N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des GEMEINDERATES der GEMEINDE MORBACH am

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1 1. Anwesenheitsliste: Vorsitzende/r Hackethal Andreas N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des GEMEINDERATES der GEMEINDE MORBACH am Gemeinderatsmitglieder Andretta Uwe Arend Petra Bader Hugo ab 19:05 Uhr (TOP 3) Baumgart Edith ab 19:00 Uhr (TOP 3) Begass Julia Decker Hermann-Josef Feilen Wilhelm Gröber Hans-Georg Hahn Ingrid Dr. Jakobs Jürgen Klein Frank Lieser Jürgen Marx Georg Mettler Alex Moseler Hermann Müllers Erika ab 19:10 Uhr (TOP 3) Müllers Kurt Nellinger Michael Schuh Georg Schuh Günter ab 19:00 Uhr (TOP 3) Seus Michael Stablo Rainer Thömmes Dietmar Wagner Theo Wilbert Ulrich Zender Achim Beigeordnete Heintel Brigitte Jung Hans Ortsvorsteher/innen Decker Manfred Frenzer Franz Josef Gemmel Lorenz Gorges Ewald Jakobs Thomas Lünemann Winfried Petry Daniela Schabbach Egon Schemer Norbert Schmitz Günter Stein Hans-Georg Weber Erwin Seite 1

2 Schriftführer/in Liesch Martin beratende Mitglieder Wehrleiter Knöppel Marco zu TOP 6 und 7 Forstdirektor Wagner Hans- zu TOP 4 Jürgen Von der Verwaltung Alt Günther Becker Ralf Grehl Michael Haag Guido zu TOP 4 Schabbach Jürgen Vor Eintritt in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen: - Öffentliche Sitzung: TOP 7: Stilllegung des Tanklöschfahrzeuges TLF 16/24 der Stützpunktwehr Hoxel und Ersatzbeschaffung eines MLF - Nichtöffentliche Sitzung: TOP 13; Beschlussfassung über das Neuangebot der Firma Ziegler wegen Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Verhandelt: zu Morbach am im Sitzungssaal des Rathauses Beginn: Ende: 18:40 Uhr 23:25 Uhr Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Mitglieder des Gemeinderates in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekannt gemacht. Seite 2

3 T a g e s o r d n u n g : - Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung B. Mitteilungen des Vorsitzenden 3. Nationalpark; Resolution gegenüber der Landesregierung 4. Revierdienst im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach 5. Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages im Rahmen des EU-Projektes ZECOS: Entwicklung und Einführung eines CO2-Emissionszertifikatesystems als Instrument für nachhaltige Regionen 6. Umstrukturierung und Neuausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Morbach; Konzept für Ausrückebereiche, Risikoklassen und Feuerwehrfahrzeuge 7. Stilllegegung des Tanklöschfahrzeuges TLF 16/24 der Stützpunktwehr Hoxel und Ersatzbeschaffung eines MLF 8. Resolution zur geplanten Aussetzung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer 9. Pächter für das "Café Heimat" 10. Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hermeskeil 11. Anfragen - Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde gemäß 21 Geschäftsordnung i.v.m. 16 a Gemeindeordnung Sachverhalt: Es werden keine Fragen gestellt. Zu Punkt B: Mitteilungen des Vorsitzenden Sachverhalt: Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - folgende Ausschusssitzungen stattgefunden haben: - Bau- und Liegenschaftsausschuss am u.a. mit folgenden Vergaben: Der Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Planung und den Bau der Erschließungsstraße im Baugebiet Dellensoden im Ortsbezirk Hunolstein wurden auf der Grundlage des Angebotes vom an das Ingenieurbüro Roland Alt, Gonzerath, erteilt. Der Auftrag zum Abriss des ehem. Wohngebäudes Weber in Hoxel wurde an die Firma Edgar Meter GmbH, Morscheid, zu einem Angebotspreis von ,07 EUR erteilt. Umbau der Schule Merscheid in ein Bürger- und Feuerwehrgerätehaus: o Der Auftrag für die Lieferung der Bestuhlung und der Tische für das Bürgerhaus mit Jugendraum und das Feuerwehrgerätehaus im Ortsbezirk Merscheid wurde an die Firma Walter Krenzer GmbH & Co.KG, Dillenburg-Fronhausen, zu einem Angebotspreis von ,26 EUR erteilt. o Der Auftrag für die Lieferung und Montage der Küche wurde an die Firma Möbel Schuh, Morbach, zu einem Angebotspreis von ,29 EUR erteilt. Seite 3

4 o Der Auftrag für die Lieferung und den Einbau der Kältetechnik, einer Edelstahl- Arbeitsplatte und von Küchengeräten wurde an die Firma Gangolf Gastronomietechnik, Wittlich, zu einem Angebotspreis von ,60 EUR erteilt. Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten von der Oberdorfstraße zum Friedhof in Gonzerath wurde an die Firma Edgar Meter GmbH, Morscheid, zu einem Angebotspreis von ,97 EUR erteilt. - Haupt- und Finanzausschuss am u.a. mit folgender Entscheidung: Die Anschaffung von Einsatzbekleidung für die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Morbach für Überjacken und Überhosen bei der Firma Schmitt Feuerwehrtechnik, zum Angebotspreis von ,08 EUR sowie für Feuerwehrhelme bei der Firma C/E/R Moderne Feuerwehrtechnik zum Angebotspreis von ,72 EUR beschlossen wurde. Der Eingang des Antrags auf Gewährung einer Zuwendung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Morbach mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von ,49 EUR von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bestätigt wurde. Dem Jugendhilfe- und Kreisausschuss wird seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme mit ,08 EUR zu fördern. Der Ausbau eines Jugendraumes in der ehemaligen Schule in Merscheid mit einer Kreisbeihilfe von 1.297,32 EUR (= 10 v.h. der zuwendungsfähigen Kosten) gefördert wird. der Bewilligungsbescheid über den Bau einer Mensa an der IGS Morbach inzwischen erteilt wurde. Zunächst sind Gespräche mit dem Schulverbandspartner, dem Landkreis Bernkastel- Wittlich, in dieser Angelegenheit zu führen. die Löschgruppe Wederath der Freiwilligen Feuerwehr Morbach zum aufgelöst wurde. Die Löschgruppe bestand aus 7 Aktiven, von denen 2 Aktive in den nächsten beiden Jahren altersbedingt ausgeschieden wären. Diese Anzahl der Aktiven reicht nicht mehr aus, den Brandschutz in Wederath zu gewährleisten. Aufgrund einer Rückfrage bei allen Wederather Feuerwehrleuten hat sich lediglich ein Aktiver dazu erklärt, dass er zur Stützpunktwehr Hinzerath wechseln möchte. Die restlichen Aktiven scheiden aus Altersgründen infolge der gesetzlichen Vorgabe aus bzw. haben um ihre Entpflichtung aus privaten Gründen gebeten. Diese personellen Schritte wurden mittlerweile in vollem Umfange umgesetzt. 5 Aktive wurden vom aktiven Dienst entpflichtet, 1 Aktiver ist zur Stützpunktwehr Hinzerath gewechselt und übt dort künftig seinen aktiven Dienst aus, 1 Aktiver scheidet altersbedingt aus. Nach erfolgter Information der Ortsvorsteherin und des Ortsbeirates Wederath wurde die Löschgruppe Wederath zum aufgelöst. Die Gerätschaften sind zum Feuerwehrgerätehaus Morbach zu überführen. Der Brandschutz wird im Ausrückebereich von der Stützpunktwehr Hinzerath gewährleistet. aufgrund der Neuregelung der Sperrzeiten und Musikerlaubnisse das Verhalten der Veranstalter und Besucher im Jahr 2011 beobachtet und analysiert wurde. Es war festzustellen, dass die getroffene Neuregelung bisher zu keiner wesentlichen Zunahme an Verstößen und Störungen im Umfeld der Veranstaltungen geführt hat. Die Gestattungen und Musikerlaubnisse wurden daher in Abstimmung mit den Vereinen ab dem in Hinblick auf die Dauer der Livemusik/Tonträger angepasst. Zu Punkt 3: Nationalpark; Resolution gegenüber der Landesregierung Sachverhalt: Nach dem Willen der Landesregierung soll in Rheinland-Pfalz ein Nationalpark ausgewiesen werden. Als ein möglicher Standort wird der Hochwald / Idarwald bei Morbach genannt. Seite 4

5 Der Nationalpark soll etwa ha groß sein und ausschließlich im Staatsforst liegen. Zum Vergleich: Die Gemeinde Morbach ist etwa ha groß. Ein wichtiges Entscheidungskriterium für oder gegen die Ausweisung eines Nationalparks in der Region wird das Interesse der betroffenen Kommunen sein. Für die Region bietet ein Nationalpark Chancen und Risiken: So werden durch einen Nationalpark eine ökologische und touristische Aufwertung der Region genannt, allerdings durch eine völlige Nutzungsaufgabe in großflächigen Waldgebieten. Da wir zahlreiche bedeutende Sägewerke in der Region haben, ist die Ausweisung eines Nationalparks in der Region mit einer großflächigen Nutzungsaufgabe nicht unproblematisch. Für einen Nationalpark sprechen die prognostizierte Zunahme des Tourismus, hier vor allem des Tagestourismus (Regionale Wertschöpfung) damit einhergehend zu erwartende Infrastrukturmaßnahmen des Landes ökologische Aspekte (Vorteil vor allem für Arten, die auf Alt- und Totholzbestände angewiesen sind [Spechte, Hohltaube, Fledermäuse, eine Vielzahl von Pilzen und Insekten] sowie für störempfindliche Arten [Schwarzstorch, Wildkatze etc.]. Wissenschaftliche Aspekte wie funktioniert ein mitteleuropäischer Buchen-Urwald? die neben ökologischen Aspekten z.b. neue Erkenntnisse für die Forstwirtschaft bringen können. Gegen einen Nationalpark sprechen: mögliche Schäden der an den Nationalpark angrenzenden forstwirtschaftlichen Flächen (Gemeindewald, Privatwald) durch Wildverbiss, Krankheiten, Käferbefall etc. Verlust von Holzreserven für die Sägeindustrie, damit einhergehend Verlust der Attraktivität als Wirtschaftsstandort, Verlust von Arbeitsplätzen, Befürchtung der Erhöhung der Holzpreise, Verlagerung der Wertschöpfung aus der Region heraus, Verschlechterung der Ökobilanz, wenn noch mehr Holz aus dem Ausland eingeführt werden muss. Verbot der Brennholzentnahme (Selbstwerber), Verbot für Beeren- und Pilzsammler Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Waldes und des Wintersports (Loipen, Rodelbahn, Nordic-Walking, Einschränkung des Wanderwegenetzes), evtl. mit negativen Aspekten auf den Tourismus Verbot der Windkraftnutzung auf einem der windhöffigsten Standorte in Rheinland-Pfalz Möglicherweise eine Beeinträchtigung der zukünftigen Trinkwasserentnahme (z.b. wegen nicht gewollter Grundwasserabsenkungen) Betretungsverbot der Bevölkerung für weite Teile des Gemeindegebietes. Einschränkung der Jagd Fraktionsvorsitzender Achim Zender gibt für die Fraktion der FWM Morbach, folgende Stellungnahme ab: Die Fraktion der FWM hat sich eingehend mit dem Willen der Landesregierung einen Nationalpark in Rheinland-Pfalz einzurichten befasst. Es gilt für einen der vier möglichen Suchräume, den Bereich Hochwald/Idarwald, dem Wald vor der Haustür der Einheitsgemeinde die Chancen und Risiken, das Für und Wider, eines Nationalparks gegenüberzustellen und eine Entscheidung zu finden. Zunächst möchte ich auf die Nachteile und Risiken die aus Sicht der FWM Morbach mit der Ausweisung eines Nationalparks im Bereich Hochwald/Idarwald einhergehen können eingehen. 1. Im Bereich Idarwald/Hochwald stehen nicht ausreichend unzerschnittene Waldflächen zur Verfügung. Die Lage des möglichen Nationalparks wird von vielen örtlichen, aber insbesondere auch überörtlichen Straßen, ich nenne hier beispielhaft die Bundesstraße 269, die Seite 5

6 Landesstraßen 159 und 160 durchquert. Es fehlen ausreichend unzerschnittene Waldflächen. Das in zigarrenförmiger Form angedachte Nationalparkgebiet bildet für einen ca bis ha großen Nationalpark vom Gebilde und der Lage nicht die idealen Voraussetzungen. 2. Der Bereich Idar- und Hochwald verfügt nicht über ausreichende Bestände naturnaher Laubwälder. Hierzu ist ferner zu erwähnen, dass die Väter unseres heimischen Waldes diesen bisher erfolgreich zur Nutzung angelegt haben; d.h. dem Brotbaum, der Fichte, wird in unserer Region Vorrang eingeräumt. Diese nachhaltige Forstwirtschaft wurde bis dato erfolgreich fortgeführt. Weiterhin sind die Beschaffenheit unserer Böden und das Klima in unserer Region bestens für den Anbau von Fichten geeignet. 3. In und um Morbach ist die Holzindustrie stark ausgeprägt. Eine Stilllegung einer Waldfläche vor Ort bedeutet, dass ein Teil des für die Säger notwendigen Holz importiert werden müsste. Dies wiederum hätte zur Folge, dass der Einkaufspreis steigen würde. Darüber hinaus würde sich durch die weiteren Anfahrtswege für den Transport des Rohstoffs Holz eine negative Ökobilanz einstellen. In und um Morbach werden hunderte von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum vorgehalten. Eine Gefährdung dieser Arbeitsplätze wäre durch die Einrichtung eines Nationalparks und der damit verbundenen Kernzone, die spätestens nach 30 Jahren nicht mehr bewirtschaftete werden darf, nicht auszuschließen. Auch eine Verlagerung der Holzindustrie in Bereiche in denen Nutzholz ausreichend vorgehalten wird, wäre zukünftig denkbar. 4. Das Aufstellen von Windrädern im Nationalpark ist nicht erlaubt. Der Gemeinderat Morbach hat im Jahr 2009 beschlossen, ab dem Jahr 2020 energierautark zu werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die windhöffigen Standorte im Idar- und Hochwald auch für die Windkraft genutzt werden können. 5. Die Nichtbewirtschaftung der Kernzone des Nationalparks könnte im Bereich vorhandener Nadelwälder den Befall von Schädlingen (Borkenkäfer pp.) forcieren. Ein Befall des benachbarten Gemeindewaldes wäre nicht auszuschließen. Zur Verhinderung der Ausbreitung der Schädlinge müsste die Chemiekeulle ausgepackt werden, was jedoch die Zertifizierung unseres Holzes nicht erlaubt. 6. In der Kernzone angelegte Rad- / Wanderwege und gegebenenfalls Loipen dürften nicht mehr alle genutzt werden. 7. Eine ausreichende Brennholzversorgung durch Selbstwerber wird zugesagt, jedoch bei genauerer Betrachtung stellen wir die ortsnahe Versorgung mit Brennholz für unsere Bürgerinnen und Bürger in Frage. Es darf nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zunächst zur Nutzung des Rohstoffes Holz in unserer waldreichen Region angehalten werden und anschließend mit einem Federstrich die Versorgung vor Ort erschwert oder verteuert würde. 8. Die eingeschränkte Jagd bzw. das Nichtbejagen der Kernzone führt zwangsläufig zu einer höheren Wildpopulation. Dies bedeutet, dass mit einer Zunahme an Wildschäden für die Landwirtschaft auszugehen wäre. Zudem sind Verbissschäden im benachbarten Gemeindewald nicht auszuschließen. Es stellt sich auch die Frage, welcher Jagdpächter ist bereit, bedingt durch die hohe Wildpopulation im Nationalpark und die damit einhergehenden Schäden ein Jagdrevier in der Nachbarschaft zu pachten und wenn ja, zu welchem Preis? 9. Akzeptanz für einen Nationalpark ist in der Bevölkerung nicht erkennbar. Den Menschen vor Ort ist es nämlich nicht egal, ob sie wie bisher in einem Naturpark und dort überall und später nur eingeschränkt in einem Nationalpark Erholung suchen können. Seite 6

7 10. In einem Kurzgutachten der Umweltorganisation Green Peace wurde der Suchraum Idar- /Hochwald für einen Nationalpark als nicht geeignet angesehen. Nachfolgend, die Vorteile, die Chancen, die sich im Einrichten eines Nationalparks für uns ergeben könnten, so wie sie auch gestern von Herrn Staatssekretär Dr. Griese im Rahmen einer Informationsveranstaltung erläutert wurden. 1. Mögliche Chance soll der Nationalpark im Bereich des Tourismus bieten. Es wird von einer Steigerung der Besucherzahl ausgegangen. Neben den Fördergeldern soll durch den erhöhten Tourismus mehr Geld in die Anrheinerkommunen fließen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Auch von einer Wertsteigerung der Immobilien der Verbesserung des Straßennetzes und einer möglichen Breitbandversorgung hat Herr Staatssekretär Dr. Griese gestern gesprochen!? Fazit: Nach Abwägung der Argumente ist die Freie Wählergruppe Morbach der Auffassung, dass die Einrichtung eines Nationalparks im Gebiet des Idar- und Hochwald für unsere Gemeinde deutlich mehr Nachteile als Vorteile bringen würde. Der angenommene erhöhte Besucherstrom wird von uns auf Dauer in Frage gestellt und gleicht keinesfalls die deutlich erkennbaren Nachteile für unsere Bürgerinnen und Bürger, für unsere Sägebetriebe, ja für unsere Gesamtgemeinde aus. Auf die stagnierenden bzw. rückläufigen Übernachtungszahlen in der Eifel und in Bayern wird insoweit verwiesen. Eine Wertsteigerung der Immobilien dürfte sich durch die Ausweisung eines Nationalparks ebenfalls nicht einstellen. Die Argumente Breitbandversorgung und Verbesserungen des Straßennetzes in Zusammenhang mit der Einrichtung eines Nationalparks zu bringen ist schon mehr als fragwürdig. Dies sind Aufgaben die das Land und die Kommunen ohnehin erledigen sollte. Ein Nationalpark hat auf keinen Fall mehr den Charakter eines Alleinstellungsmerkmals. Diese Zeit ist vorbei. Auch das Kurzgutachten der Umweltorganisation Green Peace macht einmal mehr deutlich, dass der Idar-/Hochwald für die Ausweisung an sich als Gebiet ungeeignet ist. Darüber hinaus sollten wir uns im Rahmen der beschlossenen Energiewende dafür einsetzen, diese auch umzusetzen. Dies Ziel kann nicht erreicht werden, wenn wir wertvolle Waldfläche ungenutzt lassen. Im Gegenteil! Wir sollten stillgelegte Flächen wieder bewirtschaften. Nur so werden wir in Deutschland eine stetig steigende Nachfrage nach Holz vielleicht auffangen können. Wir müssen deshalb unsere Waldfläche ökologisch, ökonomisch, wirtschaftlich und sozialpolitisch sinnvoll nutzen und diese Nutzung funktioniert nach Auffassung der FWM Fraktion nur durch eine nachhaltige, bewirtschaftete Forstwirtschaft vor Ort, ja in Deutschland und unseren Partner in der EU. Holz muss auch zukünftig für alle vom Sägebetrieb, der Bauwirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern bezahlbar bleiben. Wir, die Fraktion der Freien Wählergruppe Morbach lehnen deshalb die Ausweisung eines Nationalparks im Bereich Idar-/Hochwald ab. Das Mitglied des Gemeinderates für DIE LINKE, Rainer Stablo, gibt folgende persönliche Erklärung ab: Ich bin nicht gegen einen Nationalpark Idarwald/Hochwald, wenn mindestens zwei unverhandelbare Dinge gewährleistet sind: 1. der Nationalpark hat keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze insbesondere in der Säge- und Holzindustrie vor Ort. 2. der Nationalpark hat keine negativen Auswirkungen auf den Windkraftstandort Morbach. Seite 7

8 Ich bin dafür, diese Positionen im Dialog mit der Landesregierung bei der Standortfindung und festsetzung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz einzubringen. Ich kann daher einem Beschlussvorschlag, der die Türen zum Dialog zuschlägt, nicht zustimmen. Folgende Resolution wird beschlossen: Nach ausführlicher Erörterung und intensiver Einbeziehung der Bürgerschaft spricht sich die Gemeinde Morbach gegen einen Nationalpark in der Region aus, da die Nachteile deutlich überwiegen. Diese sind z.b.: mögliche Schäden der an den Nationalpark angrenzenden Gemeindewald- und Privatwaldflächen durch Wildverbiss, Krankheiten, Käferbefall etc. Verlust von Holzreserven für die in der Region stark vertretene Sägeindustrie, damit einhergehend Verlust der Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort, Verlust von Arbeitsplätzen in der Region, Befürchtung der Erhöhung der Holzpreise, Verlagerung der Wertschöpfung aus der Region heraus Verschlechterung der Ökobilanz, wenn mehr Holz aus dem Ausland eingeführt werden muss (naturgemäßer Waldbau und Nachhaltigkeit nicht überall gegeben, zudem hohe logistische Aufwendungen / Emissionen) Verbot der Brennholzentnahme (Selbstwerber) Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Waldes und des Wintersports durch massive Einschränkung des Wegenetzes, evtl. mit negativen Aspekten auf den Tourismus Verbot der Windkraftnutzung auf einem der windhöffigsten Standorte in Rheinland-Pfalz möglicherweise eine Beeinträchtigung der zukünftigen Trinkwasserentnahme (z.b. wegen nicht gewollter Grundwasserabsenkungen) Betretungsverbot der Bevölkerung für weite Teile des betroffenen Gebietes Einschränkung der Jagd. Die Gemeinde Morbach spricht sich gegen einen Nationalpark in der Region aus. Beschluss: Aus den genannten Gründen hält die Gemeinde Morbach die Region für einen Nationalpark nicht für geeignet. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 1 Seite 8

9 Zu Punkt 4: Revierdienst im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach Sachverhalt: Zu den Möglichkeiten zur Regelung des Revierdienstes im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach nach dem Ausscheiden des Revierleiters Karl-Heinz Bernardy in 2012 liegt folgende Stellungnahme des Forstamtes Dhronecken vom vor: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schabbach, zunächst entschuldige ich mich für die recht späte Abgabe dieser Stellungnahme, hoffe aber gleichzeitig, dass dadurch in Ihrer Entscheidungsfindung keine Verzögerung eingetreten ist, zumal wir die Angelegenheit bereits mündlich erörtert haben. Zentrale Vorschrift zur Regelung des Revierdienstes im Gemeindewald ist 28 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) vom (GVBl. S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 193). Die Vorschrift baut unmittelbar auf den allgemeinen Vorgaben zum Revierdienst in 9 auf, insbesondere hinsichtlich der Revierzugehörigkeit, der Revierbildung und -abgrenzung, der Inhalte des Revierdienstes sowie des Beamtenvorbehalts. Die Regelungen in 9 und in 28 sind insoweit stets im Zusammenhang zu sehen. Der Gesetzgeber behandelt in 28 sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Landeswaldgesetzes (LWaldGDVO) vom (GVBl. S. 587), zuletzt geändert durch 64 des Gesetzes vom (GVBl. S. 387, 401) zwei wichtige Themenkreise, nämlich die Revierleitung durch körperschaftliche oder staatliche Bedienstete ( 28 Abs. 1) sowie den entsprechenden Wechsel in der Revierleitung ( 7 LWaldGDVO), die Kosten des Revierdienstes ( 28 Abs. 2 und 3, 8 bis 10 LWaldGDVO) Beide Varianten der Revierleitung werden derzeit im Eigenbetrieb "Gemeindeforst Morbach" praktiziert und bedürfen wohl keiner weiteren Erläuterung. Daher ist es grundsätzlich auch nach der Ruhestandsversetzung von Herrn Bernardy möglich, in der bisherigen Art und Weise zu verfahren und die Stelle des Revierleiters im Forstrevier Morbach wiederum mit einem staatlichen Beamten zu besetzen. Selbstverständlich könnte die Revierleitung des bestehenden Reviers Morbach auch einem gemeindlichen Forstbeamten übertragen werden. Meines Erachtens wäre diese Vorgehendweise ein Verharren auf dem bisherigen Status in den gewohnten Strukturen und trägt dem Gedanken der Gestaltung unter sich weiter entwickelnden Rahmenbedingungen nicht genügend Rechnung. Ein genauer Blick in den Gesetzestext verdeutlicht, dass der Gemeinde Morbach in einem klar umgrenzten Rahmen etliche Wahlmöglichkeiten und Freiheitsgrade zustehen, die aus forstfachlicher und organisatorischer Sicht unbedingt genutzt werden sollten. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht ohne Grund zwischen der verantwortlichen Revierleitung und dem Revierdienst. 28 Abs. 1 behandelt, ebenso wie 9 Abs. 4, ausschließlich die Revierleitung, während sich die Kostenregelungen in 28 Abs. 2 und 3 auf den Revierdienst beziehen. Die Gewährleistung der verantwortlichen Revierleitung stellt gemäß 9 Abs. 2 Satz 2 einen Grundsatz für die Revierbildung dar. Die Revierleitung ist einem Bediensteten mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst zu übertragen. Der Begriff "Bedienstete", der in 9 und 28 verwandt wird, schließt Beamte und Beschäftigte ein. Allerdings ist zu berücksichtigen, ob sich der Tätigkeitsbereich des Bediensteten auf die Revierleitung oder den Revierdienst bezieht. Revierleiteraufgaben sind nach 9 Abs. 4 in der Regel Beamten zu übertragen, nur in Ausnahmefällen Beschäftigten. Die Revierleitung in Forstrevieren mit Seite 9

10 Körperschaftswald kann demgemäß nicht von privaten Forstsachverständigen oder Mitarbeitern privater Forstbetriebe ausgeübt werden. Im Unterschied zur verantwortlichen Revierleitung unterliegen die Aufgaben des Revierdienstes nicht dem Beamtenvorbehalt. Sie können - unter der Zielvorgabe und Kontrolle des zuständigen Revierleiters - in einer flexiblen Art und Weise erfüllt werden. Neben körperschaftlichem und staatlichem Personal besteht auch die Möglichkeit, private Forstsachverständige oder Mitarbeiter von privaten Forstbetrieben nach Bedarf einzusetzen. Persönliche Voraussetzung ist allerdings gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 die Befähigung für den gehobenen Forstdienst. Darüber hinausgehend ist es nach 8 Abs. 2 Satz 2 im Einzelfall zulässig, Forsttechniker sowie Forstwirtschaftsmeister mit Aufgaben des Revierdienstes zu betrauen. Diese mit Erlass des Waldgesetzes getroffene "Neuregelung" führt zu Alternativen hinsichtlich der Durchführung des Revierdienstes. In Revieren mit Körperschaftswald können - wie oben ausgeführt - künftig neben dem verantwortlichen Revierleiter auch andere Personen Revierdienstaufgaben wahrnehmen. Aus forstfachlicher Sicht empfehle ich der Gemeinde Morbach von der bestehenden Gestaltungsmöglichkeit in folgender Art und Weise Gebrauch machen: Mit der Pensionierung des Herrn FAR Bernardy sollten die beiden bestehenden Forstreviere zu einem Forstrevier zusammengeführt werden. Die Reviergröße betrüge dann 2.440,4 ha red. Holzbodenfläche des Eigenbetriebes "Gemeindeforst Morbach" zuzüglich 127,7 ha red. Holzbodenfläche des im Gemeindegebiet von Morbach belegenen Privatwaldes. Die verantwortliche Revierleitung ist einem Beamten mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst zu übertragen. Wegen der Größe des dann gebildeten Forstreviers und des damit verbundenen Aufgabenumfangs ist dem Revierleiter im Bereich der Durchführung der Revierdienstaufgaben eine funktionale Entlastung zu gewähren. Dies sollte in Form eines Beschäftigungsverhältnisses einer Person mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst erfolgen. Der Umfang der Beschäftigung sollte gutachtlich in einem Bereich von einer halben Vollzeitstelle liegen. Als Anhalt für die Größenordnung heutiger Forstreviere verweise ich auf den Ministerratsbeschluss vom 26. November 2002 "Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen ". Hierin wird für den Staatswald eine künftige Reviergröße zwischen und ha red. Holzbodenfläche angestrebt; allerdings auch unter Entlastung von Revierdienstaufgaben durch die technische Produktion. Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass nach 9a Abs. 2 LWaldGDVO für die Durchführung der sonstigen forstlichen Aufgaben beim Revierdienst durch Bedienstete der Körperschaft das Land den Körperschaften 30 v.h. des Reviersatzes nach 9 Abs. 3 erstattet. Ich hoffe Ihnen die Freiheitsgrade der Gemeinde Morbach hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Revierleitung und des Revierdienstes aufgezeigt zu haben. Der forstfachliche Vorschlag trägt neben der Einsparung einer halben Stelle auch eventuellen kommunalpolitischen Entwicklungen im hiesigen Raum Rechnung und hält sämtliche Optionen einer weiteren Entwicklung offen. Der Forst- und Landwirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am folgende Empfehlung zur Neuregelung des Revierdienstes im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach ausgesprochen: 1. Die Forstreviere Hundheim und Morbach werden zu einem Forstrevier zusammengeführt. Die Reviergröße beträgt dann 2.440,4 ha reduzierte Holzbodenfläche des Gemeindewaldes zuzüglich 127,7 ha. des im Gemeindegebiet Morbach belegenen Privatwald. Dem kommunalen Revierleiter Guido Haag wird die verantwortliche Revierleitung übertragen. 2. Wegen der Größe des neu gebildeten Forstreviers und dem damit verbundenen Aufgabenumfang wird dem Revierleiter im Bereich der Durchführung der Revierdienstaufgaben eine Seite 10

11 funktionale Entlastung durch die Anstellung einer Person mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst mit einer 0,5 Vollzeitstelle gewährt. Beschluss: Die Neuregelung des Revierdienstes im Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach nach dem Ausscheiden des Revierleiters Karl-Heinz Bernardy wird wie folgt durchgeführt: 1. Die Forstreviere Hundheim und Morbach werden zu einem Forstrevier zusammengeführt. Die Reviergröße beträgt dann 2.440,4 ha reduzierte Holzbodenfläche des Gemeindewaldes zuzüglich 127,7 ha. des im Gemeindegebiet Morbach gelegenen Privatwald. Dem kommunalen Revierleiter Guido Haag wird die verantwortliche Revierleitung übertragen. 2. Wegen der Größe des neu gebildeten Forstreviers und dem damit verbundenen Aufgabenumfang wird dem Revierleiter im Bereich der Durchführung der Revierdienstaufgaben eine funktionale Entlastung durch die Anstellung einer Person mit der Befähigung für den gehobenen Forstdienst mit einer 0,5 Vollzeitstelle gewährt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages im Rahmen des EU-Projektes ZECOS: Entwicklung und Einführung eines CO2-Emissionszertifikatesystems als Instrument für nachhaltige Regionen Sachverhalt: Mit einstimmigem Beschluss des HFA vom nimmt die Gemeinde Morbach mit anderen europäischen Kommunen am EU-Projekt (Interrec IVb) ZECOS teil. Zentrales Thema dieses Projekts ist die Entwicklung und Einführung eines CO2-Zertifikatesystems für Kommunen und Regionen. Dieses mehrstufige Zertifikatesystem hat zum Ziel, Kommunen/Regionen auf ihrem Weg in Richtung Null-CO2-Emission einerseits zu unterstützen, andererseits eine EU-weite Anerkennung zuteilwerden zu lassen. Das Zertifikatesystem verfolgt einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz, d.h. es werden CO2- Emissionen aus allen Bereichen der Gemeinde berücksichtigt, wie u.a. Wärmebereitstellung (z.b. Gebäudesektor), Strom, Verkehr. Das Zertifikatesystem wird im Rahmen des Projekts von den wissenschaftlichen Partnern entwickelt (Ausarbeitung der Methodik, Diskussion der Zertifizierungseinrichtung, organisatorische Abläufe etc.) und gleichzeitig in der Praxis in den Kommunen erprobt. Die gewonnen Erkenntnisse aller Partner werden evaluiert, zusammengefasst und in Form von Politikempfehlungen innerhalb der Projektregion Nord-West-Europa verbreitet. Zwischenzeitlich wurde das Projekt von der EU bewilligt. Zu den Aufgaben der Gemeinde Morbach im Projekt zählen: Unterstützung bei der Ergänzung der bestehenden Datengrundlage im Bereich der CO2- Emissionen; Mitarbeit bei der Entwicklung eines Masterplans zur schrittweisen Erreichung der Null- Emission aufbauend auf den existierenden und bereits entwickelten Plänen u. Programmen; Definition, Ausarbeitung und Umsetzung eines CO2-Vermeidungsprojekts (50 % des technischen Investments bezuschusst, max durch INTERREG IVB NWE Programm) z.b. Nahwärmenetz, LED-Beleuchtung, Elektromobilität. Mitarbeit bei der Ausarbeitung von alternativen Finanzierungsinstrumenten und deren Einsatzmöglichkeiten (Bürgerbeteiligungen, Genossenschaften etc.) Seite 11

12 Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung (z.b. Vorträge, Exkursionen, Beiträge zur Veröffentlichung); Zusammenarbeit mit den Projektpartnern, insbes. Energieagentur Region Trier (regionaler Partner), IfaS Kritisches Feedback zu den Themen: Zertifizierung, alternative Finanzierungsmodelle, Politikempfehlungen und Evaluierung des lokalen Prozesses (u.a.); Organisatorische Aufgaben im Projekt, u.a.: o Berichtswesen, o Konsortium-Treffen (Teilnahme, ggf. Ausrichtung eines Treffens) Die Vorteile für die Gemeinde Morbach sind: Offizielle, EU-weite Anerkennung ihrer Aktivitäten (das Zertifikat als öffentlichkeits- und werbewirksames Instrument) Werbung für die Gemeinde Morbach durch das Projekt in Nord-West-Europa Ko-Finanzierung eines CO2-Reduktionsprojekts (bis zu Euro Gesamtinvest, d.h. max Euro Zuschuss); z.b. für energiesparende Sanierungsarbeiten bei Öffentlichen Gebäuden auf Niedrigenergiestandard, die Einführung einer energiesparenden LED- Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet oder für Mikro-Wärmenetze Know-How über alternative lokale Finanzierungsmodelle auch für zukünftige Projekte, Anstoß von und Erleichterung für Investitionen in Morbach Entwicklungs- und Know-How-Vorsprung von Morbach im CO2-Handel als ein Finanzierungsinstrument für Projekte Klimaschutz und Reduktion der CO2-Emissionen Weitere Bewusstseinsbildung in Morbach Wissensaustausch mit den Projektpartnern aus England, Irland und Belgien Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Stärkung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Region Im INTERREG IVB-Programm werden förderfähige Kosten (Personalkosten, Reisekosten, Investitionskosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit u. a.). mit 50 % bezuschusst (bis zu Euro total, d.h. max Euro Zuschuss). Darüber hinaus wird ein Gemeinkosten -Satz von 20% der Personalkosten erstattet. Durch die Beteiligung als Hauptpartner wird in der Gemeinde Morbach bis zu einer Personalstelle während der Projektlaufzeit zu 50% kofinanziert (laut nachgewiesenem Zeitaufwand für das Projekt). Insgesamt stehen als EU-Förderung bis zu ,00 für Morbach zu Verfügung. Das Konsortium setzt sich derzeit aus kommunalen, regionalen und wissenschaftlichen Vertretern sowie Beobachtern von der übergeordneten Verwaltungsebene aus den vier nord-west-europäischen Ländern Irland, England, Belgien und Deutschland zusammen. Partner: 1. Hauptpartner IfaS Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (DE) 2. Northamptonshire County Council (UK) 3. Peterborough City and District council (UK) 4. European Academy for Renewable Energies (UK) 5. University of Limerick (IE). Sub-Partner: Captured Carbon 6. Cloughjordan Eco Village (IE) 7. Ballynagran Energy Plus Community (IE) 8. Agency for economic Redeployment Seresian Basin (BE) und Catholic University College Ghent (BE) 9. Gemeinde Morbach 10. Energieagentur Trier (DE) 11. TÜV Rheinland (DE) Seite 12

13 Beobachter: Environmental Protection Agency (IE) Landkreis Bernkastel-Wittlich (DE) Die EU verlangt von den Projektpartnern die Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrags. Dieser liegt im englischen Original im Rathaus zur Unterzeichnung vor und wurde durch die Energieagentur Trier übersetzt. Für vorbereitende Arbeiten des IfaS (homepage, Organisation, Antragstellung) sind an das IfaS zu bezahlen (Artikel 10 des Vertrages). Beschluss: Dem Partnerschaftsvertrag für das EU-Projekt ZECOS wird zugestimmt. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 6: Umstrukturierung und Neuausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Morbach; Konzept für Ausrückebereiche, Risikoklassen und Feuerwehrfahrzeuge Sachverhalt: In der Freiwilligen Feuerwehr Morbach fand im Jahr 2011 eine Umstrukturierung und Neuausrichtung auf die zukünftigen Anforderungen im Bereich des Feuerwehr- und Katastrophenschutzes statt, die dem demographischen Wandel sowie den gestiegenen Einsatzzahlen verbunden mit komplexen Gefahrenpotentialen Rechnung tragen soll. Im Rahmen einer Dienstbesprechung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Morbach am wurde ein gemeinsames Konzept erarbeitet, das nun umgesetzt werden soll, um die Freiwillige Feuerwehr Morbach als zukunftsorientierte, schlagkräftige Einheit auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten. Infolge des personellen Schwundes in einigen Löschgruppen und dem gleichzeitigen Ausfall von Führungskräften wurden die Löschgruppen Rapperath, Hundheim und Wederath aufgelöst. Die Löschgruppen Hunolstein, Weiperath und Gutenthal befinden sich in einer Phase der Umstrukturierung, die nach einer einjährigen Probephase in den nächsten Wochen zu einem Zusammenschluss der 3 Wehren zum neuen Ausrückebereich Dhrontal führen soll. In 2010 wurde die Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) neu gefasst, da die gestiegenen Anforderungen an die Freiwilligen Feuerwehren auch den Gesetzgeber dazu veranlasst haben, normativ auf den Wandel im Feuerwehrwesen und insbesondere im Umweltbereich zu reagieren. Diese neuen Regelungen sind bei der Umstrukturierung der Freiwilligen Feuerwehr Morbach zu berücksichtigen. In Anbetracht dieses massiven Umbruches wurde ein gemeinsames Konzept durch die Wehrleitung in Abstimmung mit den Wehrführungen der Stützpunktwehren erarbeitet, das als Grundlage zur Neuausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Morbach zu einer modernen, schlagkräftigen und effektiven Wehr dienen soll. Folgende Zielsetzungen werden dabei insbesondere verfolgt: Dauerhafte Gewährleistung der Leistungsfähigkeit und Einsatzgrundzeit von 8 Minuten in allen Bereichen der Gemeinde Morbach. Gleichmäßigere Belastung bei Einsätzen durch verstärkte Vernetzung und Einbindung aller Stützpunktwehren, verbunden mit einer Spezialisierung einzelner Wehren, bzw. Zuweisung von speziellen Aufgabenbereichen Seite 13

14 Verstärkung und Modernisierung der Ausrüstung der Stützpunktwehren, insbesondere mit Fahrzeugen Mittelfristige Einführung eines ergänzenden modularen Fahrzeugsystems zu den vorhandenen Großlöschfahrzeugen zur besseren Variabilität bei wechselnden Anforderungen unter dem Motto wenig Fahrzeug, viel Ausrüstung durch Beschaffung von Transportfahrzeugen als Doppelkabine-Pritsche mit hoher Mannschaftstransport- und Containerwechselmöglichkeit bei gleichzeitig geringen Beschaffungskosten Neueinteilung der Alarmierung Gemeinsame Übungen und Ausbildung über die Ausrückebereiche hinaus Optimale Ausrüstung mit modernen Gerätschaften bei gleichzeitiger Einsparung von überflüssiger Ausrüstung (z.b. Tragkraftspritzenanhänger, Tragkraftspritzen usw.) durch Zentralisierung und logistische Überplanung der Ausrüstung. Modernisierung der Inventarisierung und Lagerhaltung zur besseren Planung der Beschaffungskosten. Ausrückebereiche und Risikoklassen: Nach 1 Abs. 1 FwVO ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von acht Minuten (Stufe 1) wirksame Hilfe einleiten kann. Entsprechend ist der Zuständigkeitsbereich nach 1 Abs. 2 FwVO in Ausrückebereiche zu unterteilen. Jeder Ausrückebereich wiederum ist nach 3 Abs. 2 FwVO in eine der nachfolgend beschriebenen Risikoklassen einzuordnen: Vor der Änderung der FwVO galten folgende Risikoklassen bis zum Jahr 2010: 1. Brandgefahren B1 bis B5 2. Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T1 bis T5 3. Gefahren durch Gefahrstoffe (ohne radioaktive Stoffe) G1 bis G5 4. Gefahren durch radioaktive Stoffe R1 bis R5 5. Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W1 bis W5 Die neuen Risikoklassen lauten nun: 1. Brandgefahren B1 bis B5 2. Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse T1 bis T5 3. Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe ABC1 bis ABC5 4. Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer W1 bis W5 Entsprechend der gesetzlichen Forderung hat der Gemeinderat Morbach mit Beschluss vom 15. Februar 1993 bzw. vom 18. Januar 1995 (Änderung Ausrückebereich Haag) den Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr in 6 Ausrückebereiche mit folgenden Risikoklassen unterteilt: 1. Gonzerath B2 T2 G2 R1 W1 2. Haag B2 T2 G2 R1 W1 3. Hinzerath B2 T2 G2 R1 W1 4. Hoxel B2 T2 G2 R1 W1 5. Hunolstein B1 T1 G1 R1 W1 6. Morbach B3 T3 G3 R2 W1 Seit dieser Zeit wurden keine Veränderungen mehr vorgenommen. Aufgrund der Änderungen der Feuerwehrverordnung in 2010 ist noch eine Anpassung an die neuen Risikoklassen erforderlich, was im Rahmen dieses Konzeptes erfolgen soll, wobei es sich im Endeffekt nur um eine redaktionelle Anpassung handelt. Neue Risikoklassen für die Gemeinde Morbach: Seite 14

15 1. Dhrontal B1 T1 ABC1 W1 2. Gonzerath B2 T2 ABC1 W1 3. Haag B2 T2 ABC1 W1 4. Hinzerath B2 T2 ABC1 W1 5. Hoxel B2 T2 ABC1 W1 6. Morbach B3 T3 ABC2 W1 (die neuen Stufen hinsichtlich der Zusammenfassung von G und R in ABC in fett) Diese Neueinstufung der Risikoklassen hat keine Auswirkungen auf zukünftige Fahrzeugbeschaffungen bzw. bedarf nicht des Einvernehmens mit dem Landkreis, da bereits alle erforderlichen Fahrzeuge vorhanden sind und die überörtliche Gefahrenabwehr hiervon nicht betroffen ist. Insofern können die Planungen in der Gemeinde Morbach aufgrund der bisherigen Grundlagen weiter vorgenommen werden. Hinweis: Hinsichtlich der geplanten Ersatzbeschaffungen soll derzeit noch keine genaue Angabe des Fahrzeugtyps gemacht werden, da die letzten Jahre gezeigt haben, dass sich die geförderten Fahrzeugtypen aufgrund der technischen Innovationen ständig im Umbruch befinden. Insofern macht eine konkrete Aussage zum Fahrzeugtyp keinen Sinn, bzw. hat keine Aussagekraft. Auch hat der Gesetzgeber bereits erkannt, dass zukünftige Systeme eine wesentliche Reduzierung bei der Fahrzeuggröße bzw. ausstattung beinhalten müssen, um die Fahrzeuge leichter zu machen, damit diese für nachfolgende Generationen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden können. Insofern bleibt es abzuwarten, welcher Fahrzeugtyp zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt vom Land gefördert wird. Nachfolgend wird deshalb nur das angestrebte Jahr der Ersatzbeschaffung benannt, wenn es sich um eine langfristige Ersatzbeschaffung ab dem Jahr 2017 ff. handelt. Bei der nachfolgenden Planung wurde von einem Ersatzbeschaffungszeitraum von 25 Jahren für die Fahrzeuge ausgegangen. Dieser Zeitraum ist Ausfluss der AfA-Vorgaben und der Erfahrungen bei den Unterhaltungskosten, die überproportional zum Alter ansteigen. Struktur und Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Morbach: Ausrückebereich Dhrontal: Jugendfeuerwehr 10 Aktive 32 Fahrzeuge TSF (Erstzulassung: 1985); Ringtausch mit Merscheid Zusätzlicher Einsatz als Facheinheit Großschadenslagenbetreuung im Bereitstellungsraum Ersatzbeschaffungen geplant TSF als TSF-W 2013/2014 Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen: ,00 Der Ausrückebereich Dhrontal wird aus den noch vorhandenen Wehren Hunolstein, Gutenthal und Weiperath gebildet. In 2011 haben die Wehren beschlossen, nach einer Probezeit von einem Jahr eine gemeinsame Wehr zu bilden, da die Führungspositionen nicht mehr in allen Wehren besetzt werden können. Das vorhandene TSF von Hunolstein wechselt nach Indienststellung des HLF 20/16 Morbach nach Hinzerath. Dafür wird in Weiperath zentral das TSF Merscheid (mit der Möglichkeit zur Aufnahme von Atemschutzgeräten) stationiert, Merscheid erhält dafür das LF 8/6 von Morbach. Seite 15

16 Aufgrund der vorhandenen Ausbildung der Aktiven kann die Wehr derzeit hauptsächlich im Brandschutz einsetzt werden. Eine verstärkte Ausbildung mit Atemschutz wird angestrebt, da derzeit der Ausrückebereich nicht über genügend Atemschutzgeräteträger verfügt. Als zentrale Einheit bei Großschadenslagen für den Bereitstellungsraum soll diese Wehr zukünftig eine zusätzliche Aufgabe übernehmen, um die ausgerückten Fahrzeuge insbesondere von auswärtigen Wehren vor der Einfahrt in den Einsatz vor Ort im Bereitstellungsraum zu betreuen und zu koordinieren. Das vorhandene TSF soll durch ein TSF-W (TSF mit Wassertank) ersetzt werden. Ausrückebereich Gonzerath: Jugendfeuerwehr 5 Aktive 25 Fahrzeuge LF 8/6 (Erstzulassung: 1996) MTF (Erstzulassung: 2000, Fahrzeug des Fördervereins FFW Gonzerath) Zusätzlicher Einsatz als: Facheinheit für den Personentransport Ersatzbeschaffungen geplant: LF 8/6 2021/2022 MTF 2025/2026 Durch die vorhandenen Fahrzeuge ist die Stützpunktwehr Gonzerath prädestiniert für den Transport von Personen. Da die Stützpunktwehr Gonzerath über einen MTW verfügt, sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Kapazitäten vorhanden, die auf Dauer beibehalten werden sollen. Aus diesem Grund stehen zu gegebener Zeit Ersatzbeschaffungen für die vorhandenen Fahrzeuge in den Jahren an. Ausrückebereich Haag: Jugendfeuerwehr Haag 19 Aktive Haag 37 Jugendfeuerwehr Merscheid 17 Aktive Merscheid 30 Aktive Elzerath 12 Fahrzeug Haag TSF-W (Erstzulassung: 1995) Fahrzeug Merscheid TSF (Erstzulassung: 1985), wird 2012 durch LF 8/6 (Erstzulassung: 1994) aus Morbach ersetzt TSF geht dann zum AB Dhrontal, da Atemschutzlagerung vorhanden Elzerath TSA Zusätzlicher Einsatz als Facheinheit Atemschutz Ersatzbeschaffungen geplant TSF-W 2020/2021 LF 8/6 2019/2020 Der Ausrückebereich Haag verfügt über die zwei gleichstarken Stützpunktwehren Haag und Merscheid mit zwei selbstfahrenden Fahrzeugen und einer Vielzahl von Atemschutzgeräteträgern sowie einer starken Löschgruppe in Elzerath, die ebenfalls Kräfte zur Atemschutzausbildung abstellen könnte. Dieser Ausrückebereich soll daher schwerpunktmäßig zur Unterstützung bei Atemschutzeinsätzen gerufen werden. Hierfür ist vorgesehen, die vorhandenen Fahrzeuge mit jeweils 4 Pressluftatmern auszurüsten. Durch die Ersatzbeschaffung des HLF 20/16 für Morbach wird das dort eingesetzte LF 8/6 frei und zukünftig in Merscheid stationiert. Eine Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge in Haag und Merscheid steht für die Jahre 2022/2023 im Raum, wobei dann gleiche Fahrzeuggrößen, wie derzeit vorhanden, angestrebt werden sollten. Seite 16

17 Ausrückebereich Hinzerath: Jugendfeuerwehr 3 Aktive 31 Fahrzeuge LF 8/6 (Erstzulassung: 1997) TSF (Erstzulassung: 1985), Fahrzeug von Hunolstein, das durch TSF Merscheid in 2012 ersetzt wird im Ringtausch Zusätzlicher Einsatz als Facheinheit Wasserversorgung Ersatzbeschaffungen geplant LF 8/6 2023/2024 TSF durch MZF1 2015/2016 Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen: ,00 Durch die Auflösung der Löschgruppen Hundheim und Wederath hat ein Wechsel der verbliebenen Aktiven zur Stützpunktwehr Hinzerath stattgefunden. Deshalb soll Hinzerath mit einem zusätzlichen Mannschaftstransportfahrzeug ausgerüstet werden. Hierfür ist das vorhandene TSF aus Hunolstein vorgesehen, das seinerseits über keine Lagerungsmöglichkeit für Atemschutz verfügt und deshalb durch das TSF Merscheid im Ausrückebereich Dhrontal ersetzt wird. Als Ersatzbeschaffung für das TSF ist ein wesentlich kostengünstigeres MZF1 für 2015/2016 geplant, das neben dem Personentransport durch die Ladefläche universell zum Transport von feuerwehrtechnischer Ausrüstung einsetzbar ist. Der Stützpunkt Hinzerath ist als Facheinheit für die Gewährleistung der Wasserversorgung vorgesehen, die bei Großeinsätzen mit speziellem Material die Wasserversorgung sicherstellen soll. Ausrückebereich Hoxel: Jugendfeuerwehr 7 Aktive 30 Fahrzeuge TLF 16/24 (Erstzulassung: 1977); Ersatzbeschaffung eines MLF dringend TSF (Erstzulassung: 1990) Zusätzlicher Einsatz als Facheinheit Brandbekämpfung Ersatzbeschaffungen geplant TLF 16/24 durch MLF 2012/2013 Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen: ,00 TSF durch MZF2 Morbach 2015/2016, dann MFZ /2024 Der Stützpunkt Hoxel soll aufgrund der Personalstärke, seines Ausbildungsstandes und der vorhandenen Ausrüstung zur generellen Unterstützung bei der Brandbekämpfung eingesetzt werden. Das vorhandene TLF 16/24 soll ausgemustert werden, weil es den technischen Anforderungen nicht mehr entspricht. Die derzeitigen Zuwendungsrichtlinien lassen als Ersatzbeschaffung für ein TLF 16/24 in der Risikoklasse B2 und T2 nur folgende Lösung zu: Mittleres Löschfahrzeug MLF (Staffelkabine mit 6 Mann Besatzung und Löschwasserbehälter mit mind Litern), Hinterradantrieb, Zuwendungsfähige Kosten: ,00 mit Fördersumme von ,00. Dieses Fahrzeug ist für die Belange und den Einsatzzweck der Risikoklassen B2 und T2 extra konzipiert worden. Ziel und Aufgabe der örtlichen Feuerwehren ist es, eine schnelle Menschenrettung Seite 17

18 durchzuführen und die Brandbekämpfung einzuleiten. Hierfür ist das MLF mit seiner feuerwehrtechnischen Beladung und den 1000 l Wasser bestens geeignet. Weiterhin soll das vorhandene TSF Hoxel durch ein Mehrzweckfahrzeug ersetzt werden, das eine wesentlich kostengünstigere Lösung darstellt, gleichzeitig aber eine höhere Variabilität im Einsatzfall ermöglicht. Ausrückebereich Morbach: Jugendfeuerwehr 14 Aktive 49 Fahrzeuge ELW 1 (Erstzulassung: 1994); Ersatzbeschaffung geplant: 2018 Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen: ,00 VRW (Erstzulassung: 1985); Ersatzbeschaffung geplant: 2012/2013, Antrag bereits gestellt Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen: ,00 TLF 16/25 (Erstzulassung: 1997); Ersatzbeschaffung geplant: 2022 LF 8/6 (Erstzulassung: 1994); Ersatz durch HLF 20/16, Ringtausch mit Merscheid RW 1 (Erstzulassung: 1992); Fällt nach derzeitigem Stand ersatzlos weg TM 23/12 (Erstzulassung: 2008); Ersatzbeschaffung geplant: 2033 MZF (Erstzulassung: 1998); Im Ringtausch für TSF Hoxel, Ersatzbeschaffung MZF3 geplant: 2015/2016 Zuwendungsfähige Kosten: ,00 Zuwendungen ,00 GWG 1 (Erstzulassung: 1994); Kreisfahrzeug Bei der Stützpunktwehr Morbach steht derzeit aktuell die Ersatzbeschaffung des VRW an, für den bereits eine Landeszuwendung beantragt wurde. Die Notwendigkeit zur Beschaffung wurde seitens des Landes bereits anerkannt. Der Beschaffungszeitpunkt ist zudem abhängig von der Entscheidung des TÜV, der in 2012 eine Überprüfung des Fahrzeuges vornehmen wird. Aufgrund des Alters kann es hier ggf. zu einem vorgezogenen Bedarfsfall kommen, was aber auch ganz besonders für das TLF 16/25 in Hoxel und die vorgesehene Ersatzbeschaffung durch das MLF gilt. Hier soll deshalb eine Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung mit dem Zuwendungsantrag auf den Weg gebracht werden. Da eine Landeszuwendung derzeit einen Bearbeitungszeitraum von mindestens 5-7 Jahren mit sich bringt, sollten deshalb die im Fahrzeugkonzept aufgelisteten Ersatzbeschaffungen im Zeitraum direkt beantragt werden, um rechtzeitig die Ausschreibung und Ersatzbeschaffung vornehmen zu können, ohne über einen längeren Zeitraum auf die Landeszuwendung warten zu müssen. Seite 18

19 Beschluss: Das Gesamtkonzept zur Umstrukturierung und Neuausrichtung der Freiwilligen Feuerwehr Morbach wird beschlossen. a. Die Risikoklassen in der Gemeinde Morbach im Bereich ABC werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung angepasst. b. Für den Stützpunkt Hoxel soll ein MLF beschafft werden. Hierzu ist eine entsprechende Landeszuwendung mit der Möglichkeit der vorzeitigen Beschaffung vor Zuteilung der Lan desmittel zu beantragen. Die vorzeitige Beschaffung soll für den Fall erfolgen, dass das vor handene TLF nicht mehr vom TÜV abgenommen wird oder aus sonstigen technischen Gründen nicht mehr eingesetzt werden kann. c. Für folgende Fahrzeuge, die mittelfristig zur Beschaffung anstehen, soll eine Landeszuwen dung beantragt werden, um bei Bedarf die entsprechende Ausschreibung vornehmen zu können: 1) TSF-W für den Ausrückebereich Dhrontal 2) MZF 1 für den Ausrückebereich Hinzerath 3) ELW 1 für den Ausrückebereich Morbach 4) MZF 3 für den Ausrückebereich Morbach Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 7: Stilllegung des Tanklöschfahrzeuges TLF 16/24 der Stützpunktwehr Hoxel und Ersatzbeschaffung eines MLF Sachverhalt: Der Ausrückebereich Hoxel ist in die Risikoklassen B2, T2, ABC 1 und W1 eingestuft. Als Mindestbedarf ist ein MLF - Mittleres Löschfahrzeug - vorzuhalten. Das MLF verfügt über eine Staffelkabine (6 Mann Besatzung) und einen Löschwasserbehälter mit mind Litern Wasser. Im Ausrückebereich Hoxel sind derzeit bei 30 Aktiven folgende Fahrzeuge stationiert: 1. 1 TSF Baujahr 1990 mit Gruppenkabine (9 Mann), eingesetzt zum Mannschaftstransport 2. 1 TLF 16/24, Baujahr 1971, als Platzhalterfahrzeug, ursprünglich geplant für ein wasserführendes Fahrzeug LF 8/6, nun MLF Bei der diesjährigen TÜV-Überprüfung wurden erhebliche Mängel festgestellt, weswegen das Fahrzeug derzeit nicht die Prüfplakette erhalten kann. Nachdem das Fahrzeug zuvor mehrmals mit erheblichem finanziellen Aufwand repariert worden ist und nur durch die intensive Pflege und Betreuung der Gerätewarte und Aktiven überhaupt so lange die Einsatztauglichkeit gewährleistet werden konnte, belaufen sich die aktuellen Schätzungen einer Reparatur auf mindestens 7.000,00. Folgende Schäden liegen vor: Die Bremsen müssen insgesamt erneuert werden Die Lenkung muss erneuert werden o Lenkgestänge defekt o Lenkungshebel defekt Die Motorbremse muss instand gesetzt werden Die Türschlösser sind zu erneuern Mit weiteren Schäden ist zu rechnen, die allerdings erst ermittelt werden können, wenn sich das Fahrzeug in der Werkstatt zur Reparatur befindet. Seite 19

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