EUROPÄISCHE KOMMISSION

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EUROPÄISCHE KOMMISSION"

Transkript

1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, C(2015) 8075 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA (2015/N) Deutschland Umbau der Schuhmacherbrücke im Hafen Maasholm Sehr geehrter Herr Bundesminister! 1. VERFAHREN (1) Am 9. Oktober 2015 meldete Deutschland die geplante Förderung eines Infrastrukturvorhabens im Hafen Maasholm aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Kommission an. Die Voranmeldung war am 18. Juni 2015 erfolgt. 2. BESCHREIBUNG 2.1. Ziel des angemeldeten Vorhabens (2) Das angemeldete Vorhaben soll im Hafen Maasholm durchgeführt werden. Maasholm ist eine Gemeinde im Bundesland Schleswig-Holstein und liegt am nördlichen Ufer der Schlei, einem kleinen Meeresarm der Ostsee, der rund 42 km weit bis Schleswig ins Inland reicht. (3) Vorgesehen ist ein Umbau der in den 1960er Jahren errichteten Schuhmacherbrücke im Hafen. Die Bauart der Brücke führt dazu, dass das Einund Ausschiffen von Passagieren derzeit über kleine, schiffsseitige Rampen erfolgen muss, die auf den Steg aufgelegt werden. Aus dieser Art der Abfertigung ergeben sich Gefahren für Passagiere und Besatzung bei unkontrollierten Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier Bundesminister des Auswärtigen Werderscher Markt Berlin DEUTSCHLAND Commission européenne, 1049 Bruxelles/Europese Commissie, 1049 Brussel BELGIQUE/BELGIË. Tel

2 Schiffsbewegungen. Durch die Bauart ist die Brücke außerdem für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur begrenzt geeignet. (4) Im Lichte der obigen Ausführungen besteht das Ziel des geplanten Umbaus im Erhalt und in der Modernisierung der Brücke, wozu insbesondere die Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Anlegestellen sowie die barrierefreie Konstruktion gehört Geplante Investition (5) Die Gesamtkosten für das angemeldete Projekt belaufen sich auf EUR. Sie setzen sich zusammen aus EUR für die Baureifemachung, EUR Baukosten und EUR Baunebenkosten Finanzierung des Investitionsvorhabens (6) Das Projekt soll zum Teil über einen Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von EUR (60 % der Gesamtinvestitionskosten) finanziert werden. Der verbleibende Teil der Investitionskosten in Höhe von EUR soll von der Gemeinde Maasholm übernommen werden Begünstigter (7) Die Infrastruktur steht im Eigentum der Gemeinde Maasholm, die auch Verwaltung und Betrieb der Brücke übernimmt Wettbewerbliches Umfeld (8) Deutschland zufolge wird der Umbau der Brücke weder Wettbewerb noch Handel in der Union beeinträchtigen. (9) Nach den vorgelegten Angaben wird die Brücke hauptsächlich für die Seerettung (ganzjährig) und gelegentlich durch die Wasserschutzpolizei, den Zoll und die Fischereiaufsicht genutzt werden. Die Verwendung für diese Zwecke werde gebührenfrei sein. (10) Deutschland zufolge ist eine gebührenpflichtige geringe saisonale örtliche Nutzung (weniger als 20 % der Gesamtnutzung) durch einen Angelkutter, ein Fahrgastschiff für Ausflugsfahrten und zwei Fahrgastschiffe für Schleifahrten vorgesehen. Alle Ausflugsschiffe und Passagierschiffe würden ausschließlich auf der Schlei fahren, d. h., Fahrten über die Schlei hinaus (auf die freie Ostsee oder nach Dänemark) würden nicht angeboten. (11) Deutschland erklärte insbesondere, dass die Schleischifffahrt für Reedereien, die nicht an der Schlei ansässig sind (also für Reedereien z. B. aus Flensburg, Eckernförde oder Kiel), aufgrund der weiten Anfahrt, zu geringer Fahrgastzahlen und des für größere Seeschiffe nicht ausreichenden Tiefgangs wirtschaftlich nicht tragfähig sei. (12) Deutschland zufolge werden Schleifahrten ausschließlich von kleinen, an der Schlei ansässigen Reedereien angeboten und gebe es daher keinen Wettbewerb mit Reedereien aus anderen Orten in Deutschland bzw. der EU. 2

3 (13) Zu dem Angelkutter teilte Deutschland mit, dass im Rahmen des lokalen Tourismus Angelfahrten auf der Ostsee angeboten würden. Der Kutter in Maasholm sei jedoch der einzige an der Schlei, der solche Fahrten anbiete. Vergleichbare Angebote gebe es erst wieder in der Eckernförder Bucht, in Strande und der Kieler Bucht. Deutschland argumentiert daher, dass diese Schiffe aufgrund der großen Entfernung nicht mit dem Schiff in Maasholm um Fahrgäste konkurrieren Rechtsgrundlage (14) Als nationale Rechtsgrundlage für die Zuwendung soll 44 der Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein dienen Form und Laufzeit der öffentlichen Finanzierung (15) Wie bereits erwähnt, erfolgt die Förderung einerseits über einen direkten Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein und andererseits über einen Beitrag der Gemeinde Maasholm. Die Mittel sollen in den Jahren 2015 und 2016 in zwei Tranchen ausgezahlt werden. Die geplante Projektlaufzeit endet am 31. März Kumulierung (16) Der Anmeldung zufolge ist eine Kumulierung der Beihilfe mit anderen Beihilfen für dieselben förderfähigen Kosten nicht zulässig. 3. BEIHILFERECHTLICHE WÜRDIGUNG 3.1. Vorliegen einer staatlichen Beihilfe (17) Die staatliche Unterstützung von Unternehmen ist nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV verboten, wenn sie den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht und insofern sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtig[t]. Diesbezüglich haben die Unionsgerichte Folgendes festgestellt: So muss, wenn eine von einem Mitgliedstaat gewährte Finanzhilfe die Stellung eines Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern im innergemeinschaftlichen [= unionsinternen] Handel verstärkt, dieser als von der Beihilfe beeinflusst erachtet werden 1. (18) Staatliche Unterstützung kann unter Umständen auch dann Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union haben, wenn der Empfänger nicht unmittelbar am grenzüberschreitenden Handel teilnimmt. So kann eine Beihilfe, durch die das örtliche Angebot beibehalten oder ausgeweitet wird, dazu führen, dass es für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten schwieriger wird, in den Markt einzutreten 2 oder von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch zu machen. (19) Nach ständiger Rechtsprechung muss die Kommission aber nicht die tatsächliche Situation auf den betroffenen Märkten, den Marktanteil der durch die Beihilfe begünstigten Unternehmen, die Stellung der konkurrierenden Unternehmen oder 1 2 Urteil Regione autonoma Friuli-Venezia Giulia/Kommission, T-288/97, EU:T:1999:125, Rn. 41. Siehe z. B. Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 78, Urteil Libert u. a., verbundene Rechtssachen C-197/11 und C-203/11, EU:C:2013:288, Rn. 78, und Urteil Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn

4 die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten wirtschaftlich analysieren. 3 Auch ist sie bei rechtswidrig gewährten Beihilfen nicht verpflichtet, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Beihilfen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten nachzuweisen. (20) Es reicht allerdings auch nicht aus, wenn solche Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union nur hypothetisch bestehen oder lediglich vermutet werden. Es muss auf der Grundlage der absehbaren Auswirkungen der Maßnahme festgestellt werden, warum die Maßnahme den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht und warum sie geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. 4 (21) Die Kommission hat diesbezüglich in mehreren Fällen 5 die Auffassung vertreten, dass bestimmte Tätigkeiten rein lokale Auswirkungen haben und den Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigen. Demnach ist insbesondere zu prüfen, ob der Beihilfeempfänger Güter bzw. Dienstleistungen nur in einem geografisch begrenzten Gebiet in einem einzigen Mitgliedstaat anbietet und wahrscheinlich keine Kunden aus anderen Mitgliedstaaten anzieht und ob davon ausgegangen werden kann, dass die Maßnahme allenfalls marginale Auswirkungen auf die Bedingungen für grenzübergreifende Investitionen oder die grenzübergreifende Niederlassung haben wird. (22) In der in Rede stehenden Sache stellt die Kommission zunächst fest, dass die Brücke hauptsächlich unentgeltlich durch öffentliche Behörden für die Seerettung, Wasserschutzpolizei, den Zoll und die Fischereiaufsicht genutzt werden wird, also im Rahmen von Tätigkeiten, für die normalerweise der Staat aufgrund seiner hoheitlichen Befugnisse zuständig ist 6. (23) Die übrigen Dienstleistungen, die mittels der umzubauenden Brücke erbracht werden und die als wirtschaftliche Tätigkeiten zu betrachten sind, stehen wie von Deutschland angeführt nur in einem begrenzten geografischen Gebiet Deutschlands mit anderen Leistungen im Wettbewerb Siehe z. B. Urteil Kommission/Niederlande, C-279/08 P, EU:C:2011:551, Rn Siehe Urteil AITEC u. a./kommission, verbundene Rechtssachen T-447/93, T-448/93 und T-449/93, EU:T:1995:130, Rn Siehe z. B. die Beschlüsse der Kommission in folgenden Beihilfesachen: N 258/2000 Freizeitbad Dorsten (ABl. C 172 vom , S. 16), N 543/2001 Irland Staatliche Abschreibung für Krankenhäuser (ABl. C 154 vom , S. 4), C 10/2003 Niederlande Jachthäfen ohne Erwerbscharakter (ABl. L 34 vom , S. 63), N 458/2004 Editorial Andaluza Holding (ABl. C 131 vom , S. 12), SA Jornal de Madeira (ABl. C 16 vom , S. 1), SA Portugal Station für langfristige Betreuung Jean Piaget/Nord-Ost (ABl. C 73 vom , S. 1), SA Tschechische Republik Finanzierung öffentlicher Krankenhäuser in der Region Hradec Králové (ABl. C 203 vom , S. 2), SA Deutschland Mutmaßliche staatliche Beihilfe an ein Ärztehaus in Durmersheim (ABl. C 188 vom , S. 2), SA Deutschland Mutmaßliche rechtswidrige Beihilfe für die Städtische Projektgesellschaft Wirtschaftsbüro Kiel-Gaarden (ABl. C 188 vom , S. 1), SA Deutschland Mutmaßliche Beihilfe für eine Reha-Fachklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie (ABl. C 188 vom , S. 3), SA Niederlande Investitionen im Hafen Lauwersoog (ABl. C 259 vom , S. 4), SA Vereinigtes Königreich Mutmaßliche Beihilfe für Glenmore Lodge (ABl. C 277 vom , S. 3) und SA Vereinigtes Königreich Mutmaßliche Beihilfe für mitgliedschaftlich organisierte Golfclubs (ABl. C 277 vom , S. 4). Siehe Urteil Mitteldeutsche Flughafen AG und Flughafen Leipzig-Halle GmbH/Europäische Kommission, C-288/11 P, EU:C:2012:821, Rn

5 (24) Insbesondere wird die Brücke nur von einem Fischkutter, einem Fahrgastschiff für Ausflugsfahrten und zwei Fahrgastschiffen für Schleifahrten genutzt werden. Deutschland erklärte, dass Ausflugsfahrten und Passagierdienste ausschließich auf der Schlei stattfinden und es sich für Reedereien, die nicht unmittelbar an der Schlei ansässig sind, wirtschaftlich nicht rechnet, Fahrdienste auf der Schlei anzubieten. (25) Der Angelkutter verlässt zwar die Schlei für touristische Fahrten auf der Ostsee, doch geht aus den Angaben Deutschlands hervor, dass er nicht im Wettbewerb mit anderen Kuttern steht, die ähnliche Fahrten anbieten, sondern sich sein Angebot nur an lokale Touristen in Maasholm und der näheren Umgebung richtet. Dies wird untermauert durch den relativ geringen Umfang der touristischen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kutter (Jahresumsatz von weniger als EUR). (26) In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass der Wettbewerb in der in Rede stehenden Sache auf rein lokaler Ebene stattfindet. (27) In Bezug auf die Auswirkungen auf die Bedingungen für grenzübergreifende Investitionen oder die grenzübergreifende Niederlassung stellt die Kommission fest, dass es sich, wie bereits erwähnt, bei allen im Zusammenhang mit der umgebauten Brücke angebotenen Diensten um rein lokale Dienste handelt. Außerdem soll im Rahmen des Vorhabens keine neue Hafeninfrastruktur errichtet, sondern lediglich eine rein lokal genutzte Brücke umgebaut werden. Unter diesen Umständen wird die geplante Investition eindeutig keine erheblichen Auswirkungen auf die Handelsströme zwischen Mitgliedstaaten haben, d. h. die Investition wird kein entscheidendes, erhebliches Kriterium sein, wenn Reedereien aus anderen Mitgliedstaaten abwägen, ob sie den Hafen Maasholm oder einen Hafen in einem anderen Mitgliedstaat nutzen sollen. (28) Schließlich weist die Kommission darauf hin, dass auch die mit EUR (für ein Investitionsvorhaben in einem Hafen) relativ geringe Höhe der Zuwendung darauf schließen lässt, dass sich das in Rede stehende Vorhaben nur unwesentlich oder gar nicht auf den innergemeinschaftlichen Handel auswirken wird. (29) Auf der Grundlage einer Gesamtbewertung des oben dargelegten Sachverhalts ist nach Auffassung der Kommission in Anbetracht der verfügbaren Unterlagen nicht zu erwarten, dass die öffentliche Förderung mehr als allenfalls marginale Auswirkungen auf die Voraussetzungen für grenzüberschreitende Investitionen und die grenzübergreifende Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten haben wird. Schlussfolgerung zum Vorliegen einer Beihilfe (30) Auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Lage auf dem relevanten Markt, die Stellung des betreffenden Unternehmens auf diesem Markt und die Handelsströme für die fraglichen Dienstleistungen nach vernünftigem Ermessen darauf schließen lassen, dass die staatliche Unterstützung allenfalls eine marginale Auswirkung auf die Bedingungen des Handels zwischen Mitgliedstaaten haben dürfte. 5

6 (31) Daraus folgt, dass es sich bei dem angemeldeten Zuschuss für die Gemeinde Maasholm nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV handelt. 4. SCHLUSSFOLGERUNG Die Kommission hat entsprechend entschieden, dass die Maßnahme keine Beihilfe darstellt. Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht offengelegt werden sollen, werden Sie gebeten, bei der Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Schreibens einen mit Gründen versehenen Antrag auf vertrauliche Behandlung zu stellen. Andernfalls geht die Kommission davon aus, dass Sie mit der Offenlegung der Angaben und mit der Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts dieses Schreibens in der verbindlichen Sprachfassung auf folgender Website einverstanden sind: Bitte richten Sie Ihren Antrag auf elektronischem Weg an: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Registratur Staatliche Beihilfen 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Stateaidgreffe@ec.europa.eu Mit vorzüglicher Hochachtung, Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission 6

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2015 C(2015) 2797 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. SA.38035 (2015/NN) Deutschland

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.07.2016 C(2016) 4506 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.44692

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.04.2015 C(2015) 2800 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betriff: Staatliche Beihilfe

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27.07.2015 C(2015) 5138 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.40836 (2015/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 03.12.2015 C(2015) 8531 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.42392 (2015/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 18.02.2013 C(2013) 989 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betr.: Staatliche Beihilfe SA.35684

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.8.2016 C(2016) 5456 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.45848

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2014 C(2014) 9455 final Staatliche Beihilfe SA.38979 (2014/N) Deutschland (Thüringen) Fischereibetrieb Angela Nohr Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.02.2009 K(2009)1373 Betreff: Staatliche Beihilfe N 41/2009 (Deutschland) EFRE-Risikokapitalfonds Thüringen Modifizierung der bestehenden staatlichen Beihilfe N 266/2004

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.11.2016 C(2016) 7574 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.42701

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2004 C(2004)924fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 423/2003 - Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 2.6.2017 C(2017) 3659 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.34655 (2017/NN)

Mehr

zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte

zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte Die Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte der EuGH-Rspr. Christoph Brömmelmeyer 1 Beeinträchtigung Beeinträchtigung i.s. von Beeinflussung EuGH 1980 Philip Morris [11] Verstärkt

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01.VI.2006 K(2006)2243 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 404/2005 - Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-V-2008 K (2008) 2199 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.02.2016 C(2016) 719 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.41927

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.07.2015 C(2015) 5002 final Staatliche Beihilfe SA.41372 Österreich Umstrukturierungsbeihilferegelung TOP-Tourismus-Förderung, Teil D Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9-07-2003 C(2003)1999fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/E/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.04.2015 C(2015) 2824 final In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung sind bestimmte Informationen gemäß Artikel 24 und 25 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, 9.7.2003 C(2003)2000fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 644/F/2002 - Deutschland Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2001 C(2001) 4032 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)6741

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)6741 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 03.09.2009 K(2009)6741 Betreff: Staatliche Beihilfe N 376/2009 Deutschland Regelung zur Gewährung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen: Zuwendungen zur Konsolidierung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 04.05.2016 C(2016) 2838 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.44479 (2016/N)

Mehr

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen:

Die Kommission stützt ihren Beschluss auf folgende Erwägungen: EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-XII-2006 K(2004) 7069 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr. NN 4/2004 (ex N 13/2004) Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 24.7.2017 C(2017) 5305 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.48384 (2017/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 23.11.2017 C(2017) 7686 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.42268 (2017/E)

Mehr

Staatliche Beihilfe SA (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel

Staatliche Beihilfe SA (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.05.2013 C(2013) 2366 final Betreff: Staatliche Beihilfe SA.36321 (2013/N) Deutschland Steuererleichterungen für Agrardiesel Sehr geehrter Herr Bundesminister, die

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.I.2006 K(2006)96 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe N 304/2005 Österreich BMW Motoren GmbH Sehr geehrte Frau Bundesministerin, 1. Verfahren Mit Schreiben vom 7. Juni

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.01.2014 C(2014) 143 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.37682

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 05.V.2008 K(2008)1832 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 59/C/2007 Österreich Richtlinie Strategische Projektentwicklung (Finanzierung) Schwerpunkt Finanzierung von Start-ups

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N 514/ Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen

Staatliche Beihilfe Nr. N 514/ Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.XII.2006 K(2006)7234 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 514/2006 - Österreich Infrastrukturförderung in Tirol - Förderung von Biomasse-Wärmeanlagen Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 13.07.15 C(2015) 4687 final In der veröffentlichten Fassung dieser Entscheidung sind bestimmte Informationen gemäß Artikel 24 und 25 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 34/ Deutschland High-Tech Gründerfonds

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 34/ Deutschland High-Tech Gründerfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.III.2005 C(2005)585 fin Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 34/2005 - Deutschland High-Tech Gründerfonds Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN Mit Schreiben

Mehr

Staatliche Beihilfe N 48/ Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg

Staatliche Beihilfe N 48/ Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14.VII.2008 K(2008)3735 Betreff: Staatliche Beihilfe N 48/2008 - Deutschland Umstrukturierungsbeihilferegelung für kleine Unternehmen in Hamburg Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.9.2013 C(2013) 5861 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Betreff: Staatliche Beihilfe

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011) 907 endgültig

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2011) 907 endgültig EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.2.2011 K(2011) 907 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe - Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr. SA.32095 (2010/N) Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur

Mehr

Umrüstung bestehender Legehennenställe von Käfighaltung auf Alternativsysteme.

Umrüstung bestehender Legehennenställe von Käfighaltung auf Alternativsysteme. EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10-06-2003 C(2003) 1878 Betrifft: Staatliche Beihilfe Österreich (Burgenland) - Beihilfe-Nr. 191/2003 - Beihilfe für die Umrüstung bestehender Legehennenställe von der

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2003) 169

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2003) 169 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28-02-2003 K(2003) 169 Betr.: Staatliche Beihilfe Nr. N 116 B/2002 - Deutschland Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.05.2011 K(2011)3457 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 484/2010 Deutschland KMU-Förderprogramm des Landes Sachsen zur Unterstützung von Unternehmen nach

Mehr

Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Staatliche Beihilfe SA (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter Herr Bundesminister, EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.12.2011 K(2011)9955 endgültig Betreff: Staatliche Beihilfe SA.33878 (2011/N) Österreich Verlängerung des Fernsehfonds Austria (N 168/2007 and N 348/2009) Sehr geehrter

Mehr

FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark

FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark FACT Sheet Beihilfenrecht und Beihilfeninstrumente in Interreg Deutschland-Danmark Darunter: Förderung privater Unternehmen Die Staaten der Europäischen Union möchten staatliche Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt

Mehr

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 24.6.2015 C(2015) 4448 final STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 24.6.2015 nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 und Artikel 10 der Richtlinie 2009/72/EG

Mehr

N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen

N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13-IV-2007 K (2007) 1729 Betreff: N 809/06 Österreich, Investitionsbeihilfe für die Errichtung von Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Wasserkraftanlagen Sehr geehrte

Mehr

Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds

Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 04-04-2003 C(2003) 233 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 677/2002 Österreich Burgenland Beteiligungsfonds Sehr geehrte Frau Bundesminister, 1. Verfahren Mit Schreiben

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)1139

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den K(2009)1139 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.02.2009 K(2009)1139 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland - Beihilfe Nr. N 568/2008 - Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 20.12.2011 K(2011)9329 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe SA.33805 (2011/N) Österreich Verkauf von RZB-Aktien durch die Hypo Niederösterreich Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0444 (NLE) 8305/14 ADD 1 PI 39 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: vom 9.

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.7.2018 C(2018) 4581 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.50829

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Staatliche Beihilfe / Deutschland (Berlin) Beihilfe-Nr.: SA. 38916 (2014/N) Berlin: Entfernung und Beseitigung von Falltieren Brüssel, den 7.11.2014 C(2014) 8383 final Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 689/2009 Deutschland KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI)

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 689/2009 Deutschland KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 06.07.2010 K(2010)4480 endgültig Betrifft : Staatliche Beihilfe N 689/2009 Deutschland KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI) Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.VII.2007 K(2007)3752 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 95/2007 Deutschland Verlängerung der Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen zum Erwerb, Erhalt,

Mehr

Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob

Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob EUROPEAN COMMISSION Brüssel, 10.10.2001 C (2001) 3106 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 243/2001 Germany (Thüringen) Rettungsbeihilfe für das Unternehmen Voigt-Jacob Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01-07-2005 K(2005) 2461 Betr.: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) - Beihilfe Nr. N 153/2004 - Investitionsbeihilfe zugunsten der EDEKA Nord GmbH

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.10.2017 C(2017) 7276 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.48390

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, K(2010)4196 endgültig

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, K(2010)4196 endgültig EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 22.06.2010 K(2010)4196 endgültig Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 249/2010 Deutschland Verlängerung der einstweiligen Genehmigung zusätzlicher Beihilfen für die WestLB

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 01.10.2003 C(2003)3394fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 126/2003 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 5. Mai 2003 (Finanzbeiträge für

Mehr

Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/ Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz

Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/ Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.04.2009 K (2009)2985 Betrifft: Staatliche Beihilfen / Deutschland (Brandenburg) - Beihilfe Nr. 16/2009 - Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz Sehr geehrter

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 8.6.2016 C(2016) 3364 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.39550 (2014/N)

Mehr

Fall Nr. COMP/M.6146 XELLA/ H+H. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 4(4) Datum: 01/03/2011

Fall Nr. COMP/M.6146 XELLA/ H+H. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 4(4) Datum: 01/03/2011 DE Fall Nr. COMP/M.6146 XELLA/ H+H Nur der deutsche Text ist verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4(4) Datum: 01/03/2011 EUROPÄISCHE KOMMISSION In der veröffentlichten

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 28.07.2016 C(2016) 5029 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.43852 (2016/N)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 12.7.2018 C(2018) 4385 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. SA.46538 (2017/NN) Deutschland

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 17.10.2014 C(2014) 7665 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.38418 (2014/C)

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.11.2008 K(2008) 7691 Betreff : Staatliche Beihilfe N 534/2008 Deutschland Rettungsbeihilfe für Lindenau GmbH Schiffswerft & Maschinenfabrik Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.10.2002 C(2002)3714fin Betrifft: Staatliche Beihilfe NN 94/2002 Deutschland Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt vom 14. Juni 2002 (Finanzbeiträge

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.08.2016 C(2016) 5146 final Limited Staatliche Beihilfe Deutschland (Thüringen) SA.44011 (2015/N) Thüringen: Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.12.2013 C(2013) 9777 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfen SA.37256,

Mehr

Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? -

Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Aktueller Stand des EU-Beihilfenrechts - Konsequenzen für die Sozialwirtschaft? - Bildquelle: http://www.vhw.de/fileadmin/user_upload/02_fort-undausbildung/bilder/newsbilder/europa_und_geld c VRD_-_Fotolia.com.jpg

Mehr

Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Verfahren

Der Entscheidung der Kommission liegen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Verfahren EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 14-07-2004 C(2004) 2820 Betrifft : Staatliche Beihilfe / Deutschland (Brandenburg) Beihilfenummer NN 14/2004 (ex N 453/2003) Beihilfe für die Entfernung und Beseitigung

Mehr

Fall Nr. COMP/M DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Fall Nr. COMP/M DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN DE Fall Nr. COMP/M.1790 - DEUTSCHE BANK / BHS / PAGO Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum:

Mehr

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1. ZWECK UND WEITERE EINZELHEITEN

2. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 2.1. ZWECK UND WEITERE EINZELHEITEN EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23/12/2002 C(2002)4817 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 533/2002 Deutschland Beihilferegelung zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der deutschen

Mehr

Fall Nr. COMP/M CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE

Fall Nr. COMP/M CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE DE Fall Nr. COMP/M5560 - CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4(4) Datum:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 06.IX.2005 K(2005) 3310 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 363/2004 - Deutschland (Mecklenburg- Vorpommern) Beihilfe für den Neubau eines Molkeveredlungsbetriebes

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 162/14 23.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1111 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards zu den Verfahren und Formularen für die Übermittlung von Informationen

Mehr

Staatliche Beihilfe Nr. N 707/ Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse

Staatliche Beihilfe Nr. N 707/ Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 29.I.2007 K(2007)326 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 707/2006 - Österreich Verlängerung einer Beihilferegelung zum Ausbau privater Gleisanschlüsse Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 335/2006 Deutschland Beihilfe zugunsten der CSG Solar AG

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 335/2006 Deutschland Beihilfe zugunsten der CSG Solar AG EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19-VII-2006 K (2006) 2951 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 335/2006 Deutschland Beihilfe zugunsten der CSG Solar AG Sehr geehrter Herr Bundesminister, 1. VERFAHREN

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.10.2010 K(2010)7384 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 294/2010 Deutschland Katastrophenbeihilferegelung Eckpunkte Ersatz von Schäden, die durch den Tornado (Wirbelsturm)

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.01.2009 K(2008)78 Betrifft: Staatliche Beihilfe Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr. N 491/2008 Beregnungsrichtlinie Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 05.02.2001 SG(2001) D/ 285924 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 634/2000 - Deutschland Regionale Programme zur Einstellungsförderung - Mecklenburg-Vorpommern a) Teilprogramm

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.9.2014 SG-Greffe (2014) D/13523 C(2014) 6761 final Herrn Udo Platte Haldenweg 7 8632 Tann SCHWEIZ Sache AT.40166 - Mazda Motors Deutschland (Bitte geben Sie in jedem

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 276/ Deutschland Schiffbau Entwicklungshilfe für Indonesien

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 276/ Deutschland Schiffbau Entwicklungshilfe für Indonesien EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 10.12.2003 C(2003)4490fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 276/2003 - Deutschland Schiffbau Entwicklungshilfe für Indonesien Sehr geehrter Herr Bundesminister, I. Verfahren

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2012 C(2012) 5227 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25.7.2012 zur Genehmigung der Revision des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Länder

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.7.2016 C(2016) 4684 final In der veröffentlichten Fassung dieses Beschlusses sind nach den Artikeln 30 und 31 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli

Mehr

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG DE Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 24/11/2005 COMMISSION OF THE EUROPEAN

Mehr

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION

EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 10.12.2018 C(2018) 8662 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.51820 (2018/N)

Mehr

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten

EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten EU-Beihilfenrecht für Kommunen und Berichtspflichten Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein e.v. 11. September 2014, Neumünster Dr. Hans Arno Petzold stv. Referatsleiter Gliederung

Mehr

Staatliche Beihilfe N 639/ Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke

Staatliche Beihilfe N 639/ Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 21.01.2004 C(2004)46fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 639/2002 - Deutschland (Niedersachsen) Umstrukturierungsbeihilfe für das Unternehmen Brennecke Sehr geehrter Herr

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 318 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 318 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 16. Juni 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0131 (NLE) 10415/17 FISC 144 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 15. Juni 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Ute Fölster Präsidentin des Oberlandesgerichts, Vorsitzende des 6.

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Ute Fölster Präsidentin des Oberlandesgerichts, Vorsitzende des 6. EUROPÄISCHE KOMMISSION Juristischer Dienst Brüssel, den SJ.C(2012) 278286 Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Ute Fölster Präsidentin des Oberlandesgerichts, Vorsitzende des 6. Zivilsenats Gottorfstrasse

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.I.2005 C (2005) 83 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 396/2004 Österreich FE Wien - Forschung, Technologische Entwicklung und Innovation in Wien Sehr geehrte Frau Bundesminister,

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.7.2018 COM(2018) 509 final 2018/0270 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG

Mehr

Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV. Investitionsförderung im ÖPNV. 3. November 2017

Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV. Investitionsförderung im ÖPNV. 3. November 2017 www.pwclegal.de Beihilferechtliche Fragen der Finanzierung des ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV Investitionsförderung im ÖPNV war und ist von hoher Bedeutung Fahrzeugförderung (insb. Modernisierung,

Mehr