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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.I.2006 K(2006)96 endg. Betrifft: Staatliche Beihilfe N 304/2005 Österreich BMW Motoren GmbH Sehr geehrte Frau Bundesministerin, 1. Verfahren Mit Schreiben vom 7. Juni 2005, das am 9. Juni 2005 eingetragen wurde, notifizierten die österreichischen Behörden die geplante Ausbildungsbeihilfe für das Projekt "Dieselproduktion Neu ( ) der BMW Motoren GmbH. Mit Schreiben vom 22. Juli 2005 forderte die Kommission ergänzende Angaben dazu an. Österreich beantragte mit Schreiben vom 8. August 2005 eine Fristverlängerung, welche die Kommission mit Schreiben vom 12. August 2005 einräumte. Das österreichische Antwortschreiben vom 16. September 2005 wurde am 19. September 2005 eingetragen. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 forderte die Kommission weitere Informationen an, welche die österreichischen Behörden mit Schreiben vom 28. November 2005 übermittelten, das am selben Tag eingetragen wurde. 2. Beschreibung der Beihilfe 2.1. Begünstigte Die Beihilfe wird der BMW Motoren GmbH Steyr gewährt. Die Muttergesellschaft Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW) hat ihren Sitz sich in München. BMW betätigt sich in der Entwicklung, Fertigung und dem Verkauf von Kraftfahrzeugen und erzielte 2005 einen weltweiten Umsatz von 2,3 Mrd. EUR. Der Standard Steyr befindet sich in einem Fördergebiet gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag Das Ausbildungsprojekt Das Ausbildungsprojekt ist an ein Investitionsvorhaben im Rahmen einer bestehenden Regelung geknüpft, die nach den Transparenzvorschriften des Multisektoralen Beihilferahmens zu prüfen ist. Ihrer Exzellenz Frau Dr. Ursula PLASSNIK Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Ballhausplatz 2 A 1014 WIEN Commission européenne/europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2)

2 Die Ausbildungsmaßnahme beginnt 2006 und endet Geplant sind zwei Ausbildungsprogramme, die zum einen die Grund- und Weiterbildung der Beschäftigten von BMW Steyr und zum anderen die Lehrlingsausbildung betreffen. Die erste spezifische Ausbildungsmaßnahme ist speziell für Beschäftigte der BMW Steyr konzipiert und dürfte langfristige Wirkung haben. Das Qualifizierungsprogramm umfasst die Felder Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz. Je nach Zielgruppe stehen eine oder mehrere dieser Kompetenzen im Vordergrund. Die spezialisierte Ausbildung wird durch Kurzprogramme vermittelt, die regelmäßig bedarfsorientiert durchgeführt werden und auf die verschiedenen Mitarbeitergruppen ausgerichtet sind. Die zweite allgemeine Ausbildungsmaßnahme betrifft die Berufsausbildung von Lehrlingen bei BMW Steyr. Die Ziele dieser Ausbildung sind eine hohe Mitarbeiterqualifikation, Entwicklung der persönlichen und sozialen Reife, hohe Qualitäts- und Kompetenzorientierung. Bei der Ausbildung werden mehrere Berufsbilder ins Auge gefasst wie Werkzeugbautechniker, Elektroanlagentechniker, EDV-Techniker, Kraftfahrzeugtechniker, Maschinenbautechniker, Produktionstechniker, Zerspannungstechniker, Industriekaufmann, Koch und Systemgastronomiefachmann. Im Januar 2005 waren 94 Lehrlinge in Ausbildung. Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre bzw. in den technischen Berufen 3,5 Jahre. Circa 100 Lehrlingsausbilder bei BMW Steyr begleiten und unterstützen die Lehrlinge. Während der Ausbildung sind die Lehrlinge bei BMW Steyr unter Vertrag. Nach der Lehrabschlussprüfung werden die Lehrlinge unter Berücksichtigung der betrieblichen Situation von BMW Steyr und der Lernerfolge übernommen. Benachteiligte Arbeitnehmer werden hier nicht berücksichtigt Beihilfefähige Kosten Die Kosten verteilen sich auf fünf Jahre ( ). Für spezifische Ausbildungsmaßnahmen belaufen sich die beihilfefähigen Kosten auf insgesamt 11,98 Mio. EUR (Kapitalwert 10,54 Mio. EUR) und für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen auf 6,3 Mio. EUR (Kapitalwert 5,55 Mio. EUR). Eine genaue Aufschlüsselung der Ausbildungskosten ist Anhang 1 zu entnehmen Die Beihilfe Die Beihilfe wird als Ad-hoc-Maßnahme durchgeführt, sie ist nicht durch eine bestehende Regelung abgedeckt und wird unmittelbar in Jahrestranchen zwischen 2007 und 2011 ausbezahlt. Es werden Kosten für Ausbildungsmaßnahmen abgedeckt, die zwischen 2006 und 2010 tatsächlich entstanden sind und nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahmen ausbezahlt werden. Die Gesamtbeihilfe für spezifische Ausbildungsmaßnahmen beläuft sich auf 3,72 Mio. EUR (Kapitalwert 3,15 Mio. EUR) und für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen auf 3,60 Mio. EUR (Kapitalwert 3,04 Mio. EUR). 2

3 (in Mio. EUR) Insgesamt Beihilfe für spezifische Ausbildung Beihilfe für allgemeine Ausbildung Gesamtbeihilfebetrag Würdigung 3.1. Vorliegen einer staatlichen Beihilfe Die österreichischen Zuschüsse werden aus öffentlichen Mitteln gewährt und verschaffen dem begünstigten Unternehmen einen Vorteil, denn andernfalls hätte es die gesamten Kosten der Ausbildungsmaßnahmen selbst zu tragen. Da der Kraftfahrzeugsektor durch Wettbewerb und Handel geprägt ist, droht die Begünstigung eines bestimmten Unternehmens den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Daher ist die fragliche Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag zu betrachten Anmeldungspflicht Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen ist die Beihilfe der Kommission einzeln anzumelden, da sie 1 Mio. EUR übersteigt. BMW Steyr hat den Beihilfeantrag vor Beginn der Ausbildungsmaßnahmen eingereicht Vereinbarkeit Nach Artikel 3 der Verordnung für Ausbildungsbeihilfen sind Beihilfen, die alle Voraussetzungen dieser Verordnung unmittelbar erfüllen, im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 EG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Die Einordnung des Ausbildungsprojekts in allgemeine und spezifische Ausbildungsmaßnahmen entspricht den einschlägigen Definitionen in Artikel 2 der Verordnung über Ausbildungsbeihilfen. Die beihilfefähigen Kosten der Ausbildungsmaßnahmen stehen in Einklang mit Artikel 4 Nummer 7 der Verordnung über Ausbildungsbeihilfen (Personalkosten für die Ausbilder, Reisespesen der Ausbilder und der Auszubildenden, sonstige laufenden Aufwendungen, Kosten für Beratungsdienste und Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer). Die beihilfefähigen Kosten für spezifische Ausbildungsmaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 11,98 Mio. EUR (Kapitalwert 10,54 Mio. EUR) und für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen auf 6,30 Mio. EUR (Kapitalwert 5,55 Mio. EUR). In Einklang mit Artikel 4 Nummer 7 sind die Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer nicht höher als die Gesamtsumme der anderen unter diesem Artikel genannten beihilfefähigen Kosten (siehe Anhang 1). 3

4 Die Gesamtbeihilfe für spezifische Ausbildungsmaßnahmen beträgt 3,72 Mio. EUR (Kapitalwert 3,15 Mio. EUR) und für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen 3,6 Mio. EUR (Kapitalwert 3,04 Mio. EUR). Daraus ergibt sich eine Beihilfeintensität von 29,9 % BSÄ für spezifische Ausbildungsmaßnahmen und 54,9 % BSÄ für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen. Diese Beihilfeintensitäten entsprechen den Höchstintensitäten, die in Artikel 4 Absätze 2 und 3 der Verordnung über Ausbildungsbeihilfen für Ausbildungsmaßnahmen von Großunternehmen (25 % für spezifische Aufbildungsmaßnahmen und 50 % für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen) festgelegt sind, einschließlich eines Aufschlags von 5 Prozentpunkten für Unternehmen in Fördergebieten im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag. Da die österreichischen Behörden bestätigt haben, dass der gesamte Beihilfebetrag dem begünstigten Unternehmen gewährt wird, bevor die geltende Fördergebietskarte Ende 2006 ausläuft, ist dieser Regionalzuschlag mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) E-Vertrag vereinbar. Gemäß Artikel 3 der Verordnung über Ausbildungsbeihilfen muss die Maßnahme einen ausdrücklichen Verweis auf diese Verordnung enthalten. 4. Schlussfolgerung Daher betrachtet die Kommission die Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 7,32 Mio. EUR zugunsten von BMW Steyr gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Falls dieses Schreiben vertrauliche Angaben enthält, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind, können Sie dies der Kommission innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreiben mitteilen. Erhält die Kommission keinen mit Gründen versehenen Antrag auf Nichtveröffentlichung dieser Angaben innerhalb der vorerwähnten Frist, so geht sie davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung des gesamten Wortlauts in der verbindlichen Sprachfassung auf folgender Internetseite einverstanden sind: Ihr Antrag ist per Einschreiben oder Telefax an folgende Anschrift zu richten: Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Kanzlei Staatliche Beihilfen Rue Joseph II 70 B Brüssel Fax Nr Mit vorzüglicher Hochachtung Für die Kommission Anhang 1: Beihilfefähige Kosten Neelie KROES Mitglied der Kommission 4

5 ANHANG 1 BEIHILFEFÄHIGE KOSTEN (Mio. EUR) Insgesamt Spezifische Ausbildung (einschließlich Ausbildung der Ausbilder) Personalkosten für die Ausbilder 0,06 0,12 0,12 0,12 0,12 Reisespesen der Ausbilder und der Auszubildenden 0,07 0,15 0,15 0,15 0,15 Sonstige laufende Aufwendungen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Kosten für Beratungsdienste 0,57 1,04 1,04 1,04 1,04 Summe 0,71 1,32 1,32 1,32 1,32 Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer 0,71 1,32 1,32 1,32 1,32 2. HJ 1,42 2,64 2,64 2,64 2,64 11,98 Allgemeine Ausbildung Personalkosten für die Ausbilder 0,07 0,15 0,15 0,15 0,15 Reisespesen der Ausbilder und der Auszubildenden 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Sonstige laufende Aufwendungen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01 Kosten für Beratungsdienste 0,26 0,53 0,53 0,53 0,53 Summe 0,35 0,70 0,70 0,70 0,70 Personalkosten für Ausbildungsteilnehmer 0,35 0,70 0,70 0,70 0,70 0,70 1,40 1,40 1,40 1,40 6,30 INSGESAMT 2,12 4,04 4,04 4,04 4,04 18,28

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