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Transkript:

Seite 1 1 DEZERNAT FÜR FINANZEN STADTKÄMMEREI RATHAUSPLATZ 1 Schreiben vom 02. September 2014 Nach den Erläuterungen zum Aufstellungsbeschluss erfolgt die Anbindung des Plangebietes über die Straße Am Kieselhumes. Hierzu wurde ein Verkehrsgutachten beauftragt, das u.a. Auskunft über die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen straßenbaulichen Maßnahmen geben soll. Gemäß Ziffer 6 der Erläuterungen soll mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, der die Investitionsverpflichtungen regelt und dessen rechtsverbindlicher Abschluss u.a. Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sein wird. Die sich aus dem Verkehrsgutachten ergebenden, für die Anbindung des Plangebietes notwendigen baulichen Maßnahmen sind vom Vorhabenträger zu finanzieren. Eine entsprechende Regelung ist in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen. Gemäß der im August 2014 erstellten verkehrlichen Untersuchung sind die ermittelten Verlust- und Wartezeiten in allen wartepflichtigen Knotenströmen unkritisch. Es bestehen in den nachrangigen Verkehrsströmen ausreichende bis sehr hohe Kapazitätsreserven. Das vom Vorhaben erzeugte Neuverkehrsaufkommen führt zu Mehrbelastungen an den einzelnen Knotenpunkten, die jedoch leistungsfähig abzuwickeln sind. Besondere straßenbauliche oder verkehrstechnische bzw. signaltechnische Maßnahmen zur Ertüchtigung sind nach den Überprüfungsergebnissen nicht erforderlich. Die für die Früh- und Spätspitzenstunde 2025 ermittelten verkehrstechnischen Kenngrößen und der Nachweis einer ausreichenden Verkehrsqualität an den drei überprüften Knotenpunkten belegen, dass die Realisierung des Ansiedlungsvorhabens möglich ist. Aus verkehrlicher Sicht ist das Ansiedlungsvorhaben daher positiv zu beurteilen. Der Handlungsvorschlag zur verkehrlichen Gestaltung des Anschlusses an die Straße Am Kieselhumes ist der verkehrlichen Untersuchung zu entnehmen. Folgende Maßnahmen sind in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und vom Vorhabenträger zu finan-

Seite 2 zieren: - Absenkung des Bords auf 3 cm - Entfernung der 1 m breiten Grünfläche - Wegfall der Parkbucht auf einer Länge von 7m 2 AMT FÜR BRAND- UND ZIVILSCHUTZ HESSENWEG 7 Schreiben vom 01. September 2014 bezüglich der Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange möchte ich anmerken, dass die Bemessung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für dieses Gebiet anhand der Arbeitsblätter W 405, 331 und 400 der DVGW erfolgen muss. Dies ist abhängig von der Nutzung des geplanten Bebauungsgebietes. Folgender Hinweis wird in das Planwerk übernommen: Löschwasserversorgung Die Bemessung einer ausreichenden Löschwasserversorgung erfolgt anhand der Arbeitsblätter W 405, 331 und 400 der DVGW. 3 AMT FÜR KLIMA UND UMWELTSCHUTZ KOHLWAAGSTRAßE 4 Schreiben vom 17. September 2014 Aus Sicht des Immissionsschutzes werden über die bereits vorgesehenen Maßnahmen (Erstellung eines Lärmgutachtens) hinaus keine weiteren Anregungen gegeben. Aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes bestehen ebenfalls keine Bedenken gegen die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes. Im Rahmen eines Grünordnungsplanes sollte dargestellt werden, welche Grün- und Gehölzbereiche erhalten und welche in Anspruch genommen werden sollen. Außerdem sollte die vorgesehene Neuplanung der geplanten Grün- und Freiflächen dargestellt werden. Im Bebauungsplan werden die zu erhaltenden Gehölzflächen wie auch neugeplante Gehölzbzw. Grünflächen als Flächen gemäß 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB dargestellt.

VIS BBP NR. 126.13.00 Seite 3 Im Knappenroth Stadtteil: Malstatt Beteiligung mit Schreiben vom 29.01.2015 Frist zur Stellungnahme bis 05.03.2015 Das im 39 BNatSchG verankerte Rodungsverbot vom 28. Februar bis zum 01. Oktober sollte beachtet werden Dieser Hinweis ist bereits im Planwerk enthalten. 4 ZENTRALER KOMMUNALER ENTSORGUNGSBETRIEB POSTFACH 10 01 21 66001 SAARBRÜCKEN Schreiben vom 23. September 2014 Gegen das beabsichtigte Bebauungsplanverfahren bestehen seitens des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes der LH Saarbrücken grundsätzlich keine Bedenken. Das ausgewiesene Plangebiet muss über ein Trennsystem entwässern. Die Planung und Bauausführung für die Entwässerungsanlagen sind mit ZKE abzustimmen. Folgende Festsetzung wird in das Planwerk übernommen: Führung von Versorgungsanlagen und leitungen ( 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Die im Plangebiet anfallenden Abwässer sind entsprechend ihrer potenziellen Schadstoffkontamination getrennt voneinander abzuleiten (Trennsystem). Aufgrund einer nicht ausreichend vorhandenen Kapazität im Regenwassernetz muss die Ableitung vom Regenwasser von den befestigten Flächen der Erschließungsanlage über eine Rückhaltung in den Regenwasserkanal erfolgen. Zur Berechnung des Rückhaltevolumens muss ein Wert von 50 l/m² abflusswirksame Flächen zugrunde gelegt werden. Ins öffentliche Netz dürfen nur 5 l/s abgeleitet werden. Alternativ wäre über eine Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser nachzudenken. Folgende Festsetzung wird in das Planwerk übernommen: Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Aufgrund einer nicht ausreichend vorhandenen Kapazität im Regenwassernetz muss die Ableitung vom Regenwasser von den befestigten Flächen der Erschließungsanlage über eine Rückhaltung in den Regenwasserkanal erfolgen. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. Hinsichtlich der klimatischen Veränderun-

Seite 4 gen ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Oberflächenabflüsse aufgrund von Starkregenereignissen einem kontrollieren Abfluss zugeführt werden. Den umliegenden Anliegern darf kein zusätzliches Risiko durch unkontrollierte Überflutungen entstehen. Hierfür sind bei der Oberflächenplanung vorsorglich entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Besondere Maßnahmen zur Abwehr von möglichen Überflutungen sind während der Baudurchführung und bis hin zur endgültigen Begrünung und Grundstücksgestaltung durch die Grundstückseigentümer zu bedenken. Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. Die Möglichkeit einer gezielten Versickerung des Regenwassers im Plangebiet ist unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Bedingungen zu untersuchen, die Ergebnisse sind ZKE zur Abstimmung vorzulegen. Anregungen / Empfehlungen, die im Rahmen des Scoping-Termins am 11. September 2014 eingegangen sind: - Ein Fußweg als Verbindung der angrenzenden Wohngebiete im Norden und Süden des Plangebietes ist vorgesehen. Gegebenenfalls muss der Geltungsbereich angepasst werden. Es wird sich allerdings um keinen städtischen Weg handeln. Die entsprechende Darstellung erfolgt im Bebauungsplan (privater Weg mit Nutzungsrecht). Gleiches gilt auch für die Stellplätze im Geltungsbereich. - Im Bebauungsplan sollen sowohl die Geschossigkeit als auch eine Höhenfestsetzung der Gebäude getroffen werden. - Für die Gebäude ist grundsätzlich eine Dachbegrünung und teilweise auch eine Fassadenbegrünung geplant, was entsprechend im Bebauungsplan festzusetzen wäre. Die Festsetzungen / Maßnahmen können ausschließlich im Bebauungsplan genau dargestellt werden. - Es wird empfohlen, die Gestaltung der Außenanlagen über einen qualifizierten Landschaftsgestaltungsplan darzustellen. Keine Bedenken geäußert haben: - Dezernat für Bildung, Kultur und Wissenschaft - Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur - Amt für Wirtschaftsförderung, Arbeitsmarkt und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

VIS BBP NR. 126.13.00 Seite 5 Im Knappenroth Stadtteil: Malstatt Beteiligung mit Schreiben vom 29.01.2015 Frist zur Stellungnahme bis 05.03.2015 Keine Stellungnahmen abgegeben haben: - Dezernat für Finanzen - Dezernat für Umwelt, Migration und Recht - Dezernat für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten, Datenschutz - Dezernat für Bürgerdienste, Sicherheit, Soziales und Sport - Friedhofs- und Bestattungsbetrieb - Hauptdezernat I - Amt für Entwicklungsplanung, Statistik und Wahlen - Liegenschaftsamt - Rechtsamt - Ordnungsamt - Amt für Kinder und Bildung - Vermessungs- und Geoinformationsamt - Bauaufsichtsamt - Amt für Grünanlagen, Forsten und Landwirtschaft - Behindertenbeirat - City-Marketing Saarbrücken - Radverkehrsbeauftragter - Frauenbüro - Medienreferent - Stadtbezirk Dudweiler - Stadtbezirk Halberg - Stadtbezirk Mitte - Stadtbezirk West