Merito Dynamic Real Return

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1 Merito Dynamic Real Return Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht 2012/13

2 Rechnungsjahr 2012/13 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft... 2 Entwicklung des Fonds... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 4 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 4 Vergleichende Übersicht (in EURO)... 5 Ausschüttung/Auszahlung... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis Entwicklung des Fondsvermögens Herkunft des Fondsergebnisses Verwendung des Fondsergebnisses... 8 Vermögensaufstellung zum 30. Juni Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Fondsbestimmungen Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

3 Merito Dynamic Real Return Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: , Telefax: Stammkapital 4,50 Mio. EURO Gesellschafter Erste Asset Management GmbH (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Aufsichtsrat Geschäftsführer Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dipl. BW. (FH) Birte QUITT Dir. Franz RATZ (bis ) Mag. Rupert RIEDER (ab ) Gabriele SEMMELROCK-WERZER VDir. Mag. Reinhard WALTL vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER (bis ) Dr. Franz GSCHIEGL Günther MANDL (ab ) Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Depotbank Mag. Achim ARNHOF Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Günther MANDL (bis ) Christian SCHÖN Mag. Paul A. SEVERIN Mag. Jürgen SINGER AD Erwin GRUBER HR Dr. Michael MANHARD ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Erste Group Bank AG 2

4 Rechnungsjahr 2012/13 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des Merito Dynamic Real Return Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 vorzulegen. Den enthaltenen Unterfonds, die nicht in eigener Verwaltung stehen, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,10 % und 2,10 % verrechnet. Für den Kauf der Anteile an diesen wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. Entwicklung des Fonds Die Berichtsperiode war von der anhaltend lockeren Geldpolitik der Notenbanken geprägt. So sorgte u.a. die Aussage des Präsidenten der Europäischen Zentralbank M. Draghi alles für den Schutz der Eurozone zu tun für eine positive Entwicklung der globalen Finanz- und Kapitalmärkte. Die Sorge vor einem verfrühten Ausstieg aus der akkomodativen Geldpolitik in den USA (FOMC Meeting vom ) führte zu einer Neubewertung von Anleihe- aber auch größte Unsicherheitsfaktor bleibt die politische Willensbildung im rezessionsgeplagten Europa. Im Zuge dieser Entwicklungen kam es zunächst zu einem deutlichen Margenrückgang der Peripherieländer (z.b. Italien von 5,3 % auf 2,7 %, Spanien von 6,3 % auf 2,5 %) ggü. Deutschland, dessen Rendite 10-jähriger Staatsanleihen auf führte zu einem Kursrückgang von 4,6 %). Die Aktienmärkte wiesen in der Berichtsperiode durchwegs zum Teil deutliche Gewinne aus (EuroStoxx 50: + 19,6 %, S&P 500: + 20,7 %, MSCI Emerging Markets: + 3,2 %). Im Zusammenhang mit unserem Risikomanagement haben wir zum Ende der Berichtsperiode eine Verkürzung der Duration (Reduktion des Zinsänderungsrisikos) vorgenommen sowie die Gewichtung von Aktien reduziert. 3

5 Merito Dynamic Real Return * Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011). ** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens Zusammensetzung des Fondsvermögens 30. Juni Juni 2012 Mio. EURO % Mio. EURO % Aktien lautend auf EURO 0,26 3,48 0,35 4,81 Anleihen lautend auf EURO 1,93 26,04 1,92 26,78 US-Dollar 0,46 6,17 0,51 7,05 EURO 0,52 6,98 0,73 10,16 Schweizer Franken - - 0,16 2,21 EURO 2,78 37,54 2,50 34,87 US-Dollar - - 0,08 1,11 Wertpapiervermögen 5,95 80,21 6,24 86,99 Financial Futures ,01-0,16 Devisentermingeschäfte - 0,00-0,04-0,03-0,48 Bankguthaben 1,42 19,16 0,92 12,78 Zinsenansprüche 0,05 0,67 0,06 0,87 Sonstige Abgrenzungen - 0,00-0,00-0,00-0,00 Fondsvermögen 7,41 100,00 7,17 100,00 4

6 Rechnungsjahr 2012/13 Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr Fondsvermögen Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Wertentwicklung in Prozent 1) Errechneter Wert je Anteil Ausschüttung Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG 2009/ ,45 106,58 1,00 106,58 0,44 0,56 + 6, / ,16 106,35 1,00 106,79 6,93 0,19 + 0, / ,48 99,21 1,50 100,44 8,58 0,00-5,76 2) 2012/ ,94 102,17 0,50 104,98 9,66 0,52 + 4,52 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab. Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2012/13 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 0,50 je Anteil, das sind bei Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 2.236,50, vorgenommen. Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,50 einzubehalten. Die Ausschüttung wird am Montag, den 1. Oktober 2013, bei der Erste Group Bank AG, Wien bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2012/13 je Anteil EURO 9,66 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO ,48. Im Hinblick auf 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,52 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO ,35. Die Kapitalertragsteuer ist in dieser Höhe von den depotführenden Banken einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls am Montag, den 1. Oktober

7 Merito Dynamic Real Return Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds- Ausschütt.- Thesaur.- währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 99,21 100,44 Ausschüttung am (entspricht rd. 0,0149 Anteilen) 1) 1,50 Auszahlung am (entspricht rd. 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 102,17 104,98 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 103,69 104,98 Nettoertrag pro Anteil 4,48 4,54 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 4,52 % 4,52 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) ,41 Dividendenerträge ,41 Sonstige Erträge 2) 947,17 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) ,99 Sollzinsen - 730,78 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,09 Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung ,00 Publizitätskosten ,31 Wertpapierdepotgebühren ,85 Depotbankgebühren 0,00 Kosten für den externen Berater ,73 Summe Aufwendungen ,98 Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 3) 3.982,60 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,83 Realisiertes Kursergebnis 4) 5) Realisierte Gewinne 6) ,28 Realisierte Verluste 7) ,70 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,58 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,41 6

8 Rechnungsjahr 2012/13 Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,41 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 3) 4) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,43 Ergebnis des Rechnungsjahres 10) ,84 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,54 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen ,12 Fondsergebnis gesamt ,18 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 8) ,48 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,50 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,50 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,22 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,18 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 9) ,94 7

9 Merito Dynamic Real Return 4. Herkunft des Fondsergebnisses Realisiertes Fondsergebnis ,41 Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,54 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen ,12 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,66 Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz ,70 Ausschüttungs-/thesaurierungsfähiges Fondsergebnis ,11 5. Verwendung des Fondsergebnisses Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, ,50 Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,35 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 9, ,48 Gewinnvortrag für Ausschüttungsanteile ,78 Gesamtverwendung ,11 1) Rechenwert am (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 100,98, für einen Thesaurierungsanteil EUR 103,76. die mit der Erste Group Bank AG getätigt wurden. 3) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 20 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung. 4) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 5) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,01. 6) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR ,02. 7) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR ,91. 8) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile. 9) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile. 10) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 8.614,82. 8

10 Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2013 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013) Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Österreich CA IMMOB.ANL. AT , ,00 1,79 S IMMO AG GEW.04/OPEN AT , ,00 1,68 Summe ,00 3,48 Summe Aktien auf Euro lautend ,00 3,48 Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Deutschland RWE AG NRA 10/UNBEFR. XS , , ,00 2,14 Summe ,00 2,14 Emissionsland Irland ALLIED IRISH 09/14 MTN XS , , ,00 2,07 IRELD IE00B60Z6194 5, , ,00 1,45 IRELD IE , , ,00 2,82 Summe ,00 6,34 Emissionsland Italien B.T.P IT , , ,10 1,18 B.T.P IT , , ,00 1,43 B.T.P IT , , ,00 1,42 BCO POP.SOC. 09/14 XS , , ,00 1,36 ITALY (REP.OF) 01/16 MTN XS , , ,70 1,31 MTE PASCHI SI. 12/14 MTN XS , , ,00 1,35 Summe ,80 8,06 Emissionsland Luxemburg FIAT FIN.+TRADE 12/16 MTN XS , , ,00 1,45 FIAT FIN.+TRADE 13/18 MTN XS , , ,00 1,41 Summe ,00 2,85 Emissionsland Österreich VOESTALPINE 07/UND. AT0000A069T7 7, , ,65 0,44 Summe ,65 0,44 Summe Anleihen auf Euro lautend ,45 19,83 9

11 Merito Dynamic Real Return Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland USA MACQUARIE PMI 10/UND. XS , , ,58 1,07 Summe ,58 1,07 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1, ,58 1,07 Indexzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland COMMERZBANK CL.DIZ14 FIAT DE000CZ577Y , ,00 1,33 Summe ,00 1,33 Summe Indexzertifikate auf Euro lautend ,00 1,33 Summe Indexzertifikate ,00 1,33 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere ,03 25,70 Investmentzertifikate Investmentzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland DWS CONVERTIBLES LD DE , ,48 2,85 Summe ,48 2,85 Emissionsland Frankreich AMUNDI ETF MSCI WLD X EMU FR , ,85 2,84 LYXOR ETF D.D.SH.BUND A FR , ,75 2,56 Summe ,60 5,40 Emissionsland Irland ISHS-DL COR.BD UTS ETF DZ DE000A0DPYY , ,00 1,33 ISHSIII-MSCI EM UC.ETF DZ DE000A0YBR , ,50 1,41 PIMCO GL I.-G.I.GR.INS EO IE , ,00 2,20 Summe ,50 4,94 Emissionsland Liechtenstein LGT-LGT B.F.G.INF.LIN. LI , ,65 2,29 SOLIDUM CAT BOND FUND EUR LI , ,25 2,12 Summe ,90 4,40 Emissionsland Luxemburg AC-AC ST.VAL.M.N.12 EO B LU , ,00 1,66 AXA IM-US SH.DU.I(CAP)EUR LU , ,00 4,19 10

12 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen DB X-TR.DBLCI-OY BAL. 1C LU , ,25 0,87 DB X-TR.II-EM.M.L.EOBD 1C LU , ,50 1,94 JPM-EM.MKTS CORP.BD AAEOH LU , ,00 2,96 JPM-EM.MKTS L.C.D. AACCEO LU , ,00 0,94 LO F.-CONVERTIBLE BD P C LU , ,22 1,69 MUL-LYX.ETF MSCI W.FI.CEO LU , ,20 1,39 OSS.WORLD MV UC. ETF 1CDL LU , ,98 1,05 THREAD.L-ENH.COMMOD.DEHEO LU , ,00 1,11 Summe ,15 17,80 Emissionsland Österreich S IMMO AG GEN. AT , ,00 2,15 Summe ,00 2,15 Summe Investmentzertifikate auf Euro lautend ,63 37,54 Summe Investmentzertifikate ,63 37,54 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Niederlande TENNET HOLDING 10/UND.FLR XS , , ,00 1,47 Summe ,00 1,47 Emissionsland Portugal BCO COM. PORT.09/14 MTN PTBCLQOM0010 5, , ,00 1,36 PORTUGAL PTOTE3OE0017 3, , ,00 1,33 PORTUGAL PTOTEAOE0021 4, , ,09 1,03 PORTUGAL PTOTEMOE0027 4, , ,94 1,02 Summe ,03 4,73 Summe Anleihen auf Euro lautend ,03 6,21 Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Großbritannien STAND.CHART.BK 09/UND.FLR XS , , ,59 1,12 Summe ,59 1,12 Emissionsland USA BANK AMERI US06051GEU94 3, , ,81 1,37 JPMORGAN CHASE 13/UND FLR US48124BAC90 5, , ,15 1,30 Summe ,96 2,67 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1, ,55 3,80 11

13 Merito Dynamic Real Return Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Indexzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland CITI.GL.M. DISC.Z14 TKA DE000CF0F , ,00 1,17 DZ BANK DISC.Z14 ENI DE000DZD4N , ,00 0,78 DZ BANK DISC.Z14 SX5E DE000DZD5QX , ,50 2,01 UC-HVB DIZ14 ARRB DE000HV9C , ,00 0,85 Summe ,50 4,81 Emissionsland Schweiz UBS LDN DISC.Z15 TOTB DE000UA0XX , ,00 0,84 Summe ,00 0,84 Summe Indexzertifikate auf Euro lautend ,50 5,65 Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere ,08 15,66 Nicht notierte Wertpapiere Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Australien MACQUARIE GRP 11/21 MTN US55608KAD72 6, , ,35 1,31 Summe ,35 1,31 Summe Anleihen auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1, ,35 1,31 Summe nicht notierte Wertpapiere ,35 1,31 Devisentermingeschäfte nicht realisiertes Ergebnis in EUR Devisentermingeschäfte auf Euro lautend Emissionsland Österreich FXF NSPEST EUR/USD FXF_NTX_ ,39-0,09 FXF NSPEST EUR/USD FXF_NTX_ ,59 0,04 FXF NSPEST EUR/USD FXF_NTX_ ,72 0,00 Summe ,52-0,04 Summe Devisentermingeschäfte auf Euro lautend ,52-0,04 Summe Devisentermingeschäfte ,52-0,04 12

14 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in Euro am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere ,09 80,21 Devisentermingeschäfte ,52-0,04 Bankguthaben ,18 19,16 Zinsenansprüche ,86 0,67 Sonstige Abgrenzungen -10,67-0,00 Fondsvermögen ,94 100,00 Umlaufende Ausschüttungsanteile Stück Umlaufende Thesaurierungsanteile Stück Anteilswert Ausschüttungsanteile Euro 102,17 Anteilswert Thesaurierungsanteile Euro 104,98 Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Deutschland E.ON SE NA DE000ENAG Emissionsland Österreich EVN AG AT

15 Merito Dynamic Real Return Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Anleihen auf Euro lautend Emissionsland Griechenland GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , GRIECHENLAND GR , Emissionsland Irland BK OF IRELD 09/13 MTN XS , IRELAND IE00B4TV0D44 5, IRELD 2014 IE00B3KWYS29 4, Emissionsland Italien B.T.P IT , B.T.P IT , B.T.P IT , ITALIEN MTN IT , TELECOM ITALIA 09/16 MTN XS , Emissionsland Luxemburg FIAT FIN.+TRADE 12/17 MTN XS , Emissionsland Österreich AUSTRIA 2021 MTN 144A AT0000A001X2 3, AUSTRIA 2037 MTN 144A AT0000A , OESTERR. 12/22 AT0000A0U3T4 3, OESTERR. 13/23 AT0000A105W3 1, VOESTALPINE 13/UND.FLRMTN AT0000A0ZHF1 7,

16 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Großbritannien STAND. CHART.08/UND. XS , Emissionsland Italien ITALY (REP.OF) 93/23 US465410AH18 6, Emissionsland Spanien SANTANDER US DEBT 2015 US802815AQ38 3, Emissionsland USA US TREASURY 2042 US912810QX90 2, US TREASURY 2043 US912810QZ49 3, Indexzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland COMMERZBANK CL.DIZ13 VAS DE000CK777R COMMERZBANK CL.DIZ14 FIAT DE000CZ54MX COMMERZBANK CL.DIZ14 MEO DE000CK7SKD COMMERZBANK CL.DIZ14 SDF DE000CK4XJQ COMMERZBANK CL.DIZ14 WCH DE000CK8QPX Emissionsland Jersey ETFS MET.SEC.DZ07/UN.XAU DE000A0N62G Indexzertifikate auf Schweizer Franken lautend Emissionsland Schweiz ZUER.KB TRACKER OPEN END CH In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Frankreich PEUGEOT SA EO 1 FR

17 Merito Dynamic Real Return Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Anleihen auf Australischer Dollar lautend Emissionsland USA MORGAN STANLEY 11/16 MTN XS , Anleihen auf Euro lautend Emittent Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF 12/ ZO EU000A1G0BV0 0, EFSF 12/13 MTN EU000A1G0AF5 0, EFSF 12/14 MTN EU000A1G0AG3 1, EFSF 12/ ZO EU000A1G0A40 0, Emissionsland Finnland NOKIA CORP. 09/14 MTN XS , Emissionsland Frankreich AIR FRANCE-KLM FR , PEUGEOT MTN FR , Emissionsland Griechenland GRIECHENLAND IO GDP GRR , Emissionsland Luxemburg TELECOM ITAL 03/33 MTN XS , Emissionsland Österreich OMV AG 11-UND. XS , Emissionsland Portugal BCO ESPIRITO STO 12/15MTN PTBESWOM0013 5, PORTUGAL PTOTENOE0018 4, PORTUGAL PTOTECOE0029 4, Emissionsland Spanien BCO POP.ESPS ES , GAS NATURAL CM 10/18 MTN XS ,

18 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Anleihen auf US-Dollar lautend Emissionsland Luxemburg ARCELORMITTAL 2021 US03938LAU89 6, Emissionsland Spanien TELEFONICA EM US87938WAP86 5, Emissionsland USA CITIGROUP INC US172967EW71 8, US TREASURY 2031 US912810FP85 5, Indexzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland BNP PAR.EHG DISC.Z12 PEU DE000BN95Q BNP PAR.EHG DISC.Z13 SX5E DE000BP2CGY BNP PAR.EHG DISC.Z13 SX5E DE000BP3EEE BNP PAR.EHG DISC.Z13 TOTB DE000BP2ZKK DZ BANK DISC.Z13 HWP DE000DZC5HR DZ BANK DISC.Z14 APC DE000DZC01R GOLDM.S. DISC.Z13 MEO DE000GS9X HSBC T+B DISC.Z13 WCH DE000TB31PD HSBC T+B DISC.Z14 HHFA DE000TB3CDJ SG EFF. DISC.Z13 XMB DE000SG2YG SG EFF. DISC.Z14 I35 DE000SG2CW VONT.FINL PR DIZ13 SX5E DE000VT2HC VONT.FINL PR DIZ13 SX5E DE000VT0R2C Emissionsland Großbritannien RBS PLC DISC.Z13 C40 DE000AA2EGN Emissionsland Schweiz UBS LDN DISC.Z14 SX5E DE000UU7H7X UBS LDN DISC.Z14 SX5E DE000UU7LLA Investmentzertifikate Investmentzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Deutschland ETFLAB IBOX.EO L.S.D.7-10 DE000ETFL

19 Merito Dynamic Real Return Wertpapier-Bezeichnung Kenn- Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ nummer Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Emissionsland Frankreich LYX.ETF MSCI EMERG.MK.CEO FR LYXOR ETF DJ ST.600 BAS.R FR Emissionsland Irland ISHARES V-EM.M.D.UCITS DZ DE000A1JXDN ISHSIII-MSCI WD.UC.ETF DZ DE000A0YBR ISHSV-MSCI JP EO-H UC. DZ DE000A1H53P ISHSV-MSCI WD EO-H UTS DZ DE000A1H53Q Emissionsland Luxemburg DB X-T. EO ST.50 SH.DA.1C LU DB X-TR.DJ ST.G.S.D100 1D LU DB X-TR.EO STOXX 50 1C LU DB X-TR.II IT.E.S.F. 1C LU DB X-TR.II-IB.EU.IN.-L.1C LU DB X-TR.II-IB.GL.IN.-L.1C LU DB X-TR.II-IB.S.E.3-5 1C LU DB X-TR.II-IB.S.E.5-7 1C LU DB X-TR.II-IB.S.E C LU DB X-TR.MSCI CHINA I.1CDL LU DB X-TR.MSCI WLD.IDX.1C LU OSS. EM MV UC. ETF 1C EO LU OSS. US MV UC. ETF 1C EO LU PF(LUX)-EM.LOC.CU.D.PC-EO LU Emissionsland Österreich ALLIANZ PIMCO CORPORATE T AT Investmentzertifikate auf US-Dollar lautend Emissionsland Luxemburg DB X-TR.DBLCI-OY BAL. 2C LU Wien, den 17. September 2013 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. elektronisch gefertigt Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des 886 ABGB ( 4 (1) Signaturgesetz). 18

20 Rechnungsjahr 2012/13 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2013 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. über den von ihr verwalteten Merito Dynamic Real Return, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 19

21 Merito Dynamic Real Return Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. Juni 2013 über den Merito Dynamic Real Return, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, den 17. September 2013 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer) Dr. Robert Wauschek (Wirtschaftsprüfer) *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 20

22 Rechnungsjahr 2012/13 Fondsbestimmungen für den Merito Dynamic Real Return Miteigentumsfonds gemäß InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend Kapitalanlagegesellschaft genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 21

23 Merito Dynamic Real Return 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen ( 23) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß 18 InvFG ivm. 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.h. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 10 Veröffentlichung Abs. 3 und Abs. 4 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - gemäß 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. 22

24 Rechnungsjahr 2012/13 Die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten ( 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR ,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen ( 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den Merito Dynamic Real Return, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds ). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. Depotbank ist die Erste Group Bank AG, Wien. 13 Depotbank 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Erste Group Bank AG. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug als auch Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben. Ein Anteilbruchteil kann ein Zehntel (0,10), ein Hundertstel (0,01) oder ein Tausendstel (0,001) eines Anteilscheines sein. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 26 bzw. der Auszahlungen gemäß 27 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20 und 21 InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Der Merito Dynamic Real Return strebt auf Basis makroökonomischer Analysen sowie einer aktiven Investitionsgradsteuerung Kapitalerhaltung sowie die Erwirtschaftung eines risikoadjustierten Mehrertrages an, d.h. Vermögen zu sichern und nachhaltig zu mehren. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt: a) Es werden überwiegend Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen für das Fondsvermögen erworben werden, die nach ihren Fondsbestimmungen schwerpunktmäßig - in Aktien, oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände, investieren oder von zumindest einer international anerkannten Standard & Poor s, etc.) als Aktienfonds, oder damit vergleichbarer Fonds, kategorisiert werden; bzw. - in Renten, oder damit vergleichbare Vermögensgegenstände, investieren oder von zumindest einer international anerkannten 23

25 Merito Dynamic Real Return Quelle als Rentenfonds, oder damit vergleichbarer Fonds, kategorisiert werden. Dabei müssen die in den jeweiligen Kapitalanlagefonds enthaltenen Emittenten hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen unterliegen. b) Im Rahmen der Veranlagungsmöglichkeiten können erworben werden: - globale Aktien: Es können sowohl Aktien von Unternehmen mit geringer Börsekapitalisierung als auch Aktien von Unternehmen mit mittlerer Börsekapitalisierung sowie Aktien von substanzstarken, großen, international bekannten und bedeutenden Unternehmen (Blue-Chips) erworben werden. - internationale Renten: Es können sowohl Staatsanleihen, Schuldverschreibungen von Kreditinstituten sowie sonstige (Unternehmens)Anleihen erworben werden; diese können sowohl auf Euro lauten als auch auf Fremdwährungen. Die Emittenten unterliegen hinsichtlich ihres Sitzes keinen geographischen, hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes keinen branchenmäßigen Beschränkungen. c) Investitionen in Vermögensgegenstände gem. 18 dieser Fondsbestimmungen spielen als Anlageziel eine untergeordnete Rolle. Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. d) Derivative Instrumente gemäß 19 und 19a dieser Fondsbestimmungen (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivate) dürfen sowohl zur Risikominimierung (Absicherung) als auch zu Spekulationszwecken verwendet werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende Derivate als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche Rolle spielen. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.h. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.h. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. 5. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens zulässig. Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.b. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. 24

26 Rechnungsjahr 2012/13 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an einem geregelten Markt gemäß 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.h. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen jeweils bis zu 20 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß 20 Abs. 3 Z. 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen jeweils bis zu 20 v.h. des Fondsvermögens, insgesamt jedoch nur bis zu 30 v.h. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.h. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und 25

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