STADT BARSINGHAUSEN Haushaltsplan 2012

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1 STADT BARSINGHAUSEN Haushaltsplan 2012

2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2012 Einwohnerzahl gem. Stat. Landesamt am: (nachrichtlich) (nachrichtlich) (nachrichtlich) (nachrichtlich) (nachrichtlich) Gesamtfläche des Stadtgebietes 102, qkm

3 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung V 1 - V 6 Allgemeine Erläuterungen V 7 - V 14 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze V 15 - V 18 sowie Entgelte Vorbericht V 19 - V 44 Haushaltsvermerke V 45 - V 50 Haushaltssicherungskonzept V 51 - V 58 Übersichten Ergebnis- und Finanzhaushalt gem. 1 Abs. 2 GemHKVO 1-6 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen 7 Gesamtinvestitionsprogramm 8-20 Teilhaushalte Teilhaushalt 01 - Ordnung, Feuerwehr und Soziales Teilhaushalt 02 - Jugend, Bildung, Sport und Kultur Teilhaushalt 03 - Planung, Bauen und Umwelt Teilhaushalt 04 - Finanzen Teilhaushalt 05 - Zentrale Dienste Teilhaushalt 06 - Wirtschaftsförderung, Rechnungspr., GSS Übersicht Produktgruppen Budgetübersicht Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Nachweis über die von der Stadt Barsinghausen übernommenen Bürgschaften Anlage zum Haushalt 2012 Kennzahlen und Ziele Stellenplan Wirtschaftliche Unternehmen 1) Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barsinghausen GmbH ) Wirtschaftsplan der SGB Stadtentwicklungsgesellschaft Barsinghausen mbh Eigenbetrieb gem. 113 NGO Haushaltsplan des Stadtentwässerungsbetriebes Barsinghausen

4 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung V 1

5 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2012 V 2

6 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2012 Auf Grund des 112 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Stadt Barsinghausen in seiner Sitzung am 7. März 2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen auf Euro 1.3. der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4. der außerordentlichen auf Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro 1 a Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 des Eigenbetriebs Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1. der ordentlichen Erträge auf Euro 1.2. der ordentlichen auf Euro V 3

7 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro 1.4. der außerordentlichen auf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt 2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Euro 2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Euro 2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit Euro festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Euro 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf Euro festgesetzt. 2 a Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) des Eigenbetriebs Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen wird auf Euro festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf Euro festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf Euro festgesetzt. 4 a Der Höchstbetrag, bis zu dem der Eigenbetrieb Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch nehmen darf, wird auf Euro festgesetzt. V 4

8 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 530 v.h für die Grundstücke (Grundsteuer B) 530 v.h. 2. Gewerbesteuer 430 v.h. 6 (1) Über- und außerplanmäßige bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne des 117 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr EUR je Haushaltsposition nicht überschreiten. (2) In allen weiteren Regelungen des Nieders. Kommunalverfassungsgesetz oder der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung gelten Beträge bis zu EUR als unerheblich. (3) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Sinne des 4 Abs. 6 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung sind ab einem Gesamtauszahlungsbetrag von EUR in den Teilhaushalten einzeln darzustellen. Barsinghausen, STADT BARSINGHAUSEN Der Bürgermeister In Vertretung Lahmann V 5

9 Haushaltssatzung der Stadt Barsinghausen für das Haushaltsjahr 2012 V 6

10 Allgemeine Erläuterungen Allgemeine Erläuterungen V 7

11 Allgemeine Erläuterungen Haushaltsaufbau in Kürze: Haushaltssatzung Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Vorbericht Haushaltsvermerke Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Übersicht Ergebnis- und Finanzhaushalt Gesamtinvestitionsprogramm Teilhaushalte Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt Investitionsprogramm des Teilhaushaltes Wesentliche Produkte Beschreibung des Produkts Teilergebnishaushalt des Produkts Unwesentliche Produkte (Saldenübersicht) Produktgruppenübersicht Budgetübersicht Anlagen Aufbau des Haushaltsplans Die Haushaltswirtschaft der Stadt Barsinghausen wird im Haushaltsjahr 2011 erstmals nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) geführt und beinhaltet daher einige Änderungen in Bezug auf den Aufbau und die Begrifflichkeiten. Der Haushalt besteht nach wie vor aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Übersichten und Anlagen. Nachstehend eine kurze Erläuterung zum Aufbau des Haushaltsplans. Haushaltssatzung gem. 112 NKomVG Durch die Anwendung des NKR ergeben sich zwangsläufig auch Änderungen für die Haushaltssatzung. So sind nun die Gesamtbeträge im Ergebnishaushalt der ordentlichen und außerordentlichen Erträge und, im Finanzhaushalt die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionen und aus Finanzierungstätigkeit festzusetzen. Hinzu kommen die Festsetzungen der Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrages der Liquiditätskredite sowie die Hebesätze der Realsteuern sowie sonstige Festsetzungen. Im Anschluss an die Haushaltssatzung folgen die für das Haushaltsjahr gültigen Haushaltsvermerke, die nach der Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte abgebildet werden. Danach folgt der Vorbericht gem. 6 GemHKVO. V 8

12 Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan gem. 113 NKomVG Der Haushalt besteht aus einem Gesamtergebnis- und einem Gesamtfinanzhaushalt. Diese beiden Kernelemente des Haushaltes untergliedern sich in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte. Die verbindliche Gliederung in Teilhaushalte richtet sich nach der örtlichen Verwaltungsorganisation. Ein Teilhaushalt besteht somit aus den jeweiligen gebildeten Produkten einer Verwaltungseinheit. Der Haushalt enthält jeweils das Rechnungsergebnis vom Vorvorjahr, die Ansätze des Vorjahres, die Ansätze des Haushaltsjahres sowie eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die drei Folgejahre. In jedem Teilhaushalt werden die Erträge und (=Teilergebnishaushalt) und die Ein- und Auszahlungen (=Teilfinanzhaushalt) der zugeordneten Produkte in Summe abgebildet. Die als wesentlich definierten Produkte werden zusätzlich detailliert mit einer Produktbeschreibung und ihren Haushaltsansätzen in einem eigenen Teilergebnishaushalt des Produktes ausgewiesen. Zu den unwesentlichen Produkten gibt es lediglich eine Übersicht der Gesamtsummen der Erträge und und des jeweiligen Saldos. Ergebnishaushalt gem. 2 GemHKVO Der Ergebnishaushalt unterteilt sich in einen ordentlichen und einen außerordentlichen Teil und weist das Jahresergebnis aus. Der Aufbau des Ergebnishaushaltes ist verbindlich vorgegeben und so auch bei den Teilergebnishaushalten und den Ergebnishaushalten der Produkte wiederzufinden. Insgesamt enthält er zwölf Positionen zu den ordentlichen Erträgen. Hinzu kommen weitere acht Positionen für die ordentlichen sowie vier Positionen für das außerordentliche Ergebnis. Die geplanten Haushaltsansätze werden im neuen Haushaltsplan nicht mehr in gewohnter Detailtiefe erkennbar sein, da dies durch die Abkehr von einer Input- zu einer Outputorientierung nicht mehr notwendig ist. Hinter den abgebildeten wenigen Haushaltspositionen verbirgt sich zwar eine Vielzahl von sog. Sachkonten. Diese haben aber eher statistischen Charakter. Aufgabe des Rates ist es künftig daher, Vorgaben produktbezogen über Ziele oder durchzuführende Maßnahmen zu formulieren. Finanzhaushalt gem. 3 GemHKVO Der Finanzhaushalt bildet im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die Ein- und Auszahlungen ab. Er wird in drei Bereiche gegliedert: Laufende Verwaltungstätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit Da die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit aus den Ansätzen im Ergebnishaushalt resultieren, müssen im Finanzhaushalt nur die Ansätze im Rahmen der Investitions- bzw. Finanzierungstätigkeit beraten werden. Die Form des Finanzhaushaltes bzw. der Teilfinanzhaushalte ist ebenfalls vorgeschrieben. Eine Darstellung von Teilfinanzhaushalten der Produkte ist nicht vorgesehen. V 9

13 Allgemeine Erläuterungen Übersichten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt Nach 1 Abs. 2 GemHKVO gehören die Übersichten zum Ergebnis- und Finanzhaushalt als Anlagen zum Haushalt. Hier werden die Gesamtsummen an Erträgen und pro Teilhaushalt bzw. die Gesamtsummen der Ein- und Auszahlungen der Teilhaushalte dargestellt. Gesamtinvestitionsprogramm und weitere Übersichten Zur Optimierung der Transparenz und Übersichtlichkeit ist dem Haushalt ein gesetzlich nicht vorgeschriebenes Gesamtinvestitionsprogramm beigefügt, welches alle Investitionen mit einem Wert ab EUR enthält. Dem folgen die Übersichten über die Schulden und die Verpflichtungsermächtigungen gem. 1 Abs. 2 Nr. 5 und 6 GemHKVO. Vorgeschrieben ist nach 4 Abs. 6 GemHKVO ein Investitionsprogramm je Teilhaushalt, dass unmittelbar dem Teilfinanzhaushalt folgt und die geplanten Investitionen des Teilhaushaltes ab der Wertgrenze EUR beinhaltet. Übersichten zu Produktgruppen und Budgets Nach 1 Abs. 2 Nr. 11 und 12 GemHKVO ist der Haushalt um eine Produktgruppen- und eine Budgetübersicht zu ergänzen. Die Produktgruppenübersicht gewährleistet einen übersichtlichen Einblick in die gebildeten Strukturen und zeigt auf, welche Produkte es gibt und welchem Teilhaushalt diese zugeordnet sind. Die Budgetübersicht zeigt die gebildeten Budgets und die darin ermächtigten Beträge auf. V 10

14 Definitionen der Begriffe im Ergebnishaushalt: Nr. Bezeichnung Erläuterung Ertragspositionen im Ergebnishaushalt 01 Steuern und ähnliche Abgaben Realsteuern, Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, Vergnügungssteuer, Hundesteu- 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 03 Auflösungserträge aus Sonderposten er Schlüsselzuweisungen, Sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Auflösung von Sonderposten aus u.a. Investitionszuschüssen oder Beiträgen und ähnlichen Entgelten Als Sonderposten werden in der Bilanz empfangene Investitionszuschüsse und Beiträge für abnutzbare Vermögensgegenstände (z.b. Gebäude, Straßen) ausgewiesen, die entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden. 04 Sonstige Transfererträge Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von und in Einrichtungen 05 Öffentlich-rechtliche Entgelte Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 06 Privatrechtliche Entgelte Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf, sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte wie Versicherungsentschädigungen 07 Kostenerstattungen und Erträge aus Kostenerstattungen oder Kostenum- Kostenumlagen 08 Zinsen und ähnliche Finanzerträge lagen Zinserträge für Bankguthaben und Steuernachforderungen, Dividenden, Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 09 Aktivierte Eigenleistungen Ist die Eigenleistung, die die Stadt oder seine MitarbeiterInnen zum eigenen Gebrauch erbracht haben, aktivierungsfähig, wird diese Eigenleistung zu Herstellungskosten aktiviert. Mit der Aktivierung werden die entstandenen Kosten, bspw. für Material oder die Löhne der MitarbeiterInnen, in der Ergebnisrechnung neutralisiert. 10 Bestandsveränderungen Erhöhungen oder Verminderungen des Bestandes bei z.b. Vorräten 11 Sonstige ordentliche Erträge Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (z.b. Pensionsrückstellungen) Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt 13 für aktives Personal 14 für Versorgung 15 für Sachund Dienstleistungen Dienstaufwendungen, Beiträge zur Versorgungskasse, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beihilfen, Zuführung zu Pensions-, Beihilfeund Altersteilzeitrückstellungen Zuführung an die Versorgungsrücklage für Versorgungsempfänger Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Mieten und Pachten, Bewirt- V 11

15 schaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (u.a. Strom, Wasser, Heizung), Haltung von Fahrzeugen, Versicherungen, Aus- und Fortbildung, für sonstige Dienstleistungen 16 Abschreibungen Abbildung der Wertminderung von abnutzbaren Vermögensgegenständen 17 Zinsen und ähnliche Zinsaufwendungen für langfristige Darlehen, Liquiditätskredite, Kreditbeschaffungskosten, Verzinsung von Steuernachzahlungen 18 Transferaufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferaufwendungen, Gewerbesteuerumlage, Allgemeine Umlagen wie Regionsumlage 19 Sonstige ordentliche für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (z.b. Entschädigungen für Ehrenamtliche), Verfügungsmittel, Geschäftsaufwendungen wie Bürobedarf, Kommunikationsaufwendungen, Portokosten, Steuern, Schadensfälle, Erstattungen für von Dritten 23 Außerordentliche Erträge Außergewöhnliche und periodenfremde Erträge, Zuschreibungen aus der Werterhöhung bzw. Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen über Buchwert 24 Außerordentliche Außergewöhnliche, außerplanmäßige und periodenfremde, Abschreibungen aus Wertminderungen von Vermögensgegenständen Definition der Begriffe im Finanzhaushalt: Nr. Bezeichnung Erläuterung Einzahlungsposition aus Investitionstätigkeit 19 Zuwendungen für Investitionstätigkeit Investitionskostenzuschüsse von Dritten 20 Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Folgekostenbeiträge 21 Veräußerung von Sachvermögen Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und anderen Vermögensgegenständen Einzahlungen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Wertpapieren etc. 22 Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 23 Sonstige Investitionstätigkeit Rückflüsse von Wohnungsbaudarlehen, Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen Auszahlungspositionen aus Investitionstätigkeit 25 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäude 26 Baumaßnahmen Auszahlungen für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie bei sonstigen Baumaßnahmen 27 Erwerb von beweglichen Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen wie Möbeln, EDV-Hardware, Maschinen, Fahrzeuge und technische Anlagen, Sammelposten V 12

16 28 Erwerb von Finanzvermögensanlagen Auszahlungen für den Erwerb von Anteilsrechten an Unternehmen, von Beteiligungen, Wertpapieren etc. 29 Aktivierbare Zuwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte 30 Sonstige Investitionstätigkeit Auszahlungen für den Erwerb von grundstücksgleichen Rechten 33 Finanzierungsmittel- Überschuss/-Fehlbetrag Ein- und Auszahlungspositionen aus Finanzierungstätigkeit 34 Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeischuldungen 35 Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit Dieser ergibt sich aus den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Anleihen, Kreditaufnahmen für Investitionen, sonstige Wertpapierschulden, Um- Auszahlungen zur Tilgung von Anleihen, Tilgung von Krediten für Investitionen, Tilgung sonstiger Wertpapierschulden, Umschuldungen 39 Voraussichtl. Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres Ergibt sich aus den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit zzgl. des Anfangsbestandes an liquiden Mitteln Auf eine Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt wurde verzichtet, da diese den Erläuterungen der Erträge und im Ergebnishaushalt im Wesentlichen entsprechen. V 13

17 V 14

18 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte V 15

19 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Benutzungsgebühren für die Stadtbücherei Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Stadtbücherei Barsinghausen Lesekarte für 6 Monate für 12 Monate Familienkarte für 6 Monate für 12 Monate Säumnisgeld pro Medium und Öffnungstag 6,00 EUR EUR 12,00 EUR 20,00 EUR 0,20 EUR Benutzungsgebühren für Obdachlosenunterkünfte Rechtsgrundlage: Satzung und Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Barsinghausen Für die Unterkunft in der Wohnung in Barsinghausen, Ludwig-Jahn-Str. je Person monatlich 240,00 EUR Bei im Einzelfall angemieteten Wohnungen richtet sich die Benutzungsgebühr (einschl. aller Nebenabgaben wie Betriebskosten, Heizungskosten usw.) nach der Miete nebst Nebenkosten, die von der Stadt Barsinghausen an den Vermieter zu entrichten ist. Benutzungsgebühren für Flüchtlingswohnheime Rechtsgrundlage: Satzung und Gebührensatzung für die Benutzung der Flüchtlingswohnheime der Stadt Barsinghausen Unterkunftsbezogene Kosten je qm Nutzfläche pro Tag für Rehrbrinkstraße Dammstraße und Ohweg Ermäßigte Benutzungsgebühr pro Monat für Haushaltsvorstände und Einzelpersonen Haushaltsangehörige 1,03 EUR 1,11 EUR 187,00 EUR 108,00 EUR Kindergartenbenutzungsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Tagespflege und für die Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder Die Gebühr für die von der Stadt Barsinghausen gemäß 23 SGB VIII vermittelten Tagespflegeplätze beträgt monatlich für die angefangene halbe Stunde täglicher Betreuungszeit 18,75 EUR Obergrenze sind 375,00 EUR für 10 Stunden. Findet die Betreuung nur an einzelnen Tagen in der Woche statt oder variiert die Betreuungszeit, so wird eine durchschnittliche Betreuungszeit pro Tag bei einer 5-Tage-Woche errechnet. Die Jahresgebühren für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder werden auf 11 Beitragsmonate verteilt (der Hauptferienmonat ist beitragsfrei) und betragen monatlich ab für: Kindergärten 4 Stunden Kernbetreuungszeit 115,00 EUR Jede weitere Stunde Kernbetreuung 20,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 10,00 EUR 4 Stunden Kernbetreuungszeit für Kinder unter 3 Jahren 160,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 15,00 EUR Horte 4 Stunden Betreuungszeit 135,00 EUR 2 Stunden Betreuungszeit 95,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 12,50 EUR V 16

20 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte Kinderkrippen 5 Stunden Kernbetreuungszeit 200,00 EUR Jede weitere Stunde Kernbetreuung 30,00 EUR Jede angefangene halbe Stunde Randbetreuungszeit 15,00 EUR Entgelte Mittagessen Kindergärten Horte Der Hauptferienmonat ist beitragsfrei. monatlich 42,00 EUR monatlich 50,40 EUR Busbeförderung Für die Inanspruchnahme der Busbeförderung zum Stemmen wird ein monatliches Entgelt in Höhe von derzeit 32,00 EUR erhoben. Der Hauptferienmonat ist beitragsfrei. Bei veränderter Nachfrage wird die Gebühr entsprechend angepasst. Kanalbenutzungsgebühren Rechtsgrundlage: Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Barsinghausen Abwasser Gebührensatz je cbm Schmutzwasserentsorgung Gebührensatz je qm Niederschlagswasserbeseitigung 1,69 EUR 0,26 EUR Friedhofsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe 1. Rechte an Grabstätten für eine Nutzungszeit von 30 Jahren: 1. Reihengrab für Kinder (Sarggröße bis 1,30 m Länge) 310,00 EUR 2. Reihengrab für Erwachsene 505,00 EUR 3. Anonymes Reihengrab 1.275,00 EUR 3.1 Grab ohne Pflegeverpflichtung 1.320,00 EUR 4.1 Wahlgrab pro Platz 890,00 EUR 4.2 Nutzungsverlängerung pro Jahr 28,00 EUR 5. Nutzungszeit von 20 Jahren für Urnengräber 5.1 Urnengrab pro Platz 200,00 EUR 5.2 Nutzungsverlängerung pro Jahr 5,00 EUR 6. Anonymes Urnengrab 405,00 EUR 6.1 Urnengrab ohne Pflegeverpflichtung 450,00 EUR 2. Beisetzungen: 1. Kinder (Sarggröße bis 1,30 m Länge) im Reihen- oder Wahlgrab 210,00 EUR 2. Erwachsene 1. Erdaushub im Reihengrab, auch anonym 360,00 EUR 2. Erdaushub im Wahlgrab 640,00 EUR 3. Beisetzung im Urnengrab, auch anonym 117,00 EUR In diesen Sätzen sind enthalten: Aus- und Zuwerfen der Grube, Abräumen der überflüssigen Erde und der Kränze, Abräumen des Grabes am Ende der Ruhefrist, Genehmigung des Grabmales Ausgenommen sind folgende Leistungen: Hilfe bei der Annahme und dem Aufbahren der Särge, Ausschmücken der Kapelle, Überführung des Sarges von der Kapelle zum Grab, gärtnerisches Herrichten der Grabbeete 3. Benutzung der Friedhofskapelle je Trauerfeier ausschließlich Kühlraum 350,00 EUR 35,00 EUR V 17

21 Übersicht über Gebühren- und Steuersätze sowie Entgelte 4. Grabeinfassungen, soweit von der Stadt geliefert und verlegt je Platte 10,00 EUR 5. Pflege vor Ablauf der Ruhefrist aufgegebener Gräber pro Stelle und Jahr bis Ablauf der Ruhefrist (Reihen-, Wahlgrab) 35,00 EUR 5.1. Urnengrab 20,00 EUR 6. Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit je Trauerfeier 30,00 EUR 7. Namensschilder (Messing) für anonyme Grabstellen 25,00 EUR Straßenreinigungsgebühren Rechtsgrundlage: Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Stadt Barsinghausen Die Gebühr beträgt jährlich je Meter Straßenfront für die Straßenreinigung: Reinigungsklasse I Reinigungsklasse II für den Winterdienst: 1,66 EUR 8,31 EUR 0,34 EUR Hundesteuer Rechtsgrundlage: Hundesteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersatz für den ersten Hund Steuersatz für den zweiten Hund Steuersatz für jeden weiteren Hund 107,00 EUR 138,00 EUR 176,00 EUR Vergnügungssteuer Rechtsgrundlage: Vergnügungssteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersätze: bei Tanz- und karnevalistischen Veranstaltungen bei Filmvorführungen in allen anderen Fällen 10 v.h. des Preises oder Entgeltes 30 v.h. des Preises oder Entgeltes 20 v.h. des Preises oder Entgeltes Spielgerätesteuer Rechtsgrundlage: Spielgerätesteuersatzung der Stadt Barsinghausen Steuersätze: 1) Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des 33 i GewO sowie an den übrigen in 1 Abs. 1 genannten Orten: 12 v.h. der elektronisch gezählten Bruttokasse Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zu Grunde zu legen. 2) Für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenen Kalendermonat für jedes Spielgerät: a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i. S. v. 33 i GewO 75,00 EUR b) an anderen Aufstellungsorten 40,00 EUR c) an allen Aufstellungsorten: Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder die Würde des Menschen verletzende Darstellungen zum Gegenstand haben 300,00 EUR V 18

22 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Vorbericht V 19

23 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 I. Allgemeines Der Vorbericht soll gem. 6 GemHKVO einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft und dabei eine wertende Analyse der finanziellen Lage und ihrer voraussichtlichen Entwicklung geben. Er soll sich dabei auf Kennzahlen stützen. Insbesondere sollen dargestellt werden die Entwicklung in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren sowie die vorrausichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr und den drei folgenden Jahren: der Erträge aus den einzelnen Steuerarten und ähnlichen Abgaben der Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen der aus einzelnen Steuerbeteiligungen und allgemeinen Umlagen der weiteren wichtigen Erträge,, Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögens, der Schulden einschließlich der Liquiditätskredite und des Bestandes an liquiden Mitteln das Gesamtergebnis unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren. Darüber hinaus: die Finanzierung der im Haushaltsjahr geplanten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Folgejahre die wesentlichen Abweichungen des Haushaltsplans von der mittelfristigen Ergebnisund Finanzplanung und den Zielvorgaben des Vorjahres die Verwirklichung der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen der Anpassungsbedarf bei den Einrichtungen der Gemeinde aufgrund der aus der Bevölkerungsstatistik zu schließenden zukünftigen Gemeindeentwicklung Diese gesetzlichen Vorgaben können im Vorbericht des zweiten Haushaltsjahres nach neuem Recht noch nicht vollständig erfüllt werden. Vergleichende Betrachtungen mit den Vorjahren sind nur in Bezug auf die Plandaten des Haushaltsjahres 2011 möglich. Ein Vergleich mit kameralen Daten (z.b. Rechnungsergebnis 2010) könnte ein falsches Bild entstehen lassen, weshalb hierauf nicht gesondert eingegangen wird. Das doppische System muss sich erst über einige Haushaltsjahre entwickeln, um eine Vergleichbarkeit der Ansätze sinnvoll zu ermöglichen. In diesem Vorbericht wird daher nur auf einzelne bedeutsame Punkte eingegangen. Zur Steuerung durch den Rat ist durch die GemHKVO vorgesehen, die wesentlichen Produkte mit Zielen und Kennzahlen zu versehen. Dadurch soll der Bezug verstärkt auf die Outputorientierung gelenkt und eine Abkehr von der bisherigen Inputorientierung vollzogen werden. Um diesen Steuerungsgedanken schrittweise verwirklichen zu können, wurden einige Produkte im Projekt zielorientierte Produktsteuerung mit Herrn Dr. Heinz von der Fa. Strategie und Ergebnisse GmbH mit Kennzahlen versehen. Die Produktkennzahlen sind dem Haushalt als Anhang beigefügt. V 20

24 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 II. Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr 2011 II.1. Haushaltsplanung 2011 Der Rat der Stadt Barsinghausen hat am 24. März 2011 den Haushaltsplan 2011 in nachfolgender Fassung beschlossen: Der Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentliche Erträge der ordentlichen der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen EUR EUR 0 EUR 0 EUR Der Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR EUR EUR EUR Außerdem wurden Verpflichtungsermächtigungen i.h.v EUR beschlossen. Das ursprünglich geplante Jahresergebnis i.h.v EUR konnte mit dem 1. Nachtragshaushalt am 06. Oktober 2011 auf EUR reduziert werden. Der 1. Nachtragshaushalt wurde mit folgenden Daten beschlossen: Der Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der ordentliche Erträge der ordentlichen der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen EUR EUR 0 EUR 0 EUR Der Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die Verpflichtungsermächtigungen sind um EUR auf EUR erhöht worden. V 21

25 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III.1 Ergebnishaushalt III.1.1 Gesamt Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Erträge Aufwand Saldo Der Ergebnishaushalt bildet das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres ab. Es werden die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und geplant, wobei es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung ankommt, sondern wann der Werte- oder Ressourcenverbrauch bzw. -zuwachs ausgelöst wurde. Umfasst werden vom Ergebnishaushalt sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Erträge und. Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2012 ist wie bereits im Vorjahr nicht ausgeglichen. Das ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag von rd. 3,37 Mio. EUR aus. Der Fehlbetrag begründet sich im Wesentlichen auf eine nicht ausreichende Ertragssituation und auf zahlungsunwirksame, die erstmals mit Einführung der Doppik den Haushalt belasten. Dabei handelt es sich u.a. um Abschreibungen und Rückstellungen. Es kann aber festgehalten werden, dass das ordentliche Ergebnis im Vergleich zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung deutlich verbessert werden konnte. Ursprünglich war in der mittelfristigen Ergebnisplanung ein Fehlbetrag von knapp 7,6 Mio. EUR prognostiziert worden, der sich mit der Haushaltsplanung 2012 nunmehr um 4,2 Mio. reduziert hat. Ein Grund für die Verbesserung ist sicherlich die im 1. Nachtragshaushalt 2011 festgelegte Sanierungsstrategie der Gebäudewirtschaft, die umfassende Sanierung nur noch dann durchführen, wenn sie nachhaltig sind und den Abgrenzungskriterien des BMF zu Investitionsaufwendungen entsprechen. Abgesehen von dieser Maßnahmenplanung sind die ordentlichen Erträge durch die aktualisierte Steuerschätzung wesentlich besser ausgefallen als in 2011 hochgerechnet wurde. Die Erarbeitung des Haushaltes 2012 erfolgte unter der Maßgabe, die Sachaufwendungen um 10% zu reduzieren, sofern dies vertretbar ist. Durch diese Kürzungsvorgabe konnte der Gesamtaufwand trotz Steigerung des Personalaufwands und der Abschreibungen auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Entsprechend 110 Abs. 6 NKomVG ist auf Grund des nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalts das Haushaltssicherungskonzept 2012 erarbeitet worden (siehe DS XVII/0031). Das am beschlossene Haushaltssicherungskonzept 2012 ist das Ergebnis des vom Rat am 26. August 2010 begonnenen Projekts Haushaltsicherung und zielorientierte Produktsteuerung. In diesem sollten nachhaltige Haushaltsicherungsmaßnahmen entwickelt werden, die langfristig und dauerhaft zu ausgeglichenen Ergebnishaushalten führen. Die Ergebnisse dieses Haushaltssicherungskonzepts sind in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung des Haushalts 2012 bereits eingearbeitet. V 22

26 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Zudem kann davon ausgegangen werden, dass das Jahresergebnis 2012 voraussichtlich besser ausfallen wird als geplant, da die Umsetzung diverser Haushaltssicherungsmaßnahmen in diesem Jahr anläuft. Das gesamte Haushaltssicherungskonzept ist darauf ausgelegt, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Da eine sofortige Erreichung dieses Ziel u.a. aufgrund von Verträgen, des Personalbestands und herbeizuführenden Ratsbeschlüssen naturgemäß nicht möglich ist, wurde der Zeitraum bis zum Jahr 2016 gewählt. Dass dieses Ziel bis 2016 erreicht werden wird, lässt sich bereits am Verlauf der Jahresergebnisse von 2012 bis 2015 erkennen. V 23

27 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III.1.2 Erläuterungen zu den wesentlichen Ertragsarten III Steuern und ähnliche Abgaben Die Prognose der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben gestaltet sich angesichts der noch unsicheren Wirtschaftsentwicklung schwierig. Generell kann aber von einem Anstieg der Erträge ausgegangen werden. V 24

28 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III Grund- und Gewerbesteuer Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Grundsteuer A Grundsteuer B Die Steigerung der Grundsteuererträge beruht auf der vom Rat beschlossenen Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2012 von 450 v.h. auf zunächst 530 v.h. und dann schrittweise bis 2015 auf einen Hebesatz von 560 v.h. Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Gewerbesteuer Der Ansatz der Gewerbesteuer ist auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten geschätzt worden. Auch hier ist im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes eine Erhöhung des Hebesatzes beschlossen worden. In 2012 wird der Hebesatz zunächst auf 430 v.h. angehoben und dann bis zum Jahr 2016 schrittweise auf 470 v.h. erhöht. Ebenfalls berücksichtigt ist eine Unternehmensansiedlung, die voraussichtlich in den Finanzplanjahren zu Mehrerträgen führen wird. III Einkommens- und Umsatzsteueranteil Gem.ant. a.d. EkSt. Gem.ant. a.d. USt. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Basis der Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer waren die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung vom November Weiterhin fand die neue Schlüsselzahl für 2012 bis 2014 Anwendung, die geringer ausfiel als die bisherige. Dies führt dazu, dass die Gemeindeanteile geringer ausfallen, als zunächst prognostiziert. Dennoch ist in 2012 und in den Finanzplanjahren mit deutlichen Ertragssteigerungen im Vergleich zu 2011 zu rechnen. III Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Schlüsselzuweisungen Zuw. f.aufg. d. üwk Summe V 25

29 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Berechnet wurden die Haushaltsansätze auf Grundlage des vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) bekanntgegebenen vorläufigen Einwohnergrundbetrages (751,29 EUR). Die Finanzplanjahre wurden nach den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses des Nds. Ministers für Inneres und Sport v hochgerechnet. Von besonderer Bedeutung ist nach wie vor, dass die vom Land im Jahre 2005 verfügte Kürzung der Finanzausgleichmasse immer noch nicht vollständig zurückgenommen worden ist, so dass den Kommunen jährlich weiterhin 100 Mio. EUR vorenthalten werden. Sonstige Zuwendungen f. lfd. Zwecke Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke betragen im Haushaltsjahr 2012 insgesamt EUR. Ein erheblicher Anteil entfällt mit rd. 1,1 Mio. EUR auf Landesförderungen. Weitere rd EUR werden von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Region Hannover) bezuschusst. Die Wesentlichen Förderbeiträge fallen dabei in folgenden Produkten an: Grundschulen Gesamtschulen Schulsozialarbeit Kindergärten in städtischer Trägerschaft Kindergärten in anderer Trägerschaft Tagespflege Umweltschutzmaßnahmen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR III Auflösungserträge aus Sonderposten Auflösungsertr. Sonderposten Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Im doppischen System werden Beiträge und Investitionszuschüsse entsprechend der Abschreibungsdauer des mit ihnen verbundenen Vermögensgegenstandes aufgelöst und als Ertrag gebucht. Diese Erträge bewirken eine haushaltsmäßige Entlastung und bilden damit das Gegenstück zu den Abschreibungen. Die Ansätze für die Auflösungserträge aus Sonderposten basieren auf vorliegenden Vermögensbewertungen, bei denen die dazugehörigen Zuschüsse ermittelt wurden. Für eine vergleichende Gegenüberstellung wird auf die Erläuterungen zu den Abschreibungen verwiesen. III Öffentlich-rechtliche Entgelte Öff.-rechtl. Entgelte Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Ansatz 2011 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro V 26

30 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Die öffentlich-rechtlichen Entgelte unterteilen sich in Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren. In Summe ergibt sich für das Haushaltsjahr ein Ertrag in Höhe von knapp 2,7 Mio. EUR, wobei 2,1 Mio. EUR auf die Benutzungsgebühren entfallen. Im Wesentlichen werden Benutzungsgebühren in folgenden Produkten erhoben: Brandschutz Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer Kindergärten in städtischer Trägerschaft Tagespflege Straßenreinigung Friedhofswesen EUR EUR EUR EUR EUR EUR Die seit dem zu erhebenden Straßenreinigungsgebühren sollen erstmals im Haushaltsjahr 2012 veranlagt werden. Die Erträge umfassen daher auch die Gebühren für die Jahre 2010 und 2011 und führend damit einmalig zu einem deutlichen Mehrertrag in Durch die Umsetzung diverser Haushaltssicherungsmaßnahmen kann dieser einmalige Effekt allerdings durch Mehrerträge im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 aufgefangen werden. Die Verwaltungsgebühren sind überwiegend bei den folgenden Produkten anzufinden: Standesamt Ordnungsangelegenheiten Bürgerbüro Bau- und Grundstücksordnung EUR EUR EUR EUR Im Gegensatz zu 2011 ist bei den Verwaltungsgebühren eine erhebliche Reduzierung auf nahezu 50% enthalten. Diese Reduzierung ist auf geringere Baugenehmigungsgebühren zurückzuführen, da keine Großprojekte mehr zu bearbeiten sind. III Privatrechtliche Entgelte Privatrechtl. Entgelte Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro , Zu den privatrechtlichen Entgelten gehören u.a die Mieten und Pachten oder Erträge aus Verkauf. Für das Haushaltsjahr 2012 wurden insgesamt EUR an Erträgen aus privatrechtlichen Entgelten veranschlagt. V 27

31 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen u. ähnl. Erträ. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die Zinserträge entfallen nahezu vollständig auf die Zinszahlungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Barsinghausen für das Trägerdarlehen ( EUR). Weitere EUR entfallen auf Nachzahlungszinsen, die sich aufgrund einer größeren Steuernachzahlung aus Vorjahren ergeben haben. III Sonstige ordentliche Erträge Sonst. ord. Erträge Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen neben Bußgeldern und Säumniszuschlägen vor allem die Erträge aus den Konzessionsabgaben. Die Konzessionsabgaben verteilen sich wie folgt: Produkt P Elektrizitätsvers. P Gasversorgung P Wasserversorg. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen auch zahlungsunwirksame Erträge aus der Auflösung bzw. Herabsetzung von Rückstellungen i.h.v EUR. Zustande kommt diese Herabsetzung durch Auszahlungen der Pensionen, wodurch die dafür gebildete Rückstellung gemindert wird. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung geht bei den sonstigen ordentlichen Erträgen von einem konstanten Niveau aus. V 28

32 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III.1.3 Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwandsarten V 29

33 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III Personalaufwendungen Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Personalaufwand Versorgungsaufw In den Personalaufwendungen ist wie bereits im Vorjahr die nach den neuen rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigende Zuführung zur Rückstellung für beamtenrechtliche Pensionsund Beihilfeverpflichtungen enthalten. Nach den Berechnungen der Niedersächsischen Versorgungskasse mussten hierfür EUR veranschlagt werden. Basis für die Kalkulation der Personalaufwendungen waren die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen unter Berücksichtigung von Tarifsteigerungen auf das Rechnungsergebnis Für die Finanzplanjahre wurde eine Personalkostensteigerung von 2,0% angenommen. Die Aufteilung der Personalkosten auf die Produkte wurde nach den Einschätzungen der jeweiligen Fachdienstleitungen vorgenommen. Von diesen wurde bestimmt, in welchem Maße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die zugeordneten Produkte tätig sind. Zukünftig wird hier eine genauere Erhebung, ggf. im Zusammenhang mit der Kosten- und Leistungsrechnung, notwendig sein. Die Verteilung auf die Teilhaushalte im Haushaltsjahr 2012 kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: THH 01 Ordnung, Feuerwehr und Soziales EUR THH 02 Jugend, Bildung, Sport und Kultur EUR THH 03 Planung, Bauen und Umwelt EUR THH 04 Finanzen EUR THH 05 Zentrale Dienste EUR THH 06 Wirtschaftsförderung, Rechnungsprüfung und Gleichstellung EUR Insgesamt ergeben sich Bruttopersonalkosten in Höhe von EUR, wobei beim THH 05 die Versorgungsaufwendungen i.h.v EUR enthalten sind. Personalkostenerstattungen aus diversen Bereichen sind wie folgt geplant: - Euro - Personalaufwand gesamt /. Erstattungen v. Land /. Erstattungen v. Bund /. Erstattungen v. Gemeinden/-verbänden /. Erstattungen s. öff. Bereich /. Erstattungen verb. Unternehmen /. Erstattungen v. übrigen Bereichn = Personalaufwand bereinigt Die bereinigten Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr damit in etwa auf gleichem Niveau geblieben. V 30

34 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 III für Sach- und Dienstleistungen Aufwand für Sach-/Dienstlstg. Ergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro Die für Sach- und Dienstleistungen enthalten u.a. die Unterhaltungsaufwendungen für Hoch- und Tiefbau, die Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften und Gebäude, die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen. Auch hier konnte eine Reduzierung zum Ansatz des Vorjahres durch die Kürzungsvorgabe von 10% erreicht werden. Dies gelang aber nicht vollständig, was u.a. mit der Fortschreibung der gebäudewirtschaftlichen Kosten und der Neuveranschlagung der unter beschriebenen Sondersanierungsmaßnahmen zusammenhängt. In den Finanzplanjahren machen sich die Auswirkungen des Haushaltssicherungskonzeptes sehr deutlich bemerkbar, da kontinuierlich und in großen Schritten der Sachaufwand reduziert wird. Auch im Haushaltsjahr 2012 ist damit zu rechnen, dass der Planansatz unterschritten wird, da die Umsetzung diverser Maßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres beginnen wird. III Unterhaltungsaufwendungen Die Unterhaltungsaufwendungen werden sich im Haushaltsjahr 2012 insgesamt auf rd. 2,75 Mio. EUR belaufen. Sie entfallen im Wesentlichen auf die Bauunterhaltung im Hoch- und Tiefbau und umfassen sowohl allgemeine als auch Sondersanierungsmaßnahmen. Für die bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude sind insgesamt ca. 1,5 Mio. EUR eingeplant. Davon entfallen EUR auf die allgemeine Bauunterhaltung, EUR auf die Unterhaltung der Heizungssysteme sowie Außenanlagen und EUR auf die nachstehend aufgeführten Sondersanierungsmaßnahmen: Umbau Ganztagsschulbetrieb/Mensa Wilhelm-Stedler-Schule EUR Sanierung Sanitär EG und 1. OG Rathaus I EUR Umbau Ganztagsschulbetrieb/Mensa Bert-Brecht-Schule EUR Kita Barsinghausen EUR KGS Goetheschule EUR Sanierung WSS inkl. Falkenkeller EUR Im Bereich des sonstigen unbeweglichen Vermögens sind Unterhaltungsaufwendungen von insgesamt EUR geplant. Davon entfallen rd EUR auf die nachstehenden Produkte bzw. Leistungen: Gemeindestraßen EUR Straßenbeleuchtung EUR Industriegleis EUR Öffentliches Grün EUR Öffentliche Gewässer EUR Für besondere Straßensanierungsmaßnahmen sind EUR veranschlagt. Diese sind für die Sanierung der Hermann-Bahlsen-Straße und Steinklippenstraße vorgesehen. V 31

35 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Ebenfalls in den Unterhaltungsaufwendungen enthalten ist die Unterhaltung des gesamten beweglichen Vermögens von rd EUR. Die größten Anteile fallen bei folgenden Produkten an: Zentrale EDV EUR Finanzverwaltung EUR Brandschutz EUR Grundschulen EUR Gymnasien EUR Zum beweglichen Vermögen gehört neben den Gerätschaften der Feuerwehren auch die Softwareunterhaltung. III Bewirtschaftungsaufwendungen Zu den Bewirtschaftungskosten gehören u.a. die Abfallbeseitigung, der Strom-, Wasser- und Heizungsaufwand, die Gebäude- und Inventarversicherungen und der Reinigungsaufwand. Die Bewirtschaftungsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2011 auf 3,12 Mio. EUR. Die setzen sich wie folgt zusammen: Bewirtschaftungsaufwand Ansatz 2012 (in EUR) Bewirtschaftung d. Grundst. u. baul. Anlagen Grundsteuer Abfallbeseitigung Straßenreinigung Fremdvergabe Sinkkästen ziehen Stromaufwand Wasseraufwand Heizungsaufwand Gebäudeversicherung Inventarversicherung Reinigungsaufwand Die Kürzungsvorgabe von 10% konnte hier nicht eingehalten werden, im Gegensatz zum Vorjahr konnte aber immerhin reine Reduzierung um ca EUR erreicht werden. III Aus- und Fortbildung Für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Gesamtansatz von knapp EUR geplant. Enthalten sind dabei sämtliche Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen inklusive der Softwareschulungen. Für die weitere Fortbildung im Bereich NKR sind für 2012 zusätzlich EUR veranschlagt. III Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zu den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen gehören alle Ge- und Verbrauchsmittel von Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, wie z.b. Lehrmaterialien oder Papier. Außerdem werden hier Betriebskosten wie Streumaterial abgebildet. Der Ansatz stellt mit ca. 1,4 Mio. EUR einen erheblichen Teil der für Sach- und Dienstleistungen dar. Dennoch war es möglich die Planansätze vom Vorjahr (rd. 1,6 Mio. EUR) um mehr als die vorgegebenen 10% zu kürzen. V 32

36 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 Die Wesentlichen Positionen sind Umstrukturierung Stadtbücherei EUR Klimaschutzprogramm EUR Betriebskosten und Streumaterial f. Straßenreinigung EUR Wirtschaftsförderung EUR Straßenbeleuchtung EUR Außerdem fallen in den Einrichtungen folgende Beträge für Ge- und Verbrauchsmittel an: Grundschulen EUR Lisa-Tetzner-Schule EUR Hannah-Arendt-Gymnasium EUR KGS Goetheschule EUR Städtische Kindertageseinrichtungen EUR III Abschreibungen Ergebnis 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Ansatz 2013 Ansatz 2014 Ansatz Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - - Euro - Abschreibungen Mit dem ersten doppischen Haushalt in 2011 wurden erstmals die Abschreibungen berücksichtigt, die den Werteverzehr der abnutzbaren Vermögensgegenstände innerhalb einer Periode darstellen. Errechnet werden die Abschreibungsbeträge durch die Verteilung der Anschaffungskosten auf die spezifische Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Mit Hilfe der Abschreibungen ist es möglich, stets den aktuellen Restbuchwert der Vermögensgegenstände aus der Anlagenbuchhaltung einsehen zu können. Außerdem wird durch die Abschreibung versucht, eine periodengerechte Verteilung des Werteverzehrs darzustellen. Da die Abschreibungen einen ordentlichen Aufwand darstellen, müssen diese durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Dazu dienen zum Teil die gebildeten Sonderposten, die für erhaltene Investitionszuschüsse, Beiträge o.ä. gebildet werden. Der nicht über Sonderposten gedeckte Anteil der Abschreibungen kann der folgenden Grafik entnommen werden: V 33

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