Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksache 17/6074 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6251 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden A. Problem DeutschlandhatsichdasZielgesetzt,dieTreibhausgasemissionenbis2020um 40ProzentundentsprechendderZielsetzungderIndustriestaatenbis2050um mindestens80prozentzusenken.mitdemimherbst2010verabschiedeten EnergiekonzeptunddernunmehrvordemHintergrundderHavarievonFukushimaerfolgendenWeiterentwicklunghatdieBundesregierungdienotwendigenWeichengestellt. B. Lösung DieinhaltsgleichenGesetzentwürfederFraktionenderCDU/CSUundFDPsowiederBundesregierungseheneinesteuerlicheFörderungvonenergetischen SanierungsmaßnahmenanGebäudenvor.DieFörderungbeziehtsich wiedie vergleichbarenförderprogrammedurchdiekfwbankengruppe aufwohngebäude.gefördertwerdengebäude,dievor1995gebautwurden.dieförderungwirdzielgerichtetausgestaltet.siestelltaufdasenergetischeergebnisder durchgeführtenbaumaßnahmenabundsetztvoraus,dassdurchdiejeweiligen MaßnahmenderEnergiebedarfdesGebäudeserheblichverringertwird.Diesist durchdiebescheinigungeinessachverständigennachzuweisen.dieaufwendungenfürdiemaßnahmenwerdenimfalleeinereinkunftserzielungüber zehnjahreimrahmenderjeweiligeneinkunftsartabgeschrieben.steuerpflichtige,diedasobjektselbstnutzen,könnendieaufwendungenwiesonderausgabeningleicherweisegeltendmachen. ZusammenführungundAnnahmederinhaltsgleichenGesetzentwürfein geänderterfassungmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand (Steuermehr- (+)/-mindereinnahmen ( )inmio.euro) DieHöhedesdurchdiegesetzlichenRegelungenentstehendenVollzugsaufwandesderSteuerverwaltungenderLänderistnichtabschätzbar. Gebietskörperschaft Volle Jahrewirkung * * Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten. Kassenjahr Insgesamt Bund Länder Gemeinden Vollzugsaufwand EinschließlichdervomFinanzausschussempfohlenenVeränderungenderGesetzentwürfeergebensichfolgendeSteuermindereinnahmen: E. Sonstige Kosten MitderMaßnahmewerdenAnreizezurVermeidungexternerKostengesetzt, indemdurcheineverbesserungderenergieeffizienzvongebäudennegative AuswirkungenaufdieUmwelt insbesonderederausstoßklimaschädlicher Gase verringertwerden. InfolgederMaßnahmeentstehenfürdieGebäudeeigentümerüberschaubare direktekostendurchdenerforderlichennachweisvonsachverständigenüber dieerfolgteverringerungdesenergiebedarfs. MitnahmeeffekteinfolgederMaßnahmekönnennichtausgeschlossenwerden. AußerdemkanneszuPreissteigerungendurchdieLeistungserbringerbeiden gefördertenleistungenkommen,dieohnedieförderungunterbliebenwären. InsgesamtkanndurchdieSchaffungzusätzlicherNachfrageindenbetroffenen SektoreneinPreisspielraumentstehen,dendieAnbieterderLeistungennutzen können. InsbesonderefürdasHandwerkunddasBaugewerbewirdsichdiesteuerliche FörderungimSinneeinerStabilisierungundBelebungderNachfragepositiv aufdenumsatzunddengewinnauswirken.obundinwelchemumfang gesamtwirtschaftlicheauswirkungenzuverzeichnensind,lässtsichdagegen wegendervielzahlderzuberücksichtigendenfaktorennichtidentifizieren. F. Bürokratiekosten EswerdenzweiInformationspflichtenfürBürgerinnenundBürgerundeine InformationspflichtfürUnternehmeneingeführt.DieDetailssindderAnlage desberichtszuentnehmen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6358 Beschlussempfehlung DerBundestagwollebeschließen, diegesetzentwürfeaufdrucksachen17/6074und17/6251zusammenzuführen und mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: 1.Artikel1wirdwiefolgtgeändert: a)innummer2wird 7eAbsatz1wiefolgtgeändert: aa)insatz1werdendiewörter iminland durchdiewörter inder EuropäischenUnionoderdemEuropäischemWirtschaftsraum ersetzt. bb)satz2wirddurchfolgendesätzeersetzt: DieerhöhtenAbsetzungenkönnennurinAnspruchgenommen werden,wenndurcheinenachamtlichvorgeschriebenemmustererstelltebescheinigungeinersachkundigenpersonimsinnedes 21 derenergieeinsparverordnungdievoraussetzungendessatzes1 nachgewiesensind.erteiltdiesachkundigepersoneinesolchebescheinigung,obwohldievoraussetzungendessatzes1nichtvorliegen,haftetdiesefürdiedurchihrehandlungverkürztesteueroder zuunrechtgewährtensteuervorteile.diesgiltnicht,wennnachgewiesenwerdenkann,dassbeidererstellungderbescheinigungim SinnedesSatzes2diesachkundigePersonihrePflichtenwedervorsätzlichnochgrobfahrlässigverletzthat. b)innummer3wird 10kAbsatz1Satz1wiefolgtgeändert: aa)satz1wirdwiefolgtgefasst: DerSteuerpflichtigekannAufwendungenaneineminderEuropäischenUnionoderdemEuropäischenWirtschaftsraumbelegenen eigenengebäude,beidemmitderherstellungvordem1.januar 1995begonnenwurde,imKalenderjahrdesAbschlussesderenergetischenSanierungsmaßnahmenundindenfolgendenneunKalenderjahrenjeweilsbiszu10ProzentwieSonderausgabenabziehen, soferndasgebäudenachabschlussderbaumaßnahmendievoraussetzungendes 7eAbsatz1Satz1Nummer1und2erfüllt. bb)insatz2werdendiewörter 7eAbsatz1Satz2gilt durchdie Wörter 7eAbsatz1Satz2bis4gilt ersetzt. c)nachnummer3werdenfolgendenummern3aund3beingefügt: 3a.In 35aAbsatz5Satz1wirdderSatzteilvordemSemikolonwie folgtgefasst: SteuerermäßigungennachdenAbsätzen1bis3könnennurinAnspruchgenommenwerden,soweitdieAufwendungennichtBetriebsausgaben,WerbungskostenoderSonderausgabendarstellen oderalsaußergewöhnlichebelastungenberücksichtigtwordensind. 3b.In 39aAbsatz1Nummer5BuchstabeawerdendieWörter die nach 10dAbsatz2, 10e,10f,10g,10h,10i durchdiewörter dienach 10dAbsatz2, 10e,10f,10g,10h,10i,10k ersetzt. d)nummer4wirdwiefolgtgeändert: aa)inbuchstabeawerdenin 52Absatz22aSatz1dieWörter mitdenennachdem31.dezember2011begonnenwurde durchdiewör-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ter mitdenennachdem5.juni2011begonnenwurdeunddievor dem1.januar2022beendetsind ersetzt. bb)inbuchstabebwerdenin 52Absatz24fSatz1dieWörter mitdenennachdem31.dezember2011begonnenwurde durchdiewörter mitdenennachdem5.juni2011begonnenwurdeunddievor dem1.januar2022beendetsind ersetzt. 2.NachArtikel1wirdfolgenderArtikel1aeingefügt: Artikel1a ÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzes DasEnergiewirtschaftsgesetzvom7.Juli2005 (BGBl.IS.1970),daszuletztdurchArtikel1desGesetzesvom (BGBl.IS. [einsetzen:datum undfundstelledesgesetzeszurneuregelungenergiewirtschaftlichervorschriften])geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1.Dem 6werdendiefolgendenAbsätze2bis4angefügt: (2)DieinengemwirtschaftlichemZusammenhangmitderrechtlichen undoperationellenentflechtungeinesverteilnetzes,einestransportnetzes odereinesbetreibersvonspeicheranlagennach 7Absatz1und 7a bis10eübertragenenwirtschaftsgütergeltenalsteilbetriebimsinneder 15,16,18,20und24desUmwandlungssteuergesetzes.Satz1giltnur fürdiejenigenwirtschaftsgüter,dieunmittelbaraufgrunddesorganisationsaktsderentflechtungübertragenwerden.fürdieanwendungdes 15Absatz1Satz1desUmwandlungssteuergesetzesgiltauchdasVermögenalszueinemTeilbetriebgehörend,dasderübertragendenKörperschaftimRahmendesOrganisationsaktsderEntflechtungverbleibt. 15 Absatz2und 22desUmwandlungssteuergesetzes, 34Absatz7ades Körperschaftsteuergesetzessowie 6Absatz3Satz2undAbsatz5Satz4 bis6sowie 16Absatz3Satz3und4desEinkommensteuergesetzessind aufmaßnahmennachsatz1nichtanzuwenden,soferndiesemaßnahme vontransportnetzbetreibernimsinnedes 3Nummer31coderBetreibernvonSpeicheranlagenbiszum3.März2012ergriffenwordensind. Satz4giltbezüglichdes 22desUmwandlungssteuergesetzesundderin 34Absatz7adesKörperschaftsteuergesetzesgenanntenFällenurfür solchemitdersiebenjährigensperrfristbehaftetenanteile,diezubeginn derrechtlichenoderoperationellenentflechtungbereitsbestandenhaben undderenveräußerungunmittelbaraufgrunddesorganisationsaktsder Entflechtungerforderlichist.FürdenErwerberderAnteilegiltSatz4 nichtunddiesertrittbezüglichderimzeitpunktderveräußerungder AnteilenochlaufendenSperrfristunterBesitzzeitanrechnungindieRechtsstellungdesVeräußerersein.BeiderPrüfungderFrage,obdieVoraussetzungenfürdieAnwendungderSätze1und2vorliegen,leistetdie RegulierungsbehördedenFinanzbehördenAmtshilfe ( 111derAbgabenordnung). (3)ErwerbsvorgängeimSinnedes 1desGrunderwerbsteuergesetzes,diesichfürVerteilnetzbetreiber,TransportnetzbetreiberoderBetreibervonSpeicheranlagenausderrechtlichenoderoperationellenEntflechtungnach 7Absatz1undden 7abis10eergeben,sindvonder Grunderwerbsteuerbefreit.Absatz2Satz4und6geltenentsprechend. (4)DieAbsätze2und3geltennichtfürdiejenigenUnternehmen,die einerechtlicheentflechtungauffreiwilligergrundlagevornehmen Absatz2wirdwiefolgtgefasst: (2) 6Absatz2istmitWirkungvom13.Juli2009anzuwenden.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ InArtikel2wirddieAngabe 1.Januar2012 durchdiewörter Tagnach derverkündung ersetzt. Berlin, den 29. Juni 2011 Der Finanzausschuss Dr. Volker Wissing Vorsitzender Olav Gutting Berichterstatter Dr. Birgit Reinemund Berichterstatterin Lothar Binding (Heidelberg) Berichterstatter

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Lothar Binding (Heidelberg) und Dr. Birgit Reinemund A. Allgemeiner Teil I.Überweisung DerDeutscheBundestaghatdenGesetzentwurfderFraktionenderCDU/CSUundFDPaufDrucksache17/6074in seiner114.sitzungam9.juni2011demfinanzausschuss zurfederführendenberatungsowiedemausschussfür WirtschaftundTechnologie,demAusschussfürVerkehr, BauundStadtentwicklung,demAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitsowiedemHaushaltsausschusszurMitberatungüberwiesen.DerHaushaltsausschusswirdzudemgemäß 96GO-BTbeteiligt. DeninhaltsgleichenGesetzentwurfderBundesregierungauf Drucksache17/6251hatderDeutscheBundestaginseiner 116.Sitzungam29.Juni2011denselbenAusschüssenzur federführendenberatungsowiezurmitberatungüberwiesen undebenfallsdenhaushaltsausschussgemäß 96GO-BT beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen DaeinHauptteildesPrimärenergiebedarfsaufdenGebäudestandentfällt,weistdieserauchganzerheblichePotentialezurEnergie-undCO 2 -Einsparungauf.Umdiese PotentialezuerschließenunddamitdasZiel,dieTreibhausgasemissionenbis2020um40Prozentundentsprechend derzielsetzungderindustriestaatenbis2050ummindestens 80Prozentzusenken,siehtderGesetzentwurfeinesteuerlicheFörderungvonenergetischenSanierungsmaßnahmen angebäudenvor,dievordemjahre1995gebautwurden. DieerheblicheVerringerungdesEnergiebedarfsdesGebäudesdurchdieentsprechendenMaßnahmenmussdurchdie BescheinigungeinesSachverständigennachgewiesenwerden. DieAufwendungenfürdieseMaßnahmenwerdenimFalle einereinkunftserzielungüberzehnjahreimrahmenderjeweiligeneinkunftsartabgeschrieben.steuerpflichtige,die dasobjektselbstnutzen,könnendieaufwendungenwie SonderausgabeningleicherWeisegeltendmachen. III.Öffentliche Anhörung DerFinanzausschusshatinseiner54.Sitzungam27.Juni 2011eineöffentlicheAnhörungzudemGesetzentwurf durchgeführt.folgendeeinzelsachverständige,verbände undinstitutionenhattengelegenheitzurstellungnahme: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V., Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V., Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, DENEFFDeutscheUnternehmensinitiativeEnergieeffizienz, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband e.v., GdWBundesverbanddeutscherWohnungs-undImmobilienunternehmen e.v., Haus & Grund Deutschland, Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt, KfW Bankengruppe, Neitzel,Michael,InWISForschungundBeratungGmbH, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Siebenkotten, Lukas Deutscher Mieterbund e. V., Thöne,Dr.Michael,FiFoFinanzwissenschaftlichesForschungsinstitut an der Universität zu Köln, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V., Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., Zentralverband Deutsches Baugewerbe. DasErgebnisderöffentlichenAnhörungistindieAusschussberatungeneingegangen.DasProtokolleinschließlichdereingereichtenschriftlichenStellungnahmenistder Öffentlichkeitzugänglich. IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie Gesetzentwürfeinseiner49.Sitzungam29.Juni2011beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen. DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklung hatdiegesetzentwürfeinseiner44.sitzungam29.juni 2011beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmedeszusammengeführtenGesetzentwurfesindergeändertenFassung. DerAusschussfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheithatdieGesetzentwürfeinseiner48.Sitzungam 29.Juni2011beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen. DerHaushaltsausschusshatdieGesetzentwürfeinseiner 59.Sitzungam29.Juni2011beratenundempfiehltmitden StimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendie StimmenderFraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENAnnahmemitÄnderungen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6358 V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerFinanzausschusshatdenGesetzentwurfderFraktionen dercdu/csuundfdpinseiner53.sitzung,am8.juni 2011vorbehaltlichderÜberweisungzurfederführendenBeratungerstmaligberatenunddieDurchführungeineröffentlichenAnhörungam27.Juni2011beschlossen (siehehierzuabschnittiii).nachdurchführungderöffentlichen AnhörunghaterdiesenGesetzentwurfgemeinsammitdem inhaltsgleichengesetzentwurfderbundesregierungin seiner55.sitzungam29.juni2011erneutberatenunddie Beratungabgeschlossen. DerFinanzausschussempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionenSPDundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieZusammenführungundAnnahmederinhaltsgleichenGesetzentwürfe unterberücksichtigungderimausschussangenommenen undderbeschlussempfehlungzuentnehmendenänderungen. DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPerklärten,dassmanbiszumJahr2020eineReduktionderTreibhausgasemissionenum40ProzentundbiszumJahr2050 um80prozenterreichenwolle.nebendenkfw-förderprogrammenkönnedurchdiesteuerlicheförderungeinwesentlicherbeitragdurchenergetischesanierungsmaßnahmenangebäudenerzieltwerden.diesemaßnahmestelle einenwichtigenschrittderenergiewendedarundleiste einenwichtigenbeitragzurreduzierungvontreibhausgasemissionen. ImEinzelnensolledieFörderungfürWohngebäudegelten, beidenenmitderherstellungvordem1.januar1995begonnenwurde.dasprogrammseizeitlichbis2022befristet. DasZielderdurchgeführtenBaumaßnahmenseidas KfW- Effizienzhaus85.DieserStandardseinotwendig,umdie genanntenco 2 -Zielezuerreichen.DiesteuerlichenErleichterungenseiennurimGanzenzuerzielen.Einzelmaßnahmenwürdennichtgefördert.DafürstündendieAngebote derkfwbankengruppezurverfügung.diemitteldafür seienebenfallsauf1,5mrd.euroaufgestocktworden.es könntenaberaucheinzelmaßnahmengefördertwerden, wennimabschlussdasendzielerreichtundnachgewiesen werde.inzwischengebeeseinmuster,dasdiesteuerverwaltungindielageversetze,dieseszubeurteilen.dieses MustervereinfachedasVerfahrenundverhindereauch Missbrauch.DerSachverständigetragedieVerantwortung fürdierichtigkeitderbescheinigung. DiehiereingesetztenMittelwürdeneinegroßeWirkungauf denarbeitsmarktderhandwerkerunddesbaugewerbes entfalten.derhebelderinvestitionenentsprecheetwadem 16-FachendereingesetztenSumme,dadieseMaßnahmezu zusätzlichenarbeitsplätzenundsteuereinnahmenführen würde. DiesteuerlicheFörderunggeltesowohlfürVermieterals auchfüreigennutzer.dieunterschiedlichesteuererleichterungergebesichausunterschiedlichensteuersätzen.dies seimiteinemprogressiveneinkommensteuertarifnichtvermeidbar. ZudemhättensichdieKoalitionsfraktionenentschieden,das ProgrammaufdeneuropäischenWirtschaftsbereichauszudehnen.DiesseiauseuroparechtlichenGründennotwendig. DieFörderungsolleaußerdemnunfürMaßnahmengelten, dienachdem5.junidiesesjahresbegonnenwurden.durch denvorgezogenenbeginnsolleeinemattentismusvorgebeugtwerden,indeminvestitionennichteinhalbesjahrblockiertwürden. FernerverwiesendieKoalitionsfraktionenaufdiezustimmendeHaltungderSachverständigenbeidervomAusschussdurchgeführtenöffentlichenAnhörung,dassdiesteuerlicheFörderungeinesinnvolleErgänzungzuden ZuschüssenunddenzinsverbilligtenDarlehenderKfW- Förderungdarstelle.ZwarwürdennurSteuerzahlerdavon begünstigt.dieübrigenkönntenjedochweiterhinaufdie KfW-Programmezurückgreifen.Mitdersteuerlichen FörderungwerdelediglichfüreinezusätzlicheGruppevon EigentümerneinAnreizgeschaffen,den Effizienzstandard85 zuerreichen.dieserstandardseizwarambitioniert,entsprechedamitaberlediglichdemmaßstab,dendie KoalitionsfraktionenandiegesamteEnergiewendeanlegen würden.damitwürdendiebegrenztzurverfügungstehendenmittelbestmöglicheingesetzt. DieFraktionderSPDerklärte,dassdieenergetischeGebäudemodernisierungschoninderVergangenheitvonder KfWBankengruppegefördertwurde.DieseFörderungsei indervergangenheitzeitweiligverringertwordenundinzwischenwieder abernichtaufdasfrühereniveau angehoben,undwerdenundurchneueinstrumentewiederforciert.mansehediebeidenförderlinienjedochkritisch,da dieförderungdurchsteuerlicheerleichterungenvielhöher ausfallealsdieförderungdurchdiekfwbankengruppe. BeieinemSteuersatzvon30Prozentbetragediesteuerliche Förderung6000Eurogegenübernur2500Eurobeieiner FörderungdurchdieKfWBankengruppe.EsseidenBürgernnurschwerverständlichzumachen,wennzweigleich gelagertemaßnahmenunterschiedlichhochgefördertwürden.indenzielenseimansichmitdenkoalitionsfraktionen einig,aberbeiderdurchführungsehemangroßemängel. DeshalbfavorisieredieFraktionderSPD,dieKfW-Mittel weiteraufzustocken,damanindervergangenheitdamit guteerfahrungengemachthabe. Kritischbewertetwerdezudem,dassdiesteuerlicheFörderungdurchAbzugvomzuversteuerndenEinkommenvorgenommenwird.DiesführezueinerregressivenFörderung. Reichewürdenbelohnt,Armebestraft.AuchderVorschlag desbundesrates,einenabzugvondersteuerschuldvorzunehmen,reichenichtaus,daernuranwendungaufsteuerpflichtigehabe.nicht-steuerpflichtigewürdensomitüberhauptkeineförderungerfahren.deshalbschlagedie FraktionderSPDvor,eineZulagezuvergeben.Dieshätte densteuersystematischenvorteil,dassmangenauwüsste, wievielmittelaufgewendetwerdenmüssen.beisteuerrechtlichensonderregelungenwissemandagegennicht, welchegruppendieförderungeninanspruchnehmenund welchekostendabeientstehen. AußerdemseidieTeilwertfingierungimEnergiewirtschaftsgesetzkritisch,dabeihilferechtliche,aberinsbesondere nochfragenzursteuergestaltungoffenseien. DieFraktionDIELINKE.begrüßtegrundsätzlichdieFörderungenergetischerGebäudesanierung.DieFörderunganhandsteuerlicherMaßnahmenseiinsbesonderedurchden AusschlussderDoppelförderungmitKfW-Programmen

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode sinnvoll,dadamiteinzusätzlichessanierungspotentialerschlossenwerde.nichttragfähigseihingegendiegewichtungdesgesetzentwurfszwischendirekterundindirekter FörderungsowiedieAusgestaltungderFörderungimEinzelnen.EswerdegegenGrundsätzedersozialenGerechtigkeitverstoßen.BeidenlenkungspolitischenZielenwürden nichtdierichtigenschwerpunktegesetzt.eswürdendie obereneinkommensschichtenundvermieterstärkergefördertalsandere. ImEinzelnenkritisiertedieFraktionDIELINKE.,dassdie indirektesteuerlicheförderungmitunterbiszudoppeltso hochseinkönnewiediedirekteförderung,dieüberdie KfWBankengruppeerreichtwerdenkönne.VordemHintergrund,dassdieKfW-Förderungenergetischwesentlich ambitionierterezieleverfolgt,seidiesnichthinnehmbar. ZudemseidieKfW-Förderungwesentlichzielgenauer,differenzierterunddamitaucheffektiver.InderAnhörungsei demfolgenddeutlichgeworden,dassesfraglichsei,obmit densteuerlichenförderungendasangestrebteenergiespar- Potentialdes KfW-Effizienzhauses85 erreichbarsei. ZudemräumtedieFraktionDIELINKE.ein,dassdieRegelungdesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionenzum effektivenqualitätsnachweiszwarrichtig,aberdennochimmernochnichtausreichendsei,ummissbrauchvorzubeugen.diesseibeiderzuteilungderkfw-förderunganders. AußerdemseiendieFinanzämtermitdernotwendigenPrüfungüberfordert.Dementsprechendhabesichauchder Bundesrechnungshofgeäußert. Darüberhinauswurdebegrüßt,dassdasKfW-Förderprogramm zwarnuringeringeremumfangundlediglich begrenztaufdreijahre verlängertwordensei.dennoch stellediesteuerlicheförderungeineverteilungspolitische Ungerechtigkeitdar.VoraussetzungfürdiesteuerlicheFörderungseidieExistenzeineszuversteuerndenEinkommens.MenschenmitgeringenEinkommen,diedennochin selbstgenutztemwohneigentumleben,seiendamitausder steuerlichenförderungausgeschlossen,spitzenverdiener würdenbevorzugt.dervorschlagdesbundesratesundder EntschließungsantragderFraktionderSPDwürdenhingegensinnvollerweiseaufeineeinkommensunabhängigesteuerlicheFörderungabzielen,diesichandifferenziertenenergetischenZielvorgabenorientiert. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbetonte,sie bemessedemthemagebäudesanierungeineentscheidende BedeutunginderEnergiewendezu.ImGebäudebereich würden20prozentderco 2 -Emissionenentstehen.Wolle manbis2050zueinerco 2 -freienwirtschaftkommen,müssemandiesjetztangehen,dagebäudenuralle30bis 50Jahreenergetischsaniertwürden.SomitwerdedasZiel diesespakets,dasausmehrerengesetzenbesteht,grundsätzlichgeteilt.derwegdersteuerlichenförderungsei jedochnichtrichtig.sinnvollerwärees,diekfw-förderprogrammeaufzustocken.wollemanjedochdensteuerpolitischenwegbeschreiten,müsstendiestandardsehrgeiziger gesetztwerden.zudemseidieseförderungverteilungspolitischkontraproduktiv.dazuforderederentschließungsantragderfraktionbündnis90/diegrüneneinespezifischeförderungfürmenschenmitgeringemeinkommen. DieskönneübereineentsprechendeÄnderungdesKfW- ProgrammsüberZuschüssebzw.überdiebesondereBerücksichtigungvonEinzelmaßnahmenerfolgen.Ferner würdeninsbesondereuntereeinkommensschichteninsanierungsbedürftigengebäudenwohnen.daherseieinesolche verteilungspolitischewirkungauchumweltpolitischkontraproduktiv.stattdessenmüsstensichdiefördersätzenicht ameinkommensteuersatz,sondernandengebäudenorientieren.außerdemsollediesteuerlicheförderunganalogzur KfW-FörderungaufeinesteuerabzugsberechtigteKostensummevonmaximal75000EurojeMaßnahmebegrenzt werden,umdieförderungschwerpunktmäßigaufselbstnutzerundkleinvermieterauszurichten.darüberhinaus müssegeprüftwerden,inwieferndaszieleinerhöheren Sanierungsquotebessermiteinemregionaldifferenzierten Instrumenterreichtwerdenkönne,welchesdieWirtschaftlichkeitvonSanierungenbesondersinstagnierendenoder schrumpfendenregionenerhöht. DieFörderungvonEinzelmaßnahmen,diesichimZeitraum vonzehnjahrenzueinergesamtmaßnahmekumulieren,begrüßtediefraktionbündnis90/diegrünengrundsätzlichalswichtigenschrittzurberücksichtigungderlebenswirklichkeitvielermenschen.aufnachfrageerläuterte hierzudiebundesregierung,dassdersteuerpflichtigedie FörderungindemJahr,indemerden85-Prozent-Standard erreiche,bekommeunddannfürzehnjahre.vorläufige SteuerbescheidemitdenentsprechendenverwaltungstechnischenSchwierigkeitenwürdendarausnichtentstehen. UmdenErfolgderFörderungbewertenzukönnen,forderte diefraktionbündnis90/diegrünenzudem analog zudemvorschlagderdeutschenindustrie-undhandelskammer eineevaluierungnachzweijahren.damitkönne demvorgebeugtwerden,dassdiesesteuerlicheförderung, ähnlichwiebereitsbeivergangenenfällenbeobachtet,aus demruderläuft. DieBundesregierungbetontezuBeginnderBeratungenim Ausschuss,derGesetzentwurfbeinhalteeinenTeilderMaßnahmen,mitdenenfürDeutschlandeinneuesundzukunftsfähigesEnergiesystemgeschaffenwerde.DaeinHauptteil desprimärenenergiebedarfsaufdengebäudestand verwandtwerde,liegehierdasgrößtepotential,welches durchprivateinvestitionengehobenwerdenkönne.dergesetzentwurfsehedahereinesteuerlicheförderungvonenergetischensanierungsmaßnahmenangebäudenvor.die Förderungbeziehesich wiedievergleichbarenförderprogrammedurchdiekfwbankengruppe aufwohngebäude. GefördertwürdenGebäude,beidenenmitderHerstellung vordem1.januar1995begonnenwurde.dieförderungsei zielgerichtetausgestaltet.siestelleaufdasenergetischeergebnisderdurchgeführtenbaumaßnahmeabundsetzevoraus,dassdurchdiejeweiligenmaßnahmenderenergiebedarfdesgebäudessoweitverringertwerde,dasser lediglich85prozenteinesderzeitigenneubauserreiche. DiesseidurchdieBescheinigungeinesSachverständigen nachzuweisen.dieaufwendungenfürdiemaßnahmenwürdenimfalleeinereinkunftserzielungüberzehnjahreim RahmenderjeweiligenEinkunftsartabgeschrieben.Steuerpflichtige,diedasObjektselbstnutzen,könntendieAufwendungenwieSonderausgabeningleicherWeisegeltend machen.dergesetzentwurfstelledamitdiefinanzielleförderungderenergetischengebäudesanierungaufeinzweites Standbein.NebenderErhöhungderProgrammmittelfürdas CO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppe aufjährlich1,5mrd.eurobietedievorliegendesteuerliche FörderungeineAlternative,ohnedieKfW-Programmespie-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6358 gelgleichabzubilden.dergesetzentwurforientieresichan denregelungenzurförderungvonmodernisierungsmaßnahmenanbaudenkmalenodergebäudeninsanierungsgebieten ( 7h,7iund10fdesEinkommensteuergesetzes EStG).DieseFördermaßnahmenhättensichinderPraxisbewährt.Insofernseiesdurchausfolgerichtig,wenndieFörderungderenergetischenGebäudesanierunginsoweitvergleichbarbeiVermieternübererhöhteAbsetzungensowie beiselbstnutzernüberdenabzugvonsonderausgabenerfolge.einedoppelförderungseianalogzurregelungfür haushaltsnahedienstleistungenausgeschlossen. DemvondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP vorgelegtenänderungsantragstimmtederausschussunter HerausnahmederRegelungenzurÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzesmitdenStimmenderFraktionenCDU/ CSU,SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei StimmenthaltungderFraktionDIELINKE.zu. (FürdieAbstimmungzudenRegelungenzurÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzessieheunten.) Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes DieKoalitionsfraktionenerläuterten,beiderÄnderungdes EnergiewirtschaftsgesetzeshandeleessichumdieUmsetzungderElektrizitäts-undGasrichtlinienvom14.August 2009,dieeinerechtlicheEntflechtungfordere.Beidieser EntflechtungkönntenBetriebsteileentstehen,dienichtdie gefordertequalitätdesteilbetriebsnachdemumwandlungssteuerrechterfüllenkönnen.umhierwettbewerbsverzerrungenzuvermeiden,müssegeregeltwerden,dassim ZugederEntflechtungsbestimmungenzuübertragende WirtschaftsgüteralsTeilbetriebeimSinnedesUmwandlungssteuerrechtsgeltenundsomiteinesteuerlicheFiktion greifenkönne.imergebnisführedietrennungvomgeschäftsbereichnetzbetriebvomrestlichengeschäftsbetrieb zueinererleichterung. DieFraktionderSPDbetonte,einZielderAnwendungdes UmwandlungssteuerrechtskönnedieBildungstillerReservensein,umdarinSteuerschuldenauflangeZeitzuverstecken.SteuerlicheGestaltungsmöglichkeiten,wiesiez.B. durchrealestateinvestmenttrusts (REIT)inderVergangenheitmöglichwaren,solltenvermiedenwerden,damit diesteuerlichenbelastungenausstillenreservennichtin diezukunftverschobenwerdenkönnen. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisiertedie ÄnderungdesEnergiewirtschaftsgesetzesimZusammenhangmitdiesemGesetzgebungsverfahrenscharf.Dieses VerfahrenlassekeinevernünftigePrüfungzu.DieAnhörunghabediesbestätigt.AufdenerstenBlickmüssesogar resümiertwerden,dasssichausderfragederteilbetriebsfiktioneineunzulässigebenachteiligungderkleinenenergieerzeugerergebe.eswürdennichthinnehmbarenachteile fürdiekleinenwettbewerbergesehen. DieBundesregierungwarderMeinung,esließesichvertreten,dassessichbeiderin 6desEnergiewirtschaftsgesetzesvorgesehenenRegelungnichtumeineBeihilfehandeleundeineNotifizierungbeiderEU-Kommissionnicht erforderlichsei.mitdemgesetzentwurfwürdensichauch keineneuensteuerlichengestaltungsmöglichkeitenergeben,weilsichvergleichbareregelungenbereitsimgeltendenenergiewirtschaftsgesetzfindenwürden.dervorliegen- degesetzentwurfpassesichinsoweitandieneue RechtslageimUmwandlungssteuerrechtwieauchandieeuropäischenVorgabenzurEntflechtungan.ZurVerhinderung vongestaltungsmöglichkeitenknüpfe 6Absatz2desEntwurfsdesEnergiewirtschaftsgesetzesschonwiebisheran einenengenwirtschaftlichenzusammenhangmitdenentsprechendenentflechtungsmaßnahmenan.darüberhinaus werdeneugeregelt,dassalleinentflechtungsmaßnahmen betroffenseien,dienichtfreiwilligerfolgten,sondernaufgrunddergesetzlichenvorgabenzwingendseien.schließlichenthaltedieneufassungin 6aucheinegesonderte RegelungzurVermeidungvonUmgehungenundmissbräuchlichenGestaltungen. ZurTeilbetriebsfiktionbetontedieBundesregierung, 6des Energiewirtschaftsgesetzeswerdeanneueeuroparechtliche VorgabenunddasUmwandlungssteuerrechtangepasst.Im vorliegendengesetzentwurfhandelesichumeineflankierendesteuerlicheregelung,dieauchindiesesänderungsgesetzpasse.dieanderenänderungen,diedaseuroparecht umsetzten,erfolgtenimrahmendesgesetzeszurneuregelungenergiewirtschaftsrechtlichervorschriften,dasparallel zudenvorliegendengesetzentwurfberatenwerde.wasdie Ungleichbehandlungangehe,seieseinfachso,dasshier ganzkonkretdieserichtlinieumgesetztwerdeunddassdas, wasdortzwingendalsentflechtungsmaßnahmeerforderlich seiundauchgeregeltwerde,alleinunterdieteilbetriebsfiktionfallensolle. DervondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP zuränderungdesenergiewirtschaftsgesetzesvorgelegten RegelungstimmtederAusschussmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.zu. Unentgeltlicher Erwerb DieKoalitionsfraktionenwiesendaraufhin,dassimFalle einesunentgeltlichenerwerbs insbesonderebeidervererbungoderschenkung derrechtsnachfolgerdieselben RechtehabewiederRechtsvorgänger,wenndieserdasObjektselbstzurEinkunftserzielungnutzenwolle.DementsprechendkönneauchderRechtsnachfolgerdieerhöhten Absetzungengeltendmachen.Diesergebesichaus 11d Absatz1Satz3derEinkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). BegrenzungderÜberwälzungenergetischerSanierungskosten auf Mieter DieFraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENlegtenfernereinenÄnderungsantragzurBegrenzungderÜberwälzungenergetischerSanierungskostenaufdieMietervor. DerGesetzentwurfderBundesregierungsehekeinerlei SchutzderMieterinnenundMietervorsanierungsbedingten Mieterhöhungenvor.EsbestehesomitdieGefahr,dassdie SanierungskostenzuMietsteigerungenführen,aberdie steuerlicheentlastungenalleinbeimvermieterverbleibt.im InteresseeinergerechtenLastenteilungmüssedeshalbsichergestelltwerden,dassdieaufgrundderneuenSonderabschreibungfürenergetischeSanierungsmaßnahmenentstehendensteuerlicheVorteilevondennach 559des BürgerlichenGesetzbuchs (BGB)vomGebäudeeigentümer

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aufdiemieterumlegbarenkostenabgezogenwerden.dabeisolltendiesteuerlichenvorteile,wievombundesratin seinerstellungnahmegefordert,pauschalmit30prozent desgesamtvolumensdererhöhtenabsetzungenangesetzt werden.umdiebelastungdermieterinnenundmieterabzufedern,werdeaußerdemeineabsenkungderumlagemöglichkeitbeimodernisierungsmaßnahmengefordert,worunterauchmaßnahmenderenergetischensanierungfallen, von11prozentauf9prozent. DurchenergetischeModernisierungenentstündenVorteile füreigentümerundvermieterdurchdiewertsteigerungdes Gebäudes,eineverbesserteVermietbarkeitundVermarktbarkeitdesGebäudes.AuchfürdieMieterentstündenVorteiledurcheineSteigerungdesWohnwertesunddurcheine VerringerungderEnergiekosten. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENappelliertean diekoalitionsfraktionen,demvotumdesbundesrates,das mitdiesemänderungsantragaufgegriffenwerde,zuzustimmen.esseinichtnachvollziehbar,warumdiesteuerlicheförderungenergetischersanierungsmaßnahmeninnerhalbwenigertageverabschiedetwerdenmüsse,die RechtssicherheitfürMieterinnenundMieterjedochwarten müsse. DieKoalitionsfraktionenbetonten,nachihrerAuffassung bedürfedervorschlagdesbundesrates,erhöhtesteuerliche AbsetzungenimMietrechtbeiderModernisierungsumlage zuberücksichtigenund 559aBGBentsprechendzuergänzen,einersorgfältigenPrüfung,sowohlinHinsichtauf dievorgeschlageneregelungstechnikalsauchaufdiewirtschaftlichenauswirkungen.esbietesichan,diesefragen imzusammenhangmitderanstehendenmietrechtsreform zudiskutieren.hierzustimmediebundesregierungderzeit einenreferentenentwurffüreinmietrechtsänderungsgesetz ab,zudessenschwerpunktenohnehinänderungender mietrechtlichenbestimmungenzurduldungvonenergetischenmodernisierungenundzurdurchführungdes Mieterhöhungsverfahrensgehörenwürden.DiePrüfungdes VorschlagessolledeshalbdemmietrechtlichenGesetzgebungsverfahrenvorbehaltenbleiben. DieFraktionDIELINKE.unterstrich,auchimMietbereich existiertenverteilungspolitischemängel,danichtsichergestelltsei,dassenergetischesanierungsmaßnahmennicht umgelegtwerdenkönnen.dervorschlagdesbundesrates, diesteuerlicheförderungindenkatalogdernichtumlegbarenzuschüsseausöffentlichenhaushaltenaufzunehmen, seibedauerlicherweisenichtaufgegriffenworden.gesamtgesellschaftlichseiesabernotwendig,dassmieterinnenund MieternichtweitervonSeitenderVermieterbelastet werden. DenÄnderungsantragderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENlehntederAusschussmit denstimmenderkoalitionsfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionDIELINKE.ab. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD FernerlegtedieFraktionderSPDeinenEntschließungsantragvor,mitdemsieanstrebt,dassderBundestagdie Bundesregierungauffordert, fürdieenergetischesanierungvonzueigenenwohnzweckengenutztengebäudeneinedirektezulagenförderung statteinerindirektensteuerlichenförderungeinzuführen; diezulageinhöhevon3prozentdersanierungsaufwendungen,höchstens2250euroimkalenderjahrüber einen Zeitraum von zehn Jahren zu gewähren; diefördervoraussetzungensofestzulegen,dasssieim RahmeneinerwirtschaftlichsinnvollenSanierungvon Wohngebäuden erreicht werden können; einedoppelförderungdurchzulage,steuerlicheförderung,zinsverbilligtedarlehenoderanderesteuerfreie Zuschüsse auszuschließen; diezulagedurchdiefinanzämterausdeneinnahmender Einkommensteuer auszuzahlen. Siebegründetediesdamit,dassdurchdieSanierungdes WohnungsbestandeseinwesentlicherBeitragzurEnergieundCO 2 -Einsparunggeleistetwerdenkönne,aberdieim GesetzentwurfderBundesregierungvorgesehenesteuerlicheFörderungkeineoptimalenAnreizefürdieSanierung vonzueigenenwohnzweckengenutztengebäudenböte. NotwendigseideshalbeinezusätzlicheFörderungenergetischerSanierungsmaßnahmen. WegenihrerProgressionsabhängigkeitführesiezueiner wesentlichenstärkerenbegünstigungvonspitzen-alsvon Durchschnittsverdienern.GeradedieeinkommensschwächerenWohneigentümer,dieaufeinehoheFörderungbesondersangewiesenseien,profitierennachdemRegierungsentwurfamgeringsten.Außerdemkommeeinesteuerliche FörderungdemWohneigentümererstspätzuGute. FürselbstnutzendeWohneigentümerseideshalbeinedirekte Förderzulage,dieunabhängigvonderSteuerschuldzueiner gleichenbegünstigungführe,einerindirektenprogressionsabhängigensteuerlichenförderungvorzuziehen. BeiderFörderzulagesolleaußerdemeineObergrenzeeingeführtwerden.Dadurchwerdesichergestellt,dassSanierungennurimUmfangdernotwendigenAufwendungenzu ErreichungderenergetischenZielegefördertwerden. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisierte,aus derforderungdesentschließungsantrags,diefördervoraussetzungensofestzulegen,dasssieimrahmeneinerwirtschaftlichsinnvollensanierungvonwohngebäudenerreicht werdenkönne,sprechederwunsch,dieenergetischenanforderungenabzusenken. DenEntschließungsantragderFraktionderSPDlehnteder AusschussmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionenspdunddie LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENab. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENlegteebenfalls zurabschließendenberatungimausschusseinenentschließungsantragvor.damitstrebtesiefolgendenbeschlussdes Bundestagesan: DieinternationaleGemeinschafthatsichzudemZielbekannt,denglobalenTemperaturanstiegaufunter2Grad

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6358 Celsiuszubegrenzen,umeinengefährlichenKlimawandel abzuwenden.einesignifikantereduktiondesdeutschlandweitenco 2 -Ausstoßes,derAusstiegausderAtomenergie undderkonsequenteeinstiegindieerneuerbarenenergien sindohnediesteigerungderenergieeffizienzimgebäudebestandnichtzubewältigen.besondersunterdiesengesichtspunktenistdiemodernisierungdesgebäudebestandes unerlässlich.dennindenbestandsgebäudenwerdenrund 40ProzentderEndenergiefürWärmeundKühlungverbrauchtundfast20ProzentdergesamtenCO 2 -Emissionen indeutschlandverursacht.wenndiegesetztenklimaziele erreichtwerdensollen,mussdergebäudebestandinden nächsten30bis40jahrenumfassendenergetischsaniert werden.hierfüristeinejährlichesanierungsquotevon 3Prozentnotwendig.DiesesambitionierteZielistnurmittelseinerKombinationausOrdnungsrechtmiteinerverlässlichenundzielgruppengerechtenöffentlichenFörderungzu erreichen.geradeaberdiehierfürerforderlichenhohenmittelsindeingrunddafür,dieseförderungbesonderseffizient undzielgenauauszugestalten,umdiegestecktenzielemit dergeringstenbelastungderöffentlichenhaushalteund dersteuerzahlerzuerreichen. MitdemCO 2 -GebäudesanierungsprogrammderKreditanstaltfürWiederaufbau (KfW)liegtbereitseinwirksames FörderinstrumentzurFörderungderenergetischenSanierungvor.DennochhattesichdieBundesregierungentschieden,dieseserfolgreicheProgrammvon2Mrd.Euroim Krisenjahr2009aufnurnochknapp500Mio.Euroin2011 zurückzufahren.nurumeskurzezeitspätererneutaufzustocken.wichtigbeieinersolchenförderungistabereine gewisseplanungssicherheitfürdiegebäudebesitzer.das HinundHerderBundesregierunghathierzueinerVerunsicherungallerBeteiligtengeführt.Investitionenbliebenaus oderwurdenverschoben. DieSonder-AbschreibungfürdieneuenLänderhatgezeigt, dasssteuerlichesonderabschreibungenzumitnahmeeffektenführenundauchproblematischeanreizeauslösenkönnen,diedazuführen,dassdiezubeginnprognostizierenden Mindereinnahmendeutlichüberschrittenwerden.InsbesonderekönntendurchderartigeSonderabschreibungensteuerlicheMissbrauchstatbeständeeröffnetwerden.DamiteinhergehtdieGefahrerheblicherSteuerausfälleohneeine entsprechendewirtschaftlichewirkungderförderung.eine zeitlichebefristungundeinefortlaufendeevaluierungdieserregelungensinddaherdringendgeboten.diegeplante Sonderabschreibungmussaußerdemsoumgestaltetwerden, dassihremitnahmeeffektemöglichstbegrenztunddieklimawirkungmaximiertwird.diehaushaltevonbund,ländernundkommunenkönnenangesichtseinernachwievor sehrhohenneuverschuldungkeinezusätzlichensteuerausfälleverkraften.diekostenfürdiesonderabschreibung müssendaherz.b.durchdenabbauanderersubventionen gegenfinanziertwerden.dasvonderbundesregierungvorgelegtegesetzerfülltdiesekriteriennicht. EinesteuerlicheFörderungwievonderBundesregierung nunangestrebt,hatgegenüberdemco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWzahlreicheNachteile.VonderVerbesserungderAbschreibungsbedingungenprofitierennur Diejenigen,dieüberhauptEinkommensteuerbezahlen.Das selbstgenutzteeigenheimdesrentnerehepaarsetwawird übereineverbesserungdersteuerlichenabschreibungsmöglichkeitenüberhauptnichtgefördert.grundsätzlich profitierendiejenigenammeisten,diehohepersönliche Grenzsteuersätzeaufweisen.DamitwirddieFörderungauf Personenkonzentriert,diesieüberhauptnichtbenötigen, weilsieübereinhoheseigeneseinkommenverfügen.deren VorteilauseinerSteuersubventionfälltmehrfachhöheraus alsbeieinemgeringverdiener.dieförderungerfolgtnach demmotto:werhat,demwirdgegeben.dieseregressive VerteilungswirkungeinerFörderungistklarabzulehnen. BeieinkommensschwächerenHaushaltenbzw.UnternehmenmitkleinererSteuerbemessungsgrundlagekanndievergleichsweiseniedrigeFörderhöhedazuführen,dasslohnendeMaßnahmenunterbleiben.Undumgekehrtwürdedie KonzentrationderFörderungbeiHaushaltenundUnternehmenmithohenEinkommenfürgroßeMitnahmeeffekte sorgen.damitwirdderwirkungsgradeinersolchensteuerlichenförderungimvergleichetwazueinemalleinnach Umwelt-undEnergieeffizienzkriteriendifferenziertenSubventionsinstrumentgeringer. DergeforderteSanierungsstandard,umindenGenussder Förderungzukommen,istsehrgering.DieSanierungauf diesesniveauistbereitsohneförderunginvielenfällen wirtschaftlich.diekfwförderungwirddamitauchunattraktivgemacht,dennmitdemvorliegendengesetzentwurfisteineförderungmitüber40prozentüber10jahre möglich,diekfwfördertnurbiszu12,5prozent,undauch dieserstbeieinemvielhöherenenergetischenstandard. DervergleichbareStandardderKfWwirdmitlediglich7,5 Prozentgefördert.AuchbeieinersteuerlichenFörderungist essinnvolldieförderhöheandemerreichtensanierungsstandardauszurichten,umnichtnureinenanreizfüreine Sanierung,sondernaucheinenzusätzlichenAnreizfüreine energetischbesonderswertvollesanierungzuschaffen. SinnvollisteineFörderunginsbesondereimBereichvon SelbstnutzernundKleinvermietern.DiePlänederBundesregierungsehenhieraberkeineBegrenzungaufbestimmte Gruppenvor.Dassca.20ProzentdergeschätztenSteuerausfälleaufdieKörperschaftsteuerundGewerbesteuerentfallenzeigt,dassesgeradediegroßenImmobilienunternehmenseinwerden,dievonderFörderungprofitierenwerden. DieserufenabererfolgreichKfWMittelab.EineBegrenzungdersteuerlichenFörderungvonWohnungsunternehmenscheintdahergeboten.FernersolltedieFörderungder Höhenachbegrenztwerden,wiediesauchbeiderKfW-Förderungschonheuteerfolgt.EineBegrenzungträgtauchdafürSorge,dassnichtimWindschatteneinerenergetischen SanierungandereMaßnahmendurchgeführtwerdenund dieseheimlichmitvonderförderungprofitieren. DieHerstellungskostenfürdieenergetischeSanierungmüsseneindeutiggetrenntvondensonstigenHerstellungskosten ausgewiesenwerden,umeineausweitungderförderung aufanderemaßnahmenmitdamiteinhergehendengrößeren Steuerausfällenzuverhindern. DieModernisierungsumlageerlaubtesVermieternbiszu 11ProzentderKosteneinerSanierungaufdiejährliche Mieteaufzuschlagen.In 559aBGBistformuliert,dass diesnichtfürkostengilt,dievonderöffentlichenhand durcheineförderungoderzinsverbilligungübernommen werden.füreinesteuerlichesonderabschreibungfindet sichjedochkeinederartigeregelung.esistdurchnichtszu rechtfertigen,dassdiekostenauchdannaufdiemieterum-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gelegtwerdenkönnen,wenndervermietersieselbstüberhauptnichttragenmuss,weilervonderallgemeinheitder Steuerzahlergefördertwird.HierkönnendurchdenVorschlagderBundesregierungohneüberzeugendeBegründungKostendoppeltabgerechnetwerden.DemGesetzentwurffehltnichtnurindiesemPunkteineklare ordnungspolitischehandschrift. EinehochwertigeenergetischeModernisierungkannnach AngabendesMieterbundesfürMieterinnenundMietermonatlicheMehrkostenvonbiszu180Euroverursachen,ohne dassingleicherhöheheizkosteneingespartwerden.die umfassendeenergetischemodernisierungdesgebäudebestandesdarfnichtzusozialenverdrängungenführen. DeswegenmüssenauchdiemietrechtlichenAusgleichsinstrumenteandiezentralenHerausforderungendesWohnungsmarktesangepasstwerden.Umüberhöhtefinanzielle BelastungenfürdieMieterinnenundMieterzuvermeiden, mussdiemodernisierungsumlagevon11auf9prozent abgesenktundaufdieenergetischensanierungsowieden altersgerechtenbzw.barrierefreienumbaukonzentriert werden. DiesteuerlicheBelastungvonHeizstoffenistinDeutschlandimeuropäischenVergleichbesondersgering.Sowird leichtesheizölindeutschlandnurmit6,1centproliter besteuert,währendindereudiebelastungdurchschnittlich bei16centproliterundländerwieitalien,schwedenund GriechenlandHeizölsogarmitüber40Centbesteuern.Zu geringeheizkostensenkendierenditeeinerenergetischen SanierungundverlängernderenAmortisationszeit.Daher erscheintesdringendgebotenzuverhindern,dassdurch einezugeringebesteuerungdastempoderenergetischen SanierungdesGebäudebestandsausgebremstwird.AußerdemkönntendieEinnahmenauseinermoderatenErhöhung derheizstoffbesteuerunginformvonerhöhtenfördermittelndirektindiesanierunginvestiertwerden. DieRenditeeinerSanierungimMietmarktunterscheidet sichsehrstarkzwischendynamischenundwachsendenregioneneinerseitsundschrumpfenden,vomdemographischenwandelstarkbetroffenenregionenandererseits. WährendinersterenGebieteneineenergetischeSanierung oftschonohnejeglicheförderungrentabelist,istineinem schrumpfendenwohnungsmarkteinerentablesanierungoft nurschwerunduntererheblicheröffentlicherförderung möglich.dahersolltegeprüftwerdeninwieweitdieförderungauchregionaldifferenziertwerdenkann.dafürwürde sichz.b.anbietendieförderungbeisanierungsgebieten undstädtebaulichenentwicklungsgebietennach 7hEinkommensteuergesetzaufenergetischeSanierungenauszurichten.DieswürdedenKommunendieMöglichkeitgeben, zuentscheiden,inwelchengebieteneineförderungwirklichsinnvollundnotwendigist. NacheinemBerichtdesBundesrechnungshofsvom1.FebruarwirddieSteuerermäßigungfürhaushaltsnaheDienstleistungenundHandwerkerleistungennach 35aEinkommensteuergesetzhäufigauchdanngewährt,wenndie VoraussetzungenderInanspruchnahmenichtgegebensind. AuchfürdieseSteuerermäßigungistdieVoraussetzung, dasseineförderungnichtaufanderemwegewiez.b.durch einkfw-programmerfolgt.derrechnungshofhatfestgestellt,dassdieentsprechendeinformationdenfinanzämternnichtvorliegtundaufgrundvonständigerpersonalnot auchnichtaufwendiggeprüftwird.daherkamesin 50ProzentderFällezuDoppelförderungen.Diesistauch fürdiesonderabschreibungzuvermuten.daheristesunerlässlich,fürdiesonderabschreibungeinesolchedoppelförderung,diezureinenmitnahmeeffektenundhohenkosten führenwürde,zuverhindern.dieskannnurdurchautomatischekontrollmitteilungenderkfwundanderenöffentlichen FörderprogrammenandieFinanzämtererfolgen.DieKfW mussdaherunterangabederbundeseinheitlichensteueridentifikationsnummerkontrollmitteilungenandiefinanzämterverschicken.diesistimgesetzesentwurfbishernicht vorgesehen. DieBundesregierunghatesbislangversäumt,BerechnungenzudenerwartetenzusätzlichenSanierungenundzur HöhevonMitnahmeeffektenvorzulegen.AuchdieSchätzungderSteuerausfälleinHöhevoninsgesamt1,5Mrd. Eurokannsonichtnachvollzogenwerden.Angesichtseiner deutlichhöherenattraktivitätundförderquoteetwaverglichenmitdemco 2 -Gebäudesanierungsprogrammder KfWistesunverständlich,warumdieKostenfürdieFörderunggeringerausfallensolltenalsfürdasKfW-Programm, dessenmittelausstattungsichaufdemhöchststandauf 2,2Mrd.Eurobelief,wobeidieNachfragedasAngebotstets überschrittenhat.esistauchnichtnachvollziehbarwiedie BundesregierungvordemHintergrundvonzahlreichen schlechtenerfahrungenmitderwirksamkeitvonsteuersubventionenohnevorherigewissenschaftlichewirkungsanalyseeineneuesubventioneinführenkann.daheristesunerlässlich,dassspätestensnachzweijahreneinekomplette EvaluierungderSonderabschreibungerfolgt. AuchwenndieKostenderSonderabschreibungsichtatsächlichnurauf1,5Mrd.Eurobelaufensollten,wasaber bezweifeltwerdenmuss,sinddiehaushaltevonbund,ländernundkommunennachwievorstarkbelastet.diedefizitesindnachwievorhoch.selbstin2012werdendie Steuereinnahmennochumetwa60Mrd.Eurogeringerausfallen,alsvorderFinanzkrisegeschätzt.ZahlreicheBundesländerwerdenauchbeiguterKonjunkturProblemehaben, diegrundgesetzlicheschuldenbremseeinzuhalten.daherist esunverständlich,warumdiebundesregierungkeinerlei GegenfinanzierungsvorschlägefürdieEinführungeiner energetischensanierungs-afavorlegt.zahlreichemaßnahmenkämendafürinbetracht.sostelltsichz.b.diefrage, warumweiterhinsteuersubventionenaufrechterhaltenwerden,derenanwendungvombundesrechnungshofkritisiert wird.weiterhinhatdiebundesregierungin2009steuervergünstigungenvomfinanzwissenschaftlichenforschungsinstitutderuniversitätköln,vomzentrumfüreuropäische WirtschaftsforschungundvonCopenhagenEconomics überprüfenlassen.dabeiwurdenzahlreichesteuervergünstigungenfürschlechtoderfürstarkverbesserungsbedürftig befunden.diebundesregierunghataberauchzweijahre späternochkeineentsprechendenmaßnahmeneingeleitet. SchließlichwurdedurchzahlreichewissenschaftlicheGutachtenderNutzenvonMehrwertsteuer-Subventionenwiderlegt.DieBundesregierunghältaufdiesemGebietweiteran BranchensubventionenwiederHotelförderungfest.Hotels energetischzusanierenistaberzweifelsohnesinnvollerals ÜbernachtungenmitverminderterMehrwertsteuerzuversehen.AuchbeianderenSonderabschreibungenundbeider BesteuerungvonEinkünftenausVermietungundVerpachtungbestündenHandlungsmöglichkeiten.Geradedurchden

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6358 AbbauvonSteuersubventioneninderEinkommensteuerund MehrwertsteuerließesichdieenergetischeSonderabschreibungeinfachfinanzieren.KannsichdieBundesregierung hierzunichtentschließen,solltesieaberzumindestnichtdie LänderundKommunendieZechefürihreordnungspolitischeFeigheitzahlenlassen,unddiesedaherfürdieSteuerausfälleentschädigen. VordiesemHintergrundstrebtdieFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENan,dassderDeutscheBundestagdieBundesregierungauffordert, DenSchwerpunktderFörderungderenergetischenSanierungaufdiewesentlicheffizientereundzielgenauere direkteförderungunddasco 2 -GebäudesanierungsprogrammderKfWBankengruppesowieaufMaßnahmenprimärfüreinkommensschwacheHaushaltemit demschwerpunktenergetischequartierssanierungüber einenenergiesparfondszulegen,undsteuerlicheförderungnurinteilbereicheneinzusetzen,diedurchandere Fördermaßnahmen nicht zu erreichen sind. DiesteuerlicheFörderungzeitlichaufzehnJahrezubegrenzen.NurdurcheinezeitlichebefristeteFörderung kanndaszieleinesechtensanierungsschubeswirklich erreichtwerden.beieinerunbefristetenmaßnahmekann eshingegendazukommen,dasswieauchheutezunächst Abzuwarten für viele die günstigste Option ist. SpätestenszweiJahrenachEinführungdersteuerlichen Förderung,unddanachregelmäßig,eineumfassende EvaluierungzurQuantifizierungderinduziertenSanierungenundderMitnahmeeffektesowiezumZusammenspielmitdenanderenFörderinstrumentenvorzulegen und gegebenenfalls nachzusteuern. DiesteuerlicheFörderungderSanierung wieauchvom Bundesratgefordert alssteuerermäßigungauszugestalten,umzuverhindern,dassmenschenmithohemeinkommenvonderförderungstärkerprofitierenalssolche mit geringem oder mittlerem Einkommen. EinenhöherenenergetischenStandard,etwadendes KfW-Effizienzhaus70oderbesser,zurBedingungfür einesteuerlicheförderungzumachen,umdieförderung aufdieenergetischwertvollensanierungenzukonzentrierenundmitnahmeeffektezubegrenzen.mindestens aberzuprüfen,inwieweiteinesteuerlicheförderungje nacherreichtemenergiestandardbzw.verbesserungdes Energiestandardsdifferenziertwerdenkann,umbesonders wertvolle Sanierungen stärker zu fördern. DiesteuerlicheFörderunganalogzurKfW-Förderung aufeinesteuerabzugsberechtigtekostensummevonmaximal75000eurojemaßnahmezubegrenzen,unddie AnzahlderförderberechtigtenMaßnahmenzubegrenzen,umdieFörderungschwerpunktmäßigaufSelbstnutzer und Kleinvermieter auszurichten. Sicherzustellen,dassdieKostenfürdieenergetischeSanierungvonderFinanzverwaltungklarvondensonstigen HerstellungskostenundInstandsetzungskostenunterschieden werden können. Sicherzustellen,dass wieauchvombundesrateingefordert diesteuerlicheförderungselbstnichtalskosten aufdiemieterumgelegtwerdenkannunddafür 559a BBG entsprechend zu ändern. DieModernisierungsumlageauf9Prozentabzusenken undinhaltlichaufmaßnahmenderenergetischensanierung und des altersgerechten Umbaus zu beschränken. Zuprüfen,inwiefernenergetischeSanierungenzusätzlichauchdadurchangereiztwerdenkönnen,dassdieim internationalenvergleichindeutschlandgeringbesteuertenheizstoffeeinerhöherenenergiebesteuerungunterworfenwerden.dabeiistsicherzustellen,dassdiehierdurcherzieltensteuerlichenmehreinnahmendirekt wieder in die Sanierung investiert werden. Zuprüfen,inwieferndasZieleinerhöherenSanierungsquotebessermiteinemregionaldifferenziertenInstrumenterreichtwerdenkann,welchesdieWirtschaftlichkeitvonSanierungenbesondersinstagnierendenoder schrumpfenden Regionen erhöht. Sicherzustellen,dassesnichtwiebeiderSteuerermäßigungnach 35aEStG,inderPraxiszuDoppelförderungenkommt,weildieFinanzverwaltungdieInanspruchnahmeandererFörderungenwiederKfW-Förderung nichtinallenfällenprüft.dafürmüssenverpflichtende KontrollmitteilungenderKfWBankengruppeundvergleichbarerFörderprogrammeandieFinanzämterder Geförderteneingeführtwerden.Umdenadministrativen AufwandzubegrenzensollendieMeldungautomatisch und auf elektronischem Weg erfolgen. StatteinesneuerlichenVerschiebebahnhofszwischen Bund,LändernundKommunenfürdieKostenderFörderungeinzurichten,zuprüfen,inwieweitdieentstehenden KostendurchdieStreichungandererSteuersubventionen indereinkommensteuerausgeglichenwerdenkönnen.in FragekommenhierfürunteranderemandereAbschreibungsregelungen,dieSteuerermäßigungnach 35a EStGunddieBesteuerungvonVeräußerungsgewinnen bei Immobilien ohne eine Spekulationsfrist. GenaudarzulegenaufwelchenAnnahmenüberdieInanspruchnahmeundaufwelchenÄnderungenderSanierungsquotendieimGesetzentwurfveranschlagtenMindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro basieren. ErgänzendeinespezifischeFörderungfürMenschenmit geringemeinkommeneinzuführen.dieskannübereine entsprechendeänderungdeskfw-programmsüberzuschüssebzw.überdiebesondereberücksichtigungvon Einzelmaßnahmen erfolgen. DieFraktionderSPDbetonte,demkönnenichtzugestimmt werden,daerdasunteresegmentbeidersteuerlichenentlastungausnehmeundkeinezulagenvorsehe.derzweite PunktseidieForderungnachhöherenSteuernaufHeizkosten.DieswürdezueinemstärkerenAnstiegderNebenkostenführenundführezusozialenSchieflagen,diemannicht mittragenkönne. DieFraktionDIELINKE.betonte,derEntschließungsantragenthaltevielewichtigeForderungen,diegrundsätzlich richtigseien.abgelehntwerdejedoch,diebesteuerungvon Heizkostenmaßvollzuerhöhen.Diesseiklimapolitischwenigeffektiv,aberverteilungspolitischbelastend.Würdees klimapolitischsinnvollausgestaltet,wäreesfürdieunteren Einkommensschichtenjedochüberhauptnichtmehrtragbar. DadiesjedochnuralsPrüfauftragformuliertsei,wolleman

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