SEPA-Umstellung im Verein
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- Friederike Fromm
- vor 8 Jahren
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1 SEPA-Umstellung im Verein Stichtag Seite 1
2 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger-ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA-Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
3 1. Einleitung SEPA SEPA - Einheitlicher Zahlungssverkehr
4 1. Einleitung SEPA Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Partner Die Sparkasse Waldeck- Frankenbergunterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.
5 1. Einleitung SEPA SEPA - umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Rep. Ungarn Zypern
6 1. Einleitung SEPA SEPA wird Wirklichkeit Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer SCT) am eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit SDD) am in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3. Schritt Nationale Zahlverfahren in Euro werden am abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc.
7 1. Einleitung SEPA Hieraus ergeben sich folgende Vorteile: SEPA erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern führt zu schnelleren Buchungen in Europa (ab 2012) ersetzt bestehende Speziallösungen z.b. für grenzüberschreitende Lastschriften durch Standards verringert die benötigte Schnittstellenanzahl zwischen den ZV-Systemen durch den Einsatz des XML-Formats (SCT, SDD und später auch AZV) reduziert die Vielfalt der Datenformate und vermeidet den Datenverlust durch Konvertierung schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa fördert die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen führt mittelfristig zur Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme.
8 1. Einleitung SEPA Hieraus ergeben sich folgende Vorteile: SEPA erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern führt zu schnelleren Buchungen in Europa (ab 2012) ersetzt bestehende Speziallösungen z.b. für grenzüberschreitende Lastschriften durch Standards verringert die benötigte Schnittstellenanzahl zwischen den ZV-Systemen durch den Einsatz des XML-Formats (SCT, SDD und später auch AZV) reduziert die Vielfalt der Datenformate und vermeidet den Datenverlust durch Konvertierung schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Zahlungsverkehrstransaktionen in Europa fördert die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen führt mittelfristig zur Ablösung der nationalen Zahlungsverkehrssysteme. In der Praxis irrelevant und uninteressant für den Großteil unserer Kunden!
9 1. Einleitung SEPA Die Praxis stellt uns eher vor Herausforderungen: SEPA ist deutlicher komplexer als der in Deutschland bekannte Zahlungsverkehr. enthält wesentlich mehr rechtliche Beschränkungen und Pflichten seitens der Banken und Kunden. führt sowohl bei Banken als auch bei deren Kunden zu Umstellungsaufwand sowohl organisatorisch als auch technisch. hätte Deutschland nicht gebraucht, da unsere bisherigen Zahlungsverkehrssysteme schon reibungslos etabliert waren! Von SEPA profitieren i. d. R. nur größere Firmen mit regelmäßigem Zahlungsverkehr ins europäische Ausland.
10 1. Einleitung SEPA Kernpunkte unserer heutigen Veranstaltung Was ändert sich konkret? Was ändert sich für den Verein, insbesondere beim Beitragseinzug? Welche Rechtsvorschriften gibt es? Wie ist als Vereinsverantwortlicher das Thema anzugehen? Wir möchten Sie aktiv bei der Einführung der SEPA Verfahren begleiten.
11 1. Einleitung SEPA Wesentliche Änderungen für Vereine ab 2014 Lange Kontonummern (IBAN/BIC) Wesentliche Änderungen beim Lastschrifteinzug Registrierung bei der Bundesbank ausschließlich beleglos im Online-Banking neue Vereinbarung mit der Sparkasse/Mitgliedern geänderte Fristen Informationspflichten an die Mitglieder Vereinssoftware muss aktualisiert werden
12 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
13 2. Bereits bekannt: IBAN und BIC IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Beispiel: BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (HELADEF1KOR für Sparkasse Waldeck- Frankenberg) Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE ! IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden. Seite 13
14 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
15 3. Die SEPA-Überweisung
16 3. Die SEPA-Überweisung Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick IBAN und ggf. BICstatt Kontonummer und Bankleitzahl ab nur noch IBAN Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages (bei beleghafter Einreichung + 1 Tag) XML-basiertes SEPA-Datenformat statt bisher DTAUS
17 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
18 4. Die SEPA-Lastschrift Die SEPA-Lastschrift löst spätestens zum die bisher bekannte deutsche Lastschrift ab, die Sie derzeit zum Einzug Ihrer Mitgliedsbeiträge nutzen (Einzugsermächtigung).
19 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
20 4.1. Übersicht Unterschiede SEPA-/ bisherige Lastschrift SEPA-Basis-Lastschrift Einzugsermächtigungsverfahren 1. Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ 2. Registrierung Gläubiger ID (über die Bundesbank) 3. Einreichervertrag SEPA-Lastschrifteinreichervertrag Keine Lastschrifteinreichungsvertrag 4. Vereinbarung mit Zahlungspflichtigen Durch schriftliches SEPA Mandat (Referenznummer) nur Einzugsermächtigung 5. Fälligkeitstermine Feste Termine Nein (bei Sicht fällig) 6. Vorabinformation Mind. 14 Tage vorher schriftliches Avis Nein 7. Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung (max 13 Monate) max. 6 Wochen nach Zugang Rechnungsabschluss 8. Einreichung Beleglos (online) Auch beleghaft möglich Seite 20
21 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
22 4.2. Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ) Tipp: durch Vereinskürzel ersetzen, z.b. TSV, TUS, (sollte im Nachhinein wegen großem Änderungsaufwand nicht verändert werden!) Seite 22
23 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
24 4.3. SEPA - Lastschrifteinreichervertrag Nachdem Sie von der Bundesbank die Gläubiger ID bekommen haben, können Sie mit der Sparkasse den neuen Einreichervertrag für SEPA-Lastschriften vereinbaren.
25 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
26 4.4. SEPA Lastschriftmandat Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat (bisher die Einzugsermächtigung) ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bankdes Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechten gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren
27 4.4. SEPA Lastschriftmandat Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben B B B vom Zahlungsempfänger: Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungsempfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) Kennzeichnung für wiederkehrende/ einmalige Zahlungen vom Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und ggf. BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (z.b. die Mitgliedsnummer) Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren der Sparkasse Waldeck-Frankenberg
28 4.4. SEPA Lastschriftmandat Bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum und der EU-Verordnung zur SEPA Migrationist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschrift-Mandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: B Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. B Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren.
29 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
30 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen Bisher waren Lastschriften im Rahmen der Einzugsermächtigung immer bei Sicht fällig. Das bedeutet, in dem Moment, in dem die Datei zur Ausführung an die Bank gegeben wurde. Bei der SEPA Lastschrift hingegen müssen Sie Ihren Mitgliedern den Fälligkeitstermin fest nennen und mind. 14 Tage vorher bekanntgeben. Z.B. Die Beiträge werden jährlich am oder dem darauffolgenden Arbeitstag eingezogen Des Weiteren müssen die Lastschriften vordem Fälligkeitstermin bei der Bank zur Verbuchung eingereicht werden. Bei Erst- und Einmallastschriften = 6 Geschäftstage Bei Folgelastschriften = 3 Geschäftstage
31 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
32 4.6. Vorabinformation Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen erforderlich. Hintergrund: Der Zahlungspflichtige soll auf seinem Konto für Deckung sorgen. Dies kann kombiniert im Rahmen einer Rechnung, eines Vertrages oder mittels einer sonstigen Information geschehen. Inhalt: Fälligkeitsdatum Mandatsreferenz Gläubiger ID
33 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
34 4.7. Einreichung nur noch beleglos Einreichungen im SEPA-Format sind nur noch beleglos möglich Für die Übertragung eignen sich die folgenden Programme Internet-Filiale der Sparkasse (ab 05/13) StarMoney ab Version 9.0 (ab 03/13) S-Firm GLS-Vereinsmeister sowie Software anderer Hersteller, die bereits SEPA-ready ist Seite 34
35 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
36 5. SEPA in der Praxis Auf dem Weg zur SEPA-Lastschrift 1. Gläubiger-ID Bundesbank 2. SEPA-LS-Einreichungs- Vereinbarung Bank 3. LS-Mandate Mitglieder 4. Vorabinformation an Mitglieder mind. 14 Tage vor Termin Beitragseinzug 5. Dateneinreichung online 6/3 Tage vor Einzugstermin 6. Widerspruchsfrist 8 Wochen Seite 36
37 5. SEPA in der Praxis Die GEZ hat als eines der ersten Unternehmen auf die SEPA-Lastschrift umgestellt. Seite 37
38 5. SEPA in der Praxis Grundüberlegung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium des Vereins. Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend, sofern sie nicht gegen Gesetze und Richtlinien verstoßen und bekanntgegeben wurden. Idealerweise beschließt die Mitgliederversammlung 2013, wie es ab 2014 weitergeht. Seite 38
39 5. SEPA in der Praxis Festen Termin für Beitragseinzug bestimmen und bekanntgeben (z.b. am 1. monatlich / jährlich am 1.3. bzw. dem darauffolgenden Arbeitstag) SEPA-Lastschriftmandat und Einzugstermine in Beitrittserklärungeinarbeiten Prüfen, ob verwendete Software IBAN / BIC und SEPA-Lastschriften unterstützt Aktualisieren, ersetzen oder zur Internetfiliale wechseln IBAN/BIC über Tool Sepa-Account-Converter selbst ermitteln ( Seite 39
40 5. SEPA in der Praxis Wenn alle Mitglieder schriftlichzur Hauptversammlung eingeladen werden: Auf Beginn der SEPA-Lastschrift-Nutzung sowie die Umdeutung der Einzugsermächtigung -> in SEPA-Mandate hinweisen Vorabinformation kann einbezogen werden, wenn das Fälligkeitsdatum des Einzuges, die Mandatsreferenz des Mitglieds (z.b. Beitrag Mitgliedsnummer XXXX), und die Gläubiger ID komplett mit angedruckt werden können. Seite 40
41 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
42 6. Beispiele Einladung zur Jahreshauptversammlung 2013 Max Mustermann Mitgliedsnummer Musterstr Musterort Einladung zur Jahreshauptversammlung Sehr geehrter Herr Mustermann, hiermit laden wir Sie zur Jahreshauptversammlung am... ein. TOP... Mit freundlichen Grüßen Vereinsvorstand PS: Bitte beachten Sie: Den Beitrag für das Jahr 2014 werden wir am per SEPA-Lastschrift einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als Lastschriftmandat weitergenutzt und mit unserer Gläubiger-ID DE sowie Ihrer Mandatsreferenznummer (Mitgliedsnummer) gekennzeichnet. Diese Umstellung hat für Sie keine Auswirkung.
43 6. Beispiele Lastschriftmandat ab dem ( ) einmalig ( ) wiederkehrend
44 6. Beispiele Mandatsreferenznummer / Beispiele Bezug zum Vereinsmitglied Manfred Mueller 1021 fortlaufende, neue Nummer oder aber die Mitgliedsnummer TSV-Verein.0999
45 6. Beispiele Vorabinformation im Rahmen des Beitragseinzugs Max Mustermann Konto Einzug Mitgliedsbeitrag ,00 Euro Bitte beachten Sie, dass wir den Beitrag 2014 per SEPA-Lastschrift am einziehen werden. Diese Lastschrift wird durch die Gläubiger-ID DE sowie durch die Mandatsreferenz (Mitgliedsnummer) gekennzeichnet sein.
46 6. Beispiele Welche Probleme können in der Praxis auftauchen Sie benutzen eine falsche Gläubiger ID: Die Zahlung kann von der Bank nicht verarbeitet werden. Sie benutzen eine falsche Mandatsreferenznummer: Diese Nummer kann von uns nicht geprüft werden. Ihre Zahlungen werden ausgeführt. Allerdings hat ihr Mitglied im Streitfall ein verlängertes Rückgaberecht von 13 Monaten. Sie informieren Ihre Mitglieder unzureichend oder aber halten sich nicht an die vereinbarten Termine: Ihre Zahlungen werden ausgeführt. (ggfs. später) Allerdings hat ihr Mitglied im Streitfall ein verlängertes Rückgaberecht von 13 Monaten. Seite 46
47 Zeit für Ihre Fragen Seite 47
48 Agenda 1. Einleitung SEPA 2. Bereits bekannt: IBAN BIC 3. Die SEPA-Überweisung 4. Die SEPA-Lastschrift 4.1. Übersicht der Unterschiede 4.2. Gläubiger ID 4.3. SEPA-Laschrifteinreichervertrag 4.4. SEPA Lastschriftmandat 4.5. Fälligkeitstermine und Fristen 4.6. Vorabinformation 4.7. Einreichung nur noch beleglos 5. SEPA in der Praxis 6. Beispiele 7. Software GLS Vereinsmeister
49 7. Software-Empfehlungen kleinere Vereine: Internetfilialnutzung für den Zahlungsverkehr (LS-Mandate ab Ende 2013) Mitgliederverwaltung in Eigenregie größere Vereine: GLS-Vereinsmeister Professional mit Supportvereinbarung (25 pro Jahr) Kostet bei Amazon 179 (+ spätere Versionsupdates) Einzige Einschränkung: Einzug z. G. Sparkassenkonto oder ähnliche Softwarelösungen Seite 49
50 GLS Software & Systeme GLS Vereinsmeister Die Vereinsverwaltung für Windows Version 6.1 Professional Edition Seite 50
51 Programmstart: Kennwortschutz, Mandantenfähig Seite 51
52 Favoriten einrichten als Startseite Seite 52
53 Vereinseinrichtung: Programmbereich/ Stammdatenpflege Pflege nach Import ggf. erforderlich. Seite 53
54 Vereinsdaten: Grunddaten Seite 54
55 Vereinsdaten: Finanzen Seite 55
56 Vereinsdaten: Berichte (Statistikmaske) Seite 56
57 Sparten Seite 57
58 Gruppen Seite 58
59 Mitglieder verwalten Seite 59
60 Mitglieder verwalten: Stammdaten Seite 60
61 Mitglieder verwalten: Korrespondenz Seite 61
62 Mitglieder verwalten: Beiträge Seite 62
63 Mitglieder verwalten : Funktionen / Ehrungen Seite 63
64 Verarbeitungsprogramme: Sollstellung Seite 64
65 Verarbeitungsprogramme: Abrechnung Seite 65
66 Verarbeitungsprogramme: Abrechnung Seite 66
67 Verarbeitungsprogramme: Abrechnung Seite 67
68 Verarbeitungprogramme: Offene Posten Seite 68
69 Korrespondenzmöglichkeiten Seite 69
70 Mitgliederlisten, Etiketten, Seite 70
71 Mitgliederliste: Selektion Seite 71
72 Mitgliederstatistik: Basis: Vereinsdaten/ Berichte Seite 72
73 Finanzbuchhaltung / Kein Support (Steuerberatung!) Seite 73
74 Onlinebankingmodul Seite 74
75 System/ Einstellungen Seite 75
76 Zeit für Ihre Fragen Seite 76
77 Fazit Die Umsetzung im Verein sollte pragmatisch erfolgen und sich an den Richtlinien und Anforderungen der SEPA Vereinbarung orientieren. Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen auf den ersten Blick abschreckend wirken, sind wir der Ansicht, dass die Umstellung auf die SEPA Lastschrift für alle Vereine ohne größere Probleme zu bewältigen ist. Bitte sprechen Sie uns oder aber auch direkt Ihren Sparkassen- Berater vor Ort auf das Thema an. Wir unterstützen Sie gerne!
78 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Alle Unterlagen, Mustertexte sowie diese Präsentation erhalten Sie ab dem auf unserer Internetseite Ansprechpartner für Software und technische SEPA-Fragen: Bernd Menzel Tel Werner Hoffmann Tel
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