Fragen zum Betrieb eines Atomkraftwerks als nukleare Kaltreserve und zu den Ergebnissen der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6283 Fragen zum Betrieb eines Atomkraftwerks als nukleare Kaltreserve und zu den Ergebnissen der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen Vorbemerkung der Fragesteller LautKabinettsbeschlussderBundesregierungvom6.Juni2011füreine 13.AtomgesetznovellesolleinesdersiebenältestenAtomkraftwerke (AKW) Deutschlands,dieausSicherheitsgründenallesofortundendgültigstillgelegt werdensollen,nochbisfrühjahr2013alssogenanntekaltreservebetrieben werdendürfen,wenndiebundesnetzagenturfürelektrizität,gas,telekommunikation, Post und Eisenbahnen dies für notwendig hält. GemäßdiesemmitdemGesetzentwurfaufBundestagsdrucksache17/6070 umgesetztenbeschlussobliegtesderbundesnetzagentur,bisendeaugust 2011gegebenenfallsdasbetreffendeAlt-AKWzubestimmen.Möglicher KaltreservekandidatistdasAKWBiblisB,dasvergleichsweisevieleSicherheitsproblemeund-nachteileaufweist siehehierzubundestagsdrucksache 17/5808understeStellungnahmederReaktor-Sicherheitskommission (RSK) zumsogenanntenakw-stresstest 1.DaessichbeidemVorhabeneinernuklearenKaltreserveumeinNovumhandelt,stelltsichallgemeindieFragenach densicherheitstechnischenimplikationenundinwieferndiesevonderbundesregierung berücksichtigt wurden. DabeibeziehensichdienachfolgendenFragenauchaufdieErgebnisseder PeriodischenSicherheitsüberprüfungen (PSÜ).Dieseflossenwederinden AKW-StresstestderRSKeinnochliegensiedemBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)undderGesellschaftfürAnlagen-undReaktorsicherheit (GRS)systematischvor (vgl.bundestagsdrucksache17/5808,zunummer1).insofernkönnensieinbezugaufdaskaltreserve-vorhabenwichtigehinweiseaufsicherheitsdefiziteundabweichungen vondenanforderungenenthalten,diederbundesregierungbislangunbekannt sind. DarüberhinauskönnendiePSÜbeiallen17deutschenAtomkraftwerken egal,obsieindiekategoriekaltreserve,leistungsbetrieboderdauerhafte Betriebseinstellungfallen SicherheitsdefiziteundAbweichungenvonden 1www.rskonline.de/downloads/rsk_sn_sicherheitsueberpruefung_ _hp.pdf. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit vom 26. Juli 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anforderungenergebenhaben,diestärkererBeachtungbedürfen.Deshalb werdenindennachfolgendenfragenalle17deutschenatomkraftwerkeabgefragt. Vorbemerkung der Bundesregierung NachdervomDeutschenBundestagam30.Juni2011beschlossenen13.ÄnderungdesAtomgesetzeskannnach 7Absatz1eeinKernkraftwerk,dasim HinblickaufStandortundelektrischeAnbindunggeeignetist,biszumAblauf des31.märz2013ineinembetriebsfähigenzustandzurerzeugungvonelektrizität,demreservebetrieb,gehaltenwerden,wenndiesdiebundesnetzagentur angeordnethat.währenddesreservebetriebsbefindetsichdasbetroffenekernkraftwerkgrundsätzlichinkeinerandersartigenbetriebsphasealsbisher.alle hierbeivorgesehenenanlagenzuständewerdenindenbetriebshandbüchernbeschrieben.diegeltendensicherheitstechnischenanforderungensindweitereinzuhalten.auchdaswiederanfahreneineskernkraftwerkesistindenbetriebsvorschriftengeregelt.änderungenimhinblickaufeinenreservebetriebsind derzeit nicht ersichtlich. Mögliche Varianten einer AKW-Kaltreserve 1.WelcheVariantenkommenausSichtdesBMUgrundsätzlichinfrage,um einatomkraftwerkalskaltreservezunutzen (bitteangabeallervarianten, wiezumbeispiel unterkritischheiß, unterkritischkalt,entladungder BrennelementeausdemKernundZwischenlagerungimLagerbeckenetc. inklusive Differenzierung möglicher Untervarianten)? InwelchenBetriebszuständensollsichdasAKWvordemWiederanfahren befinden? DieEntscheidungübermöglicheBetriebszuständeeinesKernkraftwerks nimmtauchimfalledesreservebetriebs,wiebisher,derbetreiberuntereinhaltung der geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen vor. 2.WassinddiewesentlichenMerkmaleundUnterschiededieserVarianten (bitteinsbesonderemitangabenzupersonal-undwartungsaufwand, Höhe des Eigenbedarfs und Kosten)? WielangedauertjeweilsderWiederanfahrprozessaufVolllast,undinwelchen Phasen welcher Dauer erfolgt er? AufdieVorbemerkungderBundesregierungunddieAntwortzuFrage1wird verwiesen. 3.Welcheregulatorischen,genehmigungsrechtlichenSchrittesindfürjeden Wiederanfahrprozessnotwendig,wennessichbeidemKaltreserve-Kraftwerk um a)biblis B, b)neckarwestheim 1 oder c)philippsburg 1 handeln sollte? DasWiederanfahreneinesKernkraftwerkesistindenBetriebsvorschriftengeregelt.ÄnderungenimHinblickaufeinenReservebetriebnach 7Absatz1e desatomgesetzes (13.Änderung)sindnichtersichtlich.AusdengeltendenBetriebsgenehmigungenergebensichfolgendeZustimmungsvorbehaltevordem Wiederanfahren der Anlagen:

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6707 KernkraftwerkBiblisB:VordemjeweiligenAnfahrenderAnlageistdie sicherheitstechnischeunbedenklichkeitvonänderungenamreaktorkern nachzuweisen. KernkraftwerkNeckarwestheim1:RechtzeitigvordemBeladendesReaktorsistderAufsichtsbehördeeineStellungnahmedesTÜVzudemvorgesehenenBeladeplanvorzulegen.DasWiederanfahrendesReaktorsnach einembrennelementewechseloderanderenlängerenstillstandszeitenbedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. KernkraftwerkPhilippsburg1:VordemWiederanfahrenderAnlagenacheinemBrennelementwechselsowienachlängerenStillstandszeitenistdem TÜVdieFunktionsfähigkeitderStrahlungsmessgeräte,derenKalibrierung, dieeinstellungdergrenzwerteundderinverbindungmitgrenzwertenvorgesehenenverriegelungen,alarmgabenundsignaleinrichtungensowiedie richtigeeinstellungdergrenzwertedesreaktorschutzsystemsundder sicherheitstechnischrelevantenverriegelungenerneutnachzuweisen.der AufsichtsbehördeisthierzuvordemWiederanfahrenderAnlageeineBestätigungdesTÜVvorzulegen.DasWiederanfahrenbedarfderZustimmung deraufsichtsbehörde.daswiederanfahrenimsinnedieserauflagebeginnt mit dem Ausfahren der Steuerstäbe. 4.SollenaufgrundderNeuartigkeitdesVorhabenseinernuklearenKaltreserveneuegenehmigungsrechtlicheSchritteeingeführtwerdenbzw.mit welchen Auflagen soll der Wiederanfahrprozess versehen werden? DasimRahmendesReservebetriebserfolgendeVorgehenistnichtneuartig.Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5.WelchewesentlichenUnterschiedebestehenindiesemZusammenhang zwischeneinemsiedewasserreaktorderbaulinie69undeinemdruckwasserreaktor der Baulinie 2? GenehmigungsrechtlicheUnterschiedeimHinblickaufdenReservebetrieb sind nicht ersichtlich. Sicherheitsaspekte 6.HatdasBMUimVorfeldoderimNachgangdeso.g.Kabinettsbeschlusses einesicherheitstechnischebetrachtungderverschiedenenvarianteneines Kaltreserve-Betriebs eines der deutschen Alt-AKW a)selbst vorgenommen und/oder b) vornehmen lassen (ggf. durch wen)? ZusätzlichesicherheitstechnischeBetrachtungenwarenimHinblickaufden Kabinettsbeschlussnichterforderlich,daalleZuständeimReservebetriebden geltendenbetriebsvorschriftenentsprechenmüssenundzumehrmonatigen StillständenmitanschließenderAufnahmedesLeistungsbetriebshinreichend Betriebserfahrung vorliegt. 7.Fallsja,wannundmitwelchenwesentlichenErgebnissen (bittevollständigeangabefürallebetrachtetenakwundallevarianteninklusivealler festgestellter Risiken und Bedenken)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.InwiefernwurdedabeidieAuslegungbzw.derbaulicheSchutzderAnlage gegen Flugzeugabstürze berücksichtigt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9.WelcheVarianteneinesReservebetriebssindausSichtdesBMUbezüglicheinzelnerPhasen/Zuständeodergänzlichsogarrisikoreicherbzw.sicherheitskritischer als ein Normal- bzw. Volllastbetrieb der Anlage? WelcheVariantensindesnichtzwingend,aberkönnenesunterwelchen Umständen sein? WährenddesReservebetriebsbefindetsichdasbetroffeneKernkraftwerk grundsätzlich in keiner andersartigen Betriebsphase als bisher. Zu Biblis 10.WeshalbentsprichtesdenAnforderungendesbestehendenkerntechnischenRegelwerks,insbesondereder30-Minuten-Regel,dassimAKW BiblisdieEinzelmaßnahmedessekundärseitigenAbfahrensmit100KelvinproStunde (100K/h)nichtautomatisiertrealisiertist,sondernvon Handausgelöstwerdenmuss (eswirdumausführlicheerläuterungund Begründung gebeten)? NachAussagederzuständigenAufsichtbehörde,demHessischenMinisterium fürumwelt,energie,landwirtschaftundverbraucherschutz (HMUELV), beherrschendiebeidenblöckedeskernkraftwerksbiblisstörfälleregelwerkskonform,d.h.einmanuellereingriffderbetriebsmannschaftistbeieinem StörfallindererstenhalbenStundenichterforderlich.DasSicherheitssystem istdanachsoausgelegt,dassnotwendigevonhandauszulösendemaßnahmen zurbeherrschungvonstörfällennichtvorablaufvon30minutenerforderlichwürden.durchdieabfahrmeldeanlageundnotgefahrenmeldeanlage (NOGEMA)mitjeweilsfestverdrahteterSignalisierunginderWartewirdeine eindeutigeanweisungzumsekundärseitigen100-k/h-abfahrengegeben,die daseinleitendesabkühlvorgangsdurchhandauslösungvorschreibt.daspersonalwirdindereinleitungundüberwachungdesablaufsdes100-k/h-abfahrens geschult und am Simulator ständig trainiert. DasinBiblisrealisierteKonzeptentsprichtdamitdenAnforderungendesbestehendenkerntechnischenRegelwerks,dadanachdasAuslösenerstnachAblauf von 30 Minuten erforderlich wird. 11.WeshalbentsprichtesdenAnforderungendesbestehendenkerntechnischenRegelwerks,insbesondereeinergemäßdenBMI-Sicherheitskriterien (hier:interpretationenzudensicherheitskriterienfürkernkraftwerke:einzelfehlerkonzept GrundsätzefürdieAnwendungdesEinzelfehlerkriteriums)zuunterstellendenmöglichenFehlbedienung,dieeine FehlfunktionindenSicherheitseinrichtungenzurFolgehat,dassim AKWBiblisdieEinzelmaßnahmedessekundärseitigen100-K/h-Abfahrensnichtautomatisiertrealisiertist,sondernvonHandausgelöstwerden muss (es wird um ausführliche Erläuterung und Begründung gebeten)? NachAussagedesHMUELVistalsErgebnisderDeutschenRisikostudie PhaseAunteranderemdieTeilautomatisierungdesAbfahrensmit100K/hbei kleinenprimärseitigenlecksalssystemtechnischeverbesserunginbeiden Blöckenumgesetztworden.DesWeiterenistdieFrischdampfabblaseregelung undfrischdampfumleitregelungfürdassekundärseitige100-k/h-abfahrenin

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6707 beidenblöckenertüchtigtundeineentsprechendeanzeigeinstrumentierung zur Überwachung des Abfahrgradienten installiert worden. DasHMULVberichtet,dassdie erstnach30minutenerforderlichen HandmaßnahmenaufeinMinimumbeschränktsindunddasBetriebspersonalselbständigkeineEntscheidungtreffenmuss.DieAnweisungzum100-K/h-AbfahrenmittelsAbfahrmeldeanlageerfolgtautomatischdurchdieNOGEMA.Für dieteilautomatisierungdesabfahrensmit100k/hbeikleinenprimärseitigen LecksistinderLeittechnikeinfesterAbfahrgradienthinterlegt,sodassnur nochderstartbefehldurchknopfdruckgegebenwerdenmuss.dashmuelv berichtetdassdiekontrolledesbeginnsdesabfahrensunddesabfahrgradientenaufderanzeigeninstrumentierungmehrfachvorgeschriebenist.eineeinfachefehlbedienungkönnedeshalbausgeschlossenwerden.daseinzelfehler- Kriterium wird insoweit beherrscht. DievonFachbeamtendesBundesundderLänderzusammengestelltenNachrüstmaßnahmen ( SicherheitstechnischeAnforderungen/MaßnahmenzurweiterenVorsorgegegenRisiken )sehenzurverbesserungderwirksamkeitund ZuverlässigkeitvonSicherheitsfunktionensowiezurErhöhungderbestehendenSicherheitsreservenkurzfristigdieautomatisierteAuslösungdessekundärseitigen Abfahrens mit 100 K/h vor. 12.KanndasBMUbestätigen,dassdasautomatisiertesekundärseitigeAbfahren mit 100 K/h seit den 80er-Jahren Stand der Technik ist? Falls nein, seit wann ist es dies aus Sicht des BMU? AufgrundderAnalysenderPhaseAdervonderGesellschaftfürAnlagen-und Reaktorsicherheit (GRS)mbH1979veröffentlichtenRisikostudie Deutsche RisikostudieKernkraftwerke PhaseA erfolgtebeidenkonvoianlagendie EinleitungundDurchführungeinesAbfahrensderAnlagemit100K/hbei einem kleinen Leck im Primärkreis automatisiert. Weitere Sicherheitsfragen zu allen 17 deutschen AKW 13.BeiwelchenAtomkraftwerkenliegenderGRS auchwenndasbmu unddiegrszwarinderregelkeineumfassendeübersichtüberergebnissederpsüerhalten dennochwelcheübersichtenunderkenntnisse überergebnissederpsüwelchendatumsvor (quasialsausnahmezur Regel)? 14.BeiwelchenAtomkraftwerkenliegendemBMU auchwenndasbmu unddiegrszwarinderregelkeineumfassendeübersichtüberergebnissederpsüerhalten dennochwelcheübersichtenunderkenntnisse überergebnissederpsüwelchendatumsvor (quasialsausnahmezur Regel)? DieFragen13und14werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieSicherheitsbewertungderKernkraftwerkeistBestandteilderstaatlichen Aufsichtnach 19Absatz1desAtomgesetzes (AtG).SieerfolgtdurchdiezuständigenAufsichtsbehördenderLänder.Dieseziehendabeiinsbesonderedie Sicherheitsüberprüfungen (SÜ)heran,diedieBetreibervonKernkraftwerken nach 19aAbsatz1AtGdenAufsichtsbehördenvorlegen.DasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit (BMU)nimmtnicht selbstdieaufsichtüberdieanlageneinschließlichdersicherheitsbewertung vor,sondernesübtdierechts-undzweckmäßigkeitsaufsichtüberdengesetzesvollzug der zuständigen Aufsichtsbehörden aus.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DemBMUwurdenfolgendeUnterlagenvorgelegt:DievollständigeSÜfürdie AnlagenBiblis (KWB-A 2001,KWB-B 2000)undfürdieAnlageBrokdorf (KBR 2006).DarüberhinausliegenUnterlagenvor,dieTeilaspektederSÜ betreffen,undzwarfürdieanlageneckarwestheim (GKN )imUmfangderdeterministischenSicherheitsstatusanalyse (SSA)undfürdieAnlage Brunsbüttel (KKB 2001)imUmfangderprobabilistischenSicherheitsanalyse (PSA). DarüberhinausberichtendieLänderdemBMUinBund-Länder-Gremienüber ErgebnissederSÜdereinzelnenAnlagen.EsliegenausthemenbezogenenAbfragenbeidenLändernweitereErkenntnissezuEinzelaspektenausdenSÜim BMU vor. 15.HältdasBMU unbenommenvonderaufgabederlandesatomaufsichtsbehördenimzusammenhangmitdenpsü,diebekanntist den Umstand,dasswederBMUnochGRSeinesystematischeÜbersichtüber wesentliche Ergebnisse der PSÜ haben, für sachgerecht und sinnvoll? LießensichhierausSichtdesBMUVerbesserungenerzielen,ohne grundsätzlichdierollederlandesatomaufsichtsbehördeninfragezustellen? Falls ja, welche und wie? DasBMUkannimEinzelfalldieLänderumInformationenbitten,wenneseine KenntnisdieserUnterlagenfürsachgerechtundsinnvollhält.Insofernsiehtdas BMUentsprechendderlangjährigenbundesaufsichtlichenPraxiskeinenVerbesserungsbedarf,auchnichthinsichtlichderInformationenzudenSÜ.Alle fürdiebundesaufsichtnotwendigeninformationenwerdenvondenländern eingefordert.imübrigenwirdaufdieantwortderbundesregierungaufdie KleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Bundestagsdrucksache 17/1677 verwiesen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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