Deutscher Bundestag Drucksache 17/6492 17. Wahlperiode 05. 07. 2011 Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Andrej Hunko, Dr. Dietmar Bartsch, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Diana Golze, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel, Kathrin Vogler, Johanna Voß, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerDeutscheBundestagerkenntdieBedeutungderTätigkeitvonHinweisgeberinnenundHinweisgebern,sogenanntenWhistleblowern,an.Sieleistender GesellschaftmitihremEngagementundihrerZivilcouragewichtigeDienste, dennsieenthüllenu.a.korruption,steuerhinterziehungoderverstößegegen GesetzeundinternationaleAbkommen.SieweiseninihremBetrieb,ihrerBehördeoderOrganisationbzw.nachaußengegenüberzuständigenBehörden, DrittenoderauchderPresseaufRisikenundnichttolerierbareGefahrenhin. WhistleblowerhandelnzueinemZeitpunkt,zudemnochSchadenvonEinzelnenundderGesellschaftabgewandtwerdenkann,odermöchtenausGewissensgründenaufMissständehinweisen,umdiesezuunterbinden.DerBundestag weistdaheraussagenzurück,diewhistleblowingmitdenunziantentumgleichsetzen. InDeutschlanddecktenHinweisgeberinnenundHinweisgebermillionenfache Steuerhinterziehungauf.OhnedenHinweiseinesLKW-FahrerswärenverdorbeneSchlachtabfällezuLebensmittelnverarbeitetundanVerbraucherinnenund Verbraucherverkauftworden.DurchdasEinschreiteneinerTierärztinwurden dieerstenbse-fälleöffentlich.altenpflegerinnenundaltenpflegerwiesenauf NotständeineinzelnenPflegeheimenunddieunzureichendePflegeundBetreuungderihnenanvertrautenMenschenhin.EineBerlinerÄrztinthematisierte denversorgungsnotstandinkrankenhäusern.trotzihrerunbestrittenenverdienstefürdiegesellschaftmusstenallepersonenindengenanntenfällen RepressalienbishinzumArbeitsplatzverlustsowohlinderprivatenWirtschaft als auch im Öffentlichen Dienst erleiden.
Drucksache 17/6492 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode PotenzielleHinweisgeberinnenundHinweisgeberverzichtenoftmalsausAngst vorarbeitsplatzverlustoderschadensersatzandrohungaufdieoffenlegung ihreswissens.häufigsehensiekeinechance,etwaszuverändern,oderleben ineinemumfeld,wowhistleblowingalsetwasverwerflichesbetrachtetwird. StrafverfolgungsbehördenundandereStellensindjedochzurwirksamenDurchsetzungderRechtsordnungaufdieZivilcourageinternerInformantinnenund Informantenangewiesen.AußerdembestehtinsbesondereineinerdemokratischenÖffentlichkeiteinAnspruchaufOffenlegungundkritischeÜberprüfung solcher Informationen. DieinternenKontrollsystemevondeutschenUnternehmensindmangelhaft. ZweiDrittelallerWirtschaftsstraftateninDeutschlandwerdennurdurchZufall stattdurchbetrieblichekontrollsystemeaufgedeckt.internehinweissysteme gibtesnurineinemviertelderunternehmen (StudienderUnternehmensberatung PricewaterhouseCoopers AG PwC 2005 und 2007). DasAufkommenvonInternetplattformenwieWikiLeaksistletztlichvorallem einereaktionaufdasversagenklassischeransprechpartnerimumgangmit Whistleblowern.WoOrganisationennichtverantwortlichmitinternenWhistleblowernumgehen,staatlicheStellennichthinreichendermitteln,dasRechtkeinenhinreichendenSchutzbietetundauchinvestigativerJournalismusvorallem aufgrundökonomischerzwängeeinschattendaseinführt,suchenverzweifelte WhistleblowernachanderenMöglichkeiten,mitihrerBotschaftgehörtzuwerden.JeneEnthüllungsplattformensindzugleicheinelegitimeundzeitgemäße ErscheinungsformderviertenGewalt.SiemüssenauchrechtlichvorÜbergriffenundVerfolgungen,gleichobdurchöffentlicheoderprivateStellen,geschützt werden. InGroßbritannienunddenUSAwurdennachmehrerenKatastrophen,beidenen Menschenstarben,GesetzezumSchutzvonWhistleblowernerlassen.DieUntersuchungenderFällehattenergeben,dassesbereitsimVorfeldderKatastropheninterneWarnungengegebenhatte,diejedochnichtbeachtetodernicht wahrgenommen wurden. AuchaufinternationalerEbenewirddieBedeutungvonWhistleblowingbetont. DerDeutscheBundestagbegrüßtdieEntschließungderParlamentarischen VersammlungdesEuroparatesvom29.April2010 (Resolution1729 (2010)) zumschutzvonwhistleblowernsowiedieimnovember2009unterleitung vontransparencyinternationalentwickeltengrundsätzefüreineneffektiven SchutzvonWhistleblowern (vgl.www.transparency.org/,recommendeddraft principlesforwhistleblowinglegislation),dievon78nichtregierungsorganisationenunterstütztwerden.aufihrertagungimnovember2010inseoulhaben sichaußerdemdieg20-staatenimrahmendesaktionsplanszurkorruptionsbekämpfungdaraufverständigt,bisende2012regelungenfüreinengesetzlichen Whistleblowerschutz zu erlassen und umzusetzen. InDeutschlandgibteskeineallgemeinenRegelungenfüreinenwirksamen SchutzvonHinweisgeberinnenundHinweisgebern.SiemüssenmitBenachteiligungenwieKündigung,Zwangspensionierung,KarriereeinbußenoderMobbing rechnen.derdeutschewhistleblowerschutzbeschränktsichaufvereinzeltevorschriften,dieinihreranwendungstarkbeschränktsind.deshalbwürdigtder DeutscheBundestagaucheineanihngerichteteöffentlichePetition,inderüber 5400BürgerinnenundBürgergesetzlicheRegelungenzumbestmöglichen Schutz von Whistleblowern fordern (Petition 4-17-11-800-017861). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bisende2011einengesetzentwurfzumschutzundzurförderungdertätigkeit vonhinweisgeberinnenundhinweisgebernvorzulegen,derfolgendeschwerpunkte beinhaltet:
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6492 1.ZieldesGesetzesistes,einepositivekulturelleEinstellungundgesellschaftlicheAnerkennunggegenüberWhistleblowernzubefördernundderenTätigkeit von der Diffamierung als Denunziantentum zu befreien. 2.DasGesetzsollvorallemjeneschützen,diedurcheigeneHinweiseoderUnterstützungshandlungenVergeltungsmaßnahmenbefürchtenmüssen.Davon könnenpersonensowohlausdemöffentlichenalsauchdemprivatensektor einschließlichderangehörigenderstreitkräfteundderbesonderendienste betroffensein.geschütztwerdenmüssenauchpersonenaußerhalbklassischerarbeitsverhältnissewiez.b.unabhängigeberaterinnenundberater, AuftragnehmerinnenundAuftragnehmer,PraktikantinnenundPraktikanten, Freiwillige,vorübergehendBeschäftigte,LeiharbeiterinnenundLeiharbeiter, ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Arbeitssuchende und andere. 3.WhistleblowingwirdimGesetzalsgutgläubigeWeitergabevonInformationen,insbesondereüberwiderrechtlicheHandlungen,FehlverhaltenoderallgemeineGefahren,dieeineBedrohungfürGesundheit,Leben,Freiheit,UmweltoderandereberechtigteInteressendesEinzelnenoderderGesellschaft darstellen,definiert.fürdiegutgläubigkeitausreichendistzumzeitpunkt der Offenbarung die Überzeugung, dass die Informationen wahr sind. 4.DasGesetzmussinsbesondereeinschlägigeProblemeinfolgendenGesetzesbereichen lösen: imarbeits-undbeamtenrecht insbesonderederschutzgegenungerechtfertigteentlassungenundandereformenvonarbeitsplatzbezogenen Vergeltungsmaßnahmen (z.b.strafversetzungen,mobbing,verlustvon Positionen,FunktionenoderBezügen).DemArbeitgebermussdieBeweislastobliegen,dassalleMaßnahmen,diezumNachteileinesHinweisgebersbzw.einerHinweisgeberinergriffenwurden,ausanderenGründen alsdemwhistleblowingerfolgten.fürfälle,indenenarbeitsrechtliche AnsprüchezumBeispieldurchInsolvenzdesArbeitgebers (infolgebzw. imanschlussandieinformationsweitergabe)ausfallen,musseinstaatlicher Entschädigungsanspruch eingerichtet werden; imstrafrecht insbesonderederschutzvorstrafverfolgungwegenübler NachredeoderderVerletzungvonAmts-oderGeschäftsgeheimnissen. HinweisgeberinnenundHinweisgeber,dieingeregeltenVerfahrenAnzeigenerstattenoderalsZeuginnenbzw.Zeugenauftreten,müssenhinreichendenSchutzeinschließlichdesRechtsaufNichtweitergabeihrer personenbezogenen Daten haben; immedienrecht insbesonderederschutzvonmedienundanderen Publizierendenwiez.B.WikiLeaks,anderenLeak-PlattformenundBloggernsowiederSchutzvonjournalistischenQuellen.Journalistinnenund Journalisten,MedienschaffendesowiesonstigePersonen,dieVerschlusssachenerhaltenundverbreiten,dürfendafürnichthaftbargemachtwerden können. 5. Das Gesetz muss die Einrichtung verlässlicher Berichtswege garantieren HinweisgeberinnenundHinweisgebermüssenfreizwischeninternerund behördlicheroffenlegungihreswissenswählenkönnen.siehabenweiter dasrecht,sichandieöffentlichkeitodereineombudsstellezuwenden, insbesonderewenndiewarnungeninternodergegenüberderbehördeerfolglosgebliebensindoderessichumeinenotfallsituationhandelt.ihnen stehtesjederzeitfrei,einepetitionbeidenzuständigenstelleneinzureichen.diepetentinnenundpetentensindvorbenachteiligungendurch Dritte effektiv zu schützen.
Drucksache 17/6492 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Unternehmen,BehördenundOrganisationenwerdenverpflichtet,eininternesHinweissystemeinzurichten.Whistleblowernmussesmöglich sein,eineangemesseneuntersuchungeinerbeschwerdeundgegebenenfalls Abhilfemaßnahmen erreichen zu können. EswirdeineunabhängigeOmbudsstellefürWhistleblowereingerichtet. DieseEinrichtungwirddamitbeauftragt,BeschwerdenüberBenachteiligungenund/oderunsachgemäßeUntersuchungenvonHinweisenentgegenzunehmenundhierzuErmittlungenvorzunehmen.Siemussüber angemessenedurchsetzungs-undweiterverfolgungsmechanismenverfügen. DieHinweisgeberinnenundHinweisgeberhabendasRechtaufregelmäßigeInformationüberdenFortgang,denZeitraumunddasErgebnis ihrer Offenlegung. 6.AnonymesWhistleblowingistzuermöglichen.DieIdentitätvonHinweisgeberinnenundHinweisgebernistzuschützenundvertraulichzubehandeln. Sie darf nicht ohne Zustimmung der Betroffenen offenbart werden. 7.DasGesetzmusseinenAnspruchaufErsatzvonSchädendurcherlittene RepressalienoderVergeltungsmaßnahmeninfolgedesWhistleblowings gegenüberdenverursachernbeinhalten.diesersolltesichauchaufimmaterielleschädenundzuerwartendefolgeschädeneinschließlichrechtsverfolgungskostenwiez.b.mediationundanwaltsleistungenerstrecken. Whistleblower,dievorInkrafttretendesGesetzesdavonbetroffenwaren, sindadäquatzuberücksichtigen.hinweisgeberinnenundhinweisgebern mussesaußerdemmöglichsein,alsrechtswidrigvermutetetätigkeitenzu verweigern. 8.DasGesetzmussHandlungen,dieHinweisedurchWhistleblowerstören oderbestrafen,wirksamsanktionieren.diesesverhaltensollselbstalsfehlverhaltenangesehenwerdenundstraf-,zivil-undarbeitsrechtlichekonsequenzennachsichziehen.einezumnachteildeswhistleblowersvonden gesetzlichenvorschriftenabweichendevereinbarungistfürunwirksamzu erklären. 9.DurchdasGesetzisteineunabhängigeöffentlicheEinrichtungfürWhistleblowingzuschaffen,diezumWhistleblowingberät,dieFunktionsfähigkeit derwhistleblowing-maßnahmenbeobachtetundregelmäßigüberprüft.dabeisindgewerkschaften,wirtschaftsverbändeundzivilgesellschaftliche Organisationeneinzubeziehen.ZuihrenAufgabengehörtesaußerdem,die UmsetzungundAuswirkungdesGesetzesaufdasWhistleblowingzuprüfenundinregelmäßigenAbständenzubewerten.Siesollteeinöffentliches Bewusstseinfördern,damitdieRechteumfassendgenutztwerdenundsich eine breitere kulturelle Akzeptanz solcher Handlungen etabliert. 10.DasGesetzermächtigtöffentlicheundprivateEinrichtungen,Whistleblower-Fälleöffentlichzumachenundregelmäßigüberdadurchbekannt gewordeneodervermiedeneschäden,verfahrenundderenergebnisse einschließlich Schadensausgleich und Rückforderungen zu berichten. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, diegesetzlichenneuregelungenmiteinemmaßnahmenpaketzuflankieren,das mindestens folgende Aspekte beinhaltet: FörderungundUnterstützungvonmehrZivilcourageinAusbildung, PrivatlebenundBeruf.UnsereGesellschaftbrauchteineneueKulturdes Hinschauens und des Sicheinmischens;
Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6492 Aufklärung,umverständlichzumachen,welchenStellenwertdaspersönlicheEngagementdesundderEinzelnenineinerDemokratiebesitzt, unddassderkritischeblickundderverantwortungsvollebeitragzur VerhinderungundAufklärungvonStraftatenundanderenMissständen ausdrücklichgewünschtsind.klareabgrenzungvonderunterstellung der Denunziation; ErarbeitungvonGrundsätzenfürinterneHinweissysteme,diesicherund leichtzugänglichsindundeinegründliche,rechtzeitigeundunabhängige Untersuchung von Hinweisen sicherstellen; VerankerunginternerWhistleblower-Systemeals bestpractice für UnternehmensführungenimRahmendesDeutschenCorporate-Governance-KodexundindenFührungsleitlinien (CodesofConduct)möglichst aller Wirtschaftsunternehmen; UnterstützungvonInformationskampagnen,Forschungstätigkeitenund diesammlungsowieveröffentlichungvondatenzumnutzenvon Whistleblowing für die Allgemeinheit; EinleitungvonMaßnahmen,diedieKontrolleundTransparenzinder Lieferkette von Erzeugnissen und Produkten stärken; FinanzielleUnterstützungnichtstaatlicherOrganisationen,diezurpositivenEntwicklungderallgemeinenEinstellunggegenüberderTätigkeit vonhinweisgeberinnenundhinweisgebernbeitragen,undeinberatungsangebotfürunternehmen,behördenundorganisationen,dieein internes Verfahren für Whistleblowing etablieren wollen. Berlin, den 6. Juli 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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