Nuklearer Katastrophenfall Liquidatoren und Dekontamination im Falle eines Super-GAUs

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia-Kotting Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2387 Nuklearer Katastrophenfall Liquidatoren und Dekontamination im Falle eines Super-GAUs Vorbemerkung der Fragesteller InTschernobylwurden1986hunderttausendeMenscheneingesetzt,umAufräumarbeiteninfolgederReaktorkatastrophedurchzuführen.Vieledieser Menschenwarenabkommandiert vorallemsoldatendersowjetarmee.es stelltsichdiefrage,wieundvonwementsprechendeaufräumarbeiteninder BundesrepublikDeutschlandimFalleeinerReaktorkatastrophe/einesschwerwiegendennuklearenEreignissesdurchgeführtwerdenwürden.Zudemstellen sicheinereihevonfragenrundumdiedekontaminationderbetroffenen Gebäude. Vorbemerkung der Bundesregierung ImHinblickaufdenReaktorunfallinTschernobylimApril1986istesausder SichtderBundesregierungnichtzulässig,eineunmittelbareParallelitätzudeutschenKernkraftwerkenundzupotenziellenUnfällenindeutschenKernkraftwerkenherzustellen.DieindeutschenKernkraftwerkeneingesetzteSicherheitstechnikunddiebeiallendeutschenKernkraftwerkenvorhandenenSicherheitsbarrierenstelleneinewirkungsvolleSchrankehinsichtlicheinerstörfallbzw.unfallbedingtenFreisetzungradioaktiverStoffedar.EineExplosionoder einbrandinderform,wiesieimgraphitmoderiertenkernreaktordeskraftwerkestschernobylstattgefundenundzurvollständigenzerstörungdesreaktors geführt haben, sind in deutschen Anlagen nicht möglich. DieEintrittswahrscheinlichkeitfüreinenUnfallmiteinerteilweisenFreilegung desreaktorkernsindeutschenkernkraftwerkenbewegtsichingrößenordnungen,diejenseitsdervombundesverfassungsgerichtinseinerkalkar-entscheidungvon1978 (BVerfGE49,89)formuliertenSchwellepraktischerVernunft liegen.danachhatdergesetzgeberimhinblickaufdenschutzgegenschäden anleben,gesundheitundsachgütern durchdiein 1Nummer2undin 7 Absatz2desAtomgesetzes (AtG)niedergelegtenGrundsätzederbestmöglichen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 19. Juli 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GefahrenabwehrundRisikovorsorgeeinenMaßstabaufgerichtet,derGenehmigungennurdannzulässt,wennesnachdemStandvonWissenschaftundTechnikpraktischausgeschlossenerscheint,dasssolcheSchadensereignisseeintretenwerden ( ).UngewissheitenjenseitsdieserSchwellepraktischerVernunfthabenihreUrsacheindenGrenzendesmenschlichenErkenntnisvermögens;siesindunentrinnbarundinsofernalssozialadäquateLastenvonallen Bürgern zu tragen. DassdennochPlanungenfürdennuklearenKatastrophenschutzdurchgeführt werden,dieinden1999und2008novelliertenundvombundesministeriumfür Umwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitveröffentlichtenRahmenempfehlungenfürdenKatastrophenschutzgefordertwerden,begründetsichdaherdamit,dassineinembestimmtenUmfangSchutzmaßnahmenauchimHinblick auf die als unentrinnbar zu tragenden Ungewissheiten getroffen werden sollen. ImZusammenhangmitPlanungenzumKatastrophenschutzwirddaraufhingewiesen,dassdiePlanungshoheitausschließlichbeidenLändernliegt, währendderbunddurchdieerarbeitungundveröffentlichungderrahmenempfehlungenfürdenkatastrophenschutzhiernurdafürsorgeträgt,dassdie PlanungenimZusammenhangmitnuklearenEreignissennacheinheitlichen Kriterienerfolgen.DarüberhinausistderBundoriginärnurzuständigfürden SchutzderBevölkerungvorGefahrenundRisikenimVerteidigungsfall,im ÜbrigenunterstützterdieLänderimRahmenderAmts-undKatastrophenhilfe beinaturkatastrophenundschwerenunglücksfällen (Artikel35desGrundgesetzes). 1.WievieleAufräumarbeiter Liquidatoren (Einsatzkräfteinkontaminierter Umgebung)warenimUmfelddeshavariertenReaktorsinTschernobyl lauterkenntnissenderbundesregierungundderweltgesundheitsorganisation (WHO)eingesetztworden,undwievieledavoninsignifikantkontaminierten Bereichen? DerBundesregierungliegenhierüberkeineeigenenErkenntnissevor.Nach einerabschätzungderweltgesundheitsorganisation (WHO) (TheChernobyl Forum: )wurdeninfolgedesReaktorunfallsvonTschernobylinsgesamtetwa600000Liquidatorenexponiert.Etwa1000Personendavon erhieltenindenerstentagennachderreaktorkatastrophestrahlendosenim Bereichvon2bis20Gy (Gray).NachdemBerichtdesUnitedNationsScientificCommitteeontheEffectsofAtomicRadiation (UNSCEAR)ausdemJahr 2000 (UNSCEAR:SourcesandEffectsofIonizingRadiation,Report2000, ISBN )erkrankten134LiquidatorenanderakutenStrahlenkrankheit,vondenenimJahr198628anderKrankheitverstarben.Zwischen 1987und2006sindweitere19PersonenausderGruppederhochexponierten Liquidatorenverstorben.MitzunehmenderZeitnachderExpositionwirdlaut UNSCEAReinZusammenhangmitderStrahlungjedochimmerunwahrscheinlicher. DieüberwiegendeAnzahlderLiquidatorenwurdennurfürsehrkurzeZeit eingesetzt.darausresultierenstrahlendosenzumteilvonmehrals500msv (millisievert);imdurchschnittlagendiedosennachdenstaatlichenregistern aus Weißrussland, Russland und der Ukraine bei etwa 100 msv. 2. Aus welchen Berufsgruppen setzten sich die Liquidatoren zusammen? Laut TheChernobylForum warenindenjahren1986bis1987 ca personenfüraufräumarbeiteneingesetzt.sierekrutiertensichaus AngehörigenderArmee,desKraftwerkspersonals,derörtlichenPolizeiund

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2662 derfeuerwehren.diezahlwurdespäterauf600000heraufgesetzt,vondenen abernureinkleinerteilhohenexpositionenausgesetztwar.sieheauchantwort zu Frage 1. 3.Wievieleder Liquidatoren erhieltentödlichestrahlendosen,undwie viele zeigten Anzeichen von Strahlensyndromen auf? Siehe Antwort zu Frage 1. 4.Wievieleder Liquidatoren littenundleidenunterstrahlungsbedingten Krankheiten,derenStrahlenbelastungunterhalbdereinesStrahlensyndroms lag? NachderReaktorkatastrophevonTschernobylwurdeninsbesonderebeirussischenLiquidatorenmöglichegesundheitlicheAuswirkungenuntersucht.So wurdeeinerhöhtesrisikofürsolidetumorenmit2prosv (Sievert)festgestellt.ErhöhteRisikenwurdenauchfürLeukämieerkrankungenundverschiedeneandereErkrankungen,u.a.desHerz-Kreislauf-Systems,desAtemsystems,desNervensystemsundderSinnesorganesowiedesharnableitenden unddesimmun-systemsfestgestellt.dieergebnissederuntersuchungensind aufgrundderheterogenenzusammensetzungmitgroßentoleranzbereichen versehen (The Chernobyl Forum: ). 5.MitwelcherZahlvonEinsatzkräftenrechnetdieBundesregierung,dieim FalleeinesnuklearesEreigniszumEinsatzkämen,umdaszerstörteReaktorgebäude hermetisch zu versiegeln? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6.WäreesinDeutschlandrechtlichmöglich,SoldatenderBundeswehrfür AufräumarbeitenimUmfeldeineszerstörtenAtomkraftwerkszuverpflichten, und gilt dies auch für Wehrpflichtige? WelcheStrafensiehtdasDienstrechtfüreineVerweigerungeinesdiesbezüglichen Befehls vor? GrundsätzlichistderBetreiberderAnlagefürdieBeseitigungvonSchäden oderfürdiewiederherstellungdersicherheitsbarrierenzuständig.indiesem ZusammenhangwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierunghingewiesen. SoweitSoldatenderBundeswehrhierzufachlichinderLagesind,könnensie imrahmeneinereinfachenamtshilfenachartikel35absatz1desgrundgesetzes,wonachallebehördendesbundesundderländersichgegenseitig Rechts-undAmtshilfeleisten,beiAufräumarbeitenunterstützendtätigwerden. DieserforderteeineentsprechendeAnforderung.OriginäreAufgabender Bundeswehrdürftendemnichtentgegenstehen.Außerdemdürfteeineandere BehördedieHilfenichtwesentlicheinfacherodermitwesentlichgeringerem Aufwand leisten können ( 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes VwVfG). WenninsoweitKräftederBundeswehrunterstützen,dannwerdendieseinfachlicherHinsichtdemLeiterdeszurBekämpfungderNotlagegebildetenzivilen Einsatzstabesunterstellt.IndienstlicherHinsichtbleibtdasmilitärischeUnterstellungsverhältnis der Soldaten unangetastet. BeieinerentsprechendenUnterstützungdurchdieStreitkräftesinddieeinschlägigenGesetzeundRechtsverordnungen,wiez.B.dasAtomgesetzunddie

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Strahlenschutzverordnung,einzuhalten.DiesgiltauchfürAufräumarbeitenim Umfeld eines zerstörten Atomkraftwerks. WerdenbeiderErbringungderHilfeleistungendieVorschriftenzumSchutz deslebensunddergesundheitderhilfeleistendeneingehalten,sinddieaufdie ErbringungdieserHilfeleistungausgerichtetenBefehlerechtmäßig.Auchkann indiesemfalldieverbindlichkeitderdiesbezüglichenbefehlenichtunter ZumutbarkeitsgesichtspunkteninFragegestelltwerden.DieNichtbefolgung dieserbefehlestelltmithineineverletzungdersoldatischendienstpflichtzum Gehorsam, 11Absatz1Satz1und2desSoldatengesetzes (SG),dar.Erfolgt derverstoßgegendiesedienstpflichtschuldhaft,liegteindienstvergehenvor, 23Absatz1SG.DiesesDienstvergehenkannnachMaßgabederWehrdisziplinarordnung abhängigvondenumständendeseinzelfalles entweder miteinereinfachenodereinergerichtlichendisziplinarmaßnahmegeahndet werden. DarüberhinauswirddasNichtbefolgeneinesBefehlsnach 19Absatz1 WStGwegenUngehorsammitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenbestraft,wenn dadurchwenigstensfahrlässigeineschwerwiegendefolge ( 2Nummer3 WStG)verursachtwird.EbenfallsmitFreiheitsstrafebiszudreiJahrenwird wegengehorsamsverweigerungnach 20Absatz1Nummer2WStGbestraft, werdaraufbeharrt,einenbefehlnichtzubefolgen,nachdemdieserwiederholt worden ist. 7.WäreesinDeutschlandrechtlichmöglich,AngehörigebestimmternichtmilitärischerBerufsgruppenwiederPolizei,desTHWoderderFeuerwehr füraufräumarbeitenimkontaminiertenumfeldeineszerstörtenatomkraftwerks zu verpflichten? 8. Wie viele Angehörige könnten in Deutschland maximal a)die Bundeswehr, b) die Polizei in sämtlichen Bundesländern, c)die Berufsfeuerwehren, d)das technische Hilfswerk zuaufräumarbeitenimkontaminiertenumfeldeineszerstörtenatomkraftwerksalseinsatzkräfteabgestelltwerden (bittenachberufsgruppen einzeln aufschlüsseln)? Antwort zu den Fragen 7 und 8 Bundespolizei:DieBundespolizeiistfürdieangefragtenUnterstützungsleistungen (Aufräumarbeiten)nichtzuständig.DietechnischenFachkräfteder BundespolizeisindfürdieseAufgabenichtspeziellausgebildet.DievorhandeneABC-SchutzausstattungdientdemEigenschutzundistaufdiepolizeilicheAufgabenwahrnehmungabgestimmt.InBetrachtkämeallenfallseinEinsatzderBundespolizeizurUnterstützungeinesLandesbeidessenpolizeilichen Maßnahmen (Absperrungen,BestreifungvonGebieten)imUmfeldeinessolchen Unfalles auf dessen Anforderung ( 11 BPolG). BundesanstaltTechnischesHilfswerk (THW):BeiderimFalleeinerReaktorkatastrophe/einesschwerwiegendennuklearenEreignisseszuerwartenden hohendosisleistungbzw.aufzunehmendenhohendosisisteineinsatzvon AngehörigendesTHWnichtmöglich.GrundsätzlichistdasTHWandieDosisrichtwertederFwDV500 (Feuerwehrdienstvorschrift500 Einheitenim ABC-Einsatz)gebunden.Dasheißt,nimmtmaneinenUnfallineinemKern-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2662 kraftwerkmitdenunterstelltenauswirkungenan,soistdasthwimdirekten Umfeld der Anlage nicht einsetzbar. SoferndietechnischenRahmenbedingungenfüreinenTHW-Einsatzgegeben sind,istdiefrageeinerrechtlichenverpflichtungzurhilfeleistunggrundsätzlichzubejahen.gesetzlichegrundlagehierfürist 1Absatz2Nummer3des THW-Gesetzes.DanachleistetdasTHWtechnischeHilfebeiderBekämpfung vonkatastrophen,öffentlichennotständenundunglücksfällengrößerenausmaßesaufanforderungderfürdiegefahrenabwehrzuständigenstellen.es handeltsichbeidieserrechtsnormumeinspezialgesetzlichformuliertesangebotzuramtshilfe.dieseistnichtzuleisten,wenneineanderebehördedie HilfewesentlicheinfacherodermitwesentlichgeringeremAufwandleisten kann ( 5 Absatz3 VwVfG). DieHelferinnenundHelferstehenineinemöffentlich-rechtlichenDienstverhältnisbesondererArt.DarausfolgtimmanentdieFürsorgepflicht,dassausschließlichHelferinnenundHelfereingesetztwerdendürfen,dieüberdieentsprechende Ausbildung und persönliche Schutzausstattung verfügen. Sollteninräumlichem/zeitlichemAbstandvomUnglücksortdieDosisricht- wertederfwdv500eingehaltenwerdenkönnen,istdereinsatzderspezial- EinheitBergungABC (SEBABC),diezurErfüllungderTHW-Fachaufgaben Bergung,RäumenundOrtunginABC-Lagenausgebildetundausgestattetist, zurrettungvonmenschenundtierensowiezurbergungerheblichersachwertedenkbar.injedersebabcsind65einsatzkräftemitpersönlicher SchutzausstattungfürdenA-Einsatzausgestattet.Eskönntendannzwei (von momentansechsaufgestellten/inderaufstellungbefindlichen)sebabcmit insgesamt130einsatzkräftenunterderlageangepasstematem-/körperschutz undunterüberwachungderdosisleistung/personendosiszumeinsatzkom- men.diealarmierungkönntekurzfristigüberdieeinsatzzentralederthw- Leitung und den weiteren THW-Dienstweg erfolgen. AussagenzudenweiterenBerufsgruppenkönnennichtgemachtwerden,weil die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Bundeswehr:LiegendieinderBeantwortungderFrage6dargestelltenVoraussetzungenvor,richtetsichderUmfangderUnterstützungnachderaktuellen VerfügbarkeitvongeeignetenKräfteninAbhängigkeitvondenoriginärenAufgaben der Bundeswehr. 9. Für wie viele Einsatzkräfte sind Schutzanzüge bereitgestellt? DiebeieinemkerntechnischenUnfallzumEinsatzkommendenRettungs-und EinsatzkräftewieFeuerwehrenoderTHWsindmitdenfürKatastrophenschutzzwecke üblichen Schutzanzügen ausgerüstet. 10. Wie wird der Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte sichergestellt? FürdenGesundheitsschutzderEinsatzkräftesinddiejeweiligenEinsatzleiter vorortzuständig.sieorientierensichdabeiandenentsprechendendienstvorschriften,wiez.b.anderfeuerwehrdienstvorschrift500 (FwDV500). Siehe auch Antwort zu den Fragen 7 und 8.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.HabenEinsatzkräfte,diewissentlichihrLebenriskieren,Anspruchauf denvollenleistungsumfangihrerlebensversicherung,undfallsnein, gibtesregelungen,diesichern,dassstaatlichetransferleistungendie Differenzausgleichen,undistdiesdavonabhängig,obsiefreiwilligzum Einsatz kamen oder abkommandiert wurden? EineEinsatzkraft (bzw.imtodesfallderleistungsberechtigte),dieimrahmen einerderartigensituationtätigwirdundwissentlichihrlebenriskiert,kannin vollemumfangdieleistungenauseinerlebensversicherungverlangen.der Versichereristgemäß 161Absatz1desVersicherungsvertragsgesetzes (VVG) lediglichdannnichtzurleistungverpflichtet,wenndieversichertepersonsich vorablaufvondreijahrennachabschlussdesversicherungsvertragesvorsätzlich selbst getötet hat. 12.Wieistgeregelt,wiegenügendsog.EinsatzkräftezeitnahzumEinsatz kommenkönnen,umarbeitenamzerstörtenreaktorgebäudevornehmen zu können? EswirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortzu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 13.WokonkretsollenimFalleeinesnuklearenEreignisseskontaminierte Materialien zeitnah entsorgt werden? Wer trägt die Entsorgungskosten? WelcheInstitutionensindhierfüraufBundes-undLänderebenezuständig? AufdieVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.Soweitdie Entsorgungskosten betroffensind,wirdaufdiehaftungdesinhabersderkernanlagegemäß 25AtGverwiesen.FürdieEntscheidungenimHinblickaufdie Entsorgung sinddieatom-undstrahlenschutzbehördenvonbundund LändernfürihrenjeweiligenZuständigkeitsbereichsowieKatastrophenschutzundsonstigeBehörden,dieeineZuständigkeitineinemsolchenFallhaben, zuständig. 14.WermüsstedieBehandlungskostenderEinsatzkräfte,diebeiderBeseitigungkontaminiertenMaterialssowiebeiBautätigkeitenzurAbriegelung des zerstörten Reaktorblocks kontaminiert würden? FürSchäden,dieEinsatzkräftebeiderBeseitigungkontaminiertenMaterials oderbeibautätigkeitenzurabriegelungdeszerstörtenreaktorblockserleiden, haftetderinhaberderkernanlage.diehaftungumfasstdiekostenderärztlichen Behandlung. 15.WeristfürdieOrganisationderVersiegelungeineszerstörtenReaktorgebäudes zuständig? GrundsätzlichistderBetreiberderAnlagefürdieBeseitigungvonSchäden oderfürdiewiederherstellungdersicherheitsbarrierenzuständig.indiesem ZusammenhangwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierunghingewiesen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ HatdieBundesregierungkonkretePlänedafür,wieeinzerstörtes Reaktorgebäudehermetischversiegeltwerdenkönnte,undfallsja, welche? Nein. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17.WerträgtimFalleeinesnuklearenEreignissesdieKostenfürdiehermetische Versiegelung des zerstörten Reaktorgebäudes? Der Inhaber der Kernanlage. 18.GibtesPläne,imFalleeinesradioaktivenEreignisseshochgradigverseuchteGebäudeundBödenindernäherenUmgebungzudekontaminieren, und falls ja, welche? AufdieVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.DagegebenenfallserforderlicheDekontaminationsmaßnahmennacheinerunfallbedingten FreisetzungindersogenanntenSpätphaseeinesEreignisseserfolgenwürden, würdeineinemkonkretenfallausreichendzeitzurverfügungstehen,umderartigeplanungeninabhängigkeitvonderlageundderjeweiligenkontaminationssituation durchzuführen. 19.WelcheMaßnahmenundGerätestehenfüreineDekontaminationzur Verfügung? WievieleQuadratmeterproStundekönntensodekontaminiertwerden, bitteaufgelistetnachbeschaffenheitderfläche (Bewuchs,Gebäude, Acker, Wald etc.)? Bis zu welcher Bodentiefe würde der Boden abgetragen? AufdieVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen.ImRahmender ErgänzungderAusstattungdesKatastrophenschutzesderLänderstelltder BunddenLändernDekontaminationsfahrzeugefürPersonenzurVerfügung. DieAusstattungderFahrzeugeistgeeignet,vomEinsatzzurückkehrendeEinsatzkräftezudekontaminieren.AusstattungfüreineGeländedekontamination istimrahmenderergänzungderausstattungdeskatastrophenschutzesder Länder nicht vorgesehen.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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