In öffentlicher Sitzung am Dienstag, den gefasste Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses

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Transkript:

GEM EI NDE ECHI NG In öffentlicher Sitzung am Dienstag, den 03.07.2012 gefasste Beschlüsse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses TOP 48.01 Gastronomiebereich im Bürgerhaus Beschluss: 6 : 7 somit abgelehnt Für den Gastraum wird die Lösung 1 b, mit Öffnung nach Westen und Variante 4 b, mit Modernisierung des Gastraumes, vorgesehen. Beschluss: 4 : 9 somit abgelehnt Lösung 1 b, mit Öffnung nach Westen und Variante 4 a, im Gastraum alles unverändert lassen. Beschluss: 10 : 3 Für die Variante 1 b wird die Detailplanung mit Ausschreibung durchgeführt. Ein ggf. erforderlicher Bauantrag für die Variante 1 und die Türe nach Westen ist einzureichen. Zur Umgestaltung des Gastraumes ist die Planung und Kostenschätzung in der nächsten Sitzung vorzulegen. TOP 48.02 Genehmigung der Niederschrift aus der Sitzung vom 12.06.2012 Gegen die öffentliche Niederschrift aus der Sitzung vom 12.06.2012 werden keine Einwände erhoben, sie gilt damit als anerkannt. TOP 48.03 Kinderbetreuungseinrichtung in Dietersheim - Vorstellung der Entwurfsplanung Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in Dietersheim im Baugebiet Südwest wird zugestimmt. Die Architekten und Fachplaner werden beauftragt, die Genehmigungsplanung fertig zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen an die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Freising weiterzuleiten und beauftragt, den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen.

TOP 48.04 Kinderbetreuungseinrichtung Untere Hauptstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in Eching an der Unteren Hauptstraße wird zugestimmt. Die Architekten und Fachplaner werden beauftragt, die Genehmigungsplanung zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern zu stellen und ermächtigt, den Bauantrag mit dem gemeindlichen Einvernehmen an die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Freising weiterzuleiten. TOP 48.05 Bauvoranfragen Keine TOP 48.06 Bauanträge Nr. 1 Neubau einer Außentreppe und Einhausung eines Balkons Bauort, Straße: Eching, Trezzanostr. 4 Flur-Nr.: 838/43 u. 838/34 Gemarkung Eching Beschluss: 12 : 0 Dem vorliegenden Antrag zur Errichtung einer Außentreppe auf dem Gemeinschaftsgrundstück FlNr. 838/34 wird das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 30 Lohhofer Straße unter folgenden Voraussetzungen erteilt: Die baulichen Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück FlNr.838/34, mit Verlegung des Weges und Wiederherstellung, sind in einem detaillierten Ausbauplan darzustellen. Der Antragsteller hat sich schriftlich dazu zu verpflichten, dass er diese Umbaumaßnahmen auf eigene Kosten durchführt. Insgesamt sind auf dem Grundstück zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen, wobei der Stauraum vor der Garage nicht anerkannt wird. Sollten diese Stellplätze nicht hergestellt werden können, so wird pro Stellplatz ein Betrag in Höhe von 12.500 als Grundschuld zu Gunsten der Gemeinde Eching eingetragen. Von den im Plan dargestellten Stellplätzen Nr. 3 und Nr. 4 wird einer nicht anerkannt, da ein Hauszugang weiter möglich sein muss. Nr. 2 Errichtung einer Lärmschutzwand wegen Neubau einer Güterumschlaghalle Bauort, Straße: Eching, Freisinger Str. 7 Flur-Nr. 1185 Gemarkung Eching Das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost, für die Errichtung einer Lärmschutzwand werden unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

Auf die bisher zu diesem Bauvorhaben gefassten Beschlüsse vom 05.04. und 07.06.2011 wird verwiesen. Die darin aufgeführten Auflagen sind als Bestandteil in die Baugenehmigung aufzunehmen. Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen wegen Errichtung und Abbau der Lärmschutzwand und den Grundlagen einer Erschießungskostenabrechnung entlang der West- und Nordseite des Grundstückes. Nr. 3 Nutzungsänderung (Küchenfachmarkt Betriebskonzept) Hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Bauort, Straße: Eching, Dieselstr. 1 Flur-Nr.: 1230/3 Gemarkung Eching Für vorliegenden Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung Küchenfachmarkt und Einbau einer Großgarage in ein bestehendes Betriebsgebäude kann das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost unter folgender Voraussetzung erteilt werden: Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung der Gemeinde, nämlich die Gefahr der Verschlechterung der Verkehrssituation durch die beantragte Nutzungsänderung, ist durch die Vorleistung der Gemeinde bereits beseitigt worden, nämlich durch die Schaffung eines neuen Autobahnanschlusses mit Zubringer an die A 92 und die Öffnung der Staatsstraße St 2053. Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung der erforderlichen Ausnahme vom Verbot des Verkaufs an Endverbraucher kann nur erteilt werden, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost, insbesondere Ziffer C. 1 d), berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Antragsteller in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, einen angemessenen finanziellen Beitrag zu den Kosten der Herstellung des Autobahnzubringers zu übernehmen. Nr. 4 Nutzungsänderung mit kleineren Umbauten des best. Betriebsgebäudes (Elektronik- u. Computerwaren) Hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Bauort, Straße: Eching, Dieselstr. 1 Flur-Nr.: 1230/3 Gemarkung Eching Für vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Betriebsgebäudes mit kleineren Umbauten (Elektronik- und computerwaren) kann das gemeindliche Einvernehmen und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden: Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung der Gemeinde, nämlich die Gefahr der Verschlechterung der Verkehrssituation durch die beantragte Nutzungsänderung, ist durch die Vorleistung der Gemeinde bereits beseitigt worden, nämlich durch die Schaffung eines neuen Autobahnanschlusses mit Zubringer an die A 92 und die Öffnung der Staatsstraße St 2053. Das gemeindliche Einvernehmen zur Erteilung der erforderlichen Ausnahme vom Verbot des Verkaufs an Endverbraucher kann nur erteilt werden, wenn die Festsetzungen des Bebauungs-

planes Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost, insbesondere Ziffer C. 1 d), berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Antragsteller in einem städtebaulichen Vertrag verpflichtet, einen angemessenen finanziellen Beitrag zu den Kosten der Herstellung des Autobahnzubringers zu übernehmen. Nr. 5 Bauort: Flur-Nr.: TEKTUR zur Abbau- und Rekultivierungsplanung der Sandgrube Deutenhausen Sandgrube Deutenhausen 790 Gemarkung Günzenhausen Vom Sachbericht wird Kenntnis genommen. Aufgrund der Reduzierung der Absatzmengen stimmt die Gemeinde Eching einer Fristverlängerung für den Abbau bis zum 31.12.2029 sowie der Rekultivierung bis zum 31.12.2033 zu. Aufgrund der Reduzierung der offenen Abbaufläche stimmt die Gemeinde Eching dem Konzept einer wandernden Grube zu. Dabei dürfen max. 75% der genehmigten Grubenfläche tatsächlich in Betrieb sein, d. h. abgebaut oder verfüllt oder rekultiviert werden. TOP 48.07 Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Eching-Ost, Fassung 2012 - Abwägung der in der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten und die öffentliche Auslegung durchzuführen. TOP 48.08 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 Hirtenstraße - Billigungsbeschluss wegen Garagenaufstockung Für vorliegenden Bebauungsplanentwurf wird der Billigungsbeschluss gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. TOP 48.09 28. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorbesprechung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung TOP 48.10 Anordnung von Umlegungsverfahren nach 45 ff. BauGB für die beiden Entwicklungsbereiche Dietersheim SW und SO: a) Bebauungsplan Nr. 69 Dietersheim Johannifeld und Nr. 69 A Kinderbetreuungseinrichtung in Dietersheim b) Bebauungsplan Nr. 70 Am Mühlenweg

Zum Bebauungsplan Nr. 69 Dietersheim Süd-West Johannifeld Von der Gemeinde Eching wird nach 46 Abs. 1 BauGB das Umlegungsverfahren für den Umgriff des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 69 Dietersheim Süd-West Johannifeld angeordnet. Die Durchführung der Umlegung wird gemäß 46 Abs. 4 BauGB auf das Vermessungsamt Freising übertragen. Der Erste Bürgermeister bzw. d. V. i. A. wird ermächtigt, hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Freising abzuschließen. Bebauungsplan Nr. 70 Dietersheim Südost Am Mühlenweg Von der Gemeinde Eching wird nach 46 Abs. 1 BauGB das Umlegungsverfahren für den Umgriff des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 70 Dietersheim Südost Am Mühlenweg angeordnet. Die Durchführung der Umlegung wird gemäß 46 Abs. 4 BauGB auf das Vermessungsamt Freising übertragen. Der Erste Bürgermeister bzw. d. V. i. A. wird ermächtigt, hierzu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Freising abzuschließen. TOP 48.11 Ausbau der Danziger Straße Erweiterung des Straßenausbauprogramms für die anstehende Beitragsabrechnung nach KAG und ABS; - Erhebung von Vorausleistungsbeiträgen Der geplante Stellplatz- und Gehwegumbau vor der Bücherei (Danziger Str. 5 a und b) wird in das Bauprogramm der Danziger Str. mit aufgenommen. Der Bereich des Teilstreckenausbaues der Danziger Str. erstreckt sich damit von der Abzweigung der Unteren Hauptstr. (St. 2053) bis zum neuen Zugangsbereich des Kirchengrundstücks FlNr. 5 (siehe Lageplan). Die Verwaltung wird beauftragt, für die bisher bereits abgeschlossenen Straßenausbaumaßnahmen des Teilstreckenausbaus der Danziger Straße Vorausleistungen zu erheben. TOP 48.12 Behandlung von Bauangelegenheiten im Gemeinderat am 31.07.2012 TOP 48.13 Bekanntgabe Schreiben der Energiewende Garching, hinsichtlich der Anbindung der Dietersheimer Neubaugebiete an die Geothermie Garching Anfrage: Einstiegshilfe in den Echinger See an der Blauen Brücke