N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 10 /2009) Donnerstag, 24. September 2009

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1 B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 10 /2009) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am Donnerstag, 24. September 2009 im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach, Marktstr. 4 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Bindhammer, Vorsitzender 2. Bürgermeister Ludwig Eisgruber 3. Bürgermeister Klaus Mittermeier die Mitglieder des Gemeinderates GR Stephan Neumeier GR Michael Krieger GR Josef Reif GR Christian Wallner ab TOP 2 GR Stephan Wollrab GR Reinhold Buczek GR Werner Klanikow Abwesend: GR in Gerlinde Gahr (entschuldigt) GR Ludwig Rieder (entschuldigt) GR in Marianne Pritscher (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: Uhr Ende: Uhr Zuhörer: 16 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

2 Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12. August 2009 P. 2 Gehwegausbau in Greilsberg; hier: Vorstellung der Planung und Kostenvorschau durch das Ingenieurbüro Ferstl P. 3 Neubau der Friedhofsmauer Bayerbach; hier: Beratung über den Neubau der östlichen Friedhofsmauer P. 4 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); hier: Ziviler Luftverkehr, Ziele B V und B V P. 5 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblätter 8.1 und 8.2 und Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Weinleite, Hofkirchen und Solaranlage Asbach ; hier: Auslegungsverfahren gem. 4 Abs. 1 BauGB P. 6 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 und Bebauungsund Grünordnungsplan SO Photovoltaik Armannsberg durch die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Isar hier: Auslegungsverfahren gem. 4 Abs. 1 BauGB P. 7 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderates zur Sitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12. August 2009 Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23. Juni 2009 genehmigt. P. 2 Gehwegausbau in Greilsberg; hier: Vorstellung der Planung und Kostenvorschau durch das Ingenieurbüro Ferstl - 2 -

3 Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass das Ingenieurbüro Ferstl den Auftrag für die Planung des Gehwegausbaus in Greilsberg erhielt und übergab sodann Herrn Dipl. Ing. Karl das Wort mit der Bitte um Vorstellung der Planungen. Herr Dipl. Ing. Karl bedankte sich beim Bürgermeister für die einführenden Worte und präsentierte den derzeitigen Stand der Planungen. Herr Dipl. Ing. Karl stellte anschließend folgende Kostenermittlung vor: KOSTENERMITTLUNG m² EP GP Baukosten lt. Kalkulation Ing-Büro Ferstl vom ,00 Planungskosten geschätzt ca. 8 % ,00 Summe Baukosten und Planungskosten ,00 Grunderwerb innerorts ,00 Grunderwerb ausserorts ,00 Summe Grunderwerb ,00 Gesamtkosten ,00-3 -

4 FINANZIERUNG GVFG-Mittel (Schätzung Ing-Büro Ferstl: 45 % aus Planungs- u Baukosten) ,00 Gemeinde Bayerbach ,00 Gesamtfinanzierung ,00 GVFG Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Im Haushalt der Gemeinde sind hierfür im Jahr 2010 eingeplant ,00 Herr GR Wallner erscheint im Sitzungssaal. Der Gemeinderat diskutierte im Anschluss an die Präsentation die Planungen im Detail. Vor allem wurde angeregt, eine Gehwegbreite nach Möglichkeit auf 1,50 m zu ermöglichen. Zum Kanal erwähnte Herr Dipl. Ing. Karl, dass der Schmutzwasserkanal bereits untersucht wurde und keine Schäden aufweist. Der Regenwasserkanal müsste allerdings noch befahren werden. Herr Bürgermeister Bindhammer ergänzte, dass der Gehwegneubau und Gehwegausbau an Kreisstraßen im Regelfall mit 45 % gefördert wird. Die Planung ist jedoch im Vorfeld mit dem Staatl. Bauamt Herrn Leitner oder Herrn Kroll abzustimmen. Wenn wird nächstes Jahr bauen wollen, sind bis spätestens Januar 2010 die notwendigen Antragsunterlagen einzureichen. Nach Aussage des Staatlichen Bauamts, ist eine möglichst frühzeitige Einreichung hilfreich, weil für die kommenden Jahre mit einer Mittelverknappung zu rechnen ist. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat von den Planungen und von der Kostenaufstellung zum Gehwegausbau in Greilsberg Kenntnis genommen. Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach ist mit den Planungen des Ingenieurbüros Ferstl einverstanden. Das Ingenieurbüro Ferstl wird beauftragt, die Detailplanung des Gehwegausbaus in Greilsberg zu erstellen. Die Gemeinde stimmt dem Gehwegausbau in Greilsberg zu, sofern eine Bezuschussung von 45 % nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme bei der Regierung v. Niederbayern zu stellen, so dass alsbald die Ausschreibung der Maßnahme erfolgen kann. P. 3 Neubau der Friedhofsmauer Bayerbach; hier: Beratung über den Neubau der östlichen Friedhofsmauer Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass im letzten Jahr die Sanierung der Friedhofsmauer im Gemeinderat angesprochen wurde. Am befasste sich bereits der Bauausschuss gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und Herrn Dekan Anzinger mit diesem Thema. Man kam überein, dass Urnennischen direkt in die Friedhofsmauer integriert werden sollten. Herr Bürgermeister Bindhammer stellte nun die beiden vom Bauausschuss favorisierten Varianten vor

5 Variante 7 Variante 8 Herr Bürgermeister Bindhammer erläuterte, dass die Friedhofsmauer eine Höhe 2, 50 Meter haben sollte

6 Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung vom auf ca ,00. Bei einer zeitnahen Ausschreibung könnte ein Ergebnis von ca erwartet werden. Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach wird die Kosten vermutlich alleine übernehmen müssen. Im Haushalt sind für heuer und für nächstes Jahr ebenfalls angesetzt. Es wurde Lösung 7 als Kostenansatz gewertet. KOSTEN % Brutto Friedhofmauer ,00 Urnenwand ,00 Gesamtkosten ,00 Herr GR Buczek fragte, ob es Probleme mit den Nachbarn wegen der Auffüllung hinter der Wand geben könnte? Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass nicht bis oben hin aufgefüllt wird. Zunächst muss jedoch mit der Kirchenverwaltung sowie mit dem Bistum Regensburg die Planung abgesprochen und eventuelle Erlaubnisse eingeholt werden. Die Detailplanung soll der Bauausschuss mit der Kirchenverwaltung vornehmen. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat von den Planungen zum Neubau der Friedhofsmauer Bayerbach Kenntnis genommen. Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach wird den Neubau der Friedhofsmauer mit integrierten Urnengräbern durchführen. Die Detailausführung wird der Bauausschuss gemeinsam mit der Kirchenverwaltung Bayerbach und dem Bistum Regensburg beraten. P. 4 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); hier: Ziviler Luftverkehr, Ziele B V und B V Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat mit Schreiben vom für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) Zivilier Luftverkehr, Ziele B V (Sonderflughafen Oberpfaffenhofen) und B V (Luftverkehrsanschlüsse für die allgemeine Luftfahrt) um Stellungnahme gebeten: Die Gesamtabwägung der im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Argumente sprach dafür, die Festlegung zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in Ziel B V konkreter zu fassen. Der Entwurf des Ziels B V lautet nunmehr: Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Status und Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Die Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre, insbesondere den Geschäftsreiseflugverkehr, soll nicht zugelassen werden. Unverändert bleibt dagegen der Zielentwurf B V zum Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt, wonach in der Region München zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden soll

7 Der Ministerrat hat die Änderung des Teilfortschreibungsentwurfs Ziviler Luftverkehr in seiner Sitzung am gebilligt und das StMWIVT beauftragt, ein ergänzendes Anhörungsverfahren durchzuführen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayLplG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise anzuhören. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Vom Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, München vom zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP); - Ziviler Luftverkehr, Ziele B V und B V wurde Kenntnis genommen. Von Seiten der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach werden weder Einwendungen noch Anregungen vorgebracht. P. 5 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblätter 8.1 und 8.2 und Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Weinleite, Hofkirchen und Solaranlage Asbach ; hier: Auslegungsverfahren gem. 4 Abs. 1 BauGB Ein Schreiben der Gemeinde Laberweinting vom mit Planbeilagen zur Flächennutzungsplan Änderung mit Deckblätter 8.1 und 8.2 und Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Weinleite, Hofkirchen und Solaranlage Asbach wurde bekannt gegeben. Herr Bürgermeister Bindhammer zeigte die Planentwürfe und meinte, dass Belange der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach nicht berührt werden. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat vom Schreiben der Gemeinde Laberweinting vom zur Auslegung der Flächennutzungsplan Änderung mit Deckblätter 8.1 u. 8.2 sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Weinleite, Hofkirchen und Solaranlage Asbach Kenntnis genommen. Da Belange der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen

8 P. 6 Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 und Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik Armannsberg durch die Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Isar hier: Auslegungsverfahren gem. 4 Abs. 1 BauGB Ein Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Isar vom mit Planbeilagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 2 Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik Armannsberg wurde bekannt gegeben. Herr Bürgermeister Bindhammer zeigte den Planentwurf zu der Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik Armannsberg und meinte, dass Belange der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach nicht berührt werden. Herr GR Buczek fragte, ob wir Schwierigkeiten mit unseren Photovoltaikanlagen bekommen könnten, wenn die gemeinsame Leitung beide Anlagen nicht speisen kann? Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass dies nur die ÜZW beantworten kann. Große Freiflächenanlagen haben aber in der Regel stets einen eigenen Anschluss. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach hat vom Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Isar vom zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 2 und dem Bebauungs- und Grünordnungsplan SO Photovoltaik Armannsberg Kenntnis genommen. Da Belange der Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen

9 P. 7 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Bindhammer informierte den Gemeinderat über eine Resolution des Kreistages zur Gentechnik im Landkreis. Resolution Der Landkreis Landshut ist wie nahezu ganz Bayern geprägt von einer bäuerlich betriebenen Land- und Forstwirtschaft. Daher ist es von besonderer Bedeutung, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die mit der Landwirtschaft verbundene Bevölkerung zu erhalten und zu verbessern. Nur dadurch kann die bäuerliche Struktur in unserem Landkreis bewahrt werden. Der Landkreis Landshut bekennt sich uneingeschränkt zur bäuerlichen Landwirtschaft im Landkreis Landshut und in Bayern. Auf Grund der kleinräumigen Strukturen der Agrarwirtschaft im Landkreis Landshut ist eine Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht kontrollierbar. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Landwirte, auf den Freilandanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten, wird daher begrüßt und unterstützt. Dem freiwilligen Selbstverzicht sollen sich alle Erzeuger anschließen. Der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass die Umsetzung des freiwilligen Selbstverzichtes uneingeschränkt möglich ist. Die unkontrollierte und ungewollte Kontamination von Boden- und Saatgut muss strikt verhindert werden. Die Entscheidung über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen muss in Europa auf die Regionen verlagert werden. Die EU hat aber dafür zu sorgen, dass bei Zulassung der Freisetzung durch einzelne Regionen strenge Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen, damit eine Kreuzung und Verbreitung über die Regionsgrenzen hinaus gesichert ausgeschlossen wird. Beim Neuabschluss von Pachtverträgen über Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung wird künftig aufgenommen, dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht erlaubt ist. Weiter teilte Herr Bürgermeister Bindhammer mit, dass die Regierung v. Niederbayern den Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung St 2328 / LA 28 / und Gemeindeverbindungsstraße bei Penk mit Schreiben vom abgelehnt hat. Die Bewertung er

10 gab, dass das Projekt nicht in die 1. Tranche aufgenommen werden kann. Von den 39 angemeldeten niederbayerischen Projekten können nur 13 Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Die maßgebenden Kriterien bei der Auswahl waren die Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße, eine ausgewogene Verteilung der Mittel über ganz Niederbayern und u. U. andere Finanzierungsmöglichkeiten für das jeweilige Projekt. Zum Antrag der Gemeinde auf Begradigung bzw. Entschärfung der St 2328 zwischen Ergoldsbach und Bayerbach b. Ergoldsbach teilte das Staatliche Bauamt Landshut mit Schreiben vom 11. August 2009 mit, dass ein Neubau des Streckenabschnittes nur möglich ist, wenn das Projekt in den Ausbauplan für Staatsstraßen aufgenommen würde. Im derzeit gültigen 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen ist der Neubau der St 2328 zwischen Ergoldsbach und Bayerbach nicht enthalten. Vor Aufnahme in den Ausbauplan muss jedes Projekt zunächst einem gesamtwirtschaftlichen Bewertungsverfahren unterzogen werden. Ein Projekt ist grundsätzlich bauwürdig, wenn der gesamtwirtschaftliche Nutzen größer als die Kosten ist. Die Bauwürdigkeit ist zudem abhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen. Weiterhin fließen Umweltrisikoeinschätzungen und Raumwirksamkeitsanalysen als nicht monetäre Komponenten in die Bewertung ein. Die Vorprüfung hat ergeben, dass trotz Berücksichtigung der Unfallsituation eine Aufnahme in den Ausbauplan für Staatsstraßen aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der vergleichsweise hohen zu erwartenden Baukosten nicht erreicht werden kann. Weiter teilte Herr Bürgermeister Bindhammer mit, dass in der Bürgermeisterversammlung vom im Rathaus Essenbach zum Thema Strukturentwicklung der Haupt- und Volksschulen im Landkreis Landshut beraten wurde. Nach Mitteilungen vom Schulamt Landshut, Herrn Schätz werden wir in 2 bis 3 Jahren im Landkreis eine ganz andere Schullandschaft haben. Ca. 43 % aller Studierenden werden über die Berufsausbildung kommen. In Hauptschulen gehen derzeit 28 % der Schüler. In Realschulen gehen derzeit 27 % der Schüler. Der Betrachtungszeitraum für die Hauptschule liegt bei 5 bis 8 Jahren. Die Situation für die Hauptschulen wird schwieriger durch den demographischen Wandel; 2014 um 14,5 % weniger Schüler und durch die Erleichterung des Übertritts auf andere Schulen. Die Hauptschule soll nun zur Mittelschule werden U. 6 Klasse: Modulare Förderung - 7. bis 10 Klasse: Mittlere Reife Ganztagsschule mit Berufsorientierung: Technik, Wirtschaft, Soziales. Im Landkreis sollen insgesamt 5 Hauptschulverbünde entstehen. Davon die Stadt Landshut als ein Schulverbund mit gut 600 Schülern. Die Mindestschülerzahl je Schulverbund soll zwischen 400 und 500 Schülern liegen. Es kann auch Landkreis- und Bezirksübergreifende Lösungen geben. Die Einzelschulen mit ihren Schulleitern bleiben bestehen. Über den Schulleitern steht ein Verbundkoordinator. Wer bei keinem Schulverbund mitmacht, kann die Hauptschule betreiben wie bisher. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Mindestklassenstärke bei 15 Schüler liegt. Bis

11 her hat man es 2 bis 3 Jahre geduldet, wenn diese Klassenstärke unterschritten wurde. In Zukunft wird automatisch die ganze Schule der Nachbarschule zugewiesen, wenn eine Klasse unter 15 Schüler fällt. Die Hauptschule Ergoldsbach mit den Schülern aus den Gemeinden Ergoldsbach, Neufahrn und Bayerbach hat derzeit 178 Schüler. Hier wird ein Wachstum bis 2014/15 auf 236 Schüler prognostiziert. Für Bayerbach b. Ergoldsbach sind folgende Gebietsbereiche zur Auswahl vorgesehen: Modell 1: Modell 2: Bayerbach, Ergoldsbach, Neufahrn, Essenbach, Niederaichbach, Wörth, Postau und Weng mit 561 Schüler Bayerbach, Ergoldsbach, Neufahrn, Mallersdorf-Pfaffenberg, Rottenburg, Pfeffenhausen, Hohenthann und Obersüßbach mit 628 Schüler Herr Bürgermeister Bindhammer schlug dem Gemeinderat das Modell 1 vor, da es seiner Meinung nach ausgewogener und mit kürzeren Verbindungswegen verbunden ist. Mit 10 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat von der geplanten Strukturentwicklung der Haupt- und Volksschulen im Landkreis Landshut Kenntnis genommen. Falls ein Schulverbund notwendig wird, bevorzugt die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach das Modell 1 mit den Gemeinden Bayerbach, Ergoldsbach, Neufahrn, Essenbach, Niederaichbach, Wörth, Postau und Weng mit insgesamt 561 Schülern. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG!

N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 11/2009) 08. Oktober 2009

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