N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 7/2009) 23. Juni 2009
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- Waltraud Hofer
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1 B-026/7 GEMEINDE BAYERBACH b. Ergoldsbach N I E D E R S C H R I F T (Nr. 7/2009) über die Sitzung des Gemeinderates Bayerbach b. Ergo. am 23. Juni 2009 im Sitzungssaal des Rathauses Bayerbach, Marktstr. 4 Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Bindhammer, Vorsitzender 2. Bürgermeister Ludwig Eisgruber 3. Bürgermeister Klaus Mittermeier die Mitglieder des Gemeinderates GR Stephan Neumeier GR Michael Krieger GR Josef Reif GR Christian Wallner GR Ludwig Rieder GR Reinhold Buczek GR in Gerlinde Gahr GR Werner Klanikow GR in Marianne Pritscher Abwesend: GR Stephan Wollrab (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Kindergartenleiterin Frau Aschenbrenner Herr Länger, Fa. Pogana Herr Lorenz, Fa. Pogana Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: Uhr Ende: Uhr Zuhörer: 13 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.
2 Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2009 P. 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2009 P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27. Mai 2009 P. 4 Weitere Vorgehensweise mit den Lindenbäumen neben der Kirche in Hölskofen P. 5 Kinderhaus Bayerbach b. Ergoldsbach; hier: a) Allgemeine Informationen b) Mittagsbetreuung c) Namensgebung P. 6 Antrag von Herrn und Frau Josef und Rosa Gütlhuber auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken FlSt.Nr. 291, 295/2, 294/2 und 296 der Gemarkung Bayerbach P. 7 Antrag von Herrn Johann Aufleger auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Freilandfläche Fl.St.Nr. 813, 816/3, 816/4, 821/2, 825/2, 826/2, 828, 828/1, 829/1, 829 und 829/2 Gemarkung Bayerbach P. 8 Maßnahmen zur Oberflächenwasserableitung an der Vogelbergstraße auf Fl.St. Nr. 1436/38 zum Bayerbach P. 9 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitglieder des Gemeinderates zur Sitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2009 Mit 12 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2009 genehmigt
3 P. 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2009 Mit 12 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. Mai 2009 genehmigt. P. 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27. Mai 2009 Mit 12 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27. Mai 2009 genehmigt. P. 4 Weitere Vorgehensweise mit den Lindenbäumen neben der Kirche in Hölskofen Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass im Vorfeld der Sitzung eine Besichtigung stattfand. Bei einem Sturm brachen Äste von den Linden ab und beschädigten die Kirche in Hölskofen. Der Schaden an der Kirche beträgt ca und wurde von der Versicherung der Pfarrei übernommen. Nachdem mit weiteren Schädigungen zu rechnen ist, sollten die Bäume stark zurück geschnitten, aber seiner Meinung nach nicht gefällt werden. Im Gemeinderat diskutierte man anschließend, ob die Bäume erhalten werden sollen. Die Linden sind ca. 300 Jahre alt und in sehr schlechtem Zustand. Durch starkes Zuschneiden könnten die Bäume allerdings für die nächsten 10 bis 20 Jahre erhalten werden. Durch den radikalen Zuschnitt werden die Bäume allerdings nicht mehr besonders gut aussehen. Mit 6 : 6 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat hat vom Zustand der Lindenbäume in Hölskofen neben der Kirche Kenntnis genommen. Das Fällen der alten Lindenbäume und eine Ersatzpflanzung wird vorerst abgelehnt. Mit 7 : 5 Stimmen wurde beschlossen: Die Lindenbäume sollen stark zugeschnitten werden, so dass keine Gefährdung durch herabfallende Äste mehr vorliegt. Es soll versucht werden die Bäume so lange wie möglich zu erhalten. Die drei einzelnen Nadelbäume in der Nähe der Kirche sollen jedoch aus Sicherheitsgründen gefällt werden
4 P. 5 Kinderhaus Bayerbach b. Ergoldsbach; hier: a) Allgemeine Informationen b) Mittagsbetreuung c) Namensgebung a) Allgemeine Informationen Herr Bürgermeister Bindhammer begrüßte zu diesem Beratungspunkt die Kindergartenleiterin Frau Aschenbrenner. Frau Aschenbrenner informierte anschließend über den Stand des Personals ab Eröffnung der Kinderkrippe sowie des Kinderhortes zum 01. September Status Personal Wöchentl. Arbeitszeit Arbeitsbereiche Leitung Fr. Aschenbrenner Stellv. Krippenleitung Fr Wallner 39 Std Krippe KiGa Hort + Verfügungszeit 30 Std. ( 8.oo 14.oo Uhr) Krippe Stellv. Hortleitung Fr. Schuder Gruppenleitung - KiGa Fr. Menauer Gruppenleitung - KiGa Fr Hopfensperger Berufspraktikantin 39 Std. (7.3o 16.oo Uhr) KiGa + Hort 27,5 Std. ( 7.3o 13.oo Uhr) KiGa 25 Std. ( Uhr ) KiGa 36 Std. ( Di.,Do.,Fr. 7.oo 12.oo Mi. 7.oo 13.oo Uhr ) KiGa Fr Löffelmann ( Mo.,Di., Do. + Fr. 13.oo 16.oo Uhr Mi. 13.3o 16.oo) Hort Päd. Zweitkraft Fr Rieder Päd. Zweitkraft Fr. Zeiher Päd. Zweitkraft Fr. Schnellinger Päd. Zweitkraft Fr. Müller Päd. Zweitkraft Fr. Heinz 39 Std. ( 7.oo 16.oo Uhr ) Di.-nm. Frei 39 Std. ( 7.3o 16.oo Uhr ) KiGa Std. ( 7.3o 13.oo Uhr ) Krippe 15 Std. ( 11.oo 14.oo Uhr ) Hort 1O Std. ( 11.oo 13.oo Uhr ) KiGa bis 1o.3o Uhr Krippe v. 11.oo 16.oo Uhr KiGa > Kinderzahlen 2oo9 / 2o1o: Kindergarten 4 5 Std.: 5o Kinder 7.3o 12.3o Uhr 5 6 Std.: 6 Kinder 7.oo 13.oo Uhr 6 7 Std.: 2 Kinder 7.oo 14.oo Uhr 7 8 Std.: 8 9 Std.: 5 Kinder 7.oo 16.oo Uhr insgesamt: 63 Kinder - 4 -
5 KRIPPE 3 4 Std.: 1 Kinder 8.oo 12.oo Uhr 4 5 Std.: 3 Kinder 8.oo 13.oo Uhr 5 6 Std.: 3 Kinder 8.oo - 14.oo Uhr 8 9 Std.: 1 Kinder 7.oo 16.oo Uhr insgesamt: 8 Kinder Hort > 13.oo Uhr 1o Kinder > 14.oo Uhr 6 Kinder > 16.oo Uhr 6 Kinder insgesamt: 22 Kinder b) Mittagsbetreuung Frau Aschenbrenner gab folgende Aufstellung für die Mittagsbetreuung mit Beköstigung bekannt: Krippe: 2 Kinder KiGa: 5 Kinder Hort: 7 Kinder insgesamt: 14 Kinder Als Unkostenbeitrag für ein Mittagessen sollten vorerst 3,-- pro Kind und Tag angesetzt werden. Kostenrechnung: 14 Kinder x 3,-- pro Tag = 42,-- pro Tag 42,-- x 20 Öffnungstage = 840,-- im Monat geschätzte Bruttokosten für Köchin: Mtl. Personalkosten ca. 650,00 bei mind.12,5 Std. wöchentlich (tägl. 2,5 Std.) Restbetrag für Lebensmittelbeschaffung: 190,-- i. M. => pro Tag 9,50 Frau Aschenbrenner teilte mit, aus pädagogischer Sicht wäre es sinnvoll, dass vor Ort gekocht wird, da somit die Kinder ein gesundes, ausgeglichenes Essen bekommen. Es kann flexibel und kindgerecht gekocht werden und die Kinder erstellen in Zusammenarbeit mit den Gruppenleitungen den Speiseplan. Ein Vorteil dabei ist auch das Beachten der vorgegebenen Richtlinien, seitens vom Gesundheitsamt. Außerdem ist es für diese Kinder wichtig, dass eine familiäre Basis geschaffen wird. Grundsätzliche Ritualien mit Ruhe und individueller Bedürfnisse und psychischer Lage sind dabei sehr zu beachten. Auch Frau Boerboom vom Landratsamt Landshut würde eine eigene Küche bevorzugen. Ein Gespräch mit den Eltern hat ergeben, dass mit dem Preis und einer eigenen Küche Einverständnis besteht
6 Herr Bürgermeister Bindhammer ergänzte, dass auch für eine Vertretung der Köchin gesorgt wird und die Kücheneinrichtung im Förderprogramm der Regierung enthalten ist. Die Kinder, welche kein Mittagessen beanspruchen, müssen ihre Verpflegung selbst mitbringen. Ein zusätzliches Aufwärmen ist nicht mehr möglich. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat Bayerbach b. Ergoldsbach hat von der Möglichkeit einer eigenen Küche mit Köchin in der Kindertagesstätte Kenntnis genommen. Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach wird für die Mittagsverpflegung einen Koch/Köchin in der Kindertageseinrichtung ab September beschäftigen. c) Namensgebung Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom der Kindergarten den Namen Kindergarten Bachpiraten erhielt. Nachdem nun zu unserem Kindergarten auch eine Kinderkrippe sowie ein Kinderhort hinzukommen, könnte die gesamte Einrichtung unter einer Leitung als Kinderhaus geführt werden. Es bietet sich an, unsere Kindertageseinrichtung in Kinderhaus Bachpiraten zu benennen. Frau Aschenbrenner erklärte, der Vorteil eines Kinderhauses ist neben einer Gesamtleitung, dass das bestehende Personal übergreifend in den anderen Bereichen eingesetzt werden kann. Die Verwaltung bleibt bei einer Kraft, so dass die Zusammenarbeit mit Trägerschaft, Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach, Jugendamt und Sozialministerium wie gewohnt weiter läuft. Es ist auch eine Qualitätssteigerung der Einrichtung und pädagogisch reibungslose Übergänge von Krippe zu Kindergarten sowie von Kindergarten zu Kinderhort sind stets gewährleistet. Die vernetzte Zusammenarbeit stabilisiert die Arbeit am Kind, mit den Eltern und mit der Grundschule. Es ermöglicht durch intensive Teamarbeit Problematiken oder aber auch Stärken des Kindes übergreifend pädagogisch, psychologisch und fachgerecht zu deuten und zielgerichtet zu fördern. Priorität im Kinderhaus ist es auch, das Team zu stärken und die Schwächen jedes einzelnen Kindes zu erkennen. Für unser Einzugsgebiet ist es aber auch wichtig, dass die Eltern, aber auch die Kinder wissen, dass die Bezugspersonen von Krippe bis Hort, also vom ca. 1. Lebensjahr bis ca. 14. Lebensjahr, so gut wie immer die gleichen Personen sind. Dieses Team ist jedem Kind bekannt und für die pädagogische Arbeit auch sehr aufbauend. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Gemeinderat hat von der Möglichkeit zur Benennung der Kindertageseinrichtung Kenntnis genommen. Der Kindergarten, die Kinderkrippe sowie der Kinderhort werden als gemeinsame Einrichtung Kinderhaus geführt. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Das Kinderhaus erhält den Namen Kinderhaus Bachpiraten
7 P. 6 Antrag von Herrn und Frau Josef und Rosa Gütlhuber auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken FlSt.Nr. 291, 295/2, 294/2 und 296 der Gemarkung Bayerbach Herr Bürgermeister Bindhammer berichtete, dass die Eheleute Josef und Rosa Gütlhuber mit Schreiben vom die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Flst.Nr. 291, 295/2, 294/2 und 296, Gemarkung Bayerbach, beantragt haben. Die geplante Photovoltaikanlage hat einen Flächenbedarf von ca. 8 ha. Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Alle anfallenden Kosten werden von den Antragstellern bzw. durch eine Betreibergesellschaft übernommen. Die vorgesehenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es muss eine Änderung zu einem Sondergebiet im Sinne von 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung durchgeführt werden. Nach dem Ziel BVI.1 des Landesentwicklungsprogramms Bayern soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert und auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild geachtet werden. Nach Ziel BVI.1.1 des Landesentwicklungsprogramms sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Zweck des Ziels, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, ist insbesondere die Erhaltung und der Schutz der freien Landschaft und ihrer jeweiligen Funktion. Nicht an Siedlungseinheiten angebundene großflächige Photovoltaikanlagen können demgegenüber das Landschaftsbild zerreißen und beeinträchtigen daher in der Regel die Funktionsfähigkeit der Freiräume. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird allerdings auch dem im Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Ziel BV 3.6 (Erneuerbare Energien, Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie sollen verstärkt erschlossen und genutzt werden) entsprochen. Die genannten Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden in diesem Sinn bestmöglich verwirklicht, wenn erneuerbare Energien erschlossen und genutzt werden, ohne dass dies mit einer Zersiedelung der Landschaft verbunden ist. Daher wird sich ein Standort ohne Anbindung an Siedlungseinheiten nach bauleitplanerischer Prüfung mit anderen Standortalternativen nur in Fallgestaltungen, in denen eine Beeinträchtigung der Schutzgüter der Ziele des Kapitels nachhaltige Siedlungsentwicklung nicht in gravierender Weise zu befürchten ist, als noch mit den Zielen der Raumordnung vereinbar erweisen können. Unter dem Vorbehalt der erforderlichen sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gerade auch unter naturschutzfachlichen Aspekten, erscheinen nicht an geeignete Siedlungseinheiten angebundene Standorte für Photovoltaikanlagen dann noch als mit den Zielen des Kapitels nachhaltige Siedlungsentwicklung des Landesentwicklungsprogramms vereinbar, wenn an dem konkreten Standort keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder sonstiger öffentlicher Belange zu besorgen ist, was insbesondere bei bereits bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsbildes der Fall sein kann. Derartige Vorbelastungen können im Einzelfall vorliegen, etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen, Konversationsflächen, Flächen in räumlichem Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich
8 Herr Lorenz von der Fa. Pogana erklärte zunächst, dass die PV-Anlage östlich von Bayerbach nicht weiter verfolgt wird. Eine flächenmäßig gleich bleibende Einstrahlung ist auf diesem Hügel nicht möglich. Ein weiteres Problem sind die Bäume und die Rückseite in Richtung Penk ist ein Nordhang. Zur PV-Anlage in Mausloch erklärte er, dass sie an einem Südhang entstehen soll und landschaftlich von Wald umgeben ist. Das Gelände liegt in einer Talsenke und ist nur marginal einsehbar. Es muss noch mit dem Energieversorger Verbindung aufgenommen werden, wo eine Einspeisung in das Stromnetz erfolgen kann. Weiter berichtete Herr Lorenz, dass laut Staatsregierung PV-Anlagen laut Landesentwicklungsplan nicht in das Landschaftsbild passen. Die Anlagen sollen im Anschluss an die Bebauung stattfinden. Bei den letzten Projekten wurde die direkte Anbindung an eine Bebauung strikt gefordert. Dies ist aber selten zu verwirklichen. Wie im Landkreis Landshut mit Genehmigungen von PV-Anlage umgegangen wird, ist ihm nicht bekannt. Aus dem Gemeinderat wurde angeregt, dass eine klare Aussage zur Aufgabe der Anlage östlich von Bayerbach von der Fa. Pogana getroffen werden muss. Herr Länger bekräftigte, dass die Fa. Pogana die PV-Anlage östlich von Bayerbach nicht weiter verfolgen wird. Herr GR Reif sagte hierzu, dass den Bürgern die Anlagen nicht gefallen. Die Anlagen sollten neben Autobahnen gebaut werden. Es gibt nur Probleme mit dem Landschaftsbild, den Jagdgenossenschaften und den Stromversorgern. Mit 11 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Eheleute Josef und Rosa Gütlhuber vom zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Flst.Nr. 291, 295/2, 294/2 und 296, Gemarkung Bayerbach, wurde Kenntnis genommen. Dem Antrag wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungsbzw. Grünordnungsplanes sowie die städtebaulichen Verträge zur Übernahme der Planungskosten vorzubereiten
9 P. 7 Antrag von Herrn Johann Aufleger auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Freilandfläche Fl.St.Nr. 813, 816/3, 816/4, 821/2, 825/2, 826/2, 828, 828/1, 829/1, 829 und 829/2 Gemarkung Bayerbach Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass Herr Johann Aufleger mit Schreiben vom die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 17 ha beantragt hat. Wie bereits persönlich besprochen, wird auf den Grundstücken Flst.Nr. 813, 816/3, 816/4, 821/2, 825/2, 826/2, 828, 828/1, 829/1, 829 und 829/2, Gemarkung Bayerbach, die Errichtung einer Photovoltaikanlage geplant. Diese Grundstücke sind fast ausschließlich nachweislich in den letzten 3 Jahren als Acker genutzt worden. Alle Grundstücke gehören zur Gemarkung Bayerbach und grenzen an den Ortsteil Mausloch an. Die Gesamtfläche aller Grundstücke zusammen beträgt ca. 17 ha. Davon entfallen ca. 1,7 ha auf Grünflächen und 15,3 ha auf Ackerflächen. Da das EEG-Gesetz Strom Photovoltaikanlagen auf Grünflächen nicht vergütet, kommt nur der Ackeranteil für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Frage. Auf Grund von auftretenden Verschattungen durch einen angrenzenden Forst, müssen gewisse Abstände zwischen Photovoltaikanlage und dem Wald eingehalten werden, was zu einer zusätzlichen Verringerung der Nutzfläche führt. Die Größe der Nutzfläche liegt bei ca. 13,5 ha und wird in einer späteren detaillierten Planung genau festgelegt werden. Die von der Photovoltaikanlage erzeugte Leistung wird ca. 4 MWp betragen. Die Einspeisung der erzeugten Energie wird in das Netz des Energieversorgers E.ON erfol
10 gen. Die Zufahrt soll über Gemeindewege (z. B. Verbindungsstraße zwischen Gerabach und Mausloch) erfolgen. Mit Zusatzschreiben vom hat Herr Aufleger mitgeteilt, dass mit den Nachbarn im Ortsteil Mausloch wegen der geplanten Photovoltaikanlage gesprochen wurde. Frau Neß hat keinerlei Einwände zu der Photovoltaikanlage. Thomas und Christine Taube haben keine Einwände. Nur bei dem ihnen angrenzenden Grundstück Flst.Nr. 813 sollte ein angemessener Abstand zu ihrem Grundstück eingehalten werden. Familie Adolf und Bernadette Aufleger haben keine Einwände für eine solche Anlage. Auf der ihnen angrenzenden Fläche Flst.Nr. 813 sollte jedoch keine Photovoltaikanlage errichtet werden. Auf Grund der Besprechungen mit den Nachbarn ist Herr Aufleger zu der Überzeugung gekommen, dass auf dem Grundstück Flst.Nr. 813 keine PV-Anlage errichtet werden soll. Dieses Grundstück soll ganz oder teilweise als Ausgleichsfläche genutzt werden. Die vorgesehenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es muss eine Änderung zu einem Sondergebiet im Sinne von 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung durchgeführt werden. Nach dem Ziel BVI.1 des Landesentwicklungsprogramms Bayern soll die Zersiedelung der Landschaft verhindert und auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild geachtet werden. Nach Ziel BVI.1.1 des Landesentwicklungsprogramms sollen Neubauflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Zweck des Ziels, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, ist insbesondere die Erhaltung und der Schutz der freien Landschaft und ihrer jeweiligen Funktion. Nicht an Siedlungseinheiten angebundene großflächige Photovoltaikanlagen können demgegenüber das Landschaftsbild zerreißen und beeinträchtigen daher in der Regel die Funktionsfähigkeit der Freiräume. Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird allerdings auch dem im Landesentwicklungsprogramm enthaltenen Ziel BV 3.6 (Erneuerbare Energien, Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie sollen verstärkt erschlossen und genutzt werden) entsprochen. Die genannten Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden in diesem Sinn bestmöglich verwirklicht, wenn erneuerbare Energien erschlossen und genutzt werden, ohne dass dies mit einer Zersiedelung der Landschaft verbunden ist. Daher wird sich ein Standort ohne Anbindung an Siedlungseinheiten nach bauleitplanerischer Prüfung mit anderen Standortalternativen nur in Fallgestaltungen, in denen eine Beeinträchtigung der Schutzgüter der Ziele des Kapitels nachhaltige Siedlungsentwicklung nicht in gravierender Weise zu befürchten ist, als noch mit den Zielen der Raumordnung vereinbar erweisen können. Unter dem Vorbehalt der erforderlichen sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gerade auch unter naturschutzfachlichen Aspekten, erscheinen nicht an geeignete Siedlungseinheiten angebundene Standorte für Photovoltaikanlagen dann noch als mit den Zielen des Kapitels nachhaltige Siedlungsentwicklung des Landesentwicklungsprogramms vereinbar, wenn an dem konkreten Standort keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder sonstiger öffentlicher Belange zu besorgen ist, was insbeson
11 dere bei bereits bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsbildes der Fall sein kann. Derartige Vorbelastungen können im Einzelfall vorliegen, etwa bei brachliegenden, ehemals baulich genutzten Flächen, Konversationsflächen, Flächen in räumlichem Zusammenhang mit größeren Gewerbebetrieben oder großen Windkraftanlagen im Außenbereich. Mit 11 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag des Herrn Johann Aufleger vom und zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Flst.Nr. 813, 816/3, 816/4, 821/2, 825/2, 826/2, 828, 828/1, 829/1, 829 und 829/2, Gemarkung Bayerbach, wurde Kenntnis genommen. Dem Antrag wird ohne die Fläche FlSt.Nr. 813 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellung eines Bebauungs- bzw. Grünordnungsplanes sowie die städtebaulichen Verträge zur Übernahme der Planungskosten vorzubereiten. P. 8 Maßnahmen zur Oberflächenwasserableitung an der Vogelbergstraße auf Fl.St. Nr. 1436/38 zum Bayerbach Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass im Vorfeld der Sitzung eine Besichtigung des Anwesens durch den Gemeinderat erfolgte. Die Anlieger der Vogelbergstraße teilen immer wieder mit, dass bei starkem Regen sehr viel Oberflächenwasser aus dem Umfeld anfällt. Der Grundstückseigentümer des FlSt.Nr. 1436/38 gestattet nun der Gemeinde, eine Verrohrung zum Bayerbacher Bach zu verlegen, um das Oberflächenwasser in den Bach abzuleiten. Mit 12 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Die Gemeinde Bayerbach b. Ergoldsbach hat von der Möglichkeit zur Ableitung von Oberflächenwasser von der Vogelbergstraße zum Bayerbacher Bach Kenntnis genommen
12 Einer Oberflächenableitung auf dem Grundstück FlSt.Nr. 1436/38 mittels Verrohrung wurde zugestimmt. P. 9 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Bindhammer teilte mit, dass der Bauantrag Scharfenberg zur Genehmigung an das Landratsamt Landshut weitergeleitet wurde. Weiter teilte er mit, dass am Wochenende eine Benefizveranstaltung des TSV Bayerbach durchgeführt wird und er bittet hierbei um rege Teilnahme des Gemeinderates. Frau GR`in Gahr fragte, wie weit die Planung zur Gestaltung des Gehweges an der Marktstraße ist? Herr Bürgermeister Bindhammer sagte hierzu, dass das Ing. Büro Ferstl bereits beauftragt wurde. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG!
G E M E I N D E G I L C H I N G
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