ausschusses Stadträte: Standl Max Schatzl August Kapik Josef Fürle Pfeffer Franz Löw Florian Es sind anwesend: Helmut Von der Internet: Frau Weber
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- Hertha Bachmeier
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1 06. Sitzung des Bau- Umwelt- und Energie- ausschusses Sitzungstag: Die folgenden neunn Beratungs- und Abstimmungsberechtigten wurden ordnungsgemäß geladen. Mitglieder des Ausschusses: Vorsitzender: Erster Bürgermeister Josef Flatscher Stadträte: Standl Max Schatzl August Kapik Josef Fürle Helmut Rilling Edeltraud Pfeffer Franz Löw Florian Judl Robert Es sind anwesend: als Vertreter für: Vorsitzender: Erster Bürgermeister Josef Flatscher Fürle Helmut Standl Max bis 17:18 Kapik Josef Schacherbauer Gottfried Schatzl August Löw Florian Rilling Edeltraud Judl Robert Abwesenheitsgrund: Von der Verwaltung sind anwesend: Herr Brüderl Herr Drechsler Herr Egger 15:444 bis 16:01 Frau Enderle 16:28 bis 18:39 Herr Nickl 16:00 bis 18:39 Frau Weber Sitzungsende: 18 : 39 Uhr ProtokollführerIn: Claudiaa Weber Sitzungsgeld gemeldet: Dateimanager: Internet:
2 Seite 2 Erster Bürgermeister Josef Flatscher eröffnet die e Sitzung des Bau- Umwelt- und Energieausschusses um Uhr. Er begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und der Presse im Sitzungssaal. Der Vorsitzende stellt fest, dass Ladung und Tagesordnung ordnungsgemäß zugestellt wurden. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses ist gegeben. Somit liegt der en Sitzung folgende zugrunde: T a g e s o r d n u n g I. Öffentlicher Teil Protokollgenehmigung 1. Genehmigung der Niederschrift über den en Teil der Sitzung vom und Freigabe zur Verung im Internet Bauleitplanung 2. Bebauungsplan Erholungspark Badylon; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger er Belange; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger er Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Bauanträge 3. Bauantrag von Ilse Happ auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen, Plainweg 9, Flst. Nr. 566/2 4. Bauantrag der Impuls Wohnbau GmbH auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 28 Wohneinheiten, einer Büroeinheit und einer Tiefgarage, Laufener Straße 63/65, Flst.Nr. 50/3 Verkehrsangelegenheiten 5. Geschwindigkeitsmessungen an der Fichtenstraße, Zirbenstraße, Lohenstraße, Böhmerwaldstraße, Eichetstraße, Mittlere Feldstraße, Sonnenfeld, Waginger Straße, Staufenstraße und Heideweg; Bekanntgabe der Ergebnisse Wünsche und Anfragen
3 Seite 3 1. Genehmigung der Niederschrift über den en Teil der Sitzung und Freigabe zur Verung im Internet Das Protokoll des en Teils der Sitzung vom wird genehmigt und zur Verung im Internet freigegeben. Beschluss: 9 : 0 2. Bebauungsplan Erholungspark Badylon; Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger er Belange; Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger er Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat hat am die Aufstellung des Bebauungsplanes Erholungspark Badylon beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedererrichtung des 2013 vom Hochwasser beschädigten Badylon zu schaffen. Der Beschluss wurde am bekanntgemacht. Am hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger er Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Dazu wurden der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung, das Immissionsschutzgutachten und hydraulische Analysen zum Hochwasserschutz in der Zeit vom bis ausgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Trägern er Belange um ihre Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeit konnte sich zudem in einer Informationsveranstaltung im Rathaus am über den Inhalt der Planung informieren. Seitens der Öffentlichkeit sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Behörden und Träger er Belange sind 13 Stellungnahmen eingegangen: 1. Kreisbrandrat, Stellungnahme vom Es wird auf die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien hingewiesen, insbesondere für die Löschwasserversorgung, ggf. Löschwasserrückhaltung sowie Flächen für die Feuerwehr. Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen. Auf Ebene des Bebauungsplanes sind dazu keine Festsetzungen erforderlich. Die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien sind auf Ebene der Objektplanung entsprechend zu berücksichtigen. 2. Bayernwerk AG, Stellungnahme vom
4 Seite 4 3. Energie Südbayern GmbH, Stellungnahme vom Deutsche Telekom, Stellungnahme vom Es wird jeweils auf den Bestand von Versorgungsleitungen und deren Sicherung hingewiesen sowie um entsprechende Abstimmung bei notwendigen Verlegungen gebeten. Die Stellungnahmen der Bayernwerk AG, der ESB und der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen. Auf Ebene des Bebauungsplanes sind dazu keine Festsetzungen erforderlich. Die Abstimmungen zu den Leitungsverlegungen erfolgen bereits im Rahmen der Objektplanung. 5. Gemeinde Ainring, Stellungnahme vom Gemeinde Saaldorf-Surheim, Stellungnahme vom Beide begrüßen das Vorhaben ausdrücklich und wünschen im Weiteren viel Glück und Erfolg. Die Stellungnahmen der beiden Nachbargemeinden werden dankend zur Kenntnis genommen. 7. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme vom Die höhere Landesplanungsbehörde stellt fest, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, sofern den raumordnerischen Belangen der Wasserwirtschaft, von Natur und Landschaft einschließlich des Artenschutzes, sowie des Lärmschutzes, in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, Rechnung getragen wird. Die Stellungnahme der Regierung wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Immissionsschutzbehörde abgestimmt und wird auch im weiteren Verfahren abgestimmt. Den Erfordernissen der Raumordnung wird somit Rechnung getragen. 8. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Stellungnahme vom Es werden Hinweise zu einzelnen Sachkomplexen gegeben, die weitestgehend wortgleich mit der im Bebauungsplan bereits berücksichtigten Stellungnahme vom sind. Wasserversorgung Der Anschluss an das zentrale Netz der Wasserversorgung ist sichergestellt, ausreichende Kapazität ist vorhanden. Abwasserbeseitigung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Oberflächenwasser und Grundwasser Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anlagen werden hochwasserangepasst ausgeführt. Hierzu ist u. a. die Höhe der Erdgeschossfußböden bezogen auf Normalnull festgesetzt. Der Einbau wasserdichter Wannen und die Auftriebssicherheit werden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Starkniederschläge (wird verlesen) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Altlasten Die zuständige Behörde ist im Verfahren beteiligt. Es liegen keine Hinweise auf Altlasten
5 Seite 5 vor. Auch das Bodengutachten hat keine Hinweise auf Altlasten ergeben. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass keine Altlasten vorhanden sind. Die Stellungnahme des WWA wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanes sind nicht erforderlich. 9. Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe BGL, Hr. Friedrich, Stellungn. v (wird verlesen) Der Landesbund bedankt sich für die Möglichkeit der Beteiligung und stimmt der Bewertung der Betroffenheit von Fledermausarten zu. An der unabdingbaren Kontrolle der Vermeidungs-, Schutzund Ersatzmaßnahmen bietet er, wenn gewünscht, seine Beteiligung an. Hinsichtlich der Betroffenheit von Vogelarten wird der Bewertung in der sap ebenfalls zugestimmt, sofern die Forderung des LBV nach Pflege und Erhalt der Hecken zuverlässig erfüllt wird. Die Umsetzung und Kontrolle der in der sap festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung sowie der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen wird durch eine von beauftragte, naturschutzfachlich ausgebildete Person durchgeführt und dokumentiert. Die Ergebnisse können bei eingesehen werden. Im Bebauungsplan sind die derzeit vorhandenen Gehölzstrukturen im Südosten und Osten entlang des Aumühlweges als zu erhalten festgesetzt. Diese Festsetzung beinhaltet auch eine Pflege dieser Gehölze durch die Stadt Freilassing die neben den notwendigen Schnittmaßnahmen (z.b. Verkehrssicherungspflicht, Verjüngung von Gehölzen) bei Bedarf auch Nachpflanzungen umfasst so dass die Bestände dauerhaft erhalten bleiben. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist dazu nicht erforderlich. 10. Amt für Landwirtschaft und Forsten, Abt. Landwirtschaft, Stellungnahme vom Es erfolgt lediglich ein Hinweis zum naturschutzfachlichen Ausgleich: Aufgrund der Flächenknappheit und im Sinne des sparsamen Umgangs mit der Fläche wird die Alternative Ausgleichsmaßnahme mit extensiver Dachbegrünung positiv zur Kenntnis genommen. Aus landwirtschaftlicher Sicht sollte diese Alternative intensiv weiterverfolgt werden. Es stünden damit 1320 qm für andere Maßnahmen zur Verfügung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die in der Gebäudeplanung ohnehin vorgesehene Dachbegrünung wird als Ausgleichsfläche herangezogen, auch um weitere Flächen zu schonen. 11. Staatliches Bauamt Traunstein, Stellungnahme vom Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben im Einwirkungsbereich von Straßenemissionen befindet und evtl. künftige Forderungen auf Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger gemäß Verkehrslärmschutzrichtlinie nicht geltend gemacht werden können. Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis vom Staatlichen Bauamt wird als Hinweis in den Bebauungsplan übernommen.
6 Seite Bund Naturschutz in Bayern e.v., Ortsgruppe Freilassing Ainring Saaldorf-Surheim, Hr. Erich Prechtl, Stellungnahme vom (wird verlesen) Die Ortsgruppe begrüßt das Vorhaben im Grundsatz, fordert jedoch die Berücksichtigung einer ganzen Reihe von Aspekten. 1. Änderungen in der Pflanzliste 2. Anregung zusätzlicher Artenhilfsmaßnahmen 3. Anlage artenreicher Wiesen anstelle von Sportflächen 4. Zwingende Vorschrift breitflächiger Versickerung über eine belebte Bodenzone 5. Erhöhung der Vegetationsschicht der extensiven Dachbegrünung 6. Neues Landschaftsarchitektonisches Konzept für den Erholungspark mit Einsetzung eines Bürgerworkshops zur Freiraumgestaltung. Zu 1.: Dem Bebauungsplan liegt die vom Stadtrat genehmigte Entwurfsplanung für die Freianlagen zugrunde. In diesem Entwurf sind auch nicht heimische Arten wie die Gleditsia Sunburst oder Philadelphus festgelegt die daher neben einer Vielzahl heimischer Arten auch in die Pflanzliste übernommen wurden. Da der Bereich nicht in der freien Landschaft liegt und insgesamt eher parkartig geprägt ist, sollen neben den heimischen Wildrosen im Eingrünungsbereich auch andere Rosen gepflanzt werden können. Die Schlehe (Prunus spinosa) ist ein Gehölz das vielen Tieren Nahrung und Schutz bietet und für diesen Landschaftsraum, der nicht mehr in der eigentlichen Aue liegt, typisch ist. Dem Wunsch Sambucus racemosa (Beeren giftig) aus der Pflanzliste in den Festsetzungen zu streichen wird nachgekommen. Im Übrigen verbleibt die Pflanzliste unverändert. Zu 2.: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Bei der Neuanlage und Pflege der Parkanlagen kann im Einzelfall die Anlage solcher Strukturen in Erwägung gezogen werden. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist dazu nicht erforderlich. Zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, auf die Sportfläche soll nicht verzichtet werden um Spiel und Sport auch außerhalb der speziellen Sportflächen für die Freilassinger Bürger zu ermöglichen. Es erfolgt daher keine Änderung im Bebauungsplan. Zu 4.: Die vorliegende Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Einteilung in Bereiche, Kompensationsfaktoren, Eingriffsschwere) wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt BGL erarbeitet. Der Bereich E (Sondergebiet freie Berufe) wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen, so dass dieser Bereich auch in der Bilanzierung herausfällt. Bis auf die Entnahme des Bereiches E erfolgt daher keine Änderung. Eine vollständige Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ausschließlich über die belebte Oberbodenzone ist bei den großen anfallenden Wassermengen nicht umsetzbar, es erfolgt daher keine Änderung der Unterlagen. Zu 5.: Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. Die Anlage von Dachflächen mit extensiver Dachbegrünung ist auf den Dachflächen von Hallenbad, Sporthalle und Wohngebäude vorgesehen. Die Flächen werden auch als Ausgleichsfläche herangezogen. Eine Änderung der Mindeststärke des Vegetationssubstrates im Bebauungsplan erfolgt nicht, da artenreiche, extensive Dachbegrünungen mit 8 cm Substratstärke gut möglich sind. Ob evtl. eine größere Substratstärke möglich ist, wird im Zuge der Ausführungsplanung der Gebäude auch im Hinblick auf die Statik noch geprüft. Zu 6.: Das landschaftsarchitektonische Konzept des Erholungsparks Badylon ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, vielmehr wurden die Ergebnisse der vom Stadtrat beschlossenen Freianlagenplanung in den Bebauungsplan übernommen. Den Bürgern wurde vor
7 Seite 7 dem Beschluss der Entwurfsplanung durch den Stadtrat ausreichend Beteiligungsmöglichkeit angeboten, die auch umfangreich in Anspruch genommen wurden. Es erfolgt daher keine Änderung der Planunterlagen. Eine nun neu beginnende Diskussion über die Funktion und Ausgestaltung der Flächen im gesamten Erholungs- und Sportgelände stünde in keinem Zusammenhang mit dem zu bewältigenden Vorhaben der Wiedererrichtung der verlorengegangenen Einrichtungen und insbesondere nicht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes. 13. Landratsamt Berchtesgadener Land, Stellungnahme vom AB 312, Immissionsschutz Aus fachtechnischer Sicht bestehen keine grundlegenden Einwände, neben dem Hinweis auf evtl. Genehmigungspflicht anderer als der angegebenen Brennstoffe in der Energiezentrale und der fehlenden Festsetzung des Schalleistungspegels der Energiezentrale werden verschiedene Klarstellungen und Ergänzungen in den Unterlagen empfohlen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen. Die schalltechnische Untersuchung ist bei neuen Erkenntnissen und relevanten Planungsänderungen fortzuschreiben. Der Hinweis bezüglich der Genehmigungspflicht bei Verwendung anderer Brennstoffe in der Energiezentrale wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht wird hinsichtlich der weiteren angesprochenen Belange angepasst. Ein Schallleistungspegel für die Energiezentrale kann im Genehmigungsverfahren festgelegt werden, eine Regelung im Bebauungsplan ist daher nicht erforderlich. AB 322 Wasserrecht Auf die notwendige Beteiligung des WWA wird verwiesen, ebenso auf die Erforderlichkeit der einschlägigen Genehmigungen. Das Wasserwirtschaftsamt ist laufend am Verfahren beteiligt, die Planung ist abgestimmt. Die erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden rechtzeitig beim Landratsamt beantragt. FB 33 Naturschutz Es werden keine Einwendungen erhoben. FB 41 Gesundheitsamt Die Einbeziehung des Gesundheitsamtes in die Planung des Bades, insbesondere der Wasseraufbereitung, wird empfohlen. (Auf die laufenden Gespräche wird verwiesen.) FB 23 Straßenverkehrswesen Es werden keine Einwendungen erhoben. FB 31 Bauen und Planungsrecht Während aus ortsplanerischer Sicht mit dem formulierten Planungsziel grundsätzlich Einverständnis besteht, wird eine ganze Reihe von Hinweisen für die Ausarbeitung der Unterlagen gegeben, die jedoch überwiegend redaktionellen Charakter haben. So wird z.b. die Unterscheidung der einzelnen Festsetzungen nach ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage (BauGB od. BayBO) empfohlen, um eine höhere Rechtsklarheit zu erreichen. Darüber hinaus wird auf die Unzulässigkeit der Festset-
8 Seite 8 zung einer Büronutzung in einem Sondergebiet verwiesen. Für das Baufeld westlich der Tribüne wird die Angabe eines Nutzungszweckes vermisst. Die einzelnen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und weitestgehend im Bebauungsplan, der Begründung bzw. im Umweltbericht berücksichtigt. Entgegen der Auffassung des Landratsamtes wird es jedoch nicht für erforderlich gehalten, die Festsetzungen nach BauGB und BayBO zu unterscheiden, zumal keine Zweifel an der Zulässigkeit einzelner Festsetzungen vorgebracht wurden. Der bisherige Teilbereich SO 2 wird aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgenommen. Die für die städtebauliche Ordnung an dieser Stelle erforderlichen Regelungen können im konkreten Fall auch privatrechtlich erfolgen, für die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Bebauungsplan nicht erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll zudem nicht weiter entlang der Laufener Straße ausgeweitet werden, da mit dem Bebauungsplan die Zulässigkeit der Sportanlagen geregelt werden soll. Zur geplanten Nutzung des Baufeldes östlich der Tribüne als Sporthalle finden sich auf Seite 4 der Begründung Erläuterungen. Eine weitere Erläuterung ist nicht erforderlich. Aufgrund der vorgenannten Stellungnahmen wurden im Bebauungsplanentwurf, in der Begründung und im Umweltbericht neben den vielen überwiegend redaktionellen auch einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, insbesondere Herausnahme des bisher als SO II bezeichneten Gebietes für ein Bürogebäude. In Abstimmung mit der laufenden Gebäudeplanung wurden Baugrenzen geringfügig angepasst und Höhen korrigiert. Die geplante Dachbegrünung wird in der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nun konkret berücksichtigt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, Begründung und Umweltbericht erhalten aufgrund der vorgenommenen Änderungen und aufgenommenen Hinweise die Fassung vom Beschluss: 8 : 0 Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss nimmt von den eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis. Der geänderte Entwurf für den Bebauungsplan Erholungspark Badylon in der Fassung vom wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger er Belange gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 3. Bauantrag von Ilse Happ auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen, Plainweg 9, Flst.Nr. 566/2 Vorstellung und Erläuterung der dem Bauantrag zu Grunde liegenden Planung durch Herrn Drechsler.
9 Seite 9 Grundstück: Größe: 858 m², derzeit bebaut mit einem Einfamilienhaus und einem Nebengebäude (Garage) Geplant: Dreifamilienhaus mit drei Garagen Außenmaße: 15,99 m x 10,17 m 2 Vollgeschoße, mit ausgebautem Dachgeschoss Steil geneigtes Satteldach, 38 Dachneigung Insgesamt 6 Stellplätze, davon drei in Garagen und einer im Rückwärtigen Grundstücksbereich, zwei als Querparkplätze am Plainweg Stellungnahme der Verwaltung: Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Flst.Nr. 566/2, Plainweg 9, liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, dem sogenannten Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich damit nach 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Hiernach ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich hinsichtlich aller o.g. Gesichtspunkte in die Eigenart der Umgebung ein. Zu nennen ist hierbei insbesondere die Art der Nutzung als Wohnbebauung und das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (ohne Nebenanlagen) i.h.v. 0,21 bzw. einer sich Geschossflächenzahl i.h.v. 0,40. (Zum Vergleich: Beim Anwesen Huber-Jakl-Weg 5 wurde eine GRZ i.h.v. 0,25 und eine GFZ i.h.v. 0,71 genehmigt). Auch überschreiten die überbaute Grundstücksfläche und die Kubatur nicht den sich aus der Umgebungsbebauung ergebenden Rahmen. Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen und zwar wie bereits erwähnt drei in Garagen, einer im Rückwärtigen Grundstücksbereich, zwei als Querparkplätze am Plainweg. In Bezug auf die wegemäßige Erschließung ist zu erwähnen, dass die Zufahrt über den Plainweg durch Grunderwerb seitens der Stadt in einer Breite von mindestens 3,25 m gewährleistet ist. Wie bei einem Ortstermin am unter Teilnahme von Herrn Kreisbrandrat Josef Kaltner und Herrn 1. Feuerwehrkommandanten Rochus Häuslmann festgestellt worden ist, ist diese Breite auch für die Feuerwehr ausreichend, sofern eine Aufstellfläche mit einer Breite von 4,00 m vorhanden ist. Diese Aufstellfläche wurde in der Eingabeplanung in der geforderten Breite berücksichtigt. Herrn Stadtrat Löw wundert sich, wie man hier parkende Autos auf der Straße verhindern will. Ihm ist wichtig, dass der Verkehr (auch für Rettungsfahrzeuge) hier reibungslos funktioniert und nicht durch noch mehr genehmigte Bauvorhaben parkende Autos zum Verkehrshindernis werden. Beschluss: 8 : 0 Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt, dem Bauantrag von Frau Ilse Happ vom zum Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst.Nr. 566/2, Plainweg 9, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
10 Seite Bauantrag der Impuls Wohnbau GmbH auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 wohneinheiten, einer Büroeinheit und einer Tiefgarage, Laufener Straße 63/65, Flst.Nr. 50/3 Sachvortrag / Stellungnahme der Verwaltung: Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss hat sich am mit einer Bauvoranfrage von Herrn Thomas Richter für dieses Grundstück beschäftigt. Seitens der Verwaltung wurde damals folgende Stellungnahme abgeben: Unter dem Gesichtspunkt des Einfügens ist das zur Laufener Straße hin auskragende vierte Obergeschoss kritisch zu sehen. Während ein zurückgesetztes viertes Obergeschoss über Teilen des Gebäudes insbesondere wegen der Höhenentwicklung des Gebäudes Killer vertretbar wäre, fügt sich nach Ansicht der Verwaltung das geplante vierte Obergeschoss, welches städtebaulich dominierend in Erscheinung tritt, nicht mehr ein. Im Übrigen erscheint das Vorhaben genehmigungsfähig. Darauf hat der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss folgenden Beschluss gefasst: Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss signalisiert sein grundsätzliches Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben. Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vor Einreichung des Bauantrages ist die Planung nochmals zu überdenken und mit dem Stadtbauamt abzusprechen. Im Jahr 2015 hat die Impuls Wohnbau GmbH das besagte Grundstück erworben und am den vorliegenden Bauantrag gestellt. Vorstellung und Erläuterung der dem Bauantrag zu Grunde liegenden Planung durch Herrn Drechsler. Nach wie vor sollen auf dem 2871 m² großen Grundstück zwei Baukörper entstehen, und zwar ein kleinerer bis zu 3 geschossiger im nordwestlichen Grundstücksbereich und ein L-förmiger mit bis zu 4 Geschossen im südlichen und östlichen Grundstücksbereich an der Laufener Straße. Auf die Auskragung des vierten Obergeschosses in Richtung Laufener Straße wurde in der nun vorliegenden Planung verzichtet, so dass sich die Gebäude nach Ansicht der Verwaltung trotz eines weiteren viergeschossigen Aufbaues- in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Grundflächenzahl für die Hauptgebäude bleibt mit 0,38 gegenüber der, die der am genehmigten Bauvoranfrage zugrunde lag, gleich. Die Grundflächenzahl unter Berücksichtigung sämtlicher versiegelten Flächen (Zufahrten, Stellplätze, Tiefgarage u.s.w.) verringert sich von 0,78 auf 0,70 und die Geschossflächenzahl sinkt ebenfalls von 1,06 auf 1,01. Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen und zwar durch 41 Stück in der Tiefgarage und 13 oberirdische, die wie auch die Tiefgarage von der Laufener Straße anzufahren sind. Nach kurzer Diskussion über das Einfügen dieses modernen Gebäudes, allgemeine Gestaltungsfragen und sozialen Wohnungsbau wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: 7 : 1
11 Seite 11 Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss beschließt, dem Bauantrag der Impuls Wohnbau GmbH vom zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 28 Wohneinheiten, einer Büroeinheit und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 50/3, Laufener Straße 63, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 5. Geschwindigkeitsmessungen an der Fichtenstraße, Zirbenstraße, Lohenstraße, Böhmerwaldstraße, Eichetstraße, Mittlere Feldstraße, Sonnenfeld, Waginger Straße, Staufenstraße und Heideweg; Bekanntgabe der Ergebnisse An den o.g. Straßen wurden die Eingangs-Geschwindigkeiten der vorbeifahrenden Fahrzeuge mit Hilfe des über Werbung finanzierten Messgeräts aufgezeichnet. Die Ergebnisse sind nachfolgend aufgeführt.
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21 Seite 21 Der Bau- Umwelt und Energieausschuss nimmt Kenntnis.
22 Seite Wünsche und Anfragen 6.1 Umbau der Münchener Straße St 2104, Einbahnregelung Kreuzederstraße Für die Kreuzederstraße (Bereich Münchener- bis Schulstr.) ist eine Einbahnregelung geplant, somit ergeben sich keine gefährlichen Situationen bei der Zufahrt als Links- oder Rechtsabbieger in die Münchener Straße. Im Zuge der Umbaumaßnahmen der Münchener Straße (ca. Juli 2016) wird die Einbahnregelung für den genannten Bereich der Kreuzederstraße aufgestellt und Inkrafttreten. Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss nimmt Kenntnis;
23 Seite Anfrage an Stadt Freilassing (Hr. Brüderl) von Frau Rottmair Stimmt es, dass der Umbau Münchener Straße und die Sperrung der Strecke Laufen Fridolfing gleichzeitig stattfinden, wobei der Verkehr dieser Strecke über Freilassing umgeleitet werden soll? Diese Terminüberschneidung war einem Bericht im Freilassinger Anzeiger zu entnehmen. Würde das zu diesem Zeitpunkt nicht eine erhebliche Mehrbelastung der Münchener Straße, an dem sie ohnehin nicht uneingeschränkt befahrbar ist? Antwort Staatliches Bauamt Traunstein Hr. Bambach: Anders als im vergangenen Jahr verläuft die Umleitung der Baumaßnahme zwischen Laufen und Tittmoning, ab Waging über die Kreisstraße BGL 12 nach Teisendorf auf die B 304 und dann weiter nach Freilassing zur B 20. Nach unserer Auffassung kommt es dadurch nicht zu einem Konflikt! Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss nimmt Kenntnis 6.3 LKW Dauerparker in der Parkbucht an der Laufener Straße (Höhe Badylon) Herr Stadtrat Kapik berichtet von einem LKW, der dauernd auf dem Längsparkplatz an der Laufener Straße parken würde. Erster Bürgermeister Flatscher sagt Überprüfung zu. Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss nimmt Kenntnis 6.4 Park- und Verkehrschaos zu Hol-und Bringzeiten an der Grundschule Herr Stadtrat Löw spricht den enormen Hol- und Bringverkehr an der Schule an. Die Stadt Laufen habe derzeit ein Parkverbot vor Schulbeginn angeordnet und bittet, nach den Erfahrungswerten dort zu fragen und nach Lösungen für Freilassing zu suchen. Herr Egger berichtet, dass die Eltern sich noch nicht mal an ein Parkverbot halten, wenn Ordnungsamt und uniformierte Polizei vor Ort seien, so seine persönlich Erfahrung aus der Baustellenzeit an der Grundschule. Die Kinder würden trotzdem bis vor die Schule gebracht. Herr Stadtrat Fürle weiß aus Laufen, dass immer wieder versucht wird, über den Elternbeirat auf die Eltern einzuwirken. Erster Bürgermeister schließt die Diskussion mit der Bitte, über Schule und Elternbeirat zu mehr Umsichtigkeit beim Holen und Bringen der Kinder aufzuforden. Der Bau- Umwelt- und Energieausschuss nimmt Kenntnis Die e Sitzung wird um 15:54 Uhr geschlossen.
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