N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 03/2018) Donnerstag, den 15. März 2018

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1 MARKT ERGOLDSBACH E-026/7 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 03/2018) über die Sitzung des Marktgemeinderates Ergoldsbach am im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach Donnerstag, den Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler 3. Bürgermeisterin Heike Berger die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Christian Bauer MGR Franz Deinhart MGR Michael Forster MGR Alfons Gmelch MGR Stefan Gottschalk MGR`in Franziska Gruber-Schmid MGR Lorenz Heilmeier MGR Johann Hummel MGR Alfred Mittermeier MGR Josef Rosenwirth MGR Jürgen Simmerl MGR Andreas Kolbeck MGR Maximilian Wittmann MGR Georg Eichstetter Ortssprecher Daniel Keidl Abwesend: MGR Wilhelm Wittmann MGR`in Prof. Dr. Silvia Dollinger MGR Josef Paintner MGR Konrad Schweiberger Ortssprecher Marcus Plendl Ortssprecher Robert Rengstl Sonstige Anwesende: Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: Uhr Ende: Uhr Zuhörer: 6 Presse: Fr. Gahr Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

2 Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 22. Februar 2018 P. 2 Vergabekriterien Blumenstr. Süd 1. Erweiterung P. 3 Innerortsentwicklung; hier: Beratung über die Erstellung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) P. 4 Verbandsschule Ergoldsbach; hier: Beratung über die Sanierung der WC-Anlagen P. 5 Verbandsschule Ergoldsbach; hier: Beratung über den Einbau eines Aufzugs im Rahmen der Barrierefreiheit P. 6 Situation der Kindergartenplätze P. 7 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßt die anwesenden Damen und Herren zur Marktgemeinderatssitzung recht herzlich. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest und erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Vor Eintritt in die Tagesordnung spricht Herr Bürgermeister Robold Herrn MGR Georg Eichstetter, Herrn MGR Alfons Gmelch sowie Herrn MGR Josef Paintner zum Geburtstag, auch im Namen des Gremiums, seine herzlichsten Glückwünsche aus und wünscht ihnen alles Gute. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 22. Februar 2018 Mit 17 : 0 Stimmen wird die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 22. Februar 2018 genehmigt. P. 2 Vergabekriterien Blumenstr. Süd 1. Erweiterung Bezugnehmend auf den Beratungspunkt 11 in der Sitzung vom 26. Oktober 2017 und den Beratungspunkt 8 in der Sitzung vom 18. Januar 2018 sowie unter Berücksichtigung des damaligen Fazits zu den Vergabekriterien macht die Verwaltung folgenden Vorschlag für die Bestimmung der Vergabekriterien von Baugrundstücken für das Baugebiet Blumenstraße Süd 1. Erweiterung: - 2 -

3 Grundsätzlich werden 75% der vorhandenen Bauplätze den aktuell in Ergoldsbach oder ehemals in Ergoldsbach mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldeten Bewerbern zur Verfügung gestellt (Punkte 1 4). Die restlichen 25% der Bauplätze können auch an auswärtige Bewerber vergeben werden (Punkt 5). A) Vergabekriterien für die ersten 75% der Bauplätze: 1. Ergoldsbacher Bewerber ohne Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. 2. Ehemals in Ergoldsbach wohnhafte Bewerber ohne Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. 3. Ergoldsbacher Bewerber mit Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. 4. Ehemals in Ergoldsbach wohnhafte Bewerber mit Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. B) Vergabekriterium für restlichen 25% der Bauplätze: 5. Ergoldsbacher, ehemalige Ergoldsbacher u. auswärtige Bewerber unabhängig vom vorhandenen Wohneigentum. Maßgebend zur Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen ist der zeitliche Eingang. Dementsprechend werden die eingehenden Bewerbungen nach den Punkten eins bis fünf kategorisiert und in zeitlicher Reihenfolge sortiert. Gemäß dem Vorschlag der SPD vom 31. Januar 2018 wird als Ergoldsbacher Bewerber derjenige gewertet, der mindestens mit Nebenwohnsitz in Ergoldsbach gemeldet ist, sodass auch diejenigen in den Genuss der bevorzugten Vergabe kommen, die aufgrund des Studiums oder Berufs ihren Hauptwohnsitz verlegen mussten. Entscheidend hierbei ist, dass man zum Zeitpunkt der Eröffnung des Bewerbungsverfahrens in Ergoldsbach gemeldet ist. Ähnlich wie die Bedarfsanalyse Anfang des Jahres 2017 soll das Bewerbungsformular, ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, auf der Homepage des Marktes Ergoldsbach ausgefüllt werden, sodass dieses per direkt an Herrn Tobias Kerle gesendet wird und der zeitliche Eingang eindeutig nachzuvollziehen ist. Herr Bürgermeister Ludwig Robold teilt weiter mit, dass die Vergabe nicht vor dem 01. Juni 2018 erfolgen wird. Momentan haben wir 350 Bewerbungen auf 90 Bauplätze. Herr 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler regt an, dass der Start zur Internetvergabe erst ab Uhr erfolgen sollte, um allen die Möglichkeit zur Teilnahme zu gewähren. Herr MGR Johann Hummel schlägt vor, dass die großen Bauplätze für Mehrfamilienhäuser doch, wie in anderen Gemeinden derzeit praktiziert, versteigert werden könnten. Zumindest sollten diese Bauplätze eigens vergeben und von der Vergabe der Einfamilienhäuser abgekoppelt werden. Auch Herr MGR Jürgen Simmerl würde die großen Bauplätze eigens vergeben. Ein Versteigerungsverfahren der Mehrfamilienbauplätze wäre durchaus denkbar

4 Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass er grundsätzlich nichts gegen eine Trennung bei der Vergabe von Mehrfamilienhäusern hat. Wir sollten ein eigenes Los hierfür machen und darüber eigens beraten. Herr MGR Lorenz Heilmeier regt an, auch die familiäre Verhältnisse bei der Vergabe zu berücksichtigen. Es sollten Familien mit Kindern bevorzugt werden. Auch sollte die Vergabe nicht auf einmal, sondern auf mehrere Jahre gestreckt werden. Herr MGR Andreas Kolbeck sagt hierzu, dass es Paare gibt die keine Kinder bekommen können und diese auszuschließen, sollte nicht gemacht werden. Herr MGR Jürgen Simmerl ist der Meinung, dass die Familienförderung über die Preisnachlässe ausreicht. Er schlägt eine Schutzgebühr für die Vergabe vor, es sollten nur Bewerbungen vorliegen, die ernsthaft Interesse an einem Bauplatzkauf haben. Herr Bürgermeister Ludwig Robold spricht sich gegen eine Schutzgebühr aus, da der Verwaltungsaufwand größer als der Nutzen ist. Herr MGR Michael Forster spricht sich ebenfalls gegen eine Schutzgebühr aus. Der Vorschlag ist für ihn von der Verwaltung sehr gut ausgearbeitet worden. Die Bewerbungsunterlagen für die Bauplätze können per zugesandt werden, und dadurch mit wenig Aufwand bearbeitet werden. Mit 15 : 2 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat vom Antrag auf Begünstigung von Familien mit Kindern für die Bauplatzvergabe Kenntnis genommen. Die Begünstigung von Familien mit Kindern bei der Bauplatzvergabe im neuen Baugebiet Blumenstraße/1. Erweiterung wird abgelehnt. Mit 12 : 5 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat vom Antrag auf Erhebung einer Schutzgebühr für die Bauplatzvergabe Kenntnis genommen. Die Erhebung einer Schutzgebühr für die Bauplatzvergabe im neuen Baugebiet Blumenstraße/1. Erweiterung wird abgelehnt. Mit 15 : 2 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat von dem Vorschlag über die Vergabekriterien von Baugrundstücken für das Baugebiet Blumenstraße Süd 1. Erweiterung Kenntnis genommen und stimmt den nachfolgenden Kriterien zu: Grundsätzlich werden 75% der vorhandenen Bauplätze den aktuell in Ergoldsbach oder ehemals in Ergoldsbach mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldeten Bewerbern zur Verfügung gestellt (Punkte 1 4). Die restlichen 25% der Bauplätze können auch an auswärtige Bewerber vergeben werden (Punkt 5). A) Vergabekriterien für die ersten 75% der Bauplätze: 1. Ergoldsbacher Bewerber ohne Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts

5 2. Ehemals in Ergoldsbach wohnhafte Bewerber ohne Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. 3. Ergoldsbacher Bewerber mit Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. 4. Ehemals in Ergoldsbach wohnhafte Bewerber mit Baugrundstück oder Wohnhaus/Wohneigentum in Ergoldsbach und auch auswärts. B) Vergabekriterium für restlichen 25% der Bauplätze: 5. Ergoldsbacher, ehemalige Ergoldsbacher u. auswärtige Bewerber unabhängig vom vorhandenen Wohneigentum. Maßgebend zur Bearbeitung der eingehenden Bewerbungen ist der zeitliche Eingang. Dementsprechend werden die eingehenden Bewerbungen nach den Punkten eins bis fünf kategorisiert und in zeitlicher Reihenfolge sortiert. Ähnlich wie die Bedarfsanalyse Anfang des Jahres 2017 soll das Bewerbungsformular, ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt, auf der Homepage des Marktes Ergoldsbach ausgefüllt werden, sodass dieses per direkt an Herrn Tobias Kerle gesendet wird und der zeitliche Eingang eindeutig nachzuvollziehen ist. Über die Vergabe der Bauplätze für Mehrfamilienhäuser wird der Marktgemeinderat Ergoldsbach eigens beraten. P. 3 Innerortsentwicklung: hier: Beratung über die Erstellung eines ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) Herr Bürgermeister Robold teilt mit, dass in der Sitzung des Marktgemeinderates vom der Sachstandsbericht zum Städtebauförderprogramm 2018 durch Herrn Architekt Gerhard Plöchinger vorgestellt wurde. Hierbei wurde festgelegt, dass Herr Plöchinger ein Untersuchungsgebiet mit Leistungsbild sowie einen Ablaufplan in Absprache mit der Regierung von Niederbayern erstellt. Auf dieser Basis des vorliegenden Leistungsbildes sei man in der Lage, Honorarangebote von den Planungsbüros einzuholen. Mit Schreiben vom 08. Februar 2018 übermittelte Herr Plöchinger die in Absprache mit Frau Hurle von der Regierung von Niederbayern folgende Unterlagen

6 Leistungsbild/Honorarangebot Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Ergoldsbach Markt Ergoldsbach Landkreis Landshut Vorbemerkungen Der Neubau der B15 und die damit zu erwartende Verkehrsentlastung im Innerortsbereich, der Strukturwandel im Bereich des Einzelhandels sowie der Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, der zunehmende Gebäudeleerstand im Innerortsbereich, insbesondere im Bereich des ehemaligen ARCO-Anwesens, die geringe Aufenthalts- und Freiflächenqualität im Kernortsbereich sowie der stetig zunehmende Siedlungsdruck und die damit verbundene Ausweisung von Bauflächen an den Ortsrändern hat dazu geführt, dass die Marktgemeinde Ergoldsbach am 06. Mai 1999 die Aufstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung beschlossen hat. Mit der Bearbeitung wurde in der Folge die Bayerische Landessiedlung beauftragt. Das Ergebnis der städtebaulichen Rahmenplanung liegt seit März 2005 vor, wurde jedoch vom Marktgemeinderat nicht verabschiedet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung und unter Berücksichtigung der veränderten gesellschaftlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen soll nun auf Wunsch der Marktgemeinde Ergoldsbach mit den vorbereitenden Untersuchungen im Bereich des Ortskerns des Hauptortes Ergoldsbach die Grundlage für die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Sinne eines integrierten Entwicklungskonzeptes (ISEK) geschaffen werden. Auf der Basis einer fundierten fachplanerischen und sozikulturellen Bestandsanalyse und mit Beteiligung der Bürgerschaft, der örtlichen Entscheidungsträger und der Regierung von - 6 -

7 Niederbayern werden in einem ISEK, unter Berücksichtigung allgemeiner Zielsetzungen, gebietsbezogene Ziele und Maßnahmen entwickelt und festgelegt. Um den Dialog mit der Bürgerschaft als wichtigen Beitrag bei der Formulierung des ISEK zu gestalten, sind im Vorfeld der Untersuchungen die Formen der Beteiligung zu erörtern und festzulegen. Das Leistungsbild beinhaltet auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes bereits verschiedene Formen der Beteiligung, sei es als Grundleistung oder auch als optionale Leistung. Das nachfolgende Leistungsbild umfasst sämtliche Leistungen welche erforderlich sind um, die vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB mit dem Satzungsbeschluss und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes abzuschließen. Die Darstellung der jeweiligen Sachverhalte erfolgt in Karten und Text. Die fortlaufende Abstimmung der Ergebnisse des ISEK nach Abschluss der einzelnen Planungsschritte mit der Regierung von Niederbayern und der Verwaltung der Marktgemeinde Ergoldsbach ist ebenfalls Teil der Leistung. A. Leistungsbild 1. Grundleistungen 1.1 Klärung der Aufgabenstellung Organisieren des Planungs- und Realisierungsprozesses Klärung und Festlegung der Organisationsstruktur Gründung einer Lenkungsgruppe für die strategische Begleitung des Planungsprozesses Organisation der Akteursbeteiligung Klärung und Festlegung der Projektstruktur, der Zuständigkeiten und des Informationsaustausches Klärung und Festlegung der Öffentlichkeitsarbeit Klärung und Festlegung des Projektverlaufs Vereinbarung erster Termine Präzisierung der Planungsaufgabe Ermittlung des Leistungsumfangs Festlegung und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Ermittlung und Festlegung der ergänzenden Fachleistungen und übergeordneten Planungen Zusammenstellung und Auswertung vorhandener Planungsgrundlagen und Strukturdaten Aktuelle Planungen mit Rechtswirkung Informelle Planungen, Fachbeiträge, Gutachten, Untersuchungen Statistische Angaben zur Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Sozialstruktur, Beschäftigungsstruktur, Einzelhandel, Verkehr, Pendlerbewegungen, Ortsgeschichte, kulturellen Aktivitäten, Vereinswesen, Gesellschaftlichen Aktivitäten u.ä Erstellung digitaler Datengrundlagen Erstellung digitaler Daten als Grundlage für die städtebauliche Bestandsaufnahme, die notwendige Gebietsabgrenzung und das integrierte Handlungskonzept 1.2 Städtebauliche Bestandsaufnahme und Analyse Ermittlung und Auswertung von Daten auf der Basis einer Bestandserhebung in folgenden Handlungsfeldern - 7 -

8 Bauliche Struktur - Siedlungs- und Baustruktur, - Gebäudenutzung (allgemein) - Gebäudenutzung (im Erdgeschoss) - Gebäudezustand/- alter) Freiflächen - Verkehr- und Verkehrsflächen - Ruhender Verkehr - Wegeverbindungen - Freiflächen und Nutzbarkeit - Nutzbarkeit der Freiräume - Grünflächen (öffentlich und privat) Wirtschaft / Kultur / soziale Infrastruktur - Altersstruktur /Demographie - soziale- und kulturelle Angebote - allgemeine Infrastruktur Fotodokumentation der Ist-Situation im Kernortsbereich der Ortschaft Ergoldsbach Auswertung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme Analyse und Auswertung von Werten und Mängeln der städtebaulichen Bestandsanalyse Analyse und Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Festlegung und Abgrenzung von Schwerpunktgebieten Formulierung von Prognosen und Entwicklungspotentialen in den einzelnen Schwerpunktgebieten 1.3 Integriertes Handlungskonzept Ermittlung und Festsetzung von städtebaulich bedeutenden und relevanten Handlungsfeldern in den einzelnen Schwerpunktgebieten Formulierung allgemeiner-, gebietsbezogener- und maßnahmenbezogener Zielaussagen in den einzelnen Handlungsfeldern Auf der Grundlage übergeordneter Planungen Auf der Grundlage der von der Gemeinde vorgegebener Entwicklungsperspektiven Auf der Grundlage der städtebaulichen Bestandsaufnahme und Analyse Auf der Grundlage vorhandener Gutachten (z.b. Einzelhandelskonzept) Auf der Grundlage der Akteursbeteiligung Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes Gebietsbezogene Maßnahmen Einzelmaßnahmen Überschlägige Kostenermittlung Formulierung von Handlungsprioritäten Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplans Auswahl und Einsatz städtebaulicher Instrumente Vorschläge zur verfahrensrechtlichen Durchführung Zusammenfassung der Ergebnisse Allgemeine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten (Lage im Raum, Siedlungs- und Landschaftsraum, Landwirtschaft, Handel, Gewerbe, - 8 -

9 Dienstleistung, Gemeinschaftliche Aktivitäten, Ortsgeschichte, Verkehrserschließung, technische Infrastruktur usw.) Zusammenfassung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, des integrierten Handlungskonzeptes sowie der Akteursbeteiligung in einem Erläuterungsbericht Fortlaufende Abstimmung der Ergebnisse mit der Regierung von Niederbayern und Vertretern der Marktgemeinde Ergoldsbach Vorstellung und Erörterung der Ergebnisse des ISEK im Gemeinderat der Marktgemeinde Ergoldsbach (Teilnahme an 2 Marktgemeinderatssitzungen) Übergabe der Planfassung in drei gebundenen farbigen Ausfertigungen und digital als PDF-Datei 1.4 Bürger- und Akteursbeteiligung Lenkungsgruppe Moderation und Leitung der Lenkungsgruppensitzungen 4 TG- Sitzungen (Auftaktveranstaltung, Bestandsaufnahme/Analyse, Handlungsfelder/Leitbild, Maßnahmenkonzept) Mit Vor- und Nachbereitung Bürgerversammlungen Organisation und Mitwirkung an Bürgerversammlungen Insgesamt 2 Bürgerversammlungen (Auftaktversammlung und Abschlussveranstaltung) Mit Vor- und Nachbereitung Abstimmung der Planungsergebnisse Fortlaufende Abstimmung der Planungsergebnisse mit der Regierung von Niederbayern und Vertretern der Marktgemeinde Ergoldsbach Einbeziehung und Vorabstimmung der Planungsergebnisse mit öffentlichen Aufgabenträgern nach 139 BauGB Abrechnung pauschal Öffentlichkeitsarbeit Verfassen von Beiträgen zum Sachverhalt für Presse und Gemeindeblatt sowie für die Homepage der Gemeinde Entwurf und Gestaltung von Informationstafeln, Infobroschüren und Informationsblättern Abrechnung nach Aufwand zu vereinbarten Stundensätzen bis zu einem Höchstbetrag von pschl ,-- 2. Optionale Leistungen 2.1. Einzelhandelskonzept Fundierte, themenspezifische Bestandsaufnahme Städtebauliche Beurteilung zu Potentialen/Defiziten und Entwicklungspotentialen Bauplanungsrechtliche Beurteilung der Ist-Situation Moderation von themenspezifischen Workshops mit Betroffenen und politischen Entscheidungsträgern Angebot für Einzelhandelskonzept notwendig z.b. Salm + Stegen Geographen und Stadtplaner Putzbrunner Straße

10 83739 München 2.2. Ortsbegehungen Organisation und Betreuung von Ortsbegehungen im Kernortsbereich von Ergoldsbach mit Anliegern, Mitarbeiter der Verwaltung, politischen Entscheidungsträgern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Ergoldsbach Insgesamt 2 Ortsbegehungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten Mit Vor- und Nachbereitung 2.3. Schlüsselgespräche Unter Leitung und Mitwirkung der Verwaltung Mitwirkung bei Einzelgesprächen mit hervorgehobenen Einzelpersonen, wichtigen Grundstücksbesitzern oder bedeutender Institutionen Informationen zum Sachstand und zu übergeordneten Ziel- und Handlungsansätzen Einholung von Informationen zu persönlichen Befindlichkeiten, geplanten Maßnahme und Bereitschaft zur Mitwirkung Abrechnung je Gespräch kalkuliert sind 20 Einzelgespräche 2.4. Planungsworkshops zur Ortsentwicklung Moderation und Leitung von Planungsworkshops im Zuge der Akteurs- und Bürgerbeteiligung Bestandsaufnahme (SWOT-Analyse), Zielformulierung, Maßnahmenkonzeption Workshops zu folgenden Themen Bauliche Struktur Freiflächen Wirtschaft / Kultur / soziale Infrastruktur Je zwei, ½-tägige, Workshops zu den jeweiligen Themen Mit Vor- und Nachbereitung B. Sonstige Vereinbarungen 1. Abrechnung von Leistungen nach Aufwand Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen die nach Aufwand abgerechnet werden, wie die Teilnahme an Exkursionen, oder Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, erfolgt auf Nachweis zu vereinbarten Stundensätzen. Für die unterschiedlichen, am Projekt beteiligten, Mitarbeiter werden folgende Stundensätze festgesetzt Projektleiter --,-- /Std. Projektbearbeiter --,-- /Std. Projektassistenz --,-- /Std. 2. Termin- und Projektplanung Die genaue Termin- und Projektplanung ist bei Projektbeginn zwischen dem beauftragten Planungsbüro und der Marktgemeinde festzulegen. Mit den vorbereitenden Untersuchungen soll unmittelbar nach Beauftragung durch die Marktgemeinde Ergoldsbach begonnen werden. 3. Durchführung Der Auftrag wird in enger Abstimmung mit der Verwaltung und dem Gemeinderat der Marktgemeinde Ergoldsbach sowie mit der Regierung von Niederbayern und den Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Für die fach- und sachgerechte Bearbeitung der von der Marktgemeinde Ergoldsbach beauftragten Grundleistungen und optionalen Leistungen wird vom Auftraggeber ein

11 Zeitraum von neun bis zwölf Monaten, ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe, veranschlagt. 4. Nebenkosten Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kopien, Porto, Telefon und allgemeine Büronebenkosten werden pauschal mit 5% des Nettohonorars veranschlagt. Das Honorarangebot beinhaltet die Übergabe der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in Form von gebundenen Broschüren in dreifacher Ausfertigung sowie eine digitale Ausfertigung. Die darüber hinausgehende Übergabe von Plänen und Broschüren gemäß Leistungsbild in gedruckter bzw. gebundener Form wird zusätzlich auf der Basis der Herstellungskosten auf Nachweis vergütet. Die gesetzliche festgelegte Mehrwertsteuer (19%) ist in den genannten Honoraren und Nebenkosten nicht enthalten und wird zusätzlich vergütet. 5. Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt dem Auftraggeber folgende Unterlagen für die Auftragsbearbeitung zur Verfügung: Flurkarte/Katasterplan im DXF- bzw. DWG- Format Luftbild/Orthofoto, georeferenziert, als JPG-Datei Urkataster als PDF-Datei Vorhandene Städtebauliche Rahmenplanung (im Original und digital) mit allen Plänen und textlichen Erläuterungen Regionalplan Flächennutzungs- und Landschaftsplan Bebauungspläne im Bereich des Untersuchungsgebietes Vorhandene Untersuchungen zur Verkehrssituation Vorhandenen Untersuchungen zum Einzelhandel Sonstige, relevante, Ergebnisse von Untersuchungen und Gutachten im Untersuchungsgebiet Strukturdaten wie Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsaufkommen, Pendelbewegungen, Ortsgeschichte, Unternehmensverzeichnis, Denkmalschutz Vereinsaktivitäten uvm. Darüber hinaus sichert der Auftraggeber Akteneinsicht in dem für die Auftragsbearbeitung notwendigen Umfang zu. Herr MGR Andreas Kolbeck ist der Meinung, dass der Markt Ergoldsbach viel Geld für die Innerörtliche Entwicklung ausgibt, ohne zu wissen, was dabei herauskommt. Er ist sich nicht sicher, ob dies der richtige Weg ist. Wir haben selbst kaum Grundstücke im Planungsbereich und der Arco-Bereich wird ohnehin neugestaltet. Herr MGR Jürgen Simmerl sagt, dass nicht nur die Gemeinde bezuschusst wird, sondern auch Privatpersonen die Möglichkeit haben Fördermittel zu erhalten. Herr 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler sagt hierzu, die einzige Alternative wäre dann, dass weiterhin nichts gemacht wird. Bei Arco haben wir Glück, dass etwas passiert, aber eine vernünftige Planung unter Einbeziehung der Bürger macht für ihn durchaus Sinn, auch wenn es etwas kostet. Auch Frau MGR'in Franziska Gruber-Schmid ist der Meinung, dass wir einen Rahmenplan brauchen. Wir sollten sorgfältig planen, besonders wenn es um unseren Kern geht. In welchen Tempo wir das machen, wird sich zeigen

12 Herr MGR Michael Forster sagt, es ist immer von Vorteil, wenn eine Idee geschaffen wird. Wir haben keine denkmalgeschützten Gebäude und wir schaffen die Grundlage für die spätere Bebauung. Es können öffentliche Anwesen gefördert werden und es entsteht eventuell ein Anreiz für private Personen. Man kann die Pläne für die Zukunft auch immer anpassen. Herr MGR Johann Hummel meint hierzu, dass wir davon weggehen müssen alles sofort in Angriff zu nehmen. Hier können wir uns ruhig mal Zeit lassen, wir müssen einfach mal anfangen. Herr MGR Alfons Gmelch möchte keine Schubladenplanung, aber die Innerortsplanung ist für ihn ein Türöffner für Fördermittel. Wir setzen einen Planungsrahmen und Anreize für private Investoren. Herr MGR Lorenz Heilmeier regt an, dass der Umgriff etwas zu groß gestaltet wurde. Wir sollten einen etwas kleineren Umgriff machen. Es macht keinen Sinn, wenn nur eine Straßenseite mit dabei ist und der gegenüberliegende Teil nicht. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass der Planungsumgriff mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt wurde und er hierbei keine Veränderungen machen würde. Mit 15 : 2 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat von den ausgearbeiteten Unterlagen für die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Kenntnis genommen. Der Markt Ergoldsbach stellt gemäß dem vorliegenden Leistungsbild den Antrag für die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). P. 4 Verbandsschule Ergoldsbach: hier: Beratung über die Sanierung der WC-Anlagen Herr Bürgermeister Ludwig Robold berichtet, dass die Sanierung der WC-Anlagen der Verbandsschule Ergoldsbach nach Ansicht der Regierung v.nb. ein geeignetes Objekt für das Förderprogramm KIP-S wäre. Sollten die Gesamtkosten dieser Maßnahme für eine Berücksichtigung in diesem Förderprogramm zu hoch scheinen, wäre auch die Bildung von Bauabschnitten möglich, um gegebenenfalls mit wenigstens einem Bauabschnitt bei der Bewerbung berücksichtigt zu werden. Für die Bewerbung zum KIP-S sind unter anderem eine Kostenschätzung (ggf. überschlägig), eine Flächenermittlung sowie Pläne erforderlich. Zur Ausarbeitung dieser Unterlagen müssen jedoch Architektenleistungen beansprucht werden. Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Der Markt Ergoldsbach stellt Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm KIP-S mit der Sanierung der WC-Anlagen der Verbandsschule Ergoldsbach. P. 5 Verbandsschule Ergoldsbach:

13 hier: Beratung über den Einbau eines Aufzugs im Rahmen der Barrierefreiheit Herr Bürgermeister Ludwig Robold teilt mit, dass wir für den Bau eines Aufzugs nur einen Zuschuss von 35 % durch FAG Mittel erhalten. Bei der Sanierung der WC-Anlagen bekommen wir gut 90 % Zuschuss. Wenn wir alles melden, könnte es passieren, dass wir in gar kein Förderprogramm kommen. Wir versuchen, die Maßnahmen auf 2 Bauabschnitte aufzuteilen. Die Barrierefreiheit ist an unserer Verbandsschule nur bedingt gegeben. Das 3. Stockwerk ist überhaupt nicht barrierefrei. Man sollte die Planung in Auftrag geben, damit die Kosten ermittelt werden können. Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Der Marktgemeinderat Ergoldsbach hat von der Möglichkeit zum Einbau eines Aufzugs an der Verbandsschule Ergoldsbach im Rahmen der Barrierefreiheit Kenntnis genommen. Der Markt Ergoldsbach stellt Antrag auf Planung eines Aufzugs im Rahmen der Barrierefreiheit an der Verbandsschule Ergoldsbach. P. 6 Situation der Kindergartenplätze Der Beratungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt, da noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. P. 7 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Ludwig Robold teilt mit, dass der TSV-Ergoldsbach für jeden Marktgemeinderat eine Anmeldung für das Gründungsfest beigefügt hat. Weiter wird mitgeteilt, dass die Bayerbacher Straße nun wieder frei befahrbar ist und die Mauer teilweise abgebrochen wurde. Zum Geh- und Radweg nach Kläham teilt Herr Bürgermeister Ludwig Robold mit, dass er nach wie vor mit Grundstückseigentümern verhandelt, aber noch keine Ergebnisse vorweisen kann. Herr MGR Jürgen Simmerl sagt hierzu, ob man mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut nochmals sprechen könnte, dass der Weg näher an den Bach gelegt werden kann. Herr MGR Michael Forster teilt zu den Bürgerversammlungen mit, ob das Format geändert werden könnte. Der Informationsteil ist seiner Meinung nach zu lang, das Hauptaugenmerk sollte auf die Diskussion gelegt werden. Er fand es befremdend, dass in Ergoldsbach neben Marktgemeinderäten nur 13 Personen gekommen sind. Eventuell könnten die Informativen als Zusatz in das Infoblatt oder in der Homepage veröffentlicht werden. Bei den Ortsteilen könnten einige zusammengelegt werden. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass in den Ortsteilen die Bürgerversammlungen durchwegs gut besucht waren. Nur in Ergoldsbach ist der Besuch

14 schwach. Diese liegt aber auch daran, dass in Ergoldsbach eine eigene Seniorenbürgerversammlung abgehalten wird. Herr 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler spricht die Situation in Martinshaun und am Unsbacher Berg an. Auf der Parallelstraße neben der B 15 findet völlig unnötiger Fahrzeugverkehr statt. Er hat keine Patentlösung, aber es dauert noch ziemlich lange, bis der Anschluss an die A92 erfolgt. Auf diesem Weg können sich keine Radfahrer und keine Fußgänger mehr sicher aufhalten. Man bekommt schlichtweg Angst. Es ist nicht gut und es sollte bald etwas gemacht werden. Auch Herr MGR Franz Deinhart spricht sich dafür aus, dass auf diesem Weg bald etwas passieren muss. Herr MGR Lorenz Heilmeier erinnert an seinen Antrag auf die Sperrung der Straße und schlägt vor, nochmals über den Antrag zu beraten. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass er mit den Fachbehörden nochmals darüber beraten wird. Herr MGR Jürgen Simmerl fragt, wie die Feuerwerke außerhalb von Sylvester im Markt geregelt sind. Herr Bürgermeister Ludwig Robold sagt hierzu, dass bereits seit Jahrzehnten Anträge vor allem bei runden Geburtstagen gestellt werden, welche die Gemeinde in der Regel genehmigt. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG!

15 P. 17 Veröffentlichung der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Mit 17 : 0 Stimmen wird beschlossen: Zu TOP 9 a wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Architektenleistungen zur Sanierung der WC-Anlagen an der Verbandsschule Ergoldsbach an das Architekturbüro Bindhammer aus Bayerbach b. Ergoldsbach vergeben wird. Zu TOP 9 b wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Sanierung der WC-Anlagen an der Verbandsschule Ergoldsbach an das Planungsbüro Beck aus Langquaid vergeben wird. Zu TOP 11 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für die Erstellung der Unterlagen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser an das Ingenieurbüro Ferstl aus Landshut vergeben wird. Zu TOP 13 wird veröffentlicht, dass die Erschließungsträgerschaft mit Städtebaulichen Vertrag, Kostenerstattungsvertrag und Gewährleistungsübernahme für das Baugebiet Blumenstraße Süd/1. Erweiterung an die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungs GmbH (DSK) aus Nürnberg vergeben wird. Zu TOP 14 wird veröffentlicht, dass der Auftrag für den Wasser- und Landschaftsbau zur Renaturierung des Goldbaches, des Dörnbacher Grabens und Anlage eines Stillgewässers (Mehrgenerationenpark) an die Firma Böhm aus Kläham vergeben wird

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