungen] 1) Wichtigste Erfolgsfaktoren Schwierigste Erfolgsfaktoren 1 Gute Zusammenarbeit zwischen Sachverwalter und Eigenverwaltung 94% 23% 1 Antragstellung mit vollständigem Sanierungskonzept 68% 56% > Die Antragstellung mit vollständigem Sanierungskonzept bleibt die größte Herausforderung 2 Ermöglichung der Eingebung von Masseverbindlichkeiten gemäß 270b Abs. 3 InsO 79% 26% 2 Umfang und Qualität der Bescheinigung nach 220b InsO 74% 39% > Dies stellt vor allem bei großen Unternehmen eine hohe Hürde dar, hier besteht ein deutlich höherer Zeitbedarf 3 Vorherige Einrichtung eines (informellen) Gläubigerausschusses 75% 26% 3 Umfangreiche Informationen der Gläubiger über die geplante Antragstellung im Vorfeld 65% 38% > Im Gegensatz dazu stellt die Realisierung der drei wichtigsten Erfolgsfaktoren nach Ansicht der Befragten überwiegend keine Hürde dar Wichtig/sehr wichtig Schwierig/sehr schwierig Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 27

28 Gesicherte Geschäftsfortführung mit voller Stakeholder-Unterstützung und erfolgreiches Konzept kritisch für die erfolgreiche Verfahrenseröffnung Erfolgsfaktoren für die Verfahrenseröffnung in Eigenverwaltung [Anteil der Nennungen] 1) Erfolgreiche Geschäftsführung insb. Unterstützung durch Stakeholder (Kunden, Lieferanten etc.) Erfolgreiches Konzept Abstimmung mit vorläufigem Gläubigerausschuss Abstimmung mit Sachverwalter Abstimmung mit Insolvenzgericht Ausgereifter und abgestimmter Insolvenzplanentwurf Abstimmung mit sonstigen nicht im Gläubigerausschuss vertretenen Gläubigern 7% 23% 16% 56% 55% 73% 52% 53% 36% 92% 89% 82% 94% 94% vs. Vorjahr 2012 Wichtigkeit Schwierigkeit > Aufgrund steigender Komplexität der ESUG- Verfahren ist der Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Interessengruppen deutlich gestiegen > Vor allem die Abstimmung mit nicht im Gläubigerausschuss vertretenen Gläubigern hat an Bedeutung gewonnen > Parallel dazu hat die Bedeutung der Abstimmung mit dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss abgenommen dieses Instrument scheint in der Praxis angekommen > Generell hat die Schwierigkeit abgenommen Wichtig/sehr wichtig Schwierig/sehr schwierig Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 28

29 Dabei sind Unabhängigkeit von Management und umfangreiche Erfahrung weiterhin die wichtigsten Anforderungen an die Eigenverwaltung Anforderungen an Sachverwalter und eigenverwaltendes Management [Anteil Nennungen] 1) Anforderung an den Sachverwalter an das Management Unabhängigkeit von Management Rechtliche Sanierungserfahrung Betriebswirtschaftliche Sanierungserfahrung Branchenerfahrung 1) Wichtig/sehr wichtig Rang 1 91% 2 91% 3 86% 6 37% Vorjahr Rang 3 = Bestellung CRO 72% 4 52% 2 83% 1 86% Vorjahr > Nach Ansicht insb. von Insolvenz-/Sachverwaltern, Gläubigern, Richtern und Gesellschaftern ist Unabhängigkeit die wichtigste Anforderung an den Sachverwalter > Rechtsanwälte hingegen sehen die rechtl. Sanierungserfahrung als wichtiger an > Für das Management wird meistens die Branchenerfahrung und die betriebl. Sanierungserfahrung gefordert > Das Management des Schuldners sowie Gläubiger sehen die Bestellung eines CRO als wichtigste Anforderung Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 29

30 Die Maßgeblichkeit des IDW ES 9 für die erforderliche Bescheinigung gemäß 270 b InsO bleibt umstritten Etwas weniger Anwendungen als noch 2012 Relevanz des IDW ES 9 für die Bescheinigung gemäß 270 b InsO Wurde die Bescheinigung gemäß 270 b InsO mit Bezug auf den IDW ES 9 ausgestellt? Gegenüber % Ja 47% Nein Sollte der IDW ES 9 für diese Bescheinigung maßgeblich sein? 48% -1-1 Ja Gegenüber % Unentschlossen 28% Nein > Es hat sich noch kein klarer Standard für die Bescheinigung 270b InsO herauskristallisiert, die Anwendung des IDW ES 9 ist leicht rückläufig > Etwa die Hälfte der Befragten hält den IDW ES 9 für maßgeblich, aber nur 25% der befragten Richter hielten den IDW ES 9 im Vorjahr für maßgeblich > In der diesjährigen Studie wurde die Frage nicht von ausreichend Richtern beantwortet, um daraus Rückschlüsse ziehen zu können Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 30

31 D.3 ESUG-Reformen überwiegend positiv beurteilt 31

32 Komplexität der Antragstellung ist gestiegen, getrieben durch rechtl. Unsicherheit und komplexere Dokumentationspflichten Komplexität durch ESUG-Reform Komplexität der Antragstellung gestiegen? Was sind die wesentlichen Treiber? 11% Nein 35% Teilweise 53% Ja Rechtliche Unsicherheit 51% Höhere Anforderungen an Dokumentation 43% Vielzahl Beteiligter 42% Sachverwalter/CRO 2 Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 32

33 Die Rechtssicherheit der ESUG-Instrumente ist noch nicht vollständig gegeben Bewertung der Rechtssicherheit Niedrig oder sehr niedrig Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf Verwalterauswahl Schutzschirmverfahren ( 270b InsO) Vorläufige Eigenverwaltung ( 270a InsO) 13% 16% 19% Insolvenzplan 21% > Die niedrige Rechtssicherheit ist vor allem dem kurzen Zeitraum seit Einführung des ESUG geschuldet Erst gut 20 Monate werden die Regelungen angewendet > Es werden noch einige Jahre vergehen, bis in einer ausreichenden Anzahl von großen Fällen höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und damit die notwendige Rechtssicherheit geschaffen wird Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 33

34 Insbesondere Richter und Gläubiger scheinen sich in der neuen Rolle noch schwerzutun Einschätzung der Verfahrensbeteiligten Welche Beteiligte tun sich schwer? Richter 47% Gläubiger 41% Management 36% Gesellschafter 33% Insolvenzverwalter 27% WPs/Steuerberater 6% Investor 6% Rechtsanwalt 5% Wesentliche Gründe Macht- und Kontrollverlust "Richter fühlen sich in den Kompetenzen beschnitten" Insolvenzverwalter "Machtverlust für Insolvenzrichter" Bank Fehlende Erfahrung "Mangelnde Erfahrung und Machtverlust" Bank Mangelnde Transparenz "Verlust von Macht und Einfluss" Kreditversicherer "Neue Aufgabengebiete bei Gläubigern, weniger Befugnisse bei Richtern" "Fehlende Erfahrung, traditionelle Denkmuster" Insolvenzverwalter Bank "Mangelnde Transparenz bei Auswahl des Gläubigerausschusses" Insolvenzverwalter Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 34

35 Vor allem Eigenverwaltung erleichtert Vom Gesetzgeber beabsichtigter Mentalitätswechsel erfordert weitere Zeit Wurden die seitens des Gesetzgebers gesetzten Ziele bislang erfüllt? Ablehnung Zustimmung 4% Erleichterung der Eigenverwaltung 74% 11% Stärkerer Einfluss der Gläubiger 59% 8% Abbau von Hemmnissen im Planverfahren 53% 23% Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung 5 31% Mentalitätswechsel, Schaffung einer Insolvenzkultur 38% Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 35

36 Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl ist gelungenste Neuregelung des ESUG Wie bewerten Sie im Einzelnen die wesentlichen Neuregelungen des ESUG vor dem Hintergrund der gesetzlich beabsichtigten Stärkung der Gläubigerrechte und der verbesserten vorinsolvenzlichen Handlungsmöglichkeiten? Nicht gelungen 21% 23% Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl ( 22a InsO bzw. 56 Abs. 1 Satz 3 InsO bzw. 56a InsO) Insolvenzplan mit Eingriff in Gesellschafterrechte (z.b. Debt-to-Equity- Swap, 225a Abs. 2 InsO) Gelungen 44% 41% 32% Vorläufige Eigenverwaltung ( 270a InsO) 32% 29% Schutzschirmverfahren ( 270b InsO) 31% Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 36

37 BACKUP Insbesondere Richter und Gläubiger sehen die Neuregelungen bzgl. vorläufiger Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren kritisch Wie bewerten Sie im Einzelnen die wesentlichen Neuregelungen des ESUG vor dem Hintergrund der gesetzlich beabsichtigten Stärkung der Gläubigerrechte und der verbesserten vorinsolvenzlichen Handlungsmöglichkeiten? Mgmt. Schuldner CRO Eigenverwalter Gläubiger Gesellschafter Investor Richter Rechtsanwalt Insolvenz-/ Sachverwalter Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vorl. Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl ( 22a InsO bzw. 56 Abs. 1 Satz 3 InsO bzw. 56a InsO) 67% 17% 75% 13% 41% 18% 62% 15% 47% 26% 67% 33% % 15% 75% Insolvenzplan mit Eingriff in Gesellschafterrechte (z.b. Debt-to-Equity-Swap, 225a Abs. 2 InsO) 73% 9% 86% 14% 44% 3 42% 33% 43% 25% 67% 17% 8 33% 5 15% 25% 5 Vorläufige Eigenverwaltung ( 270a InsO) 67% 88% 36% 54% 26% 2 75% 18% 4 5 8% 13% 34% 23% 33% 6 45% 4 Schutzschirmverfahren ( 270b InsO) 5 75% 45% 62% 19% 67% % 8% 3 38% 33% 27% 3 Gelungen Nicht gelungen 37

38 Änderungsbedarf besteht vor allem bei der Behandlung der unterschiedlichen Gläubigergruppen Wie beurteilen Sie die folgenden Thesen? Ablehnung Top 5 Zustimmung 78% Das ESUG, insbesondere die Stärkung des D/E-Swaps, benachteiligt Gesellschafter zu stark 1 Das bisherige Management ist in der Regel nicht geeignet für ein Verfahren in Eigenverwaltung und muss unterstützt werden 76% 71% Das ESUG muss die Rechtsposition der Nachranggläubiger stärken 2 Die steuerliche Behandlung des D/E-Swap (Sanierungserlass, Behandlung von Verlustvorträgen) muss verbessert werden 63% 55% Das ESUG benachteiligt die Gläubigergruppe der Arbeitnehmer zu stark 3 Die Sanierung im Insolvenzplanverfahren nach ESUG beschleunigt den gesamten Sanierungsprozess 59% 46% Die Sanierung im Insolvenzplanverfahren nach ESUG ist kostengünstiger als die bisherige Regelung 4 Die Eigenverwaltung erhöht das Risiko für die Gläubiger 5 42% Das ESUG benachteiligt kleinere Gläubiger zu stark 5 Durch das Schutzschirmverfahren steigt die Bereitschaft der Stakeholder zur Unterstützung der Unternehmenssanierung 47% Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 38

39 Über 9 sehen ihre Erwartungen zumindest teilweise erfüllt Notwendigkeit eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens wird höher eingeschätzt Hat das ESUG in Summe Ihre Erwartungen erfüllt? ZUWACHS gegenüber 2012 Ist nach den bisherigen Erfahrungen mit dem ESUG ein außer- bzw. vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren noch erforderlich? ZUWACHS gegenüber % Eingeschränkt 28% Ja 8% Nein +2 36% Lässt sich noch nicht beurteilen 29% Nein 36% Ja ZUWACHS gegenüber 2012 Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 39

40 Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren erhöhen das Gläubigerrisiko, verringern aber insgesamt die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation Wie beurteilen Sie Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und D/E-Swap Ablehnung Zustimmung 2 19% 28% Die Bereitschaft der Stakeholder zur Unterstützung der Unternehmenssanierung steigt... 28% 44% 47% 37% 19% 22% Das Risiko für die Gläubiger wird erhöht... 17% 5 42% 27% 24% 27% Die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation sinkt... 27% 44% 43%...durch Eigenverwaltung Schutzschirmverfahren D/E-Swap Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 40

41 BACKUP Zustimmung für die Eigenverwaltung am höchsten bei CROs, während Richter die Eigenverwaltung eher negativer betrachten Wie beurteilen Sie die Eigenverwaltung? 1) Ablehnung Zustimmung 2 31% 24% 8% Eigenverwalter Insolvenz-/Sachverwalter Mgmt. Schuldner Investor Die Bereitschaft der Stakeholder zur Unterstützung der Unternehmenssanierung steigt... CRO Mgmt. Schuldner Rechtsanwalt Richter 3 13% 88% 67% 44% 19% 63% 58% 15% 1 CRO Mgmt. Schuldner Gläubiger Richter Das Risiko für die Gläubiger wird erhöht... Richter Investor Mgmt. Schuldner CRO 17% 13% % Durchschnittswert aller 46% 35% 2 17% Eigenverwalter Rechtsanwalt Investor Mgmt. Schuldner Die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation sinkt... 1) Darstellung der beiden Gruppen mit höchster sowie der beiden Gruppen mit niedrigster Zustimmung und Ablehnung Investor CRO Eigenverwalter Richter 8 63% 31% 11% 44% Durchschnittswert aller Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 41

42 BACKUP Schutzschirmverfahren insbesondere durch Investoren positiv beurteilt Richter sowie Eigenverwalter sehen weniger positive Effekt Wie beurteilen Sie das Schutzschirmverfahren? 1) Ablehnung Zustimmung 19% 27% 23% Gläubiger Eigenverwalter Mgmt. Schuldner Gesellschafter Die Bereitschaft der Stakeholder zur Unterstützung der Unternehmenssanierung steigt... CRO Investor Richter Eigenverwalter 63% 6 38% 31% 47% 22% 75% 6 25% 19% CRO Investor Rechtsanwalt Gläubiger Das Risiko für die Gläubiger wird erhöht... Gläubiger Insolvenz-/Sachverwalter Mgmt. Schuldner CRO 8% 43% 41% 42% 24% Durchschnittswert aller 31% 3 Eigenverwalter Rechtsanwalt Mgmt. Schuldner CRO Die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation sinkt... Investor Mgmt. Schuldner Insolvenz-/Sachverwalter Richter 39% 25% 8 75% 43% Durchschnittswert aller 1) Darstellung der beiden Gruppen mit höchster sowie der beiden Gruppen mit niedrigster Zustimmung und Ablehnung Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 42

43 BACKUP D/E-Swaps generell mit geringer Zustimmung Insbesondere Eigenverwalter sehen weniger positive Effekte Wie beurteilen Sie einen D/E-Swap? 1) Ablehnung Zustimmung 28% 38% 38% 17% 13% Insolvenz-/ Sachverwalter Eigenverwalter Mgmt. Schuldner CRO Die Bereitschaft der Stakeholder zur Unterstützung der Unternehmenssanierung steigt... Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Gläubiger Gesellschafter Richter 29% 5 28% 37% 62% 47% 17% Eigenverwalter Insolvenz-/ Sachverwalter Gesellschafter Investor Das Risiko für die Gläubiger wird erhöht... Investor Gesellschafter Eigenverwalter Richter 17% 4 17% 27% Durchschnittswert aller 58% 41% 17% Eigenverwalter Insolvenz-/ Sachverwalter Gesellschafter Investor Die Wahrscheinlichkeit einer Liquidation sinkt... Mgmt. Schuldner CRO Richter Gesellschafter 42% 38% 27% Durchschnittswert aller 1) Darstellung der beiden Gruppen mit höchster sowie der beiden Gruppen mit niedrigster Zustimmung und Ablehnung Quelle: Roland Berger/Noerr LLP 43

44 E. Fazit 44

45 Die positiven Erfahrungen überwiegen, bei einigen Themen liegt berechtigte Kritik vor Vor allem Standardisierung und höhere Rechtssicherheit notwendig Fazit ESUG-Studie 2013 > In Summe stellen die ESUG-Reformen einen Erfolg dar. Inzwischen sind alle Instrumente vollständig in der Praxis angekommen und werden von den Beteiligten erfolgreich angewendet. Die Absichten des Gesetzgebers bei Einführung des ESUG können überwiegend als erfüllt bezeichnet werden > Kritik wird vor allem an der komplexen Antragstellung geäußert, hier könnte eine Standardisierung bspw. der Bescheinigung nach 270b InsO die Antragstellung erleichtern. Das Problem der mangelnden Rechtssicherheit einiger Instrumente durch das Fehlen höchstrichterlicher Entscheidungen ist vor allem ein zeitliches, in den kommenden Jahren werden mehr und mehr Verfahren den vollen Weg durch die Instanzen gegangen sein > Es bleibt auch weiterhin spannend, die Entwicklung der ESUG-Instrumente der Eigenverwaltung in der Praxis zu beobachten, vor allem, ob die Instrumente der Eigenverwaltung und der D/E-Swap künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden und wie die Beteiligten mit den hohen Anforderungen, die an das Management der Eigenverwaltung gestellt werden, umgehen. Auch die Frage, inwieweit Richter und Gläubiger ihre geänderten Rollen im Verfahren ausfüllen werden, wird sich auch künftig weiter stellen 45

46 F. Ihre Ansprechpartner ESUG-Experten von Noerr und Roland Berger 46

47 Ihre Ansprechpartner zu den Ergebnissen der ESUG-Studie 2013 Oliver Räuscher Partner, Restructuring & Corporate Finance Roland Berger Strategy Consultants GmbH Alt-Moabit 101b Berlin Tel.: Dr. Thomas Hoffmann Leiter Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz Noerr LLP Börsenstraße Frankfurt thomas.hoffmann@noerr.com Tel.: Dr. Rainer Bizenberger Partner, Restructuring & Corporate Finance Roland Berger Strategy Consultants GmbH Alt-Moabit 101b Berlin rainer.bizenberger@rolandberger.com Tel.: Dr. Martin Kleinschmitt Leiter Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz Noerr LLP Charlottenstraße Berlin martin.kleinschmitt@noerrconsulting.com Tel.:

48

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