Gemeinde Rettenberg Südlichstes Brauereidorf Deutschlands N i e d e r s c h r i f t über die Gemeinderatssitzung vom Montag, den 18.01.2016 in Rettenberg (öffentlich) 19.30 Uhr bis 23.05 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte: Vorsitzender: Kunz Oliver, erster Bürgermeister Tanzer Thomas, zweiter Bürgermeister Wiedemann Huberta, dritte Bürgermeisterin Dengel Michael Göhl Bernhard Herb Dietmar Herlein Barbara Holzer Stefan Honold Gerhard Herz Josef Herz Raimund Köberle Stefan Mägdefrau Tobias Neß Michael Roth Peter Schweiger Sylvester Weizenegger Christian Der Vorsitzende stellt einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Die Beschlussfähigkeit war damit festgestellt. Entschuldigt fehlten folgende Mitglieder: Unentschuldigt fehlten die Mitglieder: Wegen persönlicher Beteiligung nahmen folgende Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung zu folgenden TOP nicht teil: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen, bzw. als Zuhörer anwesend: Konrad Uhlemayr, Elisabeth Bauer, Hermann Neher, Carolin Greising, Hermann Hartmann, AZ- Vertreterin Silvia Reich-Recla Vorsitzender Schriftführerin Oliver Kunz Christin Fenner Erster Bürgermeister 19.01.2016
T a g e s o r d n u n g (Seite 1 15) öffentlich: 1. Bekanntgaben 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14.12.2015 3. Verkehrswesen; Anpassung der Kreisstraßenortsdurchfahrten 4. Bauantrag Samuel Greising Neubau eines Einfamilienhauses mit einteilbarer Einliegerwohnung und Garage in Rettenberg 5. Bauantrag Elektrizitätsgenossenschaft Rettenberg e.g. Um- und Anbau eines Bestandsgebäudes in Rettenberg 6. Bauantrag Bernhard Göhl Erweiterung der Brauerei und des Gewerbebetriebs, sowie Neubau einer Betriebsleiterwohnung in Kranzegg 7. Bauantrag Medienhaus Weber GmbH Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung in Kranzegg 8. Verschiedenes a) Vereinestadl b) Langlaufloipe Rettenberg Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 2
TOP 2 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen den Beschluss Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 14.12.2015 Der Gemeinderat hat gegen das vorgelegte Gemeinderatssitzungsprotokoll vom 14.12.2015 öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen und genehmigt dieses vorbehaltlos. TOP 3 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Verkehrswesen; Anpassung der Kreisstraßenortsdurchfahrten Grundsätzlich hält der Gemeinderat an den Vorschlägen der Gemeindeverwaltung fest und sieht diese, aus den bereits vorliegenden Gründen, als sinnvoller an. Der Beschluss vom 09.11.2015 bleibt daher aufrecht und wird nicht revidiert. Soweit die Regierung hier aufgrund der Richtlinien eine anderweitige Regelung vornehmen möchte deren Entscheidung, so der Gemeinderat. TOP 4 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Samuel Greising Neubau eines Einfamilienhauses mit einteilbarer Einliegerwohnung und Garage in Rettenberg Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von Herrn Samuel Greising, auf Neubau eines Einfamilienhauses mit einteilbarer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 105/12, Gemarkung Rettenberg, zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Die dinglichen Absicherungen zum Geh-/Fahrt-, Wasserleitungs- und Kanalleitungsrecht über die Fremdgrundstücke bis zur öffentlichen Verkehrsfläche (Kirchbichl) liegen vor (Nachweis wurden am 30.07.2015 bereits zum Vorhaben Querbach erbracht!), werden aber noch abschließend geprüft, ob ggf. noch eine Ergänzung bezüglich des Vorhabens notwendig ist. 2. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers nach Weisung und entsprechend der Sondervereinbarung zwischen der Bauherrnschaft und der Gemeinde an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann nach der Baugenehmigungserteilung im Haupt-/Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 3. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern, bzw. der Regenwasserkanalisation zuzuleiten. Eine Ableitung auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund ist nicht zulässig, ebenso wenig darf eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgen. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 4. Für das Vorhaben sind mindestens 4 Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 3
5. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. 6. Die Versiegelung ist auf das unumgängliche Mindestmaß zu begrenzen, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann. Dieser ist eigenverantwortlich selbst vorzunehmen. 8. Für vorgesehene Anböschungen ist im Falle des Mauerbaus darauf zu achten, dass die Mauer aus ortsüblichem Naturstein ausgeführt werden soll (Grüntenstein oder Nagelfluh). TOP 5 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Elektrizitätsgenossenschaft Rettenberg e.g. Um- und Anbau eines Bestandsgebäudes in Rettenberg Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag von der Elektrizitätsgenossenschaft Rettenberg e.g. auf Um- und Anbau des Bestandsgebäudes Burgberger Str. 26 (Tankstelle), Grundstück Fl.Nr. 63/7, Gemarkung Rettenberg, zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Das Vorhaben ist fachgerecht auf Kosten des Antragstellers an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Die Anträge sind auf der Homepage www.rettenberg.de unter dem Link: Formulare im Dateienformat PDF abrufbar. Mit der Entstehung der Beitragspflicht wird von Seiten der Gemeinde Rettenberg der Beitrag veranlagt. Die voraussichtliche Höhe des Herstellungsbeitrags zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage/Entwässerungseinrichtung kann im Haupt- /Bauamt/Geschäftsleitung erfragt werden. 2. Das anfallende Oberflächenwasser/Drainagewasser etc. ist fachgerecht der Regenwasserkanalhaltung zuzuführen und darf nicht auf den öffentlichen Straßenund Wegegrund abgeleitet werden. Ebenso wenig darf es in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Die Versiegelungen der Zufahrts- /Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken. 3. Auf die Ausübung des Winterdienstes besteht kein Rechtsanspruch! TOP 6 Anwesend: 17 Abstimmung: 16 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Bernhard Göhl Erweiterung der bestehenden Brauerei und des Gewerbebetriebs, sowie Neubau einer Betriebsleiterwohnung in Kranzegg Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag von Herrn Bernhard Göhl, Inhaber der Göhl Handel und Vertrieb e.k., auf Erweiterung der bestehenden Brauerei und des bestehenden Gewerbebetriebs, sowie den Neubau einer Betriebsleiterwohnung am Bestandsanwesen Kammeregger Weg 7, Grundstück Fl.Nr. 2071/1, 469/4, 470 und 489/1, Gemarkung Rettenberg, das gemeindliche Einvernehmen. Folgendes ist zu beachten: 4
1. Die Wasserversorgung ist mittels eigenem Brunnen vorzunehmen. Sollte die Qualität und/oder Quantität der Privatwasserversorgung nicht ausreichend sein, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Bauherr auf eigene Kosten den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (angrenzend Hochbehälter Kranzegg) vorzunehmen hat. Ein Anschluss ist dann mittels Antrag des Bauherrn und Abschluss der gängigen Sondervereinbarung zu begründen. 2. Das anfallende Oberflächenwasser ist fachgerecht auf eigenem Grund zu versickern und darf nicht auf den öffentlichen Straßen- und Wegegrund abgeleitet werden. Versiegelungen der Zufahrts-/Stellplatzflächen sind auf das unumgängliche Maß zu beschränken, damit die Versickerungsfähigkeit gewährleistet bleibt. 3. Zur Abwasserbeseitigung des Schmutzwassers ist mangels Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation in Abstimmung mit dem Landratsamt Oberallgäu, Wasserrecht, die bestehende Kleinkläranlage von Seiten der Bauherrnschaft nachzurüsten. Hingewiesen wird, dass Vorfluter direkt vor Ort vorhanden sind. 4. Für das Vorhaben sind mindestens 5 zusätzliche Stellplätze auf eigenem Grund anzulegen (Garagenstellplätze werden darauf angerechnet). 5. Die Höhenabnahme des Vorhabens ist einvernehmlich zwischen der Gemeinde Rettenberg und dem Landratsamt Oberallgäu, sowie der Bauherrnschaft vorzunehmen. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Ausübung des gemeindlichen Winterdienstes kein Rechtsanspruch besteht und auch nicht durch die Einvernehmenserteilung begründet werden kann. 7. Bei vorgesehenen Anböschungen ist im Falle des Mauerbaus darauf zu achten, dass die Mauer aus ortsüblichen Natursteinen ausgeführt wird (Grüntenstein oder Nagelfluh). TOP 7 Anwesend: 17 Abstimmung: 17 für / 0 gegen - den Beschluss Bauantrag Medienhaus Weber GmbH Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung in Kranzegg Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag der Medienhaus Weber GmbH aus Biberach, auf Errichtung einer Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1901, Gemarkung Rettenberg im Ortsteil Kranzegg (Ortsausgang Richtung Wertach) direkt angrenzend an der vielbefahrenen Staatstraße St 2007, zur Kenntnis und erteilt nicht das gemeindliche Einvernehmen! 1. Die Werbeanlage direkt am Ortseingang erscheint störend zu sein und fügt sich städtebaulich aus Sicht der Gemeinde nicht in das Ortsbild ein. 2. Weiterhin ist aus Sicht der Gemeinde eine Verkehrsgefährdung am beantragten Standort, direkt angrenzend an die vielbefahrene St 2007, nicht auszuschließen. Die Staatsstraße ist hier am Ortseingang verengt und kurvig und fordert vom Verkehrsteilnehmer die volle Aufmerksamkeit, da gerade durch das vorspringende Hauseck vis a vis des beantragten Standorts am Breitensteinweg der Gegenverkehr oft nicht richtig eingeschätzt werden kann. Eine Ablenkung erscheint vorprogrammiert zu sein. Zudem stellt auch das Schild selbst eine Gefährdung dar, wenn gerade ein Verkehrsteilnehmer bei entsprechender Witterung (z.b. glatte Straße) ins Rutschen kommt und dann die die Anlage fährt/rutscht. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung tagt der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung weiter. 5