am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 1 Sämtliche Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Robert Sturm Anwander Peter Bittner Gerold de Paly Helga Doll Roland Hakert Ulmann Kugelmann Robert Maier Markus Maisterl Antonie Müller Christian Plukas Ulrich Scheitle Andreas Schmid Johann Schmid Josef Sirch Wolfgang Wagner Roland Die Beschlussfähigkeit war somit hergestellt. Entschuldigt fehlten: 2. Bgm Scherbaum aus gesundheitlichen Gründen Unentschuldigt fehlten: Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Frau Donath von der MZ Die Sitzungsniederschrift vom 01.12.2014 und 09.12.2014 wurden zugestellt. Sie wurden vor Eintritt in die Tagesordnung genehmigt. Es wurden keine Einwendungen erhoben.
am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 3 A) Öffentliche Sitzung 1. Informationen und Anfragen 2. Baurechtliche Stellungnahme gem. 36 BauGB zum Genehmigungsverfahren nach 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Papiermaschine PM4 durch die Aviretta GmbH 3. Stellungnahme der Gemeinde zur 5. Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region Donau-Iller Nutzung der Windkraft ; erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß Art. 18 Abs. 2 und 20 Abs. 1 des Staatsvertrages 4. Sonja und Thomas Kohler, Westendstr. 10, 86833 Ettringen; Anbau eines Wohnraumes und Vergrößerung einer Dachgaube 5. Gewerbehof Ettringen West, Vermietung und Verpachtung GbR, Adolf Landgraf, Alemannenstr. 5, Ettringen; Erstellung eines Unterstandes mit 6 Parzellen in geschlossener Ausführung 6. Birgit und Xhevgiet Kastrati, Stuibenstr,. 6, Ettringen, Anbau einer Garage - Bauvoranfrage 7. Bauvoranfrage Erber, Lamerdingen; Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit Garage auf Fl. Nr. 230 der Gemarkung Ettringen
am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 4 A) Öffentliche Sitzung 1. Bgm Sturm eröffnet die Sitzung um 20.00 h und begrüßt den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Dann tritt er in die Tagesordnung ein. TOP 1 Informationen und Anfragen 1a) 1. Bgm Sturm informiert den GR über den Seniorennachmittag des BRK. Wer teilnehmen möchte, sollte sich bitte in der Gemeinde melden. 1b) Ebenso gibt er dem GR die Einladung zum 50-jährigen Bestehen des Modellfliegerclub Ettringen e.v. bekannt. 1c) Herr Böhme plant wieder eine Exkursion mit dem GR. Er bittet um zahlreiche Anmeldung. 1d) Für die Mitglieder bestimmter Senioren-Kreise finden wieder Treffen statt. Die Einladungen liegen den GRM vor. (Die diversen Einladungen liegen dem Sitzungsprotokoll bei.) 1e) Der GR nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gde Ettringen gerne an einem Wettbewerb bezüglich der Gestaltung der Friedhöfe beteiligen möchte. Die Bewerbungshürden sind nicht zu hoch, so dass die Anmeldeunterlagen eigenständig zusammengetragen werden können. GRM Christian Müller könnte hierbei hilfreich zur Seite stehen. Der GR ist mit der Teilnahme einverstanden. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 1f) 1. Bgm Sturm gibt dem GR die Niederschrift über den Runden Tisch Asyl bekannt. 1g) Seit 12.01.2015 ist die Rektoren-Stelle in der Albert-Schweitzer-Schule wieder besetzt. Frau Neumayer war zuletzt in Benningen an der Schule, kennt aber auch Markt Wald. Zeitnah soll eine Sitzung des Schulverbandes einberufen werden, damit die Mitglieder die neue Rektorin kennen lernen und auch Grundlegendes besprochen werden kann. 1h) Derzeit werden die LV s für das neue Baugebiet in Ettringen erstellt. Sie sollen im Februar an interessierte Firmen versandt werden. 1i) Die Gde wird sich beim Ing.-büro Tremel erkundigen, wie die Pflastersteine an bestimmten Stellen der Gehwege verlegt werden können, damit sie sich nicht immer wieder anheben.
am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 5 noch TOP 1 1j) Wegen der unbefriedigenden Entwässerungssituation im Siebnacher Buchwald wird der BauA eine Begehung anstreben. 1k) Der Gehweg zum JuZe in Siebnach sollte geräumt werden. Die Verwaltung schreibt den dafür verantwortlichen Hauseigentümer an. TOP 2 Baurechtliche Stellungnahme gem. 36 BauGB zum Genehmigungsverfahren nach 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Papiermaschine PM4 durch die Aviretta GmbH Der BauA hat sich intensiv mit den Planunterlagen der Fa. Aviretta befasst. Die Ergebnisse der Besprechungen im BauA liegen diesem Sitzungsprotokoll als Anlage 1 bei. Nach einer Diskussion erteilt die Gemeinde Ettringen für die baurechtlichen Teile des Immissionsschutzantrages der Fa. Aviretta das gemeindliche Einvernehmen. Zu den immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Tatbeständen sind seitens der Gde keine Äußerungen notwendig. Die Anfrage von GRM Robert Kugelmann nach einer eventuellen Erhöhung von brandschutzrelevanten Gefahren, kann GRM Roland Doll antworten, dass dies nicht zu befürchten ist. Nach der eben heute erst durchgeführten Besprechung der für die Sicherheit zuständigen Stellen, kann man davon ausgehen, dass keine Erhöhung in Bezug auf eine Brandgefahr oder chemische Gefahr zu erwarten ist (obwohl Veränderungen am Altpapierplatz vorgenommen werden). TOP 3 Stellungnahme der Gemeinde zur 5. Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region Donau-Iller Nutzung der Windkraft ; erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß Art. 18 Abs. 2 und 20 Abs. 1 des Staatsvertrages Vom 07.01.2014 bis 28.03.2014 fand das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplanes Nutzung der Windkraft statt. Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens gingen zahlreiche Stellungnahmen und Einzelanregungen ein. Diese wurden dem Planungsausschuss vorgestellt und von diesem beraten. Als Ergebnis sollen 10 der geplanten Windvorranggebiete gestrichen und 9 verkleinert werden. Die Streichungen bzw. Verkleinerungen verändern den Planentwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes. Somit muss ein neues Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Das in der Anlage 2 grün
am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 6 noch TOP 3 dargestellte Gebiet Amberg-Wertachtal wird unverändert in den neuen Regionalplan übernommen. Die Gde Ettringen hat bereits im Flächennutzungsplan von 1999 ein anderes Gebiet zwischen Ettringen und Hiltenfingen als Vorrang-Gebiet für eine Windkraftanlage ausgewiesen (in der Anlage 2 rot dargestellt). Nach einer angeregten Diskussion beschließt der GR, dass er die Ausweisung des Regionalplanes BY 21 zur Kenntnis nimmt, hält aber an den bisherigen Stellungnahmen zum im FlNPl der Gemeinde Ettringen festgesetzten Gebiet fest. Hinsichtlich der baurechtlichen Abstandsflächen für Gebiete von Windkraftanlagen hat sich nun aber eine Rechtsänderung ergeben. Der GR bittet um Überprüfung der Abstandsflächen für die beiden in Ettringen denkbaren Gebiete zu den Wohngebieten der Gemeinden Ettringen und Siebnach. Das Gebiet des nun abgebauten Senders stellt ein Sondergebiet/Konversionsfläche dar. Was darauf entstehen soll, kann bei der Nachbargemeinde erfragt werden. TOP 4 Sonja und Thomas Kohler, Westendstr. 10, 86833 Ettringen; Anbau eines Wohnraumes und Vergrößerung einer Dachgaube Die Ehegatten Kohler planen einen Anbau von ca. 20 m² Größe und eine Schleppgaube nach Süden. Nach einer kürzeren Diskussion beschließt der GR, das Einvernehmen zu erteilen. TOP 5 Gewerbehof Ettringen West, Vermietung und Verpachtung GbR, Adolf Landgraf, Alemannenstr. 5, Ettringen; Erstellung eines Unterstandes mit 6 Parzellen in geschlossener Ausführung Im BebPl ist eine Baugrenze von 5 m auf der Nordseite vorgeschrieben. Das Bauvorhaben weicht mit einer Baugrenze von 3 m von dieser Festsetzung ab. Das geplante Gebäude soll ein Pultdach und Wandhöhen von 4 m (auf der Nordseite) und 5 m (auf der Südseite) erhalten. Gegenüber der Bauvoranfrage hat der Bauherr die Wandhöhen reduziert.
am 26.01.2015 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 7 noch TOP 5 Nach einer angeregten Diskussion beschließt der GR, dass dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das Einvernehmen erteilt werden kann. Dies geschieht unter folgenden Voraussetzungen: a) Der Bauherr hat sämtliche Brandschutzbestimmungen einzuhalten. b) Nach Norden muss eine Eingrünung erfolgen. c) Die Einfahrtstore müssen auf die Südseite gelegt werden (wie im Plan vorgesehen). Eine Einfahrt von Norden her, darf nicht möglich sein. Beschluss: 15 dafür ; 1 dagegen TOP 6 Birgit und Xhevgiet Kastrati, Stuibenstr, 6, Ettringen, Anbau einer Garage Bauvoranfrage Die Ehegatten Kastrati planen einen Anbau mit einer Länge von 9,24 m an die bestehende Garage auf der Ostseite des Grundstückes, der bis zur Grenze des Baugrundstückes reichen soll. Der Anbau soll mit einem Flachdach versehen werden, das als Dachterrasse genutzt werden soll. Nach dem vorhandenen BebPl darf ein Anbau mit einer Länge von 9 m als Grenzbebauung vorgenommen werden. Lediglich die Garagensatzung der Gde Ettringen erlaubt für Garagen grundsätzlich keine Flachdächer. Nach einer angeregten Diskussion stellt der GR die notwendige Befreiung von der Garagensatzung in Aussicht, wenn die vom LRA geforderten Nachweise beigebracht werden. TOP 7 Bauvoranfrage Erber, Lamerdingen; Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit Garage auf Fl. Nr. 230 der Gemarkung Ettringen Herr Erber plant ein Gebäude auf einem nicht erschlossenen Grundstück zu errichten. Das vorgesehene Baugrundstück liegt noch im Eigentum des Baubewerbers. Es wäre die Erstellung eines qualifizierten BebPl notwendig, welcher die Wiese als Mischgebiet ausweisen würde. Zudem müsste erst der Emissionsradius zum benachbarten landwirtschaftlichen Anwesen Böck geprüft werden. Die Lage des Grundstückes (nicht das geplante Gebäude) ist in Anlage 3 veranschaulicht. Dies sind zu viele Tatsachen, die gegen ein Befürworten des Bauvorhabens sprechen. Nach einer eingehenden Diskussion beschließt der GR, das Einvernehmen zu dem vorgestellten Bauvorhaben zu erteilen. Beschluss: 0 dafür ; 16 dagegen Das gdl. Einvernehmen wird demnach nicht erteilt.