Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Hinweis der Verwaltung. Vorstellung der neuen Schulleiterin. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Kirchdorf, Helfenbrunner Straße, Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber 1.2. Kirchdorf, Amperstraße, FlNr. 89; Neubau eines Einfamilienhauses 1.3. Schidlambach 1, Fl.Nr. 2795; Abbruch des lw. Gebäudeteils bzw. Ersatzbau mit Errichtung von zwei Wohneinheiten 1.4. Nörting, Dorfstraße 32, Fl.Nr. 998; Bauantrag zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudeteils bzw. Ersatzbau mit Errichtung von 5 Wohneinheiten 1.5. Hirschbach 3 a, FlNr. 2239/2; Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses in Hirschbach 1.6. Helfenbrunn, Zur Amper, FlNr. 3177/1,3178, Antrag auf Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle Seite 170
1.7. Schidlambach 2, Renovierung der bestehenden Halle 1.8. Esterndorf 2, Antrag auf Sanierung der Außenwand am besteh. landwirtschaftl. Gebäude 2. Baumaßnahmen 2.1. Baugebiet Wippenhausen, Feuerwehrhaus; Auftragsvergabe für die Installation der Pumpstation für die Abwasserbeseitigung 3. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil Seite 171
Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Uwe Gerlsbeck 2. Bürgermeister Alois Portz Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Martin Endres Florian Feiler Elisabeth Hörand Sebastian Naderer Anton Pittner Claudia Reinmoser Andreas Schmitz Albert Steinberger Josef Weingartner Birgit Weinsteiger-Tauer Georg Wendl Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den 12.11.2015 Seite 172
Öffentlicher Teil Top Hinweis der Verwaltung Sachverhalt: Aufgrund eines Hinweises von einem Bürger können wir aus Datenschutzgründen künftig keine Namen von Bauwerbern mehr im Protokoll veröffentlichen. Soweit Sachverhalte erforderlich erscheinen werden diese in Zukunft neutral formuliert. Ein Hinweis in der Sitzung war leider nicht möglich, deshalb gibt die Verwaltung die erforderliche Änderung auf diesem Weg bekannt. Top Vorstellung der neuen Schulleiterin Sachverhalt: Der Bürgermeister begrüßte vor Einstieg in die Tagesordnung Frau Birgit Penger. Frau Penger ist seit 01. August als Nachfolgerin von Frau Stubenvoll die Schulleiterin der Grundschule Kirchdorf. Frau Penger stellte sich dem Gemeinderat vor und wies darauf hin, dass die Schule mit der Gemeinde in vielen Belangen, im Besonderen natürlich als Schulaufwandsträger, zusammenarbeiten wird. Sie hat in diesem Zusammenhang bereits Kontakt mit dem Bürgermeister, Herrn Gerlsbeck, dem Geschäftsleiter, Herrn Rieger und mit dem Kassenleiter der Gemeinde, Herrn Lehnert aufgenommen. Frau Penger hofft auf eine positive Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2015 ohne Einwendungen Ja-Stimmen: 14 Top 1 Top 1.1 Bauanträge Kirchdorf, Helfenbrunner Straße, Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber Sachverhalt: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beriet über das Vorhaben. Vorab gab der Seite 173
Bürgermeister eine persönliche Einschätzung zur Flüchtlingssituation ab und teilte dem Gemeinderat die aktuell durch das Landratsamt gemeldeten Zahlen mit. Auf Grundlage dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Kirchdorf bis Ende 2016 ca. 68 Hilfesuchende aufnehmen sollte. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, dass sich auch die Gemeinde Kirchdorf der Gesamtverantwortung stellen sollte und dass man sich gemeinsam, solidarisch und offensiv dieser Herausforderung stellen soll. Der Bürgermeister erläuterte noch den Bauantrag. Mit der beantragten Unterkunft für Asylbewerber kann Platz für 40 Personen geschaffen werden. Top 1.2 Kirchdorf, Amperstraße, FlNr. 89; Neubau eines Einfamilienhauses Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt dem Bauvorhaben ohne Einwendungen Top 1.3 Schidlambach 1, Fl.Nr. 2795; Abbruch des lw. Gebäudeteils bzw. Ersatzbau mit Errichtung von zwei Wohneinheiten Seite 174
Top 1.4 Nörting, Dorfstraße 32, Fl.Nr. 998; Bauantrag zum Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudeteils bzw. Ersatzbau mit Errichtung von 5 Wohneinheiten Top 1.5 Hirschbach 3 a, FlNr. 2239/2; Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zum Neubau eines Einfamilienhauses in Hirschbach Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides ohne Einwendungen zuzustimmen. Top 1.6 Helfenbrunn, Zur Amper, FlNr. 3177/1,3178, Antrag auf Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle Sachverhalt: Der Bauwerber beantragt einen Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Bergehalle in Helfenbrunn, FlNr. 3177/1,3178. Der Bauantrag wurde bereits am 20.01.2015 im Gemeinderat behandelt, mit dem Ergebnis, dass das Landratsamt Freising vor der Zustimmung der Gemeinde die Privilegierung prüfen soll. Das Landratsamt hat daraufhin eine Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angefordert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Privilegierung gemäß 35 Abs. 1 BauGB handelt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beriet über das Vorhaben. Von verschiedenen Gemeinderäten wurde darauf hingewiesen, dass zwar die Privilegierung nachgewiesen ist, dass sich das Vorhaben jedoch im Bereich des Landschaftsschutzgebietes und im Überschwemmungsgebiet befindet. Außerdem ist davon auszugehen, dass durch das beabsichtigte Vorhaben auch Emissionen entstehen. Der Gemeinderat weist daher darauf hin, dass vor einer Genehmigung des Vorhabens alle Belange geprüft werden sollen, besonders die befürchteten Emissionen für die umliegende Wohnbebauung sollten berücksichtigt werden. Der Bürgermeister wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Ablehnung des Bauantrages wegen der nachgewiesenen Privilegierung nur wegen tragfähigen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist und bat den Gemeinderat, sich in ihrem Abstimmungsverhalten daran zu orientieren. Seite 175
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt dem Bauvorhaben wegen der nachgewiesenen Privilegierung ohne Einwendungen Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 4 Top 1.7 Schidlambach 2, Renovierung der bestehenden Halle Top 1.8 Esterndorf 2, Antrag auf Sanierung der Außenwand am besteh. landwirtschaftl. Gebäude Top 2 Top 2.1 Baumaßnahmen Baugebiet Wippenhausen, Feuerwehrhaus; Auftragsvergabe für die Installation der Pumpstation für die Abwasserbeseitigung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Ausstattung und Inbetriebnahme der Pumpstation im Baugebiet Wippenhausen, Feuerwehrhaus an die Fa. Zach Elektroanlagen GmbH & Co KG, Tacherting, als günstigsten Bieter zu den im Angebot vom Seite 176
15.09.2015 (Submissionstermin) genannten Einheitspreisen (Angebotssumme brutto 25.390,85 ). Top 3 Verschiedenes Verschiedene Hinweise: 1. Der Bürgermeister gab auf Antrag von Herrn Wild, des Ortsvorsitzenden der CSU, bekannt, dass es im Lauf des September an insgesamt 4 Häusern in der Von-Döllen-Straße zu Versuchen kam, die Haustüren aufzubrechen. Durch diese Bekanntgabe soll die Öffentlichkeit über die Vorfälle informiert werden. Die CSU Kirchdorf wird aus diesem Grund am 23.10.2015 eine Informationsveranstaltung beim Caféwirt zusammen mit dem Fachberater der KPI Freising, Herrn KHK Johann Radlmaier zum Thema Tipps zum Einbruchsschutz veranstalten. Die entsprechenden Veranstaltungshinweise werden noch veröffentlicht. 2. Die Hans-Seidel-Stiftung führt am 14.11.2015 in Hirschau eine Veranstaltung für Kommunalpolitiker zum Thema Haushaltsrecht und Baurecht durch. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Bürgermeister erklärte, dass er an dieser Veranstaltung teilnehmen wird und bat auch um Teilnahme von Gemeinderäten. Diese sollen sich in der Verwaltung melden, die Anmeldung wird durch die Verwaltung erfolgen. 3. Der Sportplatz in Nörting kann leider immer noch nicht in Betrieb genommen werden. Durch die extreme Witterung ist der Rasen verbrannt und durch die automatische Bewässerung ist die Oberfläche verschlämmt. Gemeinsam mit dem Architekturbüro und der ausführenden Firma wird derzeit nach einer Lösung gesucht. 4. Am Feuerwehrhaus in Wippenhausen kommt es immer wieder vor, dass die Einsatzbereiche zugeparkt werden. Der Bürgermeister teilte mit, dass durch die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird. Für die Richtigkeit: Gerlsbeck Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 177