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1 N i e d e r s c h r i f t über die 28. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kerzenheim am Mittwoch, dem 26. Juni 2013 im Haus der Vereine Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: Uhr Uhr Anzahl der Ratsmitglieder: 16 Zur Sitzung ordnungsgemäß geladen: 16 Anwesend waren: 10 Nicht anwesend waren: 6 Die schriftliche Einladung der Ratsmitglieder erfolgte am Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung mit Angabe der Tagesordnungspunkte erfolgte in der Ausgabe 25 des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Eisenberg Treffpunkt und durch Aushang an den Anschlagtafeln. Anwesend waren: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Alfred Wöllner Mitglieder der SPD-Fraktion Andreas Brauer Bernd Fachenbach Hans-Dieter Hild Christopher Krill Annette Mang Andrea Maurer-Fangmann Peter Steinbrecher Mitglied der CDU-Fraktion --- Mitglieder der FWG Fraktion Steffen Mohr Bernd Resch Helmut Scheu fraktionsloses Mitglied Beigeordnete 1. Beigeordneter Hartwig Wolf 2. Beigeordnete Gisela Mähnert von der Verwaltung 2. Beigeordneter der Verbandsgemeinde Reinhard Wohnsiedler FBL Lothar Görg Schriftführerin: Verw.-Fachangest. Silvia Steinbrecher-Benz

2 nicht anwesend waren: Ratsmitglied Dr. Valentin Bastian Ratsmitglied Hans Rolvien Ratsmitglied Markus Vorbeck Ratsmitglied Hans-Otto Buch Ratsmitglied Detlef Osterheld Ratsmitglied Jörg Asel Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: Neu: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 24. April Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des Realsteuerhebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie des Hebesatzes der Gewerbesteuer - Drucksache Nr. 15/13-4. Zweite Änderung des Bebauungsplanes Windkraftanlagen auf dem Esper und in den Sechzehn Morgen a) Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB b) Auftragsbeschluss an die Verwaltung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens - Drucksache Nr. 17/13-5. Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF-RP); hier: Austausch einer Konsolidierungsmaßnahme - Drucksache Nr. 19/13-6. Nachträgliche Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes Im Brüb l Teil B und C - Drucksache Nr. 18/13-7. Dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Göllheim; Beteiligung der Nachbargemeinden - Drucksache Nr. 16/13-8. Wegeinstandsetzung Eisenberger Pfad - Drucksache Nr. 20/13 - Neu: 9. Baumpflegearbeiten auf dem Kerzenheimer Friedhof - Drucksache Nr. 21/ Spendenangelegenheit 11. Information zur Kindertagesstätte in Kerzenheim 12. Mitteilungen und Anfragen II. Nichtöffentlicher Teil: Neu: 1. Bauangelegenheit 2. Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Alfred Wöllner, eröffnet um Uhr die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kerzenheim und stellt fest: a) Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Einladung der Ratsmitglieder. b) Dass der Gemeinderat beschlussfähig versammelt ist. Die Beschlussfähigkeit ist während der ganzen Sitzung gegeben.

3 c) Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu ergänzen: TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 9: Baumpflegearbeiten auf dem Kerzenheimer Friedhof Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1 Einwohnerfragestunde Es liegen keine Anfragen vor. 2 Genehmigung der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 24. April 2013 Einwände gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung werden nicht erhoben. Zu dem Punkt Bericht aus der Sitzung des Ortsbeirats erinnert Ratsmitglied Resch an den Antrag des Ortsbeirats Rosenthal, den Wasserlauf am Weiher zu überprüfen. 3 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung des Realsteuerhebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie des Hebesatzes der Gewerbesteuer Aufgrund der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) ist es notwendig, die Hebesätze bereits in diesem Jahr an das Niveau der geplanten Nivellierungssätze 2014 anzugleichen um die Schlüsselzuweisungen für künftige Jahre (2014 und 2015) in voller Höhe zu erhalten. Änderung der Realsteuerhebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B Bislang ist der Realsteuerhebesatz der Grundsteuer B auf 350 v. H. festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2013 soll nun der Hebesatz auf 375 v. H. erhöht werden, um diesen an die geplanten Nivellierungssätze des Landes anzupassen. Durch die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 375 v. H. werden voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von ,03 erzielt. Der Realsteuerhebesatz der Grundsteuer A soll von bisher 300 v. H. auf 310 v. H. erhöht werden. Durch diese Erhöhung werden voraussichtliche Mehreinnahmen von 445,88 erzielt. Änderung des Gewerbesteuerhebesatzes Der Realsteuerhebesatz der Gewerbesteuer wurde bislang auf 350 v. H. festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2013 soll ebenfalls nun der Hebesatz auf 370 v. H. erhöht werden, um diesen an die geplanten Nivellierungssätze des Landes anzupassen.

4 Durch die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 370 v. H. werden voraussichtlich ehreinnahmen in Höhe von 1.483,23 erzielt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Hebesatz der Grundsteuer A auf 310 v. H., der Grundsteuer B auf 375 v. H. und der Gewerbesteuer auf 370 v. H. festzusetzen. 4 Zweite Änderung des Bebauungsplanes Windkraftanlagen auf dem Esper und in den Sechzehn Morgen a) Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB b) Auftragsbeschluss an die Verwaltung zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens Wegen Sonderinteresse nach 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Mohr und Resch an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil. Zur Errichtung von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2003 ein Bebauungsplan aufgestellt. Die beiden süd-östlichen Windkraftanlagen sollen durch höhere und leistungsfähigere Windkraftanlagen ersetzt werden. Im Bebauungsplan ist eine maximale Höhe von 100 m (Flügelspitze) festgeschrieben. Die geplanten Anlagen haben eine Nabenhöhe von 140 m und einen Rotordurchmesser von 60 m. Die Gesamthöhe beträgt somit 200 m. Weiterhin ist der Standort der Anlagen durch ein Baufeld festgesetzt. Die beiden neuen Anlagen werden geringfügig nach Norden bzw. Westen verschoben, die Baufelder sind entsprechend anzupassen. Für die beiden restlichen Anlagen erfolgt keine Änderung. Zum Bau der Anlagen ist eine Änderung des Bebauungsplanes Windkraftanlagen auf dem Esper und in den Sechzehn Morgen erforderlich. Von der Firma juwi werden die hierzu benötigten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Firma juwi übernimmt alle Kosten, die für die Erstellung von Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes entstehen. Mit der Firma juwi wird hierzu eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Da sich die Leistungsfähigkeit der Anlagen erhöht, wird auch die Durchleitungsvergütung an die Gemeinde angepasst. Die neue Durchleitungsvergütung wird in der vertraglichen Vereinbarung geregelt. Vorab wurde bereits eine Berechnung über zukünftig zu erwartende Lärmbelastung durch die neuen und bestehenden Anlagen erstellt. Die nach den gesetzlichen Vorgaben einzuhaltenden Grenzwerte werden nicht überschritten. Als Anlage 1 ist der Niederschrift ein Lageplan mit den geänderten Standorten beigefügt. a) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die zweite Änderung des Bebauungsplanes Windkraftanlagen auf dem Esper und in den Sechzehn Morgen. Für die beiden im beiliegenden Lageplan dargestellten süd-östlichen Baufelder wird die bisher festgesetzte Höhe (maximale Flügelspitzenhöhe) von bisher 100 m auf 200 m erhöht. Weiterhin werden die beiden festgesetzten Bau-

5 felder verschoben. Für die beiden weiteren Windkraftanlagen erfolgt keine Änderung der Festsetzungen. b) Nach Erstellung der erforderlichen Unterlagen durch die Firma juwi wird die Verwaltung mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt. Die Firma juwi übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes benötigt werden. Hierzu ist ein Vertrag mit der Firma juwi abzuschließen. 5 Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF-RP); hier: Austausch einer Konsolidierungsmaßnahme Der vom Gemeinderat Kerzenheim beschlossene und von der Kommunalaufsicht genehmigte Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds der Gemeinde Kerzenheim sah folgende Konsolidierungsbeiträge vor: Produkt/Konto Bezeichnung Ansatz bisher Ansatz neu Einsparung Miete Bauhof 9.000, , , Grundsteuer A , ,00 900, Grundsteuer B , , , Hundesteuer 6.100, , , Vergütung Arbeitnehmer 5.300, , , Versorgungsbeitr. Arbeitn. 500,00 170,00 330, Sozialvers.beitr. Arbeitn ,00 500, , Vergütung Arbeitnehmer 8.000, , , Versorgungsbeitr. Arbeitn ,00 700, , Sozialvers.beitr. Arbeitn. 700,00 240,00 460, Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED (vorauss. 2013) , , ,00 Nun ist die Kommunalaufsicht an die Verwaltung herangetreten und hat mitgeteilt, dass bei Genehmigung der einzelnen Maßnahmen bei der Position Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED versäumt wurde, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzufordern. Für die Gemeinde Kerzenheim würde dies bedeuten, dass in den ersten Jahren die Einsparungen nicht angerechnet werden könnten, da Tilgung und Zins zunächst noch zu berücksichtigen wären. Da der Gemeinde somit ein finanzieller Spielraum in Bezug auf den Konsolidierungsbeitrag fehlt, wurde mit der Kommunalaufsicht vereinbart, dass der Vertrag geändert und die Gemeinde eine andere Maßnahme einbringen kann. Da aktuell zwei Windkraftanlagen rückgebaut und zwei neue, größere Anlagen errichtet werden sollen (Repowering), wird vorgeschlagen diese Maßnahme als Austausch für die Straßenbeleuchtung vorzusehen.

6 Ratsmitglied Resch bittet um Aufklärung, wie der Einsparungsbetrag bei der Grundsteuer B zustande gekommen ist. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Konsolidierungsmaßnahme Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED im Vertrag zu streichen. Der Kommunalaufsicht soll im Gegenzug vorgeschlagen werden, die Erlöse aus dem geplanten Repowering der Windkraftanlagen einzubringen. 6 Nachträgliche Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes Im Brüb l Teil B und C Von Herrn Geil wurde Klage beim OVG Koblenz gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Neustadt eingereicht. Das OVG Koblenz hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Bei der Zulassung der Berufung wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan möglicherweise nicht rechtskräftig ist. Auf der Planurkunde ist vermerkt, dass der Bebauungsplan am öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Ausfertigung der Planurkunde erfolgte am Nach den gesetzlichen Bestimmungen hätte die Ausfertigung vor der Bekanntmachung erfolgen müssen. Vom Verwaltungsgericht Neustadt wurde dieser Punkt geprüft. Die Satzung des Bebauungsplanes Im Brüb l Teil B und C wurde durch den damaligen Ortsbürgermeister Schneider bereits am ausgefertigt. Damit hat das zuständige Ausfertigungsorgan nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensschritte die Übereinstimmung der zur Bekanntmachung bestimmten Satzung mit dem Willen des Gemeinderates in hinreichender Weise unmittelbar vor ihrer Bekanntmachung bezeugt. Der Gemeinderat ist wie das Verwaltungsgericht Neustadt der Überzeugung, dass der Bebauungsplan Im Brüb l Teil B und C rechtskräftig zustande gekommen ist. Um dies zu bekräftigen werden der Bebauungsplan sowie die Satzung nochmals ausgefertigt und bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt weiterhin zum Zeitpunkt der ersten Bekanntmachung, dem in Kraft. Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Ausfertigung des Bebauungsplanes Im Brüb l Teil B und C einstimmig zu. Nach der Ausfertigung soll der Bebauungsplan durch seine nochmalige Bekanntmachung zur Rechtskraft gebracht werden. Der Gemeinderat ist wie vom Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt, der Auffassung, dass der Bebauungsplan rechtskräftig zustande gekommen ist. Der Bebauungsplan tritt damit weiterhin rückwirkend zum in Kraft.

7 7 Dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Göllheim; Beteiligung der Nachbargemeinden Die Verbandsgemeinde Göllheim plant die dritte Fortschreibung ihres Flächennutzungsplanes. Gemäß 2 BauGB sind die angrenzenden Nachbargemeinden bei der Planung zu beteiligen und anzuhören. Von den Nachbargemeinden ist zu prüfen, ob die Planung ihre Interessen beeinträchtigt. Der Niederschrift ist als Anlage 2 ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt. Der Gemeinderat beschließt bei 1 Gegenstimme (Maurer-Fangmann), gegen die geplante dritte Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Göllheim keine Bedenken zu erheben. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. 8 Wegeinstandsetzung Eisenberger Pfad Ortsbürgermeister Wöllner berichtet, dass beim Waldbegang im letzten Herbst besprochen wurde, dass FAM Kern einen Förderantrag zum Wegebau bei der Zentralstelle der Forstverwaltung stellen soll. Die Kostenschätzung für die Instandsetzung des Eisenberger Pfads mit lfdm. beläuft sich auf rund Von der Forstverwaltung wurde eine Zuwendung in Höhe von zugesagt, so dass der Eigenanteil der Gemeinde Kerzenheim rund beträgt. Die Maßnahme soll nach dem Holzeinschlag durchgeführt werden. Der Gemeinderat stimmt der Wegebaumaßnahme am Eisenberger Pfad einstimmig zu. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund Baumpflegearbeiten auf dem Kerzenheimer Friedhof Aus gegebenem Anlass hat Ortsbürgermeister Wöllner die Firma Rauth aus Ramsen beauftragt, die Bäume auf dem Friedhof in Kerzenheim auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Beim letzten Gewitter waren armdicke Äste der Linden heruntergefallen. Dabei hat sich ergeben, dass an mehreren Bäumen die Kronen gepflegt, Totholz entfernt und Erziehungs- und Aufbauschnitte durchgeführt werden müssen. Nach Rücksprache mit der ortsansässigen Firma Staubitz hat diese mitgeteilt, Pflegearbeiten an derart hohen Bäumen nicht mehr ausführen zu können. Eine Auflistung der Pflegemaßnahmen liegt dieser Niederschrift als Anlage 3 bei. Die Kosten belaufen sich auf rund Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe in Höhe von rund für Baumpflegearbeiten auf dem Kerzenheimer Friedhof an die Firma Rauth, Ramsen, einstimmig zu.

8 10 Spendenangelegenheit Ortsbürgermeister Wöllner berichtet, die FWG Fraktion habe 400 gespendet. Das Geld werde für den Kinderzirkus bei den Ferienspieltagen verwendet. Der Vorsitzende dankt den Freien Wählern für diese Unterstützung. Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Zuwendung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, einstimmig zu. 11 Information zur Kindertagesstätte in Kerzenheim Ab dem bestehe ein Betreuungsanspruch für Kinder unter zwei Jahren, berichtet der Vorsitzende. Um den Bedarf zu decken, müsste in der Kindertagesstätte eine vierte Gruppe eröffnet werden, bei der die Gemeinde die Personal- und Sachkosten tragen müsse. Für den Umbau des Gebäudes hatte der Gemeinderat bereits einen Zuschuss an die protestantische Kirchengemeinde in Höhe von rund beschlossen. Bei einem gemeinsamen Gespräch mit Pfarrer Hiller und dem Presbyterium wurde über folgende Alternativen gesprochen: - Gemeinsame Trägerschaft der Kommune und Kirchengemeinde - Vertraglich geregeltes Mitspracherecht der Gemeinde - Übertragung der Kindertagesstätte an die Gemeinde Bürgermeister Wöllner geht davon aus, dass derzeit die protestantische Kirchengemeinde und die Landeskirche über die weitere Vorgehensweise beratschlagen. Mit dem Jugendamt bei der Kreisverwaltung sei abgeklärt worden, dass mit zwei Gruppen von 19 plus 6 Kindern und einer Gruppe von 8 plus 7 Kindern auch die unter Zweijährigen ab August aufgenommen werden können. Die Gemeinde strebe jedoch die baldige Einrichtung einer vierten Gruppe an. 12 Mitteilungen und Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Schriftführerin: Vorsitzender: Silvia Steinbrecher-Benz Verwaltungsfachangestellte Alfred Wöllner Ortsbürgermeister

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