STADT BARSINGHAUSEN Haushaltsplan 2014

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1 STADT BARSINGHAUSEN Haushaltsplan 2014

2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2014 Einwohnerzahl gem. Stat. Landesamt am: (nachrichtlich) (nachrichtlich) (nachrichtlich) (nachrichtlich) Gesamtfläche des Stadtgebietes ,67 qkm (nachrichtlich) ,68 qkm

3 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung V 1 - V 6 Allgemeine Erläuterungen V 7 - V 14 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze V 15 - V 18 sowie Entgelte Vorbericht V 19 - V 48 Haushaltsvermerke V 49 - V 54 Haushaltsplan Ergebnis- und Finanzhaushalt gem. 1 Abs. 2 GemHKVO 2-6 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 7-7 Gesamtinvestitionsprogramm 8-21 Teilhaushalte Teilhaushalt 01 - Ordnung, Feuerwehr und Soziales Teilhaushalt 02 - Jugend, Bildung, Sport und Kultur Teilhaushalt 03 - Planung, Bauen und Umwelt Teilhaushalt 04 - Finanzen Teilhaushalt 05 - Zentrale Dienste Teilhaushalt 06 - Wirtschaftsförderung, Rechnungspr., GSS Übersicht Produktgruppen Budgetübersicht Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Nachweis über die von der Stadt Barsinghausen übernommenen Bürgschaften Kennzahlen und Ziele Wirtschaftliche Unternehmen 1) Wirtschaftsplan und Jahresabschluss der Stadtwerke Barsinghausen GmbH 2) Wirtschaftsplan und Jahresabschluss der SGB Stadtentwicklungsgesellschaft Barsinghausen mbh Eigenbetrieb gem. 113 NGO Haushaltsplan und Jahresabschluss des Stadtentwässerungsbetriebes Barsinghausen Bilanz der Stadt Barsinghausen zum Stellenplan 2014

4 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2014 Haushaltssatzung V 1

5 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2014 V 2

6 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des 112 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Stadt Barsinghausen in seiner Sitzung am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge auf Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro 1 a Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 des Eigenbetriebs Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf Euro V 3

7 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. 2 a Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) des Eigenbetriebs Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen wird auf Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf Euro festgesetzt. 3 a Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen werden nicht veranschlagt. V 4

8 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 4 a Der Höchstbetrag, bis zu dem der Eigenbetrieb Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen im Haushaltsjahr 2014 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch nehmen darf, wird auf Euro festgesetzt. 5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 550 v.h für die Grundstücke (Grundsteuer B) 550 v.h. 2. Gewerbesteuer 450 v.h. 6 (1) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr EUR je Haushaltsposition nicht überschreiten. (2) In allen weiteren Regelungen des Nieders. Kommunalverfassungsgesetz oder der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung gelten Beträge bis zu EUR als unerheblich. (3) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Sinne des 4 Abs. 6 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sind ab einem Gesamtauszahlungsbetrag von EUR in den Teilhaushalten einzeln darzustellen. Barsinghausen, den STADT BARSINGHAUSEN Der Bürgermeister V 5

9 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2014 V 6

10 Allgemeine Erläuterungen Allgemeine Erläuterungen V 7

11 Allgemeine Erläuterungen Haushaltsaufbau in Kürze: Haushaltssatzung Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Vorbericht Haushaltsvermerke Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Übersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt Gesamtinvestitionsprogramm Teilhaushalte Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt Investitionsprogramm des Teilhaushaltes Wesentliche Produkte Beschreibung des Produkts Teilergebnishaushalt des Produkts Unwesentliche Produkte (Saldenübersicht) Produktgruppenübersicht Budgetübersicht Anlagen Aufbau des Haushaltsplans Die Haushaltswirtschaft der Stadt Barsinghausen wird seit dem Haushaltsjahr 2011 nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) geführt und beinhaltet daher einige Änderungen in Bezug auf den Aufbau und die Begrifflichkeiten. Der Haushalt besteht nach wie vor aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Übersichten und Anlagen. Nachstehend eine kurze Erläuterung zum Aufbau des Haushaltsplans. Haushaltssatzung gem. 112 NKomVG In der Haushaltssatzung sind die Gesamtbeträge im Ergebnishaushalt der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, im Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionen und aus Finanzierungstätigkeit festzusetzen. Hinzu kommen die Festsetzungen der Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Liquiditätskredite sowie die Hebesätze der Realsteuern sowie sonstige Festsetzungen. Im Anschluss an die Haushaltssatzung folgen die für das Haushaltsjahr gültigen Haushaltsvermerke, die nach der Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte abgebildet werden. Danach folgt der Vorbericht gem. 6 GemHKVO. V 8

12 Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan gem. 113 NKomVG Der Haushalt besteht aus einem Gesamtergebnis- und einem Gesamtfinanzhaushalt. Diese beiden Kernelemente des Haushaltes untergliedern sich in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte. Die verbindliche Gliederung in Teilhaushalte richtet sich nach der örtlichen Verwaltungsorganisation. Ein Teilhaushalt besteht somit aus den jeweiligen gebildeten Produkten einer Verwaltungseinheit. Der Haushalt enthält jeweils das Rechnungsergebnis vom Vorvorjahr, die Ansätze des Vorjahres, die Ansätze des Haushaltsjahres sowie eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die drei Folgejahre. In jedem Teilhaushalt werden die Erträge und Aufwendungen (=Teilergebnishaushalt) und die Ein- und Auszahlungen (=Teilfinanzhaushalt) der zugeordneten Produkte in Summe abgebildet. Die als wesentlich definierten Produkte werden zusätzlich detailliert mit einer Produktbeschreibung und ihren Haushaltsansätzen in einem eigenen Teilergebnishaushalt des Produktes ausgewiesen. Zu den unwesentlichen Produkten gibt es lediglich eine Übersicht der Gesamtsummen der Erträge und Aufwendungen und des jeweiligen Saldos. Ergebnishaushalt gem. 2 GemHKVO Der Ergebnishaushalt unterteilt sich in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Teil und weist das Jahresergebnis aus. Der Aufbau des Ergebnishaushaltes ist verbindlich vorgegeben und so auch bei den Teilergebnishaushalten und den Ergebnishaushalten der Produkte wiederzufinden. Insgesamt enthält er zwölf Positionen zu den ordentlichen Erträgen. Hinzu kommen weitere acht Positionen für die ordentlichen Aufwendungen sowie vier Positionen für das außerordentliche Ergebnis. Die geplanten Haushaltsansätze sind im Haushaltsplan nicht detailtief erkennbar, da dies durch die Abkehr von einer Input- zu einer Outputorientierung nicht mehr notwendig ist. Hinter den abgebildeten wenigen Haushaltspositionen verbirgt sich zwar eine Vielzahl von sog. Sachkonten. Diese haben aber eher statistischen Charakter. Aufgabe des Rates ist es, Vorgaben produktbezogen über Ziele oder durchzuführende Maßnahmen zu formulieren. Finanzhaushalt gem. 3 GemHKVO Der Finanzhaushalt bildet im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die Ein- und Auszahlungen ab. Er wird in drei Bereiche gegliedert: Laufende Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Da die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus den Ansätzen im Ergebnishaushalt resultieren, müssen im Finanzhaushalt nur die Ansätze im Rahmen der Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit beraten werden. Die Form des Finanzhaushaltes bzw. der Teilfinanzhaushalte ist ebenfalls vorgeschrieben. Eine Darstellung von Teilfinanzhaushalten der Produkte ist nicht vorgesehen. V 9

13 Allgemeine Erläuterungen Übersichten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt Nach 1 Abs. 2 GemHKVO gehören die Übersichten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt als Anlagen zum Haushalt. Hier werden die Gesamtsummen an Erträgen und Aufwendungen pro Teilhaushalt bzw. die Gesamtsummen der Ein- und Auszahlungen der Teilhaushalte dargestellt. Gesamtinvestitionsprogramm und weitere Übersichten Zur Optimierung der Transparenz und Übersichtlichkeit ist dem Haushalt ein gesetzlich nicht vorgeschriebenes Gesamtinvestitionsprogramm beigefügt, welches alle Investitionen mit einem ab EUR enthält. Dem folgen die Übersichten über die Schulden und die Verpflichtungsermächtigungen gem. 1 Abs. 2 Nr. 5 und 6 GemHKVO. Vorgeschrieben ist nach 4 Abs. 6 GemHKVO ein Investitionsprogramm je Teilhaushalt, dass unmittelbar dem Teilfinanzhaushalt folgt und die geplanten Investitionen des Teilhaushaltes ab der grenze EUR beinhaltet. Übersichten zu Produktgruppen und Budgets Nach 1 Abs. 2 Nr. 11 und 12 GemHKVO ist der Haushalt um eine Produktgruppen- und eine Budgetübersicht zu ergänzen. Die Produktgruppenübersicht gewährleistet einen übersichtlichen Einblick in die gebildeten Strukturen und zeigt auf, welche Produkte es gibt und welchem Teilhaushalt diese zugeordnet sind. Die Budgetübersicht zeigt die gebildeten Budgets und die darin ermächtigten Beträge auf. V 10

14 Definitionen der Begriffe im Ergebnishaushalt: Nr. Bezeichnung Erläuterung Ertragspositionen im Ergebnishaushalt 01 Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern, Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteu- 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 Auflösungserträge aus Sonderposten er Schlüsselzuweisungen, Sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Auflösung von Sonderposten aus u.a. Investitionszuschüssen oder Beiträgen und ähnlichen Entgelten Als Sonderposten werden in der Bilanz empfangene Investitionszuschüsse und Beiträge für abnutzbare Vermögensgegenstände (z.b. Gebäude, Straßen) ausgewiesen, die entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden. 04 Sonstige Transfererträge Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von und in Einrichtungen 05 Öffentlich-rechtliche Entgelte Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 06 Privatrechtliche Entgelte Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte wie Versicherungsentschädigungen 07 Kostenerstattungen und Erträge aus Kostenerstattungen oder Kostenum- Kostenumlagen 08 Zinsen und ähnliche Finanzerträge lagen Zinserträge für Bankguthaben und Steuernachforderungen, Dividenden, Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 09 Aktivierte Eigenleistungen Ist die Eigenleistung, die die Stadt oder seine MitarbeiterInnen zum eigenen Gebrauch erbracht haben, aktivierungsfähig, wird diese Eigenleistung zu Herstellungskosten aktiviert. Mit der Aktivierung werden die entstandenen Kosten, bspw. für Material oder die Löhne der MitarbeiterInnen, in der Ergebnisrechnung neutralisiert. 10 Bestandsveränderungen Erhöhungen oder Verminderungen des Bestandes bei z.b. Vorräten 11 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (z.b. Pensionsrückstellungen) Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt 13 Aufwendungen für aktives Personal 14 Aufwendungen für Versorgung 15 Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen Dienstaufwendungen, Beiträge zur Versorgungskasse, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beihilfen, Zuführung zu Pensions-, Beihilfeund Altersteilzeitrückstellungen Zuführung an die Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Mieten und Pachten, Bewirt- V 11

15 schaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (u.a. Strom, Wasser, Heizung), Haltung von Fahrzeugen, Versicherungen, Aus- und Fortbildung, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 16 Abschreibungen Abbildung der minderung von abnutzbaren Vermögensgegenständen 17 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen, Liquiditätskredite, Kreditbeschaffungskosten, Verzinsung von Steuernachzahlungen 18 Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferaufwendungen, Gewerbesteuerumlage, Allgemeine Umlagen wie Regionsumlage 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (z.b. Entschädigungen für Ehrenamtliche), Verfügungsmittel, Geschäftsaufwendungen wie Bürobedarf, Kommunikationsaufwendungen, Portokosten, Steuern, Schadensfälle, Erstattungen für Aufwendungen von Dritten 23 Außerordentliche Erträge Außergewöhnliche und periodenfremde Erträge, Zuschreibungen aus der erhöhung bzw. Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen über Buchwert 24 Außerordentliche Aufwendungen Außergewöhnliche, außerplanmäßige und periodenfremde Aufwendungen, Abschreibungen aus minderungen von Vermögensgegenständen Definition der Begriffe im Finanzhaushalt: Nr. Bezeichnung Erläuterung Einzahlungsposition aus Investitionstätigkeit 19 Zuwendungen für Investitionstätigkeit Investitionskostenzuschüsse von Dritten 20 Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Folgekostenbeiträge 21 Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und anderen Vermögensgegenständen Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen, papieren etc. 22 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 23 Sonstige Investitionstätigkeit Rückflüsse von Wohnungsbaudarlehen, Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen Auszahlungspositionen aus Investitionstätigkeit 25 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäude 26 Baumaßnahmen Auszahlungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie bei sonstigen Baumaßnahmen 27 Erwerb von beweglichen Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen wie Möbeln, EDV-Hardware, Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen, Sammelposten V 12

16 28 Erwerb von Finanzvermögensanlagen Auszahlungen für den Erwerb von Anteilsrechten an Unternehmen, von Beteiligungen, papieren etc. 29 Aktivierbare Zuwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte 30 Sonstige Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von grundstücksgleichen Rechten 33 Finanzierungsmittel- Überschuss/-Fehlbetrag Ein- und Auszahlungspositionen aus Finanzierungstätigkeit 34 Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeischuldungen 35 Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Dieser ergibt sich aus den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Anleihen, Kreditaufnahmen für Investitionen, sonstige papierschulden, Um- Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen, Tilgung von Krediten für Investitionen, Tilgung sonstiger papierschulden, Umschuldungen 39 Voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres Ergibt sich aus den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit zzgl. des Anfangsbestandes an liquiden Mitteln Auf eine Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt wurde verzichtet, da diese den Erläuterungen der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Wesentlichen entsprechen. V 13

17 V 14

18 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte V 15

19 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Benutzungsgebühren für die Stadtbücherei Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Stadtbücherei Barsinghausen Lesekarte für 6 Monate für 12 Monate Familienkarte für 6 Monate für 12 Monate Säumnisgeld pro Medium und Öffnungstag 6,00 EUR EUR 12,00 EUR 20,00 EUR 0,20 EUR Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte Rechtsgrundlage: Satzung und Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Barsinghausen Für die Unterkunft in der Wohnung in Barsinghausen, Ludwig-Jahn-Str. je Person monatlich 240,00 EUR Bei im Einzelfall angemieteten Wohnungen richtet sich die Benutzungsgebühr (einschl. aller Nebenabgaben wie Betriebskosten, Heizungskosten usw.) nach der Miete nebst Nebenkosten, die von der Stadt Barsinghausen an den Vermieter zu entrichten ist. Benutzungsgebühren fürs Flüchtlingswohnheim Rechtsgrundlage: Satzung und Gebührensatzung für die Benutzung des Flüchtlingswohnheims der Stadt Barsinghausen Die Benutzungsgebühr im Flüchtlingswohnheim Ohweg beträgt pro Person und Monat 288,00 EUR. Kindergartenbenutzungsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Tagespflege und für die Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder Die Gebühr für die von der Stadt Barsinghausen gemäß 23 SGB VIII vermittelten Tagespflegeplätze beträgt monatlich für die angefangene halbe Stunde täglicher Betreuungszeit 18,75 EUR Obergrenze sind 375,00 EUR für 10 Stunden. Findet die Betreuung nur an einzelnen Tagen in der Woche statt oder variiert die Betreuungszeit, so wird eine durchschnittliche Betreuungszeit pro Tag bei einer 5-Tage-Woche errechnet. Die Gebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder betragen monatlich ab für: Kindergärten 4 Stunden Kernbetreuungszeit 113,00 EUR Jede weitere Stunde Kernbetreuung 20,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 10,00 EUR 4 Stunden Kernbetreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren 156,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 14,50 EUR Horte 4 Stunden Betreuungszeit 134,00 EUR 2 Stunden Betreuungszeit 92,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 12,50 EUR Kinderkrippen 5 Stunden Kernbetreuungszeit 196,00 EUR Jede weitere Stunde Kernbetreuung 29,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 14,50 EUR V 16

20 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Entgelte Mittagessen Kinderkrippen Kindergärten Horte Der Hauptferienmonat ist beitragsfrei. monatlich 42,00 EUR monatlich 46,20 EUR monatlich 67,20 EUR Kanalbenutzungsgebühren Rechtsgrundlage: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Barsinghausen Abwasser Gebührensatz je cbm Schmutzwasserentsorgung Gebührensatz je qm Niederschlagswasserbeseitigung 1,90 EUR 0,10 EUR Friedhofsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe 1. Rechte an Grabstätten für eine Nutzungszeit von 30 Jahren: 1. Reihengrab für Kinder (Sarggröße bis 1,30 m Länge) 310,00 EUR 2. Reihengrab für Erwachsene 505,00 EUR 3. Anonymes Reihengrab 1.275,00 EUR 3.1 Grab ohne Pflegeverpflichtung 1.320,00 EUR 4.1 Wahlgrab pro Platz 890,00 EUR 4.2 Nutzungsverlängerung pro Jahr 28,00 EUR 5. Nutzungszeit von 20 Jahren für Urnengräber 5.1 Urnengrab pro Platz 200,00 EUR 5.2 Nutzungsverlängerung pro Jahr 5,00 EUR 6. Anonymes Urnengrab 405,00 EUR 6.1 Urnengrab ohne Pflegeverpflichtung 450,00 EUR 2. Beisetzungen: 1. Kinder (Sarggröße bis 1,30 m Länge) im Reihen- oder Wahlgrab 210,00 EUR 2. Erwachsene 1. Erdaushub im Reihengrab, auch anonym 360,00 EUR 2. Erdaushub im Wahlgrab 640,00 EUR 3. Beisetzung im Urnengrab, auch anonym 117,00 EUR In diesen Sätzen sind enthalten: Aus- und Zuwerfen der Grube, Abräumen der überflüssigen Erde und der Kränze, Abräumen des Grabes am Ende der Ruhefrist, Genehmigung des Grabmales Ausgenommen sind folgende Leistungen: Hilfe bei der Annahme und dem Aufbahren der Särge, Ausschmücken der Kapelle, Überführung des Sarges von der Kapelle zum Grab, gärtnerisches Herrichten der Grabbeete 3. Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier ausschließlich Kühlraum 350,00 EUR 35,00 EUR 4. Grabeinfassungen, soweit von der Stadt geliefert und verlegt je Platte 10,00 EUR 5. Pflege vor Ablauf der Ruhefrist aufgegebener Gräber pro Stelle und Jahr bis Ablauf der Ruhefrist (Reihen-, Wahlgrab) 35,00 EUR 5.1. Urnengrab 20,00 EUR V 17

21 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte 6. Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit je Trauerfeier 30,00 EUR 7. Namensschilder (Messing) für anonyme Grabstellen 25,00 EUR Straßenreinigungsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Stadt Barsinghausen Die Gebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfront für die Straßenreinigung: Reinigungsklasse I Reinigungsklasse II für den Winterdienst: 2,07 EUR 10,35 EUR 0,83 EUR Hundesteuer Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersatz für den ersten Hund Steuersatz für den zweiten Hund Steuersatz für jeden weiteren Hund 118,00 EUR 152,00 EUR 194,00 EUR Vergnügungssteuer Rechtsgrundlage: Vergnügungssteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersätze: bei Tanz- und karnevalistischen Veranstaltungen bei Filmvorführungen in allen anderen Fällen 10 v.h. des Preises oder Entgeltes 30 v.h. des Preises oder Entgeltes 20 v.h. des Preises oder Entgeltes Spielgerätesteuer Rechtsgrundlage: Spielgerätesteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersätze: 1) Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des 33 i GewO sowie an den übrigen in 1 Abs. 1 genannten Orten: 15 v.h. der elektronisch gezählten Bruttokasse Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zu Grunde zu legen. 2) Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenen Kalendermonat für jedes Spielgerät: a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i. S. v. 33 i GewO 72,00 EUR b) an anderen Aufstellungsorten 36,00 EUR c) an allen Aufstellungsorten: Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder die Würde des Menschen verletzende Darstellungen zum Gegenstand haben 300,00 EUR V 18

22 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Vorbericht V 19

23 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 I. Allgemeines Der Vorbericht soll gem. 6 GemHKVO einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft und dabei eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung geben. Er soll sich dabei auf Kennzahlen stützen. Insbesondere sollen dargestellt werden: Die Entwicklung in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren sowie die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr und den drei folgenden Jahren der Erträge aus den einzelnen Steuerarten und ähnlichen Abgaben der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen der Aufwendungen aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen der weiteren wichtigen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögens, der Schulden einschließlich der Liquiditätskredite und des Bestandes an liquiden Mitteln des Gesamtergebnisses unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren. Darüber hinaus: die Finanzierung der im Haushaltsjahr geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Folgejahre die wesentlichen Abweichungen des Haushaltsplans von der mittelfristigen Ergebnisund Finanzplanung und den Zielvorgaben des Vorjahres die Verwirklichung der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen der Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen der Gemeinde aufgrund der aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünftigen Gemeindeentwicklung. In diesem Vorbericht wird auf alle o.g. Punkte eingegangen. Zur Steuerung durch den Rat ist durch die GemHKVO vorgesehen, die wesentlichen Produkte mit Zielen und Kennzahlen zu versehen. Dadurch soll der Bezug verstärkt auf die Outputorientierung gelenkt und eine Abkehr von der kameralen Inputorientierung vollzogen werden. Um diesen Steuerungsgedanken schrittweise verwirklichen zu können, wurden einige Produkte im Projekt zielorientierte Produktsteuerung mit Herrn Dr. Heinz von der Fa. Strategie und Ergebnisse GmbH mit Kennzahlen versehen. Um eine Vergleichbarkeit auch mit anderen Kommunen zu erhalten, wurde die Kennzahlensoftware IKVS eingeführt, die einen Großteil der erarbeiteten Kennzahlen enthält. Diese Software ermöglicht standardisierte Vergleiche u.a. mit diversen regionsangehörigen Kommunen. Zur Erleichterung für den Umgang mit der Thematik Steuerung mit Zielen und Kennzahlen sind zunächst nur einige ausgewählte Kennzahlen für die Produkte ausgewertet worden. Die Produktkennzahlen werden dem Haushalt als Anhang beigefügt. V 20

24 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 II. Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr 2013 II.1. Haushaltsplanung 2013 Der Rat der Stadt Barsinghausen hat am 23. Januar 2013 den Haushaltsplan 2013 in nachfolgender Fassung beschlossen: Der Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentliche Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen EUR EUR EUR EUR Der Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR EUR EUR EUR Außerdem wurden Verpflichtungsermächtigungen i.h.v EUR beschlossen. Das ursprünglich geplante Jahresergebnis i.h.v EUR konnte mit dem 1. und 2. Nachtragshaushalt am 18. April bzw. 22. August 2013 auf EUR verbessert werden. Der Rat der Stadt Barsinghausen hat den 2. Nachtragshaushaltsplan 2013 in nachfolgender Fassung beschlossen: Der Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentliche Erträge der ordentlichen Aufwendungen der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen EUR EUR EUR EUR Der Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR EUR EUR EUR Außerdem wurden die Verpflichtungsermächtigungen auf EUR erhöht. V 21

25 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III.1 Ergebnishaushalt III.1.1 Gesamt Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Erträge Aufwand Saldo Der Ergebnishaushalt bildet das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres ab. Es werden die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen geplant, wobei es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung ankommt, sondern wann der e- oder Ressourcenverbrauch bzw. -zuwachs ausgelöst wurde. Umfasst werden vom Ergebnishaushalt sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen. Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2014 kann nach dem 2. Nachtragshaushalt für 2013 bereits zum zweiten Mal ausgeglichen vorgelegt werden. Das ordentliche Ergebnis weist einen deutlichen Überschuss von rd. 1,4 Mio. EUR aus. Dies begründet sich im Wesentlichen auf eine deutlich verbesserte Ertragssituation und die strikte Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes. Inzwischen liegen auch gesichertere Daten in Bezug auf die Abschreibungen und Auflösungserträge aus Sonderposten vor, die im Gegensatz zur ursprünglichen Planung eine Verbesserung der Haushaltslage herbeigeführt haben. Es kann außerdem festgehalten werden, dass das ordentliche Ergebnis im Vergleich zur ursprünglichen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nochmals verbessert werden konnte. Ursprünglich war in 2012 in der mittelfristigen Ergebnisplanung für 2014 ein Fehlbetrag von rd. 1,89 Mio. EUR kalkuliert worden. Knapp EUR Überschuss betrug die Prognose in der mittelfristigen Planung des 2. Nachtragshaushaltes im Jahr 2013, bereits unter Berücksichtigung erster umgesetzter Haushaltssicherungsmaßnahmen. Dieser Überschuss hat sich mit der Haushaltsplanung 2014 nunmehr auf ca. 1,4 Mio. EUR erhöht. Dies hängt u.a. mit einer deutlich verbesserten Ertragssituation zusammen, aber auch mit der vorzeitigen Umsetzung von Haushaltssicherungsmaßnahmen. Im Ergebnishaushalt können die Ziele des Entschuldungsvertrages eingehalten werden. Da die zahlungswirksamen Erträge die zahlungswirksamen Aufwendungen übersteigen, ergibt sich trotz des nicht ausgeglichenen Haushalts eine sog. freie Spitze. Diese beträgt EUR (vgl. Finanzrechnung) und muss zunächst zur Finanzierung der Tilgungszahlungen verwendet werden. Der übersteigende Betrag kann zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden und verringert dadurch den Kreditbedarf. Entsprechend 110 Abs. 6 NKomVG ist auf Grund der nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalte der Vorjahre das o.g. Haushaltssicherungskonzept erarbeitet worden (siehe DS XVII/0031), welches bis ins Jahr 2016 greift und damit auch Gültigkeit für das Haushaltsjahr 2014 hat. V 22

26 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 In diesem Haushaltssicherungskonzept sind nachhaltige Haushaltsicherungsmaßnahmen entwickelt worden, die langfristig und dauerhaft zu ausgeglichenen Ergebnishaushalten führen sollen. Die Ergebnisse des Haushaltssicherungskonzepts sind in den Haushaltsplan 2014 und die zugehörige mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung eingearbeitet worden. Lediglich noch nicht umgesetzte Maßnahmen sind nicht berücksichtigt worden. So konnte durch die Haushaltssicherungsmaßnahmen und einer äußerst verhaltenen Veranschlagung der Aufwand im Ergebnishaushalt trotz allgemeiner Preis- und Tarifsteigerungen sowie neuer Aufgaben (u.a. Krippen Erfurter Straße und Ohweg) gegenüber 2013 leicht gesenkt werden. Zur Sicherstellung der Zielerreichung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde ein umfassendes Controlling installiert. Ein weiterer Meilenstein bei der Erreichung ausgeglichener Haushalte ist der im Jahr 2013 abgeschlossene Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen. Bestandteil dieses Vertrags ist u.a. die Verpflichtung seitens der Stadt Barsinghausen, das beschlossene Haushaltssicherungskonzept in voller Höhe umzusetzen. Ziel des Entschuldungsvertrags ist es, auch zukünftig ausgeglichene Haushalte zu verabschieden, um so die dauernde Leistungs- und Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Durch die Entschuldungshilfe und die dazu umzusetzenden Verpflichtungen kann zusätzlich der Stand der Schulden reduziert und insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass keine oder deutlich geringere Liquiditätskredite benötigt werden. Zur Unterstützung der Stadt Barsinghausen zahlt das Land Niedersachsen eine Summe von rd. 12,7 Mio. EUR (75% vom Stand der Liquiditätskredite in 2009). Diese Finanzmittel müssen direkt zur Reduzierung der Liquiditätskredite eingesetzt werden. Die mit der Zahlung entstehenden außerordentlichen Überschüsse sind zur Reduzierung der kameralen Soll-Fehlbeträge zu verwenden, die bei rd. 14,9 Mio. EUR liegen. Wie auf der eingangs aufgezeigten Tabelle erkennbar ist, sieht die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ab 2015 weiter ausgeglichene bzw. überschüssige Haushalte vor. Es ergibt sich zusätzlich die Möglichkeit, Überschüsse zur Abdeckung der kameralen Soll-Fehlbeträge zu verwenden, sofern die doppischen Jahresfehlbeträge bereits ausgeglichen wurden. V 23

27 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III.1.2 Erläuterungen zu den wesentlichen Ertragsarten III Steuern und ähnliche Abgaben Die Prognose der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben gestaltet sich zurzeit schwierig, da noch nicht alle Rahmendaten bekannt sind. Generell kann aber von einem zunächst geringfügigen Anstieg der Erträge ausgegangen werden. V 24

28 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III Grund- und Gewerbesteuer Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Grundsteuer A Grundsteuer B Die Steigerung der Grundsteuererträge beruht auf der vom Rat in der Hebesatzsatzung (DS XVII/0093) beschlossenen Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr Die Hebesätze wurden von ursprünglich 450 v.h. auf zunächst 530 v.h. in 2012 und dann schrittweise bis 2015 auf einen Hebesatz von 560 v.h. festgesetzt. Der Hebesatz für 2014 beträgt 550 v.h. Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Gewerbesteuer Der Ansatz der Gewerbesteuer ist auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten geschätzt worden. Danach ist auch in 2014 ff. von einer deutlichen Verbesserung der Ertragslage auszugehen. Obwohl der Planansatz unter dem mit dem 2. Nachtragshaushalt 2013 korrigierten Ansatz aus 2013 liegt, ist eine Steigerung gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung (6,5 Mio. EUR) aus Vorjahren zu verzeichnen. Der erhöhte Ansatz in 2013 basiert auf Einmaleffekten, die mit Zeitverzug eingetreten sind und auf die gute Konjunktur der Barsinghäuser Wirtschaftsbetriebe zurückzuführen sind. Die Finanzeckdaten des Entschuldungsvertrages sehen Gewerbesteuererträge i.h.v. 6,3 Mio. EUR vor, so dass diese weit übertroffen werden. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine Erhöhung des Hebesatzes in der Hebesatzsatzung beschlossen wurde. In 2012 wurde der Hebesatz zunächst auf 430 v.h. angehoben und wird dann entsprechend der Hebesatzsatzung bis zum Jahr 2016 schrittweise auf 470 v.h. erhöht. Im Haushaltsjahr 2014 beträgt der Hebesatz demnach 450 v.h. III Einkommens- und Umsatzsteueranteil Gem.ant. a.d. EkSt. Gem.ant. a.d. USt. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Basis der Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer waren die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung vom November Diese haben die Prognose von Mai 2013 bestätigt. Der Planansatz entspricht damit auch der bisherigen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. V 25

29 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Für die Folgejahre ist nach derzeitigen Information in Bezug auf die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer, welche nach wie vor eine der bedeutendsten Ertragsquellen im städtischen Haushalt sind, mit Ertragssteigerungen zu rechnen. III Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Schlüsselzuweisungen Zuw. f.aufg. d. üwk Summe Berechnet wurden die Haushaltsansätze unter Berücksichtigung des Orientierungsdatenerlasses des Nds. Ministers für Inneres und Sport v und des im November vom LSKN bekannt gegebenen vorläufigen Einwohnergrundbetrages. Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor, dass die vom Land im Jahre 2005 verfügte Kürzung der Finanzausgleichmasse immer noch nicht vollständig zurückgenommen worden ist, so dass den Kommunen jährlich weiterhin 100 Mio. EUR vorenthalten werden. Sonstige Zuwendungen f. lfd. Zwecke Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke betragen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt EUR. Ein erheblicher Anteil entfällt mit rd. 1,3 Mio. EUR auf Landesförderungen. Weitere rd EUR werden von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Region Hannover) bezuschusst. Die Wesentlichen Förderbeiträge fallen dabei in folgenden Produkten an: Grundschulen Gesamtschulen Kindergärten in städtischer Trägerschaft Kindergärten in anderer Trägerschaft Tagespflege EUR EUR EUR EUR EUR III Auflösungserträge aus Sonderposten Auflösungsertr. Sonderposten Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Im doppischen System werden Beiträge und Investitionszuschüsse entsprechend der Abschreibungsdauer des mit ihnen verbundenen Vermögensgegenstandes aufgelöst und als Ertrag gebucht. Diese Erträge bewirken eine haushaltsmäßige Entlastung und bilden damit das Gegenstück zu den Abschreibungen. Die Ansätze für die Auflösungserträge aus Sonderposten basieren auf vorliegenden Vermögensbewertungen, bei denen die dazugehörigen Zuschüsse ermittelt wurden. V 26

30 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Für eine vergleichende Gegenüberstellung wird auf die Erläuterungen zu den Abschreibungen verwiesen. Die Erhöhung zu Vorjahren basiert auf den Erkenntnissen aus dem ersten doppischen Jahresabschluss des Haushaltsjahres III Öffentlich-rechtliche Entgelte Öff.-rechtl. Entgelte Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die öffentlich-rechtlichen Entgelte unterteilen sich in Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. Im Wesentlichen werden Benutzungsgebühren (rd. 1,85 Mio. EUR) in folgenden Produkten erhoben: Brandschutz Kindergärten in städtischer Trägerschaft Tagespflege Straßenreinigung Friedhofswesen Sportstätten und Bäder EUR EUR EUR EUR EUR EUR Im HSK ist eine Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten der Sportstätten und Bäder von insgesamt EUR beschlossen worden. Dieser Betrag ist vorerst als Benutzungsgebühr eingeplant worden. Die tatsächliche Abwicklung erfolgt entsprechend der Beschlussvorlage XVII/0389. Die Erträge aus Straßenreinigungsgebühren ergeben sich aus der aktuellen Gebührenkalkulation und unterteilen sich in EUR für die Straßenreinigung und EUR für den Winterdienst. Die Verwaltungsgebühren (rd EUR) sind überwiegend bei den folgenden Produkten zu finden: Ordnungsangelegenheiten Standesamt Bürgerbüro Bau- und Grundstücksordnung EUR EUR EUR EUR Der Ansatz der Verwaltungsgebühren ist im Jahr 2014 geringfügig höher als in den Folgejahren, da in 2014 mit Bauanträgen für große Bauprojekte gerechnet wird, die entsprechende Erträge mit sich bringen. Ansonsten wird von einem gleichmäßigen Verlauf ausgegangen. III Privatrechtliche Entgelte Privatrechtl. Entgelte Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Zu den privatrechtlichen Entgelten gehören u.a. die Mieten und Pachten oder Erträge aus Verkauf. V 27

31 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 Für das Haushaltsjahr 2014 wurden insgesamt EUR an Erträgen aus privatrechtlichen Entgelten veranschlagt. Für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird von einem stabilen Niveau ausgegangen. III Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen u. ähnl. Erträ. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die Zinserträge entfallen nahezu vollständig auf die Zinszahlungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Barsinghausen für das Trägerdarlehen ( EUR). Die übrigen Erträge stammen u.a. aus Gewinnanteilen der Beteiligung an der KSG, HannIT (zusammen rd EUR) und der Netzgesellschaft Gas ( EUR) sowie aus der Verzinsung von Steuernachforderungen (ca EUR). Die Senkung von 2013 zu 2014 ff. hängt mit der Verzinsung von Steuernachzahlungen in 2013 zusammen, die einen positiven Effekt auf das ordentliche Ergebnis hatte. Ähnliche einmalige Effekte sind für 2014 aktuell nicht bekannt. Die deutliche Steigerung in 2015ff. basiert auf den prognostizieren Gewinnanteilen aus der Netzgesellschaft Gas. III Sonstige ordentliche Erträge Sonst. ord. Erträge Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen neben Bußgeldern und Säumniszuschlägen vor allem die Erträge aus den Konzessionsabgaben. Die Konzessionsabgaben verteilen sich wie folgt: Produkt P Elektrizitätsvers. P Gasversorgung P Wasserversorg. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen auch zahlungsunwirksame Erträge aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen i.h.v. ca EUR. Zustande kommt diese Herabsetzung durch Auszahlungen der Pensionen, wodurch die dafür gebildete Rückstellung gemindert wird. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung geht bei den sonstigen ordentlichen Erträgen von einem relativ konstanten Niveau aus. V 28

32 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III.1.3 Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwandsarten V 29

33 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III Personalaufwendungen Ergebnis 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 V 30 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Personalaufwand Versorgungsaufw Basis für die Kalkulation der Personalaufwendungen waren die im Stellenplan 2014 ausgewiesenen Stellen unter Berücksichtigung einer 2,0%igen Tarifsteigerung. Für die Finanzplanjahre wurde ebenfalls eine Personalkostensteigerung von 2,0% bezogen auf die zahlungswirksamen Aufwendungen angenommen. Die Rückstellungen wurden jahresspezifisch berechnet und veranschlagt. In den Personalaufwendungen ist wie bereits in den Vorjahren die nach den neuen rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigende Zuführung zur Rückstellung für beamtenrechtliche Pensions- und Beihilfeverpflichtungen enthalten. Nach den Berechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse mussten hierfür zusammen EUR veranschlagt werden. Die in den letzten Jahren notwendige Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit ist im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr notwendig, da in diesem Jahr bei allen die sog. Freistellungsphase beginnt. Die Zuführung zu der Rückstellung für Altersteilzeit wird während der sog. aktiven Phase der Altersteilzeit gebildet und anschließend während der Freistellungphase aufgelöst. Dadurch entsteht bei Eintritt in die Freistellungsphase kein weiterer laufender Aufwand im Haushalt (Verursachungsprinzip), da auf die bis dahin gebildete Rückstellung zurückgegriffen werden kann. Die Aufteilung der Personalkosten auf die Produkte wurde nach den Einschätzungen der jeweiligen Fachdienstleitungen vorgenommen. Die Verteilung auf die Teilhaushalte im Haushaltsjahr 2014 kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden:

34 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 THH 01 Ordnung, Feuerwehr und Soziales EUR THH 02 Jugend, Bildung, Sport und Kultur EUR THH 03 Planung, Bauen und Umwelt EUR THH 04 Finanzen EUR THH 05 Zentrale Dienste EUR THH 06 Wirtschaftsförderung, Rechnungsprüfung und Gleichstellung EUR Insgesamt ergeben sich Bruttopersonalkosten in Höhe von EUR, wobei zusätzlich im THH 05 die Versorgungsaufwendungen i.h.v EUR veranschlagt sind. Insgesamt ergeben sich daher also EUR. Personalkostenerstattungen aus diversen Bereichen sind wie folgt geplant: - Euro - Personalaufwand gesamt /. Erstattungen v. Land /. Erstattungen v. Bund /. Erstattungen v. Gemeinden/-verbänden /. Erstattungen s. öff. Bereich /. Erstattungen verb. Unternehmen /. Erstattungen v. übrigen Bereichen = Personalaufwand bereinigt Die bereinigten Personalkosten entsprechen damit dem Ansatz des Vorjahres. Dies konnte trotz des Ergebnisses aus den Tarifrunden durch eine geringer ausgefallene Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erreicht werden. III Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwand für Sach-/Dienstlstg. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten u.a. die Unterhaltungsaufwendungen für Hoch- und Tiefbau, die Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und Gebäude, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen. Hier konnte eine Reduzierung zum Ansatz des Vorjahres durch die Umsetzung der im Haushaltssicherungskonzept beschlossenen Maßnahmen erreicht werden. Dass die Umsetzung zukünftiger Haushaltssicherungsmaßnahmen bereits in die Haushaltsplanung integriert wurde, ist deutlich an der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erkennbar. Auch im Haushaltsjahr 2014 ist damit zu rechnen, dass der Planansatz für Sach- und Dienstleistungen unterschritten wird, da die Umsetzung diverser Maßnahmen erst im Laufe des Haushaltsjahres beginnen wird. Die voraussichtliche Unterschreitung des Planansatzes ist darauf zurückzuführen, dass aus Gründen der Vorsicht der Planansatz nicht bei allen Produkten in voller Höhe in Bezug auf das beschlossene Haushaltssicherungsvolumen gekürzt werden konnte. V 31

35 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 III Unterhaltungsaufwendungen Die Unterhaltungsaufwendungen werden sich im Haushaltsjahr 2014 insgesamt auf rd. 2,95 Mio. EUR belaufen. Sie entfallen im Wesentlichen auf die Bauunterhaltung im Hoch- und Tiefbau und umfassen sowohl allgemeine Aufwendungen als auch Sondersanierungsmaßnahmen. Für die bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude sind insgesamt ca. 1,82 Mio. EUR eingeplant. Davon entfallen EUR auf die allgemeine Bauunterhaltung, EUR auf die Unterhaltung der Heizungssysteme sowie Außenanlagen und EUR auf Sondersanierungsmaßnahmen, wie z.b.: diverse Brandschutzmaßnahmen an Gebäuden EUR Wiederinbetriebnahme des Aufzugs an der KGS Goetheschule EUR Im Bereich des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind Unterhaltungsaufwendungen von insgesamt EUR geplant. Davon entfallen allein EUR auf die nachstehenden Produkte bzw. Leistungen: Gemeindestraßen EUR Straßenbeleuchtung EUR Industriegleis EUR Öffentliches Grün und Spielplätze EUR Öffentliche Gewässer EUR Für besondere Straßensanierungsmaßnahmen waren ursprünglich EUR vorgesehen. Da jedoch die Sanierung der Calenberger Straße noch nicht begonnen wurde, musste in 2013 dafür eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet werden, die im Jahr 2014 zur Auszahlung gelangen wird. Ebenfalls in den Unterhaltungsaufwendungen enthalten ist die Unterhaltung des gesamten beweglichen Vermögens in Höhe von rd EUR. Die größten Anteile fallen bei folgenden Produkten an: Zentrale EDV EUR Finanzverwaltung EUR Brandschutz (Feuerwehrausstattung) EUR Grundschulen EUR Weiterführende Schulen EUR Zum beweglichen Vermögen gehört neben den Gerätschaften der Feuerwehren auch die Softwareunterhaltung. III Bewirtschaftungsaufwendungen Zu den Bewirtschaftungskosten gehören u.a. die Abfallbeseitigung, der Strom-, Wasser- und Heizungsaufwand, die Gebäude- und Inventarversicherungen und der Reinigungsaufwand. Die Bewirtschaftungsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2014 auf 3,01 Mio. EUR. Sie liegen damit um knapp EUR unter dem Ansatz aus Die Reduzierung beruht im Wesentlichen auf geringeren Energieaufwand. Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: V 32

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