Betriebsnachfolge. Herausforderung in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht. Handwerkskammer vor Ort 2015
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- Katharina Reuter
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1 Betriebsnachfolge Herausforderung in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Hinsicht Handwerkskammer vor Ort
2 Gliederung 1. Allgemeines 2. Familieninterne Betriebsübergabe 2.1 Zielsetzung des Übergabekonzepts 2.2. Erbrechtliche Fragen 2.3. Einkommensteuer bei Übergabe 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer 3. Betriebsveräußerung 3.1 Unternehmenswertermittlung 3.2 Steuerfragen bei Betriebsverkauf 4. Betriebsverpachtung 5. Abschließende Bemerkungen 2
3 Allgemeines 3
4 1. Allgemeines Übergabe innerhalb oder außerhalb der Familie Schrittweise Übergabe Klarer Schnitt 4
5 1. Allgemeines Schenkung Beteiligung Verpachtung Verkauf 5
6 1. Allgemeines Rechtlich Menschlich / persönlich Regelungsbereiche der Unternehmensnachfolge Betriebswirtschaftlich Steuerlich 6
7 Familieninterne Betriebsnachfolge 7
8 2. Familieninterne Betriebsnachfolge Aspekte persönlich zwischenmenschlich loslassen gemachtes Nest Kompromisse betrieblich betriebswirtschaftlich rechtlich steuerlich Übergeber - Übernehmer Übernehmer - weichende Erben Betriebsvermögen ist lediglich Arbeitsgrundlage 8
9 2.1 Zielsetzung des Übergabekonzepts Erhaltung des Betriebs Sicherung seiner Substanz klare Eigentumsverhältnisse Sicherung als Einkunftsquelle für Übernehmer tragbare Belastungen Unternehmerlohn Investitionsfähigkeit Sicherung der Altersversorgung des Übergeber-Ehepaars Minimierung der Steuerbelastung für die beteiligten Parteien 9
10 2.2 Erbrechtliche Fragen Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht Erben 1. Ordnung = Abkömmlinge (Erbrecht nach Stämmen) Ehegattenerbrecht Neben Verwandten 1. Ordnung: ¼ Bei Zugewinngemeinschaft: ½ Erblasser Kind 1 Kind 2 Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3 Erben 2. Ordnung = Eltern/danach Geschwister (falls keine Erben 1. Ordnung) Kein Anspruch von Schwiegerkindern Neben Verwandten 2. Ordnung: ½ Bei Zugewinngemeinschaft: ¾ 10
11 2.2 Erbrechtliche Fragen - Beispiel Vater: Ehefrau: Sohn A: Sohn B: Handwerksmeister, 65 Jahre Betrieb als Einzelunternehmen auf eigenem Grund im Büro tätig, gesetzlicher Güterstand Handwerksmeister, 35 Jahre, verheiratet, 1 Kind kein Interesse am Betrieb Wert des Grundstücks mit Privat- und Geschäftshaus: Wert des Betriebes (Maschinen, Kundenstamm/ ohne Grundstück/nach Abzug der Betriebsschulden):
12 2.2 Erbrechtliche Fragen Gesetzliche Erbregelung im Beispiel Ehefrau: ¼ + ¼ pausch. Zugewinnausgleich = ½ = Söhne: je ¼ je Problem: Erbengemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft Gemeinsame Betriebsführung häufig unterschiedliche persönliche Zielsetzungen Erb-Auseinandersetzungsanspruch 12
13 2.2 Erbrechtliche Fragen Ausweg: Schenkung des Betriebs? Beachtung Pflichtteilsansprüche! Hälfte des gesetzlichen Erbteils Zahlungsanspruch 10-Jahres-Frist bei Schenkung/Abschmelzmodell Beispiel: Pflichtteilsergänzungsansprüche der Ehefrau: 200 T eines Sohnes: 100 T Vater stirbt zwei Jahre nach Schenkung: Gefahr für Übernehmer: Zahlungsanspruch (300 T 20 %) = 240 T 13
14 2.2 Erbrechtliche Fragen Ausweg: Beteiligung? Personengesellschaft Sohn (A) 40 % / Vater 60 % Gesetzliche Regelung: GbR-Auflösung OHG Fortführung als EU evtl. Abfindungszahlungen Kapitalgesellschaft Sohn (A) 40 % / Vater 60 % Erbengemeinschaft Bei KapGes kann über Anteil nur einheitlich verfügt werden Vereinbaren Sie im Gesellschaftsvertrag Fortführungs- oder Nachfolgeklauseln! 14
15 2.2 Erbrechtliche Fragen Empfehlung bei familieninterner Übergabe: Übergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge durch notariellen Erbvertrag zwischen allen Beteiligten Inhalt: Erbregelung bezüglich der wesentlichen Vermögenswerte Versorgungsansprüche Übergeber-Ehepaar Ausgleichszahlungen/Pflichtteilsverzicht Ggf. Rückübertragungsansprüche bei frühzeitigem Versterben des Unternehmers Überlegung Güterstand Übernehmer: evtl. modifizierte Zugewinngemeinschaft 15
16 2.2 Erbrechtliche Fragen Europäische Erbrechtsverordnung Erbfälle ab Erbrecht nach Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes Rechtswahl nach Staatsangehörigkeit durch Verfügung von Todes wegen Bestandsschutz für Altfälle 16
17 2.2 Erbrechtliche Fragen Europäische Erbrechtsverordnung Beispiel: Betrieb wird an Sohn A verpachtet Übergeber-Ehepaar verbringt Ruhestand auf Teneriffa (gewöhnlicher Aufenthalt) Betriebsverpächter stirbt; kein Testament Spanisches Erbrecht anzuwenden Besteht Testament mit deutschem Erbrecht, ist dieses anzuwenden. 17
18 Steuerliche Aspekte 18
19 2.3 Einkommensteuer bei Übergabe des Betriebes zu Buchwerten Aktiv Passiv Übergabe Übergabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen Vermeidung, Auflösung und Versteuerung stiller Reserven Beispiel: Zeitwert Gewerbeobjekt*) Buchwert stille Reserven keine Versteuerung stiller Reserven, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf Übernehmer übertragen werden *) Betriebsanteil Immobilie, Maschinen etc. 19
20 2.3 Einkommensteuer bei Übergabe Versorgungsübersicht Einnahmen pro Monat Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung... Pachteinnahmen... Private Lebensversicherungen, Versorgungswerk etc.... Betriebl. Versorgungsleistungen... Sonstiges Gesamteinnahmen... Ausgaben pro Monat Lebenshaltung (Haushaltskosten)... Miete/Grundbesitz... Kfz-Kosten... Versicherungen: Krankenversicherung... Sonstige... Private Steuern... Zins und Tilgung verbleibender Darlehen... Anschaffungen, Sonstiges Gesamtausgaben... 20
21 2.3 Einkommensteuer bei Übergabe Besteuerung von Versorgungsleistungen Leibrente: unveränderlicher Betrag, lediglich Anpassungsklausel (Lebenshaltungskosten-Index) Dauernde Last: entsprechend Versorgungsbedürfnis sowie wirtschaftlicher Situation des Betriebes veränderbar Junior: Steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig Senior: Versteuerung als wiederkehrende Bezüge 21
22 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Freibeträge (Auszug) Steuer- Person Freibetrag in klasse I Ehepartner, eingetragene Lebenspartner Kinder und Stiefkinder Enkelkinder, Stiefenkel, Urenkel II Geschwister Nichten und Neffen III alle übrigen Erben und Zuwendungsempfänger 22
23 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuerklassen (Auszug) Wert des steuer- Steuer- Steuer- Steuerpflichtigen Erwerbs klasse I klasse II klasse III ( 10 ErbStG) bis einschließlich % 15% 30% % 20% 30% % 25% 30% % 30% 30% 23
24 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Derzeitige Begünstigung von Betriebsvermögen Regelverschonung Verschonungsabschlag 85 % Abzugsbetrag max Jahre Betriebsfortführung Verwaltungsvermögen 50 % Verschonungsoption Verschonungsabschlag 100 % 7 Jahre Betriebsfortführung Verwaltungsvermögen 10 % Betriebe > 20 Arbeitnehmer: Lohnsumme 400 % Lohnsumme 700 % Weitergeltung bis gesetzliche Neuregelung (spätestens ) 24
25 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer verkürztes Beispiel zum steuerlichen Ertragswertverfahren : durchschnittlicher Gewinn letzte 3 Jahre /. angemessener kalk. Unternehmerlohn = Betriebsergebnis vor Betriebssteuern /. 30 % pauschale Ertragssteuer = durchschnittliches Betriebsergebnis Kapitalisierung mit Basiszins 0,99 % + Risikozuschlag 4,50 % = Kapitalisierungszins 5,49 % Ertragswert = x 100 = ,49 = ca. 18 betriebswirtschaftliche Jahresgewinne! 25
26 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Eckpunkte des BVerfG-Urteils vom Verschonungsregel als solche verfassungsgemäß zum Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen mit personellem Bezug (Familienunternehmen) beim Übergang großer Unternehmensvermögen korrekturbedürftig in Form Bedürfnisprüfung (gesetzl. Bestimmung großes Unternehmensvermögen) 26
27 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Eckpunkte des BVerfG-Urteils vom Lohnsummenregelung im Grundsatz verfassungsgemäß für Betriebe mit einigen wenigen Beschäftigten nicht jedoch die Freistellung von Betrieben bis zu 20 Beschäftigten = über 90 % aller Betriebe = Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses 27
28 2.4 Erbschaft- und Schenkungsteuer Eckpunkte des BVerfG-Urteils vom Regelung über das Verwaltungsvermögen nicht verfassungsgemäß keine Begünstigung nicht förderungswürdiger Vermögensbestandteile im Rahmen der 50 % - Grenze ausschließlich Begünstigung produktiven Vermögens zulässig 28
29 Betriebsveräußerung 29
30 3. Betriebsveräußerung Vier Phasen Schema Attraktivität des Verkaufsobjekts Kaufpreisvorstellung AWH-Standard Suchphase MBO Nexxt-Change Firmen-Exposee Vorvertrag? Letter of Intent (Absichtserklärung) Due Diligence (Sorgfältige Prüfung) Financial Business Legal Verkaufsverhandlung Interne Planungsphase Verhandlungsphase Integrationsphase Info-Mitarbeiter 613 a BGB Hauptkunden Banken, Lieferanten Versicherungen Betriebsvermittlungsbörse der Handwerkskammer Presseveröffentlichung Asset deal Share deal 30
31 3. Betriebsveräußerung 3.1 Unternehmenswertermittlung Firmenwert Ertragswert Substanzwert = immaterieller Wert Kundenstamm Ruf des Unternehmens eingespieltes Mitarbeiterteam etc. 31
32 3.1 Unternehmenswertermittlung nach AWH-Standard (Ertragswertermittlung) Betriebswirtschaftliches Ergebnis Steuerlicher Gewinn +/- neutraler Aufwand/Ertrag (Grundstücksaufwendungen) + Zins; steuerliche AfA - kalkulatorische Kosten (Unternehmerlohn!) +/- sonstige Korrekturen (Ehegattengehalt o. ä.) +/- erkennbare Kostenänderungen (Pacht) Kapitalisierungszins Zins langfristiger Anlagen Risikozuschläge für Kundenabhängigkeit Produkt- und Leistungsangebot Branchenentwicklung/Konjunktur Standort/Wettbewerb Betriebsausstattung Beschäftigungsstruktur Inhaberbezogenheit 32
33 3.1 Unternehmenswertermittlung nach AWH-Standard (Ertragswertermittlung) Stark vereinfachtes Beispiel: Gewinn = Betriebsgewinn /. kalk. Unternehmerlohn /. sonstige kalk. Korrekturen (Zinsen; Abschreibungen) /. erkennbare Kostenänderung (Pachterhöhung) = künftig erzielbares Ergebnis = nach 30 % Pauschalsteuer (E) Kapitalisierungszins (K) z. B. 20 % E Ertragswert = x 100 = x 100 = K 20 = ca. 5 Jahresgewinne statt 18 Jahresgewinne BewG 33
34 3. Betriebsveräußerung 3.2 Steuerfragen bei Betriebsverkauf Umsatzsteuer: Gewerbesteuer: nicht steuerbar bei Betriebsveräußerung im Ganzen Veräußerungsgewinn gewerbesteuerfrei Einkommensteuer: Versteuerung des Veräußerungsgewinns 34
35 3. Betriebsveräußerung 3.2 Steuerfragen bei Betriebsverkauf Veräußerungspreis./. Veräußerungskosten./. Buchwerte Betriebsvermögen = Veräußerungsgewinn Bei Einzelunternehmen und Personen(handels)gesellschaften: sofern über 55 Jahre: Freibetrag: Abschmelzbetrag: und Steuerermäßigung: (56 % des Durchschnittssteuersatzes, mind. aber Eingangssteuersatz 14 % oder 1/5-Regelung) sofern unter 55 Jahre: Progressionsglättung mit 1/5-Regelung 35
36 3. Betriebsveräußerung 3.2 Steuerfragen bei Betriebsverkauf Verkaufspreis (Substanzwert) /. Verkaufskosten /. Buchwert Maschinen, BGA usw Außerdem: Privatisierung der Immobilie Verkehrswert (gewerbl. Anteil) /. Buchwert Veräußerungsgewinn (über Kappungsgrenze) Freibetrag kommt nicht mehr zur Anwendung, aber die Steuerermäßigung greift 36
37 Betriebsverpachtung 37
38 4. Betriebsverpachtung Betriebsverpachtung Betriebsaufgabe Auflösung der stillen Reserven Freibetrag und Steuerermäßigung Zukünftig: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Ruhender Gewerbebetrieb Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen Keine Auflösung der stillen Reserven Buchwertfortführung Weiterhin: Einkünfte aus Gewerbebetrieb Problem: Ersatzinvestitionen 38
39 4. Betriebsverpachtung Pachtwert Ortsübliche Miete Nutzwert Maschinen Kalk. Abschreibung Kalk. Zins Evtl. Ertragswert 39
40 5. Abschließende Bemerkungen Übernahme des Firmennamens Handelsregister, zivilrechtliche Haftung, Haftungsausschluss Kaufmannseigenschaft, strengeres Handelsrecht Firma Geschäftsbezeichnung z. B. Tipp Top-Reinigung, Haar-Genau Personalübernahme gem. 613 a BGB Haftung für betriebliche Steuerschulden Vorsicht bei Betriebsaufspaltung Musterverträge der Handwerkskammer 40
41 Unterstützung durch Ihre Handwerkskammer 41
42 Ihre Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebsführung Finanzierung Marketing Controlling Betriebsbörse Betriebsübergabe (Unternehmens(ver)kauf, Pacht) Demografie und Arbeitskräftesicherung Existenzgründung Mediation 42
43 43
44 Ihr Beraterhaus Arbeits- und Sozialrecht Außenwirtschaft, Europa Ausbildungs- & Weiterbildungsberatung Betriebswirtschaftliche Beratung Formgebung & Denkmalpflege, Messen Innovation, Technik, Energie und Umwelt Zivil- und Wirtschaftsrecht 44
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Telefon: info@hwk-muenchen.de 45
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