16/ Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Ähnliche Dokumente
Volksinitiative "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit tur gute Bildung" Unterrichtung des Landtags gem. 1 Abs.

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)

Beschlussempfehlung und Bericht

Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Beschlussempfehlung *

18 November 2013 Seite 1 von 1

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

allealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

ErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

das Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.

THÜRINGER LANDTAG. Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode G e s e t z e n t w u r f. der Landesregierung

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

unddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Beschlussempfehlung und Bericht

Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)

DenAufwendungenvonUnternehmenfüreinenüberdasgesetzlichvorgeschriebeneDatenschutzniveauhinausgehendenDatenschutzsolleinadäquater

Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts

werden müssen. KernelementederG20-BeschlüssezurverschärftenRegulierungdesOTC-DerivatemarkteswerdendurchdieVerordnung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes

ArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Ärztinnen und Ärzte. (Altersvorsorge-TV-Kommunal Ärzte - ATV-K-Ärzte/VKA) vom 8.

Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 34 vom Seite 729 bis 740

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

über die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen

Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg (KVBbgG)

Beschlussempfehlung und Bericht


Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

zu Punkt... der 848. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2008

Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

16. Wahlperiode (zu Drucksache 16/10188)

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1889. der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung

Beschlussempfehlung und Bericht

Erster Schriftlicher Bericht

denkernzielendesglücksspielstaatsvertragesfestgehalten.diekernzielewerdenjedochneuakzentuiert.künftigsollfürdenbereichdersportwettenvom

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6739. durch die Bundesregierung

Bericht und Beschlussempfehlung

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Unterrichtung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3036. durch die Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

InverschiedenenBereichendesdeutschenSteuerrechtsbestehtfachlichzwingenderforderlicherGesetzgebungsbedarf.HierzugehörenAnpassungenan

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

derzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie

Satzung des Gewährträgerzweckverbandes für die Kreissparkasse Düsseldorf. vom in Kraft getreten am

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland"

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7439. der Bundesregierung

Satzung. des Betriebes Freizeitbad Hückeswagen vom in der Fassung der 1. Nachtrags vom , gültig ab

Durch den 8. Änderungstarifvertrag zum TVöD wird der Anwendungsbereich des TVöD für die Beschäftigten im Bereich Theater und Bühnen neu gefasst.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.

Transkript:

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales!'JRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf NOR[)F\HEiN-\tVESTFALEN 16. VvAHLPERIODE VORLAGE 16/ 3056 -- ~Ie Abg..Juli 2015 Seite 1 von 1 Telefon 0211 871-2527 Telefax 0211 871-162527 Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein- Westfalen - VKZVKG Zuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, gemäß Abschnitt I. Ziffer 1. der "Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung" übersende ich den Entwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein- Westfalen - VKZVKG". Entsprechend der bestehenden Absprachen sind 60 Kopien beigefügt. Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz

Gesetzentwu rf 2022 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG- Vom... Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Artikel 1 Das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im L.ande Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. November 1984 (GV. NRW. S. 694, ber. S'. 748), das zuletzt durch Gesetz vom 13. April 2010 (GV. NRW. S. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert:,a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter "Rheinischen Versorgungskassen" durch die Wörter,,,,Rheinische Versorgungskassen"" bb) In Nummer 2 werden die Wörter "Kommunalen Versorgungskassen" durch die Wörter ""Kommunale Versorgungskassen'''' b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: 1

aa) Die Wörter "Kasse ihren Sitz hat" werden durch die Wörter "Versorgungskassen ihren Sitz haben" und das Wort "Kasse" wird durch das Wort "Versorgungskassen" bb) Folgender Satz wird angefügt: "Der Landschaftsverband hat die Versorgungskassen mit dem notwendigen Personal auszustatten." 2. In 2 Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter "Rheinischen Versorgungskassen" durch die Wörter ""Rheinische Versorgungskassen'''' 3. In 3 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versor~ gungskassen".~ 4. 4 wird wie folgt geändert:. a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird das Wort "Versorgungskasse!' durch das Wort "Versorgungskassen" bb) Satz 3 wird durch die folgenden.sätze ersetzt: "Dies gilt auch für Fraktionen des Deutschen Bundestages. Das gleiche gilt mit Zustimmung des Verwaltungsrates für juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz im Geschäftsbereich, wenn sie kommunale Aufga-. ben erfü lien. " b) In Absatz 3 werden die Wörter "der Versorgungskasse" durch die Wörter "den Versorgungskassen" 5. 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Versorgungskasse" durch die Wörter "den Versorgungskassen" und das Wort "Kasse" durch das Wort "Versorgungskassen" b) In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter "der Rheinischen Versorgungskasse" durch die Wörter "den Rheinischen Versorgungskassen" und das Wort "Versorgungskasse" wird durch das Wort "Versorgungskassen" c) Nach Absatz 4 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt: 2

"Es besteht einanspruch auf Sitzungsgeld. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen für die Mitglieder der Landschaftsversammlung der jeweiligen Landschaftsverbände." 6. 6 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird daswort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" und die Wörter "die Kasse ihren Sitz hat" werden durch die Wörter "die Versor- -gungskassen ihren Sitz haben" bb) In Satz 2 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Versorgungskassen" ersetzt und die Wörter "in Rechts- und Verwaltungsgeschäften" werden gestrichen. c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: "In diesem Fall ist dieser der gesetzliche Vertreter der Versorguhgskassen, soweit sich der Leiter der Versorgungskassen die Vertretung nicht-im Einzelfall vorbehält." d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst: "Die für das Finanzwesen des' Landschaftsverbandes zuständigen Bediensteten dürfen den Leiter der Versorgungskassen nicht vertreten oder Funktionen bei den Versorgungskassen übernehmen". e) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" 7. 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" und die Wörter "der Eigenbetriebe" werden durch die Wörter "über Eigenbetriebe" 3

bb) In Satz 2 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Versorgungskassen" b) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgun.gskassen" c) In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort' "Versorgungskassen" 8. In 9 Absatz 2 wird das Wort "Versorgungskasse" durch das Wort "Versorgungskassen" 9. In 11 Satz 2 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Zusatzversorgungskassen" 1 o. 12 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" durch das Wort "Beschäftigten" b) In Satz 2 wird das Wort "Arbeitnehmer" durch das Wort "Beschäftigte" 11. In 13 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "Versorgungstarifverträge" durch diewörter "Tarifverträge für die Versorgung der Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes" 12. 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" b) Nach Absatz 4 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt: "Es besteht ein Anspruch auf Sitzungsgeld. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen für die Mitglieder der Landschaftsversammlung der jeweiligen Landschaftsverbände." 13. In 16 Absatz 2 werden die Wörter,, 54 Abs. 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dezember 1992 (BGB!. 1993 I S. 2)" durch die Wörter,, 215 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGB!. I S. 434)" 4

14. In 17 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Die Zusatzversorgungskasse" durch die Wörter "Jede Zusatzversorgungskasse" und das Wort "Kasse" wird jeweils durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" 15. 18 wird wie folgt geändert: a)absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter,,17. Dezember 1992 (BGB!. 1993 I S. 2)" durch die Wörter" 1. April 2015 (BGB!. I S. 434)" ersetzt, bb)in Satz 2 wird die Angabe,, 1a Absa~z 1" durch die Angabe,, 1 Absatz 3" b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort "Altersvorsorge" durch die Wörter "betrieblichen Altersversorgung" ersetzt, bb) Satz 4 wird gestrichen. 16. 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörte,r "des Deutschen Bundestages," werden gestric~en und das Wort "Kasse" wird durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" bb) Folgender Satz wird angefügt: "Dies gilt auch für Fraktionen.des Deutschen Bundestages." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst,,(3) Das Gleiche gilt mit Zustimmung des Kassenausschusses für juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen und ihren Sitz im Geschäftsbereich der Zusatzversorgungskasse haben, ihr dauernder Bestand gesichert erscheint und die Folgen einer Insolvenz gegenüber der Zusatzversorgungskasse als abgesichert anzusehen sind." 17. In 20 Satz 1 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" 18. 23 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a und b wird das Wort "Kasse" jeweils durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" 5

b) In Buchstabe c werden nach den Wörtern "privaten Rechts" die Wörter "oder Per- 'sonengesellschaften" und nach den Wörtern "Einfluß hat" die Wörter "und der dauernde Bestand gesichert erscheint" eingefügt. c) In Satz 2 werden nach den Wörtern "privaten Rechts" die Wörter "oder Personengeseflschaften" eingefügt. 19. In 24 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "Kasse" durch das Wort "Zusatzversorgungskasse" ersetzt und die Wörter "in Rechts- und Verwaltungsgeschäften" werden gestrichen. 20. In 27 wird das Wort "obersten" gestrichen. 21.. In 29 wird das Wort "Kassen" durch die Wörter "Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen" 22. Nach 29 wird folgender 30 eingefügt:,, 30 Erstattun,g von Kosten im R~hmen der Aufsicht Die Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach 8 Absatz 1 und 18 Absatz 1 gutachterliehe Stellungnahmen und Expertisen zu Prüfberichten, Geschäftsplänen und Finanzierungsplänen der Versorgungs.,. und Zusatzversorgungskassen durch Beauftragung externer Gutachter einholen. Die entstandenen Gutachterkosten werden von den Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen getragen." 23. Der bisherige 30 wird 31. 24. Der bisherige 31 wird 32 und wie folgt gefasst:,, 32 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Abl.auf des 31. Dezember 2020 außer Kraft." 6

Artikel 2 Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündungin Kraft. Artikel 1 Nummern 13 und 15 treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Düsseldorf, den Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Der Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger 7