Direktorium Geschäftsleitung
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- Benedict Rosenberg
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1 Telefon: Telefax: Direktorium Geschäftsleitung Ausschreibung der Stelle der Leitung des Kulturreferates und der Stelle der Leitung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Amtszeit der derzeitigen Referentin des Kulturreferates endet am , die Amtszeit der Referentin des Referates für Stadtplanung und Bauordnung am Nachdem in der Vergangenheit zu besetzende Referentenpositionen stets öffentlich ausgeschrieben wurden, schlage ich vor, die Positionen wiederum öffentlich auszuschreiben. Über diese Ausschreibung und die Besetzung der Positionen entscheidet die Vollversammlung des Münchner Stadtrates. Unter Berücksichtigung eines ausreichenden Zeitraumes für Bewerbungen ist es angebracht, einen Beschluss über die Ausschreibung bereits heute zu fassen und die Ausschreibungen entsprechend den beiliegenden Textvorschlägen in den nachstehend genannten Medien ab dem 7./8.Juli 2006 zu veröffentlichen : Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, Bayerischer Staatsanzeiger, Unter Berücksichtigung eines Bewerbungszeitraumes von vier Wochen und einer Nachlauf- und Auswertungszeit werden die Fraktionen und Gruppierungen anschließend über die eingegangenen Bewerbungen unterrichtet. Nach Rückmeldung aus den Fraktionen und Gruppierungen, welche der Bewerberinnen und Bewerber sich in den Fachausschüssen vorstellen mögen, ist die Einladung der Betroffenen in die Sitzungen der jeweiligen Fachausschüsse noch im Jahr 2006 vorgesehen (Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am und Kulturausschuss am ). Die Wahl der neuen Referentinnen, bzw. neuen Referenten für die aufgeführten Positionen ist für das Plenum am vorgesehen. Die Amtszeit der Referatsleitung des Kulturreferates beginnt somit am und endet nach Ablauf von sechs Jahren am ; die Amtszeit der Referatsleitung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung beginnt am und endet nach Ablauf von sechs Jahren am Die Amtszeiten enden jedoch entsprechend der bestehenden Regelung bei den
2 Seite 2 vorhandenen Referenten/-innen auch in diesem Fall mit dem Ende des Monats, in dem der/die Stelleninhaber/-in das 65. Lebensjahr vollendet. Berufsmäßige Stadtratsmitglieder müssen die Voraussetzungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG), insbesondere des Art. 5 KWBG erfüllen und werden nach diesem Gesetz vom Stadtrat gewählt und zu Beamtinnen/Beamten auf Zeit ernannt. Die Besoldung der berufsmäßigen Stadträte/-innen erfolgt bei der Landeshauptstadt München einheitlich nach Besoldungsgruppe 7 der Bayerischen Besoldungsordnung B. Die Ausschreibungstexte sind Bestandteil dieses Beschlusses. In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). II. Antrag des Referenten 1. Die Stelle der Leitung des Kulturreferates wird für die Amtszeit bis und die des Referates für Stadtplanung und Bauordnung für die Amtszeit bis öffentlich in dem im Vortrag aufgeführten Zeitungen ausgeschrieben. Die als Anlagen beigefügten Ausschreibungstexte sind Bestandteil des Beschlusses. 2. Die Amtsperiode endet in jedem Falle mit Ablauf des Monats, in dem der/die Stelleninhaber/- in das 65. Lebensjahr vollendet. 3. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe 7 der Bayerischen Besoldungsordnung B. 4. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.
3 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Der / Die Vorsitzende Der Referent Bürgermeister/in Ober/ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Christian Ude Oberbürgermeister IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei z. K. IV. Wv. -Direktorium Geschäftsleitung 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. an das Kulturreferat an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Personal- und Organisationsreferat an D- HA II/V an D-HA I/R an D-Co
4 Seite 4 Anlage Die Landeshauptstadt München sucht die Leiterin / den Leiter des Kulturreferates ( Kulturreferentin/ Kulturreferent; berufsmäßiges Stadtratsmitglied) die Leiterin / den Leiter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ( Stadtbaurätin/ Stadtbaurat; berufsmäßiges Stadtratsmitglied) Die Landeshauptstadt München ist die größte Kommune im Bundesgebiet mit einem Haushalt von fast 5 Milliarden Euro, einer jährlichen Investitionssumme von rund 885 Millionen Euro und einer Mitarbeiterzahl im Hoheitsbereich von rund Die Aufgaben der Landeshauptstadt München werden durch 11 Referate und das Direktorium erfüllt. Die berufsmäßigen Stadträtinnen und Stadträte leiten diese Referate und bilden damit die Spitze der Stadtverwaltung. Sie sind aber auch fachkundige Berater des ehrenamtlichen Stadtrates mit eigenem Antragsrecht. Sie werden von der Vollversammlung des Stadtrates auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Gesucht werden: Zum 1.Juli 2007 : die Leiterin / der Leiter des Kulturreferates Kunst und Kultur haben in München eine große Tradition, eine erfreuliche Bandbreite, prägen das städtische Leben und sind als wichtiger Standortfaktor anerkannt. Die Kunst- und Kulturförderung steht angesichts veränderter Rahmenbedingungen vor besonderen Herausforderungen. Das Kulturreferat gliedert sich in die drei Fachabteilungen: Förderung von Kunst und Kultur Kulturelle Programme und Veranstaltungen Kulturelle Infrastruktur Unter dem Dach des Kulturreferates werden so unterschiedliche Einrichtungen geführt wie die Münchner Philharmoniker, die Städtische Galerie im Lenbachhaus, das Münchner Stadtmuseum, die Stiftung Museum Villa Stuck, die Münchner Stadtbibliothek mit den Stadtteilbüchereien, der Musikbibliothek, der Monacensia-Bibliothek mit Literaturarchiv und der juristischen Bibliothek. Die Münchner Kammerspiele mit dem Theater der Jugend und der Otto-Falckenberg-Schauspielschule gehören als Eigenbetrieb zum Kulturreferat. Außerdem betreut das Kulturreferat städtische Kulturgesellschaften: das Deutsche Theater, das Volkstheater, die Münchner Volkshochschule und die Pasinger Fabrik. Die Kulturreferentin/der Kulturreferent ist Mitglied in deren Aufsichtsratsgremien und darüber hinaus in denen des Internationalen Filmfestes und der Gasteig München GmbH. Sie/Er ist Vorsitzende/r der Stiftung Museum Villa Stuck und Mitglied in mehreren Stiftungsräten für die Künstlerförderung. Die jährliche Budgetsumme des Kulturreferates beläuft sich ohne Investitionen derzeit auf rund 170 Millionen Euro. Derzeit sind im Kulturreferat einschließlich des Eigenbetriebes und der Beteiligungsgesellschaften etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zum 1. Mai 2007: die Leiterin / der Leiter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung
5 Seite 5 München ist mit seiner historisch gewachsenen Identität und seiner kulturellen und landschaftlichen Vielfalt zu erhalten, und gleichzeitig als wirtschaftlich prosperierende Stadt der Moderne fortzuentwickeln. Besonders in der Wohnungs- und Verkehrspolitik steht München als Wachstumsregion vor großen Herausforderungen. Das Referat ist in vier Hauptabteilungen gegliedert: Die Hauptabteilung Stadtentwicklungsplanung erarbeitet sämtliche für eine integrierte Entwicklungsplanung erforderlichen Grundlagen und Grundsatzplanungen. Die Hauptabteilung Stadtplanung betreibt die verbindliche Bebauungsplanung. Die Hauptabteilung Stadtsanierung und Wohnungsbau befasst sich mit der Wohnungsbau- und Städtebauförderung sowie mit der Wohnungswirtschaft. Die Hauptabteilung Lokalbaukommission nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde wahr. Derzeit sind im Referat für Stadtplanung und Bauordnung ca. 640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Das Gesamtbudget des Referates beträgt rund 90,8 Millionen Euro. Ihre Aufgabenschwerpunkte als berufsmäßige Stadträtin/als berufsmäßiger Stadtrat: Beraten und Unterstützen des Stadtrates und des Oberbürgermeisters Vorbereiten und Umsetzen der Beschlüsse des Stadtrates Erfüllen der Aufgaben der Verwaltung innerhalb des Geschäftsbereiches Entwickeln von Initiativen Übernahme von Führungsverantwortung Worauf kommt es uns an? Wir suchen Führungspersönlichkeiten mit hervorragenden Managementqualitäten und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein. Dazu gehören Persönliche Eigenschaften, wie herausragende Überzeugungs- und Entscheidungskraft, Kreativität, Innovationsfreude, Eigeninitiative. Soziale Kompetenzen, insbesondere Motivations-, Kooperations- und Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Fähigkeit zur Konflikt- und Problemlösung Methodische Kompetenzen, insbesondere ausgeprägte analytische und strategische Kompetenzen, vernetztes Denken über den Fachbereich hinaus und die herausragende Fähigkeit, die Öffentlichkeit in angemessener Form zu informieren und zu beteiligen sowie die Landeshauptstadt München kompetent nach außen zu vertreten. Fachliche Kompetenzen / Einstellungsbedingungen: Das Amt einer berufsmäßigen Stadträtin/eines berufsmäßigen Stadtrates erfordert umfassende einschlägige Fachkenntnisse. Erwünscht sind Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in der Kommunalverwaltung. Die berufsmäßigen Stadträtinnen/Stadträte müssen die Voraussetzungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte ( KWBG), insbesondere des Art. 5 KWBG erfüllen: Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen für das Fachreferat einschlägigen Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Kunsthochschule für das Amt der Stadtbaurätin/ des Stadtbaurates vorzugsweise der Fachrichtung Architektur und / oder Stadtplanung mit anschließender Laufbahnprüfung oder einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in einer dem,,
6 Seite 6 künftigen Aufgabengebiet entsprechenden verantwortlichen Stellung. Was bieten wir Ihnen? Eine herausfordernde, vielseitige und interessante Aufgabe an der Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat Die Vergütung der berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG; BayRS I), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S 272). Sie entspricht jeweils den Gehaltsbezügen eines Beamten der Besoldungsgruppe 7 der Bayerischen Besoldungsordnung B. Die berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen werden nach der Wahl durch den Stadtrat zu Beamten auf Zeit (Art. 6 KWBG) ernannt. Vorgesehen ist eine Amtszeit von sechs Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl für weitere bis zu sechsjährigen Amtszeiten. Die Amtszeit endet in jedem Fall mit dem Ende des Monats, in dem der/die Stelleninhaber/in das 65. Lebensjahr vollendet. Die Landeshauptstadt München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen an und fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Begrüßt werden daher Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von deren Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Weitere Angaben zu den Aufgabenbereichen: Zur näheren Information können Sie den Geschäftsverteilungsplan, den jeweiligen Aufgabengliederungsplan, den jeweiligen Produktplan und den jeweiligen Zielekatalog bei der Landeshauptstadt München, Direktorium - Geschäftsleitung, Marienplatz 8 (Rathaus), München, (Tel.: / , gl.dir@muenchen.de) anfordern. Mögliche Änderungen der Aufgabenbereiche bleiben vorbehalten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit lückenlosem Lebenslauf, ausführlicher Darstellung der bisherigen Tätigkeit, Zeugnisabschriften und Foto bis spätestens an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Marienplatz 8 (Rathaus), München.
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