Ladenfläche in Schwabing, gut frequentiert 226 qm (auch teilbar in 2 Läden) Ÿ Adresse: Ungererstrasse 118a/Hollandstr. 2, 80805 München (Schwabing-Freimann) Ÿ Baujahr: 1979 Ÿ Gesamtfläche: ca. 226 m² (ca. 190 Ladenfläche im EG und ca. 36 m² WCs und Nebenräume im UG) Ÿ Schaufensterfront ca. 11,9 lfdm Ÿ Geschoss: Erdgeschoss Ÿ EDV-Verkabelung Ÿ Getrennte Damen- und Herren-WC, Raumaufteilung flexibel - 3 Duschen vorhanden Ÿ 3 TG - Stellplätze, 2 oberirdische Stellplätze je EUR 60,00/Monat Ÿ Energie / Versorgung: Gas / Zentralheizung Ÿ 2 Eingänge (von der Ungererstrasse und der Hollandstrasse) Ÿ U-6-Bahnhof Nordfriedhof - Ein- und Aufgang direkt vor der Tür Ÿ 130 m zum Mittleren Ring und 200 m zum Nordfriedhof Ÿ Komplette CAT 6-Verkabelung mit sehr vielen Anschlüssen Ÿ Serverschrank Ÿ Starkstromanschlüsse Ÿ Pflegeleichter Industriefußboden Ÿ Leuchtreklame Ÿ Nebenkosten: EUR 476,00 Ÿ Miete monatlich: EUR 3.955,00 Ÿ Kaution: 3 Netto-Monatsmieten Ÿ Mieterprovision: 2,5 Netto-Monatsmieten zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer 19%.
Es stehen also ca. 226 qm als Gesamtmietflächen zur Verfügung. Davon sind ca. 190 qm Läden im Erdgeschoß und ca. 36 qm im 1. Untergeschoß an Toiletten, Lager und Nutzflächen vorhanden. Diese Läden besitzen 2 getrennte Eingänge: Einer davon als Ungererstraße 118 a in Front und ein zweiter von der Seite der Hollandstraße 2. Die gesamte Ladenfläche bildet eine L-Form und könnte mittig in zwei getrennte Läden aufgeteilt werden. Fraglich ist also der jeweilige individuelle Bedarf an Laden-, Büro-, Ausstellungsflächen etc. so Toiletten und Parkplätzen. Derzeit sind 3 Tiefgaragenplätze frei. 2 weitere könnten maximal dort im 2. Untergeschoß wieder geschaffen werden. Desweiteren stehen noch 2 oberirdische Stellplätze zur Verfügung, die weitervermietet werden könnten. Abgesehen davon dürfte es z. B. für Kunden keine Schwierigkeiten geben, auf der Ungererstraße oder Hollandstraße einen öffentlichen Parkplatz zu finden. Gesucht werden also Mieter, die mit den folgenden Voraussetzungen zurecht kommen können: Für die gewerbliche Nutzung sind im Grunde zwei Richtlinien zu beachten - eine öffentlich-rechtliche mit Bau- und Baunutzungsvorschriften zusammen mit gewerberechtlichen Aspekten sowie auf privatrechtlicher Ebene das Zusammenleben mit den übrigen Wohnungseigentümern, geregelt durch die Teilungserklärung. Die Fläche(n) sind als Läden bezeichnet und befinden sich in einem von der Stadtplanung mit Bebauungsplan Nr. 435b bezeichneten "Allgemeinen Wohngebiet" (WA), deren Nutzung sich öffentlich-rechtlich nach der Baunutzungsordnung (BauNVO) bestimmt. Dementsprechend kommt zunächst zur Anwendung der 4 BauNVO: (1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sprotliche Zwecke. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen. Neben diesen und weiteren öffentlich-rechtlichen Bestimmungen haben wir zu beachten, daß von der Hausverwaltung für jedes Gewerbe eine Zustimmung eingeholt wird. Diese kann nur aus wichtigem Grunde verweigert werden. Ersatzweise könnte man solche Zustimmung durch den Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit einholen. Letzterer Weg ist zwar wohl möglich, jedoch zeitaufwändig. Damit der Vermieter umgehend von der Hausverwaltung eine Zustimmung einholen kann, wird vom Interessenten eine möglichst umfangreiche "Betriebsbeschreibung" mit einer vorläufigen Nutzungsskizze gewünscht. Grundrisse können vermaßt zur Verfügung gestellt werden. Eine vorliegende Betriebsbeschreibung dient hinzukommend den Mietparteien auch der Beurteilung des Investionsvolumens insbesondere bei einer Trennung in zwei Ladeneinheiten. Problemlos dürften Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr sein. Sonn- und feiertags sollte das Geschäft geschlossen bleiben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Noch ein wichtiger Hinweis: Die hier abgegebenen Informationen und Vermaßungen kommen von dritter Seite und sind von uns gewissenhaft geprüft. Dennoch können wir hierfür und für behördliche und privatrechtliche Erlaubnisse keine Gewähr und Haftung übernehmen. Der Anwender muß sich dementsprechend selbst, wie detailliert versichern.
Es befinden sich in der unmittelbaren Nähe viele großen Firmen und diverse Hotels, z.b. Stadtsparkasse München - BeratungsCenter Ungererstraße MAN Konzernzentrale Ungererstraße 67/69 Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) - Ungererstraße 71 Hotel Ibis - Ungererstrasse 139 Lufthansa Express Bus zum Flughafen München - Haltestelle Ungererstrasse
domissimo! Real Estate Co. München - Winzererstrasse 29, 80797 München Tel. +4989 96 198 193 - Mob. +49176 96 331 193 -
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Nebeneingang Hollandstrasse 2 TG-Einfahrt