Bebauungsplan Nr. 9 I S - Bleek - BEGRÜNDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsplan Nr. 9 I S - Bleek - BEGRÜNDUNG"

Transkript

1 Bebauungsplan Nr. 9 I S - Bleek - BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Oktober 2010

2 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich liegt zwischen den Ballungsrandzonen der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen Standorten bestehen jedoch unterschiedlichen Orientierungen zum Umland. Das Plangebiet liegt im Ortskern des Stadtteiles Willich-Schiefbahn, Gemarkung Schiefbahn, Flur 7 und hat eine Größe von rund qm. Es wird im wesentlichen wie folgt begrenzt: - im Norden von der Hochstraße - im Osten von der Linsellesstraße - im Süden von den Flurstücken 591, 821 sowie der Niederstraße - im Westen von der Straße Bleek und den Flurstücken 1085 und 680. Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan und ist eindeutig im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet. Abbildung 1: Übersichtsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte mit Planzeichen ergänzt) 2

3 2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Das ca qm große Plangebiet stellt sich überwiegend als innerstädtischer Siedlungsbereich mit Hausgärten sowie Rasen- und Brachflächen mit entsprechendem Bewuchs dar. Bis auf die Häuserreihen mit Anbauten an der Hochstraße und Linsellesstraße, sowie einem Baukörper an der Niederstraße ist das Plangebiet unbebaut. 2.1 Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Hochstraße und Linsellesstraße, fußläufig zusätzlich auch über die Niederstraße bzw. die Straße Bleek. In einer Entfernung von ca. 1 km ist ein Anschluss an die Autobahn A 52 und von ca. 3,4 km ein Anschluss an die A 44 gegeben. An den öffentlichen Nahverkehr direkt angebunden wird das Plangebiet durch die Bushaltestellen an der Hochstraße und Linsellesstraße. 2.2 Gebäudebestand und Nutzung Die Bebauung der Hochstraße und Linsellesstraße ist überwiegend durch eine zwei- bis dreigeschossige, geschlossene Straßenrandbebauung mit traufenständigen Satteldächern und einer Dachneigung von geprägt. Die Erdges chosse werden hier zum größten Teil gewerblich genutzt. Das Gebäude Hochstraße dient als öffentliches Verwaltungsgebäude, das rückwärtige Grundstück als Parkplatzfläche. Im südlichen Teil der Linsellesstraße befinden sich einzelne ein- bis zweigeschossige Baukörper mit Wohnnutzung und Brach- bzw. Nutzgartenflächen. Das Gebäude Niederstraße 14 wird von der Telekom komplett gewerblich als Verteilerstation genutzt. Der gewachsene und durch zahlreiche Um- und Neubauten geprägte Planbereich weist somit eine vielfältige Gebäudestruktur auf. Abbildung: 2: Luftbild (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Luftbildkarte mit Planzeichen ergänzt) 3

4 3. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN 3.1 Gebietsentwicklungsplan Der Gebietsentwicklungsplan stellt die Plangebietsflächen als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Abbildung 3.1: Ausschnitt aus dem Gebietsentwicklungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Gebietsentwicklungsplan) 3.2 Landschaftsplan Das Plangebiet wird von keinem Landschaftsplan erfasst. 3.3 Flächennutzungsplan der Stadt Willich (Rechtswirksamkeit ) Die Darstellungen im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche, Wohnbaufläche und Gemeinbedarfsfläche - Post entsprechen nicht den geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan und sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach 13 a BauGB in Form einer Berichtigung in Gemischte Baufläche, Sondergebiet und Gemeinbedarfsfläche - Rathaus zu ändern. 4

5 Abbildung 3.3.1: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan vorher (unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich) Abbildung 3.3.2: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan nach Änderung(unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich) 5

6 3.4 Bebauungsplan Ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert für dieses Plangebiet nicht. 3.5 Satzung der Stadt Willich über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich Schiefbahn Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 S Ortsmitte ist eine Gestaltungssatzung aufgestellt worden, um das charakteristische Ortsbild, die kleinräumige Maßstäblichkeit und das kleinstädtische Gepräge zu wahren und bei Neuanlagen und Änderungen die Einpassung in die vorgefundene Stadtgestalt sicherzustellen. Durch Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 9 I S Bleek - werden für das im Plangebiet festgesetzte Sonstige Sondergebiet die bestehenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung aufgehoben. 4. ZIELE UND ZWECK DES BEBAUUNGSPLANES Im Einzelhandelsgutachten für die Stadt Willich von 2005 wird der heutige Edeka Markt auf der Hochstraße in Schiefbahn mit unter 300 qm Verkaufsfläche als wesentlich zu klein und den heutigen Anforderungen der Kunden nicht mehr entsprechend, beschrieben. Eine Ausweitung des Nahversorgungsangebotes ist daher wünschenswert, und zwar innerhalb einer bestimmten Expansionszone. Diese Expansionszone verläuft laut Gutachten südlich des gewachsenen Versorgungsbereiches am Kreuzungsbereich Hubertusstraße/Linsellesstraße. Das Areal kann sowohl an die Linsellesstraße als auch an die Hochstraße angebunden werden. Für genau dieses Areal hat sich nun ein Investor gefunden, der an dieser einen großflächigen Lebensmittelmarkt (Edeka) ansiedeln und damit für eine Stärkung des Lebensmittelangebotes im zentralen Versorgungsbereich sorgen will. Der Standort liegt im ZVB (Entwicklungsfläche) des Ortsteils Schiefbahn (Nebenzentrum). Einzugsbereich des Marktes wird der Ortsteil Schiefbahn mit seinen über Einwohner sein. Die Kaufkraft der Einwohner reicht für einen Lebensmittelmarkt mit insgesamt m² aus. Die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche einschließlich der Shopzonen und der Mall wird auf max qm begrenzt. Der Umfang angebotener Randsortimente wird auf max. 5-7 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt, um keine zusätzliche Konkurrenz zu den bestehenden Einzelhändlern in der Ortsmitte zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 I S Bleek soll nun die Voraussetzung für die Ansiedlung dieser großflächigen Einzelhandelsnutzung geschaffen werden. Geplant ist die Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Lebensmittelvollsortiment. Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Er bildet die Grundlage für den Vollzug weiterer Maßnahmen. Das Planverfahren erfolgt auf der Rechtsgrundlage des 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Voraussetzungen zur Anwendung des 13a BauGB sind gegeben. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung kann im Rahmen einer Berichtigung erfolgen. 6

7 5. STÄDTEBAULICHER ENTWURF Abbildung 3.1: Städtebaulicher Entwurf, hier Lageplan (unmaßstäblich) (Quelle: Investorenentwurf zum Verbrauchermarkt Bleek, Stand Januar 2010) Abbildung 3.2: Städtebaulicher Entwurf, hier Ansicht Hochstraße (unmaßstäblich) (Quelle: Investorenentwurf zum Verbrauchermarkt Bleek, Stand Januar 2010) Abbildung 3.3: Städtebaulicher Entwurf, hier Ansicht Niederstraße (unmaßstäblich) (Quelle: Investorenentwurf zum Verbrauchermarkt Bleek, Stand Januar 2010) 7

8 Abbildung 3.2: Städtebaulicher Entwurf, hier Ansicht Westfassade/Anlieferung (unmaßstäblich) (Quelle: Investorenentwurf zum Verbrauchermarkt Bleek, Stand Januar 2010) Abbildung 3.2: Städtebaulicher Entwurf, hier Ansicht Ostfassade/Eingang (unmaßstäblich) (Quelle: Investorenentwurf zum Verbrauchermarkt Bleek, Stand Januar 2010) Der städtebauliche Entwurf sieht im Stadtteil Schiefbahn zwischen Hochstraße, Linsellesstraße und Bleek ein höhengestaffeltes Flachdachgebäude vor, in dem ein qualitativ hochwertiger Nahversorgungsmarkt (Edeka) mit den erforderlichen Parkplätzen entstehen soll. Die Erschließung des Marktes erfolgt von zwei Seiten. Von Osten wird der Markt von der Linsellesstraße aus über einen Kundenparkplatz mit 100 Stellplätzen erschlossen. Der Eingang des Vollsortimenters ist zu diesem Parkplatz hin orientiert. Im Eingangsbereich ist eine Mall mit Shopzonen für Bäckerei und Floristik geplant. Dieser Parkplatz soll auch nach Geschäftsschluss und nachts dem öffentlichen Straßenverkehr als kostenloser Anwohner- und Besucherparkplatz zur Verfügung stehen. Von Norden, der Hochstraße aus über eine Zufahrt am Rathaus vorbei, erfolgt die Warenanlieferung des Marktes mit Lkws. Hier ist ebenfalls ein Parkplatz mit rund 45 Stellplätzen geplant, der damit den Stellplatzbedarf des Rathauses deckt (ca. 20 Stellplätze) und gleichzeitig den Edeka-Kunden, von der Hochstraße kommend, sowie der Öffentlichkeit allgemein ausreichend Parkraum bietet. Die Parkplätze werden auf Grundlage eines Eingrünungsplans, der Bestandteil des Bebauungsplan und der Begründung als Anlage beigefügt ist, gestaltet und bepflanzt. Die heute bestehende fußläufige Anbindung an die Hochstraße bzw. an die Linsellesstraße wird durch entsprechende Festsetzungen (Fußweg) sichergestellt. 6. PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN 6.1 Art der Baulichen Nutzung Das Plangebiet wird entsprechend seiner Eigenart bzw. der angestrebten Nutzung als Mischgebiete (MI) und als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus, Stellplätze, Parkplatzfläche festgesetzt. Für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes nach dem 8

9 vorliegenden Investorenentwurf wird für den südlichen Bereich ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Lebensmittelvollsortiment festgesetzt. Mischgebiete Eine Nutzungsmischung in diesem Bereich der Hochstraße und der Linsellesstraße ist wünschenswert. Daher soll diese Entwicklung aufgrund der Nähe zum Hauptgeschäftsbereich Hochstraße mit der Festsetzung von Mischgebietsflächen unterstützt werden. Die gemäß 6 Abs. 2 Nr. 7 im Mischgebiet allgemein zulässigen Tankstellen werden im Bebauungsplan ausgeschlossen. Der durch eine mögliche Tankstelle erzeugte zusätzliche Verkehr rechtfertigt den Ausschluss in diesem belasteten Bereich. Zudem werden zur Unterstützung der Wohnruhe die gemäß BauNVO Abs. 3 im Mischgebiet ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten (Vergnügungsstätten die wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind) im gesamten Mischgebiet als nicht zulässig festgesetzt. Gemeinbedarfsfläche Das städtische Grundstück Hochstraße 67 69, Flurstück 875 wird entsprechend seiner heutigen und seiner geplanten Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus, Stellplätze, Parkplatzfläche festgesetzt. Sonstiges Sondergebiet Zur Ansiedlung einer großflächigen Einzelhandelsnutzung mit den notwendigen Kundenparkplätzen entsprechend dem vorliegenden Investorenentwurf wird ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Lebensmittelvollsortiment festgesetzt. Die maximal zulässige Gesamtverkaufsfläche einschließlich der Shopzonen und der Mall wird auf max qm begrenzt. Der Umfang angebotener Randsortimente wird auf max. 5-7 % der Gesamtverkaufsfläche begrenzt. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Zahl der Vollgeschosse, die Wand-, First- und Attikahöhe festgesetzt, wobei die Höhen über NN (Normal Null) angegeben werden. Die Zahl der Vollgeschosse orientiert sich am Bestand. Durch die Höhenbeschränkungen in Verbindung mit der maximalen Dachneigung wird der äußere Rahmen der Gebäude bezüglich der Höhenentwicklung begrenzt. Die festgesetzten Bestimmungsgrößen ergeben sich aus der Zielsetzung des Bebauungsplanes und der dabei zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption. Sie sind der vorhandenen Bebauung angepasst. Im Sondergebiet erfolgt die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 1,0 nutzungs- und standortorientiert. Die Überschreitung der in 17 Abs. 1 Bau NVO genannten Obergrenze ergibt sich aus dem Erfordernis durch besondere städtebauliche Gründe ( 17 Abs. 2 Nr.1), den Vollsortimenter in den zentralen Versorgungsbereich von Schiefbahn zu integrieren und damit den Ortskern zu attraktiveren und die Kaufkraft zu binden. 6.3 Bauweisen, überbaubare Grundstücksfläche Mischgebiet Entsprechend der angestrebten Nutzungen im Mischgebiet wird geschlossene Bauweise festgesetzt. Die Bebauungstiefen für die Hauptbaukörper werden so festgesetzt, dass sie sich im Zusammenwirken mit anderen Festsetzungen wie Geschossigkeit, Wandhöhe und Dachneigung der vorgefundenen Baustruktur in Schiefbahn anpassen. 9

10 Zur Einhaltung der Bauflucht wird entlang der Hochstraße eine Baulinie festgesetzt. Diese orientiert sich an der bestehenden Bebauung und soll eine dem Ortsbild zuträgliche Einfügung von Neubauten gewährleisten. Sonstiges Sondergebiet Die überbaubaren Flächen werden hier ebenfalls mittels Baugrenzen beschränkt, jedoch wird an der Westfassade ein Teilstück (17,0 m) Baulinie festgesetzt. Diese ermöglicht die Unterschreitung der nach Landesbauordnung mindestens geforderten 3,0 m Abstandfläche zum Nachbargrundstück. So bildet der Anlieferungs- bzw. Lagerungsbereich an dieser Stelle einen geschlossenen Baukörper mit beschränkter First- bzw. Attikahöhe und ist mit seiner geschlossenen Fassade zur Niederstraße und als Einhausung des Leegutlagers städtebaulich vertretbar. Der brandschutzrechtliche Mindestabstand von Baukörper zu Baukörper wird mit rund 6,0 m eingehalten. 6.4 Nebenanlagen Die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Bebauungsplan richtet sich nach der BauO NRW, zusätzlich wird die Einhaltung eines Mindestabstandes zur Straßenbegrenzungslinie gefordert. Dieser gewährleistet ein geordnetes Straßenbild unter Berücksichtigung der möglichen Unterbringung von Standplätzen für Abfallbehälter und anderer Nebenanlagen. 6.5 Garagen und Stellplätze Der Nachweis der im Baugenehmigungsverfahren geforderten Stellplätze ist auf den dafür festgesetzten Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu erbringen. 6.6 Lärmschutz Die Auswirkungen der geplanten Festsetzungen im Bebauungsplan wurde im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens geprüft und beurteilt. Darüber hinaus wurden Aussagen getroffen zum Verkehrslärm Hochstraße und Linsellesstraße Im Ergebnis wurde für die Fassaden der Hochstraße und der Linsellesstraße der Lärmpegelbereich V bzw. IV festgesetzt. Für die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft des geplanten Edeka-Marktes und der Kundenparkplätze wurden im Einzelnen die Warenanlieferung, der Lkw-Fahrverkehr, die Parkplatz- sowie die Einkaufswagennutzung und die technischen Einrichtungen berücksichtigt. Aus den Untersuchungen ergab sich eine notwendige Lärmschutzmaßnahme in Form einer 2,0 m hohen Lärmschutzwand mit einem Schalldämm-Maß von R> 19 db für den Parkplatz Linsellesstraße entlang der westlichen Parkplatzbegrenzung und teilweise entlang der südlichen Parkplatzbegrenzung, wie im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Trotz dieser Lärmschutzmaßnahme zeigt es sich, dass für den geplanten Edeka-Markt mit der Annahme der Maximalauslastung des Kundenparkplatz an zwei Immissionspunkten mit geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm um 1 bis. 2 db(a) zu rechnen ist. Bei den berechneten Beurteilungspegeln handelt es sich jedoch um Maximalwertabschätzungen. Bei den zu erwartenden Geräuschen handelt es sich um ortsübliche Geräusche einer Gemengelage, hier der Schiefbahner Ortskern mit Wohnen, Gewerbe und Verkehrslärm, wobei die Geräuschcharakteristik der hinzukommenden Geräusche der vorhandenen Geräuschsituation durch die stark befahrene Linsellesstraße entspricht. 10

11 Die Zusatzbelastung am Tage durch Geräusche bei der Nutzung des Parkplatzes liegt deutlich unter der Geräuschvorbelastung durch die öffentlichen Straßen und trägt nur unwesentlich zur zukünftigen Gesamtbelastung bei. Die Zusatzbelastung durch die Parkplatznutzung bei Nacht kann durch organisatorische Maßnahmen minimiert werden. So soll z. B. durch eine Schrankenanlage die nächtliche Nutzung des Parkplatzes auf den vorderen Teil im Bereich der Zufahrt Linsellesstraße beschränkt werden. Damit wird die Erhöhung des Verkehrslärmpegels nicht mehr als 1 db(a) betragen. Da die Überschreitungen insgesamt geringfügig sind und nicht erstmalig durch die Zusatzbelastung überschritten werden, es sich zudem bei dem Plangebiet um eine Gemengelage mit den unterschiedlichsten Nutzungen im Ortskern handelt, gilt hier der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. So gelten die geringfügigen Gräuschbelastungen oberhalb der Immissionsrichtwerte zumutbar und damit nicht erheblich belästigend. Mit Spitzenpegeln, die die Richtwerte um mehr als 30 db(a) am Tage überschreiten, ist nicht zu rechnen. Durch die oben beschriebene Beschränkung bei der Nutzung des Parkplatzes ist auch in der Nacht nicht mit einer Erhöhung des Verkehrslärmpegels von mehr als 1 db(a) zu rechen. Im Sinne des 16.BlmSchV handelt es sich demnach nicht um eine wesentliche Pegeländerung und bedarf keiner weiteren Maßnahmen. Die Lärmtechnischen Gutachten sind Bestandteil des Bebauungsplanes und liegen der Begründung als Anlagen bei. 7. HINWEISE Auf die in Aussicht genommene Wasserschutzzone für die Wassergewinnungsanlage Krefeld II, auf den zu erwartenden Fluglärm des Verkehrslandeplatzes Mönchengladbach und auf die Erdbebenzone 1 wird hingewiesen. 8. VERKEHRSGUTACHTEN In einem Verkehrsgutachten wurden die Auswirkungen des Edeka-Marktes mit seinem Ziel- und Quellverkehr an den Anschlussstellen Hochstraße und Linsellesstraße geprüft. Die Prüfung ergab, dass beide Anschlussstellen als einfache Einmündungen mit Mischfahrstreifen ausreichend leistungsfähig sind. Der Anbindung der Parkplätze an die Hochstraße und die Linsellesstraße steht aus Gründen der Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs nichts entgegen. Die Anschlusspunkte können als Einmündungen mit Mischfahrstreifen in allen Knotenzufahrten ausgebildet werden, die Parkplatzausfahrten sind mit einem entsprechenden Verkehrszeichen (Vorfahrt gewähren) unterzuordnen. Das Verkehrstechnische Gutachten ist Bestandteil des Bebauungsplanes und liegt der Begründung als Anlage bei. 9. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Aufgrund der geringfügigen Auswirkungen auf die Natur und Landschaft bzw. die Eingriffe in diese durch die Umsetzung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung des Ortskerns (beschleunigtes Verfahren nach 13 a Bau GB) kann auf eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden. 11

12 In einer Natur- und umweltschutzrechtlichen Stellungnahme werden die Auswirkungen beschrieben und Auflagen für die Gestaltung der Freiflächen und Parkplätze genannt. In einem Eingrünungsplan sind die einzelnen Begrünungsmaßnahmen graphisch dargestellt. Die Natur- und umweltschutzrechtlichen Stellungnahme und der Eingrünungsplan sind Bestandteil des Bebauungsplanes und liegen der Begründung als Anlagen bei. 10. MAßNAHMEN ZUR VERWIRKLICHUNG 10.1 Ver- und Entsorgung, Erschließungsmaßnahmen Das Gebiet ist bzw. wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsleitungen angeschlossen. Die Versorgungsträger werden in Bezug auf eventuelle Neuanlagen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. Die vorhandenen Kanäle zur Regen- und Abwasserentsorgung über das vorhandene Mischsystem in der Hoch- und Linsellesstraße werden entsprechend der neuen Planungen verändert bzw. ergänzt. Die gesamte Erschließung ist mit einem Erschließungsvertrag zwischen dem Investor und der Stadt Willich zu sichern Bodenordnende Maßnahmen Aufgrund der geklärten Grundstücksverhältnisse wird kein Umlegungsverfahren notwendig. Aufgestellt am Im Auftrag (Dipl.-Ing. P. Müller) Anlagen: 1. Verkehrstechnisches Gutachten 2. Schalltechnisches Gutachten (Gewerbe) 3. Schalltechnisches Gutachten (Verkehr) 4. Natur- und umweltschutzrechtliche Stellungnahme 5. Eingrünungsplan 12

Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Dezember 2014 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die

Mehr

Bebauungsplan Nr. 6 I N - Minoritenplatz -, 1. Änd. (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Nr. 6 I N - Minoritenplatz -, 1. Änd. (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 6 I N - Minoritenplatz -, 1. Änd. (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Oktober 2008 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die

Mehr

Bebauungsplan Nr. 33 III W - ehem. Feuerwache/Kaiserplatz - BEGRÜNDUNG/RECHTSKRAFT

Bebauungsplan Nr. 33 III W - ehem. Feuerwache/Kaiserplatz - BEGRÜNDUNG/RECHTSKRAFT Bebauungsplan Nr. 33 III W - ehem. Feuerwache/Kaiserplatz - BEGRÜNDUNG/RECHTSKRAFT Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Dezember 2009 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

BEGRÜNDUNG. Flächennutzungsplan der Stadt Willich 141. Änd. (nördlich Bonnenring) (Verfahrensstand: Entwurf)

BEGRÜNDUNG. Flächennutzungsplan der Stadt Willich 141. Änd. (nördlich Bonnenring) (Verfahrensstand: Entwurf) Flächennutzungsplan der Stadt Willich 141. Änd. (nördlich Bonnenring) (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG... 2 2. LAGE UND GRÖSSE

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (Verfahrensstand: Rechtskraft)

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (Verfahrensstand: Rechtskraft) Bebauungsplan Nr. 28 II W - nördlich Breite Straße - (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG... 2 2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES...

Mehr

Bestandsaufnahme. Verresstraße in Willich- Neersen

Bestandsaufnahme. Verresstraße in Willich- Neersen Anlage 1 zur Begründung Bestandsaufnahme zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 N südlich Verresstraße in Willich- Neersen Inhaltsverzeichnis 1. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES... 1 1.1. Verkehrserschließung...

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

BEGRÜNDUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH 148. ÄNDERUNG (ERWEITERUNG AM BRUCH) (Verfahrensstand: Entwurf) Stadt Willich

BEGRÜNDUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH 148. ÄNDERUNG (ERWEITERUNG AM BRUCH) (Verfahrensstand: Entwurf) Stadt Willich FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (Verfahrensstand: Entwurf) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Lena Flecken INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... I 1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN...

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 8 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung

Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung Stadt Waltrop VBP Nr. 96 Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung 04.09.2018 Flächennutzungsplan Gemischte Baufläche VBP Nordring - Hochstraße Bürgerveranstaltung Folie 02 WoltersPartner Luftbild - Lage

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Große Kreisstadt WANGEN IM ALLGÄU

Große Kreisstadt WANGEN IM ALLGÄU Große Kreisstadt WANGEN IM ALLGÄU Liste Liste - Liste 2 Liste 2 - Liste 3 Liste 3 Bebauungsplan Bregenzer Straße im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Stand 25.10.2016 Stadtbauamt Wangen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR.

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR. STADT ELSDORF BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 72 1. ÄNDERUNG - ELSDORF BEDBURGER STR. / MITTELSTR. - Abteilung 4 / 20 Bauleitplanung Inhalt 1. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes... 3 2. Räumlicher Geltungsbereich...

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 IX W. - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (Verfahrensstand: Entwurf)

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 IX W. - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (Verfahrensstand: Entwurf) Bebauungsplan Nr. 25 IX W - Wekeln (nördl. Hülsdonkstraße) - (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG...2 2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES...3

Mehr

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg 1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Bebauungsplan Nr. 85 W - Wohnen Roeddersfeld - (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG. Stadt Willich. Geschäftsbereich Stadtplanung.

Bebauungsplan Nr. 85 W - Wohnen Roeddersfeld - (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG. Stadt Willich. Geschäftsbereich Stadtplanung. Bebauungsplan Nr. 85 W - Wohnen Roeddersfeld - (: ) BEGRÜNDUNG Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG...2 2. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES...3 3. BESCHREIBUNG

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom &&&&&&.. in

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 Ohlhof - Markt Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2. Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Begründung zur Vorlage 1615/15 1

Begründung zur Vorlage 1615/15 1 Begründung zur Vorlage 1615/15 1 Für den Bebauungsplan Nr. 797 Schönwasserstraße / Glockenspitz / Violstraße - soll der Rat der Stadt Krefeld am 29.09.2015 den Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 X W. - Wekeln (nördlich Bonnenring) - (Verfahrensstand: Entwurf)

BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 25 X W. - Wekeln (nördlich Bonnenring) - (Verfahrensstand: Entwurf) Bebauungsplan Nr. 25 X W - Wekeln (nördlich Bonnenring) - (: ) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Arno Hoffmann Inhaltsverzeichnis 1. ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG... 2 2. LAGE UND GRÖSSE DES PLANGEBIETES...

Mehr

- 2 - Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan werden im Rahmen der nächsten Neuaufstellung entsprechend angepasst.

- 2 - Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan werden im Rahmen der nächsten Neuaufstellung entsprechend angepasst. - 2-2. Übergeordnete Planungen 2.1 Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan geht in seiner Abgrenzung im südlichen bzw. westlichen Teilbereich über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinaus. So wurde

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Gemeinde Windeck Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 1/35 Fachmarktzentrum Hurster Straße Begründung nach 2a Baugesetzbuch 1 Anlass und Ziel der Planung 1.1 Vorbemerkung Der vorhabenbezogene

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen:

In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet befinden sich einige Gemeinbedarfseinrichtungen: STADT ESSLINGEN AM NECKAR Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Barbarossastraße / Seracher Straße Stadtteil 13 "Hohenkreuz" gemäß 9 Absatz 8 Baugesetzbuch Entwurf vom

Mehr

Bereich der 2. Änderung

Bereich der 2. Änderung Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB MARKT MURNAU AM STAFFELSEE BEBAUUNGSPLAN "DR.-SCHALK-STRASSE" IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB BEGRÜNDUNG Begründung zum Bebauungsplan Dr.-Schalk-Straße des Marktes Murnau am Staffelsee im

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN DER STADT WILLICH NR. 4 I A - ÖSTLICH LERCHENFELDSTRAßE - (Verfahrensstand: Rechtskraft) Stadt Willich

BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN DER STADT WILLICH NR. 4 I A - ÖSTLICH LERCHENFELDSTRAßE - (Verfahrensstand: Rechtskraft) Stadt Willich BEBAUUNGSPLAN DER STADT WILLICH NR. (Verfahrensstand: Rechtskraft) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Lena Flecken INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... I 1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN...

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße" unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch

Öffentliche Bekanntmachung. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 Keramikerstraße unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Öffentliche Bekanntmachung Stadt Rheinbach -Der Bürgermeister Fachbereich V Sachgebiet 60.2 Planung und Umwelt Az.: 61 2601173 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 73 "Keramikerstraße"

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr