Sitzung Gemeinderat Schlehdorf

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Transkript:

: 10/2018 Sitzung Gemeinderat Schlehdorf Sitzungstag: Donnerstag, 13. Dezember 2018 Sitzungsort: Schlehdorf Namen der Gemeinderatsmitglieder anwesend entschuldigt unentschuldigt Vorsitzender: Jocher Stefan 1. Bürgermeister Niederschriftführer: Beate Pschorr Gemeinderatsmitglieder: Baur Ulrich Düfel Hartmut, Dr. Eibl Justina Gaisreiter Sabine Huber Leonhard Janetschko Josef Kammerlochner Anton Mest Werner 2. Bürgermeister Skrajewski Erich Wolf Michael Sam Georg Strobl Brigitte

2 Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung 10/2018 um 19:00 Uhr und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer. Nach Begrüßung durch den Vorsitzenden stellt dieser die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) 47 (3) GO fest. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Öffentlicher Teil Vor Aufruf von TOP 1 wird die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt. 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung 09/2018 vom 08. November 2018 öffentlicher Teil Die Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung 09/2018 vom 08.11.2018 - öffentlicher Teil - wird anerkannt und genehmigt. 2. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. 397/4, Kreuzbühlstraße Der Vorsitzende zeigt den Lageplan des geplanten Bauvorhabens. Es liegt kein Bebauungsplan für das Grundstück vor also Beurteilung nach 34 BauGB. Der Bauantrag wird zur Einsicht an Gemeinderat Düfel ausgehändigt. Zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. 397/4, Kreuzbühlstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 3. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. 397/6, Kreuzbühlstraße Der Vorsitzende zeigt den Lageplan des geplanten Bauvorhabens. Das Gebäude ist ohne Vordach geplant. Dies ist zulässig, da es keine Ortsgestaltungssatzung gibt. Der Bauantrag wird zur Einsicht an Gemeinderat Düfel ausgehändigt.

3 Beschlossen wird: 9 : 2 Zu dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. 397/6, Kreuzbühlstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4. Beratung und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes in Unterau Der Vorsitzende zeigt das Luftbild des geplanten Gebietes. Aufgrund des Platzmangels im Bauhof (Geräte, Ausstattung usw.) wird hier langfristig (abhängig von der Finanzierbarkeit) ein Neubau erforderlich werden. Da keine anderen Flächen zur Verfügung stehen, könnte die Fläche im Bereich der Wertstoffinsel in Unterau hierzu genutzt werden, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend geändert wird. Die angrenzende Landwirtschaft wird hierdurch nicht eingeschränkt. Aus dem Gemeinderat wird angemerkt, dass bei einer Realisierung die Erschließung der rückwärtigen Flächen gesichert sein muss. Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 1360, 1361 und 1362 (jeweils Teilflächen) dahingehend zu ändern, dass diese Flächen künftig als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Bauhof dargestellt werden. Mit der Erstellung des Änderungsentwurfes wird das Büro AGL in Polling/Etting beauftragt. 5. Örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2014; Bekanntgabe Prüfungsbericht, Stellungnahmen der Verwaltung Beschlussfassung Der Vorsitzende berichtet, dass der Prüfungsausschuss die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 am 02.05.2018 örtlich geprüft hat. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in der Niederschrift vom 03.12.2018 samt Anlage festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung sowie die von der Verwaltung hierzu verfassten Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben und von diesem gebilligt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2014 sowie die hierzu von der Verwaltung verfassten Stellungnahmen zustimmend zur Kenntnis. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 kann aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den darin genannten Abschlusszahlen festgestellt werden.

4 6. Feststellung der Jahresrechnung 2014 Der Vorsitzende berichtet, dass die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2014 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 02.05.2018 örtlich geprüft wurde. Der Bericht hierüber wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.12.2018 (TOP 5) abschließend behandelt und zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat einstimmig vorgeschlagen, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehend aufgeführten Abschlusszahlen festzustellen: Die in 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen (Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und die Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis des beim Jahresabschluss

5 unerledigten Verwahrgelder und Vorschüsse, Rechenschaftsbericht) haben vorgelegen. 7. Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 Erster Bürgermeister Stefan Jocher ist gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen. Daher übernimmt Herr 2. Bürgermeister Werner Mest den Vorsitz. Herr 2. Bürgermeister Werner Mest berichtet, dass die Jahresrechnung der Gemeinde Schlehdorf für das Haushaltsjahr 2014 mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.12.2018 (TOP 6) mit den darin ausgewiesenen Abschlusszahlen festgestellt wurde. Auf diesen wird insoweit Bezug genommen. Die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO kann erteilt werden. Beschlossen wird: 10 : 0 Der Gemeinderat beschließt die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO). Der erste Bürgermeister Stefan Jocher hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 8. Aufstellung des Bebauungsplanes 13 Hochschlehdorf ; Beratung sowie Billigung des Bebauungsplanentwurfes Erster Bürgermeister Stefan Jocher übernimmt wieder den Vorsitz. Die Mitglieder des Gemeinderats Wolf und Kammerlochner sind aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Entwurf Festsetzungen: - GRZ: 0,17; Überschreitungsmöglichkeit nach 19 BauNVO bis max. 0,5 - Satteldach, 22-30 - Dachaufbauten (Dachgauben) max. 40 % der Dachfläche an der Traufseite ab einer Dachneigung von 24 - Widerkehr maximal 1/3 der Traufseite des Gebäudes - Dächer in dunklen Farbtönen (rot, braun); Antrag: anthrazit - Abweichung von Firstrichtung +/- 15 möglich - privater Wendehammer auf Fl.Nrn. 614/1, 616. Die Lage kann sich im Lauf des weiteren Verfahrens noch ändern. Ohne Wendehammer ist jedoch kein Bebauungsplan möglich. - Dachform Garage als begrüntes Flachdach Beschlossen wird: 9 : 0

6 Der Gemeinderat stimmt den Festsetzungen in der vorgelegten Form zu. Einer Dacheindeckung in Anthrazit wird nicht zugestimmt. Ebenso wird einer Dachform der Garagen mit Flachdach nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentümerin der Grundstücke Fl.Nrn. 614/1 und 616 die rechtliche Sicherung des Wendehammers zu klären. Das Verfahren wird erst eingeleitet, sobald dies erfolgt ist. Die Gemeinderatsmitglieder Wolf und Kammerlochner nehmen wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil. 9. Bekanntgaben Der Vorsitzende berichtet, dass - Herr Julius Probst wegen des Jugendraums angefragt hat. Hierzu stehen jedoch derzeit keine Räume zur Verfügung. - Fa. Glück GmbH (IT- und Managementberatung) wegen der Glasfaseranbindung Kreuzbühlstraße angefragt hat. Derzeit gibt es jedoch keine Fördermittel für den Glasfaseranschluss bis ans Haus. - die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik abgeschossen ist. GR Mest weist darauf hin, dass im Bereich der ehem. Gardinenfabrik noch nicht alle Leuchten fertig sind. - Die Ringleitung aufgrund des Frostes dieses Jahr nicht mehr fertiggestellt werden kann. 10. Anfragen Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schlehwerk wurden von den Nachbarfirmen (Fa. Dittl Engineering, Herr Dittl jun., Fa. Franz Mayr, Hr. Mayr, Fa. Wolz, Hr. Wolz) folgende Bedenken vorgebracht. Es bestehen große Bedenken gegen die derzeit geplante 3-geschossige Tiefgarage. Durch den erforderlichen Tiefbau könne es zu massiver Schädigung der angrenzenden Gebäude kommen. Dies wird als existenzgefährdende Maßnahme betrachtet. Des Weiteren wird der fehlende Informationsfluss von Seiten des Vorhabenträgers bemängelt. Es fand bisher keine Kommunikation statt. Herr Wolz stellt fest, dass sich durch dieses Projekt die Grundidee des Gewerbegebietes wesentlich verändert. Von den Gemeinderatsmitgliedern Wolf und Skrajewski wird angemerkt, dass die Baumaßnahme konstruktiv für die angrenzenden Gebäude kein Problem darstellen dürfte, da die Sicherung über Bohrpfahlwände eine übliche, vor allem im städtischen Bereich vielfach erprobte Bauweise sei.

7 Das Gemeinderatsmitglied Eibl betont die Wichtigkeit der Beiträge der Nachbarfirmen, weist jedoch darauf hin, dass die Planung grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinde bleiben muss. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich der Vorhabensträger lt. letzter Information, mit den Nachbarn in Verbindung setzen wird. Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung 10/2018 um 19:38 Uhr und dankt den Zuhörern für ihr Kommen. Stefan Jocher Erster Bürgermeister Beate Pschorr Niederschriftführer