Deutscher Bundestag Drucksache 16/9612 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Alexander Bonde, Dr. Thea Dückert, Ute Koczy, Dr. Gerhard Schick, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rahmenbedingungen für eine nachhaltige internationale Investitionspolitik schaffen Multilaterale Regeln für Staatsfonds entwickeln Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: ImZusammenhangmitdemzunehmendeninternationalenEngagementvon staatlichenfondswerdenfragenderinvestitionskontrollezurzeitbreitdiskutiertundvondeninternationalenundeuropäischengremienundinstitutionen aufgegriffen.diebundesregierungmussdaherjetztdienotwendigenrechtsänderungenundinitiativenfüreinendeutschenbeitragzueinemmultilateralen AnsatzderKontrollevonDirektinvestitionenvorbereiten.Hierdurchsolldie internationalezusammenarbeitbeiderkontrollevondirektinvestitionengestärktwerden.einsolcheransatzkannumeuropäischeundnationaleregelungen ergänzt werden. DerdeutscheBundestaglehntInstrumentederInvestitionskontrolleinDeutschlanddannab,wennsiediePlanungs-undRechtssicherheitfürdieInvestoren unddengrundsatzderverhältnismäßigkeitundderklarenkalkulierbarkeit missachten und rein als nationale Abwehrstrategie ausgestaltet sind. Investitionskontrollendürfennureingeführtwerden,wennihnenklareDefinitionenundKriterienzugrundeliegen,dieenggefasstundmitdemEU-Recht vereinbarsind.unnötigebürokratielastenmüssenvermiedenwerden.imvordergrundhabensolcheinstrumentezustehen,diesichkonsequentundohne AnsehenderHerkunftdesInvestorsgegenübermäßigeMarktmacht,monopolistischeStrukturenodergemeinwohl-undunternehmensschädlicheGeschäftsstrategien richten. DieWirtschaftspolitikderBundesregierungkannnurdanndenInteressender Menschendienen,wennsiesichanökologischenundsozialenKriterienundder Einhaltung der Menschenrechte orientiert. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.sichaktivfüreinmultinationalesInvestitionsabkommenaufglobalerEbene einzusetzen,dasrechteundpflichtenvoninvestorenklardefiniertunddafür sorgt,dassdiemenschenrechtesowieökologischeundsozialestandardseingehaltenwerdenunddiekapitalverkehrsfreiheitaufdiesergrundlagenach dem Grundsatz der Reziprozität verwirklicht wird;
Drucksache 16/9612 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.sichfürdieVerankerungvonsozialenundökologischenStandardsinder WorldTradeOrganization (WTO)sowieinallenbilateralenHandelsabkommen einzusetzen; 3.dieinternationalenInitiativenzuunterstützen,durchdieeinestärkereTransparenzindenFührungsstrukturenundbeiderInvestitionspolitikvonStaatsfonds und anderen Fonds durchgesetzt werden soll; 4.dieEinführungentsprechenderinternationalerRegelnzuunterstützenund umzusetzen,diezugrößerertransparenzvonstaatsfondsführen.voraussetzungfüreinoffenesinvestitionsregimeisteingebenundnehmen,bei dem beide Seiten den gleichen transparenten Regeln folgen; 5.einepolitischeInitiativederBundesrepublikDeutschlandinderEUanzustoßen,durchdiedieHarmonisierungderRegelungenzurInvestitionskontrolle innerhalb der Europäischen Union erreicht werden soll; 6.dieEntwicklungzielführenderInstrumentevorzubereiten,dieMachtbegrenzungeninnerhalbvonUnternehmengewährleisten,ohnedabeipauschalauf ausländischeinvestorenabzuheben.hierbeisollendiebestehendenregelungenfürdieunterschiedlichenrechtsformenvonunternehmenweiterentwickelt werden; 7.fürdenBundeshaushalt2009eineAufstockungdesPersonalhaushaltsdes Bundeskartellamtsvorzubereiten.EshältbishermitdenwachsendenAufgabennichtSchrittundmussandiegestiegenenAnforderungenangeglichen werden; 8.einekonsequenteAnwendungdesWettbewerbsrechtszugewährleisten,die hiermitbeauftragteninstitutionendabeiaktivzuunterstützenundlücken imwettbewerbsrechtzuschließen.monopolistischeoderoligopolistische Strukturenmüssenverhindertwerden.DazusindscharfeInstrumentenotwendig,umWettbewerbaufdenMärktendurchzusetzen.Hierzukannauch die Zerlegung von Unternehmen mit zu großer Marktmacht gehören; 9.einestaatlicheKontrollevonaustechnischenGründennotwendigenMonopoleninsicherheitsrelevantenBereichenwiez.B.beidenStromnetzen sicherzustellenbzw.vorzubereiten.sokanneinzugriffvoninvestoren,die ausmachtpolitischengründenhandeln,ebensoverhindertwerdenwieeine AusnutzungdieserMonopoledurchUnternehmenmitbereitsvorhandener großer Marktmacht; 10.eineklareDefinitionsicherheitsrelevanterBereichezuformulieren,dieüber den Rüstungsbereich hinausgeht; 11.eineklareAbgrenzungvonInvestitionskontrolleninsicherheitsrelevanten Bereichen von industriepolitischen Zielen vorzunehmen; 12.klareKriterienfürdieEinstufungvonInvestorenalsmarktgefährdendzu entwickeln.hierzugehörenauchfaktorenwiekorruptionsanfälligkeit sowiedieverflechtungmitpolitischeninstitutionen,wiesiegeradeinautoritärenregimesbeobachtetwird.aufnationalerebenebietetdieeinführung eines Korruptionsregisters einen erfolgversprechenden Ansatz; 13.dieEntwicklungverbindlicherKriterienfürCorporateGovernancevorzubereiten,dieindenEU-weitenProzesszurEntwicklungeuropäischerRegelungeneingebrachtwerdenunddurchdiedieWahrnehmungvonGemeinwohlinteressen durch Unternehmen gewährleistet werden sollen; 14.einenachvollziehbareKosten-Nutzen-AnalysevorgeschlagenerRegelungen zur Investitionskontrolle vorzulegen. Berlin, den 18. Juni 2008 Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9612 Begründung DieStaatsfondsdebatteistvondendurchdieGlobalisierungausgelöstenEntwicklungenaufdeninternationalenFinanzmärktennichtzulösen.DieTurbulenzenderjüngstenZeit,dieErfahrungenmitHedgefondsunddieImmobilienkrisehabenstarkverunsicherndgewirkt.Daheristesnichtüberraschend,dass diestaatsfondsdebattefolgt,dievondiesemkontextnichtlosgelöstbetrachtet werdenkann.umsowichtigerist,dassnichtmitvereinfachendenargumentationenundlösungen,sondernmiteinerdifferenziertenvorgehensweisegearbeitet wird, um dem hier aufgeworfenen Problem gerecht zu werden. 1. Investitionskraft und Aufgaben der Staatsfonds DiebisherdurchStaatsfondsverwalteten2bis3Bio.US-Dollarwerdensich voraussichtlichbis2015verdreifachen.einexponentielleswachstumdieser Investitionsformzeichnetsichab.EstretenneueAkteurewieRusslandund Chinaauf,diemitihrenStaatsfondsbisherweniginErscheinunggetretensind. DieTransparenzdieserFondsistbishermitAusnahmedesnorwegischenStaatsfondsnichtgewährleistet.DarumsindinternationaleRegelungendurchdieEU unddeninternationalenwährungsfondswichtig,umhierzueinheitlichen Lösungenzukommen.StaatsfondskönnenattraktiveAnlegersein,wennsie eineverantwortungsvolleinvestitionspolitikbetreiben.intransparenzeninder FührungvonFondsführenzuVertrauensverlusten.AndererseitszeigtdiebisherigeErfahrungmitStaatsfondsalsInvestoren,dassdieseaufgrundihrerFunktionalsWährungsreserve,AusgleichfürRohstoffpreisschwankungen,Vorsorge fürdiezeitnachdemrohstoffabbauoderalssicherheitbeidemografischen Problemen an langfristigen und sicheren Anlageformen interessiert sind. DerDeutscheBundestagforderteinestärkereTransparenzindenFührungsstrukturenundbeiderInvestitionspolitikvonFonds.ZugleichmussdieFinanzpolitikdemUmstandRechnungtragen,dassausländischeStaatsfondsattraktive Investorenseinkönnen,wennsiesichauflangfristigeundsichereAnlageformen konzentrieren. 2. Ausländische Direktinvestitionen und Staatsfonds AusländischeDirektinvestitionensteigeninDeutschlandrelativlangsam,aber stetig.dieinderdebatteüberstaatsfondshervorgehobenebesonderebedeutung russischer (0,2Prozent)undchinesischerInvestitionen (0,05Prozent)bildetsich indenzahlenheutenichtab,sondernbeschreibtzukunftsszenarien.diemöglichkeitzuumfassendenpolitisch-strategischenbeteiligungendurchstaatsfonds würdezudemauchdurchderenvergleichsweisegeringeanlagevolumina erschwert.allerdingslohnteinblickaufdiejüngerenentwicklungen,dader ansteigendeölpreisdiestaatskassenölexportierenderländerfülltundchina aufgrund seiner Währungspolitik steigende Devisenreserven verzeichnet. DerDeutscheBundestagbefürworteteinesachlicheDiskussionüberausländischeBeteiligungen,diedietatsächlichenInvestitionsvoluminaberücksichtigt undsetztsichfüreininvestitionsklimaein,dasverantwortungsvolleausländische Direktinvestitionen unterstützt. DieSorgevoreinerunkontrollierbarenMachtkonzentrationaufdenKapitalmärktenistnichtunbegründet.Siegiltallerdingsnichtnurfürstaatliche,sondernauchfürprivateFonds,diemehrereMilliardenEuroschwereUnternehmensübernahmenvornehmenkönnen.DieRollevonHedgefondsundPrivate EquityFondsgehörtdeshalbmitindieDebatteumMachtaufdenFinanzmärkten,SystemrisikenunddieKontrolleüberUnternehmen.Beiallenpolitischen ReaktionenaufdieneueMachtkonstellationaufdenFinanzmärktenmussklar sein,welcherbedrohungslageeigentlichbegegnetwerdensoll.dieseklarheit istbeidenbeiträgendergroßenkoalitionderzeitnichtzuerkennen.private
Drucksache 16/9612 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode oderstaatlichefonds,multinationaleunternehmeninprivatemoderstaatlichem BesitzkönnenattraktiveAnlegersein,wennsieeineverantwortungsvolleInvestitionspolitikbetreiben.IntransparenzenbeiderFührungvonFondsführen jedochzuvertrauensverlusten.unklarist,wiesichdierollederstaatsfonds künftig entwickeln wird. 3.Einflussnahme in Unternehmen StaatsfondshabentatsächlichbishereinensehrgeringenAnteilandeninternationalenAnlagevolumina.Sostanden2005weltweitz.B.63,5Bio.US-Dollar Bankaktivaoder21Bio.US-DollarMittelausInvestmentfondsnur3,1Bio.US- DollarausStaatsfondsgegenüber.AufderanderenSeitezeigtdasBeispiel Hedgefonds,dassbeiböswilligerAbsichtauchmitgeringenUnternehmensbeteiligungennegativeEffektezuerzielensind.Gleichzeitigkanneinerstarken EinflussnahmeinUnternehmenauchbeigeringenBeteiligungengeradenicht durchrelativhoheschwellenwertebeiderinvestitionskontrollewiediediskutierten 25 Prozent an ausländischen Investitionen begegnet werden. DerDeutscheBundestagfordertzielführendeInstrumente,dieMachtbegrenzungeninnerhalbvonUnternehmengewährleisten,ohnedabeipauschalaufausländischeInvestorenabzuheben.EinepauschaleVerdächtigungundBenachteiligungausländischerInvestorenvergiftetdagegendasInvestitionsklima.Starke Problemeentstehenz.B.durchdieweitverbreiteteKonzentrationvonvielen AufsichtsratsmandatenbeieinzelnenPersonenoderdieüblichenPersonalaustauschezwischenVorständenundAufsichtsräten.DerDeutscheBundestagfordert,dieZahlvonAufsichtsratsmandatenaufmaximal5proPersonzubegrenzenunddendirektenWechselvoneinemVorstandindenAufsichtsratderselben Firma zu verbieten. 4. Regeln und Standards für den internationalen Kapitalverkehr EingriffeindenfreienKapitalverkehrunterliegennachArtikel56desEG-Vertrages,derinderEUrechtsverbindlichdieKapitalverkehrsfreiheitnachinnen wieaußenfestlegt,einerstarkenbegründungspflicht.dernutzenausländischer Beteiligungen,diedeutschenGemeinwohlinteressenunddiemöglichentatsächlichenGefährdungenmüssensorgsamgegeneinanderabgewogenwerden.Der SchutzvonMärktenvoreinseitigerDominanzistzudemnichtaufdieFrage nachausländischeninvestorenbegrenzt.auchinländischeinvestorenverfolgen nichtautomatischgemeinwohlinteressen.dieeinschränkungderkapitalverkehrsfreiheitkanndagegendurchdiebeschränkungvonfinanzierungsmöglichkeitenfürunternehmenzuschädenamgemeinwohlführen.dieproblematik dervorgeschlagenen25-prozent-regelungliegtdarin,dasssiezwarimkontext der Staatsfondsdebatte erfolgt, aber jegliche ausländische Investitionen betrifft. DerDeutscheBundestagweistdaraufhin,dassEingriffeindenKapitalverkehr sorgsamabgewogenwerdenmüssen.dienegativenfolgenfürdiefinanzierungsmöglichkeiteneinesunternehmensdurchdiereduzierungdeswettbewerbsundkünstlicheverknappungdesangebotsisteinschwerwiegendereingriff,dersowohlnationalwieinternationalzueinerreduktionvonfinanzierungsmöglichkeitenfürunternehmenführtunddamitwieeinekreditbremse wirkt.nationaldrohteinebegrenzungvoninvestitionsmöglichkeiten,unternehmenmithohemkapitalbedarfzurückzuwerfen.maßnahmen,derenauswirkungeneinerkreditbremsefürunternehmengleichkommen,dürfennichtumgesetzt werden. Staatsfonds,Hedgefonds,PrivateEquityFondsundPensionsfondssindeinerseitswichtigeFinanzmarktakteure,dieKapitalfürsinnvolleunternehmerische InvestitionenzurVerfügungstellen.Hedgefondskönnenaufgrundihresgroßen Entscheidungsspielraumsstabilisierendwirken,weilsieantizyklischinvestieren
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9612 könnenundrisikenübernehmen,diez.b.fürversicherungentabusind.andererseitskönnensiedanndestabilisierendwirken,wennsiedieregelneinerverantwortlichenunternehmens-undanlagepolitikmissachten.deswegenkommt esdaraufan,dieunternehmerischeverantwortlichkeitinsgesamtzustärken,um diepositiveneffektederfinanziellenengagementsdieseranlegernutzenzu können.derdeutschebundestagfordertdiebundesregierungauf,sichnachdrücklichfürdieschaffunginternationalerregelnfürinvestitioneneinzusetzen, diedemgrundsatzderreziprozitätfolgen.einekapitalverkehrsfreiheit,die einseitigfunktioniert,führtschnellzueinermissachtungvoncorporate-governance-grundsätzensowieökologischerundsozialerkriterien,diefürnachhaltigesundverantwortlicheswirtschaftenunerlässlichsind.deswegensollensich iminternationalenkapitalverkehrbeideseitendaraufverpflichten,dieentsprechenden Regeln und Kriterien verbindlich zu vereinbaren und einzuhalten. 5.Abgrenzungs- und Definitionsprobleme Maßnahmen,diesichalleingegenausländische insbesonderestaatliche Investorenrichten,bringenmassiveAbgrenzungs-undDefinitionsproblemein BezugaufschützenswerteBereichederWirtschaft,akzeptableEigentümerund diezuordnungzumbegriff ausländisch mitsich.sobleibtz.b.unklar,wie internationalejointventuresmitdeutscherbeteiligungzubehandelnsindund ab welchem Beteiligungsgrad Unternehmen selbst als ausländisch gelten. ZudemsindganzoderteilweisestaatlichedeutscheUnternehmenwiedieTelekomAGoderdieDeutschePostAGselbststarkimAuslandaktivunddortauf einfreundlichesinvestitionsklimaangewiesen.und:beidengroßendeutschen DAX-UnternehmensindausländischeBeteiligungenvonumdie50Prozentdie Regel (z. B. 56,4 Prozent bei Daimler). DerDeutscheBundestagstelltfest:AuchdiebestehendenWettbewerbsprobleme aufdeutschenteilmärktenwiez.b.imenergiesektorerklärensichnichtausausländischenbeteiligungen,sondernderkonsequentenweigerungderbundesregierung,effektivemaßnahmenzurentflechtungundzerlegungbeimonopolistischen Unternehmensstrukturen zu ergreifen. 6. Instrumente der Missbrauchsabwehr bei Unternehmensbeteiligungen NationaleRegelungenderMissbrauchsabwehrbeiUnternehmensbeteiligungen sindnacheu-rechtnurinengengrenzenmöglich.grundsätzlichsolleninvestorenausmitgliedsländernwieauchausdrittländernkeinerbeschränkungdes Kapitalverkehrsunterliegen.NebenBeschränkungeninBezugaufdieRüstungsindustriesindMaßnahmenzurWahrungderSicherheitsinteressenvon Mitgliedsstaatenmöglich.DieBundesregierungistaufgefordert,dieseweiteren sicherheitsrelevantenbereicheklarzudefinieren.reinwirtschaftlicheerwägungenreichenalsbegründungnichtaus.investitionskontrollenmüssensogefasst sein, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben. DerDeutscheBundestagfordert,diezurKontrollewirtschaftlicherMachtvorhandenenzahlreichenInstrumenteimdeutschenWirtschaftsrechtzunutzenund zu schärfen. DerMissbrauchvonMarktmacht,GefährdungendesWettbewerbsoderdieEinschränkungderVersorgungssicherheitwerdendurchdieKartellbehördenund diebundesnetzagenturüberprüft.diewachsendenaufgabendesbundeskartellamtesbildensichallerdingsseitjahrennichtimpersonalhaushaltderbehörde ab.dementsprechendsindalleinschonvoneineraufstockungdermittelindiesembereichdeutlicheauswirkungenaufdiewettbewerbskontrollezuerwarten.zugleichsindrechtlichewidersprüche,diebisherdeneingriffsrechtender Behörden zuwiderlaufen, aufzuarbeiten und zu mindern.
Drucksache 16/9612 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DieVorschriftendesAktiengesetzessorgeninnerhalbvonAktiengesellschaften füreinegewisseunabhängigkeitdervorständeunddieklareabgrenzungvon AufsichtsrätenundGeschäftsführung.WährenddiegesetzlichenRegelungenin DeutschlandsehrweitgehendvorWettbewerbshemmnissenschützen,istinsgesamtjedochderSchutzvorMissbrauchvonInvestitionsmachtinnerhalbeines Unternehmens selbst noch vergleichsweise gering ausgeprägt. DerSchutzvorMissbrauchineinemUnternehmengestaltetsichinsbesondere dannschwierig,wenninvestorenmitoffenkundigböswilligerabsichtversuchen,indiepolitikdesunternehmensselbsteinzugreifenunddabeiauch RechtsbrücheinKaufnehmen.ProblematikendieserArtsindbisherjedoch nichtdurchstaatsfondsaufgeworfenworden,sonderndurchbestimmtehedgefonds.umdermöglichengefahrvonirrationalemmarktgebahrengroßerinvestorenmitpolitischenzielsetzungenzubegegnen,wärennationaleregelungen eineschwacheundwenigzielführendelösungundnuralssecondbestzubewerten.eineuropäischerprozessbietetdenwesentlichenvorteil,demgemeinsamenmarktundseinenregelngerechtzuwerden,stattneuewidersprüche aufzuwerfen.diegestaltungaufinternationalerebenehätteinjedemfallden Vorteil,hierdurchnichteinlokalesInvestitionsklimazubeschädigen,ohne gleichzeitigstarkeeffektebeimschutzvormarktmissbrauchzuerzielen.der DeutscheBundestagbegrüßtdaherdenAnsatzderEuropäischenUnion,gemeinsameGrundsätzefürCorporateGovernancezuentwickelnundsetztsich dafürein,dendurchdieg7-finanzministereingeforderteninternationalenprozessengagiertvoranzubringen.diebundesregierungistaufgefordert,hierfür eigeneprinzipienvorzulegenundentsprechendstarkindiesemprozessmitzuwirken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333