Seite 1 Auszug aus der N I E D E R S C H R I F T der 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung öffentlich 1. erwaltungshaushalt 2016; 2. ermögenshaushalt 2016; 3. Investitionsprogramm 2015-2019; 4. Finanzplan 2015-2019; 5. Beteiligungsberichte; Bekanntgabe und orlage an den Gemeinderat I 5.1 Kompetenzzentrum Sport, Gesundheit & Technologie GmbH 5.2 Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH 5.3 Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH i.l. 5.4 Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen GmbH 6. Zusammenfassende Beschlussfassung über - Haushaltssatzung - Haushaltsplan - Investitionsprogramm - Finanzplan - Beteiligungsberichte für das Haushaltsjahr 2016; Empfehlung an den Gemeinderat 7. erwaltungshaushalt 2016 - Auszahlung von Zuschüssen und freiwilligen Leistungen;
Seite 2 Öffentlicher Teil Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Finanzausschusses form- und fristgerecht geladen wurden und der Finanzausschuss beschlussfähig ist. mit 11 Stimmen Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. TOP 1: erwaltungshaushalt 2016; Die orlage der Finanzverwaltung, die als Tischvorlage an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Der erwaltungshaushalt wurde in der letzten Finanzausschusssitzung ausgeglichen. Die noch eingegangenen Änderungsvorschläge wurden als Tischvorlage aufgelegt. Der Finanzausschuss beschließt: Mit den vorgelegten Änderungen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind, besteht Einverständnis. Dem Gemeinderat wird empfohlen, den erwaltungshaushalt 2015 in der erarbeiteten Form zuzustimmen. TOP 2: ermögenshaushalt 2016; Die orlage der Finanzverwaltung, die als Tischvorlage an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Der ermögenshaushalt wurde in der letzten Finanzausschusssitzung ausgeglichen. Die noch eingegangenen Änderungsvorschläge wurden als Tischvorlage aufgelegt. Der Finanzausschuss beschließt: Mit den vorgelegten Änderungen besteht Einverständnis.
Seite 3 Dem Gemeinderat wird empfohlen, den ermögenshaushalt 2016 in der erarbeiteten Form zuzustimmen. TOP 3: Investitionsprogramm 2015-2019; Die orlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde und Bestandteil dieser Niederschrift ist, dient zu Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Nach Einreichung der Ansätze 2017 bis 2019 der zuständigen Fachämter wurde ein erster Entwurf des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 erstellt. Die Werte des Jahres 2015 entsprechen den Haushaltsansätzen aus dem Haushaltsplan 2015; die Ansätze 2016 sind dem Entwurf des ermögenshaushalts 2016 entnommen. Der Entwurf des Investitionsprogramms wurde mit der Einladung an alle Finanzausschussmitglieder zugestellt. Die Mittelansätze des Investitionsprogramms fließen in den Finanzplan ein (siehe TOP 4 öffentlich) Die geplanten erpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 werden in Tabellenform aufgezeigt (siehe Anlage: Einzelübersicht erpflichtungsermächtigungen). Aus den jeweiligen Einzelpositionen ergeben sich bei den Einnahmen (Finanzplan) und Ausgaben (Investitionsprogramm) folgende Fehlbeträge: 2017 = 14,394 Millionen, Ausgleich = 9,394 Millionen Kreditaufnahme und 5 Millionen Rücklagenentnahme 2018 = 17,864 Millionen, Ausgleich = 17,864 Millionen Kreditaufnahme 2019 = 5,698 Millionen, Ausgleich = 5,698 Millionen Kreditaufnahme. In der Aufstellung (Finanzplan Investitionsprogramm Übersicht) die auch Teil dieser Niederschrift ist, sind die Beträge dargelegt. Durch die notwendigen Kreditaufnahmen ändert sich die Zins- und Tilgungsbelastung in den Jahren 2018 und 2019. Die Änderungen und der Ausgleichsvorschlag mit den sich ändernden Einzelpositionen wurde in der Finanzausschusssitzung aufgezeigt (siehe Anlage Finanzplan 2017 2019 Ausgleichsvorschlag). Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
Seite 4 TOP 4: Finanzplan 2015-2019; Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. TOP 5: Beteiligungsberichte; Bekanntgabe und orlage an den Gemeinderat I TOP 5.1 Kompetenzzentrum Sport, Gesundheit & Technologie GmbH TOP 5.2 Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH TOP 5.3 Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH i.l. TOP 5.4 Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen GmbH Die orlage der Finanzverwaltung, die am 21. Januar 2016 an alle Ausschussmitglieder übermittelt wurde und Bestandteil dieser Niederschrift ist, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Am 21. Januar 2016 wurden die nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung vorgeschriebenen Beteiligungsberichte an alle Mitglieder des Finanzausschusses übermittelt. Es besteht damit Einverständnis, dass dem Gemeinderat die Beteiligungsberichte - des Kompetenzzentrums Sport, Gesundheit & Technologie GmbH - der Betriebsgesellschaft Umweltforschungsstation Schneefernerhaus GmbH - der Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH i. L. sowie der - Kreisentwicklungsgesellschaft Garmisch-Partenkirchen GmbH im Rahmen der erabschiedung des Gemeindehaushalts 2016 in den vorliegenden Fassungen vorgelegt werden. Der Bericht des Kompetenzzentrums ist noch zu ergänzen. TOP 6: Zusammenfassende Beschlussfassung über - Haushaltssatzung - Haushaltsplan - Investitionsprogramm - Finanzplan - Beteiligungsberichte für das Haushaltsjahr 2016; Empfehlung an den Gemeinderat Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. TOP 7: erwaltungshaushalt 2016 - Auszahlung von Zuschüssen und freiwilligen Leistungen;
Seite 5 Die orlage der Finanzverwaltung, die an alle Ausschussmitglieder wurde, dient zur Kenntnis. Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer und Herr Jettenberger erläutern den Sachverhalt. Die Zuschüsse sollen wie in den orjahren bis 5.000 EUR in einer Summe, über 5.000 EUR in zwei Raten (1. Mai und 1. Oktober 2016) ausbezahlt werden, außer es ist schon ein anderer Auszahlungsmodus festgelegt. Mit diesem Sachverhalt wird sich der Gemeinderat in seiner Haushaltssitzung befassen. Die Zuschüsse und freiwilligen Leistungen des Marktes 2016, den erwaltungshaushalt betreffend, können in voller Höhe des Haushaltsansatzes ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt bei Beträgen über 5.000 EUR in zwei gleichen Raten und im Abstand eines halben Jahres (1. Mai und 1. Oktober 2016), es sei denn, dass bereits vierteljährliche Zahlungen erfolgen oder eine andere Zahlungsweise genehmigt ist.