Arbeitgeberseminare Herzlich Willkommen

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1 Arbeitgeberseminare 2014 Herzlich Willkommen 1 Beitragsrechtliche Beurteilung von besonderen Arbeitsentgeltarten Reisekosten (Seite 3-27) Abfindungen (Seite 28 32) Beihilfen (Seite 33 37) Sachbezüge (Seite 38 69) 2

2 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwand Übernachtungskosten Doppelte Haushaltsführung 3 Reisekosten BGBl. I S. 285, BStBl. I S. 188 BStBl. I S Voraussetzung: Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit Bisher (bis ) bei Tätigkeit außerhalb einer regelmäßigen Arbeitsstätte Neu (ab ) bei Tätigkeit außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte Fahrten von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte 4

3 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte 5 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Bisher: - Regelmäßige Arbeitsstätte - Nur an ortsfesten betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers. Neu: - Erste Tätigkeitsstätte - Ortsfeste betriebliche Einrichtung (ggf. von Dritten) - Arbeitnehmer soll dauerhaft tätig werden 6

4 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Ortsfeste betriebliche Einrichtung? oder oder Ortsfeste (nicht auf Fahrzeug, Schiff) betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers Eines verbundenen Unternehmens (z.b. Tochtergesellschaft) Eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.b. Kunde) 7 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Zuordnung Zuordnung = den Ort bestimmen, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit dauerhaft (ggf. auch nur in geringem Umfang) ausüben soll. Vorrangig: Dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte Durch die dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung des Arbeitgebers 8

5 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Zuordnung Zuordnung des Arbeitgebers muss auf Dauer angelegt (= dauerhaft) sein oder oder bei unbefristeter Zuordnung bei befristeter Zuordnung für die Dauer eines Dienstverhältnisses (befristete Arbeitsverträge) bei Zuordnung über einen Zeitraum von vier Jahren (48 Monate) hinaus Hinweis: Zuordnung bis auf Weiteres wird von der Finanzverwaltung als unbefristet angesehen. 9 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Zuordnung Beispiel: Ein Arbeitnehmer aus München soll bis auf Weiteres in der Niederlassung des Arbeitgebers in Nürnberg tätig werden. An welchem Ort befindet sich die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers? Lösung: Da eine Zuordnung bis auf Weiteres als dauerhaft angesehen wird, hat der Arbeitnehmer in der Nürnberger Niederlassung eine erste Tätigkeitsstätte. 10

6 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Zeitliche Kriterien Zuordnung durch den Arbeitgeber fehlt Zeitlicher Umfang einer Tätigkeit Arbeitnehmer soll an einer bestimmten Tätigkeitsstätte... typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit... dauerhaft tätig werden. Hinweis: Zeitliche Kriterien für mehrere Tätigkeitsstätten erfüllt Meistbegünstigungsprinzip 11 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Ist der Mitarbeiter einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet? ja nein Sind die zeitlichen Kriterien für eine erste Tätigkeitsstelle erfüllt? Erste Tätigkeitsstätte ja nein Keine erste Tätigkeitsstätte 12

7 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Zeitliche Kriterien Beispiel: Kundendienstmonteur wartet und repariert Geräte beim Kunden (28,5 Std./ Woche) und in der Werkstatt im Betrieb seines Arbeitgebers (10 Std./ Woche). Keine dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber. Welche Tätigkeitsstätte ist die Erste? Lösung: Zeitliche Kriterien (mind. 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit) nicht erfüllt. Keine erste Tätigkeitsstätte 13 Reisekosten Erste Tätigkeitsstätte Prognoseentscheidung Sowohl die Zuordnung durch den Arbeitgeber, als auch die zeitlichen Kriterien sind anhand einer in die Zukunft gerichteten Prognose zu beurteilen. Die Prognoseentscheidung ist zu Beginn des Dienstverhältnisses zu treffen und bleibt so lange bestehen, bis sich die Verhältnisse maßgeblich ändern. 14

8 Reisekosten Fahrtkosten 15 Reisekosten Fahrtkosten Fahrten zu einer Tätigkeitsstätte Erste Tätigkeitsstätte Benutzung des eigenen Fahrzeugs Pauschalen PKW Motorrad/ Motorroller Moped/ Mofa 0,30 / km 0,20 / km 0,20 / km 16

9 Reisekosten Fahrtkosten Ausnahme Sammelpunkt Arbeitgeber bestimmt einen Sammelpunkt (z.b. Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport) Nur die Entfernungspauschale kann angesetzt werden bzw. ist ein Fahrtkostenersatz beitragspflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt nicht für privat organisierte Fahrgemeinschaften mehrerer Arbeitnehmer (hier: Fahrtkostenersatz). 17 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand 18

10 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand Eintägige Dienstreisen Mehr als acht Stunden Abwesenheit Mehrtägige Dienstreisen An-/Abreise Inland Bisher Neu / 12 Ausland Zwei Pauschalen: (> acht Stunden bzw. An- und Abreisetag / > 24 Stunden) Höhe wird länderweise durch BMF-Schreiben bestimmt Zwischentage (24 Stunden Abwesenheit) Reisekosten Verpflegungsmehraufwand Dreimonatsfrist Die steuerfreie Erstattung von Verpflegungsaufwand ist wie bisher auf drei Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit in derselben Tätigkeitsstätte beschränkt. Die Dreimonatsfrist muss allerdings nur geprüft werden, wenn der Arbeitnehmer an derselben Tätigkeitsstätte regelmäßig mindestens an drei Tagen pro Woche tätig wird. 20

11 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand Kürzung der Verpflegungspauschale bei arbeitgeberseitig gestellten Mahlzeiten Bisher: Tagegelder unabhängig von der Verpflegungssituation gestellte Mahlzeiten = geldwerter Vorteil Neu: Werden vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung, Mahlzeiten gestellt Kürzung der Verpflegungspauschale (unter Berücksichtigung des vom Arbeitnehmer selbst für die Mahlzeiten entrichteten Entgeltes) Bei Frühstück im Inland: Bei Mittag- bzw. Abendessen 4,80 9,60 21 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand Kürzung ist erforderlich Mahlzeit wird vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung zur Verfügung stellt: Teilnahme an einer geschäftlich veranlassten Bewirtung Teilnahme an einem Arbeitsessen Mahlzeiten bei Fortbildungsveranstaltungen Hotelfrühstücke und sonstige Mahlzeiten Kürzung ist nicht erforderlich Teilnahme an einer geschäftlichen veranlassten Bewirtung durch einen Dritten Teilnahme an einem Arbeitsessen eines Dritten Belohnungsessen (Wert > 60 ) 22

12 Reisekosten Verpflegungsmehraufwand Kürzung der Verpflegungspauschale Beispiel: Zweitägige Dienstreise, Hotelübernachtung mit Frühstück Dreitägige Dienstreise mit 2 x Frühstück,2 x Abendessen Verpflegungspauschalen 24 (2 x 12 ) - 4,80 = 19,20 Verpflegungspauschale Tag 1: 12-9,60 = 2,40 Verpflegungspauschale Tag 2: 24-4,80-9,60 = 9,60 Verpflegungspauschale Tag 3: 12-4,80 = 7,20 insgesamt 19,20 23 Reisekosten Übernachtungskosten 24

13 Reisekosten Übernachtungskosten Übernachtungskosten aufgrund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit... können in voller Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Neu: Nach Ablauf von 48 Monaten der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte Obergrenze von monatlich 48-Monatsfrist beginnt nach einer Unterbrechung von 6 Monaten neu zu laufen. 25 Reisekosten Doppelte Haushaltsführung 26

14 Reisekosten Doppelte Haushaltsführung Neu: Die Kosten für Zweitwohnung / Unterkunft am Beschäftigungsort im Inland monatliche Obergrenze Für Verpflegungsmehraufwendungen und gestellte Mahlzeiten in den ersten drei Monaten gelten die Regelungen zu Auswärtstätigkeiten analog. 27 Abfindungen 28

15 Abfindungen Beitragsrechtliche Behandlung Zahlungen für Zeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses Entgeltansprüche, die der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses zuzuordnen sind Beitragsfrei Beitragspflichtig 29 Abfindungen Bei Ende der Beschäftigung Ausgleich Verlust des Arbeitsplatzes beitragsfrei BSG-Urteil vom RK 20/88 Arbeitsgerichtliche Festlegung vom Ende der Beschäftigung beitragspflichtig BSG-Urteil vom RK 65/87 30

16 Abfindungen Rückständige Entgeltansprüche (z.b. Urlaubsabgeltungen) beitragspflichtig Bei laufenden Beschäftigungsverhältnissen (Abwicklungsvertrag) beitragspflichtig 31 Abfindungen Beispiel: Arbeitnehmer (Beitragsgruppe 0110) mit mtl. Arbeitsentgelt. Ende des Beschäftigungsverhältnisses zum Urlaubsabgeltung (2014 noch kein Urlaub in Anspruch genommen) Anteiliges 13. Gehalt (4.100 x 5/12) Abfindung wegen Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten Welche Entgelte sind sozialversicherungspflichtig? Lösung: Entgeltansprüche, die der Zeit des Beschäftigungsverhältnisses zuzuordnen sind: = beitragspflichtig Zahlungen für Zeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses: beitragsfrei 32

17 Beihilfen 33 Beihilfen Beihilfen aus öffentlichen Kassen beitragsfrei Heirats- und Geburtsbeihilfen beitragspflichtig Zuflussprinzip Ggf. bis zur Freigrenze 40 bis 44 steuerfrei. 34

18 Beihilfen Beihilfen in Notsituationen Krankheit Tod naher Angehöriger Höhere Gewalt bis 600 pro Kalenderjahr beitragsfrei Ausnahme: Bei besonderen Notfällen sind höhere Beträge möglich. Wirtschaftliche Bedürftigkeit ist zu prüfen! 35 Beihilfen Erholungsbeihilfen Berufskrankheiten beitragsfrei Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen Pauschalierungsfähig nach 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG bis Freigrenzen 156 Euro Arbeitnehmer 104 Euro Ehegatte/Lebenspartner 52 Euro je Kind beitragsfrei Bei Pauschalierung nach 40 Abs. 1 EStG beitragspflichtig 36

19 Beihilfen Andere Beihilfen Ausbildungs-, Erziehungs-, Studien-, Schulbeihilfen Mietbeihilfe Übergangsbeihilfen beitragspflichtig 37 Sachbezüge Gutscheine Sachbezugswerte Gelegenheitsgeschenke Kfz-Nutzung 38

20 Sachbezüge Einzelbewertung mit den üblichen Endpreisen am Abgabeort Ansatz von Sachbezugswerten Rabattregelung Tatsächliche Aufwendungen die unter die 30 % Pauschalsteuer des 37b EStG ab 2007 fallen Geschäftswagenbesteuerung 39 Sachbezüge Gutscheine 40

21 Sachbezüge - Gutscheine Einlösung beim Arbeitgeber beitragsfrei bis Rabattfreibetrag EUR / Jahr Unentgeltlich oder verbilligt überlassene Ware Vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder als Dienstleistung erbracht 8 Abs. 3 EStG 41 Sachbezüge - Gutscheine Einlösung bei Dritten beitragsfrei bis Freigrenze 44 EUR / Monat Ausnahme: Arbeitsrechtliches Wahlrecht zwischen Sachleistung oder deren Wert in Barlohn. Hinweis: Die 44 EUR stellen eine Freigrenze dar. Übersteigt der Wert der Sachzuwendung die Grenze nur um 1 Cent, ist der komplette Betrag steuerund sozialversicherungspflichtig. 42

22 Sachbezüge - Gutscheine Berechnung der Freigrenze Beispiel: Werte aller Sachzuwendungen sind kalendermonatlich zu addieren (Zufluss des Arbeitsentgelts ist maßgeblich). Ein Arbeitgeber überreicht seinem Arbeitnehmer im Mai 2 Gutscheine im Wert von jeweils 30 EUR. Besteht Beitragspflicht? Lösung: Die Werte sind zu addieren. Danach ergibt sich eine Summe von 60 EUR. Die Freigrenze von 44-EUR ist überschritten und beide Gutscheine werden steuer- und sozialversicherungspflichtig. 43 Sachbezüge - Gutscheine Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen bei einem Dritten Zufluss bei Gutscheinübergabe an Arbeitnehmer beim Arbeitgeber Zufluss bei Einlösung beim Arbeitgeber 44

23 Sachbezüge - Gutscheine Beispiel: Arbeitgeber gewährt Mitarbeitern monatliche Tankgutscheine im Wert von 44 EUR, der Arbeitnehmer löst die Tankgutscheine März und April erst im Mai ein. Wann gilt der Betrag als zugeflossen? Besteht Beitragspflicht? Lösung: Lohnzufluss bei Gutscheinhingabe Die Gutscheine März und April bleiben beim Arbeitnehmer im Rahmen der 44-EUR-Grenze steuerfrei. Auf die gemeinsame Einlösung bei der Tankstelle (im Mai) kommt es nicht an. 45 Sachbezüge - Gutscheine Zufluss bei zweckgebundener Geldleistung nachträgliche Kostenerstattung oder zweckgebundene Geldleistungen Zufluss im Zeitpunkt der Geldleistung 46

24 Sachbezüge - Gutscheine Beispiel: Der Arbeitgeber gewährt seiner Belegschaft aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen monatlichen Kraftstoffkostenersatz von maximal 44 EUR. Die Arbeitnehmer erhalten gegen Vorlage des Tankbelegs den jeweiligen Betrag erstattet. Die wahlweise Auszahlung von Barlohn ist ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer legt im Mai 2 Tankbelege von insgesamt 70 vor. Wann gilt der Betrag als zugeflossen? Besteht Beitragspflicht? Lösung: Lohnzufluss im Zeitpunkt der Geldleistung Folglich wurde die Freigrenze von 44 EUR überschritten beitragspflichtig 47 Sachbezüge Sachbezugswerte 48

25 Sachbezüge - Sachbezugswerte Freie Verpflegung Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Verpflegung insgesamt Personenkreis beispielsweise - Volljährige Arbeitnehmer - Jugendliche, Auszubildende - Familienangehörige Die Freigrenze für Sachbezüge von 44 EUR findet bei amtlichen Sachbezugswerten keine Anwendung. 49 Sachbezüge - Sachbezugswerte unentgeltlich oder verbilligte Überlassung von Wohnraum Unterkunft Wohnung nur Unterkunft Aufnahme in den AG Haushalt Bewertung mit amtlichem Sachbezugswert um 15% gekürzter Sachbezugswert Bewertung mit dem ortsüblichen Mietpreis 50

26 Sachbezüge - Sachbezugswerte Beispiel: Ein Arbeitnehmer in einer leitenden Position erhält im Jahr 2014 freie Verpflegung und Unterkunft. Der Hotelpreis der Suite liegt bei Euro. Welche Sachbezugswerte sind anzusetzen? Lösung: Freie Verpflegung Freie Unterkunft Sachbezug gesamt 229 EUR 221 EUR = 450 EUR 51 Sachbezüge Gelegenheitsgeschenke 52

27 Sachbezüge - Gelegenheitsgeschenke Aus persönlichem Anlass des Arbeitnehmers z. B. zum Geburtstag Wert der Sachzuwendung bis zur Freigrenze von 40 EUR (einschließlich Umsatzsteuer) 53 Sachbezüge - Gelegenheitsgeschenke Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat im Mai 2014 Geburtstag und 10-jähriges Dienstjubiläum. Geburtstag = Blumenstrauß (Wert 25 Euro) Jubiläum = Blumenstrauß (Wert 25 Euro) Sind die Sachbezüge sozialversicherungspflichtig? Lösung: Nein, 25 Euro < 40 Euro (Freigrenze) Freigrenze ist abhängig vom Ereignis. Keine monatliche oder jährliche Betrachtungsweise. 54

28 Sachbezüge KFZ - Nutzung 55 Sachbezüge Kfz-Nutzung Geldwerter Vorteil der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs Aufzeichnungsmethode Anforderungen an das Fahrtenbuch: Dienstliche Fahrten Datum, Kilometerstand Reiseziel Private Fahrten Angabe der gefahrenen Kilometer Vermerk Fahrten Wohnungerste Tätigkeitsstätte (KM angeben) Reisezweck Den Arbeitnehmer trifft die objektive Beweislast. 56

29 Sachbezüge Kfz-Nutzung Aufzeichnungsmethode Ermittlung des geldwerten Vorteils Gesamtkosten/gesamten Kilometer Absetzung für Abnutzung Kfz-Steuer Reparaturkosten, etc Dienstlich gefahrene Kilometer Privat gefahrene Kilometer Vom Arbeitgeber zu tragen Vom Arbeitnehmer zu tragen 57 Sachbezüge Kfz-Nutzung Beispiel: Gebrauchtwagen von Privat beschafft, Restnutzungsdauer fünf Jahre (Jahresfahrleistung km) AfA (20 % von EUR) Kosten mit Vorsteuerabzug (Benzin, Ersatzteile, Reparatur, etc.) darauf 19 % Umsatzsteuer (KFZ-Steuer/-Versicherung, Garagenmiete, etc.) Kraftfahrzeuggesamtkosten EUR EUR 760 EUR EUR EUR Der Kilometersatz beträgt (8.760 EUR : km) 0,22 EUR 58

30 Sachbezüge Kfz-Nutzung Listenpreismethode Ermittlung des geldwerten Vorteils 1 % des Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ggf. um Entfernungspauschale gemindert 59 Sachbezüge Kfz-Nutzung Ermittlung des Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung Zurechnung zum Bruttolistenpreis ABS Diebstahlsicherung Autotelefon Klimaanlage Navigationssystem Überführungskosten Umsatzsteuer Winterreifen (zusätzliche Bereifung) Zulassungskosten Freisprechanlage Preisnachlass Ja X X X X X X Nein X X X X X Der Bruttolistenpreis ist auf volle 100 Euro abzurunden 60

31 Sachbezüge Kfz-Nutzung Unmittelbare Pkw-Kosten in 1 %-Regelung enthalten Abschreibungen oder ersatzweise die Leasing- und Leasingsonderzahlungen Betriebsstoffkosten Wartungs- und Reparaturkosten Kfz-Steuer Beiträge zu Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen Abschreibungen und Zinsen für Anschaffungskredite 61 Sachbezüge Kfz-Nutzung Mittelbare Pkw-Kosten nicht in 1 %-Regelung enthalten Park- und Straßenbenutzungsgebühren ADAC-Schutzbrief Insassen- und Unfallversicherungen Verwarnungs-, Ordnungs- und Bußgelder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber geldwerter Vorteil 62

32 Sachbezüge Kfz-Nutzung Berechnung der 0,03 %-Methode für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Bruttolistenpreis x 0,03 % x individuelle Kilometer* = Geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Entfernungspauschale kann ggf. berücksichtigt werden. * Individuelle Kilometer = einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte 63 Sachbezüge Kfz-Nutzung Beispiel: Dem Arbeitnehmer steht ein Dienstfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung: Bruttolistenpreis EUR (inklusive Navigationsgerät 500 EUR und Überführungskosten 500 EUR) Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte 15 km Welcher geldwerte Vorteil ist anzusetzen? Lösung: EUR 500 EUR (Überführungskosten) = EUR EUR (auf volle 100 EUR abrunden) x 1 % + 350,00 EUR 0,03 % x EUR x 15 km + 157,50 EUR 0,30 EUR x 15 km x 15 Tage (Entfernungspauschale) - 67,50 EUR Geldwerter Vorteil gesamt = 440,00 EUR 64

33 Sachbezüge Kfz-Nutzung Park-and-Ride Teilstrecke wird mit dem Firmenwagen und anschließend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt Grds. Zuschlag 0,03 % für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte für volle Kilometer Zuschlag für Teilstrecke nur möglich, wenn Nachweise über andere Verkehrsmittel (z.b. Jahresfahrkarte auf Mitarbeiter ausgestellt) 65 Sachbezüge Kfz-Nutzung Monatspauschale bei teilweiser Nutzung des Firmenwagens Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält am ein Firmenfahrzeug. Bruttolistenpreis EUR, Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte 18 km. Wie hoch ist der geldwerte Vorteil? Lösung: 1% des Bruttolistenpreis = 250 EUR 0,03% x EUR x 18 km = 135 EUR Geldwerter Vorteil = 385 EUR Auch in Teilmonaten ist stets der volle geldwerte Vorteil anzusetzen Für den Monat März ist der gesamte geldwerte Vorteil in Höhe von 385 EUR anzusetzen! 66

34 Sachbezüge Kfz-Nutzung Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten Beispiel (ohne 0,03 %-Pauschale): Bruttolistenpreis ohne Sonderausstattung Vom Arbeitnehmer bezahlte Sonderausstattung Bemessungsgrundlage 1%-Regelung Geldwerter Vorteil = 250 EUR*12 Abzüglich Zuzahlung Arbeitnehmer Geldwerter Vorteil in 2014 Geldwerter Vorteil ab EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR mtl. 250 EUR 67 Sachbezüge Kfz-Nutzung Unfallkosten (Privatfahrten) vom Arbeitgeber übernommen zählen grds. nicht zu den Gesamtkosten Ausnahme: Bagatellgrenze bis Netto 1000 EUR < EUR > EUR Fahrtenbuch: Gesamtkosten 1 %-Methode: Gilt als abgegolten. Zusätzlicher geldwerter Vorteil 68

35 Sachbezüge Kfz-Nutzung Poolfahrzeuge - Fahrzeugpool mit 4 Fahrzeugen für 5 Arbeitnehmer - Bruttolistenpreise EUR, EUR, EUR, EUR Fahrzeug 1: 1 % von EUR Fahrzeug 2: 1 % von EUR Fahrzeug 3: 1 % von EUR Fahrzeug 4: 1 % von EUR Geldwerter Vorteil gesamt Geldwerter Vorteil je Arbeitnehmer (1.000 EUR : 5 AN) 180 EUR 220 EUR 270 EUR 330 EUR EUR 200 EUR 69 Weitere Informationsquellen Weitere Informationen können aus folgenden Quellen bezogen werden: Informationsbroschüren Summa summarum etc.: > Fachinfos > Arbeitgeber & Steuerberater > Betriebsprüfdienst > Publikationen Homepage der Minijobzentrale: BSG-Urteil vom (Az.: 12 RK 20/88) BSG-Urteil vom (Az.: 12 RK 65/87) BFG-Urteil vom (Az.: VIR 21/09, VIR 27/09, VIR 41/10) 70

36 Arbeitgeberseminare 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! E N D E 71

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