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Transkript:

S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Münsterdorf Gremium Bau- und Umweltausschuss Tag Beginn Ende 13.09.2017 19.30 Uhr 21.55 Uhr Ort Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7 in 25587 Münsterdorf Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. gez. Grell Vorsitzender gez. Peglow Protokollführer

T e i l n e h m e r v e r z e i c h n i s zum Protokoll der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Münsterdorf am 13.09.2017 anwesend Mitglieder: ja nein Volker Fock (DMW) Mario Siemann (DMW) (bgl.) Sven Grage (DMW)) (bgl.) stellv. Vorsitzender - Uwe Grell (SPD) -. Vorsitzender - Dirk Schümann (SPD) Klaus Ulrich Thiée (KIM) (bgl.) Werner Langenfeld (KIM) Stellv. Mitglieder DMW-Fraktion: SPD-Fraktion: KIM-Fraktion: 1. Kuno Olandt (bgl.) 2. Thomas Dräger 1. Bernd Dieckmann 2. Torsten Jaeger 1. Sabine Ziegler 2. Fritz Barkowski (bgl.) Gemeindevertreter Astrid Schulz (SPD) Torsten Jaeger (SPD Bernd Dieckmann (SPD) Jörg Unganz (DMW) - Bürgermeister - Stephanie Burkhardt (DMW) Thomas Dräger (DMW) Sabine Ziegler (KIM) Werner Mayer (DMW) Jürgen Illner (DMW) Ferner anwesend: LVB Peglow als Protokollführer

Gemeinde Münsterdorf Bürgermeister Jörg Unganz Mühlenstraße 4 25587 Münsterdorf 04821/877 55 Verwaltung: Amt Breitenburg Osterholz 5, 25524 Breitenburg Tel.: 04828 99 00 Fa: 04828 99 0 99 info@amt-breitenburg.de www.amt-breitenburg.de 01.09.2017 Einladung Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Münsterdorf Sitzungstermin: Mittwoch, 13.09.2017, 19:30 Uhr Raum, Ort: Mehrzweckraum der Grundschule, Kirchenstraße 7, 25587 Münsterdorf 1 Anträge zur Tagesordnung 2 Einwohnerfragestunde Tagesordnung 3 Aussprache zum Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017 4 Aufgabenliste der Gemeinde 5 Birken in der Osterstraße 6 Bolzplatz / Skaterbahn hier: Lärmbelästigung 7 Ersatzbeschaffung eines neuen Iseki-Treckers 8 Ersatzbeschaffung eines Dreiseiten-Kippers für den Bauhof 9 Erneuerung der Druckluftleitung am Belebungsbecken des Klärwerks 10 Einbau einer behindertengerechten Rampe an der Grundschule Münsterdorf 11 Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 14 "Klotzenkuhle" der Gemeinde Münsterdorf hier: weitere Anwendung der Satzung 12 Mitteilungen und Anfragen gez. Uwe Grell - Ausschussvorsitzender - Hinweis: Es ist zu erwarten, dass Teile des Tagesordnungspunktes 11 in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden.

Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor. Eine Aussprache über die Gründe des Ausschlusses der Öffentlichkeit wird nicht gewünscht. Über den Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit wird in öffentlicher Sitzung entschieden. Es wird der Beschluss gefasst, Pkt. 11 in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten. Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 14 Klotzenkuhle der Gemeinde Münsterdorf; hier: weitere Anwendung der Satzung Abstimmungsergebnis: 1 dafür, 6 dagegen Zu Pkt. 1: Anträge zur Tagesordnung Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen an den Ausschuss gerichtet. Zu Pkt.3: Aussprache zum Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017 Eine Aussprache zum Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017 wird nicht gewünscht. Zu Pkt. 4: Aufgabenliste der Gemeinde Ausschussvorsitzender Grell verteilt die Aufgabenliste mit Stand vom 11.07.2017 an alle Ausschussmitglieder. Herr Grell und Herr Bürgermeister Unganz berichten zu den aktuellen Sachständen. Nachfolgende Maßnahmen werden besonders thematisiert: Herr Bürgermeister Unganz berichtet, dass die Verhandlungen mit der Sparkasse Westholstein hinsichtlich des Kaufes des Sparkassengebäudeteils abgeschlossen sind. Der Kauf wurde zwischenzeitlich getätigt. Die Maßnahme kann in der Aufgabenliste gestrichen werden. Das Antwortschreiben an den Kreis Steinburg zur Ablehnung einer Leitplanke im Kurvenbereich der K64 wird durch den Bürgermeister verfasst. Die Aufgabenliste ist entsprechend anzupassen. Nachfolgende Maßnahmen können aufgrund von Erledigung aus der Aufgabenliste gelöscht werden: o Vorderfront Grundschule o VHS Malerarbeiten o Akustikdecke Grundschule o Gardinen der Grundschule reinigen Die Aufgabenliste ist auf Wunsch von Herrn Grell um den Punkt Regenrinnenerneuerung an der Grundschule, östliche Seite zu ergänzen.

Zu Pkt. 5: Birken in der Osterstraße Herrn Grell liegt ein Schreiben eines Anwohners vor, wonach die hohen Bäume (6 Birken, 2 Eschen) in der Osterstraße im Grünbereich vor den Hausnummern 18 bis 24 umsturzgefährdet sein sollen. Der Grundstückseigner beabsichtigt, die Gemeinde im Schadenfall haftbar zu machen. Herr Grell führt aus, dass die Birken, von denen vorrangig die Probleme ausgehen, entfernt und die Wurzeln ausgefräst werden könnten. Allerdings kann ein Fällen nicht ohne vorherige Zustimmung der UNB, Herrn Gnärig, vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Gemeinde für gefällte Bäume sehr wahrscheinlich Ersatzpflanzungen vorzunehmen hat. Diese müssten jedoch nicht an gleicher Stelle vorgenommen werden. Herr Grell richtet die Frage an den Ausschuss, ob man sich vorstellen könnte, die Birken zu fällen und Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Er stellt die Angelegenheit zur Diskussion. Herr Bürgermeister Unganz macht darauf aufmerksam, dass die flach wurzelnden Birken bereits den Fußweg beschädigt haben. Herr Schümann hinterfragt, ob die Birken als beschriebene Flachwurzler eher umsturzgefährdet sind als andere Baumarten. Er spricht sich für eine fachkundige Begutachtung der Bäume durch Herrn Gnärig aus. Herr Schümann stellt den Antrag, die Standfestigkeit im Rahmen eines Ortstermins zusammen mit Herrn Gnärig prüfen zu lassen. Weitere Wortbeiträge ergehen nicht. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, die Standfestigkeit der Birken in der Osterstraße (Hausnummern 18 bis 24) durch die UNB, Herrn Gnärig, einschätzen zu lassen. Zudem soll Herr Gnärig um eine Aussage hinsichtlich der Notwendigkeit der Fällung und zu erforderlichen Ersatzpflanzungen gebeten werden. Abstimmungsergebnis: 7 dafür Zu Pkt. 6: Bolzplatz / Skaterbahn hier: Lärmbelästigung Ausschussvorsitzender Grell erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage der Amtsverwaltung ausführlich. Ein Anlieger hat sich über den Lärm, der von der Skaterbahn ausgeht, beschwert. Die Benutzung der mittleren Rampe soll dabei besonders stark lärmen. Der Beschwerdebrief wird durch Herrn Grell verlesen. Er spricht sich dafür aus, die Beschwerde zum Anlass zu nehmen, sich mit der Angelegenheit zu beschäftigen, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Regelung zu finden. Herr Grell führt weiter aus, dass Haushaltsmittel i. H. v. 800,00 zur Verfügung stehen, die für lärmmindernde Maßnahmen eingesetzt werden könnten. Bürgermeister Unganz regt an, auf der Trasse der alten Kreidebahn einen Erdwall als Lärmschutz aufzuschütten. Die benötigte Erde wird nach Einschätzung von Herrn Unganz im Zuge der geplanten Sportplatzsanierung (Erdfälle) gewonnen werden können. Der Wall könnte geeignet bepflanzt werden, um den Pflegeaufwand zu minimieren. Durch die Amtsverwaltung wäre zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Errichten eines solchen Lärmschutzwalls zulässig wäre. Die UNB ist bei Bedarf zu beteiligen. Herr Langenfeld erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen zu der von Herrn Unganz angesprochenen alten Bahntrasse. Diese Frage kann im Zuge der Ausschusssitzung nicht beantwortet werden. Auch hier wird die Amtsverwaltung um Klärung gebeten.

Auf Nachfrage von Herrn Schümann erläutert Herr Unganz, dass die Skaterrampen zur Lärmminderung bereits mit Bauschaum ausgeschäumt sind. Ein Befüllen der Rampen mit Erde wird verworfen, da feuchte Erde ein Verfaulen der Holzkonstruktionen begünstigen würde. Herr Schümann spricht sich dafür aus, kein weiteres Fachgutachten zur Einschätzung der Lärmsituation in Auftrag zu geben. Herr LVB Peglow ergänzt hierzu, dass gemäß vorliegendem Angebot Kosten i. H. v. 3.990,00 netto für eine solche Begutachtung zu erwarten wären. Die Regelung der Nutzungs- bzw. Ruhezeiten der Skaterbahn durch ein aufzustellendes Schild wird ausführlich diskutiert. Herr Olandt hält diese Alternative für wenig zielführend weil kaum kontrollierbar. Weitere Wortmeldungen ergehen nicht. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, für eine kurzfristige Abhilfe am Zugang des Bolzplatzgeländes ein Hinweisschild mit den Ruhezeiten (20:00 Uhr bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zusätzlich zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr) aufzustellen. Einer ggf. notwendigen überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Die Amtsverwaltung möge zudem die Voraussetzungen zur Errichtung eines Erdwalls im Bereich der ehemaligen Kreidebahn prüfen. Abstimmungsergebnis: 6 dafür, 1 dagegen Zu Pkt. 7: Ersatzbeschaffung eines neuen Iseki-Treckers Herr Grell erläutert den Sachverhalt ausführlich. Der vorhandene Iseki-Trecker hat nach 14 Jahren Einsatzzeit und 5.441 Betriebsstunden einen Motorschaden. Eine Reparatur ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll. Zudem ist im November 2017 der TÜV fällig. In den vergangenen zwei Jahren sind Reparaturkosten i. H. v. rd. 7.200,00 angefallen. Ein neuer Iseki-Trecker wird etwa 30.000,00 kosten. Die Firma Meifort erwartet in den kommenden Tagen von einer Flensburger Hausverwaltung 12 gebrauchte Iseki-Trecker, die käuflich erworben werden können. Zwei davon haben nur wenige Betriebsstunden. Herr Grell führt weiter aus, dass die Gemeinde auf ein funktionsfähiges Fahrzeug angewiesen ist. Zudem wäre sich bei einer Ersatzbeschaffung wieder für einen Iseki- Trecker zu entscheiden, damit die vorhandenen Zusatzgeräte weiterhin genutzt werden können. Herr Grell stellt die Angelegenheit zur Diskussion. Bürgermeister Unganz unterstützt Herrn Grell in seinen Ausführungen. Er hat heute einen gebrauchten, geeigneten und 4 Jahre alten Trecker mit rd. 400 Betriebsstunden bei der Firma Meifort in Augenschein genommen. Dieses Fahrzeug stammt aus dem Pool der Flensburger Hausverwaltung und könnte durch die Gemeinde für etwa 17.000 erworben werden. Herr Schümann spricht sich für eine sofortige Ersatzbeschaffung aus. Herr Dieckmann regt an, das Altfahrzeug im Gegenzug an die Firma Meifort zu verkaufen. Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Ersatzbeschaffung eines Iseki- Treckers aus. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Absprache mit der Amtsverwaltung und dem Bauhof den wirtschaftlichsten Trecker anzuschaffen. Die benötigten finanziellen Mittel sind im ersten Nachtragshaushaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Einer eventuellen außerplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 7 dafür

Zu Pkt. 8: Ersatzbeschaffung eines Dreiseiten-Kippers für den Bauhof Ausschussvorsitzender Grell stellt den Sachverhalt ausführlich dar. Der vorhandene Dreiseiten-Kipper, Baujahr 1974, kann und darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Die Bremsen sind ohne Funktion. Die Ladefläche ist verzogen. Herr Grell spricht sich für eine Ersatzbeschaffung in 2018 aus. Vorgeschlagen wird ein einachsiger Dreiseitenkipper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 8t. Herrn Grell liegt ein Angebot für ein 6t-Modell über rd. 6.000,00 netto vor. Er stellt die Angelegenheit zur Diskussion. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Neubeschaffung besteht in Anbetracht des schlechten Zustandes des vorhandenen Anhängers schnell Einigkeit. Uneins ist man sich lediglich darin, ob tatsächlich ein 8t-Anhänger beschafft werden soll oder ob nicht auch die kleinere Variante mit 6t ausreichen könnte. Die Anschaffung eines 8t-Anhängers wird letztendlich favorisiert. Nach einer umfassenden Aussprache wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Neuanschaffung eines einachsigen Dreiseitenkippers in 2018 aus. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung in Absprache mit der Amtsverwaltung und dem Bauhof in 2018 vorzunehmen. Haushaltsmittel sind für 2018 bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: 7 dafür Zu Pkt. 9: Erneuerung der Druckluftleitung am Belebungsbecken des Klärwerks Herr Grell erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Beschlussvorlage der Amtsverwaltung ausführlich und erbittet Wortbeiträge. Herr Schümann erkundigt sich nach dem künftigen Rohrverlauf außerhalb des Beckens. Diese werden gemäß Darstellung durch Herrn Bürgermeister Unganz an der äußeren Betonwand des Beckens verankert werden. Herr Unganz erläutert die aktuelle, problembehaftete unterirdische Installation sowie die angedachte künftige oberirdische Leitungsführung. Die vorhandene unterirdische Kunststoffleitung weist die bekannten Defekte auf, die Herr Grell bereits näher beschrieben hat. Neben der Druckluftleitung soll auch die Steuerung im Schaltschrank erneuert bzw. modernisiert werden. Hierdurch soll eine individuelle Steuerung des Lufteintrags ermöglicht werden, was wiederum Energie einsparen wird. Die alte Kunststoffleitung soll nach Darstellung von Herrn Unganz nicht entfernt werden und im Boden verbleiben. Weitere Wortbeiträge schließen sich nicht an. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Die Erneuerung der Druckluftleitung am Belebungsbecken im Klärwerk und die Optimierung der Elektronik zur Verbesserung des Sauerstoffeintrags wird im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 7 dafür Zu Pkt. 10: Einbau einer behindertengerechten Rampe an der Grundschule Münsterdorf Herr Grell erläutert ausführlich den Sachverhalt. Der erste Bauabschnitt an der Vorderfront der Grundschule mit L-Steinen und integrierter Treppenanlage wurde im Frühjahr 2014 abgeschlossen. Der zweite Bauabschnitt der Vorderfront wurde im Sommer 2017 beendet. Aktuell fehlt noch die behindertengerechte Rampe.

Herr Grell erinnert daran, dass in der Einwohnerversammlung 2015 die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Schulgelände angeregt wurde. Aus Kostengründen wurde der Bau 2015 zunächst abgelehnt. Dennoch steht fest, dass die behindertengerechte Rampe benötigt wird. Nicht nur für die Grundschule, sondern auch für die VHS. Für die Realisierung einer kostengünstigen Lösung wurde auf Anraten des Bauunternehmers eine Öffnung in der Vorderfront errichtet. Mit dem Einbau der Rampe könnten die Arbeiten an der Vorderfront endlich abgeschlossen werden. Nach Auskunft von Herrn Grell könnte der Einbau der Rampe noch in diesem Jahr in den Herbstferien vollzogen werden. Im Zuge der Nachtragshaushaltsplanungen wurden 5.000,00 für die Maßnahme eingeplant. Herr Grell stellt ernüchtert fest, dass gemäß einem vorliegenden Angebot allerdings Kosten i. H. v. 14.248,17 zu erwarten sind. Derzeit stehen im Nachtragshaushalt für 2017 noch freie finanzielle Mittel i. H. v. rd. 16.000,00 zur Verfügung. Zur Ausführung der Arbeiten stellt Herr Grell dar, dass die Rampe eine maimale Steigung von 6% haben darf. In der Mitte der Rampe wird zudem ein Podest zu installieren sein, um Rollstuhlfahrern das Auffahren zu erleichtern. Derzeit ist noch nicht klar, ob die Zuwegung vor oder hinter den vorhandenen Fahnenmasten verlaufen wird. Herr Grell stellt zur Diskussion, ob die Angelegenheit noch in 2017 oder erst in 2018 erledigt werden soll. Hierzu schließt sich eine rege Diskussion an. Herr Schümann geht davon aus, dass es notwendig sein wird, einen Handlauf zu installieren. Die Kosten für einen solchen Handlauf sind derzeit allerdings noch nicht abschätzbar. Herr Unganz führt weiter aus, dass das Gelände einschließlich der Rampe durch eine Hecke eingefriedet werden soll. Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht. Es wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für den Bau einer behindertengerechten Rampe aus. Die Arbeiten sollen möglichst in den Herbstferien 2017 erfolgen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung bereitszustellen. Abstimmungsergebnis: 6 dafür 1 Enthaltung Die Sitzung wird um 20:45 Uhr für etwa 10 Minuten unterbrochen. Zu Pkt. 11: Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 14 "Klotzenkuhle" der Gemeinde Münsterdorf hier: weitere Anwendung der Satzung Herr Grell erläutert den Sachverhalt und bezieht sich bei seinen Ausführungen auf die vorliegende Beschlussvorlage der Amtsverwaltung. Der B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Münsterdorf wurde 1992 rechtswirksam. Da die gültigen Festsetzungen als nicht mehr zeitgemäß anzusehen sind, sind in den vergangenen Jahren eine Vielzahl, mindestens 39, Befreiungsanträge beim Kreisbauamt eingegangen. Die Gemeinde wird zu entscheiden haben, ob der B-Plan aufgehoben werden soll, eine Überprüfung der Weitergeltung der Einzelfestsetzungen erfolgen soll oder unverändert bestehen bleibt. Herr Grell stellt die Angelegenheit zur Diskussion. Herr Langenfeld bedankt sich zunächst für die umfangreichen Vorarbeiten der Amtsverwaltung und führt aus, dass die Änderungen des B-Planes sich seiner Ansicht nach auf den tetlichen Teil begrenzen sollten. Hierdurch könnten der Gemeinde hohe Kosten erspart werden. Der Vorschlag von Herrn Langenfeld wird ausgiebig diskutiert.

Herrn Schümann wird auf Nachfrage durch Herrn Bürgermeister Unganz erläutert, dass die durch die Amtsverwaltung erstellte Übersicht erteilte Ausnahmen von den Regelungen des B-Planes darstellt, die eigentlich nicht B-Plan-konform sind. Er führt weiter aus, dass der B-Plan Klotzenkuhle im tetlichen Teil sehr eng gefasst ist. Gestalterische Möglichkeiten sind dadurch kaum gegeben. Hieraus resultiert auch die hohe Zahl von erteilten Befreiungen. Herr Langenfeld spricht sich dafür aus, die GRZ nicht weiter zum negativen zu verändern. Auf Grundlage der aktuellen GRZ wurde seinerzeit das Entwässerungskonzept durch das Planungsbüro erstellt. Herr LVB Peglow regt die Aufhebung des B-Planes an, da dies die zukunftsfähigste Lösung ist. Eine Anpassung wäre nur zeitlich aktuell und damit wenig konsequent. Herr Schümann gibt zu bedenken, dass eine Aufhebung oder Änderung des B- Planes Nachahmer aus anderen Baugebieten finden könnte. Diese wären seiner Ansicht nach gleich zu behandeln. Dies könnte ein erheblicher Kostenfaktor für die Gemeinde werden. Für die Aufhebung/Änderung des B-Plans Nr. 14 werden Kosten i. H. v. rd. 12.000,00 erwartet. Herr Peglow macht deutlich, dass im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nicht alle in der Vergangenheit genehmigten Befreiungen erfasst werden können. Hierzu gehört auch die Befreiung von der festgelegten GRZ. Es besteht Einigkeit im Ausschuss, dass die Änderung/Aufhebung des B-Planes (Beschlussvorschlag Alternativen 1+2) sehr kostspielig sind. Es besteht der Wunsch nach einer kostengünstigeren Lösung, insbesondere weil neben dem B-Plan Klotzenkuhle weitere B-Pläne zur Aufhebung bzw. Änderung anstehen könnten. Der eingangs vorgetragene Vorschlag von Herrn Langenfeld wird daher positiv aufgenommen. Auf Antrag von Herrn Schümann wird nachfolgender Beschluss gefasst: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Angelegenheit zu vertagen. Die Amtsverwaltung wird gebeten, weitere Informationen zu der Gesamtanzahl der ähnlich gelagerten B-Pläne in Münsterdorf und zu der erwarteten Kostensituation beizubringen. Dies soll nach Möglichkeit bis zur anstehenden Finanzausschusssitzung am 27.09.2017 erfolgen. Abstimmungsergebnis: 7 dafür Zu Pkt. 12: Mitteilungen und Anfragen Herr Grell berichtet zu nachfolgenden Angelegenheiten: 12.1 Verkehrssicherungspflicht bei der Reparatur von Straßenschäden durch den WUV. 12.2 Diverse Vandalismusschäden in der Grundschule Münsterdorf und in der übrigen Gemeinde werden durch Bildmaterial näher erläutert. 12.3 Es liegt eine Einladung zum Umweltabend der Firma HOLCIM am 04.10.2017 vor. Anmeldungen können noch bis zum 28.09.2017 vorgenommen werden.

12.4 Ausbau des Langenfelder Weges: In Erwartung der Errichtung des Golf-Hotels in Breitenburg ist der Langenfelder Weg bislang nicht als Baustraße hergerichtet worden. Es besteht die Annahme, dass kurzfristig zumindest mit den Erdarbeiten auf dem Gelände der Gutsverwaltung begonnen werden wird. Vor Beginn der Bautätigkeiten sollte die Baustraße gemäß den getroffenen Absprachen mit dem Bauherrn hergerichtet sein. Nunmehr steht fest, dass es durch den Bauherrn bislang versäumt wurde, das Genehmigungsverfahren zu betreiben und die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Hinzu kommt, dass vor Errichtung der Baustraße ein Gestattungsvertrag zwischen der Gemeinde Münsterdorf und dem Bauherrn zu schließen ist, was wiederum eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses zeigen sich hinsichtlich des vorliegenden Versäumnisses des Bauherrn äußerst enttäuscht und erwarten, dass die Genehmigung sowie Errichtung der Baustraße im Bereich des Langenfelder Weges gemäß den getroffenen Absprachen nun schnellstmöglich in die Wege geleitet wird. 12.5 Die Scheibe der Bushaltestelle in der Itzehoer Straße ist zum wiederholten Male geborsten. Ursächlich dafür ist nach den angestellten Ermittlungen der Luftzug durch vorbeifahrende LKW. 12.6 Erneuerung defekter Trummen in der Schallenbergstraße. 12.7 Die Malerarbeiten und Zimmerarbeiten in der VHS sind nicht zufriedenstellend ausgeführt worden.