Stand der Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung bezüglich der Windenergie

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7245 Stand der Umsetzung des Energiekonzepts der Bundesregierung bezüglich der Windenergie Vorbemerkung der Fragesteller VordemHintergrundderReaktorkatastrophevonFukushimaunddemanschließendenBeschlusszumAusstiegausderAtomenergiebis2022bekräftigtedieBundesregierungihrEnergiekonzeptausdemSeptember2010 mitdemziel,biszumjahr2020mindestens35prozentdesstromsin DeutschlandausregenerativenQuellenzugewinnen.UmdiesesZielzuerreichen,müssendieerneuerbarenEnergienschnellundumfangreichausgebautwerden.DieBundesregierungbeschreibtinihremEnergiekonzeptdie WindenergieanLandalsdieerneuerbareEnergiequelle,diekurz-undmittelfristigdiewirtschaftlichstenAusbaupotentialehat.Deshalbbeinhaltetedas EnergiekonzeptderBundesregierungeineAnzahlvonMaßnahmenzurErleichterung der Errichtung von Windenergieanlagen an Land. UmdenAusbauderWindenergieanLandzubeschleunigen,hatdieBundesregierungimZugedesEnergiekonzeptsangekündigt,existierendeHemmnisse fürdenausbauderwindenergieabzumildern.sosolltenunteranderemeine ReduzierungderLichtemissionen,einebessereVerträglichkeitmilitärischer Radaranlagen und das Erstellen eines Bestandsregisters erreicht werden. InsbesonderedieKonfliktezwischenmilitärischemRadarundderWindenergienutzunghabenindenletztenJahrennachErhebungenderWindbranchedenAufbauvon1400MegawattWindenergieleistungverhindert. DeshalbistdieVerbesserungderVerträglichkeitvonmilitärischenRadaranlagenbesonderswichtig.DanebenführtdieBefeuerungvonWindenergieanlagen,besondersinderNähevongroßenWindparks,zueinergeringeren Akzeptanz in der Bevölkerung. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit vom 28. Oktober 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.InwelchemUmkreisvonRadaranlagenzurFlugsicherungund/oderzur LuftabwehrstellenWindenergieanlageneinStörpotentialdar,undauswelchen Gründen? DurchdenBetriebvonWindenergieanlagenkannesimErfassungsbereichvon militärischenradaranlagenzueinschränkungenderradarabdeckungdesluftraumeskommen.dasspektrumdiesereinschränkungenreichtvonpositionsungenauigkeitenderflugzieldarstellungbiszutemporärenverlustenvonflugzielen über den Zeitraum von mehreren Radarumdrehungen. AlleHindernisseunddamitauchWindenergieanlagen,dieimErfassungsbereicheinerRadaranlagestehen,könneneinenEinflussaufdasjeweilige Radargeräthaben.ObderEinflussalsStörungzuwerten,wiehochderGrad derstörungundwiegroßderbereichist,indemsichdiesesdurchwindenergieanlagenbedingtestörpotenzialaufradaranlagenauswirkt,istabhängig vontopographischengegebenheiten,wetterlagensowiedertechnischenauslegungdesjeweiligenradarseinschließlichderenbauhöheundentfernungder Windenergieanlage zur Radaranlage. 2.WiebewertetdieBundesregierungdasGefährdungspotentialunddieAuswirkungenvonWindenergieanlagenaufdieAufgabenvonFlugsicherung und Landesverteidigung? DasGefährdungspotentialunddieAuswirkungenderWindenergieanlagenwerdendurchdiegeltendenrechtlichenRegelungenbisherineinemvertretbaren Rahmengehalten.DerSchutzderFlugsicherungseinrichtungenwirddurch 18adesLuftverkehrsgesetzes (LuftVG)unddieSicherheitderHindernissituationdurch 12ff.LuftVGhergestellt.Diezunehmendgrößerenund höheren,bisca.200mübergrundgeplantenneuenwindenergieanlagenüberschreitendiebisherüblichenhöhenallerdingsdeutlichundstellenaussichtder Hindernisgrenzen und des Anlagenschutzes ein neues Problem dar. FlugsicherungsradarehingegenkönnenWindenergieanlagenalsbewegliche Flugzieledetektieren,mitderFolge,dasseineUnterscheidungzwischeneinzelnenLuftfahrzeugenundWindenergieanlagennichtmehrmöglichist.Darüber hinauskanneszulückenindererfassungvonflugzielenkommen.störungen, dieeinezuverlässigeflugzielerfassungbeeinträchtigen,stelleneingefährdungspotential dar. BeimBaubzw.RepoweringvonWindenergieanlagenistdaraufzuachten,dass damiteinhergehendeeinschränkungenfürdenmilitärischenübungsbetrieb vermiedenwerden.diesisterforderlichvordemhintergrunddergesamtstaatlichenverantwortungfüreinebestmöglichevorbereitungdersoldatinnenund SoldatenaufdieoftmalsmitGefahrfürLeibundLebenverbundenenEinsätze sowiedieerfüllungdesauftragszursicherheitimluftraum.diezurerfüllung derluftverteidigungunddermilitärischenflugsicherungeingesetztenradarsystemewerdeninihrererfassunginunterschiedlicherausprägungdurch Windenergieanlagengestört.BeiLuftverteidigungsradarenwerdenvorwiegend VerschattungseffekteundPositionsungenauigkeiten (Streuung)durchWindenergieanlagenbeobachtet.AufgrundderunterschiedlichenAufgabenwahrnehmungdurchdiemilitärischeFlugsicherungunddenEinsatzführungsdienstsowie unterschiedlicherradaranlagentypensindbeiderbewertungvonbauvorhaben unterschiedlichetechnischeundoperationellekriterienheranzuziehen.im ÜbrigenistesimRahmenderLandesverteidigungunerlässlich,zurSicherstellungeineslückenlosenLuftlagebildesauchsogenanntenichtkooperierende TeilnehmeramLuftverkehr (Luftfahrzeugeohnebzw.mitnichtaktivemTransponder) zu erfassen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ LiegenderBundesregierungwissenschaftlicheUntersuchungenzuden AuswirkungenvonWindenergieanlagenaufdieRadarsystemederBundeswehr vor, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? EinflüssevonWindenergieanlagenkonntenimtäglichenBetriebderRadaranlagendurchdieOperateurewahrgenommenwerden (sieheantwortenzuden Fragen 1 und 2). DieBundeswehrhatindenJahren2009bis2010einetechnischeStudiemit demzieldurchführenlassen,verbesserungspotentialeandenbundeswehreigenenradaranlagenzuidentifizierenundbewertenzulassen.diestudiehat insimulationengezeigt,dassdieauswirkungenvonstörungen,diedurch Windenergieanlagenhervorgerufenwerden,durchtechnischeMaßnahmen reduziert,abernichtvölligvermiedenwerdenkönnen.dieeffektivitätder StörunterdrückungistabhängigvondenauftretendenunterschiedlichenphysikalischenEffekten,dentechnischenEigenschaftenderWindenergieanlagensowie den technischen Parametern der Radaranlage. ImRahmeneinesdurchdasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheit (BMU)unterstütztenForschungsvorhabens Verbesserungder VerträglichkeitvonWindenergieanlagenbezüglichRadaranlagenderFlugsicherungundLuftverteidigung hatcassidian (ehem.eads)unteranderemdas Flugsicherungs-RadarkonzeptzurASR-ESentwickelt.DietechnischeEntwicklungbestehtimKernauseinerneuenelektronischschwenkbarenAntennesowie einerverbessertensignal-unddatenverarbeitungskomponenteundeinemneu entwickeltenklassifizierungs-undtracking-verfahren.daskürzlichabgeschlosseneauchvombmugeförderteanschlussforschungsvorhabender Cassidian FortführungvonMesskampagnenzurVerifizierungvonWindenergie-Radar-VerträglichkeitenunterEinbezugvonneuenRadaroptionensowie UntersuchungeinesreflektionsarmenWindenergieanlagen-Prototypenauf Radarverträglichkeit kommtzudemergebnis,dassalleindieumrüstungvom analogen (ASR910)aufdasneueinzuführendedigitaleFlugsicherungsradar (ASRS)aufmilitärischenFlugplätzennochkeinesignifikanteVerbesserungder VerträglichkeitmitWindenergieanlagenbewirkenwird.DieStudiehatauchdargelegt,dassdasmiteinemsogenanntenWindenergieanlagen-ModkitnachgerüstetedigitaleFlugsicherungsradarASR-ESzueinerbesserenVerträglichkeitmit Windenergieanlagenführensollte.DieseAussagewirdnochmiteinemPrototyp impraktischenbetriebzuvalidierensein.desweiterenhatdasvorhaben methodischeansätzezurbewertungdesstörpotenzialsvonwindenergieanlagen auf militärische Flugsicherungsradare betrachtet. 4.BeiwievielenMegawattWindenergiekapazitäthatdieBundesregierung bislangwidersprucheingelegt,undwievielemegawattwindenergiekapazität sind hiervon bis heute blockiert? Angaben zur Megawattleistung von Windenergieanlagen liegen nicht vor. 5.BeiwelchenWindenergieprojektenhatdieBundeswehrverwaltungseit demseptember2010ingenehmigungsverfahrenbedenkenwegender StörungvonRadaranlagengeäußertbzw.ihreZustimmungzudemAntrag verweigert (bitteaufschlüsselnnachanzahlderanlagenundinstallierter Leistung in Megawatt)? InWeddewarden:1,Roggenstede:6,Woltem:1,Trennewurth:1,Düshorn:10, Lünzen:4,Wichtenbeck:2,Niedernstöcken:8,Altentreptow:27,Bockhorn:3, Jübeck:8,Hemme:1,Breesen:7,Werder:4,Beggerow:10,Stoffersdorf:1, GroßMiltzow:9,Kublank:3,Lemke:1,Waddewarden:1,Landesbergen:1,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Sarrow:4,Völschow:6,Nübbel:3,Hoysinghausen:2,Eggebeck:1,Neersen:7, Weikersheim-Neubronn:2,Niederstetten:8,Creglingen:18,Dornstadt:2, Baesweiler:1,Illerich:1,Ahrensfelde:1,BadLiebenwerda:3,Blumberg:14, Chursdorf:7,Doberlug-Kirchhain:2,Dübrichen-Prießen:1,Elster:4,Falkenberg:1,Gera:3,Hauptmannsgrün:1,Heideblick:1,Heinsdorfergrund:1, Hohenbucko:4,Kleisthöhe:1,Kraasa:3,Niedergörsdorf:2,Penig-Lunzenau:1, Rüdersdorf:1,Schlieben:8,Schönewalde:4,Wildenau-Wiepersdorf:9,Freising: 3, Neustadt: 7, Würzburg: 4. Angaben zur Megawattleistung von Windenergieanlagen liegen nicht vor. 6.WelchedieserProjektewurdennachKenntnisderBundesregierungnicht realisiert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7.BeiwelchenProjektenwurdenModifikationenbeidenWindenergieanlagen (z.b.geringerehöhen,verschiebungderanlagenstandorte)vorgenommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Projekte wurden zunächst abgelehnt und dann doch realisiert? Weddewarden,Trennewurth,Altentreptowteilweise,Breesenteilweise, Beggerow,GroßMiltzowteilweise,Waddewarden,Landesbergen,Nübbel, Weikersheim-Neubronn,Berghülen,Dornstadt,Nörvenich,Jülich-Aldenhoven, Ahrensfelde,BadLiebenwerdateilweise,Falkenberg,Fichtwaldteilweise, Hartmannsdorfteilweise,Heideblick,Lausitz,Lindenberg,Schönewalde, Hilmersdorf,Knippelsdorf,Niendorf,Penig,Ponitz-Kummer,Schönborn, Wandlitz, Freising teilweise, Neustadt, Würzburg teilweise. 9. Mit welcher Begründung wurden die Ablehnungen aufgehoben? ReduzierungderAnlagenzahl,VerschiebungderAnlagenstandorte,Änderung desanlagentyps,änderungderrotorblätter (reflexionsmindernd),änderung der Anlagenhöhe, signaturtechnische Gutachten. 10.WelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierungdarüber,beiwelchen WindenergieprojektenseitSeptember2010zivileLuftverkehrseinrichtungen (einschließlichderdfsdeutscheflugsicherunggmbh)ablehnendestellungnahmenmitderbegründungderstörungvonradaranlagenabgegebenhaben (bitteumnennungdereinzelnenprojekte,der Anzahl der Anlagen und der installierten Leistung in Megawatt)? SeitSeptember2010sind47WindkraftanlageninKönigswusterhausensowie fünfwindkraftanlageningarbsenmitderbegründungderstörungziviler RadaranlagenvonSeitendesBundesaufsichtsamtsfürFlugsicherungnichtgenehmigt worden. Angaben zu der Megawattleistung dieser Anlagen liegen nicht vor.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ Isteszutreffend,dassdieBundeswehrbeiderFlugsicherungvorwiegend dassogenannteprimärradarverwendetundnicht,wieinnahezuallenanderennato-staatenüblich,dassogenanntesekundärradarauftransponderbasis,welchesindiesenländernnurinseltenenfällenvondem zweidimensionalen Primärradar unterstützt wird? Wenn ja, warum? DieBundeswehrverwendetbeiderFlugsicherungsowohldas Primärradar alsauchdas Sekundärradar.EineStaffelungdesmilitärischenFlugverkehrs istaufgrunddertechnischenausstattungdesderzeitverwendetenflugplatzrundsichtradarsasr-910nuraufgrundlagedesprimärradarsignalszulässig.diegegenwärtigeluftraumstrukturummilitärflugplätzeerlaubtes ferner,ohneeinefunkkontaktaufnahmemitderzuständigenflugverkehrskontrollstelleundschalteneinestranspondersindennahbereichbzw.zuständigkeitsbereichdesmilitärflugplatzeseinzufliegen.unterdiesenrahmenbedingungenistdiesicheredurchführungeinerradargestütztenflugverkehrskontrolleimnahbereichvonmilitärflugplätzennurmittelseinerverlässlichen PrimärradarerfassungvonLuftfahrzeugenohneTransponderabstrahlungmöglich.IndemZusammenhangseidaraufhingewiesen,dassnebendenhierangesprochenenFlugsicherungs-undLuftverteidigungsradaranlagenauchandere RadaranlagenaufdiePrimärradartechnikangewiesensind.HieristinsbesonderederbundesweitflächendeckendeRadarverbunddesDeutschenWetterdienstes zu nennen. 12.PlantdieBundesregierung,dieLuftraumstrukturdahingehendzuändern, dassluftfahrzeugenurnochnachfunkkontaktaufnahmemitderzuständigenflugverkehrskontrolleundschalteneinestranspondersinden Nahbereichbzw.ZuständigkeitsbereicheinesMilitärflugplatzeseinfliegen dürfen? Wenn nein, warum nicht? DieZuständigkeitfürdieEinrichtungvonLufträumeneinschließlichLuftbeschränkungsgebietenliegtbeimBundesministeriumfürVerkehr,Bauund Stadtentwicklung (BMVBS).AusSichtdesBundesministeriumsderVerteidigungbestehtaufgrundderFlugdichteanMilitärflugplätzenundmitBlickauf nichtmilitärischeluftraumnutzerkeineveranlassungfürdieeinrichtungzusätzlicher Luftraumordnungsmaßnahmen. 13.Isteszutreffend,dassdieBundeswehrverwaltungbeiderStellungnahme zuwindparkprojekten,diesichimeinflussbereichdesflugsicherungsradarsbefinden,diebeurteilungüberwiegendaufdassogenannteprimärradarabstütztundnichtwieinderpraktischenarbeitaufprimär-und Sekundärradar? Wenn ja, warum? Ja,austechnischenGründenistmitdemderzeitinBetriebbefindlichenFlugplatzrundsichtradarASR910derRückgriffaufdasPrimärradarerforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.Isteszutreffend,dassWindenergieanlagenkeinenstörendenEinflussauf das sogenannte Sekundärradar auf Transponderbasis ausüben? Wennja,warumverwendetdieBundeswehrnichtebenfallsdasSekundärradar auf Transponderbasis? Nein.DerBetriebvonWindenergieanlagenkanntheoretischaufalleelektromagnetischenWellenunddamitauchaufjedeArtvonRadartechnikEinfluss nehmen.diestöreffekteaufdas Sekundärradar sinddabeiphysikalischbedingtjedochdeutlichgeringeralsaufdas Primärradar.ImWeiterenwirdauf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Nein. 15.LiegenderBundesregierungErkenntnisseüberdieAnzahlderimLuftraumderBundesrepublikDeutschlandverkehrendenLuftfahrzeugeohne Transpondertechnik vor? Fallsja,bitteeineDifferenzierungnachmilitärischen,zivilenVerkehrsund sonstigen (insbesondere Sportflugzeugen) vornehmen. 16.WiestehtdieBundesregierungzueinerEinführungeineallgemeinen Transponderpflicht für Luftfahrzeuge? AusSichtderfürFragenderFlugsicherungzuständigenFachbehörden (BundesaufsichtsamtfürFlugsicherung,DFSDeutscheFlugsicherungGmbH, AmtfürFlugsicherungderBundeswehr)bestehenausSicherheitsgründenVorbehaltegegendieEinführungeinerallgemeinen,inallenLufträumengeltenden Transponderpflicht für Luftfahrzeuge. 17.WiestehtdieBundesregierungzueinerEinführungderTranspondereinschaltpflicht in der Umgebung von Windenergieanlagen? EsgibtkeinegenerelleTranspondereinschaltpflicht,sondernlediglichtransponderpflichtigeLufträume.Windenergieanlagenbefindensichimunkontrollierten Luftraum, in dem keine Transponderpflicht besteht. 18.WieweitistdieErsetzungderRadargerätevomTypASR-910durchneue digitale Radartechnik vom Typ ASR-S fortgeschritten? DerTruppenversuchaufdemFlugplatzBüchelzurEinführungdesneuen Systemsläuftnoch.DieserienmäßigeEinrüstungASR-Sbeginntnochdieses Jahr auf dem Flugplatz Laupheim. 19.WirddergeplanteZeitrahmendiesesAustauschprozessesbiszumJahr 2015 nach Erkenntnissen der Bundesregierung eingehalten? DieFestlegungderEinrüstreihenfolgeunddiedamiteinhergehendePrognose istunterdemvorbehaltdernochausstehendenstandortentscheidungenzu sehen. Von einer Einhaltung des Zeitrahmens wird ausgegangen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ ÜberwelcheKenntnisseverfügtdieBundesregierung,obWindenergieanlageneinenstörendenEinflussaufRadaranlagenvomneuenTyp ASR-S ausüben können? Diephysikalischen,ausdemBetriebvonWindenergieanlagenresultierenden StörgrößensindfüranalogeunddigitaleRadaranlagenidentisch.Sokanndie ErfassungsogenannterPrimärzielesowohlbeiderbishereingesetztenanalogen militärischenflugsicherungsradaranlageasr910alsauchbeimasr-sim EinflussbereichvonWindenergieanlagenscheitern.NachAussagenderIndustriesollesmöglichsein,durchtechnischeMaßnahmendieStörungenvon WindenergieanlagenaufdigitaleRadargerätebeherrschbarzumachen.Dazu hatcassidiankürzlichdieergebnisseeinesdurchdasbmuunterstützten Forschungsvorhabensvorgelegt,dasdieWirksamkeitderMaßnahmenzurVerbesserungderRadarverträglichkeitvonWindenergieanlagendurchtechnische MaßnahmenanFlugsicherungsradaranlageninSimulationenbestätigt.Diese MaßnahmensindhinsichtlichihrerWirksamkeitmesstechnischnochzuvalidieren. 21.Triffteszu,dassdieseoderanderemoderneRadaranlagenunteranderem durchcomputermodellierunghindernissebzw.störungen wegmodellieren können? Ist dies auch bei der Radartechnik vom Typ ASR 910 möglich? HindernissewieWindenergieanlagenlassensichnichtwegmodellieren.UntersuchungenaneinemausgewähltenRadaranlagentypen,derASR-Shabengezeigt,dassfürbestimmteSituationenundAnwendungenStöreinflüssedurch WindenergieanlagenaufdigitaleRadaredurchtechnischeMaßnahmenreduziertwerdenkönnen.DabeiistdieWirksamkeitbishermesstechnischnoch nichtvalidiert.eineum-/nachrüstungderanlagenvomtypasr910istnicht möglich. 22.Isteszutreffend,dassdieBundeswehrverwaltungbeiverschiedenenWindenergieprojekteneinenentgegenstehendenöffentlichenBelanggeltend gemachthat,obwohlsichdiegeplantewindenergieanlageaußerhalbdes imallgemeinenumdrucknummer51fürdenanlagentypasr910 Siemens1990vorgesehenenInteressenbereichsvon18Kilometern (Flugsicherungsradar)bzw.35Kilometern (Landesverteidigungsradar)befand? Wenn ja, warum, und bei welchen Anlagen? Ja,ausGründendesFlugbetriebesunddesInstrumentenflugverfahrens.Dies warbeianlageninhürtgenwald-vossenack,düren-distelrath,badliebenwerda,doberlug-kirchhein,dübrichen-prießen,elster,falkenberg,heideblick und Hohenbucko der Fall. 23. Hat sich dieser Umdruck geändert? Wennja,inwieweithabensichdiephysikalischenErkenntnissegeändert? DerUmdruckwurdezuletztinderVersionvom23.Mai2008geändert.Esist beabsichtigt,denumdruckerneutzuüberarbeitenunddieneuestenerkenntnisseausstudiendesbmuunddiegesetzesänderungendesluftverkehrsgesetzes zu berücksichtigen.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.WelcheRechtsprechungistbisherzudemThemaWindenergieanlagen und Radar ergangen (bitte einzeln nennen)? DieBundesregierungführtkeineStatistikübergerichtlicheEntscheidungen zumthemawindenergieanlagenundradar.diefolgendengerichtsentscheidungen sind der Bundesregierung bekannt: Bundesverwaltungsgericht AzIVC30.65vom16.Juli1965undAz4B58/06 vom5.september2006,oberverwaltungsgerichtlüneburg Az12ME201/10 vom21.juli2011,thüringeroberverwaltungsgericht Az1KO304/06vom 19.März2008undAz1KO89/07vom30.September2009,VerwaltungsgerichtshofBaden-Württemberg Az3S914/05vom16.Mai2006,OberverwaltungsgerichtNordrhein-Westfalen Az11A5502/99vom19.Februar2001, VerwaltungsgerichtCottbus Az4K1191/07undAz4K550/08vom2.August 2011,VerwaltungsgerichtStade Az2B181/10vom14.Juli2010,VerwaltungsgerichtAachen Az6K1367/07vom15.Juli2008,Verwaltungsgericht Ansbach AzAN11K vom4.Juni2008,VerwaltungsgerichtAugsburg AzAu5K07.569vom17.März2008,VerwaltungsgerichtGelsenkirchen Az10K2817/02vom25.Januar2006,VerwaltungsgerichtStuttgart Az13 K3565/04vom8.März2005,VerwaltungsgerichtMinden Az2K2441/97 vom 28.Oktober TeiltdieBundesregierungdieAuffassungdesVerwaltungsgerichts Aachen,dassdiebloßeMöglichkeiteinesschädigendenEreignisses durchwindenergieanlagenaufgrundhypothetischersachverhaltenicht genügt,umeinegenehmigungzuverweigernunddamitdiebeweislast, dasskonkretewindenergieanlagendiesicherheitdesluftverkehrsbeeinträchtigen, jeweils bei der Bundeswehr liegt? DievomVerwaltungsgerichtAachenmitUrteilvom15.Juli2008aufgeführten EntscheidungsgründewerdenalsEinzelfallentscheidunggewertet.DasUrteil istnichtverallgemeinerungsfähig,dadasbeigezogeneamtfürflugsicherung derbundeswehrselbstkeinekonkretegefährdungderflugsicherheitdurchdie zu errichtende Windenergieanlage erwartet hat. 26.WurdendieÄnderungenderAllgemeinenVorschriftzurKennzeichnung vonluftfahrthindernissen,welchediebefeuerungvonwindenergieanlagenregelt,wieimenergiekonzeptderbundesregierungangekündigt, umgesetzt? Wennnein,warumnicht,undwannwirddieBundesregierungdieÄnderungeninderAllgemeinenVorschriftzurKennzeichnungvonLuftfahrthindernissen umsetzten? DasEnergiekonzeptderBundesregierung2010siehteineÄnderungdesLuftverkehrsrechtszurReduzierungderLichtemissionenvonWindenergieanlagen vor.eineänderungkannersterfolgen,wennzurkennzeichnungvonluftfahrthindernissensystemevorhandensind,welchedaszielderreduktionvon LichtemissionenunterAufrechterhaltungdesSicherheitsniveausfürdenLuftverkehrerreichenundzudemweiterebetrieblicheund/oderfrequenztechnische Anforderungen erfüllen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ BeabsichtigtdieBundesregierung,PilotprojektezurErprobungder Transponderlösung durchzuführen? Wenn ja, wie viele, und in welchem Zeitraum? SolangedieausSicherheitsgründengegeneineTransponderlösungbestehendenVorbehaltenichtausgeräumtsind,sindPilotprojektezuderenErprobung nichtvorgesehen.mitfeldversuchen/pilotprojektenzuprimärradarbasierten BefeuerungssystemenrechnetdieBundesregierunginAbhängigkeitvonder technischenverfügbarkeitsolchersystemenachderzeitigemkenntnisstandim Jahr VerfolgtdieBundesregierungalternativeKonzeptezurVerringerungder Lichtemissionen von Windenergieanlagen? Wenn ja, welche? DerzeitbestehenverschiedeneMöglichkeiten,dieLichtemissionenderBefeuerungvonWindenergieanlagenzureduzieren.DasspeziellfürWindenergieanlagenentwickelte FeuerW,rot weistbereitseinevergleichsweisegeringe Nennlichtstärkeauf,diedurchdenEinsatzeinerSichtweitenmessungumnochmalsbiszu90Prozentreduziertwerdenkann.DurchdieAbschirmungder FeuernachuntenwirddieSichtbarkeitamBodenverringert.Zudembestehtdie Option,dieBlinkfolgederFeuerineinemWindparkund/odermitbenachbartenWindparkszusynchronisieren.DerzeitprüftdasBMVBSdieMöglichkeitenzurEinführungeinerbedarfsgesteuertenSchaltungderBefeuerungaufder Grundlage von Primärradar. 29.HatdieBundesregierung,wieimEnergiekonzeptvomSeptember2010 angekündigt,einaktuellesbestandsregisterallerbereitserrichteten, genehmigten oder geplanten Windenergieanlagen erstellt? Wenn nein, warum nicht? AufgrunddesbestehendenkommunalenSelbstbestimmungsrechtsderGemeinden,diefürdieimmissionsschutzrechtlicheGenehmigungvonWindenergieanlagenzuständigsind,hatderBundkeinVollzugsrecht,umeinaktualisiertes BestandsregisterfürWindenergieanlagenzuerstellen.NurdieGenehmigungsbehördenderLänderverfügenübervollständigeUnterlagenhinsichtlichder StandortevonWindenergieanlagen.ObwohldieBundeswehrnureinevon mehrerenanzuhörendenstellenist,diebeiderplanungunderrichtungvon Windenergieanlagenbeteiligtwird,beabsichtigtdieExpertengruppe BundeswehrundWindenergieanlagen mitdeninderbundeswehrvorliegenden KenntnissenüberdieStandortevonWindenergieanlageneineBestandsübersichtzuerstellen.DieBestandsübersichtdientlediglichalsbundeswehrinterne BearbeitungshilfezurBewertungvonPlanungen/ErrichtungenvonWindenergieanlagenimRahmenderBeteiligungsverfahrenundbesitztkeinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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