Bankenwelt mehr IT und Outsourcing. von Dennis Stenzel Frankfurt, den 7. November 2014
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- Rainer Schmid
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1 Bankenwelt 2020 mehr IT und Outsourcing von Dennis Stenzel Frankfurt, den 7. November 2014
2 Auslagerung heute - der rechtliche Rahmen Regelung in 25 b KWG (vorher 25 a Abs. 2 KWG; gesetzliche Regelung eingefügt in 1998 durch 6. KWG-Novelle) Konkretisierung der Anforderungen durch MaRisk BA Entsprechende Regelungen finden sich für WertpapierDL in 33 Abs. 2 WpHG und Zahlungsinstitute in 22 ZAG Die Vorschrift von 25 b KWG eröffnet für Auslagerungen einen weiten Rahmen 2
3 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Liegt eine Auslagerung vor? Bezugspunkt nach 25 b Abs. 1 KWG: Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die Durchführung von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen wesentlich sind, Nicht als Auslagerung zu klassifizieren ist der sonstiger Fremdbezug von Dienstleistungen (Erläuterungen MaRisk AT 9) Liegt keine Auslagerung vor: keine Anwendung von 25 b KWG und MaRisk, aber ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist sicherzustellen. 3
4 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Darf auslagert werden? Grds. alles auslagerbar, aber a) die ordnungsmäßige Geschäftsorganisation darf nicht beeinträchtigt werden ( 25 b Abs. 1 KWG, MaRisk AT 9). b) keine Auslagerung von Leitungsaufgaben und keine Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung ( 25 a Abs. 2, MaRisk AT 9), d.h. nicht delegierbar z.b. Unternehmensplanung, -koordination und -kontrolle, Besetzung von Führungskräften, strategische Entscheidungen, zwingende Wahrnehmung durch Geschäftsleiter kraft Gesetz 4
5 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Ist die Auslagerung wesentlich? Nach der MaRisk ist eine eigenverantwortliche Risikoanalyse unter Berücksichtigung von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Tätigkeit und Einbeziehung aller für das Institut relevanten Aspekte und Organisationseinheitenerforderlich, ob die Auslagerung wesentlich ist. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren. Bei unwesentlichen Auslagerungen finden 25 b KWG und die MaRisk keine Anwendung. Es ist aber die Einhaltung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sicherzustellen. 5
6 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Anforderungen bei Wesentlichkeit - (unveränderte) Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unter Einbeziehung der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse - Verpflichtungen zur Steuerung und Überwachung des Auslagerungsunternehmens - Sicherstellung der Auskunfts- und Prüfungsrechte sowie Kontrollmöglichkeiten (der BaFin und des Instituts und seiner Prüfer) und - Abschluss eines schriftlichen Auslagerungsvertrages. 6
7 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Gründe für Auslagerung Der rechtliche Rahmen scheint also eine Auslagerung im weitem Umfang zu ermöglichen. In der Tat sprechen gute Gründe für eine Auslagerung: - mögliche Kostenersparnis - Zugang zu spezifischem Know-How (vor allem IT) - Fokus auf das Kerngeschäft - höhere Flexibilität (z.b. bei Kapazitätsspitzen) 7
8 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Nachteile / Risiken Auslagerungen in der Bankbranche haben gleichwohl nicht das Maß erreicht, wie in anderen Branchen. Dies beruht darauf, dass mit einer Auslagerung auch Nachteile bzw. Risiken einhergehen: - eigene Aufwendungen für Steuerung und Kontrolle relativieren Kostenersparnis - Kontrollverlust - Verlust von eigenem Know How - Eingehen eines Abhängigkeitsverhältnisses 8
9 Auslagerung heute der rechtliche Rahmen Nachteile / Risiken (2) - Verlust von Flexibilität z.b. Eingehen auf Kundenwünsche - Auslagerung erfordert regelmäßig Dienstleister mit branchenspezifischem Know How - beschränkter Pool an geeigneten Dienstleistern verfügbar - nicht alle Tätigkeiten eignen sich zur Auslagerung, z.b. Filialgeschäft, Führungsaufgaben, Beratungstätigkeit und wegen Komplexität und Individualität der erforderlichen Leistungen 9
10 Auslagerung aktuelle regulatorische Impulse Die BaFin hat in den letzten drei Jahren in Sonderprüfungen bei Instituten einen Schwerpunkt auf die Kontrolle der Auslagerungsverhältnisse gesetzt. Offenbar legt die aufgrund der Finanzkrise sensibel gewordene Aufsicht einen stärkeren Fokus auf die tatsächliche Einhaltung der schon heute geltenden Regeln. Die BaFin hat die Regelungen zur Auslagerung der Compliance bereits im August 2014 verschärft. Die Anpassung war nach Ausführungen der BaFin u.a. zur Vermeidung von insbesondere betriebswirtschaftlich motivierten (Fehl-) Entwicklungen bei den auslagernden Instituten und zur Sicherung der Anwendung der Auslagerungsbestimmungen erforderlich. 10
11 Auslagerung aktuelle regulatorische Impulse Die Überarbeitung der MaRisk BA steht an. Handlungsbedarf sieht die BaFin offenbar vor allem bei folgenden Bereichen: Vorhalten eines zentralen Auslagerungsmanagements, Inhalt Prüfungsberichte zu Auslagerungen, Notfallkonzepte und Exit-Strategien. Offenbar beschäftigt die BaFin auch die Konzentration von Auslagerungen auf einzelne IT-Dienstleistern, da sich ein Ausfall dann gleich mehrere Institute erstrecken würde. Die Regelungsdichte bleibt zudem hinter den Anforderungen für AIFM zurück. 11
12 Auslagerung Ausblick 1 Es ist also zu erwarten, dass die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an Auslagerungen in den kommenden Jahren verschärft werden. Gleichzeitig wird der Bedarf an bestimmten Auslagerungen größer werden, da der Marktdruck größer werden wird und die Anforderungen an Bankdienstleistungen zumindest im Retail-Bereich effizientere und moderende Lösungen als derzeit voraussetzen wird: 12
13 Auslagerung Ausblick 2 Derzeit besteht ein erheblicher Konkurrenz und Innovationsdruck, der in den kommenden Jahren immer weiter steigen wird: - Apple, Paypal und Google verfügen über Vollbanklizenzen, Facebook arbeitet laut Zeitungsberichten hieran, Amazon Payments ist in Luxemburg als E-Geld- Institut lizensiert - Alternative Bezahlmethoden werden von Internetunternehmen entwickelt und als Wachstumsmarkt begriffen (z.b.: Apple Payments über NFC) 13
14 Auslagerung Ausblick 3 - Diese Anbieter werden in den kommenden Jahren versuchen, immer weitere Marktanteile zu erobern und sich hierbei ihre großen Kundenstämme sowie die vorhandene, effiziente IT-Struktur zu nutze machen - Es besteht zudem ein breites Angebot an Direktbanken (z.b. IngDiBa) mit attraktiven Konditionen für Privatkunden - Der moderne Internet-Nutzer ist an das Amazon-Erlebnis gewöhnt (z.b. im Kundenbereich selbst seine Kundendaten anpassen zu können, in Echtzeit zu sehen wie Bestellungen bearbeitet werden, sehr kurzfristige Reaktionszeiten, Call-Back-Service etc.). 14
15 Auslagerung Ausblick 4 Dies bedingt, dass die Banken das internetgebundene oder mobile Privatkunden- Massengeschäft stärker standardisieren und optimieren müssen, um mit den o.g. Mitbewerbern mithalten zu können. Dies wiederum wird eine verstärkte Auslagerung, insbesondere von IT, voraussetzen. Eine Auslagerung ist hingegen dort nicht zu erwarten, wo direkter Kundenkontakt besteht und wo die Banken gegenüber den Mitbewerbern absetzen, also bei der Beratungskompetenz und Tätigkeiten wie Anlageberatung und Vermögensverwaltung. 15
16 Ansprechpartner Dennis Stenzel Taunusanlage Frankfurt MÜNCHEN Tel Fax Mail 16
17 Lebenslauf Dennis Stenzel Beruf und Position Ausbildung und beruflicher Werdegang Tätigkeitsschwerpunkte Rechtsanwalt, zugelassen seit 2006 Counsel Studium an der Universität Hamburg 1. Staatsexamen in Hamburg, 2003 Magister Juris der Universität Hamburg, 2004 Referendariat in Hessen 2. Staatsexamen in Hessen, 2006 Immobilienrecht Investmentrecht Bankaufsichtsrecht Fremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch
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