Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Soziales und Bürgerdienste Tel.: Abschluss des LHO-Betriebes " Weddinger Seniorenheime"

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Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 29.10.2014 Abt. Soziales und Bürgerdienste Tel.: 42660 Bezirksamtsvorlage Nr. 858 (Austauschvorlage) zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 04.11.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Abschluss des LHO-Betriebes " Weddinger Seniorenheime" 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat von Dassel 3. Beschlussentwurf: I. Das Bezirksamt beschließt: Im Zusammenhang mit der Abwicklung des LHO-Betriebes "Weddinger Seniorenheime" werden keine Jahresabschlüsse mehr erstellt. Die Aktivitäten zu diesem Betrieb werden gänzlich eingestellt. II. Eine Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung ist nicht erforderlich. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Soziales und Bürgerdienste beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 4. Begründung: Der Betrieb Weddinger Senioreneinrichtungen ist mit Wirkung vom 01.06.2003 in eine neue Trägerschaft übergegangen. Mit Schreiben vom 29.10.2003 beauftragte der Rechnungshof von Berlin erneut die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1 in 10787 Berlin mit der Prüfung der Jahresabschlüsse/ Gesamtabschluss zum 31.05.2003. Die Zeiträume der Geschäftsbesorgung durch die Firma Kursana bis einschließlich 31.12.2001 sind durch die BDO komplett testiert worden. 1/3

Trotz zu Hilfenahme externen Sachverstandes, hier die Beauftragung der Vierhaus Steuerberatungsgesellschaft mbh, Sarrazinstr. 11-15 in 12159 Berlin seitens des Bezirksamtes Mitte von Berlin, war es letztlich im Ergebnis nicht möglich, prüffähige Jahresabschlüsse für die Zeit der Geschäftsbesorgung durch das Jüdische Krankenhaus Berlin bzw. die Sankt-Elisabeth-Stiftung zu erstellen. Für Aufwendungen der Firma BDO für die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse hat das Bezirksamt in der Zeit von 2006 bis laufend insgesamt 224.170,22 gezahlt, in der Zeit davor bereits 150.753,47. Die Firma Vierhaus hat für das Erstellen von Teilbuchhaltungen insgesamt 18.314,10 erhalten. Die Firma Vierhaus hat zwischenzeitlich die Arbeiten an den Buchhaltungen vollständig eingestellt. Die Firma BDO hält eine weitere Prüfung und Testierung nunmehr für nicht mehr vertretbar (s. Anlage 1). Das Sozialamt schließt sich dieser Auffassung an, zumal selbst bei erheblichem zusätzlichen und zu finanzierendem Aufwand nicht gewährleistet ist, dass eine Testaterstellung für das Geschäftsjahr 2002 und das Rumpfgeschäftsjahr 2003 tatsächlich erfolgen kann. Der Rechnungshof hat dieser Auffassung auf Anfrage nicht widersprochen (s. Anlage 2). Auch vor dem Hintergrund, dass sich bisher keine Schadensersatzansprüche zugunsten des Landes Berlin ergaben und diese ggf. inzwischen auch verjährt wären, halten wir es für vertretbar, auf die weitere Arbeit der Wirtschaftsprüfer und damit auf die noch fehlenden Testate zu verzichten. Dies gilt uneingeschränkt auch für die erforderliche Abschlussbilanz; es fehlt hier bereits an einer Schlussbilanz des Betriebes und einer Eröffungsbilanz für die Geschäftsbesorgung, sodass es für eine Abschlussbilanz schon an den Grundlagen mangelt. Für die Arbeit des Geschäftsbesorgers Kursana liegen hingegen komplette Jahresabschlüsse für die Zeit der Übernahme der Geschäftsbesorgung im Jahre 1997 bis zum 31.12.2001 vor. Das Restguthaben aus dem LHO-Betrieb sowie die geleisteten Aufwände für die Abrechnungen wurden bis dato außerhalb des Haushaltsplanes bei Kapitel 9439 Titel 10030 nachgewiesen. Derzeit sind noch 15.442,47 verfügbar; diese Mittel werden mit den ebenfalls noch bei 9439/10030 valutierenden -563.369,75 verrechnet und gleichzeitig unbefristet niedergeschlagen. 5. Rechtsgrundlage: 36 BezVG, 59 LHO 6. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Der Betrag in Höhe von 547.927,28 wird unbefristet niedergeschlagen. 2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine 7. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 2/3

8. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 9. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 10. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 11. Mitzeichnung(en): GesPersFinL: liegt mit Schreiben vom 13.06.2014 vor. Die verlangten Änderungen wurden vorgenommen. Bezirksstadtrat von Dassel 3/3

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Soziales und Bürgerdienste Bezirksstadtrat 1 Bezirksamt Mitte von Berlin, 13341 Berlin (Postanschrift) Rechnungshof von Berlin VA 26 (Frau Schmoldt) über SE PersFin GeschZ. (bei Antwort bitte angeben) RWO 112 Bearbeiter/in: Herr Dietrich Zimmer: 265 Dienstgebäude: Müllerstr. 146, 13353 Berlin Verkehrsverbindungen: u U 6, U 9 Leopoldplatz b 120, 248 R Aufzug Altbau/Neubau Telefon: (030) 9018 (intern: 918) 42217 Telefax: (030) 9018 (intern: 918) 488 42880 E-Mail: vorname.name@ba-mitte.verwalt-berlin.de Internet: http://www.berlin.de Datum: 17.3.2014 Prüfung des Abschlusses des Betriebes Weddinger Senioreneinrichtungen zum 31.05.2003 (Betrieb nach 26 LHO) Sehr geehrte Frau Schmoldt, der Betrieb Weddinger Senioreneinrichtungen ist mit Wirkung vom 01.06.2003 in eine neue Trägerschaft übergegangen. Mit Schreiben vom Oktober 2003 beauftragte der Rechnungshof von Berlin die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1 in 10787 Berlin mit der Prüfung der Jahresabschlüsse/ Gesamtabschluss zum 31.05.2003. Die Zeiträume der Geschäftsbesorgung durch die Firma Kursana bis einschließlich 31.12.2001 sind durch die BDO komplett testiert worden. Die Testate zu den Einzeljahren aus der Zeit der Geschäftsbesorgung sind Ihnen jeweils zugegangen. Trotz Beauftragung der H. Vierhaus Steuerberatungsgesellschaft mbh, Sarrazinstr. 11-15 in 12159 Berlin seitens des Bezirksamtes Mitte von Berlin war es letztlich im Ergebnis nicht möglich, prüffähige Jahresabschlüsse für die Zeiträume der Geschäftsbesorgung durch das Jüdische Krankenhaus Berlin bzw. Sankt-Elisabeth-Stiftung zu erstellen. Wie Sie dem beiliegenden Schreiben der BDO entnehmen können, hält diese eine weitere Tätigkeit für nicht vertretbar. Wir schließen uns dieser Auffassung an, zumal selbst bei erheblichem zusätzlichen und zu finanzierendem Aufwand nicht gewährleistet ist, das eine Testatserstellung erfolgen kann.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich bisher keine Schadensersatzansprüche zugunsten des Landes Berlin ergaben und diese ggf. inzwischen auch verjährt wären, halten wir es für vertretbar, auf die weitere Arbeit der Wirtschaftsprüfer und damit auf die noch fehlenden Testate zu verzichten. Bitte teilen Sie uns bis zum 11. April mit, falls Sie den Sachverhalt anders sehen und die weitere Arbeit an den Testaten für angezeigt halten. Ich weise darauf hin, dass die entsprechenden Rücklagen für die Testatserstellung aber nur noch ausreichen, um die aktuell vorliegenden Rechnungen zu bezahlen. Mit freundlichen Grüßen Stephan von Dassel