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BÜRGERMEISTERAMT LÖFFINGEN

N I E D E R S C H R I F T

Transkript:

N I E D E R S C H R I F T Nr. 2/2015 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde im Breisgau am 10. Februar 2015 im Bürgersaal Bleibach Beginn: Ende: 18:00 Uhr 20:45 Uhr Anwesend: 1. Vorsitzender Bürgermeister Urban Singler 2. Gemeinderäte Oswald, Rötzer, Stiefvater, Bucher, Reich, Elsner, Schuler, Weiner, Kittelberger, Hug, Wernet, Weis, Burger 3. Beamte, Angestellte, usw. Jungblut, Adam, Joos, Berger, Sofia, Es fehlen entschuldigt: Es fehlen unentschuldigt: Urkundspersonen: Hamann Keine Wernet, Reich Der Gemeinderat ist beschlussfähig, da 14 Mitglieder anwesend sind. Tagesordnung 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) 2. Bekanntgaben 3. Neubaugebiet Alte Ziegelei im Ortsteil Bleibach 3.1 Vorstellung zweier möglicher Bauzeitenpläne durch das beauftragte Ingenieurbüro 3.2 Sachstandsbericht zum Ablauf / Fortgang durch das beauftragte Ingenieurbüro 3.3 Behandlung/Ansprache von Klagen der Anwohner Anlass ist das Schreiben der Bewohner und Hauseigentümer der Hörnlebergstraße vom 3.1.2015 das dem Gemeinderat direkt übersandt wurde. 4. Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den SC -Bleibach e.v. im Schönwasenstadion, Vorstellung des Projekts, Finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde - 1 -

5. Präsentation einer Energiepotenzialstudie für die Gemeinde durch die badenova AG & Co. KG Diskussion über die weitere Vorgehensweise und ggfls. Beschlussfassung. Auf die zur GR-Sitzung am 20.1.2015 überlassenen Unterlagen wird verwiesen. 6. Einrichtung/Umwandlung der Grund- und Werkrealschule Zweitälerland in eine Ganztagesgrundschule 6.1. Durchführung von Umbaumaßnahmen und sonstigen Einrichtungen, Vorstellung und Prüfung von Alternativen zur Reduzierung der Kosten 7. Vergabe von Arbeiten im Rahmen der Sanierung des Freibades Neubau/Erstellung Wasser-Schwallbecken Das Ergebnis der Ausschreibung vom 10.2.2015 wird in der Sitzung vorgelegt. 8. Bauantrag der Tetik Immobilien GmbH, vertreten durch Herrn Serkan Tetik, Lange Straße 57 in Waldkirch auf Nutzungsänderung der bestehenden Laden-/ Büroräume zu Wohnraum auf dem Grundstück Uferweg 3 (Flurst. Nr. 184/4) im Ortsteil 9. Vorstellung jährlicher Spendenbericht der Gemeinde im Breisgau für das Jahr 2014 9.1 Beschluss zur Zustimmung 9.2. Kenntnisnahme Spendenbericht 2014 zur Vorlage beim Landratsamt Emmendingen 10. Anfragen aus dem Gemeinderat Top 6 wurde vom Bürgermeister zu Beginn der Sitzung abgesetzt. ---------------------------------- 1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Fragestunde) Bürger aus dem Zuschauerraum informierte die Verwaltung darüber, dass der Weg zwischen der Viktor-Merkle-Straße und der Bahnhofstraße sehr vereist ist und bittet darum, dass regelmäßig gestreut werden soll. Herr Adam, Bauamt bestätigte dies und wird sich darum kümmern. Herr August Weis, als Vorsitzender des Ältestenrates vom SC -Bleibach bittet um die erforderliche Unterstützung des Kunstrasenplatzes für den SC - Bleibach der für die Zukunft unserer Kinder sehr wichtig sei. 2. Bekanntgaben Bürgermeister Singler informiert über den benötigten Umlaufbeschluss bezüglich des Ausgleichsstockantrags für ein Feuerwehrfahrzeug für die Abteilung Siegelau und die Einrichtung einer Ganztagesgrundschule. - 2 -

3. Neubaugebiet Alte Ziegelei im Ortsteil Bleibach 3.1 Vorstellung zweier möglicher Bauzeitenpläne durch das beauftragte Ingenieurbüro 3.2 Sachstandsbericht zum Ablauf / Fortgang durch das beauftragte Ingenieurbüro 3.3 Behandlung/Ansprache von Klagen der Anwohner Anlass ist das Schreiben der Bewohner und Hauseigentümer der Hörnlebergstraße vom 3.1.2015 das dem Gemeinderat direkt übersandt wurde. Zu 3.1./3.2. Das Ingenieurbüro Himmelsbach und Reichert GbR hat zwei verschiedene Bauzeitenpläne für die Erschließung des Neubaugebiets ausgearbeitet. Einer geht von der alleinigen Zufahrt über die Hörnlebergstraße aus, der andere zeigt eine Alternative mittels einer zweiten Baustellenzufahrt über den Ölbergweg. Herr Reichert wird im Rahmen der Bauüberwachung für die Erschließung der Alten Ziegelei zuständig sein. Er stellt beide Bauzeitenpläne vor und erläutert sie. Die Erschließungsvarianten unterscheiden sich dadurch, dass bei der Variante Hörnlebergstraße die Erschließung bis zum Jahresende 2016 dauert und bei der Variante Ölbergweg die Erschließung bereits Ende April 2016 hergestellt sein wird. Der zeitliche Aspekt hat allerdings auch seinen Preis. Die Variante Ölbergweg würde zusätzliche Kosten für die Herstellung der Baustellenzufahrt in Höhe von rund 40-50.000 verursachen. Auch sei eine unvermeidbare Belästigung der Anwohner am Ölbergweg zu beachten. Nach eingehender Beratung kann sich der Gemeinderat aufgrund des Zeitfaktors eine Erschließung über den Ölbergweg vorstellen. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat die Variante Ölbergweg weiter zu verfolgen im Zusammenhang mit Untersuchungen zur Machbarkeit, Gespräch mit den betroffenen Anwohnern und in Zusammenarbeit mit dem Ing. Büro Himmelsbach & Reichert. Einst. Beschluss. GR Reich hat wegen Befangenheit (Grundstückseigentümer) an der Beratung und Beschlussfassung dieses TOP nicht mitgewirkt. Die alten Bauhofgebäude werden künftig, so Herr Adam, kein Hindernis mehr für die Auffüllaktion sein. Der Sozialtrakt ist bereits leergeräumt, der Umzug ist im Gange und die Schuppen werden abgebrochen. Zu 3.3. Der Gemeinderat sowie die Verwaltung erhielten ein Anwohnerschreiben, in welchem diverse Fragen rund um die Schaffung des Neubaugebiets gestellt und auch Vorwürfe erhoben wurden. Diese Vorhaltungen konnten von Herr Reichert weitgehend entkräftet werden. Dennoch ist unvermeidbar bei der Erschließung eines Baugebietes in der vorhandenen Größenordnung, dass es zu Schwierigkeiten, Behinderungen und Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Verkehr kommt. Dies wird allerdings mit den kommenden Bauabschnitten nachlassen. Im Übrigen stehe er künftig als Bauleiter vor Ort zur Verfügung. Die Verkehrssicherungspflicht, Bauherrenhaftpflicht und Baustellenüberwachung ist mit der Firma Keune-Bau, welche die Auffüllarbeiten ausführt, noch zu besprechen und zu klären. Auch die Aufstellung eines ursprünglich vorhandenen Bauzaunes ist anzusprechen. In all diesen Zusammenhängen ist die Firma Keune-Bau mehr in die Verantwortung zu nehmen. Den Vorwurf, dass kontaminiertes Material angeliefert worden sei, konnte Herr Schrade von der Firma HPC AG entkräften. Das Material für die Auffüllung wird ständig untersucht; zusätzlich auch durch ein weiteres von der Gemeinde beauftragtes Büro. Die unterstellte Gefahr für spielende Kinder kann insoweit verneint werden. Das Abbruchmaterial aus der alten Ziegelei selbst ist unbedenklich. Fremdmaterial, so Herr Schrade, darf jedoch nicht angeliefert werden. - 3 -

4. Einrichtung eines Kunstrasenplatzes für den SC -Bleibach e.v. im Schönwasenstadion, Vorstellung des Projekts, Finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde Herr Baumer vom SC -Bleibach sowie Herr Lehmann vom Planungsbüro Conceptplan4 aus Waldbronn, stellen anhand einer PowerPoint Präsentation das Projekt sowie dessen Finanzierung vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt. Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Tennenplatzes im Schönwasenstadion in einen Kunstrasenplatz wird sich die Gemeinde wie folgt beteiligen: die Gemeinde wird dem SC -Bleibach e.v. max. 150.000,00 Zuschuss zur Verfügung stellen, unter der Voraussetzung, dass Eigenmittel in Höhe von 50.000,00 vorhanden sind, eine schriftliche Bestätigung über die angekündigten Eigenleistungen in Höhe von 30.000,00 sowie die Zusage des Badischen Sportbundes über die Gewährung des Zuschusses vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen. Zusätzlich fordert der badische Sportbund, dass das Pachtverhältnis zwischen der Gemeinde im Breisgau und dem SC--Bleibach auf mindestens 25 Jahren ausgelegt ist. Dies wurde dem Verein in der Sitzung zugesagt und wird nachträglich noch schriftlich fixiert und dem Verein zugesandt. Einstimmiger Beschluss. 5. Präsentation einer Energiepotenzialstudie für die Gemeinde durch die badenova AG & Co. KG Diskussion über die weitere Vorgehensweise und ggfls. Beschlussfassung. (Auf die zur GR-Sitzung am 20.1.2015 überlassenen Unterlagen wird Verwiesen). Herr Huber von der Badenova stellt die erarbeitete Energiepotentialstudie sowie die möglichen weiteren Maßnahmen vor. Die badenova AG & Co. KG erarbeitete im vergangenen Jahr eine Energiepotentialstudie für die Gemeinde. Die Studie zeigt sowohl Energieverbräuche als auch mögliche Energiepotentiale. Aufbauend darauf können kommunale Klimaschutzziele und -maßnahmen, gemeinsam mit den Bürgern, festgelegt und durchgeführt werden. Die Studie ist als Anlage zu diesem Protokoll beigefügt. Der Gemeinderat hält die Studie für interessant und aufschlussreich und sicher sinnvoll in Bereichen auch umgesetzt zu werden. Die Kosten belaufen sich für die Gemeinde auf ca. 13-14.000 und sind förderfähig. Allerdings sind auch durch die Verwaltung Aufgaben durchzuführen. Bei der Fülle der Projekte, welche die Gemeinde gegenwärtig ab zuarbeiten hat, haben der Gemeinderat als auch Bürgermeister Bedenken mit der Umsetzung mit dem vorhandenen Personal. Es wird demnach zunächst kein abschließender Beschluss gefasst. Es erfolgt nochmals eine Beratung in den Fraktionen. - 4 -

6. Einrichtung/Umwandlung der Grund- und Werkrealschule Zweitälerland in eine Ganztagesgrundschule 6.1. Durchführung von Umbaumaßnahmen und sonstigen Einrichtungen, Vorstellung und Prüfung von Alternativen zur Reduzierung der Kosten Wurde abgesetzt (vgl. Eingangsvermerk). 7. Vergabe von Arbeiten im Rahmen der Sanierung des Freibades Neubau/Erstellung Wasser-Schwallbecken Die Gemeinde im Breisgau beabsichtigt 2015 im Freibad ein Schwallwasserbecken als Mehrbehälteranlage zu bauen. Diesbezüglich wurden mehrere Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben, 2 Firmen haben zur Submission ihr Angebot eingereicht. Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis: 1. Bieter Betonwerk Müller GmbH Brutto 17.792,88 2. Bieter Brutto 31.308,50 Das Bauamt empfiehlt den Auftrag an den günstigsten Bieter, die Firma Betonwerk Müller GmbH, zu vergeben. Der GR beschließt bei einer Enthaltung den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben. 8. Bauantrag der Tetik Immobilien GmbH, vertreten durch Herrn Serkan Tetik, Lange Straße 57 in Waldkirch auf Nutzungsänderung der bestehenden Laden- / Büroräume zu Wohnraum auf dem Grundstück Uferweg 3 (Flurst. Nr. 184/4) im Ortsteil Der Technische Ausschuss beriet in seiner Sitzung am 16.12.2014 über den Antrag auf Nutzungsänderung der Laden-/ Büroräume in Wohnräume. Das Gremium erteilte in dieser Sitzung kein Einvernehmen, da der Antrag nicht einen PKW-Stellplatz vorweist. Die Entscheidung wurde der Baurechtsbehörde am 17.12.2014 mitgeteilt. Am 26.01.2015 erhielt die Verwaltung, ein Schreiben der Unteren Baurechtsbehörde. Die Baurechtsbehörde erklärt darin, dass die Ablehnung des Bauantrags wegen fehlender Stellplätze in diesem Fall nicht rechtskonform ist und die Baugenehmigung erteilt werden muss. Grund ist, dass sich die beantragte Wohnung einfügt und bei Nutzungsänderungen nur die zusätzlich erforderlichen Stellplätze gefordert werden können. In diesem besonderen Fall ist baurechtlich kein Stellplatz nachzuweisen, da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, welches bereits vorher genutzt wurde. Die vormalige Nutzung als Ladengeschäft erforderte zwei Stellplätze. Der Eigentümer hat den Bestandsschutz an diesen beiden Stellplätzen, sogar wenn diese real nicht existieren. - 5 -

Diese Regelung stellt einen Sonderfall dar, welcher nur bei älteren Anlagen vorkommt, die ursprünglich ohne Stellplätze genehmigt wurden. Das Gremium wird daher angehalten, erneut über das Bauvorhaben zu entscheiden. Sollte das Einvernehmen versagt werden, würde es durch die Untere Baurechtsbehörde ersetzt. Der GR beschließt auf Antrag des Bürgermeisters mit einer Enthaltung das Einvernehmen für die beantragte Umnutzung nicht zu erteilen, weil man die dargestellte Auslegung in kleinster Weise nachvollziehen kann. 9. Vorstellung jährlicher Spendenbericht der Gemeinde im Breisgau für das Jahr 2014 9.1 Beschluss zur Zustimmung 9.2 Kenntnisnahme Spendenbericht 2014 zur Vorlage beim Landratsamt Emmendingen Der Gemeinderat hat gem. 78 Abs. 4 GemO über die Annahme folgender Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde zu entscheiden: Geldspende: Spender Zweck Betrag GWRS/Schülerfahrten 360,00 GWRS/Gutscheine Vorlesewettbewerb GWRS/Zuschuss Abschlussfahrten GWRS/Kauf u. Druck T- Shirts GWRS/Programm Klasse 2000 Finanzierung GWRS/Sciencs Days Zuschuss GWRS/Malprojekt Finanzierung GWRS/ Karten Stadttheaterbesuch 90,00 270,00 732,60 800,00 198,00 302,95 603,00 Die Geldspenden wurden von dem Gemeinderat einstimmig angenommen. Der Spendenbericht an das Landratsamt Emmendingen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. - 6 -

10. Anfragen aus dem Gemeinderat Keine Vorsitzender Urkundspersonen...... Singler, Bürgermeister GRin Wernet Protokollführerin...... Sofia GR Reich - 7 -